-
Landesamateurtheaterpreis Baden-Württemberg LAMATHEA 2023
LAMATHEA ist der einzige Staatspreis für Amateurtheater in Deutschland. Er wird seit 2013 alle zwei Jahre vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg in sieben Kategorien verliehen. Der Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg e.V. (LABW) organisiert den Wettbewerb, die Preisverleihung sowie das LAMATHEA-Festival, auf dem die prämierten Ensembles ihre preisgekrönten Inszenierungen noch einmal zeigen. Das Festival ist bundesweites Branchentreffen sowie öffentliches intergeneratives und interdisziplinäres Kulturfest, das landesweite Medienöffentlichkeit generiert, lokale und regionale Kulturakteur: innen vernetzt und viele Hundert Gäste aus ganz Deutschland in die gastgebende Kommune zieht. Ziele des Projektes sind das Schaffen von Öffentlichkeit für Baden-Württembergs exzellente (Breiten-)Kulturszene, für das herausragende ehrenamtliche Engagement der Beteiligten und für alle Unterstützer:innen und Ermöglicher:innen, sowie Vernetzung – zwischen Amateurtheatergruppen, weiteren Kulturtreibenden, verschiedenen lokalen und/oder landesweit tätigen Institutionen sowie Förderern. Die vielen Hundert Amateurtheatergruppen Baden-Württembergs betreiben niederschwellige Persönlichkeits- und kulturelle Bildung, sind kulturelle Nahversorger:innen und gesellschaftlicher Kitt. LAMATHEA feiert sie alle. Bewerben können sich alle außerberuflichen Ensembles der darstellenden Kunst mit Sitz in Baden-Württemberg mit Produktionen, die im Zeitraum vom 01.04.2021 bis 31.03.2023 Premiere hatten oder haben. Wiederaufnahmen von Inszenierungen, deren Premierendatum außerhalb dieses Zeitraumes lag, sind einreichbar, solange diese überwiegend (d.h. zu mehr als 50 %) neu bearbeitet sind. Bei Inszenierungen, die von Amateuren und Profis dargestellt werden, muss mindestens die Hälfte der Akteur:innen auf der Bühne Amateurstatus besitzen. Ein professionelles Inszenierungsteam (Regie / Dramaturgie / Bühnenbild / Kostüme usw.) ist kein Ausschlussgrund. Eine Mitgliedschaft im LABW ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb. Als Bewerbungsunterlagen in den “Spielkategorien” sind einzureichen: • Ausgefülltes Bewerbungsformular • Filmaufnahme (Link, möglichst YouTube oder vimeo) der gesamten Inszenierung (möglichst in der Totale aufgenommen) • Ausführliche Darstellung der Theatergruppe (mind. 500 Zeichen inkl. Leerzeichen) • Ausführliche Inhaltsangabe des Stückes inkl. Projektbeschreibung (Durchführung, Ziel, ..) (mind. 1000 Zeichen inkl. Leerzeichen) • drei bis zehn Fotos der Inszenierung Als Bewerbungsunterlagen in der Sonderkategorie “Lebenswerk / Bürgerschaftliches Engagement” sind einzureichen: • Ausgefülltes Bewerbungsformular • Foto(s) der Vorgeschlagenen Bewerbungsschluss ist der 01. April 2023, 23:59 Uhr. Eine Rücksendung der eingesandten Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich. -
Innovationswettbewerb „Sicherheit mit und für KI“ Baden-Württemberg
In einer zunehmend digital vernetzten und von Künstlicher Intelligenz (KI) beeinflussten Welt wird die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von Produkten und Dienstleistungen immer wichtiger. Um die Entwicklung sicherer und vertrauenswürdiger KI-Produkte und KI-Dienstleistungen zu forcieren, hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg einen Innovationswettbewerb „Sicherheit mit und für KI“ ausgeschrieben. Der Wettbewerb ist Teil des Maßnahmenpakets „Aktionsprogramm KI für den Mittelstand“. Was wird gefördert: Im Rahmen des Innovationswettbewerbs „Sicherheit mit und für KI“ Baden-Württemberg soll die Entwicklung und Kommerzialisierung von Innovationen in den Bereichen Security, Safety und Privacy auf der Grundlage von KI-Technologien gefördert werden. Die zu entwickelnden Innovationen sollen insbesondere folgende Eigenschaften aufweisen: Sie sollen einen Bezug zu Methoden der künstlichen Intelligenz aufweisen, d.h. gesucht werden einerseits Lösungen, in denen KI-Methoden als Mittel zur Verbesserung von Security, Safety oder Privacy von digitalen Systemen eingesetzt werden, beispielsweise um Cyber-Attacken auf Programme und Netzwerke schneller zu erkennen, die funktionale Sicherheit von Robotern oder den Schutz der Privatsphäre in einer Anwendung zu erhöhen („Sicherheit mit KI“). Andererseits können die Innovationen auch darauf abzielen, die Sicherheitseigenschaften von bestehenden KI-Systemen zu verbessern und sie dadurch vertrauenswürdiger zu machen („Sicherheit für KI“). Sie sollen darauf abzielen, ein eigenständiges Sicherheitsprodukt oder eine eigenständige Sicherheitsdienstleistung neu zu entwickeln oder erheblich zu verbessern. Ebenso können Vorhaben gefördert werden, in denen die eingebauten Sicherheitseigenschaften eines bestimmten Produkts oder Services, etwa eines Geräts oder einer Maschine, verbessert werden. Die zu entwickelnden bzw. verbessernden Produkte oder Services sollen die Möglichkeit zur Skalierung und damit signifikante Wachstumschancen im Kundengeschäft bieten. Nicht skalierbare Produkte und Dienstleistungen – wie etwa Beratungsangebote, die von einem qualifizierten Berater persönlich erbracht werden müssen, oder Produkte und Services, die Unternehmen nur für den Eigenbedarf herstellen – sind nicht förderfähig. Die Vorhaben sollen wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, d. h. es muss eine konkrete Verwertungsoption bestehen bzw. die Wettbewerbsfähigkeit des Antragstellers muss sich durch die Maßnahme in absehbarer Zeit erhöhen. Wer wird gefördert: Bewerben können sich mittelständische Unternehmen mit bis zu 3.000 Beschäftigten sowie Start-ups aus Baden-Württemberg. Sowohl Projekte von Einzelunternehmen als auch Konsortialvorhaben, die von mehreren Unternehmen zusammen durchgeführt werden, sind förderfähig. Wie wird gefördert: Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen 45 %, für mittlere Unternehmen 35 % und für Unternehmen ab 250 bis zu 3.000 Beschäftigten 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Konsortialvorhaben kann ein Zuschlag in Höhe von bis zu 15 Prozentpunkten auf den jeweiligen Fördersatz gewährt werden. Die Fördersumme für Vorhaben von Einzelunternehmen beträgt bis zu 200.000 Euro. Konsortialvorhaben können mit jeweils insgesamt bis zu 300.000 Euro gefördert werden. Die Projekte müssen bis Ende Dezember 2024 abgeschlossen sein. Antragsfrist: Die Antragsfrist für den Innovationswettbewerb „Sicherheit mit und für KI“ Baden-Württemberg endet am 24. April 2023, 15.00 Uhr. Infotermin für Interessenten: Für interessierte Unternehmen findet am 28. Februar 2023 von 16:00 – 17:30 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung statt, bei der die Details der Ausschreibung vorgestellt werden. Zur Anmeldung: hier -
Creatables Workshop in Konstanz
Mit der rasant voranschreitenden Digitalisierung aller Geschäftsprozesse stehen die Unternehmen vor grundlegenden Herausforderungen. Zugleich befinden sich Wirtschaft und Gesellschaft in einem tiefgreifenden Wandel hin zur Klimaneutralität, die bereits in wenigen Jahren erreicht werden soll. Was bedeutet dies für die Unternehmen im Land? Funktioniert das eigene Geschäftsmodell noch in 20 Jahren? Welche Ansätze und Methoden gibt es, die Firma nachhaltig in die Zukunft führen? Der creatables Workshop „Take Your Business back to the Future” setzt hier an und bringt KMU-Mitarbeitende mit Akteur*innen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft bereits zum dritten Mal zusammen. Gemeinsam entwickeln sie neue Perspektiven auf das Thema Nachhaltigkeit und deren Umsetzung im Unternehmen. Ihr Ziel ist es, Wissen, Methoden und ein bestimmtes Mindset von Unternehmer*innen der Kreativbranche hin zu KMU-Mitarbeitenden zu transferieren, um Nachhaltigkeitsbotschafter*innen für das eigene Unternehmen auszubilden. Der Workshop findet am 7. und 8. März in Konstanz statt. Cross-innovativ und kreativ zusammenarbeiten In der Zusammenarbeit mit Unternehmer*innen der Kreativbranche werdenüber zwei Tage hinweg konkrete individuelle Herausforderungen von drei KMU bearbeitet. In interdisziplinären Teams wird ein Raum geschaffen für Innovation und losgelöstes Denken. Das Hands-on Format soll zum gemeinsamen kreativen Machen und Gestalten anregen – getreu dem Motto: ausprobieren, experimentieren, Verbindungen schaffen und über den eigenen Tellerrand schauen. Der Kreativwirtschaft kommt hier eine wichtige Bedeutung zu. Denn ihr Digitalisierungsgrad ist hoch und Unternehmer*innen der Kreativbranche wissen, mit welchen Arbeitsweisen Anwender*innen und Kund*innen am Ball bleiben. Ihr eigenes Wissen können sie im Workshop weitergeben und aufzeigen, dass Innovation und Kreativität zusammen funktionieren, um Nachhaltigkeit zu erzielen. KMU hingegen bekommen wichtig Input und Inspiration für das eigene Unternehmen. KMU und Unternehmer*innen der Kreativbranche: Bis 26. Februar bewerben Unternehmer*innen aus der Kreativwirtschaft aus ganz Baden-Württemberg sind eingeladen, sich bis zum 26. Februar 2023 zu bewerben, um im Workshop zu zeigen, wie wichtig Kreativität in Innovationsprozessen ist. Für ihr Mitwirken erhalten Unternehmer*innen der Kreativbranche 500 Euro. Die Bewerbung erfolgt unkompliziert online. KMU aus der Region Bodensee sind eingeladen, sich mit ihrer persönlichen Herausforderung der Zukunft hier zu melden. Gemeinsam wird geschaut, wie der creatables Workshop helfen kann, diese Herausforderung anzugehen. Hierfür und für den Aufwand des Workshops bezahlen die beteiligten KMU 500 Euro. Die Veranstaltung im Überblick creatables Workshop für KMU und Unternehmer*innen der Kreativbranche Datum: 7. und 8. März 2023 Veranstaltungsort: Innovation Center Konstanz Bewerbung und Infos: creatables.mfg.de Partner des dritten creatables Workshops in der Region Bodensee ist das Netzwerk Boden.See.Kreativ. -
Mit Games BW auf die Gamescom 2023
Games-Unternehmen und -Einrichtungen aus Baden-Württemberg haben vom 23. bis 25. August 2023 erneut die Möglichkeit, sich auf der Gamescom in Köln dem Publikum zu zeigen. Die MFG Baden-Württemberg organisiert auch in diesem Jahr einen Games BW Gemeinschaftsstand in der Business Area der weltweit größten Messe für Computer- und Videospiele. Interessierte können sich ab sofort als Aussteller*innen am Games BW Gemeinschaftsstand bewerben. Vergünstigte Teilnahmekonditionen und umfangreiches Servicepaket Auf der Messe präsentieren sich die Teilnehmer*innen dem Fachpublikum und knüpfen Kontakte in der internationalen Games-Szene. Mitaussteller*innen am Games BW Gemeinschaftsstand profitieren von vergünstigten Teilnahmekonditionen, einem umfangreichen Servicepaket und gemeinsamen Kommunikationsaktivitäten. Bis 17. März online bewerben Alle Infos zum Games BW Gamescom-Auftritt sind auf der GameBW Website zu finden. Die Plätze für die Mitaussteller*innen sind begrenzt. Eine Bewerbung ist notwendig. Diese ist unkompliziert und bis zum 17. März 2023 möglich. Das Angebot Präsentationsmöglichkeit am Games BW Gemeinschaftsstand Logoplatzierung an der Stele und im Flyer Sichtbarmachung des Unternehmens durch Kommunikationsmaßnahmen der MFG Besuch des Staatssekretärs Dr. Patrick Rapp mit anschließendem Empfang am MFG Gemeinschaftsstand (Donnerstag, 24.8.) Möglichkeit der Teilnahme am Publisher Pitch Games BW am MFG Gemeinschaftsstand (Freitag, 25.8.) Nutzung der Meetingplattform MeetToMatch Nutzung des Besprechungsraums und des Lagers Bereitstellung von Kaffee und Kaltgetränken ein Ausstellerausweis pro Team Eure Vorteile Präsentationsmöglichkeit auf der weltgrößten Games-Messe vor einem internationalen Publikum höhere Aufmerksamkeit durch Standgröße und gemeinsames Kommunikationskonzept Möglichkeit für Networking am Stand, nutzung der Meetingplattform MeetToMatch und Teilnahme am Publisher Pitch Games BW geringer Organisationsaufwand attraktiver Preis durch gemeinsame Nutzung der Infrastruktur Kosten regulärer Preis: 2.800 Euro zzgl. MwSt Preis für Games BW geförderte Unternehmen: 550 Euro zzg. MwSt. (zwei Aussteller teilen sich eine Stele) nicht im Preis enthalten: obligatorisches Marketingpaket der Koelnmesse (ca. 300 Euro), zusätzliche Ausstellerausweise (ca. 60 Euro pro Ausweis) sowie Reise- und Übernachtungskosten -
Projekt Schule+Kultur 2023 der Stadt Karlsruhe
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf kulturelle Bildung. Durch sie wachsen sie in ihre Rolle als verantwortliche Personen für die Kultur von morgen hinein. All dem möchte das Projekt Schule+Kultur Rechnung tragen, indem es Kooperationen zwischen Schulen und Kulturschaffenden finanziell unterstützt. Förderanträge können ab dem 1. März bis zum 31. März eingereicht werden. Kulturelle Bildung fördert die Schlüsselkompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Sie schärft die Sinne und das Vertrauen in die eigene Kreativität und Gestaltungsmöglichkeit, sie verhilft spielend zu Flexibilität, sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit. Kulturschaffende Karlsruher Kulturinstitutionen und kulturpädagogische Einrichtungen sowie Künstleri*nnen aus allen Bereichen der Kultur mit pädagogischer Erfahrung können Teil der Kooperationsgemeinschaft Schule+Kultur werden. Der Stadt Karlsruhe ist sehr an der Unterstützung einzelner Künstler*innen gelegen. Voraussetzung für die Teilnahme ist: Der Nachweis der pädagogischen Erfahrung | Qualifizierung und ein Führungszeugnis Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit der Schule Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen Arbeitsschwerpunkt in Karlsruhe Die Umsetzung des Projekts gestaltet jede Schule in Zusammenarbeit mit den Kulturschaffenden individuell. Die Projekte sind über ein Schulhalbjahr (18 Termine) oder über ein ganzes Schuljahr (36 Termine) fest in den Schulalltag integriert und finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit, vorzugsweise wöchentlich für eine oder zwei Schulstunde | n statt. Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt und ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Schulen Das Projekt Schule+Kultur bietet die Chance, sich zu einer Schule mit kulturellem Profil zu entwickeln. Gefördert werden Schulen in Karlsruhe. Jede Schule kann zwei Anträge pro Schuljahr stellen. Der Förderschwerpunkt liegt auf Projekten, die geeignet sind neue Impulse in die Schule zu tragen. Voraussetzung für die Teilnahme ist: Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit den Kulturschaffenden Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen Die Angebote sind verbindlich und kontinuierlich: Die Projekte sind über ein Schulhalbjahr (18 Termine) oder über ein ganzes Schuljahr (36 Termine) fest in den Schulalltag integriert und finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit, vorzugsweise wöchentlich für eine oder zwei Schulstunde | n statt. Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Bei Projekten, die zwischen 9 und 12 Uhr angeboten werden, ist eine Begründung abzugeben. Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt. Besonders gefördert werden Kooperationen mit mehreren Schulen. Räumliche und materielle Voraussetzungen werden von der Schule verlässlich bereitgestellt. Die Aufsichtspflicht liegt bei der Schule, eineverantwortliche Lehrkraft wird genannt. Antragsverfahren Anträge können nur von Kooperationsgemeinschaften gestellt werden, die aus Kulturschaffenden | Kultur-einrichtung und einer Schule bestehen. Ein Antrag kann entweder durch die Schule oder die Kulturschaffenden eingereicht werden. Achten Sie bitte darauf, dass das einzureichende Projekt von allen Projektbeteiligten mitgetragen wird. Die Anträge für Schule+Kultur können jedes Jahr ausschließlich im Zeitraum vom 1. März bis spätestens 31. März online mit dem eingestellten Antragsformular unter folgendem Link gestellt werden: https://www.karlsruhe.de/kooperationen Schriftlich eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt! Schulen und Kulturschaffende können jeweils maximal zwei Anträge, Kultureinrichtungen maximal drei Anträge einreichen. Eine kurze, aussagekräftige Projektbeschreibung mit Darstellung der künstlerischen und pädagogischen Qualität der Arbeit und Kostenplan ist beizufügen (max. 2 Seiten). Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Bei Projekten, die zwischen 9 und 12 Uhr angeboten werden, ist eine Begründung abzugeben. Folgeanträge sollen den Projektverlauf darstellen. Der | die Kulturschaffende | Kultureinrichtung erstellt einen Kostenplan. Darin enthalten sind: Dauer einer Einheit in Unterrichtsstunden und Häufigkeit (ein Schulhalbjahr 18 Termine oder ein ganzes Schuljahr 36 Termine, zuzüglich Präsentation) Honorar pro Unterrichtsstunde (maximal 35 Euro) Honorar für Vor- und Nachbereitung des Gesamtprojektes Kosten für Sachmittel (genaue Aufstellung des Verbrauchsmaterials; sofern nicht an der Schule vorhanden, Leihgebühren). Hinweis: Anschaffungen etwa für Instrumente, Laptop, Kamera werden nicht anerkannt. Einnahmen (beispielsweise Förderverein, Stiftungen) Vergabeverfahren Über die Anträge und die Zuschusshöhe (in der Regel volle Finanzierung) entscheidet eine Fachjury unter Leitung des Kulturbüros. Es besteht kein Anspruch auf Förderung! In der Regel erfolgt eine Förderung in maximal zwei aufeinander folgenden Schuljahren. Folgeanträge müssen immer besonders begründet werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist eine Förderung auch im dritten Jahr möglich, wenn die Finanzierung des Projektes zu 50 Prozent aus Drittmitteln gesichert ist und eine Begründung (Darstellung des Projektverlaufs) durch die Schule vorliegt. Wird der Antrag bewilligt, verschickt das Kulturbüro eine Kooperationsvereinbarung. Diese muss von der Kooperationsgemeinschaft unterschrieben werden: Zum einen von der | dem Kulturschaffenden | Kultureinrichtung, zum anderen von der Schulleitung. Abschluss Die Auszahlung durch das Kulturbüro erfolgt in zwei Raten zu Beginn jedes Schulhalbjahres an die Kulturschaffenden nach Vorlage der unterschriebenen Kooperationsvereinbarung. Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderung des Kulturbüros sind Bestandteil der Bewilligung. Tritt ein Teil der Kooperationsgemeinschaft von der Kooperationsvereinbarung zurück, entfällt die Zusage. Die Jury entscheidet dann neu. Falls das Projekt nicht wie beantragt stattfinden kann, ist das Kulturbüro berechtigt, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzufordern. Sollte das Projekt wesentlich verändert werden oder nicht stattfinden, sind die beiden Akteure verpflichtet, das Kulturbüro unverzüglich darüber zu informieren! Nach Beendigung des Projektes ist unter folgendem Link (Stichwort "Projektförderung") ein Verwendungsnachweis online einzureichen: https://www.karlsruhe.de/kulturfoerderung Über die Vergabe der Mittel wird der Kulturausschuss jährlich informiert. -
Nur die besten Ideen für Morgen
In Anknüpfung an die Ideen Hans Küngs schreibt das Weltethos-Institut an der Universität Tübingen mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft einen Preis für Gründungen und Start-ups aus, die mit ökonomisch tragfähigen Ideen sozial und ökologisch Verantwortung übernehmen. Der Preis wird im Rahmen des Weltethos Pitch Day vergeben und richtet sich an junge Unternehmer*innen, die einen Geschäftsplan entwickelt haben, bereits am Markt tätig sind und eine feste Unternehmensform gefunden haben (die z.B. durch einen Handelsregistereintrag bestätigt ist). Die Gründung soll nicht vor 2018 und nicht nach 2021 erfolgt sein. Alle Wirtschaftsbereiche sind zugelassen. Zum Weltethos Pitch Day Preis und Jury Der Weltethos Pitch Day findet am 15. Juni 2023 von 14 bis 18 Uhr am Weltethos-Institut in Tübingen statt. Dazu eingeladen sind bis zu sechs Finalist*innen zur Vorstellung ihrer Projekte und Projektideen. In diesem Rahmen vergibt das Weltethos-Institut einen ersten Preis, zwei weitere und einen Publikumspreis. Außerdem sind besondere Anerkennungen möglich. Die Finalist*innen stellen vor Ort der Jury und einem Kreis von potenziellen Investor:innen ihre Start-ups vor. Der Preis wird mit insgesamt 10.000 Euro ausgelobt. Über die Verteilung der Preisgelder entscheidet die Jury. Die Auswahl der Preisträger*innen erfolgt durch eine unabhängige Fachjury. Die Verwendung des Geldpreises ist nur für geschäftliche Aktivitäten (Sachleistungen/Investitionen etc.) des Unternehmens vorzusehen. Auswahlkriterien für den Preis sind: Beitrag zum Gemeinwohl (nachvollziehbare positive ethische, soziale und/oder nachhaltige Wirkung der Unternehmung) Solide wirtschaftliche Basis Potenzial für die weitere erfolgreiche Unternehmensentwicklung Aus der Gruppe der anwesenden Finalist*innen werden die Gewinner*innen ermittelt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen Bewerbung Bewerbungsstart ist der 1. Januar 2023. Bitte schicken Sie eine formlose Interessensbekundung bis spätestens 15. April 2023 per E-Mail an: villhauer@weltethos-institut.org. Sie erhalten dann die Formulare für die offizielle Bewerbung, die bis zum 30. April 2023 eingereicht werden müssen. In Ihrer Bewerbung freut das Weltethos-Institut sich über eine kurze und aussagekräftige Darstellung Ihres Start-Up Projekts und der Umsetzung Ihrer Ideen hinsichtlich der oben genannten Kriterien. Preisverleihung Die Verleihung des Preises findet am 15. Juni 2023 von 14 bis 18 Uhr am Weltethos-Institut in Tübingen statt. Eingeladen werden insgesamt bis zu sechs Teams, die sich für die Endrunde qualifiziert haben. Vertraulichkeit Ihre Bewerbungsunterlagen werden vertraulich behandelt und ausschließlich an die Juror*innen im Rahmen des Weltethos Pitch Day weitergereicht. Die Inhalte Ihrer Bewerbung werden ausschließlich für die Durchführung des Wettbewerbs genutzt. Öffentlichkeitsarbeit Das Weltethos-Institut plant die Finalist*innen am Weltethos Pitch Day mit Fotos und Videos zu begleiten. Darüber hinaus werden die Preisträger*innen öffentlich (Webseite, Videoportrait, Social Media, Pressemitteilung) bekannt gegeben. -
Kleinkunstpreis des Landes Baden-Württemberg 2023
Seit 1986 zeichnet das Land - bundesweit einmalig - Künstlerinnen und Künstler mit dem Kleinkunstpreis Baden-Württemberg aus. Der Preis hat wesentlich dazu beigetragen, die Vielfalt und die Qualität der Kleinkunstszene des Landes zu stärken. Der Kleinkunstpreis wird von der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg gefördert. Seit dem Jahr 2000 erfolgt die Ausschreibung jährlich. Die Auszeichnung soll den Gewinnerinnen und Gewinnern ermöglichen, ihr Können einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen. Weitere Partner sind der Südwest Rundfunk (SWR) und die die LandesArbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg e.V. (LAKS). Vergeben werden bis zu drei mit 5.000 Euro dotierte Hauptpreise und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro, welche gemeinsam vom Land und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg getragen werden. Zusätzlich kann seit 2010 eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis geehrt werden. Dieses Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro stiftet die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Einsendeschluss: 31. März 2023 Hinweis: Ihre Angaben werden direkt an die LandesArbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg e.V. (LAKS) weitergeleitet und dort digital verarbeitet, gespeichert und ausschließlich an die Juroren weitergeleitet. Näheres erfahren Sie in den Datenschutzbestimmungen der LAKS sowie in den Datenschutzbestimmungen des Ministeriums. Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigt sind sowohl Einzelinterpret*innen als auch Gruppen. Die Bewerber*innen sollen mindestens 16 Jahre alt sein und aus Baden-Württemberg kommen oder derzeit hier wohnen. Nominierte Künstler*innen nehmen an der Preisverleihungs-Gala am Dienstag, 24. Oktober 2023 in Karlsruhe teil. Hier gehts zur Bewerbung >> -
Förderung Games BW
Das Förderprogramm Games BW der MFG Baden-Württemberg unterstützt Entwickler*innen qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter. Ziel ist es, die Games-Branche in Baden-Württemberg zu stärken. Die Förderung kann sich auf die Konzept- und Prototyp-Entwicklung sowie auf die Produktion von digitalen Spielen beziehen. Das Programm wird finanziert über die MFG und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Die Entwickler*innen beantragen bei der Games BW Förderung je nach Phase für ihr Games-Projekt bis zu 500.000 Euro. Je nach beantragter Förderphase/Förderkategorie und Variante wird die Fördersumme als erlösbedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen oder Zuschuss ausgezahlt. Mehr Infos im Glossar und in der Fragen und Antworten – Sektion Die wichtigsten Informationen zur neuen Richtlinie erhaltet Ihr hier: Infosheet auf einen Blick. Die Förderkriterien Digitale Spiele und innovative, interaktive Medienprojekte mit Spielecharakter sind dann förderfähig, wenn es sich um anspruchsvolle Projekte handelt. Hierzu zählen Computer- und Videospiele sowie mobile digitale Spiele und/oder sonstige und innovative, interaktive Medienprojekte mit Spielecharakter, die qualitativ hochwertig pädagogisch wertvoll kulturell bedeutsam sind und mehrere oder alle der folgenden Kriterien erfüllen: innovativ (insbesondere bezüglich Inhalt, Interaktionsdesign und/oder Herstellungsprozess) skalierbar inhaltlich und/oder strukturell mit Marktpotential ausgestattet (z.B. neuartiges Gameplay, neues Geschäftsmodell, Rechtegenerierung zum dauerhaften Verbleib) und zur Entwicklung und Stärkung des Games-Standortes Baden-Württemberg beitragen. Bei der Antragstellung gilt es dazu Fragen in einem sogenannten Kulturtest als Teil der Antragsformulare zu beantworten. Die Förderung Grundsätzlich wird bei der Games BW Förderung zwischen zwei Fördervarianten unterschieden, abhängig von der Höhe der zu vergebenen Fördersumme. Die Fördervarianten: Games BW Anträge für Fördersummen bis zu 20.000 Euro können ganzjährig gestellt werden. Über diese entscheidet der Geschäftsführer der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg in der Regel innerhalb von acht Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen. Über die Games BW Anträge für Fördersummen über 20.000 und bis maximal 500.000 Euro entscheidet zweimal jährlich ein externes Gremium. Die nächste Einreichfrist für diese Anträge endet am 28. Oktober 2021. Spätestens zwei Wochen vor der Einreichung muss ein Beratungsgespräch mit der Games BW Ansprechpartnerin Iris Harr geführt werden. Weiter gibt es drei Förderarten mit unterschiedlichen Regularien. Die Förderarten: Bei der Konzeptförderung kann ein Zuschuss bis 20.000 Euro beantragt werden. Dabei darf die beantragte Summe maximal 80% der Gesamtherstellungskosten betragen. Bei der Prototypenförderung können jeweils Darlehen bis 20.000 Euro oder bis 80.000 Euro bzw. bis zu 120.000 Euro bei nachweislich besonders aufwendigen Entwicklungen beantragt werden. Auch hier darf die Fördersumme maximal 80% der Gesamtherstellungskosten betragen. Die Produktionsförderung beinhaltet Darlehen bis zu 20.000 Euro oder maximal 500.000 Euro. Bei dieser Förderart besteht die Möglichkeit in Ausnahmefällen anstatt eines Darlehens einen Zuschuss bis 20.000 Euro oder maximal 500.000 Euro zu beantragen. Bei Anträgen auf ein Darlehen darf die Fördersumme maximal 50% der Gesamtherstellungskosten betragen, bei Zuschuss-Anträgen maximal 20%. Weiter gelten für alle Förderarten besondere Maßgaben in Bezug auf den Baden-Württemberg Bezug und kulturelle Relevanz. Alle Infos dazu gibt es in den jeweiligen Merkblättern. Bei Fragen steht Euch Iris Harr gerne zur Verfügung. Die Antragsstellung Die Beantragung von Fördermitteln ist in wenigen Schritten möglich: 1. Ladet im Download-Bereich je nach Förderart das entsprechende Dokumenten-Paket herunter. Jedes Paket beinhaltet alle benötigten Formulare und Vorlagen für die Antragstellung. Bei Fragen zum Inhalt der Dokumente hilft unsere FAQ-Sektion oder ihr könnt Euch an Eure Ansprechpartnerin Iris Harr wenden. 2. Vereinbart vor der Antragseinreichung einen Termin für das projektbezogene Beratungsgespräch mit der zuständige Ansprechpartnerin Iris Harr. Das Gespräch ist verpflichtend für alle Förderarten und -Varianten und muss mindestens 14 Tage (gerne aber auch früher) vor der Einreichung stattgefunden haben. 3. Reicht Eure Anträge digital sowie in Papierform gemäß der jeweiligen Förderart (siehe jeweiliges Merkblatt und Antragsformular) ein. Bitte beachtet, dass es für Anträge über 20.000 Euro Einreichfristen gibt. Anträge bis zu 20.000 Euro können allerdings ganzjährig eingereicht werden. Termine für Jurysitzungen für Fördersummen über 20.000 Euro: GBW 23/1: 27. April 2023 GBW 23/2: 26. Oktober 2023 Mehr Infos findet Ihr hier >> -
Developer Boost für Games-Studios
Die MFG Baden-Württemberg bringt das Coaching- und Entwicklungsprogramm für Games-Entwickler*innen Developer Boost in die dritte Runde. Das Unterstützungsangebot für die Games-Branche im Südwesten wurde im Januar 2021 initiiert. Baden-württembergische Gründer*innen eines Games-Studios können sich für ein knapp sechsmonatiges unternehmerisches Qualifizierungsprogramm bewerben. Durch das Unterstützungsprogramm soll die Games-Szene in Baden-Württemberg weiter wachsen und das Innovationspotenzial im Südwesten gestärkt werden. Games-Expert*innen unterstützen Gründungswillige Der „Developer Boost“ richtet sich an Bewerber*innen aller Altersgruppen, von Hochschulabsolvent*innen bis zu Quereinsteiger*innen, die als Games-Studio in einem Team von mindestens zwei bis maximal fünf Personen zusammenwirken. Bewerben können sich Games-Studios mit Sitz in Baden-Württemberg bzw. Gründer*innen, die in Baden-Württemberg wohnen und bereits eine Produktidee oder einen Prototypen entwickelt haben. Eine weitere Voraussetzung ist: Die Teams haben in den letzten 18 Monaten in Baden-Württemberg ein Games-Unternehmen (z. B. in Form einer GbR, GmbH oder UG) gegründet oder werden in den sechs Monaten des Coachings gründen. Dabei müssen die Studios auf Games fokussiert sein und noch am Anfang ihrer Entwicklung stehen. Ausgewiesene Profis aus der Games-Branche unterstützen während des Coachings die Teams individuell. Durch die Betreuung erhalten die Teilnehmenden branchen- und praxisorientiertes Fachwissen aus dem Games-Markt. Außerdem nehmen die Teilnehmenden an Workshops von Expert*innen zu spezifischen Themenfeldern wie Produktentwicklung, Marketing, Gründung & Finanzen, Monetarisierung, Plattformen und Recht teil. Eigeninitiative trifft Wissensvermittlung Die Coaches begleiten die Teams bei der Verarbeitung des Inputs aus den Expert*innenworkshops und bereiten sie unter anderem durch Publisher-Pitch-Trainings aktiv auf zukünftige Situationen im Geschäftsalltag vor. Dank der engen Zusammenarbeit mit den anderen geförderten Teams teilen die jungen Studios ihre Erfahrungen untereinander und unterstützen sich gegenseitig. Das Programm setzt auf eine Kombination aus Wissensvermittlung, Eigeninitiative und Netzwerkbildung. Gründer*innen können sich bis zum 13. Februar 2023 online bewerben. Eine Jury wählt anschließend anhand der eingegangenen Bewerbungen und in digitalen Auswahlgesprächen die Gewinner-Teams aus, die ein halbes Jahr lang von März bis Juli 2023 durch den „Developer Boost“ unterstützt werden Quelle: MFG Baden-Württemberg Mehr Infos: Developer Boost -
10. dokKa Festival
Alles Wichtige in der Kurzfassung Eingereicht werden können: Dokumentarfilme und Hördokumentationen Die Arbeit darf nicht älter als 2 Jahre oder muss nach dem 1.1.2021 entstanden sein Dokumentarfilme ab 40 Minuten Länge Hördokumentationen zwischen 40 und 120 Minuten Länge Ein künstlerischer Vertreter der Arbeit muss für einen Tag zur Präsentation und zum Gespräch nach Karlsruhe kommen Die Anschrift des Festivals lautet: dokKa e. V., Alter Schlachthof 33, 76131 Karlsruhe Deadline für die Einreichungen ist der 19. Februar 2023! Was ist dokKa? dokKa – das Dokumentarfestival Karlsruhe – will künstlerische Arbeiten aus den Bereichen Dokumentarfilm und Hördokumentation/Radiofeature in Karlsruhe präsentieren und mit den Künstlern während des Festivals vor Ort diskutieren. Es möchte verschiedene Formen des Dokumentarischen aufzeigen und ins Gespräch bringen. Veranstaltungsort ist die Kinemathek Karlsruhe. Was kann eingereicht werden? Es können Dokumentarfilme oder Hördokumentationen/Radiofeature eingereicht werden, die nicht älter als zwei Jahre sind. In diesen Bereichen sind alle Formate, Sparten und Genres zugelassen. Es gibt keine thematischen Beschränkungen. Dokumentarfilme müssen mindestens eine Länge von 40 Minuten haben. Hördokumentationen/Radiofeature müssen zwischen 40 und 120 Minuten lang sein. Die ausgewählten Arbeiten werden im Kino vor Publikum präsentiert. Podcasts und Webserien sind daher nur zugelassen, wenn eine Fassung in der genannten Länge eingereicht wird. Diese Fassung muss als eigenständige künstlerische Arbeit für Publikum, Jury und Auswahlkommission tragen. Wer kann einreichen? Die Einreichung muss durch die Künstler oder deren Produzenten erfolgen. Sie müssen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben oder Angehörige dieses Staates sein. Während des Festivals müssen sie nach Karlsruhe reisen und ihre Arbeit bei einer öffentlichen Diskussion vorstellen. Sofern die Filmsprache nicht Deutsch ist, müssen die Filme Deutsch untertitelt sein. Hördokumentationen/Radiofeature können nur in deutscher Sprache eingereicht werden. Das Festival will den Austausch mit Frankreich fördern. Daher werden auch Dokumentarfilme aus diesem Land akzeptiert. Bei französischen Produktionen sind deutsche oder englische Untertitel erforderlich. Wie erfolgt die Auswahl? Alle Programmentscheidungen werden von einer Sichtungskommission getroffen. Eine Benachrichtigung erfolgt per E-Mail. Aktuelle Informationen sind immer auf www.dokka.de und der Facebook-Seite von dokKa zu finden. Welche Preise werden vergeben? Die Jury, bestehend aus drei Personen, ist unabhängig und verpflichtet während des Festivals alle Wettbewerbsbeiträge wahrzunehmen. Sie darf aus ihnen folgende Preise vergeben. DOKKA-PREIS Der Preis des Festivals ist mit 1.500 Euro dotiert und wird von der Jury an einen Dokumentarfilm vergeben. DOKKA-FÖRDERPREIS DOKUMENTARFILM Der Preis ist mit 500 Euro dotiert und der gespendeten Dienstleitung zur Herstellung einer Digitalen Kinokopie (DCP) durch die Firma Digital Cinema Mastering aus Karlsruhe. DOKKA-PREIS FÜR DIE AUSGEZEICHNETE HÖRDOKUMENTATION Die Jury wählt aus den präsentierten Hördokumentationen eine Produktion zur Ausstrahlung auf SWR2 aus. Welche Vorführformate sind möglich? Folgende Vorführformate sind für Dokumentarfilme zugelassen: DCP 35mm Folgende Vorführformate sind für Hördokumentationen/Radiofeature zugelassen: Audio CD Audio-Datei als MP3, AIFF oder WAV (mind. 44,1 kHz, 192 k/bit) Wie wird eingereicht? 1. Alle Einreichungen müssen online über die Website des Festivals www.dokka.de erfolgen. Hierzu muss ein Login für „Mein dokKa“ erstellt werden (falls noch nicht vorhanden). Im Anschluss können auch mehrere Arbeiten über einen Login eingereicht werden. Sammeleinreichungen sind nicht möglich. 2. Sichtungsunterlagen können in Form eines Screener-Links (mit Passwort), als MP3-Datei per Upload direkt mit der Einreichung übermittelt werden. Zusätzliches Material wie Bilder und PDF-Dokumente können ebenso übermittelt werden. Dokumentarfilme einreichen Für Dokumentarfilme muss das Einreichungsformular ausgefüllt werden. Zusätzlich ist eine Sichtungskopie als Online-Link notwendig. Wir bestätigen den Eingang per E-Mail. Hördokumentationen einreichen Für Hördokumentationen/Radiofeature muss das Einreichungsformular ausgefüllt werden. Zusätzlich ist eine Sichtungskopie der Arbeit als MP3-Datei (per Upload oder Link) notwendig. Wir bestätigen den Eingang per E-Mail. Manuskripte sind nicht notwendig. Bitte bedenken Sie bei der Einreichung das die Arbeit im Kinosaal präsentiert wird. Wann werde ich benachrichtigt? Der Eingang der Einreichung wird per E-Mail bestätigt. Eine Benachrichtigung über die Aufnahme in das Festivalprogramm oder eine Ablehnung erfolgt per E-Mail. Übernachtungs- und Reisekosten werden erst nach Rücksprache mit dem Festival erstattet. Bei einer Absage können wir leider keine individuelle Begründung verfassen. Ebensowenig ist es möglich ggf. eingesandte Materialien zurück zu senden. Rechtliche Bedingungen für die Einreichung Mit der Einreichung des Werks erklärt sich die/der Einreichende damit einverstanden, dass es auf dem Festival präsentiert werden kann. Die Einreichung bestätigt außerdem, dass der/die Bewerberin das Einverständnis für eine Festivalteilnahme von Dritten hat, die an der Produktion beteiligt waren. Für Gefahren beim Hin- und Rücktransport von eingereichten Materialien, Vorführkopien, Datenträgern und Ausstellungsobjekten kann keine Haftung übernommen werden. Postalisch eingereichte Sichtungsunterlagen werden NICHT zurückgeschickt. Für die Festivalkommunikation überlassen Autoren, Produzenten und Künstler begleitendes Text- und Bildmaterial. Dieses kann zum Beispiel im Katalog, dem Festivalflyer, auf der Internetseite sowie für weitere Werbemaßnahmen des dokKa Festivals verwendet werden. Mit der Überlassung dieser Materialien versichern die Einreicher, dass sie über die Nutzungsrechte daran verfügen und dies mit keinen weiteren Rechten Dritter oder von Verwertungsgesellschaften kollidiert. Produzenten, Verleiher oder sonstige Organisationen, die eine Arbeit einreichen, haben sich gegenüber dritten Personen, die an der Produktion beteiligt waren, zu vergewissern, dass diese mit einer Teilnahme am Festival einverstanden sind.