Staatspreis Gestaltung Kunst Handwerk
Informationen
Bewerbungsfrist | 03.03.2024 |
Preisgeld | Preisgelder bis zu 4.000 € |
Website | kunsthandwerk.de |
Kontakt
BdK Bund der Kunsthandwerker
Baden-Württemberg e.V.
70191 Stuttgart
Tel. 0711.26 37 09-1 30
Am 10. Januar beginnt die Online-Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb über das Portal des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Staatspreis-Kunsthandwerk
Alle zwei Jahre wird der Staatspreis Gestaltung Kunst Handwerk vergeben.
Veranstalter sind das baden-württembergische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, der BdK Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e. V. und jeweils eine baden-württembergische Stadt als Gastgeberin. 2024 ist die Stadt Kornwestheim mit dem Museum im Kleihues-Bau Gastgeberin der Landesausstellung.
Wer kann sich beteiligen?
Am Wettbewerb können sich selbstständig tätige Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker mit Wohnsitz, Arbeitssitz oder dauerndem Aufenthalt in Baden-Württemberg beteiligen. Unter Kunsthandwerker/in ist jeder/r professionell kunsthandwerklich Schaffende zu verstehen, der/die die kunsthandwerkliche Tätigkeit zum Erwerb seines/ihres Lebensunterhalts ausübt. Teilnahmeberechtigt sind auch alle Mitglieder im BdK Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e.V., die ihren Wohnsitz, Arbeitssitz oder dauernden Aufenthalt in Baden-Württemberg haben.
Welche Preise und Auszeichnungen werden vergeben?
Die Fachjury kann bis zu sechs Teilnehmer/innen für die Staatspreise nominieren und darunter bis zu drei gleichrangige Staatspreise in Höhe von 4.000 Euro vergeben. Die Staatspreise sind gemeinsame Preise des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Kornwestheim. Die Nominierung für den Staatspreis ist mit einem Betrag von 500 Euro als Anerkennung verbunden.
Der Förderpreis für das junge Kunsthandwerk in Höhe von 3.000 Euro wird gemeinsam vom BdK Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e.V. und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg getragen. Der Förderpreis für das junge Kunsthandwerk kann ausschließlich an Teilnehmer/innen bis 35 Jahre vergeben werden (Stichtag: 03.03.2024).
Die Handwerkskammer Region Stuttgart stellt den Handwerkspreis in Höhe von 1.500 Euro zur Verfügung. Der Handwerkspreis kann ausschließlich an einen teilnehmenden Handwerksbetrieb vergeben werden, der seit mindestens drei Jahren Mitglied bei einer baden-württembergischen Handwerkskammer ist (Stichtag: 03.03.2024).
Die Stadt Kornwestheim stiftet zusätzlich den Publikumspreis in Höhe von 1.000 Euro.
Welche Arbeiten werden erwartet?
Gefragt sind selbst entworfene und hergestellte Stücke aus allen Werk- und Materialbereichen. Eine eigenständige Idee, eine künstlerisch anspruchsvolle Formgebung sowie handwerkliche Präzision und Funktionalität fließen in die Bewertung der Jury ein, aber auch innovative Gestaltung oder ein experimenteller Umgang mit dem Material sind erwünscht. Die Arbeiten dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Abschlussarbeiten müssen als solche gekennzeichnet sein. Es dürfen nur Arbeiten eingereicht werden, die nicht bereits bei anderen Wettbewerben ausgezeichnet wurden.
Wie viele Arbeiten werden erwartet?
Jede/r Teilnehmer/in kann bis zu drei Arbeiten einreichen. Mehrteilige Arbeiten können als Gruppe eingereicht werden. Bei einer Gruppe müssen alle Teile in einem nachvollziehbaren, engen inhaltlichen Zusammenhang stehen.
Informationen zur Landesausstellung findet ihr hier >>