• Landespreis für Kleinkunst 2022

    Der Kleinkunstpreis Baden-Württemberg 2022 wurde am 15. September neu ausgeschrieben. Baden-Württembergische Künstler*innen aus allen Sparten der Kleinkunst sind antragsberechtigt. Vergeben werden bis zu drei Hauptpreise in Höhe von 5.000 Euro und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro, welche gemeinsam vom Land Baden-Württemberg und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg getragen werden. Zusätzlich wird eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis von 5.000 Euro geehrt, welchen die Staatliche Toto-Lotto GmbH stiftet. Bewerbungsschluss ist der 30. November 2021. Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigt sind sowohl Einzelinterpret*innen als auch Gruppen. Die Bewerber*innen sollen mindestens 16 Jahre alt sein und aus Baden-Württemberg kommen oder derzeit hier wohnen. Nominierte Künstler*innen nehmen an der Preisverleihungs-Gala am Dienstag, 26. April 2022 in Offenburg teil. Über die Vergabe entscheidet anschließend eine Jury aus unterschiedlichen Kulturschaffenden, Kritiker*innen und Veranstalter*innen. Nach der Verleihung der Kleinkunstpreise 2020 und 2021 im Oktober diesen Jahres in Esslingen, findet die Verleihung des Kleinkunstpreis 2022 am 26. April 2022 in Offenburg statt. Informationen können auch über die Geschäftsstelle des Kleinkunstpreises der Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren (LAKS Baden-Württemberg e.V.), Alter Schlachthof 11, 76131 Karlsruhe (Tel.: 0721/470 419 09, soziokultur(at)laks-bw.de) bezogen werden. Das Bewerbungsformular findet Ihr hier >>
    Kleinkunstpreis, Bild: Ministerium für WissenscKleinkunstpreis, Bild: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunsthaft, Forschung und Kunst.jpg
  • Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen

    Mit dem "Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen" prämiert das BMWi die besten Ideen für innovative Unternehmensgründungen, die auf digitalen Technologien basieren. Seit dem 1.September kannst Du Dich für die Winterrunde 2021/22 Mit Deiner innovativen Geschäftsidee bewerben. Diesmal wird der Sonderpreis zum Thema "Digitale Nachhaltigkeit" vergeben. Reicht Eure Idee Skizze bis 20. Oktober ein. Alle Einsendungen werden streng vertraulich behandelt. Der Wettbewerb wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie von der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH durchgeführt. Weitere Infos zur Teilnahme und Anmeldung findest Du hier >>  
    Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen, Bild: Canva
  • Thomas Strittmatter Preis 2022

    Der Thomas Strittmatter Preis ist die Drehbuchauszeichnung der MFG Filmförderung Baden-Württemberg. Vergeben wird sie für ein herausragendes, noch unverfilmtes Buch zu einem Fernseh- oder Kinofilm. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert und wird jährlich während der Berlinale vergeben. Schon eine Nominierung für den Thomas Strittmatter Preis ist mit einer Prämie in Höhe von 2.500 Euro verbunden. Die Filmförderung des Landes verfolgt mit dieser Auszeichnung zwei Ziele: die Unterstützung von Autoren und Autorinnen aus Baden-Württemberg und die Förderung qualitativ hochwertiger Fernseh- oder Kinostoffe mit Baden-Württemberg-Bezug. Die Bewerbungsfrist für den Thomas Strittmatter Preis 2022 ist der 9. September 2021. Eingereicht werden können Drehbücher aller Genres für einen abendfüllenden Kino- oder TV-Spielfilm die originär in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, zum Zeitpunkt der Verleihung noch nicht verfilmt sein dürfen und keine Namen oder Copyright-Vermerke aufzeigen. Bitte beachten Sie, dass der Baden-Württemberg-Bezug Bewerbungsvoraussetzung ist, d.h. die Bewerber*innen müssen ihren ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, oder die Handlung des Buches muss in Baden-Württemberg lokalisiert sein. Eine prominente Jury liest die Drehbücher anonym. Die Nominierten werden zur Preisverleihung nach Berlin während der Berlinale eingeladen. Alle Infos und das Bewerbungsformular findet Ihr hier >>
    Symboldbild Filmkritikerpreis, Bild: Canva
  • OPEN CALL 2021: Ideenkonkurrenz für junge Architektur – mit Ausstellung

    Ziel des Open Calls ist die Nachwuchsförderung. Im Mai 2016 hat das Architekturschaufenster e.V. zusammen mit dem K3 Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe und der Architektenkammer, Kammerbezirk Karlsruhe, mit Hier sind wir! eine Tagung für junge Architekt*innen veranstaltet und gleichzeitig im Rahmen eines Open Calls jungen Architekt*innen und Architekturbüros eine Plattform geboten, sich und ihre Arbeit im Rahmen einer Ausstellung der Öffentlichkeit vorzustellen (Hier sind wir!). 2017 wurde dieses Format mit einer konkreten Frage weitergeführt: Wie wollen wir in Zukunft in dieser Stadt leben? – Hier wohnen wir! . 2019 war die gestellte Entwurfsaufgabe: Wie arbeiten wir? Wie könnte ein Co-Working Space gestaltet sein, in dem moderne Arbeitsweisen aktiv sein können? In der vierten Runde des Open Calls 2020 wurde an der visionären Aufgabe gearbeitet: Wie reisen wir vom Fernbusbahnhof der Zukunft? Hier reisen wir! Dieses Jahr 2021 soll die aktuell hochrelevante Frage beantwortet werden: Wie können wir ein zukunftsfähiges Lernen für die Kleinsten gestalten? – mit dem 5. Open Call Hier lernen wir! Situation In der Weststadt Karlsruhes besteht aktuell ein sehr hoher Bedarf an Plätzen in Kindertagesstätten. Es stehen dort und in den umliegenden Stadtteilen kaum geeignete städtische Grundstücke bzw. Liegenschaften für neue Einrichtungen zur Verfügung. Zudem besteht in Karlsruhe schon seit längerem ein akuter Bedarf an kostengünstigem Wohnraum. Auf dem Areal der ehemaligen Dragonerkaserne in der Kaiserallee gibt es unzureichend ausgenutzte Flächen, die einen Neubau der beide Nutzungen vereint, ermöglichen würden. Im Rahmen einer Quartiersentwicklung wurde das ganze Areal nördlich der Kaiserstraße, zwischen der Blücherstraße im Westen und der Paul-Ehrlich-Straße im Osten untersucht. Es gibt einen gültigen Bebauungsplan (s. Anlage), in dem die Absicht erkennbar ist, mit einer Randbebauung den Block an der Ostseite zu schließen. Im Rahmen der Ideenfindung könnte aber auch davon abgewichen werden. Die Ergebnisse des Ideenentwurfs können als Grundlage einer stadtinternen Diskussion dienen. Das Kasernengebäude im Osten des Areals wird im Moment in städtischer Regie für das Badische Konservatorium umgebaut und erweitert. Der Bereich nördlich davon – auf dem Flurstück 5421 - soll nachverdichtet werden und steht im Fokus des Ideenwettbewerbs des 5. ASF Open Calls. Aufgabe Entwickelt werden soll eine Idee, wie der östliche Teil des Quartiers städtebaulich weiterentwickelt werden kann und in welcher Form eine achtgruppige Kindertagesstätte (ggfs. kombiniert mit bezahlbarem Wohnraum) erstellt werden kann. Grundsätzlich ist es denkbar, die Kindertagesstätte als eigenständiges Gebäude oder in Kombination mit Wohnnutzung zu errichten, wobei ein qualitätvoller Bezug der Kindertagesstätte zu den Außenspielflächen zu beachten ist. Entstehen soll ein lebendiger, integrativer, durchmischter Stadtbaustein, der die aktuell relevanten Fragen beantwortet, wie wir dem Klimawandel und den vom Menschen verursachten sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten mit innovativen, zukunftsweisenden Projekten sowie neuen Planungsprozessen begegnen können. Willkommen sind Ideen, wie die Dynamiken regionaler Kreislaufwirtschaft genutzt werden können, beispielsweise hinsichtlich Baustoffen und Energieträgern. Der Stadtraum im Dragonerareal soll sich hin zu einem integrativen, ökologischen Stadtraum entwickeln, der eine lebendige Stadtgesellschaft fördert mit gemeinsamem Leben und Lernen. Die Darstellung soll im Maßstab 1:500 erfolgen. Ein Übersichtsplan in einem größeren Maßstab kann ergänzt werden. Ausschnitte in größeren und kleineren Maßstäben sind zulässig; Skizzen, Piktogramme sowie räumliche Darstellungen sind erlaubt. Die Teilnahme beim Open Call Unterlagen: Es werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Katasterplan als .dwg-Datei Standardraumprogramm Kindertagesstätten Leitfaden Kindertagesstätten Ausschnitt Luftbild, Bebauungsplan, Lageplan, Eigentümerkarte als pdf-Datei 3D-Modell als Sketchup-Datei Grundrisse Konservatorium Skizze Außenanlagen Konservatorium Teilnahme: Teilnehmen können junge Architekt*innen (Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung) bis 45 Jahre und junge Büros und Studios (bis 5 Jahre), ein Kammereintrag oder Mitgliedschaft in der Kammer als AiP/SiP ist nachzuweisen. Eingereicht werden kann ein frei gestaltetes Plakat DinA 0, hochkant. Termine: Anmeldung per Mail an info@architekturschaufenster.de zum Erhalt der Unterlagen (bis 27. August 2021) Auftaktveranstaltung vor Ort mit HGW (06. August 2021, 16:00 Uhr, Paul-Ehrlich-Straße 9, 76133 Karlsruhe) Rückfragen per Mail an info@architekturschaufenster.de (bis 20. August 2021, 16:00 Uhr) Rückfragenbeantwortung (bis 27. August 2021) Abgabe (15. Oktober 2021, 16:00 Uhr im Architekturschaufenster) Jury (22. Oktober 2021, 16:00 Uhr) Preise: 1.500 € Jury: Vorstand ASF, Preisträger des letzten Open Calls, Prof. Anne Sick (Amt für Hochbau- und Gebäudewirtschaft , Stadt Karlsruhe), Frank Rieß (Amt für Hochbau- und Gebäudewirtschaft , Stadt Karlsruhe), Dirk Metzger (K3, Wirtschaftsförderung Karlsruhe)   Alle Unterlagen findet Ihr hier >>
    5. Open Call 2021, Hier lernen wir!
  • OHMG! #4 Deutsch-französisches Kreativlabor

    Jetzt bewerben! Schon zum vierten Mal lädt das deutsch-französische Kreativlabor im Goethe-Institut Nancy Kreative und Kulturschaffende aus Deutschland und dem Großraum Nancy ein, für 6 Monate in Nancy eine Geschäftsidee zu entwickeln und zu realisieren. Die Gewinner*innen erwartet ein Preisgeld von 10.000 Euro und ein großzügiger Arbeitsplatz im OHMG!-Coworking Space. Bewerbungsschluss: 27. September 2021! OH MY GOETHE! ist eine Initiative der Métropole du Grand Nancy und des Goethe-Instituts Nancy mit Unterstützung des Institut français.  Zum 4. Mal sucht die Initiative OHMG! Menschen, die im Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft arbeiten möchten in der Métropole du Grand Nancy oder in Deutschland wohnen und arbeiten eine deutsch-französische Gründungsidee haben oder ihr Geschäftsmodell für das Nachbarland weiterentwickeln wollen Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich Kreativschaffende aus den Bereichen Musik Kunst Darstellende Künste Film & Rundfunk Architektur Buch & Design Presse & Werbung Software & Games (analog oder digital) Die Ausschreibung richtet sich an Student*innen, Vereine, Selbstständige, Künstler*innen, kleine bis mittlere Unternehmen, Angestellte, Mitglieder des Handwerks und Arbeitssuchende, die sich in einem ersten Stadium einer Gründung befinden. Es besteht die Möglichkeit, sich alleine oder im Team (max. 3 Personen) zu bewerben. Was erwartet mich bei OH MY GOETHE! #4? eine finanzielle Unterstützung der Métropole du Grand Nancy in Höhe von 10.000 Euro pro Team großzügige Arbeitsräume im Goethe-Institut Nancy zur freien Verfügung Workshops & Gründungsberatung ein deutsch-französisches Umfeld und Vernetzung mit der deutsch-französischen Kultur- und Kreativwirtschaftszene Sichtbarkeit der eigenen Gründungsidee durch das internationale Netzwerk des Goethe-Instituts Es wird erwartet: Aktive Teilnahme an der „Cultural Entrepreneurship Academy“ am Goethe-Institut Nancy vom 29. – 31. Oktober 2021 (bei Verschärfung der Lage durch Covid-19 behält sich das Goethe Institut vor, die CEAN ggf. online stattfinden zu lassen) Regelmäßige Anwesenheit Repräsentation des geförderten Projekts im Rahmen von Veranstaltungen und öffentlichen Auftritten für die Initiative OH MY GOETHE! BEWERBUNG Ihr seid interessiert? Dann schickt folgende Unterlagen bis zum 27. September 2021 an ohmg-nancy@goethe.de: Digital ausgefüllter Bewerbungsbogen, inkl. digitaler Unterschrift Lebenslauf Projektskizze (max. 1500 Worte) Statusbescheinigung Anhänge (optional, max. 5 Seiten) Mehr Informationen erhaltet Ihr bei Lisa Rummenhohl: lisa.rummenhohl.extern@goethe.de Mehr Infos findet Ihr hier >>
    OHMG4 Deutsch-französisches Kreativlabor, Bild: Goethe Institut Nancy
  • 7. Europäischer Künstlerwettbewerb

    Herzlich willkommen zum 7. Europäischen Künstlerwettbewerb „Künstler entdecken Europa“! Vor dem Hintergrund der derzeitigen weltweiten Pandemie setzen wir Zeichen und laden alle Künstlerinnen und Künstler international ein, sich um den Europäischen Künstlerpreis zu bewerben, der aus gegebenen Gründen zum ersten Mal digital stattfinden wird.     Teilnahmebedingungen | Bewerbung Der 7. Europäische Künstlerwettbewerb 2021 startet wegen der aktuellen, weltweiten Corona-Pandemie und der damit verbundenen Planungsunsicherheit zum ersten Mal als reines Online-Format! Auch die Würdigung der Finalisten und Preisträger erfolgt mit einer Online-Ausstellung auf dieser Plattform. Künstlerinnen und Künstler aller Sparten der Bildenden Kunst sind eingeladen, sich mit einer Arbeit zum Thema „Künstler entdecken Europa“ zu bewerben. Die Teilnahme am Wettbewerb steht jeder Künstlerin und jedem Künstler offen ohne Beschränkungen hinsichtlich Alter, Wohnort oder Staatsangehörigkeit. Preise Der Grand Prix–Europäischer Künstlerpreis 2021 der Europa-Union besteht aus einem Preisgeld in Höhe von 2.000 €. Außerdem werden zwei Ehrenpreise, dotiert mit je 800 €, und ein Jugendpreis dotiert mit 600 € vergeben. Der Jugendpreis richtet sich an Künstlerinnen und Künstler bis zum 24. Lebensjahr. Um die sechs bisherigen Europäischen Künstlerpreise haben sich 545 internationale Künstlerinnen und Künstler. Die Europa Union bedankt sich dafür mit der Aufnahme aller Bewerberinnen und Bewerber in die Ehrenliste der „Europa-Künstlerinnen und Europa-Künstler“. Thema Künstler entdecken Europa Wettbewerbsarbeit Zum 7. Europäischen Künstlerwettbewerb können Kunstwerke aus allen Bereichen der bildenden Kunst eingereicht werden wie Zeichnungen, Gemälde, Druck, Installationen, Fotografien, Skulpturen, Mixed Media oder andere.. Bewerbungsfrist Die Bewerbungsfrist endet am 30. August 2021 um 24:00 Uhr Jury Nach dem Einsendeschluss wird eine Fach-Jury im ersten Wahlgang die Finalisten-Werke auswählen. Die Anzahl der Finalisten richtet sich nach der Anzahl der eingesandten Bewerbungen. Im zweiten Wahlgang wird eine erweiterte Fach-Jury die 4 Preisträger bestimmen. Gegen die Entscheidung der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Die Mitglieder der Jury werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Die nominierten Künstlerinnen und Künstler werden im Oktober 2021 informiert, online ausgestellt und prämiert.
    Symbolbild Kunst, Künstlerin, Bild: Canva
  • Kunstpreis »junger westen« 2021

    Am 1. Juli 2021 beginnt der Bewerbungszeitraum für den 38. Kunstpreis »junger westen«. Der Kunstpreis wird 2021 für Grafik, Zeichnung und Fotografie ausgeschrieben und ist mit 10.000 € dotiert. Zum Wettbewerb zugelassen sind alle Künstler*innen, die nicht älter als 35 Jahre sind (Jahrgang 1986 und jünger). Desweiteren sollten die Bewerber*innen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Anmeldung zum Wettbewerb kann ausschließlich online zwischen dem 1. Juli und 15. August 2021 erfolgen. Eine Jury wählt aus den eingereichten Werken neben dem/der Preisträger*in auch die Werke für die Ausstellung aus, die vom 5. Dezember 2021 bis 30. Januar 2022 in der Kunsthalle Recklinghausen stattfinden soll. Mitglieder der Jury sind in diesem Jahr: Jan Paul Evers (Kunstpreisträger »junger westen 2015«, Köln), Christina Landbrecht (Programmleiterin Kunst, Schering Stiftung, Berlin), Noor Mertens (Direktorin Kunstmuseum Bochum), Dr. Annett Reckert (Kustodin, Kunsthalle Bremen), Christoph Tesche (Bürgermeister der Stadt Recklinghausen), Holger Freitag (Vorsitzender des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Stadtgeschichte der Stadt Recklinghausen), Dr. des. Nico Anklam (Direktor der Museen der Stadt Recklinghausen) und Kerstin Weber (Wiss. Mitarbeiterin, Kunsthalle Recklinghausen).  Als erster kommunaler Kunstpreis in der Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg, wird er bereits seit 1948 von der Stadt Recklinghausen vergeben. Der Förderpreis erinnert an die 1947 in Recklinghausen gegründete Künstlergruppe »junger westen« um die Maler Gustav Deppe, Thomas Grochowiak und Emil Schumacher, Heinrich Siepmann, Hans Werdehausen und den Bildhauer Ernst Hermanns. Preisträger*innen waren u.a. Karl Otto Götz und HAP Grieshaber, Horst Antes und Gerhard Richter, Susanne Paesler, Peter Piller, Michael Sailstorfer, Jan Paul Evers, Florian Meisenberg sowie zuletzt Max Leiß und Ugur Ulusoy. Gleicht dieses Namenskaleidoskop einer kleinen Geschichte der deutschen Kunst von 1945 bis heute, so bilden die angekauften Werke der Preisträger*innen den entscheidenden Sammlungsschwerpunkt der Kunsthalle Recklinghausen.  Gefördert durch die Kunststiftung der Sparkasse Vest Recklinghausen.
    Logo; Bild:  Kunsthalle Recklinghausen
  • Siegfried Kracauer Preis 2021

    Bereits zum achten Mal wird der Siegfried Kracauer Preis ausgeschrieben: In Zusammenarbeit mit dem Verband der deutschen Filmkritik (VdFK) vergeben die MFG Filmförderung Baden-Württemberg, die Film- und Medienstiftung NRW und die Mitteldeutsche Medienförderung MDM gemeinsam den insgesamt mit 15.000 Euro dotierten Preis für deutschsprachige Filmkritik. Die nach dem herausragenden Autor und Filmtheoretiker Siegfried Kracauer benannte Auszeichnung wird im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung von DOK Leipzig am 30. Oktober 2021 verliehen. Beste Filmkritik Prämiert wird die beste Filmkritik des Vorjahres durch eine dreiköpfige, jährlich wechselnde Fachjury aus den Bereichen Kritik, Filmproduktion und Filmverwertung. Die Filmkritiken gehen der Jury in anonymisierter Form unter Tilgung des Namens und des Publikationsortes zu. Von der Einreichung ausgeschlossen sind Essays, Interviews und Festivalberichte. Zusätzlich können separat auch Bewerbungen für das Stipendium eingereicht werden. Preisgeld: € 3.000 Der eingereichte Text muss im deutschsprachigen Raum erschienen sein muss in deutscher Sprache verfasst sein muss zwischen 30.06.2020 und 01.07.2021 publiziert worden sein kann aus Print, Online, Hörfunk oder Fernsehen stammen Mindestlänge (Text): 3.000 Zeichen Mindestdauer (audiovisuelle Beiträge): 90 Sekunden Die Bewerbungsunterlagen für die Beste Filmkritik müssen enthalten: ein einzelner eingereichter Text in erkennbar publizierter Form (PDF, Online-Link) Angabe aktueller Kontaktdaten der Bewerbenden (Vor- und Zuname, E-Mail, Telefon, Mobiltelefon, Postanschrift) bei Einreichung von audiovisuellen Kritiken: akzeptiert werden Files (Format: mp3 / mp4), DVDs und Stick (jeweils drei Exemplare), File via Dropbox (bis Mitte Oktober gültiger Link), Streaming-File auf Vimeo. Jede Kritik (auch audiovisuelle) muss zusätzlich im Textformat (doc, docx, odt, txt) vorliegen. Bewerbende erklären sich im Zuge der Bewerbung damit einverstanden, dass im Falle einer Nominierung ihre Bewerbung publik gemacht wird und bemühen sich um eine öffentliche Zugänglichmachung des Textes bzw. stellen bei Dritteinreichung den Kontakt zum Rechteinhaber her. Es können auch Dritte Texte für die Beste Filmkritik einreichen, was aus den Unterlagen eindeutig hervorgehen muss. Der Kontakt zum Autor / zur Autorin muss über den Einreichenden hergestellt werden können. Pro Autor / Autorin kann nur ein Text berücksichtigt werden. Bei Mehrfacheinreichung (z.B. durch Dritte) werden die Bewerber durch den VdFK aufgefordert, sich innerhalb einer angegebenen Frist auf einen Text festzulegen. Die Unterlagen verbleiben beim VdFK. Für die Jury werden die Texte in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Audiovisuelle Beiträge werden der Jury in der eingereichten Form übergeben. Bewerbungsschluss: 15. September 2021 (Eingang der vollständigen Unterlagen beim Verband der deutschen Filmkritik e.V.) Jahresstipendium 2021/2022 Vergeben wird ein Jahresstipendium „Zukunft des Kinos" auf Basis einer umfangreichen Bewerbung durch eine dreiköpfige, jährlich wechselnde Fachjury aus den Bereichen Kritik, Filmproduktion und Filmverwertung. Die Bewerbungen für das Stipendium werden nicht anonymisiert. Zusätzlich können separat auch Bewerbungen für die Beste Filmkritik eingereicht werden. Das Preisgeld ist gebunden an das Erarbeiten einer Essayreihe von sechs, in regelmäßigen Abständen publizierten Folgen (à ca. 12.000 Zeichen) zum Thema „Zukunft des Kinos“ sowie das Schreiben eines regelmäßigen Blogs zu frei wählbaren Themen (variable Zeichenlänge). Das Stipendium wird in zwölf Monatsraten à 1.000 Euro als Festbetrag ausgezahlt. Der Beginn richtet sich nach Absprache mit den Preisstiftern. Für das Stipendium ist die Filmzeitschrift „Filmdienst“ zuständiger Medienpartner. Details der Veröffentlichung (Termine und Rhythmus der Veröffentlichung, exakte Textlänge, redaktionelle Anforderungen) müssen vom Stipendiaten / der Stipendiatin mit den Filmstiftungen und dem „Filmdienst“ besprochen werden. Die Verwertungsrechte gehören dem VdFK sowie den Stiftern des Preises, der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg, der Film- und Medienstiftung NRW und der Mitteldeutschen MedienförderungMDM (nicht exklusiv, uneingeschränkt, unbefristet und weltweit). Zweitveröffentlichungen an anderer Stelle sind nach Absprache mit dem Medienpartner „Filmdienst“ und dem VdFK e.V., Träger des Preises, möglich. Die Publikation der Essayreihe oder einzelner Beiträge sowie das Online-Stellen des Blogs geschieht zusammen mit dem Hinweis: Siegfried-Kracauer-Stipendium durch den Verband der deutschen Filmkritik zusammen mit MFG Filmförderung Baden-Württemberg, der Film- und Medienstiftung NRW und der Mitteldeutschen Medienförderung MDM. Höhe des Stipendiums: € 12.000 Die Bewerbungsunterlagen für das Jahresstipendium 2021 / 2022 müssen enthalten: drei deutschsprachige Arbeitsproben mit Publikationsnachweis (PDF oder Link) Lebenslauf Motivationsschreiben (mit Bezug zum Thema der Ausschreibung „Zukunft des Kinos“) Je ein Exposé (à 1.000-2.000 Zeichen) für das Essayvorhaben und den Blog Bewerbungsschluss: 1. September 2021 (Eingang der vollständigen Unterlagen beim Verband der deutschen Filmkritik e.V.)
    Symbolbild Filmkritik, Bild: Canva
  • Baden-Württembergischer Filmpreis für Werbefilm

    Corporate Film ist einer der wichtigsten Faktoren des Filmstandortes, wenn es um Filmwirtschaft, Umsätze und internationale Wahrnehmung geht. Das Filmbüro Baden-Württemberg will diesen hochkreativen und innovativen Bereich der Filmproduktion mehr in den Mittelpunkt rücken und vergibt in diesem Jahr im Rahmen der Landesfilmschau vom 1. bis 5. Dezember 2021 zum vierten Mal den Baden-Württembergischen Filmpreis für Werbefilm. Einreichung: Die Ausschreibung findet 2021 in der Kategorie Werbe-Clip statt und richtet sich ausschließlich an Produzenten*innen sowie Produktionsfirmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg. Zur Einreichung berechtigt sind: 1. Filmproduktionsfirmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg 2. Produzentinnen und Produzenten mit Hauptsitz in Baden-Württemberg 3. Agenturen (Auftraggeber) mit beliebigem Hauptsitz, sofern der Film von einer Produktionsfirma mit Hauptsitz in Baden-Württemberg hergestellt wurde. 4. Auftraggeber mit beliebigem Hauptsitz, sofern der Film von einer Produktionsfirma mit Hauptsitz in Baden-Württemberg hergestellt wurde. Voraussetzung ist, dass der Werbefilm im Auftrag eines Unternehmens hergestellt wurde und zum Zeitpunkt der Einreichung bereits öffentlich zugänglich ist. Es können auch mehrere Clips eingereicht werden. Jede Einreichung bitte mit gesondertem Einreichformular. Nicht zur Einreichung berechtigt sind Projekte, die im Rahmen von Schulen und Hochschulen oder ähnlichen Zusammenhängen entstanden sind und in irgendeiner Weise einen didaktischen Hintergrund aufweisen. Bei eingereichten Produktionen, die nicht klar und eindeutig den Punkten 1 bis 4 zuzuordnen sind, entscheidet das Filmbüro Baden-Württemberg über die Zulassung zum Wettbewerb. Einsendeschluss für 2021 ist der 31. August 2021 Eingereicht werden können folgende Produktionen: Werbe-Clips Länge: bis maximal 180 Sekunden (ohne Abspann) Produktionsjahr: die Filme dürfen nicht älter als 1,5 Jahre sein (Stichtag ist der 1. Januar 2020) Einreichformat: online Downloadlink (Vimeo, Dropbox, WeTransfer, Google Drive etc.), VLC-Player abspielbar (für Sichtung und Jury) Vorführkopie: DCP (favorisiert), HD-File (H.264 Format / 25p), Nominierung Aus den eingereichten Produktionen wird eine Auswahl für den Wettbewerb um den Baden-Württembergischen Filmpreis in der Kategorie Werbefilm nominiert. Die Nominierung erfolgt durch das Filmbüro Baden-Württemberg. Nominiert wird die Produktionsfirma des Werbe-Clips, diese erhält auch das Preisgeld. Jury, Vergabe und Preisgeld Aus den nominierten Filmen wählt eine Fachjury, die aus mindestens drei Mitgliedern besteht, die Preisträgerin oder den Preisträger aus. Die Preisverleihung findet voraussichtlich am Sonntag, den 5. Dezember 2021 statt, sofern es die Auflagen angesichts der Corona-Situation ermöglichen.  Der Preis sowie das Preisgeld gehen an die Produktionsfirma. Der Preis ist mit 2.000 € dotiert. Der Preis wird nur vergeben, wenn eine Vertreterin oder ein Vertreter der Produktionsfirma bei der Verleihung am 5. Dezember 2021 anwesend sind.
    Symbolbild Film, Dreh, Bild: Canva
  • Aufruf von Perform Europe für Ensembles, Künstler, Kollektive, Veranstaltungsorte und Festivals der darstellenden Künste

    Perform Europe ist ein von der Europäischen Kommission finanziertes Pilotprojekt. Sein Ziel ist es, Experimente zu unterstützen, um Tourneen mit Werken der darstellenden Künste in Ländern des Förderprogramms Creative Europe nachhaltiger und integrativer zu gestalten. Das Förderungsprogramm von Perform Europe wird in zwei Schritten stattfinden: 1) Im ersten Schritt bewerben sich Produzent*innen (Künstler*innen, Kollektive, Ensembles und Präsentator*innen, die ein künstlerisches Werk produziert haben) und Präsentator*innen (Festivals, Veranstaltungsorte und andere Organisationen, die Vorstellungen ermöglichen), um Teil des kollektiven Lern- und Vernetzungsprozesses von Perform Europe zu werden. Dieser wird durch eine digitale Plattform unterstützt. Alle Details zur Ausschreibung sind unten aufgeführt. Bewerbungen sind ab dem 15. Juni möglich. Bewerber*innen, die in diesem Schritt ausgewählt werden, werden zum zweiten Schritt eingeladen. 2) Im zweiten Schritt, während und nach der Teilnahme am Lern- und Vernetzungsprozess, gestalten die Bewerber*innen Partnerschaften untereinander, erarbeiten gemeinsam Tour- und Vertriebsvorschläge und bewerben sich um Perform Europe-Stipendien. Das verfügbare Gesamtbudget beträgt 1,5 Mio. €, die individuellen Fördersummen 10.000 bis 100.000 €. Die zweite Ausschreibung wird Ende Juli und nur für diejenigen, die im ersten Schritt ausgewählt wurden, eröffnet. Die Bewerbung für den ersten Schritt läuft vom 15. Juni bis 7. Juli über die digitale Plattform von Perform Europe. Wer wird im ersten Schritt gesucht? Organisationen und Freiberufler*innen, die: im Bereich der darstellenden Künste arbeiten: Theater, Tanz, Performance (einschließlich Laiendarbietungen), Zirkus und Straßenkunst.  Live-Musikdarbietungen (einschließlich Oper oder Musical) werden nicht von Perform Europe abgedeckt werden, mit Ausnahme von Musiktheater. für Produzent*innen: ein künstlerisches Werk oder künstlerische Initiativen haben, die sie zwischen Oktober 2021 und Ende Juni 2022 physisch, digital oder in gemischter Form in anderen Ländern aufführen möchten; für Präsentator*innen: ein Festival oder einen Raum oder einen anderen Kontext haben, in dem zwischen Oktober 2021 und Ende Juni 2022 eine künstlerische Arbeit aus einem anderen Land aufgeführt werden könnte; in einem der Creative Europe-Länder oder im Vereinigten Königreich ansässig sind; eine Vision dazu haben, wie man über Grenzen hinweg zusammenarbeiten kann, indem man Ressourcen teilt, Fairness und Solidarität praktiziert; bereits alternative und innovative Tour- und Vertriebspraktiken praktizieren und dies nachweisen können, und die bestrebt sind, ihre Tätigkeiten innovativer zu gestalten und eine Vision darüber haben, wie sie dies schaffen könnten, aber möglicherweise zu vielen Einschränkungen ausgesetzt sind. Wonach wird im ersten Schritt, für den man sich ab 15. Juni bewerben kann, gefragt? Nach allgemeinen Informationen über die Organisation; allgemeinen Informationen über Euer künstlerischen(s) Werk(e) (für Produzent*innen) oder Eure Präsentationskontext(e) – Festival, Veranstaltungsort, Außenraum – (für Präsentator*innen), die Ihr in einen Kooperationsantrag einbringen möchten; Eure Vision und Eure Ideen zu nachhaltigen und integrativen Wegen, künstlerische Werke Menschen und anderen Orten näherzubringen (400 Wörter); wie Euer künstlerisches Werk/Euer Vorstellungskontext, der Teil Eurer Bewerbung ist, zu dieser Vision passt (250 Wörter); inwiefern Ihr von einer von Perform Europe gewährten Partnerschaft profitieren möchten (250 Wörter) und was Ihr teilen möchtet (Fähigkeiten, Wissen, Geld, Sichtbarkeit, Infrastruktur, Erfahrung usw.) (300 Wörter). Sämtliche Informationen müssen auf Englisch eingereicht werden. Alle weiteren Infos findet Ihr hier >>
    Symbolbild Europa, Bild: Canva