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40 Jahre Landespreis für Kleinkunst – Jetzt für 2026 bewerben
Der Landespreis für Kleinkunst Baden-Württemberg feiert Jubiläum: Zum 40. Mal zeichnen das Land Baden-Württemberg und Lotto Baden-Württemberg herausragende Kleinkünstlerinnen und Kleinkünstler aus.Gesucht werden starke künstlerische Positionen aus allen Sparten der Kleinkunst, die die Kulturlandschaft im Land auf außergewöhnliche Weise bereichern. Wer die Jury überzeugt, kann sich über Preisgelder von bis zu 5.000 Euro freuen und erhält zudem die Möglichkeit, bei der öffentlichen Preisverleihung im Oktober in Stuttgart aufzutreten.Bewerbungen für den Landespreis für Kleinkunst 2026 sind noch bis zum 31. März möglich. 👉 Alle Informationen zur Ausschreibung sowie zur Bewerbung gibt es unterwww.kleinkunstpreis-bw.de
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Projektförderung bis 3.000 Euro
Seit 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten - resp. Metropolregionen - geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung. Ab dem Jahr 2026 wird mit der kleinen Projektförderung auch die Umsetzung von Projekten im öffentlichen Raum unterstützt. Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden. Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu drei geplanten Fristen im Jahr 2025 kurzfristig eingereicht werden. Über die Förderung dieser Anträge entscheidet der Geschäftsführer des Musikfonds zusammen mit eine:r Vertreter:in des Kuratoriums.Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 3.000 Euro bewilligt werden.Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)weitere projektbezogene PersonalkostenVeranstaltungs- und ProduktionskostenReise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können zählen: Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen)Eigenmittel (ausschließlich Barmittel)zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren Der Nachweis des Kofinanzierungsanteils muss im Falle der Förderung spätestens zur Vertragserstellung erbracht werden. Projekte, die eine Förderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch den BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.). Anträge sind ausschließlich online einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Entscheidungen werden ca. zwei bis drei Wochen nach der jeweiligen Frist bekanntgegeben. Antragsfristen im Jahr 2026 für die kleine Projektförderung:30. Januar – für Veranstaltungen im April, Mai, Juni 2026 (18:00 Uhr MEZ)29. Mai – für Veranstaltungen im Juli, August, September 2026 (18:00 Uhr MEZ)31. August – für Veranstaltungen im Oktober, November, Dezember 2026 (18:00 Uhr MEZ)30. November – für Veranstaltungen im Januar, Februar, März 2027 (18:00 Uhr MEZ)
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Landespreis 2026: Wir suchen die Besten!
Bereits zum 16. Mal schreiben die baden-württembergische Landesregierung und die L‑Bank den Landespreis für junge Unternehmen aus. Ausgezeichnet werden die besten Unternehmenspersönlichkeiten des Landes.Persönlichkeiten, die nach wirtschaftlichem Erfolg streben, aber auch einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen und klimaneutralen Gesellschaft leisten, die sich sozial engagieren und nachhaltig wirtschaften.Kurzum: Vorbilder, die anderen Mut machen, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen - durch die Gründung eines Unternehmens oder durch die Übernahme eines bestehenden Betriebs.Vorbilder können alle sein, die gemeinschaftlich oder selbständig mit einer guten Geschäftsidee ein junges Unternehmen führen oder einen etablierten Betrieb übernommen haben.Prämiert werden im Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit Herz, Verstand und Tatkraft aus ihren Ideen innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln.Was können Sie gewinnen?Neben Anerkennung und dem Preisgeld steckt noch viel mehr hinter dem Landespreis: Die Unternehmen entdecken sich aus einem neuen Blickwinkel, stellen ihr Konzept auf den Prüfstand und werden zur Benchmark. Der Höhepunkt: Die Top-10-Unternehmen werden im Rahmen eines Festaktes geehrt.Preisgeld90.000 Euro insgesamt für die ersten drei Plätze.BekanntheitPositive PR-Effekte durch Presseberichte und Verbreitung über Social Media.AttraktivitätPreisgekrönte Unternehmen üben eine hohe Anziehungskraft auf Personal und Kundschaft aus. Weitere Informationen zum Landespreis für junge Unternehmen | L-Bank
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FOCUS OPEN 2026
BE A WINNER! Design schafft Mehrwert, Design ist Wettbewerbsvorsprung! Noch nie war professionelles Design so wichtig und selbstverständlich wie heute. FOCUS OPEN, der internationale Staatspreis des Landes Baden-Württemberg zeigt, was in Sachen Gestaltung, Innovation und Nachhaltigkeit State of the Art ist. Auch 2026 belohnt der FOCUS OPEN die Innovations- und Designqualität neuer Produkte, Services und Konzepte. Holen Sie sich die Auszeichnungen FOCUS Gold, FOCUS Silver, FOCUS Special Mention oder FOCUS Meta und gewinnen Sie öffentliche Präsenz durch die ausführliche Publikation, die mehrmonatige Ausstellung und eine vielseitige Webkommunikation. Entwicklungen, an denen ein Jurymitglied oder dessen Unternehmen beteiligt ist, sind von der Bewertung ausgeschlossen.