• OPEN CALL: THE FUTURE IS TODAY

    2023 präsentierten sich zum ersten Mal Karlsruher Kunst- und Kultureinrichtungen bei der art KARLSRUHE gemeinsam auf einer eigenen Fläche. Mit der Medienkunst im Mittelpunkt des Raumes – als Nukleus der Identität der Stadt Karlsruhe – waren in den letzten zwei Jahren sowohl ausgewählte Medienkunstwerke aus dem UNESCO Projektförderprogramm des Kulturamtes der Stadt Karlsruhe als auch vom ZKM | Zentrum für Kunst und Medien kuratierten Werken in dieser Fläche zu sehen. Vom 20. bis 23. Februar 2025 findet die art KARLSRUHE in der UNESCO City of Media Arts Karlsruhe erneut statt. Unter dem Motto The Future is Today lädt die Geschäftsstelle UNESCO City of Media Arts Künstler*innen bzw. Künstlergruppen ein, Projektvorschläge für ein Medienkunstwerk einzureichen, das zentral auf der genannten Fläche im Rahmen der art KARLSRUHE 2025 ausgestellt werden soll. Es soll ein bildreiches, interaktives Medienkunstwerk geschaffen werden, das sich vornehmlich mit der Frage beschäftigt, was wir heute tun können, um vorausschauend wie nachhaltig die Zukunft zu gestalten. Wie soll die Gesellschaft sinnreich und gestaltend mit aktuellen technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen umgehen, die unseren Lebens- und Arbeitsraum zunehmend beeinflussen und komplexer werden lassen? The Future is Today – wie kann unsere Lebenswelt, die wir heute gestalten, in Zukunft aussehen? Nach der Präsentation auf der art KARLSRUHE sind weitere Präsentationen im Rahmen des Ausstellungsformats Media art is here im Sommer 2025 von UNESCO City of Media Arts in Karlsruhe geplant. Die Realisierung des ausgewählten Projektes erfolgt mit freundlicher Unterstützung der Werner-Stober Stiftung. Teilnahme Bewerben können sich professionelle Medienkünstler*innen aus Karlsruhe und der Region. Bewerbungen sind für Einzelpersonen und Künstlergruppen möglich. Ausgeschlossen sind Arbeiten, die in einem schulischen Kontext beziehungsweise im Rahmen der Hochschulausbildung erbracht werden (zum Beispiel Semester- oder Abschlussarbeiten), sowie bereits realisierte Projekte. Wir begrüßen Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, kulturellem, ethnischem und sozialem Hintergrund. Zuschuss Für die Realisierung des Projektes erhält der/die ausgewählte Künstler*in einen Zuschuss in Höhe von 10.000€. Das Künstler*innenhonorar wird extra vergütet.  Anforderung an das Kunstwerk Es soll ein bildreiches, interaktives Medienkunstwerk entstehen. Zur Medienkunst im Sinne der Ausschreibung zählen alle künstlerischen Äußerungen, die mit Hilfe technologischer Mittel erstellt, präsentiert oder genutzt werden. Aufgrund der Raumbedingungen können folgende Arbeiten nicht berücksichtigt werden: Soundarbeiten VR- und AR-Arbeiten Videoprojektionen – mit der Ausnahme von Installationen, die in ihrem Konzept einen (halb-)geschlossenen Raum vorsehen, in den die Projektion eingesehen werden kann. Der Bau dieses (halb-)geschlossenen Raums muss in den Projektkosten enthalten sein. Bei der Erschaffung, Produktion und Präsentation des Werkes sind nachhaltige Methoden gewünscht. Die verfügbare Gesamtfläche beträgt ca. 75 m². Das final ausgewählte Werk wird in Zusammenarbeit mit einem Szenografen realisiert. Bewerbung Die Bewerbung muss bis zum 09.09.2024 in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden und Folgendes enthalten: Angaben zur Person oder der Künstler*innengruppe (Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kurzbiografie); eine kurze, aber aussagekräftige und gut verständliche Projektskizze (Konzept und Umsetzung des Projektes inkl. Technical Rider); Kostenkalkulation für die Realisierung des Projektes; Bildmaterial in Form von Renderings, Fotos, Illustrationen oder Videomaterial: Maximal 5 Bilder, 3 Videos mit einer maximalen Länge von jeweils 5 Minuten. Bewerbungen sind mit dem Betreff Bewerbung The Future is Today einzureichen an: cityofmediaarts@kultur.karlsruhe.de. Aufgrund der Dateigröße muss die Bewerbung per Download-Link versendet werden. Auswahlverfahren Die Auswahl erfolgt durch eine Fachjury. Das Auswahlgremium setzt sich aus Vertreter*innen aus den Bereichen Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung zusammen. Die Entscheidung wird voraussichtlich Ende September 2024 getroffen. Eine Zu- bzw. Absage wird an alle Bewerber*innen unmittelbar nach der Entscheidung erteilt.
    The Future is Today; Bild: UNESCO City of Media Arts
  • Innovationsfonds Kunst 2024

    Der Innovationsfonds Kunst 2024 verfolgt das Ziel der Innovation durch Strukturwandel. Die organisatorische Entwicklung und strukturelle Stabilisierung von Einrichtungen und Organisationen wird in Anbetracht steigender Anforderungen an die Kulturschaffenden immer wichtiger, auch um auf äußerst komplexe gesellschaftliche Umstände und neue Krisen reagieren zu können. Deshalb möchte der Innovationsfonds Kunst Einrichtungen und Organisationen dabei unterstützen, selbst innovationsfähiger zu werden, und Prozessvorhaben und neue Umsetzungsideen fördern, die, gegebenenfalls auch mit Hilfe einer externen Begleitung, einen nachhaltigen Strukturwandel zum Beispiel in folgenden Bereichen zum Ziel haben: Sich neu denken: Organisationsentwicklung in Kultureinrichtungen – z. B. Schärfung des eigenen Profils und Potenzials, Bewältigung von Generationswechseln, Optimierung der Ressourcennutzung, Schaffung von Synergien durch Kooperationen, Digitalisierung nach innen und außen Demokratie und Gesellschaftlicher Zusammenhalt – z. B. Entwicklung eines neuen Narrativs für das eigene Handeln (Code of Conduct), Stärkung der Selbstwirksamkeit und Eigenverantwortung des Teams, fachliche Befähigung durch Weiterbildung Green Culture – Umstellung der Betriebs- und Personalstruktur auf nachhaltige und ressourcenschonende Konzepte, inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Klimawandel Die maximale Fördersumme beträgt 40.000 Euro; die Mindestfördersumme liegt bei 10.000 Euro. Der Eigenanteil in Höhe von mindestens 20 Prozent der Projektkosten kann in Form von Eigen- oder Drittmitteln erbracht werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular unter www.mwk-kunstfoerderung.de/innovationsfonds/. Die Antragsfrist endet am Mittwoch, den 7. August 2024. Um Fragen zur aktuellen Ausschreibung des Innovationsfonds Kunst 2024 adäquat beantworten zu können, werden wir für alle Antragsteller zwei Förderberatungen per Webex anbieten, an denen Sie kostenfrei und ohne Anmeldung teilnehmen können.
    Symbolbild KI, Bild: Canva
  • MIXED UP Preis 2024 des BKJ – Verband für Kulturelle Bildung

    Kooperationen mit Projekten rund um das Motto „Zukünfte neu schreiben“ Kinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Aktuelle Krisen und Herausforderungen haben auf ihr Leben einen großen Einfluss. Umso wichtiger ist es, dass sie dazu gehören und mit ihren Ideen ernst genommen werden. Um die Zukunft mitgestalten zu können, braucht es Mut, Fantasie und die Überzeugung, etwas bewirken zu können.  Wenn Schulen, Ganztagsträger oder Kindertagesstätten und non-formale Bildungspartner gemeinsam kulturelle Bildungsangebote schaffen, dann entstehen für junge Menschen ganz neue Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten im formalen Bildungssystem. In solchen experimentellen Räumen können Kinder und Jugendliche ihre Sorgen und Gefühle ausdrücken, neue Ideen ausprobieren und das eigene Handeln als bedeutsam und wirkungsvoll erleben.  Beim MIXED UP Preis werden daher gelungene Partnerschaften zwischen Schulen, Ganztagsträgern oder Kindertagesstätten und Akteur*innen der Kulturellen Bildung ausgezeichnet, die jungen Menschen ermöglichen, ihre Zukünfte neu zu schreiben. Die gemeinsam umgesetzten Projekte bzw. Angebote stellen sich den Herausforderungen unserer Zeit: zum Beispiel Superdiversität, Klimawandel, Armut, Krieg, Extremismus und gesellschaftliche Spaltung.    Die Kooperationspartner arbeiten dabei auf Augenhöhe zusammen, beziehen Perspektiven und Erfahrungen der Schüler*innen mit ein, machen die Gestaltungsfähigkeit junger Menschen in Schule und Kita erfahr- und sichtbar und eröffnen kreative Experimentierräume im Alltag von Kindern und Jugendlichen.   Was sind die Voraussetzungen für eine Bewerbung?  Es werden Projekte und Angebote ausgezeichnet, die bereits abgeschlossen sind oder aktuell stattfinden. Ein Projektende sollte nicht länger als ein Jahr (Mai 2023) zurückliegen. Die Projekte bzw. Angebote müssen begründen können, weshalb ihr thematischer Schwerpunkt zum diesjährigen Wettbewerbsthema „Zukünfte neu schreiben“ passt.   An der Durchführung waren mindestens eine Schule, ein Ganztagsträger oder eine Kindertagesstätte sowie mindestens ein*e Akteur*in der Kulturellen Bildung beteiligt.   Die Projekte/Angebote richten sich vornehmlich an junge Menschen, können aber auch Eltern oder andere Teilnehmer*innen der Einrichtungen der Kooperationspartner beteiligen.   Bewerben können sich Träger aus dem gesamten deutschen Bundesgebiet, die gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern arbeiten (zum Beispiel Schule, Kindertagesstätte, Ganztagsträger, Verein, Kulturinstitution, selbstorganisierte Jugendgruppe oder Einzelperson).   Welchen Preis gibt es? Auf der Preisverleihung am 8. November 2024 in Berlin werden drei Projekte bzw. Angebote mit jeweils 5.000 Euro Preisgeld ausgezeichnet.   Die Gewinner*innen werden zudem in der bundesweiten Öffentlichkeitsarbeit des Wettbewerbs vorgestellt (unter anderem durch Textbeiträge über Websites, Pressearbeit und in Social Media Kanälen).
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  • IDEENSTARK 2024

    Die MFG Baden-Württemberg verleiht bereits zum achten Mal die begehrte Auszeichnung IDEENSTARK an zukunftsweisende Kreativunternehmer*innen und Start-ups. Bist du ein kreativer Kopf aus Baden-Württemberg? Hast du ein aufstrebendes Start-up oder bist du als Solo-Selbstständige*r in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätig? Dann möchten wir dich, deine Idee und dein Unternehmen kennenlernen. Als einer der zehn ausgewählten Preisträger*innen profitierst du nicht nur von der renommierten IDEENSTARK Auszeichnung, sondern auch von einem exklusiven Förderprogramm: Erlebe inspirierende Workshops, maßgeschneiderte Einzelcoachings und spannende Akademie-Seminare, die dich auf deinem Weg unterstützen. Bewirb dich jetzt und sichere dir die Chance auf eine kostenfreie Teilnahme am IDEENSTARK-Programm! Bewerbungsschluss ist der 11. Juni 2024. Zoom Sprechstunde Es kribbelt dir in den Fingern, aber du bist noch unentschlossen? Du hast noch Fragen zu IDEENSTARK? Dann schau doch einfach unverbindlich und ohne Voranmeldung in der offenen IDEENSTARK 2024-Sprechstunde in Zoom vorbei. Immer montags, 11 bis 12 Uhr: 29.04. | 6.05. | 13.05. | 21.05. (Wegen Feiertag am Dienstag!)  27.05. | 3.06. ZOOM-LINK Wer kann sich bewerben? Alle Akteure und Projekte aus der Kultur- und Kreativwirtschaft bzw. Kreativunternehmen in Baden-Württemberg können sich bewerben. Egal, ob allein oder mit dem gesamten Team, ob es die Idee nur auf dem Papier gibt oder schon umgesetzt wird. Es gibt keine Altersbegrenzung. Wichtig ist, dass der Geschäftssitz des Unternehmens bzw. der Wohnsitz der Bewerberin / des Bewerbers in Baden-Württemberg liegt. Befindet sich das Projekt noch im Ideenstadium und es besteht kein Unternehmen, gilt der Wohnsitz der Bewerberin / des Bewerbers. Es können auch Ideen zugelassen werden, deren Realisierung speziell für Baden-Württemberg geplant sind und die Bewerberin bzw. der Bewerber den eigenen Wohnsitz nicht in Baden-Württemberg gemeldet hat. Die Preisträger*innen sollen zum Zeitpunkt der Auszeichnung mindestens anstreben, mit der eingereichten Unternehmung bzw. dem Projekt/Modellvorhaben/Geschäftsmodell erwerbswirtschaftlich orientiert zu sein, auch Kreativleistungen im Nebenerwerb sind zugelassen. Wie kann man sich bewerben? Via Online-Formular auf www.ideenstark.mfg.de. Für die Bewerbung reichen drei Dinge: Eine kurze Beschreibung der Idee / des Unternehmens / des Projekts, ein paar Informationen zur Person oder zum Team und eine Begründung, warum man am Programm IDEENSTARK teilnehmen möchte. Wer mag, kann auch eine PDF, ein kurzes Video oder einen anderen Anhang für die Jury hochladen. Auswahlverfahren Die Auswahl verläuft in zwei Schritten: Aus allen Einsendungen werden insgesamt 18 Bewerberteams zu persönlichen Auswahlgesprächen (digital) eingeladen. Die Auswahlgespräche finden am 19./ 22./23 Juli 2023 statt. An einem dieser drei Tage wird jedem Bewerberteam bzw. Bewerber*in ein bestimmter Slot zugewiesen (ca. 2 Stunden insgesamt einplanen). Hier gibt es die Möglichkeit noch einmal persönlich die Jury von der eigenen Idee zu begeistern, aber auch selbst Fragen zu stellen, Feedback für den weiteren unternehmerischen Weg zu erhalten und sein Netzwerk zu erweitern.
    Ideenstark Preisträger*innen 2023; Bild: MFG / David Matthiessen
  • Music WorX

    Der Music WorX Inkubator der Hamburg Kreativ Gesellschaft bietet über drei Monate umfassende Starthilfe für Gründer*innen in der Musikwirtschaft - mit effektivem Coaching und Training, finanzieller Unterstützung, Präsenz auf dem Reeperbahn Festival sowie einem abschließenden Pitch vor wichtigen Hamburger Branchenvertreter*innen. Was ihr erhaltet: 5.000 € pro Team für die (Weiter-)Entwicklung der Geschäftsidee 1.500 € pro Monat als Zuschuss zum Lebensunterhalt pro Team Flexible Coworking-Spaces Workshops, Trainings und Coaching Zugang zu einem Netzwerk erfahrener Mentor*innen Sichtbarkeit beim öffentlichen Music WorX Pitch Teilnahme und Pitchmöglichkeit bei der Konferenz des Reeperbahn Festivals 2024 Bewerbungen sind noch bis zum 20. Juni möglich: https://kreativgesellschaft.org/innovation-inkubatoren/inkubatoren/music-worx/
    Symbolbild Veranstaltung, Bild: Canva
  • Thomas Strittmatter Preis 2025

    Mit dem Thomas Strittmatter Preis zeichnet die MFG Filmförderung Autorinnen und Autoren für qualitativ hochwertige Drehbücher aus. Prämiert werden Fernseh- oder Kinostoffe mit einem Bezug zu Baden-Württemberg. Der nach dem jung verstorbenen Autor Thomas Strittmatter benannte Drehbuchpreis ist mit 20.000 Euro dotiert und wird alljährlich während der Berlinale im Rahmen einer feierlichen Gala verliehen.Der Thomas Strittmatter Preis ist die Drehbuchauszeichnung der MFG Filmförderung Baden-Württemberg. Vergeben wird sie für ein herausragendes, noch unverfilmtes Buch zu einem Fernseh- oder Kinofilm. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert und wird jährlich während der Berlinale vergeben. Schon eine Nominierung für den Thomas Strittmatter Preis ist mit einer Prämie verbunden.Die Filmförderung des Landes verfolgt mit dieser Auszeichnung zwei Ziele: die Unterstützung von Autoren und Autorinnen aus Baden-Württemberg und die Förderung qualitativ hochwertiger Fernseh- oder Kinostoffe mit Baden-Württemberg-Bezug.Bewerbung Thomas Strittmatter Preis 2025Das Bewerbungsformular mit Informationen und Bewerbungsvoraussetzungen steht ab sofort zum Download bereit. Bitte lesen Sie dieses aufmerksam durch.Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind folgendermaßen einzureichen:1x in digitaler Form auf Datenträger (USB-STICK):Bewerbungsformular mit allen Anlagen1x in Papierform:Unterschriebenes BewerbungsformularAnonymisiertes Drehbuch in 1-facher AusfertigungDie Bewerbungsfrist für den Thomas Strittmacher Preis 2025 endet am 31.7.2024.Für die fristgerechte Einreichung ist der Posteingang bei der MFG maßgebend.Allgemeine BewerbungsvoraussetzungenEingereicht werden können Drehbücheraller Genres für einen abendfüllenden Kino- oder TV-Spielfilm,die originär in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind,einen Baden-Württemberg-Bezug aufweisen,zum Zeitpunkt der Verleihung noch nicht verfilmt sein dürfen,zuvor noch nicht zum Thomas Strittmatter Preis eingereicht wurden undkeine Copyright-Vermerke oder Namensnennungen aufzeigen (anonymisiertes Exemplar).Bitte beachten Sie, dass der Baden-Württemberg-Bezug Bewerbungsvoraussetzung ist, d.h. die Bewerber*innen müssen ihren ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, oder die Handlung des Buches muss in Baden-Württemberg lokalisiert sein.Eine unabhängige Jury liest die Drehbücher anonym. Die Nominierten werden zur Preisverleihung nach Berlin während der Berlinale eingeladen.
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  • WEITERKOMMEN Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg

    Das Förderprogramm »Weiterkommen!« geht in die fünfte Runde: Auch in diesem Jahr lädt das ZfKT Teams mit mindestens 3 Personen ein, sich mit Konzeptentwicklungen u.a. für Förderungen zu bewerben. Mit welchem Vorhaben zur Kulturellen Bildung, Teilhabe und Vermittlung möchten Sie weiterkommen? Das Förderprogramm »Weiterkommen!« stellt diese Frage und gibt kein dezidiertes Thema vor. Auch in der aktuellen Runde soll »Weiterkommen!« Sie dabei unterstützen, Fragen an die eigene Arbeitsweise zu stellen: Welche neuen Impulse möchten Sie aufgreifen? Was brauchen Sie als Team, um gemeinsam von Beginn an zu konzipieren und dann zu kollaborieren? Welche Perspektiven möchten gestärkt werden, um gemeinsam mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, am kulturellen Leben teilzuhaben und es aktiv mitzugestalten? Sie arbeiten in einer Kultureinrichtung oder einem Kulturverein, für die/den die Abteilung Kunst des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zuständig ist? Dann können Sie einen Antrag stellen, gemeinsam als Team. Das Team stellt sich bei Antragstellung mit einem kurzen Video (max. 60 Sek.) vor. Das Zentrum für Kulturelle Teilhabe setzt sich dafür ein, Barrieren zu senken. Mindestens 10% der Fördersumme sind dafür aufzuwenden.  Bewerben können sich Teams von mindestens drei Personen, die mit einem gemeinsamen Vorhaben im Bereich Kulturelle Bildung, Kulturelle Teilhabe und Vermittlung weiterkommen möchten. Das Programm fördert zwei Phasen: Konzeptentwicklung Erprobung Es können beide Phasen oder nur die Phase 1 beantragt werden. Die Fördersumme liegt bei minimal 5.000€, maximal 25.000€. Bei einem Antrag nur für die Phase 1 liegt die maximale Fördersumme bei 20.000€.
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  • Offene Formate 2024 des BBK Karlsruhe

    Der BBK Karlsruhe möchte auf die Ausschreibung für die „Offenen Formate 2024“ - und die damit verbundene Möglichkeit, eine eigene Ausstellung in den Galerieräumen des Künstlerhaus Karlsruhe zu realisieren - aufmerksam machen. Die Ausschreibung richtet sich primär an Karlsruher Künstler*innen und Studierende der in Karlsruhe ansässigen Hochschulen, die bisher nicht Mitglied im BBK sind. Die „Offenen Formate 2024“ finden dieses Jahr vom 29. Juli bis 8. September 2024 statt.
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  • Kultur-und Kreativpilot*innen XV

    Im Namen der Bundesregierung zeichnet das u-institut für unternehmerisches Denken und Handeln e.V. jedes Jahr 32 Gründer*innen und Unternehmer*innen der Kultur- und Kreativwirtschaft und deren Schnittstellen zu anderen Branchen für ihre innovativen Ideen, Projekte und Geschäftsmodelle als „Kultur- und Kreativpilot*innen Deutschland“ aus.  Neben der Auszeichnung und der damit verbundenen bundesweiten Medienpräsenz, nehmen die Titelträger*innen an einem einjährigen Mentoring-Programm teil. Ziel ist es, die Gründer*innen und ihre Unternehmungen, Projekte und Ideen nach vorne zu bringen, zu stärken und sichtbarer zu machen. Außerdem bekommen sie Zugang zum einzigartigen Kreativpilot*innen-Netzwerk, in dem sich kreative Unternehmer*innen aller Jahrgänge und Branchenexpert*innen austauschen. Daher sind die Auszeichnung und das einjährige Programm für viele Titelträger*innen ein wichtiger Meilenstein für eine erfolgreiche unternehmerische und persönliche Weiterentwicklung.  In diesem Jahr können sich vom 15. Mai bis zum 08. Juli 2024 innovative Unternehmer*innen, Startups, Selbstständige, Projekte und Gründer*innen bewerben. 
    Kulturpilotinnen
  • The Power of the Arts

    The Power of the Arts ist eine Initiative der Philip Morris GmbH und zeichnet seit 2017 jährlich Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt 200.000 Euro aus, die sich mittels der Kultur für soziale und kulturelle Gleichberechtigung einsetzen und Barrieren abbauen, um die Verständigung aller Menschen zu fördern. Mit der Fördersumme unterstützt The Power of the Arts berufliche und gesellschaftliche Teilhabe sowie Bildungsmöglichkeiten und stärkt wirtschaftliche Chancen in Deutschland. Angesprochen sind Projekte und Initiativen aus den Sparten Musik, Theater, Kunst, Tanz, Literatur, Architektur, Film und angewandte Künste. In diesem Jahr unterstützt The Power of the Arts fünf gesellschaftsrelevante Projekte mit je 50.000 Euro. Ab dem 15. April 2024 können sich wieder Projekte aus Kunst und Kultur, die mit ihrer Transformationskraft zur Gestaltung einer vielfältigen und offenen Gesellschaft beitragen, bewerben. Eine unabhängige Jury, bestehend aus Personen aus dem Kunst- und Kulturumfeld und der Wissenschaft, wählt die Projekte aus. Alle Preisträgerprojekte des jeweiligen Ausschreibungsjahres werden im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung in Berlin geehrt. Wer kann sich bewerben? Für den Förderpreis The Power of the Arts 2024 können sich anerkannt gemeinnützige Organisationen in Deutschland bewerben, die sich mit ihren kulturellen Projekten und Initiativen für soziale und kulturelle Gleichberechtigung und Teilhabe aller Menschen im Sinne der Ausschreibung einsetzen. Interdisziplinäre und spartenübergreifende Projekte sind ausdrücklich zur Bewerbung zugelassen. Pro Organisationen kann ein Konzept oder ein Vorhaben pro Jahr eingereicht werden. Alle Projektbeteiligten müssen volljährig sein und das Vorhaben muss sich überwiegend an Menschen ab 18 Jahre richten. Berücksichtigt werden Konzepte und Vorhaben mit einem Realisierungszeitraum zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.12.2026. Vorhaben, die bereits vor dem 01.01.2025 begonnen werden, können für den Preis berücksichtigt werden, sofern die Finanzierung bis zum Beginn der Förderung durch The Power of the Arts durch andere Mittel gesichert ist. Was muss zur Bewerbung eingereicht werden? Alle Bewerbungen werden über das Online-Formular in deutscher Sprache oder englischer Sprache auf der Website von The Power of the Arts www.thepowerofthearts.de/bewerben bzw. www.thepoweroftheart.de/en/apply eingereicht. Über das Online-Formular werden abgefragt: Beschreibung des Konzept- oder Projektvorschlags in seinen Zielen, seiner künstlerischen Grundidee, Umsetzung und Zielgruppen Kosten- und Finanzierungsplan für das genannte Konzept oder Projekt mit konkreter Benennung der Verwendung der Auszeichnungssumme in Höhe von 50.000 EUR. Verwenden Sie dazu ausschließlich das interaktive PDF-Formular (Download hier), eigene Formulare werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbung wird dadurch ungültig. Einverständniserklärung zur Übertragung einfacher Nutzungsrechte für Bewegt- und Bildmaterial Nachweis für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit (aktueller Freistellungsbescheid) oder ein Nachweis, dass diese beantragt wurde. Einverständniserklärung zu den Zielen des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Vielfalt Kultureller Ausdrucksformen Alternative Bewerbungsmöglichkeit: Bewerber:innen, die aufgrund einer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, die Bewerbung über das Formular einzugeben, bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Projektbüro. Gerne suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach einer geeigneten Form, um Ihre Bewerbung eingeben zu können – z.B. per Interview (Audio/Video). Sie erreichen das Projektbüro unter 030 53 00 29 45 oder per Mail: kontakt@thepowerofthearts.de. Bitte beachten Sie, dass wir hierfür etwas Vorlauf benötigen und melden sich unbedingt rechtzeitig vor dem Bewerbungsende – spätestens bis Fr. 31. Mai 2024 – damit die Bewerbungsfrist eingehalten werden kann. Ergänzend ist über die Upload-Funktion des Bewerbungsformulars folgendes einzureichen: Ein ausgefüllter Budgetplan, der als interaktives PDF-Formular zum Download zur Verfügung gestellt wird Nachweis der Gemeinnützigkeit (vorzugsweise der letzte Freistellungsbescheid des Finanzamts) Postalische Einsendungen werden nicht berücksichtigt.
    The Power of the Arts