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Hörspielpreis max15
Ausgezeichnet wird das beste unabhängig produzierte Kurzhörspiel (maximal 15 Minuten). Schick’ uns dein Hörstück! Zu gewinnen ist ein Preisgeld, die Teilnahme an dem Festival „ARD-Hörspieltage“ und eine Sendung im Deutschlandfunk Kultur. Der max15 wird von Deutschlandfunk Kultur in Zusammenarbeit mit ARD, dem Österreichischen Rundfunk (ORF) und dem Schweizer Rundfunk und Fernsehen (SRF) vergeben. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen des Festivals ARD-Hörspieltage im ZKM | Zentrum für Kunst und Medien in Karlsruhe. Was ist der max15? Beim max15 ist die Bandbreite des Hörspiels gefragt: von der szenischen Produktion bis zur O-Ton Collage, vom literarischen Text bis zur freien Improvisation, erzählende Formen der Klangkunst oder binaurale 3D-Audio Kompositionen ebenso wie fiction-podcasts oder Mini-Serien. Der Preis richtet sich nicht an rein journalistische Formate. Die Gesamtlänge des eingereichten Audios darf 15 Minuten nicht überschreiten. Ansprechen wollen wir mit dem max15 vor allem junge Hörspielmacherinnen an den Hochschulen und die freie Hörspielszene. Das heißt die Einreichung müssen außerhalb einer Rundfunkanstalt produziert sein. Auch dürfen sie noch nicht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesendet oder von einem kommerziellen Anbieter veröffentlicht worden sein. Eine vorgängige Präsentation auf Festivals und die Teilnahme an anderen Wettbewerben ist kein Ausschlussgrund. Wer bewertet die Einreichungen? Dramaturginnen und Redakteurinnen aus ARD und Deutschlandradio, ORF, SRF sowie Mitarbeiterinnen des ZKM | Zentrum für Kunst und Medien stellen die Jury. Die Fachjury erhält die Einreichungen anonymisiert, lediglich Angaben zum Inhalt, zur Besetzung sowie das Manuskript/Treatment werden beigelegt. Wie ist der Preis dotiert? Die Fachjury bestimmt die fünf Stücke der Finalistinnen. Diese werden online im Download-Angebot auf dem Portal 'hoerspielundfeature.de' und der Dlf-Audiothek unbefristet präsentiert. Die nominierten Einreichungen werden zudem – in Anwesenheit der fünf Finalistinnen – bei den ARD Hörspieltagen vom 9.-12.11.2023 in Karlsruhe präsentiert. Die Kosten für Anreise und Unterkunft werden übernommen. Die Macherinnen haben die Gelegenheit, mit Jury und Publikum über ihr Kurzhörspiel ins Gespräch zu kommen. Die fünf Stücke der Shortlist werden in der Sendung “Kurzstrecke” auf Deutschlandfunk Kultur gesendet und entsprechend honoriert. Aus den fünf Stücken der Shortlist bestimmt die Jury das Gewinnerstück. Der Preis besteht in einer Urkunde, einer Trophäe und einem Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro. Einreichungsfrist Start des Wettbewerbs: 1. Juni 2023; der Einreichungsschluss für den Wettbewerb war der 1. September 2023. Einreichungsmodalitäten Folgende Materialien sind einzureichen: ein maximal 15-minütiges Hörspiel (.mp3) Angaben zum Inhalt, zur Besetzung, zum Ort und Zeitpunkt der Produktion ein Manuskript oder Treatment die vollständige Liste der verwendeten Fremdmaterialien (z.B. Musik) Kurzbiographie und Werkverzeichnis der Wettbewerbsteilnehmerin ein rechtefreies Foto der Wettbewerbsteilnehmerin (.jpg) inkl. Fotonachweis durch Unterschrift bestätigtes Einverständnis der Statuten -
Ideenwettbewerb Baden-Württemberg "idee-bw"
Der Ideenwettbewerb Baden-Württemberg „idee-bw“ wurde mit dem Ziel ins Leben gerufen, Einzelprojekte und Initiativen zu fördern, die die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Baden-Württemberg nachhaltig stärken. Einfallsreichtum und tolle Ideen sollen belohnt und der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Daher erhalten innovative Ideen und erfolgreiche Maßnahmen die Chance, sowohl finanziell unterstützt als auch öffentlich beworben zu werden, um anderen Akteurinnen und Akteuren im Bereich der Medienkompetenzförderung als Vorbild zu dienen. Der Wettbewerb richtet sich gleichermaßen sowohl an Projekte, die bereits erfolgreich verwirklicht wurden als auch an innovative Konzepte, die noch nicht in die Praxis umgesetzt werden konnten. Die Preise des Ideenwettbewerbs "idee-bw" sind Landesmittel, die vom Staatsministerium Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden. Die Geschäftsstelle des Kindermedienlandes leitet diese Gelder an die Gewinnerinnen und Gewinner des Ideenwettbewerbs „idee-bw“ weiter. Teilnahmebedingungen Projekte und Ideen können am Ideenwettbewerb eingereicht, wenn: sie das Ziel haben, die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen in Baden-Württemberg zu stärken sie einen Wissenstransfer und somit die Nachahmbarkeit durch andere ermöglichen ein pädagogischer Bezug gegeben ist Bei der Auswahl der Gewinnerinnen und Gewinner berücksichtigt die Fachjury die folgenden Kriterien: Konzept Medienpädagogik Originalität Modellcharakter/Nachhaltigkeit Finanzierungs- und Kostenstruktur. Anträge für 2023 können vom 10. Juli bis zum 30. September eingereicht werden. -
OHMG! #6 - Deutsch-französisches Kreativlabor
Zum sechsten Mal lädt das deutsch-französische Kreativlabor im Goethe-Institut Nancy Kreative und Kulturschaffende aus Deutschland und dem Großraum Nancy ein, für 6 Monate in Nancy eine Geschäftsidee zu entwickeln und zu realisieren. Die Gewinner*innen erwartet ein Preisgeld von 5.000 Euro, ein Begleitprogramm mit erfahrenen Gründerberater*innen von Grand Nancy Innovation und ein großzügiger Arbeitsplatz im OHMG!-Coworking Space. OH MY GOETHE! ist eine Initiative der Métropole du Grand Nancy und des Goethe-Instituts Nancy mit Unterstützung des Institut français. Zum 6. Mal sucht die Initiative OHMG! Menschen, die im Bereich Kultur-und Kreativwirtschaft arbeiten möchten in der Métropole du Grand Nancy oder in Deutschland wohnen und arbeiten eine deutsch-französische Gründungsidee haben oder ihr Geschäftsmodell für das Nachbarland weiterentwickeln wollen Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich Kreativschaffende aus den Bereichen Musik Kunst Darstellende Künste Film & Rundfunk Architektur Buch Design Handwerkskunst Museen Presse & Werbung Software & Games (analog oder digital) Mode Die Ausschreibung richtet sich an Student*innen, Vereine, Selbstständige, Künstler*innen, kleine bis mittlere Unternehmen, Angestellte, Mitglieder des Handwerks und Arbeitssuchende, die sich in einem ersten Stadium einer Gründung befinden. Es besteht die Möglichkeit, sich alleine oder im Team (max. 3 Personen) zu bewerben. Was erwartet mich bei OH MY GOETHE! #6? eine finanzielle Unterstützung der Métropole du Grand Nancy in Höhe von 5000 Euro großzügige Arbeitsräume im Goethe-Institut Nancy zur freien Verfügung ein Begleitprogramm mit erfahrenen Gründerberater*innen von Grand Nancy Innovation ein deutsch-französisches Umfeld und Vernetzung mit der deutsch-französischen Kultur- und Kreativwirtschaftszene Sichtbarkeit der eigenen Gründungsidee durch das Netzwerk des Goethe-Instituts Wir erwarten: Aktive Teilnahme an der Jurysitzung am 16. Oktober 2023. Diese wird Online stattfinden Regelmäßige Anwesenheit im Coworking-Space des Goethe-Institut Nancy Repräsentation des geförderten Projekts im Rahmen von Veranstaltungen und öffentlichen Auftritten für die Initiative OH MY GOETHE! Zuverlässige Teilnahme am Begleitprogramm in Nancy oder an anderen Orten Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten aus den Mitteln des Preisgelds BEWERBUNG Sie sind interessiert? Dann füllen Sie folgendes Bewerbungsformular aus und schicken Sie die Unterlagen (Lebenslauf, Projektskizze, Statusbescheinigung und optionale Anhänge) bis zum 28. September 2023: Bewerbungsformular -
CyberLab Accelerator DemoDay 2023
Am 19. September 2023 habt ihr als KI-Startup die Möglichkeit am CyberLab Accelerator DemoDay 2023 teilzunehmen und um eine Pre-Seed/Seed-Finanzierung zu pitchen! Bewerbt euch jetzt und habt die Chance auf einen von zehn Plätzen, um vor den Business-Angels des CyberLabs und weiteren Investoren eure Idee vorzustellen. Die Anmeldung über das Bewerbungsformular ist bis zum 23.08.2023 möglich. Nach dem DemoDay startet das #CyberLabFestival23 mit spannenden Vorträgen und Panel Diskussionen zum Thema Applied AI ( https://www.cyberforum.de/cyberlabfestival23 ) und als krönender Abschluss des Tages werden die CyberChampions Awards verliehen. -
CyberChampions Award 2023
Am 19. September 2023 verleiht das CyberForum zum 19. Mal im Rahmen des #CyberLabFestival23 die CyberChampions Awards an die innovativsten IT-Startups. Ihr wollt euch als Sieger*innen in die beeindruckende Hall of Fame einreihen und ein ordentliches Preisgeld absahnen? Dann bewerbt euch für die passenden Kategorien: CyberChampion (10.000€) - sponsored by Grenke digital Im CyberLab Accelerator erhalten die smartesten IT-Startups von morgen Starthilfe bei ihrer Startup-Reise. Doch wer wird CyberChampion 2023 und überzeugt die hochkarätige Jury mit einem zukunftsweisenden Geschäftsmodell, einem herausragenden Team und einem mitreißenden Pitch? Teilnehmen können CyberLab Startups aus den Batches Q4 22 – Q2 23. Die fünf Finalist*innen werden am 19. September live auf der Bühne pitchen. Die Jury bestimmt am Ende, welches Team den Preis mit nach Hause nimmt. Publikumspreis (2.500€) - sponsored by Sparkasse Karlsruhe Ettlingen Welches der fünf Finalisten-Teams überzeugt das Publikum mit seinem Live-Pitch? Die fünf Finalisten-Teams für den CyberChampions Award nehmen automatisch am Voting für den Publikumspreis teil. Gemessen wird die Applaus-Lautstärke. Spezialpreise: Teilnehmen können alle Startups, deren Geschäftsmodell IT-Bezug hat. Unsere Jury wählt aus allen Einreichungen drei finale Teams pro Kategorie aus - diese werden am 12.09.2023 zum Pitch-Videodreh nach Karlsruhe eingeladen. Die Gewinner*innen werden am 19. September live bei der Preisverleihung verkündet. Innovative AI (5.000€) - sponsored by INIT KI ist kein neuer Trend, sondern die Chance auf die nächste Stufe der Digitalisierung. Was seit vielen Jahren in der Forschung entwickelt wird, kommt nun vermehrt in die konkrete Anwendung. Welche innovative KI-Technologie schafft großen Mehrwert und löst ein relevantes Problem? Diversity (5.000€) - sponsored by vi2vi Diversität nicht als leeres Buzzword, sondern mit echtem Impact: als Gründer*innen, im eigenen Team oder in der Art, wie Produkte gedacht werden. Wir suchen nach einem Startup, das Diversität lebt und den Einfluss davon spürbar und sichtbar macht. Impact (5.000€) - sponsored by Hoepfner Stiftung Nachhaltigkeit im Fokus: die 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung (SDGs) der EU sind für jedes Startup und Unternehmen relevant. Doch welches Startup leistet mit seiner Geschäftsidee einen großen Beitrag für eine nachhaltigere Zukunft? Bewerbungsdeadline ist der 23.08.23. -
Thomas Strittmatter Preis 2024
Ab sofort können Drehbuchautor*innen sich mit ihrem noch unverfilmten Drehbuch für die 26. Vergabe des Thomas Strittmatter Preises 2024 bei der MFG Filmförderung bewerben. Einreichungsschluss ist der 26. September 2023 (Datum des Posteingangs bei der MFG in Stuttgart). Einreichen können einzelne Autor*innen, aber auch Teams. Die Drehbücher für einen abendfüllenden Kino- oder TV-Spielfilm können aus allen Genres stammen und müssen einen Bezug zu Baden-Württemberg aufweisen. Sie müssen originär in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein, dürfen zuvor noch nicht eingereicht und zum Zeitpunkt der Preisverleihung im Rahmen einer Gala bei der Berlinale 2024 (15.-25.2.24) noch nicht verfilmt sein. Fachjury entscheidet über die anonymisierten Drehbücher Teilnehmer*innen müssen darauf achten, dass sie im Rahmen ihrer Bewerbung ein Drehbuchexemplar einreichen, das keine Namen oder Copyright-Vermerke vom Verfasser aufzeigt. Denn eine unabhängige Fachjury liest die Drehbücher anonym und wählt aus den Einreichungen zunächst drei Nominierte aus, die dafür bereits eine Prämie von 2.500 Euro erhalten und zur Preisverleihung in die Berliner Vertretung des Landes Baden-Württemberg während der Berlinale eingeladen werden. Bei dieser feierlichen Gala werden die Gewinnerin oder der Gewinner bekanntgegeben, der/die den Thomas Strittmatter Preis aus den Händen von MFG-Geschäftsführer Carl Bergengruen und eines Vertreters oder einer Vertreterin der Landesregierung Baden-Württembergs erhält. Die Auszeichnung ist nach dem badischen, jung verstorbenen Autor Thomas Strittmatter (1961-1995) benannt und mit 20.000 Euro Preisgeld eine der bundesweit höchsten Prämien, die im Bereich Drehbuch vergeben werden. Die Preisträgerinnen des Thomas Strittmatter Preises 2023 waren die beiden Autorinnen Mascha Schilinski und Louise Peter mit ihrem Drehbuch „The Doctor Says I’ll Be Alright, But I’m Feelin Blue“, welches nun verfilmt wird. Allgemeine Bewerbungsvoraussetzungen Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind folgendermaßen einzureichen: 1x in digitaler Form auf Datenträger (USB-STICK): Bewerbungsformular mit allen Anlagen 1x in Papierform: Unterschriebenes Bewerbungsformular Anonymisiertes Drehbuch in 1-facher Ausfertigung Die Bewerbungsfrist für den Thomas-Strittmacher-Preis 2024 endet am 26.09.2023. Für die fristgerechte Einreichung ist der Posteingang bei der MFG maßgebend. Eingereicht werden können Drehbücher aller Genres für einen abendfüllenden Kino- oder TV-Spielfilm, die originär in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, einen Baden-Württemberg-Bezug aufweisen, zum Zeitpunkt der Verleihung noch nicht verfilmt sein dürfen, zuvor noch nicht zum Thomas Strittmatter Preis eingereicht wurden und keine Copyright-Vermerke oder Namensnennungen aufzeigen (anonymisiertes Exemplar). Bitte beachten Sie, dass der Baden-Württemberg-Bezug Bewerbungsvoraussetzung ist, d.h. die Bewerber*innen müssen ihren ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, oder die Handlung des Buches muss in Baden-Württemberg lokalisiert sein. -
Deutscher Entwicklerpreis 2023
Der Deutsche Entwicklerpreis wird seit 2004 jährlich verliehen und ist damit die älteste Auszeichnung der Games-Branche. Geehrt werden herausragende Leistungen bei der Entwicklung von Video- und Computerspielen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Veranstaltung wird von games.nrw e.V., der Interessenvertretung der digitalen Spielewirtschaft in Nordrhein-Westfalen, ausgetragen. Die Veranstalter haben den Preis auch in diesem Jahr weiterentwickelt. So wird die Kategorie „Studio des Jahres“ auf vielfachen Wunsch aus der Branche wieder eingeführt. Die Kategorien „Studio des Jahres“, „NRW-Förderpreis für junge Entwicklerinnen“ und „Sonderpreis für Soziales Engagement“ sind nun sogenannte Einreichungskategorien, sprich auch in diesen Kategorien kann fortan aktiv eingereicht werden. Dabei muss eine aussagekräftige Begründung abgegeben werden. Projekte, Studios und Personen können auch von Dritten vorgeschlagen werden. Die 14 Preiskategorien im Überblick: Bestes Deutsches Spiel Studio des Jahres Bestes Indie Game Bestes Casual Game Bestes Game Beyond Entertainment Bestes Gamedesign Bestes Audiodesign Beste Grafik Beste Story Beste Technische Leistung NRW-Förderpreis für junge Entwicklerinnen Innovationspreis Sonderpreis für Soziales Engagement Ubisoft Newcomer Award Einreichungsvoraussetzungen Grundsätzlich können alle Spiele eingereicht werden, die zwischen dem 1. September des Vorjahres und dem 15. Oktober des laufenden Jahres für die Verwertung auf dem Markt erschienen sind bzw. noch erscheinen. Zur Wahl zugelassen werden Spiele und Projekte nur, wenn folgende Kriterien zutreffen: Das Spiel/Projekt ist maßgeblich im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) entwickelt worden. Dazu zählt, dass der Großteil des Entwickler- und Kreativteams im DACH-Raum sitzt und der überwiegende Teil des Entwicklungsbudgets hier investiert wurde. Dem Veranstalter muss bis zum Einreichungsende eine aktuelle Version des Spiels zur Verfügung gestellt werden. Diese Version wird von der Jury intensiv getestet und bewertet. Die Jury ist dazu angehalten, jedes Spiel in der vorliegenden Form zu prüfen. Bitte reicht keine Spiele ein, die noch grobe Bugs enthalten oder unfertig sind, denn solche Spiele haben keine Chance. Ausgeschlossen sind Spiele, die verfassungsfeindliche Inhalte aufweisen. Ein Spiel darf nicht eingereicht werden, wenn es bereits bei einem Deutschen Entwicklerpreis der Vorjahre eingereicht worden ist. Eine Einreichung ist ab der ersten Kategorie kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt 75,- € netto pro Kategorie und Spiel und ist nach der Einreichung fällig. Die Gebühr wird genutzt, um die Juryarbeit zu finanzieren. Im Falle, dass die Gebühr nicht entrichtet wird, wird die Einreichung nicht zur Begutachtung durch die Jury zugelassen. Ausgenommen von der Gebühr sind Einreichungen für den Ubisoft Newcomer Award sowie die Kategorien NRW-Förderpreis für junge Entwicklerinnen, Sonderpreis für Soziales Engagement und Studio des Jahres. Das weitere Regelwerk findet Ihr hier >> -
Kultur- und Kreativpiloten 2023
Die Bewerbungsphase ist gestartet! Vom 3. Juli bis 14. August 2023 wird wieder nach kreativen Unternehmer*innen gesucht, die mit ihren Ideen, Unternehmen und Projekten in der Kultur- und Kreativwirtschaft oder ihren Schnittstellen angesiedelt sind. Gesucht werden Persönlichkeiten mit smarten Ideen: Menschen, die Mut beweisen, Engagement zeigen und sich immer fragen: „Was kann ich noch besser machen?“ Das klingt nach Euch? Mit der Auszeichnung bekommt ihr ein einjähriges Mentoring-Programm, das euch individuell begleitet und dabei unterstützt, euer Projekt weiterzuentwickeln. Es beinhaltet drei Workshops, in denen du zusammen mit Changemaker*innen, Expert*innen und anderen Kultur- und Kreativpilot*innen deine Position als Unternehmer*in stärken kannst. Außerdem werden euch zwei Mentor*innen an die Seite gestellt, die euch und euer Unternehmen bei mehreren Screening-Terminen individuell beraten und bei der Umsetzung eurer Strategien und Pläne begleiten. Du möchtest mitmachen? Hier geht’s zur Bewerbung >> Die Auszeichnung Kultur- und Kreativpilot*innen Deutschland ist ein Projekt des u-institut für unternehmerisches Denken und Handeln e.V. Er wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung. -
Ausschreibung Siegfried Kracauer Preis 2023
Zum zehnten Mal wird der mit insgesamt 15.000 Euro dotierte Siegfried Kracauer Preis ausgeschrieben. In Zusammenarbeit mit dem Verband der deutschen Filmkritik (VdFk) vergeben die MFG Filmförderung Baden-Württemberg, die Film- und Medienstiftung NRW und die Mitteldeutsche Medienförderung (MDM) gemeinsam den Preis für deutschsprachige Filmkritik. Die nach dem herausragenden Autor und Filmtheoretiker Siegfried Kracauer (1889 – 1966) benannte Auszeichnung wird im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung beim Kinofest Lünen am 3. Dezember 2023 verliehen. Ab sofort können sich Filmkritiker*innen aus dem deutschsprachigen Raum um den Preis für die Beste Filmkritik sowie für ein Stipendium bewerben. Der Preis für die Beste Filmkritik ist mit 3.000 Euro dotiert; für ihn können Kritiken aus dem in den Regularien benannten Ausschreibungszeitraum eingereicht werden. Das mit 12.000 Euro dotierte einjährige Stipendium verbindet sich mit einer mehrteiligen, recherchebasierten Essayreihe zum Thema „Zukunft des Kinos“. Darüber hinaus werden im Rahmen des Stipendiums regelmäßig Blogbeiträge zu freien Themen verfasst. Medienpartner für die Publikation der im Rahmen des Stipendiums entstandenen Texte ist das renommierte Magazin „Filmdienst“ (www.filmdienst.de). Bewerbungsschluss für den Siegfried Kracauer Preis 2023 ist der 27. August 2023. Eine gemeinsam von den Preispartner*innen berufene unabhängige Jury entscheidet über die Vergabe der Preise. Die Regularien für eine Bewerbung finden Sie auf der Website des VdFK. Kontakte: Verband der deutschen Filmkritik - VdFk e.V. Anne Küper / Matthias Dell Tel.: 0177 276 76 37 kracauer@vdfk.de MFG Filmförderung Baden-Württemberg Max-Peter Heyne Tel.: 0711 907 15 407 heyne@mfg.de Film- und Medienstiftung NRW Erna Kiefer / Tanja Güß Tel.: 0211 930 50 917 presse@filmstiftung.de Mitteldeutsche Medienförderung (MDM) Friederike Heinze Tel.: 0341 269 87 14 Friederike.Heinze@mdm-online.de -
LIVE 500: Neues Programm für die Livemusikbranche
In postpandemischen Zeiten setzen viele Livemusikspielstätten und Veranstalter*innen verstärkt auf etablierte Musiker*innen. Konzertformate mit Newcomer*innen, weniger populären oder experimentellen Genres laufen dabei Gefahr in den Hintergrund zu treten. Das neu aufgelegte Förderprogramm Live 500 soll hier ansetzen. Es soll ein Fortbestehen der kulturell vielfältigen Livemusikprogramme sichern. Darüber hinaus zielt es darauf ab, die Musikspielstätten und Veranstalter*innen bei einer diverseren Programmplanung zu unterstützen und somit mehr kulturelle Teilhabe für Künstler*innen zu ermöglichen, die in der Livemusik unterrepräsentiert sind. Schließlich soll Live 500 auch die ländlichen und kultur-strukturell schwächeren Regionen stärken. Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick: Gefördert werden kleine Konzerte und Konzertformate mit Newcomer*innen, weniger populären oder experimentellen Genres. Antragsberechtigt sind Musikclubs und Musikveranstalter*innen. Musikveranstalter*innen sind nur in der Kategorie 1 antragsberechtigt. Es können maximal 24 (Kategorie 1) oder 12 (Kategorie 2) Konzerte für eine Fördersumme von maximal 12 000 EUR beantragt werden. In der Kategorie 1 beträgt die Fördersumme je Konzert 500 EUR: 250 EUR als Gagenzuschuss an die Künstler:innen, 250 EUR als Zuschuss an den Musikclub bzw. an das veranstaltende Unternehmen. In der Kategorie 2 beträgt die Fördersumme je Konzert 1.000 EUR: 500 EUR als Gagenzuschuss an die Künstler:innen, 500 EUR als Zuschuss an den Musikclub. Die Mittel werden nach einer Regionalquote auf die verschiedenen Bundesländer verteilt, damit gerade strukturell schwächere Regionen im Prozess nicht benachteiligt werden. Die geförderten Konzerte können bis zum 30.6.2024 stattfinden. Anträge für Live 500 können voraussichtlich vom 3.7.2023 (13 Uhr) bis 31.7.2023 (23:59 Uhr) eingereicht werden. Wöchentliche Infocalls zu Live 500 In den Infocalls wird das Förderprogramm vorgestellt und beantworten eure Fragen dazu. 22.6.2023, 10 – 11:30 Uhr 29.6.2023, 10 – 11:30 Uhr 6.7.2023, 10 – 11:30 Uhr 13.7.2023, 10 – 11:30 Uhr Zur Anmeldung