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Nur die besten Ideen für Morgen
In Anknüpfung an die Ideen Hans Küngs schreibt das Weltethos-Institut an der Universität Tübingen mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft einen Preis für Gründungen und Start-ups aus, die mit ökonomisch tragfähigen Ideen sozial und ökologisch Verantwortung übernehmen. Der Preis wird im Rahmen des Weltethos Pitch Day vergeben und richtet sich an junge Unternehmer*innen, die einen Geschäftsplan entwickelt haben, bereits am Markt tätig sind und eine feste Unternehmensform gefunden haben (die z.B. durch einen Handelsregistereintrag bestätigt ist). Die Gründung soll nicht vor 2018 und nicht nach 2021 erfolgt sein. Alle Wirtschaftsbereiche sind zugelassen. Zum Weltethos Pitch Day Preis und Jury Der Weltethos Pitch Day findet am 15. Juni 2023 von 14 bis 18 Uhr am Weltethos-Institut in Tübingen statt. Dazu eingeladen sind bis zu sechs Finalist*innen zur Vorstellung ihrer Projekte und Projektideen. In diesem Rahmen vergibt das Weltethos-Institut einen ersten Preis, zwei weitere und einen Publikumspreis. Außerdem sind besondere Anerkennungen möglich. Die Finalist*innen stellen vor Ort der Jury und einem Kreis von potenziellen Investor:innen ihre Start-ups vor. Der Preis wird mit insgesamt 10.000 Euro ausgelobt. Über die Verteilung der Preisgelder entscheidet die Jury. Die Auswahl der Preisträger*innen erfolgt durch eine unabhängige Fachjury. Die Verwendung des Geldpreises ist nur für geschäftliche Aktivitäten (Sachleistungen/Investitionen etc.) des Unternehmens vorzusehen. Auswahlkriterien für den Preis sind: Beitrag zum Gemeinwohl (nachvollziehbare positive ethische, soziale und/oder nachhaltige Wirkung der Unternehmung) Solide wirtschaftliche Basis Potenzial für die weitere erfolgreiche Unternehmensentwicklung Aus der Gruppe der anwesenden Finalist*innen werden die Gewinner*innen ermittelt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen Bewerbung Bewerbungsstart ist der 1. Januar 2023. Bitte schicken Sie eine formlose Interessensbekundung bis spätestens 15. April 2023 per E-Mail an: villhauer@weltethos-institut.org. Sie erhalten dann die Formulare für die offizielle Bewerbung, die bis zum 30. April 2023 eingereicht werden müssen. In Ihrer Bewerbung freut das Weltethos-Institut sich über eine kurze und aussagekräftige Darstellung Ihres Start-Up Projekts und der Umsetzung Ihrer Ideen hinsichtlich der oben genannten Kriterien. Preisverleihung Die Verleihung des Preises findet am 15. Juni 2023 von 14 bis 18 Uhr am Weltethos-Institut in Tübingen statt. Eingeladen werden insgesamt bis zu sechs Teams, die sich für die Endrunde qualifiziert haben. Vertraulichkeit Ihre Bewerbungsunterlagen werden vertraulich behandelt und ausschließlich an die Juror*innen im Rahmen des Weltethos Pitch Day weitergereicht. Die Inhalte Ihrer Bewerbung werden ausschließlich für die Durchführung des Wettbewerbs genutzt. Öffentlichkeitsarbeit Das Weltethos-Institut plant die Finalist*innen am Weltethos Pitch Day mit Fotos und Videos zu begleiten. Darüber hinaus werden die Preisträger*innen öffentlich (Webseite, Videoportrait, Social Media, Pressemitteilung) bekannt gegeben. -
Kleinkunstpreis des Landes Baden-Württemberg 2023
Seit 1986 zeichnet das Land - bundesweit einmalig - Künstlerinnen und Künstler mit dem Kleinkunstpreis Baden-Württemberg aus. Der Preis hat wesentlich dazu beigetragen, die Vielfalt und die Qualität der Kleinkunstszene des Landes zu stärken. Der Kleinkunstpreis wird von der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg gefördert. Seit dem Jahr 2000 erfolgt die Ausschreibung jährlich. Die Auszeichnung soll den Gewinnerinnen und Gewinnern ermöglichen, ihr Können einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen. Weitere Partner sind der Südwest Rundfunk (SWR) und die die LandesArbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg e.V. (LAKS). Vergeben werden bis zu drei mit 5.000 Euro dotierte Hauptpreise und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro, welche gemeinsam vom Land und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg getragen werden. Zusätzlich kann seit 2010 eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis geehrt werden. Dieses Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro stiftet die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Einsendeschluss: 31. März 2023 Hinweis: Ihre Angaben werden direkt an die LandesArbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg e.V. (LAKS) weitergeleitet und dort digital verarbeitet, gespeichert und ausschließlich an die Juroren weitergeleitet. Näheres erfahren Sie in den Datenschutzbestimmungen der LAKS sowie in den Datenschutzbestimmungen des Ministeriums. Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigt sind sowohl Einzelinterpret*innen als auch Gruppen. Die Bewerber*innen sollen mindestens 16 Jahre alt sein und aus Baden-Württemberg kommen oder derzeit hier wohnen. Nominierte Künstler*innen nehmen an der Preisverleihungs-Gala am Dienstag, 24. Oktober 2023 in Karlsruhe teil. Hier gehts zur Bewerbung >> -
Förderung Games BW
Das Förderprogramm Games BW der MFG Baden-Württemberg unterstützt Entwickler*innen qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter. Ziel ist es, die Games-Branche in Baden-Württemberg zu stärken. Die Förderung kann sich auf die Konzept- und Prototyp-Entwicklung sowie auf die Produktion von digitalen Spielen beziehen. Das Programm wird finanziert über die MFG und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Die Entwickler*innen beantragen bei der Games BW Förderung je nach Phase für ihr Games-Projekt bis zu 500.000 Euro. Je nach beantragter Förderphase/Förderkategorie und Variante wird die Fördersumme als erlösbedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen oder Zuschuss ausgezahlt. Mehr Infos im Glossar und in der Fragen und Antworten – Sektion Die wichtigsten Informationen zur neuen Richtlinie erhaltet Ihr hier: Infosheet auf einen Blick. Die Förderkriterien Digitale Spiele und innovative, interaktive Medienprojekte mit Spielecharakter sind dann förderfähig, wenn es sich um anspruchsvolle Projekte handelt. Hierzu zählen Computer- und Videospiele sowie mobile digitale Spiele und/oder sonstige und innovative, interaktive Medienprojekte mit Spielecharakter, die qualitativ hochwertig pädagogisch wertvoll kulturell bedeutsam sind und mehrere oder alle der folgenden Kriterien erfüllen: innovativ (insbesondere bezüglich Inhalt, Interaktionsdesign und/oder Herstellungsprozess) skalierbar inhaltlich und/oder strukturell mit Marktpotential ausgestattet (z.B. neuartiges Gameplay, neues Geschäftsmodell, Rechtegenerierung zum dauerhaften Verbleib) und zur Entwicklung und Stärkung des Games-Standortes Baden-Württemberg beitragen. Bei der Antragstellung gilt es dazu Fragen in einem sogenannten Kulturtest als Teil der Antragsformulare zu beantworten. Die Förderung Grundsätzlich wird bei der Games BW Förderung zwischen zwei Fördervarianten unterschieden, abhängig von der Höhe der zu vergebenen Fördersumme. Die Fördervarianten: Games BW Anträge für Fördersummen bis zu 20.000 Euro können ganzjährig gestellt werden. Über diese entscheidet der Geschäftsführer der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg in der Regel innerhalb von acht Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen. Über die Games BW Anträge für Fördersummen über 20.000 und bis maximal 500.000 Euro entscheidet zweimal jährlich ein externes Gremium. Die nächste Einreichfrist für diese Anträge endet am 28. Oktober 2021. Spätestens zwei Wochen vor der Einreichung muss ein Beratungsgespräch mit der Games BW Ansprechpartnerin Iris Harr geführt werden. Weiter gibt es drei Förderarten mit unterschiedlichen Regularien. Die Förderarten: Bei der Konzeptförderung kann ein Zuschuss bis 20.000 Euro beantragt werden. Dabei darf die beantragte Summe maximal 80% der Gesamtherstellungskosten betragen. Bei der Prototypenförderung können jeweils Darlehen bis 20.000 Euro oder bis 80.000 Euro bzw. bis zu 120.000 Euro bei nachweislich besonders aufwendigen Entwicklungen beantragt werden. Auch hier darf die Fördersumme maximal 80% der Gesamtherstellungskosten betragen. Die Produktionsförderung beinhaltet Darlehen bis zu 20.000 Euro oder maximal 500.000 Euro. Bei dieser Förderart besteht die Möglichkeit in Ausnahmefällen anstatt eines Darlehens einen Zuschuss bis 20.000 Euro oder maximal 500.000 Euro zu beantragen. Bei Anträgen auf ein Darlehen darf die Fördersumme maximal 50% der Gesamtherstellungskosten betragen, bei Zuschuss-Anträgen maximal 20%. Weiter gelten für alle Förderarten besondere Maßgaben in Bezug auf den Baden-Württemberg Bezug und kulturelle Relevanz. Alle Infos dazu gibt es in den jeweiligen Merkblättern. Bei Fragen steht Euch Iris Harr gerne zur Verfügung. Die Antragsstellung Die Beantragung von Fördermitteln ist in wenigen Schritten möglich: 1. Ladet im Download-Bereich je nach Förderart das entsprechende Dokumenten-Paket herunter. Jedes Paket beinhaltet alle benötigten Formulare und Vorlagen für die Antragstellung. Bei Fragen zum Inhalt der Dokumente hilft unsere FAQ-Sektion oder ihr könnt Euch an Eure Ansprechpartnerin Iris Harr wenden. 2. Vereinbart vor der Antragseinreichung einen Termin für das projektbezogene Beratungsgespräch mit der zuständige Ansprechpartnerin Iris Harr. Das Gespräch ist verpflichtend für alle Förderarten und -Varianten und muss mindestens 14 Tage (gerne aber auch früher) vor der Einreichung stattgefunden haben. 3. Reicht Eure Anträge digital sowie in Papierform gemäß der jeweiligen Förderart (siehe jeweiliges Merkblatt und Antragsformular) ein. Bitte beachtet, dass es für Anträge über 20.000 Euro Einreichfristen gibt. Anträge bis zu 20.000 Euro können allerdings ganzjährig eingereicht werden. Termine für Jurysitzungen für Fördersummen über 20.000 Euro: GBW 23/1: 27. April 2023 GBW 23/2: 26. Oktober 2023 Mehr Infos findet Ihr hier >> -
Developer Boost für Games-Studios
Die MFG Baden-Württemberg bringt das Coaching- und Entwicklungsprogramm für Games-Entwickler*innen Developer Boost in die dritte Runde. Das Unterstützungsangebot für die Games-Branche im Südwesten wurde im Januar 2021 initiiert. Baden-württembergische Gründer*innen eines Games-Studios können sich für ein knapp sechsmonatiges unternehmerisches Qualifizierungsprogramm bewerben. Durch das Unterstützungsprogramm soll die Games-Szene in Baden-Württemberg weiter wachsen und das Innovationspotenzial im Südwesten gestärkt werden. Games-Expert*innen unterstützen Gründungswillige Der „Developer Boost“ richtet sich an Bewerber*innen aller Altersgruppen, von Hochschulabsolvent*innen bis zu Quereinsteiger*innen, die als Games-Studio in einem Team von mindestens zwei bis maximal fünf Personen zusammenwirken. Bewerben können sich Games-Studios mit Sitz in Baden-Württemberg bzw. Gründer*innen, die in Baden-Württemberg wohnen und bereits eine Produktidee oder einen Prototypen entwickelt haben. Eine weitere Voraussetzung ist: Die Teams haben in den letzten 18 Monaten in Baden-Württemberg ein Games-Unternehmen (z. B. in Form einer GbR, GmbH oder UG) gegründet oder werden in den sechs Monaten des Coachings gründen. Dabei müssen die Studios auf Games fokussiert sein und noch am Anfang ihrer Entwicklung stehen. Ausgewiesene Profis aus der Games-Branche unterstützen während des Coachings die Teams individuell. Durch die Betreuung erhalten die Teilnehmenden branchen- und praxisorientiertes Fachwissen aus dem Games-Markt. Außerdem nehmen die Teilnehmenden an Workshops von Expert*innen zu spezifischen Themenfeldern wie Produktentwicklung, Marketing, Gründung & Finanzen, Monetarisierung, Plattformen und Recht teil. Eigeninitiative trifft Wissensvermittlung Die Coaches begleiten die Teams bei der Verarbeitung des Inputs aus den Expert*innenworkshops und bereiten sie unter anderem durch Publisher-Pitch-Trainings aktiv auf zukünftige Situationen im Geschäftsalltag vor. Dank der engen Zusammenarbeit mit den anderen geförderten Teams teilen die jungen Studios ihre Erfahrungen untereinander und unterstützen sich gegenseitig. Das Programm setzt auf eine Kombination aus Wissensvermittlung, Eigeninitiative und Netzwerkbildung. Gründer*innen können sich bis zum 13. Februar 2023 online bewerben. Eine Jury wählt anschließend anhand der eingegangenen Bewerbungen und in digitalen Auswahlgesprächen die Gewinner-Teams aus, die ein halbes Jahr lang von März bis Juli 2023 durch den „Developer Boost“ unterstützt werden Quelle: MFG Baden-Württemberg Mehr Infos: Developer Boost -
10. dokKa Festival
Alles Wichtige in der Kurzfassung Eingereicht werden können: Dokumentarfilme und Hördokumentationen Die Arbeit darf nicht älter als 2 Jahre oder muss nach dem 1.1.2021 entstanden sein Dokumentarfilme ab 40 Minuten Länge Hördokumentationen zwischen 40 und 120 Minuten Länge Ein künstlerischer Vertreter der Arbeit muss für einen Tag zur Präsentation und zum Gespräch nach Karlsruhe kommen Die Anschrift des Festivals lautet: dokKa e. V., Alter Schlachthof 33, 76131 Karlsruhe Deadline für die Einreichungen ist der 19. Februar 2023! Was ist dokKa? dokKa – das Dokumentarfestival Karlsruhe – will künstlerische Arbeiten aus den Bereichen Dokumentarfilm und Hördokumentation/Radiofeature in Karlsruhe präsentieren und mit den Künstlern während des Festivals vor Ort diskutieren. Es möchte verschiedene Formen des Dokumentarischen aufzeigen und ins Gespräch bringen. Veranstaltungsort ist die Kinemathek Karlsruhe. Was kann eingereicht werden? Es können Dokumentarfilme oder Hördokumentationen/Radiofeature eingereicht werden, die nicht älter als zwei Jahre sind. In diesen Bereichen sind alle Formate, Sparten und Genres zugelassen. Es gibt keine thematischen Beschränkungen. Dokumentarfilme müssen mindestens eine Länge von 40 Minuten haben. Hördokumentationen/Radiofeature müssen zwischen 40 und 120 Minuten lang sein. Die ausgewählten Arbeiten werden im Kino vor Publikum präsentiert. Podcasts und Webserien sind daher nur zugelassen, wenn eine Fassung in der genannten Länge eingereicht wird. Diese Fassung muss als eigenständige künstlerische Arbeit für Publikum, Jury und Auswahlkommission tragen. Wer kann einreichen? Die Einreichung muss durch die Künstler oder deren Produzenten erfolgen. Sie müssen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben oder Angehörige dieses Staates sein. Während des Festivals müssen sie nach Karlsruhe reisen und ihre Arbeit bei einer öffentlichen Diskussion vorstellen. Sofern die Filmsprache nicht Deutsch ist, müssen die Filme Deutsch untertitelt sein. Hördokumentationen/Radiofeature können nur in deutscher Sprache eingereicht werden. Das Festival will den Austausch mit Frankreich fördern. Daher werden auch Dokumentarfilme aus diesem Land akzeptiert. Bei französischen Produktionen sind deutsche oder englische Untertitel erforderlich. Wie erfolgt die Auswahl? Alle Programmentscheidungen werden von einer Sichtungskommission getroffen. Eine Benachrichtigung erfolgt per E-Mail. Aktuelle Informationen sind immer auf www.dokka.de und der Facebook-Seite von dokKa zu finden. Welche Preise werden vergeben? Die Jury, bestehend aus drei Personen, ist unabhängig und verpflichtet während des Festivals alle Wettbewerbsbeiträge wahrzunehmen. Sie darf aus ihnen folgende Preise vergeben. DOKKA-PREIS Der Preis des Festivals ist mit 1.500 Euro dotiert und wird von der Jury an einen Dokumentarfilm vergeben. DOKKA-FÖRDERPREIS DOKUMENTARFILM Der Preis ist mit 500 Euro dotiert und der gespendeten Dienstleitung zur Herstellung einer Digitalen Kinokopie (DCP) durch die Firma Digital Cinema Mastering aus Karlsruhe. DOKKA-PREIS FÜR DIE AUSGEZEICHNETE HÖRDOKUMENTATION Die Jury wählt aus den präsentierten Hördokumentationen eine Produktion zur Ausstrahlung auf SWR2 aus. Welche Vorführformate sind möglich? Folgende Vorführformate sind für Dokumentarfilme zugelassen: DCP 35mm Folgende Vorführformate sind für Hördokumentationen/Radiofeature zugelassen: Audio CD Audio-Datei als MP3, AIFF oder WAV (mind. 44,1 kHz, 192 k/bit) Wie wird eingereicht? 1. Alle Einreichungen müssen online über die Website des Festivals www.dokka.de erfolgen. Hierzu muss ein Login für „Mein dokKa“ erstellt werden (falls noch nicht vorhanden). Im Anschluss können auch mehrere Arbeiten über einen Login eingereicht werden. Sammeleinreichungen sind nicht möglich. 2. Sichtungsunterlagen können in Form eines Screener-Links (mit Passwort), als MP3-Datei per Upload direkt mit der Einreichung übermittelt werden. Zusätzliches Material wie Bilder und PDF-Dokumente können ebenso übermittelt werden. Dokumentarfilme einreichen Für Dokumentarfilme muss das Einreichungsformular ausgefüllt werden. Zusätzlich ist eine Sichtungskopie als Online-Link notwendig. Wir bestätigen den Eingang per E-Mail. Hördokumentationen einreichen Für Hördokumentationen/Radiofeature muss das Einreichungsformular ausgefüllt werden. Zusätzlich ist eine Sichtungskopie der Arbeit als MP3-Datei (per Upload oder Link) notwendig. Wir bestätigen den Eingang per E-Mail. Manuskripte sind nicht notwendig. Bitte bedenken Sie bei der Einreichung das die Arbeit im Kinosaal präsentiert wird. Wann werde ich benachrichtigt? Der Eingang der Einreichung wird per E-Mail bestätigt. Eine Benachrichtigung über die Aufnahme in das Festivalprogramm oder eine Ablehnung erfolgt per E-Mail. Übernachtungs- und Reisekosten werden erst nach Rücksprache mit dem Festival erstattet. Bei einer Absage können wir leider keine individuelle Begründung verfassen. Ebensowenig ist es möglich ggf. eingesandte Materialien zurück zu senden. Rechtliche Bedingungen für die Einreichung Mit der Einreichung des Werks erklärt sich die/der Einreichende damit einverstanden, dass es auf dem Festival präsentiert werden kann. Die Einreichung bestätigt außerdem, dass der/die Bewerberin das Einverständnis für eine Festivalteilnahme von Dritten hat, die an der Produktion beteiligt waren. Für Gefahren beim Hin- und Rücktransport von eingereichten Materialien, Vorführkopien, Datenträgern und Ausstellungsobjekten kann keine Haftung übernommen werden. Postalisch eingereichte Sichtungsunterlagen werden NICHT zurückgeschickt. Für die Festivalkommunikation überlassen Autoren, Produzenten und Künstler begleitendes Text- und Bildmaterial. Dieses kann zum Beispiel im Katalog, dem Festivalflyer, auf der Internetseite sowie für weitere Werbemaßnahmen des dokKa Festivals verwendet werden. Mit der Überlassung dieser Materialien versichern die Einreicher, dass sie über die Nutzungsrechte daran verfügen und dies mit keinen weiteren Rechten Dritter oder von Verwertungsgesellschaften kollidiert. Produzenten, Verleiher oder sonstige Organisationen, die eine Arbeit einreichen, haben sich gegenüber dritten Personen, die an der Produktion beteiligt waren, zu vergewissern, dass diese mit einer Teilnahme am Festival einverstanden sind. -
Auf das CyberLab Accelerator Programm bewerben
Booste dein Startup mit dem 3-monatigen CyberLab Startup Accelerator! Was ihr lernt: Den richtigen Fokus finden Kunden identifizieren und verstehen Minimieren von Risiken und Fehlern während der Gründung Planung der systematischen Geschäftsentwicklung Teambuilding- und kommunikation Finanzierung und rechtliche Aspekte Für wen? Gründerteams mit dem Fokus IT, KI, IT-Security, Smart Production Kosten: Kostenfrei dank Förderung durch Start-up BW Format: komplett online Bewerbungsschluss: 18.12.2022 Accelerator Start: 28.02.2023 -
Videoclips für neues Filmprojekt gesucht
Das Filmboard Karlsruhe ist für sein neues Filmprojekt „Big City Lights“ (AT) auf der Suche nach aktuellen, selbstgedrehten Videoclips. Im fertigen Dokumentarfilm soll eine emotionale, persönliche und informative Geschichte von Karlsruhe für Karlsruhe entstehen, die auf Festivals einmal um die ganze Welt geht. Gesucht werden Clips mit Karlsruhebezug sowohl im Stadtgebiet als auch im Landkreis. Es können kurze Statements sein, in denen man erzählt, warum man das Gewählte so besonders findet, aber auch unkommentierte Clips mit Aufnahmen des Ortes, der Umgebung oder der Aktivität werden gesucht. Fragestellungen für die Videoaufnahmen können sein: Was verbinde ich mit diesem Ort? Was gefällt mir an dieser Aktivität besonders? Warum bin ich gerne hier? Warum mache ich das so gerne? Warum komme ich immer wieder gerne hier her? Was würde ich mir hier für die Zukunft wünschen? Die Clips können mit dem Handy gefilmt werden und sollten unbedingt im Querformat in höchster Auflösung sein. Einsendeschluss ist der 31. Januar 2023. Schickt Euren Clip einfach per Datentranfer, z.B. WeTransfer, an knobloch@filmboard-karlsruhe.de Alle eingesendeten Clips werden vom Produktionsteam gesichtet. Basierend auf der Sichtung wird entschieden, welche Clips im Film verwendet werden. Unter allen Einreichungen wird folgendes verlost: 5x Buch "Karlsruhe als Filmkulisse" 20x DVDs "Independent Days" 10x 2 Tickets Award-Gala Independent Days | 22. Internationale Filmfestspiele Karlsruhe -
Ausschreibung "Kurswechsel Kultur - Netzwerk. Richtung. Inklusion"
Die Ausschreibung zum neuen Programm „Kurswechsel Kultur – Netzwerk. Richtung. Inklusion.“ der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) Baden-Württemberg und des Zentrums für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg (ZfKT) ist online! Gegenstand des Programms Die teilnehmenden Einrichtungen wollen sich über den Zeitraum des Programms inklusiv weiterentwickeln. Dafür erstellen sie entsprechende Konzepte, entwickeln inklusive Projekte oder beginnen einen entsprechenden Prozess der internen Weiterentwicklung. Hierbei werden sie von der LKJ und den weiteren Netzwerkteilnehmenden unterstützt. Für die Umsetzung entsenden sie hauptoder ehrenamtliche Mitarbeiter*innen (sogenannte Botschafter*innen), die die Themen des Programms in ihren Organisationen verankern. Die Botschafter*innen haben dabei die Aufgabe über den Zeitraum von 2,5 Jahren an den zwei wesentlichen Angeboten des Programms teilzunehmen Förderkriterien & Anforderungen Folgende Kriterien und Anforderungen müssen für eine Bewerbung bei „Kurswechsel Kultur – Netzwerk. Richtung. Inklusion.“ erfüllt sein: o Die aktive Teilnahme des*der Botschafter*in(nen) über die gesamte Projektdauer (Februar 2023 bis September 2025) muss gewährleistet sein Die Teilnahme an allen Netzwerktreffen ist verpflichtend o Eine Netzwerkveranstaltung mit Schwerpunktthema muss in Zusammenarbeit mit der LKJ vor Ort organisiert und durchgeführt werden Die Einrichtung muss gemeinnützig sein (hierzu Kopie des Freistellungsbescheides einreichen) Widmung der Einrichtung (zum Beispiel Satzungszweck, Förderzweck, …) muss „Kultur“ sein Für die Projektförderung ist ein Eigenanteil von mindestens 5% der Projektkosten zu übernehmen (circa 750€ für die gesamte Projektlaufzeit) Förderkriterien für kommunale Einrichtungen Kommunale Einrichtungen sind zur Teilnahme am Programm berechtigt, wenn sie den Auftrag Kultur erfüllen (z. B. Stadtmuseen, städtische Büchereien). Kommunen beziehungsweise deren Kulturämter dürfen bis zu einer Einwohner*innenzahl von 40.000 am Programm teilnehmen. In beiden Fällen erhöht sich der Eigenanteil für die Projektförderung auf 25% also maximal 3.750€ für die gesamte Programmlaufzeit. Die komplette Ausschreibung findet Ihr hier >> Info-Veranstaltung am 07. November 2022 Für interessierte Einrichtungen findet am 7. November 2022, von 16.00 bis 17.00 Uhr eine digitale Info-Veranstaltung zu „Kurswechsel Kultur – Netzwerk. Richtung. Inklusion.“ statt. Bitte melden Sie sich bei Interesse bis zum 6. November 2022 dafür an unter: kurswechsel-kultur@lkjbw.de Den Link zur Teilnahme erhalten Sie nach Anmeldung. Sprache: Deutsche Lautsprache. Dolmetschung in die Deutsche Gebärdensprache (DGS) auf Anfrage bis 01. November 2022 -
Deutscher Jazzpreis 2023
Ab sofort können Bewerbungen für den Deutschen Jazzpreis 2023 eingereicht werden. Künstler*innen genauso wie Labels, Verlage, Rundfunkanstalten, Managements und Promoter*innen sowie Komponist*innen, Arrangeur*innen und Autor*innen können sich bis zum 30. November 2022 bewerben. Bewerbungen sind in 31 Kategorien möglich. Die Verleihung findet am Mittwoch, dem 27. April 2022, am Vorabend der jazzahead! in Bremen statt. Berücksichtigt werden Leistungen, die im Zeitraum vom 1. Dezember 2021 bis 30. November 2022 erbracht wurden bzw. noch erbracht werden. Die 31 Preisträger*innen können sich je Kategorie über 10.000€ Preisgeld und eine Trophäe freuen. Die drei Nominierten einer Kategorie erhalten jeweils mindestens 1.000€ Nominierungsgeld. -
Hanna-Nagel-Preis für Künstlerinnen
Der Hanna-Nagel-Preis wurde 1998 von den seinerzeitigen fünf Karlsruher Präsidentinnen gestiftet, um bildende Künstlerinnen ab 40 Jahren im Regierungsbezirk Karlsruhe zu fördern und ihre qualifizierte künstlerische Arbeit auszuzeichnen. Mit dem Preis wird auch das künstlerische Werk von Hanna Nagel (1907–1975) geehrt, einer bedeutenden Vertreterin der „Neuen Sachlichkeit“, die 1925 bis 1929 an der Badischen Landeskunstschule Karlsruhe studierte. Teilnahme Die Ausschreibung richtet sich an freischaffende bildende Künstlerinnen mit abgeschlossener Ausbildung an einer Kunsthochschule, einer Hochschule für Gestaltung oder mit einem vergleichbaren Studienabschluss. Auch die Mitgliedschaft in einem Berufsverband für bildende Künstlerinnen und Künstler berechtigt zur Teilnahme. Die Bewerberinnen müssen mindestens 40 Jahre alt sein und im Regierungsbezirk Karlsruhe wohnen und arbeiten. Die Ausschreibung umfasst die Bereiche Malerei, Grafik, Fotografie und Skulptur. Der Wettbewerb gilt dem bisherigen künstlerischen Schaffen, nicht einer einzelnen Arbeit. Bewerbung / Bewerbungsunterlagen Eingereicht werden können aussagekräftige Abbildungen (Papierformat DIN A4) von maximal zehn Arbeiten aus dem bisherigen künstlerischen Schaffen der Bewerberin. Die Bewerbung umfasst weiterhin den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen 1 den Bewerbungsbogen 2 mit Auflistung der Titel, des jeweiligen Entstehungsjahrs sowie der Technik und der Maße der eingereichten Arbeiten, eine Kurzbiographie mit Verzeichnis der bisherigen Ausstellungen, Projekte, Auszeichnungen und Stipendien. Zur Online-Bewerbung Abgabeschluss / Einreichung der Bewerbungen Abgabeschluss der Bewerbungen ist Freitag, der 13. Januar 2023 (bei Zusendung per Post gilt das Datum des Poststempels). Auswahlverfahren Eine Fachjury wählt aus den eingereichten Bewerbungen zwei Teilnehmerinnen aus und schlägt sie dem Kreis der Stifterinnen vor. Die Stifterinnen wählen aus der ihnen vorgelegten Auswahl die Preisträgerin des Hanna-Nagel-Preises aus. Die Entscheidungen werden nicht öffentlich getroffen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Fachjury setzt sich wie folgt zusammen: Rita Burster, Galerie Knecht und Burster und galerie burster Eine Vertreterin der Stifterinnen Marcel van Eeden, Rektor der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe Annette Fehr, Leitende Regierungsdirektorin, Regierungspräsidium Karlsruhe Stefanie Patruno, Leiterin Städtische Galerie Karlsruhe Bettina Schönfelder, GEDOK Karlsruhe, Leiterin Kunstverein Pforzheim Dr. Kirsten Voigt, Staatliche Kunsthalle Karlsruhe Gegenstand des Hanna-Nagel-Preises Der Hanna-Nagel-Preis besteht aus einem Geldpreis in Höhe von 3.000 Euro, der von den Stifterinnen des Preises zur Verfügung gestellt wird. Er ist verbunden mit einer Ausstellung in der Städtischen Galerie. Zur Ausstellung ist die Herausgabe eines Katalogheftes geplant. Der Hanna-Nagel-Preis selbst wird im Rahmen der Eröffnung der Ausstellung am Freitag, den 27.10.2023 in der Städtischen Galerie Karlsruhe überreicht. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird aus dem künstlerischen Werk der Preisträgerin einen Ankauf tätigen; hierfür stehen bis zu 5.000 Euro zur Verfügung. Auslobende Der Hanna-Nagel-Preis wird ausgeschrieben von den Stifterinnen des Preises: Margareta Barth, Präsidentin a. D. der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Eva Bell, von 2017 bis 2022 Präsidentin der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Monika Berndt-Eberle, Präsidentin der Gemeindeprüfungsanstalt Caren Denner, Polizeipräsidentin Sylvia M. Felder, Regierungspräsidentin Hildegard Gerecke, Polizeipräsidentin a. D. Gerlinde Hämmerle, Regierungspräsidentin a. D. Heike Haseloff-Grupp, Präsidentin des Landessozialgerichts Baden-Württemberg a. D. Andrea Heck, Präsidentin a. D. der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Nicolette Kressl, Regierungspräsidentin a. D. Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofes Olivia Reissenberger-Safadi, Präsidentin des Sozialgerichts Kalrsruhe Gudrun Schraft-Huber, Präsidentin des Verwaltungsgerichts Karlsruhe sowie der Stadt Karlsruhe und dem Regierungspräsidium Karlsruhe