Dokumentarfilmpreis 2024

Deutscher Dokumentarfilmpreis Trophäe 2023

Informationen

Bewerbungsfrist 04.01.2024
Preisgeld Hauptpreis 20.000 Euro
Website www.swr.de

Kontakt

Geschäftsstelle „Deutscher Dokumentarfilmpreis“:
0711 929 14003
dokumentarfilmpreis@swr.de

Auch 2024 wird der Deutsche Dokumentarfilmpreis wieder verliehen. Regisseur*innen haben bis zum 4. Januar kommenden Jahres die Möglichkeit, Dokumentarfilme für den Deutschen Dokumentarfilmpreis 2024 einzureichen. Die Filme müssen zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023 im Kino oder auf einem Festival uraufgeführt worden sein oder ihre Erstausstrahlung in einem deutschsprachigen Fernsehprogramm gehabt haben. Der mit 20.000 Euro dotierte Hauptpreis des Deutschen Dokumentarfilmpreises und weitere Preise in verschiedenen Kategorien werden im Rahmen des achten SWR Doku Festivals verliehen, das vom 18. bis 21. Juni 2024 in Stuttgart stattfindet.

Der Deutsche Dokumentarfilmpreis ist mit 20.000 Euro dotiert und einer der wichtigsten Preise des deutschsprachigen Films. Seit 2003 vergibt der SWR in Kooperation mit der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) den mit 20.000 Euro dotierten Hauptpreis. Mit 5.000 Euro ist der Deutsche Dokumentarfilmpreis für den besten Musik-Dokumentarfilm dotiert. Den Publikumspreis der Landesschau BW in Höhe von 3.000 Euro stiftet die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg und die MFG. Der mit 3.000 Euro dotierte Förderpreis für einen herausragenden Nachwuchsfilm wird vom Haus des Dokumentarfilms – Europäisches Medienforum Stuttgart e.V. gestiftet. Die einzureichenden Filme müssen mindestens 50 Minuten lang sein. Über den Deutschen Dokumentarfilmpreis in den verschiedenen Kategorien entscheiden unabhängige Jurys.

Folgenden Kriterien muss der Film entsprechen,

  • es muss sich um einen deutschsprachigen Dokumentarfilm mit einer Mindestlänge von 50 Minuten handelt.
  • Der Film muss im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 im Kino oder auf Festivals uraufgeführt worden sein oder die Erstausstrahlung im deutschsprachigen Fernsehprogramm (Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Schweiz) gehabt haben. Der jeweilige Erstauftritt (Ausstrahlung oder Aufführung Festival/Kino) ist hierbei maßgeblich für den Einreichungszeitraum.
  • Der Film darf nicht bereits in den vergangenen Jahren für den Deutschen Dokumentarfilmpreis eingereicht worden sein.
  • Der/die Regisseur*in sollte seinen/ihren Wohnsitz im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) haben und/oder eine Produktionsfirma bzw. Sendeanstalt aus dem deutschsprachigen Raum muss beteiligt sein.
  • Nur die Rechteinhaber:innen oder deren Vertreter*innen können einen Film anmelden. Mit der Anmeldung Ihres Films bestätigen Sie, dass Sie die Rechte besitzen bzw. berechtigt sind, den/die Rechteinhaber*in im Wettbewerb zu vertreten.
  • Wurde ein Film mit diesen Kriterien nicht in der deutschen Sprache gedreht, ist er dennoch zugelassen, wenn er deutsch untertitelt oder eine deutsche Overvoice-Fassung erstellt wurde und mit dieser jeweiligen Version aufgeführt wurde.
  • Der Dokumentarfilm darf keine nicht-gekennzeichneten, inszenierte Szenen enthalten.