• Landespreis für junge Unternehmen 2022

    Bereits zum 14. Mal schreiben die baden-württembergische Landesregierung und die L‑Bank den Landespreis für junge Unternehmen aus. Ausgezeichnet werden die besten Unternehmenspersönlichkeiten des Landes. Persönlichkeiten, die nach wirtschaftlichem Erfolg streben, aber auch einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen und klimaneutralen Gesellschaft leisten, die sich sozial engagieren und nachhaltig wirtschaften. Kurzum: Vorbilder, die anderen Mut machen, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Vorbilder können dabei alle sein, die gemeinschaftlich oder selbständig mit einer guten Geschäftsidee ein junges Unternehmen führen oder einen etablierten Betrieb übernommen haben. Prämiert werden Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit Herz, Verstand und Tatkraft aus ihren Ideen innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln. Schirmherr des Wettbewerbs, der im zweijährigen Turnus stattfindet, ist Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Wer kann teilnehmen? Ihr könnt Euch bewerben, wenn Euer Unternehmen nach 2011 gegründet oder übernommen habt und zum Zeitpunkt der Bewerbung Bilanzzahlen für mindestens drei volle Bilanzjahre vorweisen könnt. Das Unternehmen muss sich bereits am Markt etabliert haben, seinen oder einen Firmensitz in Baden-Württemberg vorweisen und dort Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen anbieten, entwickeln, fertigen oder einsetzen. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aller Branchen und Berufe. Sie müssen alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, sowie die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen beachten. Mitglieder der Jury oder deren Firmen sowie Preisträger*innen früherer Wettbewerbe können nicht teilnehmen. Um den Landespreis zu gewinnen, sind unter anderem folgende Kriterien maßgeblich: Persönlichkeit, Vorbildfunktion und soziale Kompetenz der Unternehmensleitung Unternehmenskonzept unternehmerische Leistung Innovationskraft wirtschaftlicher Erfolg nachhaltiges Wirtschaften soziales Engagement Beitrag zur Klimaneutralität Was gibt es zu gewinnen? Die Unternehmen, die einen der ersten drei Plätzen erreichen, werden als Landespreisträger ausgezeichnet. Als Landespreisträger werden sie öffentlich gewürdigt und repräsentieren die jungen Unternehmen Baden-Württembergs. Die persönliche Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg steht für die besondere Bedeutung dieser Auszeichnung. Nicht zuletzt erwartet die drei Erstplatzierten ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 90.000 Euro. Die Dotierung: 1. Platz: 40.000 Euro 2. Platz: 30.000 Euro 3. Platz: 20.000 Euro Damit ist der Landespreis für junge Unternehmen einer der höchstdotierten Unternehmenspreise Deutschlands. Sieben weitere Unternehmen erhalten Sachpreise und Urkunden. Alle zehn sind berechtigt, ihre Auszeichnung als Top-10-Unternehmen zu werblichen Zwecken einzusetzen und zu nutzen. Bewerbungsphase Ihr bewerbt Euch mit wesentlichen Angaben zu Eurem Unternehmen, zu Euren Produkten und Dienstleistungen und zu Eurem wirtschaftlichen Erfolg. Wenn Ihr zu denen gehört, die die Kriterien des Landespreises am besten erfüllen, werdet Ihr um weitere Angaben zu Euren Unternehmen gebeten. Anhand dieser Angaben werden die besten 20 Unternehmen ausgewählt. Präsentations- und Juryphase Die 20 besten Unternehmen dürfen ihr Unternehmen und ihre Geschäftsidee im Frühsommer 2022 vor einer Vorjury - bestehend aus Vertreter*innen der L-Bank, des Staatsministeriums und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus - präsentieren. Die Vorjury wählt Baden-Württembergs Top-10-Unternehmen aus. Zur Auswahl der drei Landespreisträger laden wir die Top-10-Unternehmen im Sommer 2022 zu einer Präsentation vor der hochkarätig besetzten Endjury ein. Zu den Präsentationen erhaltet Ihr gesonderte Informationen. Vor der letzten Auswahlrunde müssen Testate über die eingereichten Unternehmensdaten vorgelegt werden. Die Entscheidung wird bei der Preisverleihung am 11. Oktober 2022 bekannt gegeben. Der Festakt findet im Neuen Schloss in Stuttgart statt. Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg und die Vorsitzende des Vorstandes der L-Bank verleihen die Auszeichnungen im Beisein von Gästen aus Wirtschaft, Politik und Presse.
    Landespreis für junge Unternehmen 2022
  • Landesförderung für kulturelle und gesellschaftspolitische Arbeit in Soziokulturellen Zentren

    Die LAKS Baden-Württemberg handelte Mitte der 1990er Jahre mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) eine Landesförderung für die kulturelle und gesellschaftspolitische Arbeit in Soziokulturellen Zentren aus. Die LAKS wurde vom MWK beauftragt, das Antragsverfahren für die Förderbereiche Laufende Programmarbeit und Projekte zu bearbeiten. Eine neue Verwaltungsvorschrift für Anträge auf Landeszuschüsse trat Anfang 2018 in Kraft. Anträge auf Landesmittel müssen immer bis zum 31. Januar des betreffenden Jahres einfach bei der Geschäftsstelle der LAKS und einfach beim zuständigen Regierungspräsidium vorliegen. Verwendungsnachweise gehen an das zuständige Regierungspräsidium. Antragsberatung Die LAKS un­ter­stützt An­trag­stel­ler durch um­fas­sen­de Be­ra­tung. Vor­prü­fung An­trä­ge Die LAKS-Ge­schäfts­stel­le bie­tet an, An­trä­ge vorab auf Voll­stän­dig­keit und Plau­si­bi­li­tät zu prü­fen. Hier­für müs­sen sie bis spä­tes­tens 12. Ja­nu­ar 2022 in ein­fa­cher Aus­fer­ti­gung bei der LAKS ein­ge­reicht wer­den. Es ist zwin­gend not­wen­dig, dass die (vor­läu­fi­ge) Kom­ple­men­tär­mit­tel­be­stä­ti­gung hier­bei mit ein­ge­sen­det wird. Mehr In­for­ma­tio­nen hier­zu fin­den sich in den --> FAQ. Antragsformulare und Vorschriften Grund­la­ge der För­de­rung für Kul­tur­in­i­ta­ti­ven und So­zio­kul­tu­rel­le Zen­tren bil­det die Ver­wal­tungs­vor­schrift des Mi­nis­te­ri­ums für Wis­sen­schaft, For­schung und Kunst Ba­den-Würt­tem­berg. Die Vor­schrif­ten und An­trags­for­mu­la­re für die Lan­des­för­de­rung 2022 ste­hen hier zum Down­load be­reit. Der Ver­wen­dungs­nach­weis für 2021 wird zu einem spä­te­ren Zeit­punkt eben­falls hier zur Ver­fü­gung ge­stellt wer­den. Die voll­stän­di­gen An­trä­ge müs­sen bis zum 31. Ja­nu­ar 2022 ein­fach beim je­wei­li­gen Re­gie­rungs­prä­si­di­um und ein­fach bei der LAKS-Ge­schäfts­stel­le ein­ge­hen. --> Ver­wal­tungs­vor­schrift --> An­la­ge Ver­wal­tungs­vor­schrift --> FAQ und Hin­wei­se zum Aus­fül­len der An­trags­for­mu­la­re   Achtung: Antragsformulare und das Formular des Verwendungsnachweises bitte unbedingt immer auf den eigenen Computer herunterladen und mit Acrobat Reader (!) ausfüllen, bei anderen Programmen kann es zu Problemen kommen. Ba­sis­an­trag und För­der­li­ni­en: --> Ba­sis­an­trag --> So­li­dar­ab­ga­be --> Lau­fen­de Pro­gramm­ar­beit --> Pro­jek­te --> Aus­stat­tung --> Bau   Wich­ti­ge An­la­gen für alle: --> An­la­ge A: Kom­pli­men­tär­mit­tel­be­stä­ti­gung Kom­mu­ne (Stadt/Ge­mein­de) --> An­la­ge B: Kom­pli­men­tär­mit­tel­be­stä­ti­gung Land­kreis Noch hin­zu­zu­fü­gen ist auch die Ge­mein­nüt­zig­keits­be­schei­ni­gung (Frei­stel­lungs­be­scheid).   Zu­sätz­li­che An­la­gen für ERST­AN­TRAG­STEL­LER: --> An­la­ge C: Pro­gramm­nach­weis der letz­ten drei Jahre Au­ßer­dem hin­zu­zu­fü­gen ist der Ver­eins­re­gis­ter­aus­zug. In der För­der­li­nie "Pro­gramm" kommt noch der Stel­len­plan und die Über­sicht über Ver­mö­gen und Schul­den in­klu­si­ve künf­ti­ger Ver­pflich­tun­gen (siehe letz­te zwei Sei­ten des Vor­drucks der För­der­li­nie) hinzu.
    Symbolbild Theater, Bild: Canva
  • Künstler*innenförderung der Initiative MusiK

    Die Künstler:innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler:innen und Bands und Autor:innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing, Tour sowie Proben für Studioproduktion und Konzerte. Dank NEUSTART KULTUR können wir für Künstler:innen und ihre professionellen Partnerunternehmen aktuell besondere Konditionen anbieten. Über die eingereichten Projektanträge wird von einer vielseitigen Jury von zwölf Künstler:innen und Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft entschieden. Die Ernennung der Jurymitglieder erfolgt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Gesellschafter der Initiative Musik. ANTRAGSPHASE 56. FÖRDERRUNDE GESTARTET Seit dem 3. Januar 2022 können Anträge für die Künstler:innenförderung gestellt werden. Abgabeschluss ist der 19. Januar 2022 - 12:00 Uhr. Die Förderentscheidungen können wir voraussichtlich Ende März 2022 bekannt geben. Förderportal Künstler:innenförderung Zu folgenden Zeiten ist das Förderportal aufgrund von Wartungsarbeiten nicht verfügbar: montags 11:30 - 12:30 Uhr | donnerstags 13:00 - 14:00 Uhr Folgende Rahmenbedingungen gelten für die 56. Runde: Der Förderanteil liegt zwischen 50 % und 85 % der Gesamtkosten (anstatt der ursprünglichen 40%) Der Eigenanteil, den die Künstler:innen mit ihren professionellen Partnerunternehmen aufbringen müssen, beträgt 15-50 % der Gesamtkosten Die mögliche Fördersumme pro Projekt beträgt mindestens 8.500 Euro bis maximal 60.000 Euro Die Werkkreation und Vorproduktion gelten weiterhin als förderfähig Neben Künstler:innen sind auch weiterhin Autor:innen der Musikwirtschaft (Songwriter:innen/ Liedtexter:innen, Komponist:innen) antragsberechtigt Maximale Fördersumme pro Partnerunternehmen im Kalenderjahr 2022 erhöht sich auf 240.000 Euro Vorbereitung auf den Antrag Aufgrund des überdurchschnittlich großen Interesses am Förderprogramm „Künstler:innenförderung“ können wir – abweichend zu den vergangenen Förderrunden – nicht mehr ermöglichen, Unterlagen nachzureichen. Wir empfehlen daher allen Antragsteller:innen folgende Unterlagen rechtzeitig bereit zu halten: Scan des vollständigen, ungeschwärzten, gültigen und handschriftlich unterzeichneten Vertrages zwischen Künstler:innen und Partnerunternehmen Amtliche Registrierung des Partnerunternehmens (Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Dokument mit Steuernummer bei Einzelunternehmer:innen) Vollständig ausgefüllter Finanzplan nach dieser Vorlage
    Logo Initative Musik gGmbH
  • Deutscher Dokumentarfilmpreis

    Regisseur*innen haben bis zum 9. Januar kommenden Jahres die Möglichkeit, Dokumentarfilme für den Deutschen Dokumentarfilmpreis 2022 einzureichen. Die Filme müssen zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2021 im Kino oder auf einem Festival uraufgeführt worden sein oder ihre Erstausstrahlung in einem deutschsprachigen Fernsehprogramm gehabt haben. Der mit insgesamt 33.000 Euro in verschiedenen Kategorien dotierte Deutsche Dokumentarfilmpreis wird im Rahmen des SWR Doku Festivals verliehen. Soweit es die Corona-Bedingungen zulassen, findet das Filmfest vom 21. bis zum 24. Juni 2022 in Stuttgart statt. Bedeutende Preise für besonders herausragende filmische Leistungen Der Deutsche Dokumentarfilmpreis ist einer der renommiertesten Auszeichnungen für den dokumentarischen Film und würdigt herausragende filmische Leistungen im deutschsprachigen Europa. Seit 2003 vergibt der SWR in Kooperation mit der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) den mit 20.000 Euro dotierten Hauptpreis. Der Deutsche Dokumentarfilmpreis für den besten Musik-Dokumentarfilm ist mit 5.000 Euro dotiert, der beste Dokumentarfilm im Bereich Kultur stiftet die Norbert-Daldrop Förderung, ebenfalls mit 5.000 Euro. Der Förderpreis in Höhe von 3.000 Euro für einen herausragenden Nachwuchsfilm wird vom Haus des Dokumentarfilms gestiftet. Die einzureichenden Filme dürfen eine Mindestlänge von 50 Minuten nicht unterschreiten. Über den Deutschen Dokumentarfilmpreis in den verschiedenen Kategorien entscheiden unabhängige Jurys. Preisvergabe auf dem SWR Doku Festival in Stuttgart Der Deutsche Dokumentarfilmpreis wird am 24. Juni 2022 im Rahmen des SWR Doku Festivals verliehen, das – soweit es die Corona-Bedingungen zulassen – vom 21. bis zum 24. Juni 2022 in Stuttgart stattfindet. Neben den Wettbewerbsfilmen werden dann mehr als 40 nationale und internationale Kino und Fernseh-Dokumentarfilme gezeigt. Auf dem Programm stehen auch Begegnungen mit Filmemacher*innen sowie Doku-Events. Neben dem SWR und der MFG ist die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) ein wichtiger Träger des Festivals. Einreichungen Die Einreichungen können ab sofort online auf dieser Seite erfolgen. Hier sind auch weitere Details zum Reglement sowie die Möglichkeiten der Filmübermittlung aufgeführt.
    Deutscher Dokumentarfilmpreis, Bild: SWR/Monika Maier
  • Einreichungen 9. dokKa Festival

    Die 9. Ausgabe des dokKa-Festivals findet vom 25. bis 29. Mai 2022 in Karlsruhe statt. Hierfür können ab sofort Dokumentarfilme und Hördokumentationen eingereicht werden. Die Stadt Karlsruhe wird auch in diesem Jahr den Hauptpreis des Festivals mit 1.500 Euro stiften. Der Nachwuchspreis ist mit 500 Euro dotiert. Ein weiterer Preis besteht in der Auszeichnung einer Hördokumentation sowie einer Ausstrahlung auf SWR2. Teilnahmebedingungen Eingereicht werden können: Dokumentarfilme und Hördokumentationen Die Arbeit darf nicht älter als 2 Jahre oder muss nach dem 1.1.2020 entstanden sein Dokumentarfilme ab 30 Minuten Länge Hördokumentationen zwischen 40 und 120 Minuten Länge Kurzhördokus bis maximal 5 Minuten Ein künstlerischer Vertreter der Arbeit muss für einen Tag zur Präsentation und zum Gespräch nach Karlsruhe kommen Deadline für die Einreichungen ist der 25. Februar 2022! Die Anschrift des Festivals lautet: dokKa e. V., Alter Schlachthof 33, 76131 Karlsruhe Was kann eingereicht werden? Es können Dokumentarfilme oder Hördokumentationen/Radiofeature eingereicht werden, die nicht älter als zwei Jahre sind. In diesen Bereichen sind alle Formate, Sparten und Genres zugelassen. Es gibt keine thematischen Beschränkungen. Dokumentarfilme müssen mindestens eine Länge von 30 Minuten haben. Hördokumentationen/Radiofeature müssen zwischen 40 und 120 Minuten lang sein. Die ausgewählten Arbeiten werden im Kino vor Publikum präsentiert. Podcasts und Webserien sind daher nur zugelassen, wenn eine Fassung in der genannten Länge eingereicht wird. Diese Fassung muss als eigenständige künstlerische Arbeit für Publikum, Jury und Auswahlkommission tragen. Zusätzlich können Kurzhördokus mit einer Länge von maximal 5 Minuten eingereicht werden. Wer kann einreichen? Die Einreichung muss durch die Künstler oder deren Produzenten erfolgen. Sie müssen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben oder Angehörige dieses Staates sein. Während des Festivals müssen sie nach Karlsruhe reisen und ihre Arbeit bei einer öffentlichen Diskussion vorstellen. Sofern die Filmsprache nicht Deutsch ist, müssen die Filme Deutsch untertitelt sein. Hördokumentationen/Radiofeature können nur in deutscher Sprache eingereicht werden. Das Festival will den Austausch mit Frankreich fördern. Daher werden auch Dokumentarfilme aus diesem Land akzeptiert. Bei französischen Produktionen sind deutsche oder englische Untertitel erforderlich. Wie erfolgt die Auswahl? Alle Programmentscheidungen werden von einer Sichtungskommission getroffen. Eine Benachrichtigung erfolgt per E-Mail. Aktuelle Informationen sind immer auf www.dokka.de und der Facebook-Seite von dokKa zu finden. Welche Preise werden vergeben? Die Jury, bestehend aus drei Personen, ist unabhängig und verpflichtet während des Festivals alle Wettbewerbsbeiträge wahrzunehmen. Sie darf aus ihnen folgende Preise vergeben. „DOKKA-PREIS“ Der Preis des Festivals ist mit 1.500 Euro dotiert und wird von der Jury an einen Dokumentarfilm vergeben. „DOKKA-PREIS FÜR DIE AUSGEZEICHNETE HÖRDOKUMENTATION“ Die Jury wählt aus den präsentierten Hördokumentationen eine Produktion zur Ausstrahlung auf SWR2 aus. „DOKKA-FÖRDERPREIS DOKUMENTARFILM“ Der Preis ist mit 500 Euro dotiert und der gespendeten Dienstleitung zur Herstellung einer Digitalen Kinokopie (DCP) durch die Firma Digital Cinema Mastering aus Karlsruhe. „BESTE KURZDOKU“ Eine Jury wählt aus allen Kurzhördokus die Beste Kurzdoku aus, die in SWR2 gesendet wird.   Wie wird eingereicht? 1. Alle Einreichungen müssen online über die Website des Festivals www.dokka.de erfolgen. Hierzu muss ein Login für „Mein dokKa“ erstellt werden (falls noch nicht vorhanden). Im Anschluss können auch mehrere Arbeiten über einen Login eingereicht werden. Sammeleinreichungen sind nicht möglich. 2. Sichtungsunterlagen können in Form eines Screener-Links (mit Passwort), als MP3-Datei per Upload direkt mit der Einreichung übermittelt werden. Zusätzliches Material wie Bilder und PDF-Dokumente können ebenso übermittelt werden. Dokumentarfilme einreichen Für Dokumentarfilme muss das Einreichungsformular ausgefüllt werden. Zusätzlich ist eine Sichtungskopie als Online-Link notwendig. Der Eingang wird per E-Mail bestätigt. Hördokumentationen einreichen Für Hördokumentationen/Radiofeature muss das Einreichungsformular ausgefüllt werden. Zusätzlich ist eine Sichtungskopie der Arbeit als MP3-Datei (per Upload oder Link) notwendig. Der Eingang wird per E-Mail bestätigt. Manuskripte sind nicht notwendig.
    dokKa 9, Bild: dokKa e.V.
  • Auslandsstipendien für Künstler*innen

    Das Land hat für die Bereiche Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik Auslandsstipendien in Italien und Frankreich ausgeschrieben. Interessierte Künstler*innen können sich bis zum 15. Januar 2022 bewerben. Künstler*innen mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg können sich bis 15. Januar 2022 für einen Studien- und Arbeitsaufenthalt in Italien und Frankreich bewerben. Die für das Jahr 2023/24 ausgeschriebenen Bund-Länder-finanzierten Stipendien in den Bereichen Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik (Komposition) beziehen sich auf die Deutsche Akademie Villa Massimo in Rom, die Casa Baldi in Olevano oder das Deutsche Studienzentrum in Venedig. Interessenten aus den Sparten Architektur, Bildende Kunst und Musik (Komposition und Interpreten), die in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offen sind, können sich auch für eines der Residenzstipendien des Bundes an der Cité internationale des arts in Paris bewerben. Im Bereich Architektur besteht auch für Gruppen und Bürogemeinschaften die Möglichkeit, die Aufenthaltsdauer vor Ort untereinander aufzuteilen. Die Stipendien sind vorrangig für besonders begabte jüngere Künstler*innen vorgesehen. Sie sollten in ihrer Kunstsparte bereits öffentliche Anerkennung gefunden haben. Eine Bewerbung von Studierenden ist ausgeschlossen. Die Studienaufenthalte in Rom belaufen sich auf ein Jahr, in der Casa Baldi in Olevano und im Deutschen Studienzentrum in Venedig jeweils auf drei Monate. Zentrales Online-Verfahren für Bewerbung und Auswahl Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren des Bundes ist nun auf ein zentrales Online-Verfahren umgestellt: Anstelle eines zweistufigen Auswahlverfahrens mit Vorjurierung der Länder erfolgt die Bewerbung für die Bundesstipendien in Italien und die Atelierplätze an der Cité internationale des arts Paris. Die Atelierplätze werden vom jeweiligen Wohnsitzland der Stipendiatinnen und Stipendiaten direkt bei der Kulturstiftung der Länder finanziert. Bewerbungen hierfür sind damit künftig direkt an den Bund zu richten. Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen, Zielorten und dem Online-Antragsformular sind auf dem zentralen Bewerbungsportal abrufbar >> Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2022. Gesondertes Bewerbungsverfahren für landeseigene Ateliers in Paris Parallel dazu schreibt das Land Baden-Württemberg sechsmonatige Stipendienaufenthalte für Bildende Kunst in den landeseigenen Ateliers an der Cité internationale des arts Paris aus. Die Stipendien sind vorrangig für jüngere Künstlerinnen und Künstler vorgesehen, die in Baden-Württemberg leben oder arbeiten und in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offen sind. Die Bewerber – auch Meisterschüler – müssen ihr Studium abgeschlossen haben. Die Aufenthalte sind für die Zeiträume Mai 2022 bis Oktober 2022, November 2022 bis April 2023 und Mai 2023 bis November 2023 vorgesehen. Doppelbewerbungen für das Auswahlverfahren des Bundes und des Landes sind möglich. Die Bewerbungsunterlagen inklusive Bewerbungsformulars (PDF) sind postalisch an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst einzureichen. Die Bewerbungsfrist endet ebenfalls am 15. Januar 2022. Den Bewerbungsbogen findet Ihr hier >>
    Symbolbild Kunst, Bild: Canva
  • Open Call for Embrace Platform

    Der regionale Open Call wird im Rahmen der ersten Ausgabe von »Embrace« stattfinden, eine Ausstellung, die von Februar bis April 2022 im Badischen Kunstverein Karlsruhe zu sehen sein wird, unterstützt von UNESCO City of Media Arts Karlsruhe. »Embrace« ist eine mobile Plattform für interdisziplinären kulturellen und künstlerischen Austausch, die nationalen wie internationalen Austausch und Kooperation fördern möchte. »Embrace« Platform wurde im Jahr 2020 von Karolina Sobel und Kerstin Möller gegründet. »Embrace« setzt sich für die geschlechtliche Gleichberechtigung und die Normalisierung von nicht-binären Geschlechteridentitäten in Deutschland, Polen und Europa ein. Der Schwerpunkt liegt auf dem kulturellen, künstlerischen und bürgerlichen Austausch zu den Themen LGBTQIA+ und Frauenrechte, Gleichstellung der Geschlechter und Formen des friedlichen Widerstands in Zeiten von fake news, toxic masculinity und Hass. »Embrace« möchte eine Plattform bieten, auf der europäische Partnerschaften und Kooperationen langfristig entstehen können. »Embrace« vereint eine Vielzahl medialer Künste wie Videoarbeiten, Fotografie, Sound Installationen, Performances, Konzerte und Workshops. Für den Open Call werden insgesamt 2-3 Medienkunst-Arbeiten gesucht, die sich mit den oben genannten Themen (gender equality und/oder non binary identity) identifizieren bzw. Bezug darauf nehmen und die Teil der Ausstellung im Badischen Kunstverein Karlsruhe werden können. Die Arbeiten müssen bereits produziert sein und sollen als Teil einer Gruppenausstellung funktionieren können. Je Bewerbung bitte nur eine Arbeit senden. Bewerben können sich freie Künstler*innen mit Sitz oder Bezug zu Karlsruhe mit einer bereits produzierten Arbeit. Ausstellungszeitraum: 10.2.-18.04.2022    Honorar für die Ausstellungsbeteiligung: 250€ Bewerbungsfrist: 26.11.2021 – Bewerbungen, die nach Mitternacht eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Sendet Eure Bewerbung an: embraceplatform@gmail.com Die Bewerbung soll Folgendes enthalten: Kurzbiographie (max. 1 A4 Seite / max. 1.500 Zeichen) 300 Wörter Beschreibung Ihrer vorgeschlagenen Arbeit und ein Portfolio / Dokumentation mit: Bildern, ggf. Links zu Audio-/Videomaterial (max. 4 A4-Seiten) ggf. Link zu einer persönlichen Website eine Angabe zum Versicherungswert des Kunstwerks Jury: Anja Casser - Kuratorin Badischer Kunstverein Hanne König - Kunstwissenschaftlerin Stuttgart/Hildesheim Katrin Mundt - Kuratorin European Media Art Festival (EMAF) in Osnabrück
    Logo Embrace, Sobel Möller
  • Deutscher Jazzpreis 2022

    Ab sofort können Bewerbungen für den Deutschen Jazzpreis 2022 eingereicht werden. Künstler*innen genauso wie Labels, Verlage, Rundfunkanstalten, Managements und Promoter*innen sowie Komponist*innen, Arrangeur*innen und Autor*innen können sich bis zum 30. November 2021 bewerben. Bewerbungen sind in den folgenden elf Kategorien möglich: Debüt-Album des Jahres Album Vokal des Jahres Album Instrumental des Jahres Debüt-Album des Jahres International Album Vokal des Jahres International Album instrumental des Jahres International Komposition des Jahres Arrangement des Jahres Rundfunkproduktion des Jahres Festival des Jahres Journalistische Leistung des Jahres Die Verleihung findet am Mittwoch, dem 27. April 2022, am Vorabend der jazzahead! in Bremen statt. Berücksichtigt werden künstlerische Leistungen, die im Zeitraum vom 11. Januar 2021 bis 30. November 2021 erbracht wurden bzw. noch erbracht werden.
    Deutscher Jazzpreis 2022
  • Allgemeine Projektförderung des Fonds Soziokultur

    Wie wird Nachbarschaft gestaltet und wessen Geschichten sollten sichtbar werden? Wie können Bürger*innen selbst mitgestalten, was beschäftigt sie nach 2 Jahren Corona-Ausnahmezustand?  Werden besondere und diverse Formen von Kultur vor Ort, online oder mobil entwickelt? Die Projekte sollen Modellcharakter besitzen: Welche drängende, beispielhafte Frage steht im Mittelpunkt, welche ungewöhnlichen Orte oder Praxis- und Aktionsformen werden ausprobiert, wer sind die Beteiligten und Kooperationspartner*innen und mit welchen künstlerischen Mitteln oder Formaten wird gearbeitet? Die Förderung des Fonds Soziokultur soll zu Experimenten zwischen Kunst und Gesellschaft, Kultur und Menschen motivieren, die auch für andere Einrichtungen und Initiativen von Interesse sein können. Damit regt der Fonds Soziokultur einen bundesweiten Wettbewerb um die besten Projektideen an. Offenheit ist gefragt, Freude am Experimentieren und Gestalten, Neugierde und die Bereitschaft, sich auf unbekanntes Terrain zu begeben. Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig. Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte. Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) kann nicht gefördert werden. Antragstellung: online über die Webseite des Fonds Soziokultur Antragsportal geöffnet: vom 02.10. bis 02.11.21. Information über Bewilligungen: Ende Februar 2022 Maßnahmebeginn/Projektbeginn ab 15.1.2022, ein Projektbeginn vor März 2022 ist auf eigenes Risiko, der vorgezogene Maßnahmebeginn bedeutet keine vorweggenommene Förderentscheidung. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung.
    Logo Fonds Soziokultur
  • Künstler*innenförderung der Initiative Musik

    Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing, Tour sowie Proben für Studioproduktion und Konzerte.  Über die eingereichten Projektanträge wird von einer vielseitigen Jury von zwölf Künstler*innen und Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft entschieden. Die Ernennung der Jurymitglieder erfolgt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Gesellschafter der Initiative Musik. 55. FÖRDERRUNDE Anträge können ab  29. September ausschließlich online über das Antragsportal der Initiative Musik gestellt werden, Abgabeschluss ist der 20. Oktober 12:00. Am 28. September 2021 um 18:00 Uhr bietet die Initiative Musik wieder einen Workshop mit anschließender Q&A zu allgemeinen Fragen zur Förderung und Antragsstellung an. Hier geht´s zur Registrierung Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Antragsstellung Der frühestmögliche Projektbeginn kann zum Tag der Antragsabgabe beantragt werden. Das spätmöglichste Projektende ist der 31. August 2022. Bis zur Bekanntgabe der Förderbewilligungen würde der Projektbeginn auf eigenes Risiko der Antragssteller*innen erfolgen. Dank NEUSTART KULTUR kann die Initiative Musik für die Künstler*innen und ihren professionellen Partnerunternehmen aktuell besondere Konditionen anbieten. Folgende Rahmenbedingungen gelten für die 55. Runde: Der Förderanteil bleibt weiterhin bei 75% der Gesamtkosten (anstatt der ursprünglichen 40%) Der Eigenanteil, den die Künstler*innen mit ihren professionellen Partnerunternehmen aufbringen müssen, beträgt 25% der Gesamtkosten Die mögliche Fördersumme pro Projekt beträgt mindestens 7.500 Euro bis maximal 30.000 Euro Die Werkkreation und Vorproduktion gelten weiterhin als förderfähig neben Künstler*innen sind auch weiterhin Autor*innen der Musikwirtschaft (Songwriter*innen/ Liedtexter*innen, Komponist*innen) antragsberechtigt Die maximale Fördersumme pro Partnerunternehmen im Kalenderjahr 2021 erhöht sich auf 112.500 Euro Vorbereitung auf den Antrag Aufgrund des überdurchschnittlich großen Interesses am Förderprogramm „Künstler*innenförderung“ ist es - abweichend zu den vergangenen Förderrunden – nicht mehr ermöglichen, Unterlagen nachzureichen. Deshalb wird empfohlen folgende Unterlagen rechtzeitig bereit zu halten: Scan des vollständigen, ungeschwärzten, gültigen und handschriftlich unterzeichneten Vertrages zwischen Künstler*innen und Partnerunternehmen Amtliche Registrierung des Partnerunternehmens (Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Dokument mit Steuernummer bei Einzelunternehmer:innen) Vollständig ausgefüllter Finanzplan nach dieser Vorlage
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