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Creative Europe: Innovation Lab 2024 – Aufruf: CREA-CROSS-2024-INNOVLAB
Dieser Aufruf/Call gilt für EU-Maßnahmenzuschüsse im Bereich CROSS-SECTORAL im Rahmen des EU-Programms „Kreatives Europa“. „Kreatives Europa“ bündelt Maßnahmen zur Unterstützung des europäischen Kultur- und Kreativsektors. Allgemeine Ziele: die kulturelle und sprachliche Vielfalt und das Erbe Europas zu schützen, zu entwickeln und zu fördern; Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des wirtschaftlichen Potenzials des Kultur- und Kreativsektors, insbesondere des audiovisuellen Sektors. Spezifische Ziele: Förderung der künstlerischen und kulturellen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, um die Schaffung europäischer Werke zu unterstützen und die wirtschaftliche, soziale und externe Dimension sowie Innovation und Mobilität im europäischen Kultur- und Kreativsektor zu stärken (Bereich KULTUR); Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität im europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA-Bereich); Förderung der politischen Zusammenarbeit und innovativer Maßnahmen zur Unterstützung aller Programmbereiche, Förderung eines vielfältigen, unabhängigen und pluralistischen Medienumfelds und der Medienkompetenz, wodurch die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks, der interkulturelle Dialog und die soziale Integration gefördert werden (SEKTORÜBERGREIFENDER Bereich). Im Rahmen des spezifischen Ziels, die politische Zusammenarbeit und innovative Maßnahmen zur Unterstützung aller Programmstränge zu fördern, sind die Prioritäten sektorübergreifend: Förderung innovativer Ansätze für die Erstellung, den Zugang, die Verbreitung und die Unterstützung von Inhalten im gesamten Kultur- und Kreativsektor sowie in anderen Sektoren, unter anderem unter Berücksichtigung des digitalen Wandels, der sowohl marktbezogene als auch nichtmarktbezogene Dimensionen abdeckt. Der sektorübergreifende Bereich unterstützt das „Labor für kreative Innovation“: (a) neue Formen des Schaffens an der Schnittstelle zwischen verschiedenen Kultur- und Kreativsektoren, beispielsweise durch experimentelle Ansätze und den Einsatz innovativer Technologien; (b) Förderung innovativer sektorübergreifender Ansätze und Instrumente, die nach Möglichkeit mehrsprachige und soziale Dimensionen umfassen, um die Verbreitung, Förderung und Monetarisierung sowie den Zugang zu Kultur und Kreativität, einschließlich des kulturellen Erbes, zu erleichtern. Das Creative Innovation Lab soll Akteure aus verschiedenen Kultur- und Kreativsektoren, einschließlich der audiovisuellen Branche, dazu anregen, innovative Lösungen für wichtige Herausforderungen zu entwerfen und zu testen, mit potenziell positiven langfristigen Auswirkungen auf mehrere Kultur- und Kreativsektoren. Deadline: 25.04.2024, 17:00 Uhr MEZ/Brüsseler Zeit. Gesamtbudget zum Aufruf: 7.482.102 € Max. EU-Förderung pro Projekt: kein Limit Förderquote: 70% der förderfähigen Kosten Projektdauer: 24 Monate Förderfähige Aktivitäten: Projekte müssen sich auf eines (oder mehrere) der folgenden Aktivitäten/Maßnahmen konzentrieren: Virtuelle Welten als neues Umfeld für die Förderung europäischer Inhalte, die Erweiterung des Publikums und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Content-Industrien; Innovative Geschäftstools für Produktion, Finanzierung, Vertrieb oder Werbung, die durch neue Technologien (KI, Big Data, Blockchain, virtuelle Welten, NFT usw.) ermöglicht oder verbessert werden, insbesondere durch: Rechteverwaltung und Monetarisierung (einschließlich innovativer gebündelter Abonnementangebote für den Zugriff auf verschiedene europäische Kulturinhalte von verschiedenen bestehenden europäischen Plattformen) bei gleichzeitiger Gewährleistung von Transparenz und fairer Vergütung für Urheber und Künstler; Datenerhebung und -analyse mit besonderem Schwerpunkt auf Vorhersagen für die Erstellung von Inhalten und die Entwicklung des Publikums (einschließlich innovativer sektorübergreifender Tools zur Verbesserung der Qualität des Abonnentendienstes und einer besseren Aufwertung der von europäischen Online-Plattformen angebotenen europäischen Inhalte); „Grünere“ Praktiken, um die Auswirkungen des audiovisuellen und anderen Kultursektors auf die Umwelt im Einklang mit dem Green Deal der Kommission und der New Bauhaus-Initiative zu verringern. Im Mittelpunkt des Calls steht die sektorübergreifende Zusammenarbeit zwischen dem audiovisuellen und anderen Kultur- und Kreativsektoren. Aus den Anträgen muss daher das Ausmaß des sektorübergreifenden Ansatzes, die Bedingungen für seine Umsetzung und der erwartete Nutzen für die abgedeckten Sektoren klar hervorgehen. Erwartete Ergebnisse: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen audiovisuellen Sektors und anderer Kultur- und Kreativsektoren: Transparenz, Datenerfassung und angemessener Einsatz von künstlicher Intelligenz/Big Data, Anpassung an die Herausforderungen und Chancen, die sich aus den laufenden Veränderungen in diesen Sektoren ergeben; Verbesserung der Anpassung des europäischen audiovisuellen Sektors und anderer Kultur- und Kreativsektoren an die Möglichkeiten, die die Entwicklung virtueller Welten (auch Metaverse(n) genannt) bietet. Verbesserung der Produktion/Finanzierung und Verbreitung europäischer audiovisueller und kultureller Inhalte im digitalen Zeitalter; Erhöhung der Sichtbarkeit, Auffindbarkeit, Verfügbarkeit und Vielfalt europäischer audiovisueller und kultureller Inhalte im digitalen Zeitalter; Erhöhung des potenziellen Publikums europäischer audiovisueller und kultureller Inhalte im digitalen Zeitalter; Beschleunigung des ökologischen Wandels des europäischen audiovisuellen, kulturellen und anderer kreativen Sektoren im Einklang mit den Prioritäten des europäischen Grünen Deals und des neuen europäischen Bauhauses. Mögliche Antragsteller: Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller: − juristische Personen sein (öffentliche oder private Körperschaften) − in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.: Teilnehmerländer von Creative Europe: EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG)) Nicht-EU-Länder: aufgeführte EWR-Länder und Länder, die mit dem Programm „Kreatives Europa“ assoziiert sind, oder Länder, die sich in laufenden Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen befinden und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt. Liste der beteiligten Länder: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/crea/guidance/list-3rd-country-participation_crea_en.pdf − in einem der am Programm Kreatives Europa teilnehmenden Länder ansässig sein und sich direkt oder indirekt, ganz oder durch Mehrheitsbeteiligung im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Standort der Börse seine Nationalität. Andere Unternehmen können andere Rollen im Konsortium übernehmen, beispielsweise als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen leisten usw. Zulässig sind Anträge von Einzelantragstellern (einzelne juristische Begünstigte; keine natürlichen Personen) sowie Vorschläge, die von einem Konsortium aus mindestens 2x Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Körperschaften) eingereicht werden. -
Deutscher Animationsdrehbuchpreis im Rahmen des ITFS 2024
Der Preis für das beste deutsche Drehbuch für einen Animationslangfilm in Höhe von 2.500 €, gestiftet vom Animation Media Cluster Region Stuttgart (AMCRS). Der Preis für das deutsche Drehbuch mit dem größten internationalen Marktpotential in Höhe von 1.500 € gestiftet von Pink Parrot Media. -
Trickstar Business Award im Rahmen des ITFS 2024
Preis für das beste innovative und zukunftsweisende Geschäftsmodell im Animationsbereich in Höhe von 7.500 €, gestiftet vom Verband Region Stuttgart. Reglement Einreichformular -
AniMovie: Internationaler Langfilm-Wettbewerb für Animations-Langfilm im Rahmen des des ITFS 2024
Zur Teilnahme am Wettbewerb muss Dein Film bis zum 17. Januar 2024 über www.shortfilmdepot.com zum ITFS 2024 eingereicht werden. Das Reglement des ITFS 2024 kann hier eingesehen werden. Nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Programmleitung können Filme per E-Mail eingereicht werden. Anmeldeformulare können hier heruntergeladen werden. -
Animated Games Award 2024
Seit 2016 vergibt das Internationale Trickfilm-Festival Stuttgart – ergänzend zu den zahlreichen etablierten und renommierten Filmpreisen des Festivals – einen Preis für das beste Computerspiel – den „Animated Games Award Germany“. Der Preis in Höhe von 5.000 Euro wird von der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH gestiftet. Er richtet sich an Entwickler*innen von Computer Spielen in Deutschland und soll die inhaltliche Verzahnung von Games und Animationsfilm stärken sowie die künstlerische Qualität von Games fördern. Interessierte haben ab jetzt die Möglichkeit, sich bis zum 1. Februar 2024 für den Preis zu bewerben. -
Landespreis für junge Unternehmen
Bereits zum 15. Mal schreiben die baden-württembergische Landesregierung und die L‑Bank den Landespreis für junge Unternehmen aus. Ausgezeichnet werden die besten Unternehmenspersönlichkeiten des Landes. Persönlichkeiten, die nach wirtschaftlichem Erfolg streben, aber auch einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen und klimaneutralen Gesellschaft leisten, die sich sozial engagieren und nachhaltig wirtschaften. Kurzum: Vorbilder, die anderen Mut machen, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Vorbilder können alle sein, die gemeinschaftlich oder selbständig mit einer guten Geschäftsidee ein junges Unternehmen führen oder einen etablierten Betrieb übernommen haben. Prämiert werden im Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit Herz, Verstand und Tatkraft aus ihren Ideen innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln. Was gibt es zu gewinnen? Anerkennung! Die Unternehmen, die einen der ersten drei Plätze erreichen, werden als Landespreisträger bzw. Landespreisträgerin ausgezeichnet. Sie werden öffentlich gewürdigt und repräsentieren die jungen Unternehmen Baden-Württembergs. Die persönliche Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg steht für die besondere Bedeutung dieser Auszeichnung. Nicht zuletzt erwartet die drei Erstplatzierten ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 90.000 Euro. Die Dotierung: 1. Platz: 40.000 Euro 2. Platz: 30.000 Euro 3. Platz: 20.000 Euro Damit ist der Landespreis einer der höchstdotierten Unternehmenspreise Deutschlands. Sieben weitere Unternehmen erhalten Sachpreise und Urkunden. Die zehn prämierten Unternehmen sind berechtigt, ihre Auszeichnung als Top-10-Unternehmen zu werblichen Zwecken einzusetzen und zu nutzen. Wer kann teilnehmen? Sie können sich bewerben, wenn Sie Ihr Unternehmen ab dem Jahr 2014 (ab dem 1. Januar 2014) gegründet oder übernommen haben. Zum Zeitpunkt der Bewerbung können Sie Bilanzzahlen für mindestens drei volle Bilanzjahre vorweisen. Ihr Unternehmen muss seinen oder einen Firmensitz in Baden-Württemberg vorweisen und Sie müssen dort Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen anbieten, entwickeln, fertigen oder einsetzen. Teilnehmen dürfen Unternehmen aller Branchen und Berufe. Sie müssen alle für Sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, sowie die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen beachten. Bei begründetem Anlass behalten wir uns eine Überprüfung vor, ob Verstöße gegen die genannten geltenden rechtlichen Verpflichtungen vorliegen. Unternehmen, die an früheren Ausschreibungen des Landespreises teilgenommen haben, sich aber nicht unter den Top10 qualifizieren konnten, können erneut am Wettbewerb teilnehmen – sofern sie die weiteren Kriterien (siehe oben) für eine Teilnahme erfüllen. Mitglieder der Jury oder deren Firmen sowie Preisträgerinnen und Preisträger früherer Wettbewerbe (Top-10-Unternehmen) können nicht teilnehmen. Um den Landespreis zu gewinnen, sind unter anderem folgende Kriterien maßgeblich: Persönlichkeit, Vorbildfunktion und soziale Kompetenz der Unternehmensleitung Unternehmenskonzept unternehmerische Leistung / unternehmerisches Vorbild Innovationskraft wirtschaftlicher Erfolg nachhaltiges Wirtschaften soziales Engagement Beitrag zur Klimaneutralität Welche Bewerungskriterien werden zugrunde gelegt? Bewertet werden vor allem: Leistungsstärke, Modernität und Kreativität soziales und ökologisches Engagement vorbildhafter Beitrag zur Zukunft des Landes -
Latitude 49 / Freiraum für Vordenker:innen - Stipendium für Konzepte und Gründungsideen
Latitude 49 / Freiraum für Vordenker:innen ist ein Stipendium für Konzepte und Gründungsideen zu einem nachhaltigen, sinnerfüllten Zusammenleben in einer digitalen Zukunft. Du hast kreative Ideen für deine Stadt? Visionen, wie man Menschen besser miteinander verbinden kann? Willst die Umwelt schützen und die Biodiversität fördern? Du entwickelst Technologien, die uns voranbringen? Bewirb dich jetzt bis zum 08.04. und sichere dir ein monatliches Grundeinkommen, sowie ein Jahr kostenlose Miete in einem hochmodernen Doppelcontainer auf dem Hoepfner Gelände. Wann bewerben? Das Bewerbungsverfahren ist mehrstufig: Bewerbungsstart: Montag, 15.01.2024 Bewerbungsschluss: Montag, 08.04.2024 Donnerstag, 25.04.2024, 14-17 Uhr: Auftakt: Online-Termin mit allen Finalist*innen inkl. Pitchtraining Donnerstag, 06.06.2024 13:30-18:00 Uhr Pitch der Finalist*innen und Jurysitzung im CyberLab (Live in der Church) 01.07.24 Einzug der Stipendiat*innen in das Zukunftslabor Sonntag, 14.07.2024 Präsentation und Preisverleihung am Stifterfest Auswahlkriterien – Was muss ich bei der Bewerbung beachten? Gesucht werden neuartige und kreative Konzepte zu einem smarten, nachhaltigen und sinnerfüllten Zusammenleben in einer digitalen Zukunft. Das können Themen sein wie Smart Quarter, Urban Living oder die generationenübergreifende Vernetzung. Die Projektidee sollte idealerweise in den regionalen Kontext (insbesondere das Hoepfner-Areal) eingebettet werden, lokal und gesellschaftlich wirken und dabei den Nutzen für Kunden bzw. eine Community optimieren. Wir suchen Vordenker*innen für die Stadtgesellschaft! Stichworte für Auswahlkriterien sind u.a. eine spannende Story, Smartness, Sustainability und Social Impact. Wir wünschen uns darüber hinaus eine realistische Perspektive auf Umsetzung z.B. in Form einer Gründung sowie die Chance, dass das Projekt auch finanziell längerfristig am Markt bestehen kann. Wer kann sich bewerben? Ihr seid Visionäre mit Realitätssinn, Innovatoren egal welchen Alters, Menschen, die bereit sind, sich voll und ganz ihrem Projekt zu widmen. Ihr habt Talent zur Umsetzung einer Geschäftsidee und befindet euch noch in der Vorgründungsphase. Weitere Voraussetzungen sind sehr gute Deutschkenntnisse und die Volljährigkeit. Die Bewerbung kann einzeln oder im Team erfolgen. Hinweise für die Bewerbung von Teams: Bitte benennt eine Person, die euch als Stipendiat*innen repräsentiert. Diese Person steht im Auswahlprozess stellvertretend für das Projekt und nimmt alle Verpflichtungen (Mentoring, Teilnahme an Werkstätten und Pitches) wahr. Während des Stipendienjahrs vertritt sie das Projekt nach außen. Form – wie muss ich mich bewerben? Bewerbung über das Online-Formular auf www.latitude49.de. Als Bewerbungsunterlangen müsst ihr einreichen: Die Lebensläufe aller Team-Mitglieder, den Titel und eine Kurzzusammenfassung des Projekts, der Idee oder der Gründung sowie ein kurzes Motivationsschreiben, in dem ihr beschreibt, warum Latitude49 / Freiraum für Vordenker*innen besonders reizvoll für euch ist und warum ihr euch für das Stipendium bewerbt. Als weitere Unterlagen könnt ihr ein Portfolio, Foto, Video o.Ä. hochladen. Der Container – ein multifunktionales Zukunftslabor Ort des Stipendiums ist ein um- und ausgebauter doppelter Fracht-Container mit über 40 Quadratmetern Platz zum Arbeiten sowie für gelegentliche kleine Veranstaltungen. Er ist möbliert mit einer hochmodernen Grundausstattung wie Schreibtischen und Stühlen, einer Küche, einem Bad und integrierten Wandschränken. Es gibt Wasser, Strom und Internetzugang. Neben einer Terrasse kann die direkt umgebende Grünfläche genutzt werden. Jury – wer entscheidet über die Vergabe des Stipendiums? Die interdisziplinäre Jury besteht aus der Projektleitung und dem Beirat von Latitude49 / Freiraum für Vordenker*innen sowie aus Sponsor*innen, Coaches und Mentor*innen. Sie ermitteln den*die Gewinner*in. Vergeben wird insgesamt ein Stipendium für das Jahr 2023 / 2024 an eine Einzelperson oder ein Team. Mentoring und Coaching – welche Formate gibt es? Mentor*innen aus Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Politik bieten ihre Expertise in verschiedenen Formaten an, z.B. in persönlichen Gesprächen, Coachings oder dem gemeinsamen Besuch von Veranstaltungen. Die Mentoring-Formate sind flexibel, ortsunabhängig und können innerhalb des gesamten Stipendienjahres stattfinden. Je nach Projektthema und Interessensschwerpunkt kann die Beziehung zwischen Mentor*in und Mentee individuell geplant und umgesetzt werden. Ziel des Mentoring-Prozesses ist es, auch interdisziplinär zu arbeiten, Perspektiven zu wechseln und über den Tellerrand hinaus zu blicken. Als Coaches stehen den Stipendiat*innen darüber hinaus erfahrene Berater*innen aus dem CyberForum e.V. und dem CyberLab Karlsruhe zur Verfügung. Stipendium – was erwartet mich und wie kann ich profitieren? Das Stipendium besteht aus einem Grundeinkommen von 1.000 Euro/monatlich für 12 Monate sowie Materialkosten von insgesamt maximal 8.000 Euro. Latitude49 / Freiraum für Vordenker*innen bietet euch als Zukunftslabor die Chance, ein Jahr lang kostenfrei und konzentriert in einem hochmodernen Doppelcontainer inmitten eines innovativen Umfeldes auf dem Hoepfner-Areal zu arbeiten und Teil eines einzigartigen Netzwerks zu werden. Hier geht es um Ideenaustausch, konstruktive Kritik, gegenseitige Inspiration und Unterstützung. Zukunftsweisende Herzensprojekte können gemeinsam verwirklicht werden. Vorangebracht werden die Stipendiat*innen von renommierten Mentor*innen. Sie stehen für Offenheit, Innovationsgeist und erfolgreiche Karrieren. Sie ermöglichen durch ihr Netzwerk wertvolle Kontakte. Darüber hinaus bietet Latitude49 / Freiraum für Vordenker*innen eine Plattform, um Zukunftsprojekte öffentlich sichtbar zu machen. Teilnahmebedingungen – wie sieht es mit meinen Rechten und Pflichten aus? Hier sind die Teilnahmebedingungen für den Bewerbungsprozess aufgeführt. Mit dem / den Gewinner*innen des Stipendiums Latitude49 / Freiraum für Vordenker*innen wird darüber hinaus ein gesonderter Mietvertrag für das Stipendienjahr im multifunktionalen Container abgeschlossen. -
Förderung von Jazzfestivals in Baden-Württemberg
Die Jazzfestivalförderung ist ein wichtiger Baustein der Jazzförderung im Land. Sie ermöglicht es den Festivals bis zu 8.000 Euro zu beantragen, sofern Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker im Programm vertreten sind, die in Baden-Württemberg geboren oder aufgewachsen sind oder ihren Lebensmittelpunkt im Land haben. Damit sollen Festivalveranstalter motiviert werden, mit Musikerinnen und Musikern des Landes zusammenzuarbeiten. Antragsfrist: 31.01.2024 Förderzeitraum: 1. März 2024 bis 31. Dezember 2024 Informationen zur Ausschreibung Antragsformular -
Staatspreis Gestaltung Kunst Handwerk
Am 10. Januar beginnt die Online-Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb über das Portal des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Staatspreis-Kunsthandwerk Alle zwei Jahre wird der Staatspreis Gestaltung Kunst Handwerk vergeben. Veranstalter sind das baden-württembergische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, der BdK Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e. V. und jeweils eine baden-württembergische Stadt als Gastgeberin. 2024 ist die Stadt Kornwestheim mit dem Museum im Kleihues-Bau Gastgeberin der Landesausstellung. Wer kann sich beteiligen? Am Wettbewerb können sich selbstständig tätige Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker mit Wohnsitz, Arbeitssitz oder dauerndem Aufenthalt in Baden-Württemberg beteiligen. Unter Kunsthandwerker/in ist jeder/r professionell kunsthandwerklich Schaffende zu verstehen, der/die die kunsthandwerkliche Tätigkeit zum Erwerb seines/ihres Lebensunterhalts ausübt. Teilnahmeberechtigt sind auch alle Mitglieder im BdK Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e.V., die ihren Wohnsitz, Arbeitssitz oder dauernden Aufenthalt in Baden-Württemberg haben. Welche Preise und Auszeichnungen werden vergeben? Die Fachjury kann bis zu sechs Teilnehmer/innen für die Staatspreise nominieren und darunter bis zu drei gleichrangige Staatspreise in Höhe von 4.000 Euro vergeben. Die Staatspreise sind gemeinsame Preise des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Kornwestheim. Die Nominierung für den Staatspreis ist mit einem Betrag von 500 Euro als Anerkennung verbunden. Der Förderpreis für das junge Kunsthandwerk in Höhe von 3.000 Euro wird gemeinsam vom BdK Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e.V. und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg getragen. Der Förderpreis für das junge Kunsthandwerk kann ausschließlich an Teilnehmer/innen bis 35 Jahre vergeben werden (Stichtag: 03.03.2024). Die Handwerkskammer Region Stuttgart stellt den Handwerkspreis in Höhe von 1.500 Euro zur Verfügung. Der Handwerkspreis kann ausschließlich an einen teilnehmenden Handwerksbetrieb vergeben werden, der seit mindestens drei Jahren Mitglied bei einer baden-württembergischen Handwerkskammer ist (Stichtag: 03.03.2024). Die Stadt Kornwestheim stiftet zusätzlich den Publikumspreis in Höhe von 1.000 Euro. Welche Arbeiten werden erwartet? Gefragt sind selbst entworfene und hergestellte Stücke aus allen Werk- und Materialbereichen. Eine eigenständige Idee, eine künstlerisch anspruchsvolle Formgebung sowie handwerkliche Präzision und Funktionalität fließen in die Bewertung der Jury ein, aber auch innovative Gestaltung oder ein experimenteller Umgang mit dem Material sind erwünscht. Die Arbeiten dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Abschlussarbeiten müssen als solche gekennzeichnet sein. Es dürfen nur Arbeiten eingereicht werden, die nicht bereits bei anderen Wettbewerben ausgezeichnet wurden. Wie viele Arbeiten werden erwartet? Jede/r Teilnehmer/in kann bis zu drei Arbeiten einreichen. Mehrteilige Arbeiten können als Gruppe eingereicht werden. Bei einer Gruppe müssen alle Teile in einem nachvollziehbaren, engen inhaltlichen Zusammenhang stehen. Informationen zur Landesausstellung findet ihr hier >> -
Kooperationsprojekt Female* Producer Collective
Bis zum 15. Januar 2024 können sich angehende Musikproduzent:innen erneut für das mehrmonatige Workshop- und Mentoring-Programm des Female* Producer Collective bewerben. 15 Teilnehmer:innen werden in zehn Workshops und diversen Einzelcoachings von renommierten Artists (z.B. Jane Arnison, Josi Miller, Charlie McClean) in den Themenbereichen Musikproduktion, Musikbusiness und Persönlichkeitsentwicklung gefördert. Das Programm steht allen volljährigen FLINTA* offen. Das bringst Du mit: Du bist Musiker*in, Songwriter*in oder Produzen*tin und träumst von einer Karriere als Musikproduzent*in Du bist mind. 18 Jahre alt Du hast einen eigenen Song ganz oder zum Teil selbst produziert Alle FLINTA* (Frauen, Lesben, inter*, nicht-binäre, trans* und agender Personen) sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben So bewirbst Du Dich: Ein eigener Track (mp3) FPC Beat Challenge (mp3) Motivationsschreiben (PDF) -> Hier findest du alle Infos zur Bewerbung <- Email an: bewerbung@femaleproducercollective.com Einsendeschluss: 15.01.2024, 23:59 Uhr Bei Fragen melde Dich jederzeit bei uns. Dich erwarten: 10 Workshops mit Top-Coaches 10 Einzelcoachings Q&A's Songwriting Camp im professionellen Tonstudio Vernetzungsmöglichkeiten mit Akteur*innen der Musikindustrie Die große FPC Convention Die FPC Community mit Austausch und Vernetzungsmöglichkeiten mit FPC Alumni, Coaches und dem Orga-Team Das Female* Producer Collective wurde 2021 von der GOFORMUSIC gegründet, um Geschlechtergerechtigkeit in der Musikbranche zu fördern und Frauen sowie andere unterrepräsentierte Geschlechter darin zu bestärken, eine Karriere als Produzent:in zu starten. In den bisherigen zwei Projektrunden haben bereits insgesamt 35 Produzent:innen das intensive Workshopangebot mitgemacht. Wir freuen uns, dass wir im kommenden Jahr offizielle Kooperationspartner:in des FPC sind!