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IDEENSTARK 2021
In diesem Jahr vergibt die MFG Baden-Württemberg zum fünften Mal die Auszeichnung IDEENSTARK an Kultur- und Kreativschaffende aus Baden-Württemberg. Sei dabei und werde eine*r von zehn Ideenstarken 2021. Gewinne damit einen Platz im einjährigen IDEENSTARK Programm und verwirkliche dich, deine Geschäftsidee, dein Projekt oder deine Unternehmung! Bis zum 7. Juni 2021 kannst du dich bewerben. Dein Leben ist Design, Kunst, Musik oder Tanz? Du brennst für Architektur oder Stadtentwicklung? Du bist kreativ im Bereich Games, Apps, Podcast oder Film? Du willst schreiben, erfinden oder produzieren? Vielleicht bist du Impulsgeber*in in einem ganz anderen Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft oder arbeitest an einer Schnittstelle zu anderen Branchen und Themenfeldern. In allen Fällen bist du hier genau richtig! Mach mit und werde Ideenstarke*r 2021! Präsentiere dich und deine Idee, dein Unternehmen oder Projekt – unabhängig davon, ob du dich damit noch im Entwicklungsprozess befindest oder bereits in der Umsetzung bist. Bewerben kann man sich als Einzelperson und als Team von mehreren Gründungsmitgliedern und Initiator*innen. Nur drei Dinge braucht die MFG für eine Teilnahme: 1.Eine Beschreibung der Idee bzw. Geschäftstätigkeit 2.Ein kurzes Statement zur Motivation: Warum willst du bzw. wollt ihr am Programm teilnehmen? 3.Eine kleine Vorstellungsrunde: Wer steckt hinter der Idee, dem Projekt, dem Unternehmen? Bewerbungsschluss ist am 7. Juni 2021. Das Bewerbungsformular findet Ihr hier >> Teilnahmebedingungen Wer kann sich bewerben? Alle Akteure und Projekte aus der Kultur- und Kreativwirtschaft in Baden-Württemberg können sich bewerben. Egal, ob allein oder mit dem gesamten Team, ob es die Idee nur auf dem Papier gibt oder schon umgesetzt wird. Es gibt keine Altersbegrenzung. Wichtig ist, dass der Geschäftssitz des Unternehmens bzw. der Wohnsitz der Bewerberin / des Bewerbers in Baden-Württemberg liegt. Befindet sich das Projekt noch im Ideenstadium und es besteht kein Unternehmen gilt der Wohnsitz der Bewerberin / des Bewerbers. Es können auch Ideen zugelassen werden, deren Realisierung speziell für Baden-Württemberg geplant sind und die Bewerberin bzw. der Bewerberin den eigenen Wohnsitz nicht in Baden-Württemberg gemeldet hat. Wie kann man sich bewerben? Via Online-Formular auf www.ideenstark.mfg.de. Für die Bewerbung reichen drei Dinge: Eine kurze Beschreibung der Idee / des Unternehmens / des Projekts, ein paar Informationen zur Person oder zum Team und eine kurze Begründung, warum man am Programm IDEENSTARK teilnehmen möchte. Auswahlverfahren Die Auswahl verläuft in zwei Schritten: Aus allen Einsendungen werden insgesamt 18 Bewerberteams zu persönlichen Auswahlgesprächen eingeladen. Hier gibt es die Möglichkeit noch einmal persönlich die Jury von der eigenen Idee zu begeistern, aber auch selbst Fragen zu stellen, Feedback für den weiteren unternehmerischen Weg zu erhalten und sein Netzwerk zu erweitern. Was ist der Nutzen? Die Preisträger*innen erwartet ein Jahr, in dem sie ihre Ideen, Projekte und Unternehmen nach vorne bringen und für die Zukunft stärken. Zur Auszeichnung gehört ein einjähriges Förderprogramm und umfassendes Gewinnerpaket. Es beinhaltet Workshops und individuelle Coachings zur Strategie- und Geschäftsmodellentwicklung, eine Imagetrailer-Produktion mit professionellem Filmteam zur eigenen Unternehmensdarstellung sowie Zugang zu einem breitem Netzwerk aus Mentor*innen und erfahrenen Unternehmerpersönlichkeiten und vieles mehr. -
Förderprogramm des Fonds Soziokultur für junge Kulturinitiativen
Engagement ist auch in der Soziokultur keine Selbstverständlichkeit, sondern bedarf einer besonderen Motivation und Unterstützung. Das gilt insbesondere für junge Menschen mit guten Ideen, die erste persönliche Projekterfahrungen mit Kunst und Kultur sammeln wollen und dabei auch finanzielle Hürden überwinden müssen. Mit seinem zusätzlichen Förderprogramm für junge Initiativen will der Fonds Soziokultur Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren die Möglichkeit geben, eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld zu entwickeln und umzusetzen. Es hat den Anspruch, die kreativen Potentiale junger Menschen zu fördern. Ziel ist dabei, Jugendliche zum (längerfristigen) Engagement im soziokulturellen Praxisfeld zu ermutigen und Wege der Verwirklichung von guten Ideen aufzuzeigen. Antragsfristen: 2. Mai und 2. November eines Jahres Antragssumme: Max. 4.000 Euro, jedoch max. 80 % der Projektgesamtkosten Antragsberechtigt: Junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die gemeinsam mit anderen ein Soziokultur-Projekt verwirklichen möchten Vereine können den Antrag stellvertretend für jungen Menschen stellen (z.B. für FSJler*innen), wenn das beantragte Projekt ein eigenständiges und selbständiges Projekt dieser jungen Menschen ist und der Verein "nur" die finanztechnische Abwicklung für das Projekt übernimmt. es muss aus dem Antrag (Selbstdarstellung) erkennbar sein, dass das Projekt in eigener Verantwortung der Jugendlichen geplant und realisiert werden soll Kosten-/Finanzplan: Ausweis der gesamten Kosten des Projektes im Kostenplan keine Quotenvorgabe für die Bereitstellung von Eigen- und Drittmitteln Drittmittel müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt sein Projektbeginn: Die Vorhaben dürfen (einschl. der Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den Entscheidungssitzungen der zuständigen Kuratoriumskommission beginnen Antragsfrist 2. Mai: Projektbeginn frühestens Mitte Juli des Jahres Antragsfrist 2. November: Projektbeginn frühestens Ende Januar des Folgejahres Die Projektmittel sind nicht an das Haushaltsjahr gebunden Projektende: Die Projekte müssen nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden Förderentscheidung: Ca. 8 bis 10 Wochen nach Ablauf der Antragsfristen durch eine Kuratoriumskommission (2 Kuratoriumsmitglieder und 2 stimmberechtigte junge Personen Nicht förderfähig Es dürften grundsätzlich keine investiven Ausgaben in den Kostenplänen enthalten sein (= Kauf von Immobilien, Renovierung von Räumen, Kauf von Technik oder Büromöbeln etc. ab 800 € je Einzelanschaffung). In den Kostenplänen dürfen keine unbaren Leistungen enthalten sein (ehrenamtliche Arbeit, kostenlose zur Verfügungstellung von Räumen oder Technik, Sachspenden von Material). Es dürfen nur Ausgaben kalkuliert werden, zu denen es später eine Geldbewegung geben wird. Das Portal für Anträge auf Förderung findet Ihr hier >> -
Allgemeine Projektförderung des Fonds Soziokultur
Die Allgemeine Projektförderung ist das Hauptförderprogramm des Fonds Soziokultur. Es steht unter dem Motto „Wettbewerb um die besten Projektideen“. Was wird gefördert Der Fonds Soziokultur fördert nur zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstlern und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig. Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ – ihnen werden gesucht. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte. Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten etc.) kann nicht gefördert werden. Wer kann einen Antrag stellen Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften private Stiftungen und auch öffentliche Einrichtungen. Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor öffentlichen Antragstellern. Antragsfristen Die Antragsfrist endet immer am 2. Mai und 2. November eines Jahres. Der Antragsvordruck ist vier Wochen vorher im Online-Portal "Antragstellung" geöffnet. Wie viel kann beantragt werden? Mindestens 3.000 Euro - maximal 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets des beantragten Projektes. Projektlaufzeit Die Vorhaben dürfen (einschl. der kostenrelevanten Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den Entscheidungssitzungen des Fonds-Kuratoriums beginnen: Antragsfrist 2. Mai: Projektstart frühestens Mitte Juli des Jahres Antragsfrist 2. November: Projektstart frühestens Ende Januar des Folgejahres Das Projekt muss nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden, der Fonds Soziokultur kann jahresübergreifend fördern. Die Projekte dürfen nicht länger als 3 Jahre andauern. Kosten- und Finanzierungsplan Es gibt keine Quotenvorgabe für die Bereitstellung von Eigen- und Drittmitteln. Es ist also möglich, einen Antrag einzureichen, der nur aus der beantragten Förderung Fonds Soziokultur und beantragten Mitteln bei anderen Zuwendungsgebern besteht. Eine 100 %-Förderung durch den Fonds Soziokultur ist nicht möglich. Geplante Drittmittel müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt sein. Im Förderantrag wird ein Kosten- und Finanzierungsplan (KoFi) abgefragt. Nach einer Bewilligung kann ein KoFi formlos zugesandt werden. Hier finden Sie einen Vorschlag für eine solchen Plan: Muster-Kostenplan (Excel-Tabelle). Was muss im Kosten- und Finanzierungsplan angegeben werden? Der Kosten- und Finanzierungsplan sollte die gesamten Kosten des Projektes ausweisen Im Kostenplan sollen nur Kosten kalkuliert werden, zu denen es später eine belegbare Geldbewegung geben wird (keine sog. Eigenleistungen wie z.B. ehrenamtliche Arbeit, kostenlose Bereitstellung von eigener Technik, kostenlose Nutzung von Räumen, Sachspenden etc.). Als Eigenanteil dürfen nur Beträge angegeben werden, die später in Euro zum Ausgleich von Ausgaben zur Verfügung stehen (= Geldbewegung). Die Ausgaben sollen zu sinnvollen Kostenpositionen zusammengefasst werden. Bitte ergänzen Sie jedoch in Klammern immer Ihre Kalkulationsgrundlage (z.B. bei Honoraren Anzahl der Personen, Honorarsatz, Kalkulierter Stundenaufwand o.ä.) Was sind förderfähige Ausgaben? Grundsätzlich sind alle Ausgaben (außer Investitionen) förderfähig, die später im Projektzusammen in Euro entstehen. Das können sein: Honorarkosten Anteilige Personalkosten von festangestelltem Personal Es muss aufgeschlüsselt werden, mit wie vielen Stunden das Personal für das Projekt freigestellt oder ob der Arbeitsvertrag für die Dauer des Projektes aufgestockt wird Der/Die Antragsteller*in muss im Antrag darüber informieren, ob er/sie für dieses Personal eine institutionelle Förderung erhält. Sind die Personalkosten bereits über eine Regelförderung (teil-)finanziert, sollte diese Regelförderung in der Einnahmenliste unter Drittmittel mit dem Hinweis "Regelförderung" auftauchen Ehrenamtspauschalen (wenn diese tatsächlich ausgezahlt werden) Miete von Räumlichkeiten Werbung, Drucke Plakate/Flyer, Bau Bühnenbild etc. Miete von technischem Equipment Reisekosten/Übernachtungskosten Kauf von Kleinstmaterialien (Anschaffungen unter 800 € netto je Einzelanschaffung) Gema, KSK, sonst. Gebühren Was sind NICHT-förderfähige Ausgaben? Investive Ausgaben: Der Fonds Soziokultur darf keine investiven Ausgaben fördern. Dies sind alle Anschaffungen über 800 € netto je Einzelanschaffung. Sollte der Kostenplan allerdings nur aus Anschaffungen von Kleinstmaterialien (unter 800 €) bestehen und keine sonstigen Ausgaben (z.B. Honorare) enthalten, ist der Antrag in seiner Gesamtheit wieder als investiver Antrag zu werten und somit von einer Förderung ausgeschlossen. Verwaltungskostenpauschale: Es kann keine pauschale Abrechnung von Büro- oder Verwaltungsausgaben anerkannt werden. Später müssen alle Ausgaben mit Einzelbelegen nachgewiesen werden (jeder Portokauf, Kauf von Druckpatronen, Telefongebühr etc.). Fahrtkostenpauschalen: Reisekosten müssen nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet werden. Pauschale Erstattungen sind nicht förderfähig. Eigenleistungen, Beistellungen: Ausgaben, zu denen es später keine Zahlungsbewegung geben wird (ehrenamtlich Leistungen, Honorarverzicht, kostenlose Nutzung von Räumen oder Technik). Mietausfallgebühren: Hat der/die Antragstellerin eigene Räume, die für das Projekt genutzt werden, kann kein Ausfall einer möglichen Vermietung dieser Räume geltend gemacht werden. Das Portal für Anträge auf Förderung findet Ihr hier >> -
Projekt Schule+Kultur der Stadt Karlsruhe
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf kulturelle Bildung. Durch sie wachsen sie in ihre Rolle als Verantwortungsträger für die Kultur von morgen hinein. Kulturelle Bildung fördert Schlüsselkompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Sie schärft die Sinne und das Vertrauen in die eigene Kreativität und Gestaltungsmöglichkeit, sie verhilft im wahrsten Sinne des Wortes spielend zu Flexibilität, sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit. Unverzichtbar ist die Einbeziehung der Schulen. Dort können alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer sozialen Zugehörigkeit, kulturelle Bildung gleichermaßen erfahren. All dem möchte das Projekt Schule+Kultur Rechnung tragen, indem es Kooperationen zwischen Schulen und Kulturschaffenden initiiert und finanziell unterstützt. Antragsverfahren Anträge können nur von Kooperationsgemeinschaften gestellt werden, die aus Kulturschaffenden | Kultureinrichtung und einer Schule bestehen. Ein Antrag kann entweder durch die Schule oder die Kulturschaffenden eingereicht werden. Achten Sie bitte darauf, dass das einzureichende Projekt von allen Projektbeteiligten mitgetragen wird. Die Anträge für Schule+Kultur können dieses Jahr im Zeitraum vom 1. März bis einschließlich dem 03. April online mit dem eingestellten Antragsformular gestellt werden >> Schriftlich eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt! Schulen und Kulturschaffende können jeweils maximal zwei Anträge, Kultureinrichtungen maximal drei Anträge einreichen. Eine kurze, aussagekräftige Projektbeschreibung mit Darstellung der künstlerischen und pädagogischen Qualität der Arbeit und Kostenplan ist beizufügen (max. 2 Seiten). Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Bei Projekten, die zwischen 9 und 12 Uhr angeboten werden, ist eine Begründung abzugeben. Folgeanträge sollen den Projektverlauf darstellen. Der | die Kulturschaffende | Kultureinrichtung erstellt einen Kostenplan. Darin enthalten sind: Dauer einer Einheit in Unterrichtsstunden und Häufigkeit (ein Schulhalbjahr 18 Termine oder ein ganzes Schuljahr 36 Termine, zuzüglich Präsentation) Honorar pro Unterrichtsstunde (maximal 35 Euro) Honorar für Vor- und Nachbereitung des Gesamtprojektes Kosten für Sachmittel (genaue Aufstellung des Verbrauchsmaterials; sofern nicht an der Schule vorhanden, Leihgebühren). Hinweis: Anschaffungen etwa für Instrumente, Laptop, Kamera werden nicht anerkannt. Einnahmen (beispielsweise Förderverein, Stiftungen) Vergabeverfahren Über die Anträge und die Zuschusshöhe (in der Regel volle Finanzierung) entscheidet eine Fachjury unter Leitung des Kulturbüros. Es besteht kein Anspruch auf Förderung! In der Regel erfolgt eine Förderung in maximal zwei aufeinander folgenden Schuljahren. Folgeanträge müssen immer besonders begründet werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist eine Förderung auch im dritten Jahr möglich, wenn die Finanzierung des Projektes zu 50 Prozent aus Drittmitteln gesichert ist und eine Begründung (Darstellung des Projektverlaufs) durch die Schule vorliegt. Wird der Antrag bewilligt, verschickt das Kulturbüro eine Kooperationsvereinbarung. Diese muss von der Kooperationsgemeinschaft unterschrieben werden: Zum einen von der | dem Kulturschaffenden | Kultureinrichtung, zum anderen von der Schulleitung. -
Katalogförderung für junge Kunstschaffende
Mit seinem Katalogförderungsprogramm unterstützt das Land junge Künstler*innen dabei, mehr Sichtbarkeit zu erlangen. Dafür können Künstler*innen der bildenden Kunst eine Förderung von bis zu 10.000 Euro erhalten. Auch dieses Jahr unterstützt das Kunstministerium wieder Stipendiat*innen, Absolvent*innen der Kunsthochschulen im Land sowie Institutionen mit seinem Katalogförderungsprogramm. Ziel ist es, vor allem für junge Künstler*innen mehr Sichtbarkeit zu schaffen. Für Publikationen, die ein analoges oder digitales öffentliches Präsentationsformat – beispielsweise eine Ausstellung oder eine Performance – dokumentieren, können Künstler*innen der bildenden Kunst eine Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro erhalten. Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Einbeziehung einer wechselnden, unabhängigen Fachjury. Die Katalogförderung ist Teil der Kunstförderung des Landes. Ziel ist es, den Kunststandort Baden-Württemberg zu stärken. Hierzu sollen die strukturellen Bedingungen für die Kunstschaffenden und Kunstvermittler*innen verbessert werden. Ein weiteres Augenmerk liegt darauf, die Kunstszene besser zu vernetzen und zu professionalisieren. Zuwendungsempfänger*innen können sein: Stipendiat*innen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, der Bundesrepublik Deutschland (Cité internationale des arts Paris, Deutsche Akademie Rom Villa Massimo und Casa Baldi, Deutsches Studienzentrum in Venedig) oder der Kunststiftung Baden-Württemberg, deren Stipendium bei Antragstellung nicht länger als zehn Jahre seit Antragstellung zurückliegt Absolvent*innen der staatlichen Kunsthochschulen und Kunstakademien sowie der privaten Kunsthochschulen in Baden-Württemberg, deren Abschluss nicht länger als zehn Jahre seit Antragstellung zurückliegt Institutionenmit Sitz in Baden-Württemberg, die sich mit einem regelmäßigen Ausstellungsprogramm an ein allgemeines Publikum wenden und eine Publikation im Rahmen einer Ausstellung oder eines öffentlichen Präsentationsformats realisieren Zuwendungsvoraussetzungen Das Publikationsvorhaben darf noch nicht begonnen sein ausschließlich zur Herstellung einer Publikation im Zusammenhang mit einer Ausstellung oder einem anderen, öffentlichen Präsentationsformat stehen die Förderung erfolgt einmalig die geplante Publikation sollte eine Mindestauflage von 100 Exemplare haben, es müssen mindestens drei Druckerei-Angebote eingeholt werden eine Doppelförderung mit Mitteln aus dem Stipendienprogramm 2021 des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist ausgeschlossen Weitere Informationen und die Unterlagen für das Online-Antragsverfahren sind auf der Webseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst hier abrufbar >> Das Bewerbungsformular findet Ihr hier >> Bewerben können sich Kunstschaffende bis zum 3. Mai 2021. -
Wir können Kunst. Kultur macht stark
Unter dem Titel „Wir können Kunst“ fördert der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. als Programmpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) seit Anfang 2018 Kunstprojekte für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche, die von professionellen bildendenden Künstler*innen durchgeführt werden. In den Projekten können klassische künstlerische Techniken wie Malerei, Zeichnung, Collage, Drucktechniken, plastisches Arbeiten, aber auch Bühnenbildarbeiten, Foto-, Video-, Film- und digitale Techniken, Performances und handwerkliche Techniken vermittelt, erlernt und eingesetzt werden. Einsendeschluss für Projektanträge ist der 30. April 2021 (Eingangsdatum des Online-Antrags in der Förderdatenbank + Datum des Poststempels für postalisch einzureichende Unterlagen). Welche Projekte können gefördert werden? Projekte für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren, die in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind. Die Projekte werden von lokalen Bündnissen aus mindestens drei kooperierenden Einrichtungen durchgeführt, in die jeder Bündnispartner Kompetenzen und angemessene Eigenleistungen einbringt. Die Projekte sind neuartig, zusätzlich zu bestehenden Angeboten und außerschulisch, also vom Schulunterricht deutlich abgrenzt. Die Projekte werden von professionellen bildenden Künstler*innen durchgeführt. Zusätzlich können eine weitere Honorar- oder Assistenzkraft und ehrenamtliche Betreuer eingesetzt werden. Die Projekte sind im Rahmen eines der Projektformate des BBK realisierbar. Erstantragsteller beim BBK können zunächst nur Halbjahres-, Ferien- oder Kitaprojekte beantragen. Die Projekte vermitteln klassische künstlerische Techniken wie Malerei, Zeichnung, Collage, Drucktechniken, plastisches Arbeiten, aber auch Bühnenbild, Foto-, Video-, Film- und digitale Techniken, Performances und handwerkliche Techniken. Auch spartenübergreifende Projekte sind möglich. Die Projekte behandeln zielgruppengerechte inhaltliche Themen wie z.B. Umwelt, Träume und Wünsche, Gewalt/Toleranz, Migration/Integration, Geschichte und/oder Sozialraum. Die Projekte fördern die Kreativität, das Selbstvertrauen und Sozialverhalten der Teilnehmer*innen und ermöglichen Erfolgserlebnisse und einen Zugang zu Kunst und Kultur. Die Projekte werden zu 100 % finanziert. Drittmittel sind nicht erforderlich. Weitere Informationen findet Ihr auf der Homepage des BBK >> Den Zugang zur Förderdatenbank findet Ihr hier >> -
Driving the Human
Vom 10. Februar bis zum 9. April 2021 lädt Driving the Human internationale Designer*innen, Künstler*innen, Wissenschaftler*innen und Initiativen der verschiedensten Disziplinen dazu ein, gemeinsam nachhaltige und kollektive Zukunftsperspektiven zu entwerfen und dabei Wissenschaft, Technologie und Künste in einem transdisziplinären und kollaborativen Ansatz zu verbinden. Die Ausschreibung richtet sich an Bewerber*innen, die sich kritisch mit Fragen der Gegenwart auseinandersetzen und alternative Szenarien zu unserer aktuellen Situation entwickeln. Was macht den Menschen aus, in welcher Beziehung steht er zur Gesellschaft und zum Planeten Erde? Wie kann eine kollektive Zukunft aussehen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen sucht das Projekt Driving the Human. Projektideen können die verschiedensten Themen aufgreifen: Dazu gehören die sozialen Auswirkungen des Klimawandels, die Energiezyklen und unsere gegenwärtige technologische Beschleunigung, die Balance zwischen Biosphäre und Technosphäre, die aktuellen Prozesse des Austauschs von Werten und Objekten und die Auswirkungen kollektiver Entscheidungen. Driving the Human begrüßt alle Bewerbungen, die Themen und Diskurse von Dringlichkeit, radikaler Offenheit, Neugierde, Vernetzung und neuen Formen der Kollektivität umfassen. Ebenso ermutigen wir Bewerbungen, die vorherrschende Narrative über die Welt und unsere Rolle in ihr hinterfragen. In Zeiten von Wirtschaftskrisen und Pandemie ist es offensichtlich, dass die Menschheit und ihre Lebensweise auf der Erde gefährdet sind. Grundlegende Fragen zu Themen wie Massenkonsum, Massentierhaltung und Massentourismus müssen neu verhandelt werden. Wir begrüßen neue Ansätze für kollaboratives Arbeiten und Denken, die vielfältiges Wissen und unterschiedliche Disziplinen verbinden. Ausgewählte Bewerber*innen werden eingeladen, von dem Fachwissen und der multidisziplinären Expertise der Partnerinstitutionen von Driving the Human zu profitieren, diese sind acatech, Deutsche Akademie der Technikwissenschaften; Forecast Mentoring Platform; die Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe (HfG) und das ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe. Gemeinsam entwickeln wir zukunftsweisende Konzepte, um sie als Prototypen zu verwirklichen. Am Ende werden der Prozess und die Ergebnisse von Driving the Human – sieben Prototypen für eine ökosoziale Erneuerung – zu Instrumenten, die neue Weltzugänge ermöglichen und die Tür zu alternativen Formen der Koexistenz aufstoßen. Bewerbungsschluss ist Freitag, der 9. April 2021, 23:59 Uhr MESZ. Akzeptiert werden nur englischsprachige Bewerbungen, die über das Online-Bewerbungsformular eingereicht werden. Hier findet Ihr das Bewerbungsformular >> -
Ideenlabor SINGAmi in Straßburg und Karlsruhe
SINGAmi ist ein neues grenzüberschreitendes Ideenlabor auf der Achse Strasbourg-Karlsruhe. Dabei werden unternehmerische Projekte mit Locals und Geflüchteten von einer Vielzahl an Stakeholdern unterstützt, um gemeinsam die grenzüberschreitende Gesellschaft von morgen zu formen. Ihr sucht Informationen über unternehmerische Möglichkeiten in der grenzüberschreitenden Region? Ihr habt ein unternehmerisches Projekt und möchtet Teil des Entrepreneurship Programms von SINGAMi werden, um damit durchzustarten? Ihr möchtet Euer Projekt pitchen, um Mentoren zu überzeugen? Wenn Ihr Euch darin wiedererkennt, seid ihr bei SINGAmi richtig! SINGAmi ist ein Ideenlabor und eine Community von Locals und Newcomers, die Projekte und Unternehmer*innen auf der Achse Straßburg-Karlsruhe unterstützt, ihre Ideen Wirklichkeit werden zu lassen. Gemeinsam könnt Ihr die grenzüberschreitende Gesellschaft von morgen gestalten! Neben Pitch-Präsentationen von spannenden Projekten erwarten Euch aktuelle Neuigkeiten und Entwicklungen aus dem Ideenlabor! Klingt spannend? Dann meldet Euch jetzt zur Online Veranstaltung am 23. März an und seid als Zuschauer*in oder Pitch-Team dabei! Bei Fragen kontaktiert SINGAmi gerne per E-Mail: karlsruhe@singa-deutschland.de -
Innovationswettbewerb „KI für KMU“
Der „KI-Innovationswettbewerb Baden-Württemberg“ startet in diesem Jahr in seine dritte Runde. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau stellt hierzu rund 8 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, mit Hilfe des Wettbewerbs Innovationen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) und eine schnellere Erreichung der Marktreife zu ermöglichen. Der Fokus soll dabei vor allem auf den kleinen Unternehmen liegen, um deren internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Einreichungsfrist für die Förderanträge ist Montag, der 10. Mai 2021. Fördervoraussetzungen Antragsteller können Unternehmen aller Branchen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg, mit weniger als 50 Beschäftigten und mit einem Vorjahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von max. 10 Millionen Euro sein. Konsortialpartner können Unternehmen aus allen Branchen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg sein, wenn sie weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen. Im Fokus stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die durch eine innovative (Weiter-)Entwicklung von KI die Marktreife von neuen bzw. erheblich verbesserten Produkten und Dienstleistungen beschleunigen. Förderkonditionen Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. Der Fördersatz (Beihilfeintensität) beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens für kleine Unternehmen, unabhängig davon, ob sie ein Einzelvorhaben beantragen oder als Konsortialführer bzw. Konsortialpartner an einem Konsortialprojekt. Für mittlere Unternehmen, die als Konsortialpartner am Projekt beteiligt sind, beträgt der Fördersatz 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Förderfähig sind Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 40.000 Euro und 1.000.000 Euro. Die Förderung erfolgt gemäß der „Vierten Geänderte[n] Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ Förderkriterien Nach den folgenden Kriterien werden die Vorhaben begutachtet: Fachlicher Bezug zum in der Bekanntmachung festgelegten Gegenstand der Förderung: Das Vorhaben soll maßgeblich dazu beitragen, innovative Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Prozesse im Bereich der künstlichen Intelligenz aus Baden-Württemberg schneller an den Markt oder anderweitig in die Umsetzung zu bringen. Gefördert werden kann auch die „kognitive“ Weiterentwicklung vorhandener Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Prozesse. Innovationshöhe, Neuheitswert und Entwicklungsrisiko des Vorhabens: Die Projektidee muss über den bisherigen Stand der Technik hinausgehen. Wesentlich hierfür sind etwa Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, Differenz zu bisherigen Lösungen, sowie mögliche Leuchtturmeffekte. Disruptive, also marktverändernde Innovationen mit einem hohen Entwicklungsrisiko stehen dabei besonders im Fokus. Verwertungsoption bzw. Anwendungsnähe: Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, d. h. es muss eine konkrete Verwertungsoption bestehen. Es soll die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen im Bereich der künstlichen Intelligenz gefördert werden, die das Potenzial hat neue Märkte zu erschließen bzw. es den Antragsstellern ermöglichen, sich durch Innovation besser am Markt zu platzieren und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Qualität und Überzeugungskraft des Projekts: Wesentlich hierfür sind etwa Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zügige und sinnvolle zeitliche Taktung der Projektschritte, Kundennutzen (User Experience), Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung und zur beabsichtigten Verwertung einschließlich der Zeitpläne dafür, Übergang in eigenfinanzierte Folgeaktivitäten und der sparsame Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln. Darüber hinaus sind die Kompetenzen und Qualifikationen des Projektteams darzulegen. Zudem ist aufzuzeigen, wie fehlende Qualifikationen und Kompetenzen aufgebaut werden sollen. Einreichung der Unterlagen Die Unterlagen können hier hochgeladen werden >> Der Antrag muss zusätzlich Postalisch eingereicht werden: VDI/VDE-IT GmbH KI-Innovationswettbewerb Marienstraße 23 70178 Stuttgart -
UNESCO City of Media Arts: Ausschreibung 2021
Förderung von innovativen, kooperativen und interdisziplinären Medienkunst-Projekten auf lokaler Ebene sowie von internationalen Netzwerk-Aktivitäten mit kommunalen Mitteln. Die Stadt Karlsruhe fördert sowohl lokale, in Karlsruhe stattfindende öffentliche Medienkunstprojekte als auch Projekte, die der Intensivierung der internationalen Vernetzung, dem Austausch und der Kooperation innerhalb des UNESCO Creative Cities Network (UCCN) im Bereich Medienkunst und Open-Source-Initiativen dienen und stellt hierfür im Haushalt 2021 100.000 Euro zur Verfügung. Hiermit sollen künstlerische Vorhaben ermöglicht werden, die mit den Mitteln der Medienkunst einen eigenständigen Blick auf relevante kulturelle, künstlerische und gesellschaftliche Fragen der Gegenwart werfen und die eine Bereicherung im weiten Feld der Medienkunst in Karlsruhe darstellen. Zur Medienkunst im Sinne der Ausschreibung zählen alle künstlerischen Äußerungen, die mit Hilfe technologischer Mittel erstellt, präsentiert oder genutzt werden. Wer kann einreichen? Die Projektförderung richtet sich an Karlsruher Kultur- und Medienschaffende, Initiativen und Institutionen. Bewerben können sich natürliche Personen und Personengruppen – auch Karlsruher Studierende geeigneter Fachrichtungen ab dem 5. Semester - sowie kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche und kreativwirtschaftliche Einrichtungen in Karlsruhe. Ausgeschlossen sind Arbeiten, die in einem schulischen beziehungsweise im Rahmen der Hochschulausbildung erbracht werden (zum Beispiel Semester- oder Abschlussarbeiten) sowie schon realisierte Projekte. Bei Gruppenbewerbungen muss mindestens eine beteiligte Person oder Institution ihren ersten Wohnsitz oder ihren Sitz in Karlsruhe haben. Was wird gefördert? a) Projekte auf lokaler Ebene: Gefördert werden können zugängliche, erlebbare und vermittelbare Medienkunstprojekte im geschlossenen und öffentlichen Raum für Karlsruhe, die einige der im Folgenden genannten Aspekte in den Blick nehmen: Reflexion relevanter kultureller, künstlerischer oder gesellschaftlicher Fragen der Gegenwart Auseinandersetzung mit neuen Technologien und medialen Formen wie Immersion, erweiterter und virtueller Realität (Augmented Reality, Virtual Reality), Robotic/künstlicher Intelligenz neue Sichtweisen in die Stadtgesellschaft hineinstrahlend künstlerisch, technisch, wissenschaftlich innovativ Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen) kooperativ interdisziplinär b) Internationale Netzwerk-Aktivitäten: Gefördert werden können Projekte, die der Intensivierung der internationalen Vernetzung, dem Austausch und der Kooperation innerhalb des UNESCO Creative Cities Network (UCCN) im Bereich Medienkunst und Open-Source-Initiativen dienen. Dazu gehören etwa: Auf- und Ausbau von Kooperationen mit Institutionen und Medienkunstschaffenden aus anderen Creative Cities wie Initiativen, Ausstellungen, Veranstaltungen und Workshops Reisestipendien für Kunst- und Kulturschaffende sowie Hacker aus Karlsruhe Gastkünstler*innen-Aufenthalte in Karlsruhe aus anderen UNESCO-Medienkunststädten oder Creative Cities Aufenthalte von politisch verfolgten Medienkünstler*innen in Karlsruhe Kooperations- und Austauschprojekte mit Medienkunstschaffenden, Initiativen oder Institutionen aus Ländern des Globalen Südens Fachveranstaltungen, sowie unkonventionelle, nachhaltige und interdisziplinäre Veranstaltungsformate und Vermittlungsangebote im Bereich der Medienkunst Projekte mit Modellcharakter Weitere Förderbedingungen Eine Förderung wird nur dann gewährt, wenn eine Finanzierung/Realisierung mit eigenen Mitteln der Antragstellenden oder durch sonstige finanzielle Beiträge nicht gesichert ist. Je nach Art des Projekts wird eine anteilige Finanzierung durch Einsatz von Eigen- und/oder Drittmitteln in angemessener Höhe erwartet. Eine Auswahl der Projekte und Veranstaltungen soll im Rahmen des Medienkunstfestivals Seasons of Media Arts (ab 2021) präsentiert werden. Bei künstlerischen Werken sollten die Kosten für den Aufbau und die Präsentation (z.B. Technik) in angemessener Höhe bei den Projektkosten einkalkuliert werden. Projekte für rein kommerzielle Zwecke können nicht gefördert werden. Bei Anträgen aus dem gewerblichen Bereich wird eine Kooperation mit weiteren Kunst- und Medienschaffenden empfohlen. Bewerbungsunterlagen Die Bewerbung kann ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular abgegeben werden. Eingereicht werden muss der in deutscher Sprache ausgefüllte Online-Bewerbungsbogen mit Angaben zur Person, zum Team beziehungsweise zur Institution, mit einer kurzen, aber aussagekräftigen und gut verständlichen Projektskizze unter Angabe von Ideen zur Präsentation des Projektes bzw. Werkes sowie mit einer Darstellung des voraussichtlichen finanziellen Aufwands und der zu erwartenden Erträge durch weitere Zuwendungen, Drittmittel und eigene Finanzierungen (Kosten- und Finanzierungsplan). Der Antrag sollte durch eine kurze Biografie oder Kurzdarstellung des Profils der Antragstellenden ergänzt werden. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbung mit folgenden Anlagen einzureichen. Bitte beachten Sie dabei, dass maximal 3 Fotos (Format: jpg) 1 Video (maximal 5 Minuten Länge) 3 weitere Dateien (z.B. Pläne, Grafiken, Skizzen, Tabellen) 1 Audiodatei der Bewerbung beigefügt werden dürfen. Die Anlagen, wie Fotos oder Pläne, können Sie direkt über das Online-Formular hochladen (maximal 10 MB pro Datei). Bitte geben Sie für Video- und Audiodateien einen URL-Verweis auf die entsprechende Datei an (zum Beispiel Speicherort auf der eigenen Cloud, YouTube-Link oder Vimeo-Link zum Video, Audiolink zur Soundcloud). Die URL-Verweise auf Dateien sollten frei zugänglich sein. Bewerbungsschluss ist Montag, 31. Mai 2021 Das Bewerbungsformular findet Ihr hier >> Auswahlverfahren Unter den eingereichten Projekten wählt eine Fachjury die förderfähigen Projekte aus. Die Fachjury unter dem Vorsitz von Dr. Susanne Asche, Leiterin des Kulturamts der Stadt Karlsruhe, setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Kultur, Kunst, Kultur- und Kreativwirtschaft, zusammen: Dr. Susanne Asche, Leiterin Kulturamt Stadt Karlsruhe (Vorsitzende) Prof. Michael Bielicky, Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe (HfG) Anja Casser, Direktorin Badischer Kunstverein Karlsruhe e.V. Martin Wacker, Geschäftsführer KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH Philipp Ziegler, Leiter der kuratorischen Abteilung ZKM I Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe Anastasia Ziegler, Koordinatorin UNESCO City of Media Arts, Kulturamt Stadt Karlsruhe (beratend) Die Entscheidungen werden nicht öffentlich getroffen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden voraussichtlich bis Ende Juni 2021 benachrichtigt, ob eine Förderung ihres Projektes möglich ist oder nicht.