Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen
Informationen
Bewerbungsfrist | 30.04.2024 |
Preisgeld | Investitionsprogram |
Website | www.bmwk.de |
Das BMWK ermöglicht mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) die Realisierung vielversprechender nichttechnischer Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten können neue Technologien zwar eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Damit eröffnet das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen.
Nach der erfolgreichen Pilotphase des Programms wird das IGP nun fortgesetzt. Die neue IGP-Förderrichtlinie baut auf Erfahrungen der Pilotphase auf und optimiert den Ansatz, insbesondere um noch bessere Möglichkeiten für Innovationskooperationen zu schaffen sowie die Verfahrenseffizienz und Zielgruppengerechtigkeit weiter zu erhöhen.
Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden („Calls“), die voraussichtlich ungefähr im Halbjahresrhythmus veröffentlicht werden.
Der aktuelle Call (PDF, 517 KB) ist am 19.02.2024 gestartet und adressiert Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für besseres Lernen und Arbeiten. Dazu gehören unter anderem neue Konzepte für Arbeitsmarktintegration oder lebenslanges Lernen, Tools und Designs für Arbeitsplatz/Homeoffice, Gamification-Lösungen für (vor-)schulische Bildung und Berufsorientierung sowie Innovationen im Bereich „New Work“. Willkommen sind Innovationen für bessere Bildungsmöglichkeiten, wie z.B. neue Lernplattformen oder innovative Konzepte zum Umgang mit Lernschwierigkeiten, Innovationen für Verbesserungen in der Arbeitswelt, wie z.B. neue Co-Working-Konzepte, und auch Innovationen an der Schnittstelle von Bildung und Arbeit, wie z.B. neue Methoden für berufliches Lernen. Die Einreichungsfrist für Teilnahmeanträge zu diesem Call endet am 30.04.2024 (15 Uhr).
Auch der nächste Call ist bereits in Planung. Er wird voraussichtlich im Frühsommer starten und Geschäftsmodelle und Pionierlösungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege adressieren, also beispielsweise innovative Lösungen zur Verbesserung von Versorgung, Prävention und Rehabilitation, neue Designs und Konzepte für Inklusionsinnovationen oder würdiges Altern sowie innovative Unterstützungskonzepte für Angehörige kranker und pflegebedürftiger Menschen. Details dazu werden auch dann wieder auf dieser Webseite bekannt gegeben. Weitere Calls folgen nach aktueller Planung ungefähr im Halbjahresrhythmus.
Im IGP können sich KMU (inkl. Gründungen, Selbständige, Sozialunternehmen) sowie mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen (inkl. Hochschulen) in zwei verschiedenen Projektformen mit Projektideen bewerben. Möglich sind kleinere Machbarkeitsprojekte und größere Marktreifeprojekte, die Projektformen können entweder als Einzelprojekt oder in Kooperation mehrerer Partner umgesetzt werden. Wichtig für eine erfolgreiche Antragstellung ist unter anderem ein hohes Innovationsniveau.
Erkundigen Sie sich zum IGP hier auf der Website: Unter „Informieren“ werden das IGP und die Förderkonditionen kurz erklärt, und unter „Mitmachen“ können Sie sich über den Ablauf von der Skizze bis zur Förderung informieren. Im Bereich „Service“ finden Sie weitere nützliche Informationen wie Leitfäden, Hilfe-Tools oder rechtliche Grundlagen zum Förderprogramm.