• Projekt Schule+Kultur der Stadt Karlsruhe

    Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf kulturelle Bildung. Durch sie wachsen sie in ihre Rolle als Verantwortungsträger für die Kultur von morgen hinein. Kulturelle Bildung fördert Schlüsselkompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Sie schärft die Sinne und das Vertrauen in die eigene Kreativität und Gestaltungsmöglichkeit, sie verhilft im wahrsten Sinne des Wortes spielend zu Flexibilität, sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit. Unverzichtbar ist die Einbeziehung der Schulen. Dort können alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer sozialen Zugehörigkeit, kulturelle Bildung gleichermaßen erfahren. All dem möchte das Projekt Schule+Kultur Rechnung tragen, indem es Kooperationen zwischen Schulen und Kulturschaffenden initiiert und finanziell unterstützt. Antragsverfahren Anträge können nur von Kooperationsgemeinschaften gestellt werden, die aus Kulturschaffenden | Kultureinrichtung und einer Schule bestehen. Ein Antrag kann entweder durch die Schule oder die Kulturschaffenden eingereicht werden. Achten Sie bitte darauf, dass das einzureichende Projekt von allen Projektbeteiligten mitgetragen wird. Die Anträge für Schule+Kultur können dieses Jahr im Zeitraum vom 1. März bis einschließlich dem 03. April online mit dem eingestellten Antragsformular gestellt werden >> Schriftlich eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt! Schulen und Kulturschaffende können jeweils maximal zwei Anträge, Kultureinrichtungen maximal drei Anträge einreichen. Eine kurze, aussagekräftige Projektbeschreibung mit Darstellung der künstlerischen und pädagogischen Qualität der Arbeit und Kostenplan ist beizufügen (max. 2 Seiten). Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Bei Projekten, die zwischen 9 und 12 Uhr angeboten werden, ist eine Begründung abzugeben. Folgeanträge sollen den Projektverlauf darstellen. Der | die Kulturschaffende | Kultureinrichtung erstellt einen Kostenplan. Darin enthalten sind: Dauer einer Einheit in Unterrichtsstunden und Häufigkeit (ein Schulhalbjahr 18 Termine oder ein ganzes Schuljahr 36 Termine, zuzüglich Präsentation) Honorar pro Unterrichtsstunde (maximal 35 Euro) Honorar für Vor- und Nachbereitung des Gesamtprojektes Kosten für Sachmittel (genaue Aufstellung des Verbrauchsmaterials; sofern nicht an der Schule vorhanden, Leihgebühren). Hinweis: Anschaffungen etwa für Instrumente, Laptop, Kamera werden nicht anerkannt. Einnahmen (beispielsweise Förderverein, Stiftungen) Vergabeverfahren Über die Anträge und die Zuschusshöhe (in der Regel volle Finanzierung) entscheidet eine Fachjury unter Leitung des Kulturbüros. Es besteht kein Anspruch auf Förderung! In der Regel erfolgt eine Förderung in maximal zwei aufeinander folgenden Schuljahren. Folgeanträge müssen immer besonders begründet werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist eine Förderung auch im dritten Jahr möglich, wenn die Finanzierung des Projektes zu 50 Prozent aus Drittmitteln gesichert ist und eine Begründung (Darstellung des Projektverlaufs) durch die Schule vorliegt. Wird der Antrag bewilligt, verschickt das Kulturbüro eine Kooperationsvereinbarung. Diese muss von der Kooperationsgemeinschaft unterschrieben werden: Zum einen von der | dem Kulturschaffenden | Kultureinrichtung, zum anderen von der Schulleitung.
    Symbolbild Schule und Kultur, Bild: Canva
  • Katalogförderung für junge Kunstschaffende

    Mit seinem Katalogförderungsprogramm unterstützt das Land junge Künstler*innen dabei, mehr Sichtbarkeit zu erlangen. Dafür können Künstler*innen der bildenden Kunst eine Förderung von bis zu 10.000 Euro erhalten. Auch dieses Jahr unterstützt das Kunstministerium wieder Stipendiat*innen, Absolvent*innen der Kunsthochschulen im Land sowie Institutionen mit seinem Katalogförderungsprogramm. Ziel ist es, vor allem für junge Künstler*innen mehr Sichtbarkeit zu schaffen. Für Publikationen, die ein analoges oder digitales öffentliches Präsentationsformat – beispielsweise eine Ausstellung oder eine Performance – dokumentieren, können Künstler*innen der bildenden Kunst eine Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro erhalten. Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Einbeziehung einer wechselnden, unabhängigen Fachjury. Die Katalogförderung ist Teil der Kunstförderung des Landes. Ziel ist es, den Kunststandort Baden-Württemberg zu stärken. Hierzu sollen die strukturellen Bedingungen für die Kunstschaffenden und Kunstvermittler*innen verbessert werden. Ein weiteres Augenmerk liegt darauf, die Kunstszene besser zu vernetzen und zu professionalisieren. Zuwendungsempfänger*innen können sein: Stipendiat*innen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, der Bundesrepublik Deutschland (Cité internationale des arts Paris, Deutsche Akademie Rom Villa Massimo und Casa Baldi, Deutsches Studienzentrum in Venedig) oder der Kunststiftung Baden-Württemberg, deren Stipendium bei Antragstellung nicht länger als zehn Jahre seit Antragstellung zurückliegt Absolvent*innen der staatlichen Kunsthochschulen und Kunstakademien sowie der privaten Kunsthochschulen in Baden-Württemberg, deren Abschluss nicht länger als zehn Jahre seit Antragstellung zurückliegt Institutionenmit Sitz in Baden-Württemberg, die sich mit einem regelmäßigen Ausstellungsprogramm an ein allgemeines Publikum wenden und eine Publikation im Rahmen einer Ausstellung oder eines öffentlichen Präsentationsformats realisieren Zuwendungsvoraussetzungen Das Publikationsvorhaben darf noch nicht begonnen sein ausschließlich zur Herstellung einer Publikation im Zusammenhang mit einer Ausstellung oder einem anderen, öffentlichen Präsentationsformat stehen die Förderung erfolgt einmalig die geplante Publikation sollte eine Mindestauflage von 100 Exemplare haben, es müssen mindestens drei Druckerei-Angebote eingeholt werden eine Doppelförderung mit Mitteln aus dem Stipendienprogramm 2021 des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist ausgeschlossen Weitere Informationen und die Unterlagen für das Online-Antragsverfahren sind auf der Webseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst hier abrufbar >> Das Bewerbungsformular findet Ihr hier >> Bewerben können sich Kunstschaffende bis zum 3. Mai 2021.
    Textil und Kunst, Staatsgalerie Stuttgart, Bild: dpa
  • Wir können Kunst. Kultur macht stark

    Unter dem Titel „Wir können Kunst“ fördert der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. als Programmpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) seit Anfang 2018 Kunstprojekte für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche, die von professionellen bildendenden Künstler*innen durchgeführt werden. In den Projekten können klassische künstlerische Techniken wie Malerei, Zeichnung, Collage, Drucktechniken, plastisches Arbeiten, aber auch Bühnenbildarbeiten, Foto-, Video-, Film- und digitale Techniken, Performances und handwerkliche Techniken vermittelt, erlernt und eingesetzt werden. Einsendeschluss für Projektanträge ist der 30. April 2021 (Eingangsdatum des Online-Antrags in der Förderdatenbank + Datum des Poststempels für postalisch einzureichende Unterlagen). Welche Projekte können gefördert werden? Projekte für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren, die in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind. Die Projekte werden von lokalen Bündnissen aus mindestens drei kooperierenden Einrichtungen durchgeführt, in die jeder Bündnispartner Kompetenzen und angemessene Eigenleistungen einbringt. Die Projekte sind neuartig, zusätzlich zu bestehenden Angeboten und außerschulisch, also vom Schulunterricht deutlich abgrenzt. Die Projekte werden von professionellen bildenden Künstler*innen durchgeführt. Zusätzlich können eine weitere Honorar- oder Assistenzkraft und ehrenamtliche Betreuer eingesetzt werden. Die Projekte sind im Rahmen eines der Projektformate des BBK realisierbar. Erstantragsteller beim BBK können zunächst nur Halbjahres-, Ferien- oder Kitaprojekte beantragen. Die Projekte vermitteln klassische künstlerische Techniken wie Malerei, Zeichnung, Collage, Drucktechniken, plastisches Arbeiten, aber auch Bühnenbild, Foto-, Video-, Film- und digitale Techniken, Performances und handwerkliche Techniken. Auch spartenübergreifende Projekte sind möglich. Die Projekte behandeln zielgruppengerechte inhaltliche Themen wie z.B. Umwelt, Träume und Wünsche, Gewalt/Toleranz, Migration/Integration, Geschichte und/oder Sozialraum. Die Projekte fördern die Kreativität, das Selbstvertrauen und Sozialverhalten der Teilnehmer*innen und ermöglichen Erfolgserlebnisse und einen Zugang zu Kunst und Kultur. Die Projekte werden zu 100 % finanziert. Drittmittel sind nicht erforderlich. Weitere Informationen findet Ihr auf der Homepage des BBK >> Den Zugang zur Förderdatenbank findet Ihr hier >>
    Wir können Kunst. Kultur macht stark, BKK
  • Driving the Human

    Vom 10. Februar bis zum 9. April 2021 lädt Driving the Human internationale Designer*innen, Künstler*innen, Wissenschaftler*innen und Initiativen der verschiedensten Disziplinen dazu ein, gemeinsam nachhaltige und kollektive Zukunftsperspektiven zu entwerfen und dabei Wissenschaft, Technologie und Künste in einem transdisziplinären und kollaborativen Ansatz zu verbinden. Die Ausschreibung richtet sich an Bewerber*innen, die sich kritisch mit Fragen der Gegenwart auseinandersetzen und alternative Szenarien zu unserer aktuellen Situation entwickeln. Was macht den Menschen aus, in welcher Beziehung steht er zur Gesellschaft und zum Planeten Erde? Wie kann eine kollektive Zukunft aussehen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen sucht das Projekt Driving the Human. Projektideen können die verschiedensten Themen aufgreifen: Dazu gehören die sozialen Auswirkungen des Klimawandels, die Energiezyklen und unsere gegenwärtige technologische Beschleunigung, die Balance zwischen Biosphäre und Technosphäre, die aktuellen Prozesse des Austauschs von Werten und Objekten und die Auswirkungen kollektiver Entscheidungen. Driving the Human begrüßt alle Bewerbungen, die Themen und Diskurse von Dringlichkeit, radikaler Offenheit, Neugierde, Vernetzung und neuen Formen der Kollektivität umfassen. Ebenso ermutigen wir Bewerbungen, die vorherrschende Narrative über die Welt und unsere Rolle in ihr hinterfragen. In Zeiten von Wirtschaftskrisen und Pandemie ist es offensichtlich, dass die Menschheit und ihre Lebensweise auf der Erde gefährdet sind. Grundlegende Fragen zu Themen wie Massenkonsum, Massentierhaltung und Massentourismus müssen neu verhandelt werden. Wir begrüßen neue Ansätze für kollaboratives Arbeiten und Denken, die vielfältiges Wissen und unterschiedliche Disziplinen verbinden. Ausgewählte Bewerber*innen werden eingeladen, von dem Fachwissen und der multidisziplinären Expertise der Partnerinstitutionen von Driving the Human zu profitieren, diese sind acatech, Deutsche Akademie der Technikwissenschaften; Forecast Mentoring Platform; die Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe (HfG) und das ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe. Gemeinsam entwickeln wir zukunftsweisende Konzepte, um sie als Prototypen zu verwirklichen. Am Ende werden der Prozess und die Ergebnisse von Driving the Human – sieben Prototypen für eine ökosoziale Erneuerung – zu Instrumenten, die neue Weltzugänge ermöglichen und die Tür zu alternativen Formen der Koexistenz aufstoßen. Bewerbungsschluss ist Freitag, der 9. April 2021, 23:59 Uhr MESZ. Akzeptiert werden nur englischsprachige Bewerbungen, die über das Online-Bewerbungsformular eingereicht werden. Hier findet Ihr das Bewerbungsformular >>
    Logo Driving the Human; Bild: Skills e. V.
  • Ideenlabor SINGAmi in Straßburg und Karlsruhe

    SINGAmi ist ein neues grenzüberschreitendes Ideenlabor auf der Achse Strasbourg-Karlsruhe. Dabei werden unternehmerische Projekte mit Locals und Geflüchteten von einer Vielzahl an Stakeholdern unterstützt, um gemeinsam die grenzüberschreitende Gesellschaft von morgen zu formen. Ihr sucht Informationen über unternehmerische Möglichkeiten in der grenzüberschreitenden Region? Ihr habt ein unternehmerisches Projekt und möchtet Teil des Entrepreneurship Programms von SINGAMi werden, um damit durchzustarten? Ihr möchtet Euer Projekt pitchen, um Mentoren zu überzeugen? Wenn Ihr Euch darin wiedererkennt, seid ihr bei SINGAmi richtig! SINGAmi ist ein Ideenlabor und eine Community von Locals und Newcomers, die Projekte und Unternehmer*innen auf der Achse Straßburg-Karlsruhe unterstützt, ihre Ideen Wirklichkeit werden zu lassen. Gemeinsam könnt Ihr die grenzüberschreitende Gesellschaft von morgen gestalten! Neben Pitch-Präsentationen von spannenden Projekten erwarten Euch aktuelle Neuigkeiten und Entwicklungen aus dem Ideenlabor! Klingt spannend? Dann meldet Euch jetzt zur Online Veranstaltung am 23. März an und seid als Zuschauer*in oder Pitch-Team dabei! Bei Fragen kontaktiert SINGAmi gerne per E-Mail: karlsruhe@singa-deutschland.de
    SINGAmi Logo
  • Innovationswettbewerb „KI für KMU“

    Der „KI-Innovationswettbewerb Baden-Württemberg“ startet in diesem Jahr in seine dritte Runde. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau stellt hierzu rund 8 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, mit Hilfe des Wettbewerbs Innovationen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) und eine schnellere Erreichung der Marktreife zu ermöglichen. Der Fokus soll dabei vor allem auf den kleinen Unternehmen liegen, um deren internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Einreichungsfrist für die Förderanträge ist Montag, der 10. Mai 2021.   Fördervoraussetzungen Antragsteller können Unternehmen aller Branchen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg, mit weniger als 50 Beschäftigten und mit einem Vorjahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von max. 10 Millionen Euro sein. Konsortialpartner können Unternehmen aus allen Branchen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg sein, wenn sie weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen. Im Fokus stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die durch eine innovative (Weiter-)Entwicklung von KI die Marktreife von neuen bzw. erheblich verbesserten Produkten und Dienstleistungen beschleunigen. Förderkonditionen Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. Der Fördersatz (Beihilfeintensität) beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens für kleine Unternehmen, unabhängig davon, ob sie ein Einzelvorhaben beantragen oder als Konsortialführer bzw. Konsortialpartner an einem Konsortialprojekt. Für mittlere Unternehmen, die als Konsortialpartner am Projekt beteiligt sind, beträgt der Fördersatz 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Förderfähig sind Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 40.000 Euro und 1.000.000 Euro. Die Förderung erfolgt gemäß der „Vierten Geänderte[n] Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ Förderkriterien Nach den folgenden Kriterien werden die Vorhaben begutachtet: Fachlicher Bezug zum in der Bekanntmachung festgelegten Gegenstand der Förderung: Das Vorhaben soll maßgeblich dazu beitragen, innovative Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Prozesse im Bereich der künstlichen Intelligenz aus Baden-Württemberg schneller an den Markt oder anderweitig in die Umsetzung zu bringen. Gefördert werden kann auch die „kognitive“ Weiterentwicklung vorhandener Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Prozesse. Innovationshöhe, Neuheitswert und Entwicklungsrisiko des Vorhabens: Die Projektidee muss über den bisherigen Stand der Technik hinausgehen. Wesentlich hierfür sind etwa Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, Differenz zu bisherigen Lösungen, sowie mögliche Leuchtturmeffekte. Disruptive, also marktverändernde Innovationen mit einem hohen Entwicklungsrisiko stehen dabei besonders im Fokus.  Verwertungsoption bzw. Anwendungsnähe: Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, d. h. es muss eine konkrete Verwertungsoption bestehen. Es soll die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen im Bereich der künstlichen Intelligenz gefördert werden, die das Potenzial hat neue Märkte zu erschließen bzw. es den Antragsstellern ermöglichen, sich durch Innovation besser am Markt zu platzieren und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Qualität und Überzeugungskraft des Projekts: Wesentlich hierfür sind etwa Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zügige und sinnvolle zeitliche Taktung der Projektschritte, Kundennutzen (User Experience), Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung und zur beabsichtigten Verwertung einschließlich der Zeitpläne dafür, Übergang in eigenfinanzierte Folgeaktivitäten und der sparsame Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln. Darüber hinaus sind die Kompetenzen und Qualifikationen des Projektteams darzulegen. Zudem ist aufzuzeigen, wie fehlende Qualifikationen und Kompetenzen aufgebaut werden sollen. Einreichung der Unterlagen Die Unterlagen können hier hochgeladen werden >> Der Antrag muss zusätzlich Postalisch eingereicht werden: VDI/VDE-IT GmbH KI-Innovationswettbewerb Marienstraße 23 70178 Stuttgart
    KI-Innovationswettbewerb, Bild: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
  • UNESCO City of Media Arts: Ausschreibung 2021

    Förderung von innovativen, kooperativen und interdisziplinären Medienkunst-Projekten auf lokaler Ebene sowie von internationalen Netzwerk-Aktivitäten mit kommunalen Mitteln. Die Stadt Karlsruhe fördert sowohl lokale, in Karlsruhe stattfindende öffentliche Medienkunstprojekte als auch Projekte, die der Intensivierung der internationalen Vernetzung, dem Austausch und der Kooperation innerhalb des UNESCO Creative Cities Network (UCCN) im Bereich Medienkunst und Open-Source-Initiativen dienen und stellt hierfür im Haushalt 2021 100.000 Euro zur Verfügung. Hiermit sollen künstlerische Vorhaben ermöglicht werden, die mit den Mitteln der Medienkunst einen eigenständigen Blick auf relevante kulturelle, künstlerische und gesellschaftliche Fragen der Gegenwart werfen und die eine Bereicherung im weiten Feld der Medienkunst in Karlsruhe darstellen. Zur Medienkunst im Sinne der Ausschreibung zählen alle künstlerischen Äußerungen, die mit Hilfe technologischer Mittel erstellt, präsentiert oder genutzt werden. Wer kann einreichen? Die Projektförderung richtet sich an Karlsruher Kultur- und Medienschaffende, Initiativen und Institutionen. Bewerben können sich natürliche Personen und Personengruppen – auch Karlsruher Studierende geeigneter Fachrichtungen ab dem 5. Semester - sowie kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche und kreativwirtschaftliche Einrichtungen in Karlsruhe. Ausgeschlossen sind Arbeiten, die in einem schulischen beziehungsweise im Rahmen der Hochschulausbildung erbracht werden (zum Beispiel Semester- oder Abschlussarbeiten) sowie schon realisierte Projekte. Bei Gruppenbewerbungen muss mindestens eine beteiligte Person oder Institution ihren ersten Wohnsitz oder ihren Sitz in Karlsruhe haben. Was wird gefördert? a) Projekte auf lokaler Ebene: Gefördert werden können zugängliche, erlebbare und vermittelbare Medienkunstprojekte im geschlossenen und öffentlichen Raum für Karlsruhe, die einige der im Folgenden genannten Aspekte in den Blick nehmen: Reflexion relevanter kultureller, künstlerischer oder gesellschaftlicher Fragen der Gegenwart Auseinandersetzung mit neuen Technologien und medialen Formen wie Immersion, erweiterter und virtueller Realität (Augmented Reality, Virtual Reality), Robotic/künstlicher Intelligenz neue Sichtweisen in die Stadtgesellschaft hineinstrahlend künstlerisch, technisch, wissenschaftlich innovativ Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen) kooperativ interdisziplinär b) Internationale Netzwerk-Aktivitäten: Gefördert werden können Projekte, die der Intensivierung der internationalen Vernetzung, dem Austausch und der Kooperation innerhalb des UNESCO Creative Cities Network (UCCN) im Bereich Medienkunst und Open-Source-Initiativen dienen. Dazu gehören etwa: Auf- und Ausbau von Kooperationen mit Institutionen und Medienkunstschaffenden aus anderen Creative Cities wie Initiativen, Ausstellungen, Veranstaltungen und Workshops Reisestipendien für Kunst- und Kulturschaffende sowie Hacker aus Karlsruhe Gastkünstler*innen-Aufenthalte in Karlsruhe aus anderen UNESCO-Medienkunststädten oder Creative Cities Aufenthalte von politisch verfolgten Medienkünstler*innen in Karlsruhe Kooperations- und Austauschprojekte mit Medienkunstschaffenden, Initiativen oder Institutionen aus Ländern des Globalen Südens Fachveranstaltungen, sowie unkonventionelle, nachhaltige und interdisziplinäre Veranstaltungsformate und Vermittlungsangebote im Bereich der Medienkunst Projekte mit Modellcharakter Weitere Förderbedingungen Eine Förderung wird nur dann gewährt, wenn eine Finanzierung/Realisierung mit eigenen Mitteln der Antragstellenden oder durch sonstige finanzielle Beiträge nicht gesichert ist. Je nach Art des Projekts wird eine anteilige Finanzierung durch Einsatz von Eigen- und/oder Drittmitteln in angemessener Höhe erwartet. Eine Auswahl der Projekte und Veranstaltungen soll im Rahmen des Medienkunstfestivals Seasons of Media Arts (ab 2021) präsentiert werden. Bei künstlerischen Werken sollten die Kosten für den Aufbau und die Präsentation (z.B. Technik) in angemessener Höhe bei den Projektkosten einkalkuliert werden. Projekte für rein kommerzielle Zwecke können nicht gefördert werden. Bei Anträgen aus dem gewerblichen Bereich wird eine Kooperation mit weiteren Kunst- und Medienschaffenden empfohlen. Bewerbungsunterlagen Die Bewerbung kann ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular abgegeben werden. Eingereicht werden muss der in deutscher Sprache ausgefüllte Online-Bewerbungsbogen mit Angaben zur Person, zum Team beziehungsweise zur Institution, mit einer kurzen, aber aussagekräftigen und gut verständlichen Projektskizze unter Angabe von Ideen zur Präsentation des Projektes bzw. Werkes sowie mit einer Darstellung des voraussichtlichen finanziellen Aufwands und der zu erwartenden Erträge durch weitere Zuwendungen, Drittmittel und eigene Finanzierungen (Kosten- und Finanzierungsplan). Der Antrag sollte durch eine kurze Biografie oder Kurzdarstellung des Profils der Antragstellenden ergänzt werden. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbung mit folgenden Anlagen einzureichen. Bitte beachten Sie dabei, dass maximal 3 Fotos (Format: jpg) 1 Video (maximal 5 Minuten Länge) 3 weitere Dateien (z.B. Pläne, Grafiken, Skizzen, Tabellen) 1 Audiodatei der Bewerbung beigefügt werden dürfen. Die Anlagen, wie Fotos oder Pläne, können Sie direkt über das Online-Formular hochladen (maximal 10 MB pro Datei). Bitte geben Sie für Video- und Audiodateien einen URL-Verweis auf die entsprechende Datei an (zum Beispiel Speicherort auf der eigenen Cloud, YouTube-Link oder Vimeo-Link zum Video, Audiolink zur Soundcloud). Die URL-Verweise auf Dateien sollten frei zugänglich sein. Bewerbungsschluss ist Montag, 31. Mai 2021 Das Bewerbungsformular findet Ihr hier >>   Auswahlverfahren Unter den eingereichten Projekten wählt eine Fachjury die förderfähigen Projekte aus. Die Fachjury unter dem Vorsitz von Dr. Susanne Asche, Leiterin des Kulturamts der Stadt Karlsruhe, setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Kultur, Kunst, Kultur- und Kreativwirtschaft, zusammen: Dr. Susanne Asche, Leiterin Kulturamt Stadt Karlsruhe (Vorsitzende) Prof. Michael Bielicky, Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe (HfG) Anja Casser, Direktorin Badischer Kunstverein Karlsruhe e.V. Martin Wacker, Geschäftsführer KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH Philipp Ziegler, Leiter der kuratorischen Abteilung ZKM I Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe Anastasia Ziegler, Koordinatorin UNESCO City of Media Arts, Kulturamt Stadt Karlsruhe (beratend) Die Entscheidungen werden nicht öffentlich getroffen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden voraussichtlich bis Ende Juni 2021 benachrichtigt, ob eine Förderung ihres Projektes möglich ist oder nicht.
    Förderprogramm Medienkunst 2021, Bild: Stadt Karlsruhe
  • APPLAUS 2021

    Am 1. März 2021 startet die Bewerbungsphase für den APPLAUS 2021. Für die kommende Ausgabe des Spielstättenprogrammpreises konnten die Initiative Musik die Gesamthöhe der Preisgelder erhöhen und gemeinsam mit der Bundeskonferenz Jazz und der LiveKomm wichtige Neuerungen erarbeiten. Ausgezeichnet werden wieder kulturell herausragende, insbesondere qualitativ anspruchsvolle sowie trendsetzende, Livemusikprogramme und Spielstätten. Der Preis wird für die Programme der Jahre 2019 und 2020 vergeben. Die Hauptauszeichnungen gliedern sich in drei Preiskategorien mit Prämien von bis zu 50.000 Euro. Insgesamt stehen 2,6 Millionen Euro für Preisgelder zur Verfügung. In jeder Kategorie gibt es zusätzlich je einen undotierten Hauptpreis mit dem Titel “Spielstätte bzw. Programm bzw. Programmreihe des Jahres”. Kategorie Programm: bis zu 50.000 Euro pro Auszeichnung Kategorie Spielstätte: bis zu 25.000 Euro pro Auszeichnung Kategorie Programmreihe: bis zu 10.000 Euro pro Auszeichnung Dazu werden 16 Sonderpreise (Sonder-APPLAUS) für kreative Formate von oder zur Unterstützung von Spielstätten während der Corona-Pandemie verliehen. Einen Sonder-APPLAUS erhalten können Spielstätten, die innovative Konzepte, Projekte oder Maßnahmen während der Corona-Krise geplant und durchgeführt haben sowie Initiativen, die zur Unterstützung und Rettung von Spielstätten beigetragen haben. Außerdem werden Sonderpreise für "Awareness" und "Nachhaltigkeit" verliehen, auf die sich Bewerber*innen der drei Hauptkategorien bewerben können. Sonder-APPLAUS: bis zu 16 Auszeichnungen für kreative Formate während der Corona-Pandemie; je max. 50.000 Euro Prämie APPLAUS für Awareness oder Nachhaltigkeit: bis zu 5.000 Euro pro Auszeichnung Die Bewerbungsphase läuft vom 1. März 2021, 10 Uhr bis zum 31. März 2021, 18 Uhr.   Infocalls zum Bewerbungsverfahren Die Initiative Musik bietet offene Infocalls zum Bewerbungsverfahren sowie für allgemeine Fragen zum APPLAUS an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Termin 1: 3. März 2021, 11:00-12:00 Uhr   Termin 2: 10. März 2021, 11:00-12:00 Uhr Alle weiteren Informationen zum APPLAUS 2021 findet Ihr auf der Website >>   Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigt für die Kategorien „Programm“ und „Spielstätte“ sind Betreiber*innen von Livemusikspielstätten im Bereich Popularmusik und Jazz mit Sitz in Deutschland. Bewerbungen für diese Kategorien können nur für solche Spielstätten eingereicht werden, die mindestens 48 Livemusikveranstaltungen im Jahr 2019 durchgeführt ha-ben, deren Konzertraum/Konzerträume (unter einer Konzession/einem Namen), mit dem/denen sich die Betreiberin oder der Betreiber bewirbt, über eine Besuchskapazität von insgesamt maximal 1.000 Personen verfügt, die fest und ortsgebunden sind, die zum Zweck der Durchführung von Livemusikveranstaltungen betrieben werden, deren Betreiberin oder Betreiber einen ordnungsgemäß geführten Betrieb seit mindestens dem 01. Januar 2019 vorweisen kann, deren Betreiberin oder Betreiber sowohl die inhaltliche als auch finanzielle Hauptverantwortung für das eingereichte Programm tragen; dabei dürfen nur solche Livemusikveranstaltungen im eingereichten Programm aufgeführt werden, bei denen der Künstlerin oder dem Künstler weder ganz noch anteilig Grundkosten (z.B. Raummiete, Hauspersonal, Haustechnik) der Veranstaltung berechnet wurden bzw. von der Künstlerin oder dem Künstler garantiert werden mussten (sog. Rentals sind erlaubt und zu kennzeichnen), deren Betreiber*in einen regelmäßigen Spielbetrieb im Jahr nachweisen kann. Zulässig sind Unterbrechungen des Spielbetriebs bis zu insgesamt drei Monaten im Jahr 2019 (insbesondere durch Renovierung u. ä.). Teilnahmeberechtigt für die Kategorie „Programmreihe“ sind Betreiber*innen und Betreiber von Livemusikspielstätten sowie Veranstalter*innen von Programmreihen im Bereich Popularmusik und Jazz mit Sitz in Deutsch-land. Betreiber*innen: die mindestens 10 Livemusikveranstaltungen im Jahr 2019 durchgeführt haben und die weiteren für die Kategorien „Programm“ und “Spielstätte“ genannten Voraussetzungen erfüllen (siehe oben). Veranstalter*innen von Programmreihen, deren eingereichte Programmreihe mindestens 10 zusammenhängende Livemusikveranstaltungen unterschiedlicher Künstler*innen in einem Zeitraum von mindestens 12 Wochen umfasst, die nachweisen können, dass sie sowohl die inhaltliche als auch finanzielle Hauptverantwortung für die eingereichte Programmreihe tragen, deren einzelne Veranstaltungsorte untereinander nicht weiter als 100 km entfernt sind, deren einzelne Veranstaltungsräume eine Kapazität von maximal 1.000 Personen nicht übersteigen. Für die Sonderpreise („Sonder-APPLAUS“) können sich auch diejenigen Initiativen und Spielstätten bewerben, die im Sinne der Teilnahmebedingungen nicht in den drei Kategorien „Programm“, „Spielstätte“ und „Programmreihe“ teilnahmeberechtigt sind. Zusätzlich können Jurymitglieder und Bundesländer (zuständige Ministerien, Fördereinrichtungen etc.) Vorschläge einreichen. Jede Bewerberin und jeder Bewerber darf sich mit maximal einer Spielstätte sowohl in der Kategorie “Programm“ oder „Spielstätte“ als auch mit maximal einer Programmreihe in Kategorie „Programmreihe“ für den APPLAUS bewerben. Zusätzlich kann eine Bewerbung für den „Sonder-APPLAUS“ eingereicht werden. Bewirbt sich eine Spielstätte für eine Auszeichnung in den Kategorien „Programm“ oder “Spielstätte“ und zusätzlich mit einer Reihe in Kategorie “Programmreihe“, dürfen sich die jeweils bei der Bewerbung aufgelisteten auszuzeichnenden Livemusikveranstaltungen nicht überschneiden. Eine mögliche Auszeichnung erfolgt jedoch nur in einer Kategorie. Eine Bewerbung und Auszeichnung für die Preise „Awareness“ oder „Nachhaltigkeit“ ist nur in Verbindung mit einer zulässigen Bewerbung in Kategorie „Programm“, „Spielstätte“ oder „Programmreihe“ möglich. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Betreiber*innen und Betreiber von Spielstätten, die im Jahr 2019 mit 40 % oder einem höheren Anteil aus öffentlichen Mitteln unterstützt wurden; dies gilt nicht für Bewerbungen in der Kategorie “Programmreihe“, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen und Personengesellschaften, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mehrheitlich beteiligt sind, reine Festival- sowie Tourneeveranstalter*innen Unternehmen, wenn über das betriebliche Vermögen oder das private Vermögen der Inhaberin oder des Inhabers ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
    Applaus 2021, Bild: Initiative Musik
  • KI-Champions 2021

    Wirtschaft Digital BW sucht Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die an herausragenden KI Lösungen arbeiten oder sie bereits als innovative KI-basierte Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle an den Markt gebracht haben. Sie suchen erfolgreiche KI-Lösungen, die Euch als Unternehmen oder Forschungseinrichtung zum KI-Champion macht, mit der Ihr andere inspirieren könnt und zu einem erfolgreichen KI-Ökosystem in Baden-Württemberg beitragt. Gemäß dem Motto "Lernen von den Besten"! Die Bekanntgabe der ausgewählten KI-Champions 2021 erfolgt in öffentlichkeitswirksamer Weise im Rahmen einer virtuellen Veranstaltung.   Bewerbungen können bis zum 14. April 2021 ausschließlich online eingereicht werden.   Teilnahmebedingungen Unternehmen aller Branchen mit herausragenden KI-basierten Produkten, Dienstleistungen sowie Geschäftsmodellen und Forschungseinrichtungen mit herausragenden KI-Forschungsprojekten, die bereits möglichst weit fortgeschritten und nah an der Einführung in den Markt sind mit Sitz in Baden-Württemberg Die im Jahr 2020 prämierten KI-Lösungen sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.   Bewertungskriterien dem Innovationsgrad und der Zukunftsfähigkeit sowie der möglichst deutlichen Abgrenzung zu ähnlichen Anwendungen, Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen mittels KI, den strukturellen Merkmalen wie die Anwendungsbereiche, vorhandene Kompetenzen, ggf. einschlägige bisherige Auszeichnungen und Anerkennungen und die Verständlichkeit der Darlegung sowie dem wirtschaftlichen Erfolg bzw. für die Forschung der möglichst hohe Reifegrad (TRL) bzw. das Potenzial, Referenzen, Wissenstransfer / Anzahl der Veröffentlichungen, Marktrelevanz, Kooperationen mit Partnern aus der Wirtschaft / Zukunftsfähigkeit, Herausforderungen, die gelöst werden, Trends.   Auswahlverfahren Die fristgerecht und vollständig eingegangenen Bewerbungen werden aufbereitet und einem Expertengremium vorgelegt. Die Beratungen sind nicht öffentlich und die Bewerbungen und sämtliche Angaben werden vertraulich behandelt. Die Bewertung erfolgt auf Basis der genannten Kriterien. Der Preis teilt sich in drei Kategorien: kleine und mittlere Unternehmen bis 500 Beschäftigte, größere Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Bis zu neun Auszeichnungen sind in Summe möglich. Die Bewerber*innen werden zeitnah nach Bewerbungsschluss per E-Mail über das Ergebnis ihrer Bewerbung informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Bekanntgabe der KI-Champions 2021 erfolgt öffentlichkeitswirksam im Rahmen einer virtuellen Preisverleihung. Als Best-Practice Beispiele werden sie auf diesem Online-Portal mit Projektsteckbriefen, Fotos und Videos anschaulich veröffentlicht.   Das Bewerbungsformular findet Ihr hier >>
    Symbolbild KI, Bild: Canva
  • Open Calll - VRHAM! Virtual Reality & Arts Festival

    Für die 4. Ausgabe des VRHAM! Virtual Reality & Arts Festivals vom 4. bis 12. Juni 2021 in Hamburg werden wieder die aktuellsten künstlerischen VR-, AR- und Mixed Reality-Projekte aus aller Welt gesucht. Als einer von fünf Partnern des EU-Projektes REAL-IN freut sich VRHAM! außerdem über Bewerbungen von  Einzelkünstler*innen und Künstler*innen-Teams, die im Rahmen ihrer Projekte die Möglichkeiten von 3D-Scantechnologie in einer Residency erforschen wollen. Beide Open Calls starten am 1. Februar. OPEN CALL VRHAM! 2021 VRHAM! lädt VR Künstler*innen aus aller Welt ein, ihre aktuellen Virtual Reality-, Augmented Reaity- und Mixed Reality-Projekte einzureichen. Akzeptiert werden Installationen, 360°-Filme, Live-Performances und interaktive Arbeiten. Die ausgewählten Werke werden im Programm 2021 sowohl physisch in Hamburg als auch weltweit digital präsentiert. Alle eingereichten Projekte gehen außerdem ins Rennen um den mit 5.000 Euro dotierten VRHAMMY AWARD, der am Eröffnungsabend des Festivals von einer internationalen Jury vergeben wird. Der Open Call startet am 1. Februar und endet am 28. Februar 2021. Die Einreichung erfolgt über die Website >> OPEN CALL REAL-IN: INTERAKTIVE KUNST Für den von VRHAM! ausgeschriebenen Open Call im Rahmen des EU-Projektes REAL-IN können sich Kreative und Künstler*innen bewerben, die im Bereich Interaktive Kunst arbeiten und mit ihrem bereits bestehenden (oder in Entwicklung befindenden) künstlerischen Projekt den Einsatz von 3D-Scantechnologie erforschen und im Rahmen einer einwöchigen Residency weiterentwickeln wollen.  Das ausgewählte Kreativteam stellt die Ergebnisse der Residency während des VRHAM! Festivals in Hamburg (4.-12. Juni 2021) im Rahmen einer Konferenz der Branche vor. Der Open Call startet am 1. Februar und endet am 15. März 2021.
    VRHAM!, Open Call, Bild: VRHAM! Festival e.V.