• Landespreis für junge Unternehmen

    Bereits zum 15. Mal schreiben die baden-württembergische Landesregierung und die L‑Bank den Landespreis für junge Unternehmen aus. Ausgezeichnet werden die besten Unternehmenspersönlichkeiten des Landes. Persönlichkeiten, die nach wirtschaftlichem Erfolg streben, aber auch einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen und klimaneutralen Gesellschaft leisten, die sich sozial engagieren und nachhaltig wirtschaften. Kurzum: Vorbilder, die anderen Mut machen, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Vorbilder können alle sein, die gemeinschaftlich oder selbständig mit einer guten Geschäftsidee ein junges Unternehmen führen oder einen etablierten Betrieb übernommen haben. Prämiert werden im Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit Herz, Verstand und Tatkraft aus ihren Ideen innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln. Was gibt es zu gewinnen? Anerkennung! Die Unternehmen, die einen der ersten drei Plätze erreichen, werden als Landespreisträger bzw. Landespreisträgerin ausgezeichnet. Sie werden öffentlich gewürdigt und repräsentieren die jungen Unternehmen Baden-Württembergs. Die persönliche Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg steht für die besondere Bedeutung dieser Auszeichnung. Nicht zuletzt erwartet die drei Erstplatzierten ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 90.000 Euro. Die Dotierung: 1. Platz: 40.000 Euro 2. Platz: 30.000 Euro 3. Platz: 20.000 Euro Damit ist der Landespreis einer der höchstdotierten Unternehmenspreise Deutschlands. Sieben weitere Unternehmen erhalten Sachpreise und Urkunden. Die zehn prämierten Unternehmen sind berechtigt, ihre Auszeichnung als Top-10-Unternehmen zu werblichen Zwecken einzusetzen und zu nutzen. Wer kann teilnehmen? Sie können sich bewerben, wenn Sie Ihr Unternehmen ab dem Jahr 2014 (ab dem 1. Januar 2014) gegründet oder übernommen haben. Zum Zeitpunkt der Bewerbung können Sie Bilanzzahlen für mindestens drei volle Bilanzjahre vorweisen. Ihr Unternehmen muss seinen oder einen Firmensitz in Baden-Württemberg vorweisen und Sie müssen dort Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen anbieten, entwickeln, fertigen oder einsetzen. Teilnehmen dürfen Unternehmen aller Branchen und Berufe. Sie müssen alle für Sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, sowie die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen beachten. Bei begründetem Anlass behalten wir uns eine Überprüfung vor, ob Verstöße gegen die genannten geltenden rechtlichen Verpflichtungen vorliegen. Unternehmen, die an früheren Ausschreibungen des Landespreises teilgenommen haben, sich aber nicht unter den Top10 qualifizieren konnten, können erneut am Wettbewerb teilnehmen – sofern sie die weiteren Kriterien (siehe oben) für eine Teilnahme erfüllen. Mitglieder der Jury oder deren Firmen sowie Preisträgerinnen und Preisträger früherer Wettbewerbe (Top-10-Unternehmen) können nicht teilnehmen. Um den Landespreis zu gewinnen, sind unter anderem folgende Kriterien maßgeblich: Persönlichkeit, Vorbildfunktion und soziale Kompetenz der Unternehmensleitung Unternehmenskonzept unternehmerische Leistung / unternehmerisches Vorbild Innovationskraft wirtschaftlicher Erfolg nachhaltiges Wirtschaften soziales Engagement Beitrag zur Klimaneutralität Welche Bewerungskriterien werden zugrunde gelegt? Bewertet werden vor allem: Leistungsstärke, Modernität und Kreativität soziales und ökologisches Engagement vorbildhafter Beitrag zur Zukunft des Landes  
    Landespreis 2024; Bild: L-Bank
  • Latitude 49 / Freiraum für Vordenker:innen - Stipendium für Konzepte und Gründungsideen

    Latitude 49 / Freiraum für Vordenker:innen ist ein Stipendium für Konzepte und Gründungsideen zu einem nachhaltigen, sinnerfüllten Zusammenleben in einer digitalen Zukunft. Du hast kreative Ideen für deine Stadt? Visionen, wie man Menschen besser miteinander verbinden kann? Willst die Umwelt schützen und die Biodiversität fördern? Du entwickelst Technologien, die uns voranbringen? Bewirb dich jetzt bis zum 08.04. und sichere dir ein monatliches Grundeinkommen, sowie ein Jahr kostenlose Miete in einem hochmodernen Doppelcontainer auf dem Hoepfner Gelände. Wann bewerben? Das Bewerbungsverfahren ist mehrstufig: Bewerbungsstart: Montag, 15.01.2024 Bewerbungsschluss: Montag, 08.04.2024 Donnerstag, 25.04.2024, 14-17 Uhr: Auftakt: Online-Termin mit allen Finalist*innen inkl. Pitchtraining Donnerstag, 06.06.2024 13:30-18:00 Uhr Pitch der Finalist*innen und Jurysitzung im CyberLab (Live in der Church) 01.07.24 Einzug der Stipendiat*innen in das Zukunftslabor Sonntag, 14.07.2024 Präsentation und Preisverleihung am Stifterfest Auswahlkriterien –  Was muss ich bei der Bewerbung beachten? Gesucht werden neuartige und kreative Konzepte zu einem smarten, nachhaltigen und sinnerfüllten Zusammenleben in einer digitalen Zukunft. Das können Themen sein wie Smart Quarter, Urban Living oder die generationenübergreifende Vernetzung. Die Projektidee sollte idealerweise in den regionalen Kontext (insbesondere das Hoepfner-Areal) eingebettet werden, lokal und gesellschaftlich wirken und dabei den Nutzen für Kunden bzw. eine Community optimieren. Wir suchen Vordenker*innen für die Stadtgesellschaft! Stichworte für Auswahlkriterien sind u.a. eine spannende Story, Smartness, Sustainability und Social Impact. Wir wünschen uns darüber hinaus eine realistische Perspektive auf Umsetzung z.B. in Form einer Gründung sowie die Chance, dass das Projekt auch finanziell längerfristig am Markt bestehen kann. Wer kann sich bewerben? Ihr seid Visionäre mit Realitätssinn, Innovatoren egal welchen Alters, Menschen, die bereit sind, sich voll und ganz ihrem Projekt zu widmen. Ihr habt Talent zur Umsetzung einer Geschäftsidee und befindet euch noch in der Vorgründungsphase. Weitere Voraussetzungen sind sehr gute Deutschkenntnisse und die Volljährigkeit. Die Bewerbung kann einzeln oder im Team erfolgen. Hinweise für die Bewerbung von Teams: Bitte benennt eine Person, die euch als Stipendiat*innen repräsentiert. Diese Person steht im Auswahlprozess stellvertretend für das Projekt und nimmt alle Verpflichtungen (Mentoring, Teilnahme an Werkstätten und Pitches) wahr. Während des Stipendienjahrs vertritt sie das Projekt nach außen. Form – wie muss ich mich bewerben? Bewerbung über das Online-Formular auf www.latitude49.de. Als Bewerbungsunterlangen müsst ihr einreichen: Die Lebensläufe aller Team-Mitglieder, den Titel und eine Kurzzusammenfassung des Projekts, der Idee oder der Gründung sowie ein kurzes Motivationsschreiben, in dem ihr beschreibt, warum Latitude49 / Freiraum für Vordenker*innen besonders reizvoll für euch ist und warum ihr euch für das Stipendium bewerbt. Als weitere Unterlagen könnt ihr ein Portfolio, Foto, Video o.Ä. hochladen. Der Container – ein multifunktionales Zukunftslabor Ort des Stipendiums ist ein um- und ausgebauter doppelter Fracht-Container mit über 40 Quadratmetern Platz zum Arbeiten sowie für gelegentliche kleine Veranstaltungen. Er ist möbliert mit einer hochmodernen Grundausstattung wie Schreibtischen und Stühlen, einer Küche, einem Bad und integrierten Wandschränken. Es gibt Wasser, Strom und Internetzugang. Neben einer Terrasse kann die direkt umgebende Grünfläche genutzt werden. Jury – wer entscheidet über die Vergabe des Stipendiums? Die interdisziplinäre Jury besteht aus der Projektleitung und dem Beirat von Latitude49 / Freiraum für Vordenker*innen sowie aus Sponsor*innen, Coaches und Mentor*innen. Sie ermitteln den*die Gewinner*in. Vergeben wird insgesamt ein Stipendium für das Jahr 2023 / 2024 an eine Einzelperson oder ein Team. Mentoring und Coaching – welche Formate gibt es? Mentor*innen aus Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Politik bieten ihre Expertise in verschiedenen Formaten an, z.B. in persönlichen Gesprächen, Coachings oder dem gemeinsamen Besuch von Veranstaltungen. Die Mentoring-Formate sind flexibel, ortsunabhängig und können innerhalb des gesamten Stipendienjahres stattfinden. Je nach Projektthema und Interessensschwerpunkt kann die Beziehung zwischen Mentor*in und Mentee individuell geplant und umgesetzt werden. Ziel des Mentoring-Prozesses ist es, auch interdisziplinär zu arbeiten, Perspektiven zu wechseln und über den Tellerrand hinaus zu blicken. Als Coaches stehen den Stipendiat*innen darüber hinaus erfahrene Berater*innen aus dem CyberForum e.V. und dem CyberLab Karlsruhe zur Verfügung. Stipendium – was erwartet mich und wie kann ich profitieren? Das Stipendium besteht aus einem Grundeinkommen von 1.000 Euro/monatlich für 12 Monate sowie Materialkosten von insgesamt maximal 8.000 Euro. Latitude49 / Freiraum für Vordenker*innen bietet euch als Zukunftslabor die Chance, ein Jahr lang kostenfrei und konzentriert in einem hochmodernen Doppelcontainer inmitten eines innovativen Umfeldes auf dem Hoepfner-Areal zu arbeiten und Teil eines einzigartigen Netzwerks zu werden. Hier geht es um Ideenaustausch, konstruktive Kritik, gegenseitige Inspiration und Unterstützung. Zukunftsweisende Herzensprojekte können gemeinsam verwirklicht werden. Vorangebracht werden die Stipendiat*innen von renommierten Mentor*innen. Sie stehen für Offenheit, Innovationsgeist und erfolgreiche Karrieren. Sie ermöglichen durch ihr Netzwerk wertvolle Kontakte. Darüber hinaus bietet Latitude49 / Freiraum für Vordenker*innen eine Plattform, um Zukunftsprojekte öffentlich sichtbar zu machen. Teilnahmebedingungen – wie sieht es mit meinen Rechten und Pflichten aus? Hier sind die Teilnahmebedingungen für den Bewerbungsprozess aufgeführt. Mit dem / den Gewinner*innen des Stipendiums Latitude49 / Freiraum für Vordenker*innen wird darüber hinaus ein gesonderter Mietvertrag für das Stipendienjahr im multifunktionalen Container abgeschlossen.
    Doppelcontainer Zukunftslabor Latitude49, Bild: Hoepfner-Stiftung
  • Förderung von Jazzfestivals in Baden-Württemberg

    Die Jazzfestivalförderung ist ein wichtiger Baustein der Jazzförderung im Land. Sie ermöglicht es den Festivals bis zu 8.000 Euro zu beantragen, sofern Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker im Programm vertreten sind, die in Baden-Württemberg geboren oder aufgewachsen sind oder ihren Lebensmittelpunkt im Land haben. Damit sollen Festivalveranstalter motiviert werden, mit Musikerinnen und Musikern des Landes zusammenzuarbeiten. Antragsfrist: 31.01.2024 Förderzeitraum:  1. März 2024 bis 31. Dezember 2024 Informationen zur Ausschreibung Antragsformular
    Symbolbild Jazz; Bild: Canva
  • Staatspreis Gestaltung Kunst Handwerk

    Am 10. Januar beginnt die Online-Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb über das Portal des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Staatspreis-Kunsthandwerk Alle zwei Jahre wird der Staatspreis Gestaltung Kunst Handwerk vergeben. Veranstalter sind das baden-württembergische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, der BdK Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e. V. und jeweils eine baden-württembergische Stadt als Gastgeberin. 2024 ist die Stadt Kornwestheim mit dem Museum im Kleihues-Bau Gastgeberin der Landesausstellung. Wer kann sich beteiligen? Am Wettbewerb können sich selbstständig tätige Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker mit Wohnsitz, Arbeitssitz oder dauerndem Aufenthalt in Baden-Württemberg beteiligen. Unter Kunsthandwerker/in ist jeder/r professionell kunsthandwerklich Schaffende zu verstehen, der/die die kunsthandwerkliche Tätigkeit zum Erwerb seines/ihres Lebensunterhalts ausübt. Teilnahmeberechtigt sind auch alle Mitglieder im BdK Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e.V., die ihren Wohnsitz, Arbeitssitz oder dauernden Aufenthalt in Baden-Württemberg haben. Welche Preise und Auszeichnungen werden vergeben? Die Fachjury kann bis zu sechs Teilnehmer/innen für die Staatspreise nominieren und darunter bis zu drei gleichrangige Staatspreise in Höhe von 4.000 Euro vergeben. Die Staatspreise sind gemeinsame Preise des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Kornwestheim. Die Nominierung für den Staatspreis ist mit einem Betrag von 500 Euro als Anerkennung verbunden. Der Förderpreis für das junge Kunsthandwerk in Höhe von 3.000 Euro wird gemeinsam vom BdK Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e.V. und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg getragen. Der Förderpreis für das junge Kunsthandwerk kann ausschließlich an Teilnehmer/innen bis 35 Jahre vergeben werden (Stichtag: 03.03.2024). Die Handwerkskammer Region Stuttgart stellt den Handwerkspreis in Höhe von 1.500 Euro zur Verfügung. Der Handwerkspreis kann ausschließlich an einen teilnehmenden Handwerksbetrieb vergeben werden, der seit mindestens drei Jahren Mitglied bei einer baden-württembergischen Handwerkskammer ist (Stichtag: 03.03.2024). Die Stadt Kornwestheim stiftet zusätzlich den Publikumspreis in Höhe von 1.000 Euro. Welche Arbeiten werden erwartet? Gefragt sind selbst entworfene und hergestellte Stücke aus allen Werk- und Materialbereichen. Eine eigenständige Idee, eine künstlerisch anspruchsvolle Formgebung sowie handwerkliche Präzision und Funktionalität fließen in die Bewertung der Jury ein, aber auch innovative Gestaltung oder ein experimenteller Umgang mit dem Material sind erwünscht. Die Arbeiten dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Abschlussarbeiten müssen als solche gekennzeichnet sein. Es dürfen nur Arbeiten eingereicht werden, die nicht bereits bei anderen Wettbewerben ausgezeichnet wurden. Wie viele Arbeiten werden erwartet? Jede/r Teilnehmer/in kann bis zu drei Arbeiten einreichen. Mehrteilige Arbeiten können als Gruppe eingereicht werden. Bei einer Gruppe müssen alle Teile in einem nachvollziehbaren, engen inhaltlichen Zusammenhang stehen. Informationen zur Landesausstellung findet ihr  hier >>  
    Staatspreis Gestaltung Kunst Handwerk 2024
  • Kooperationsprojekt Female* Producer Collective

    Bis zum 15. Januar 2024 können sich angehende Musikproduzent:innen erneut für das mehrmonatige Workshop- und Mentoring-Programm des Female* Producer Collective bewerben. 15 Teilnehmer:innen werden in zehn Workshops und diversen Einzelcoachings von renommierten Artists (z.B. Jane Arnison, Josi Miller, Charlie McClean) in den Themenbereichen Musikproduktion, Musikbusiness und Persönlichkeitsentwicklung gefördert. Das Programm steht allen volljährigen FLINTA* offen. Das bringst Du mit: Du bist Musiker*in, Songwriter*in oder Produzen*tin und träumst von einer Karriere als Musikproduzent*in Du bist mind. 18 Jahre alt Du hast einen eigenen Song ganz oder zum Teil selbst produziert Alle FLINTA* (Frauen, Lesben, inter*, nicht-binäre, trans* und agender Personen) sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben So bewirbst Du Dich: Ein eigener Track (mp3) FPC Beat Challenge (mp3) Motivationsschreiben (PDF)   -> Hier findest du alle Infos zur Bewerbung <-   Email an: bewerbung@femaleproducercollective.com Einsendeschluss: 15.01.2024, 23:59 Uhr  Bei Fragen melde Dich jederzeit bei uns. Dich erwarten: 10 Workshops mit Top-Coaches 10 Einzelcoachings Q&A's Songwriting Camp im professionellen Tonstudio Vernetzungsmöglichkeiten mit Akteur*innen der Musikindustrie Die große FPC Convention Die FPC Community mit Austausch und Vernetzungsmöglichkeiten mit FPC Alumni, Coaches und dem Orga-Team Das Female* Producer Collective wurde 2021 von der GOFORMUSIC gegründet, um Geschlechtergerechtigkeit in der Musikbranche zu fördern und Frauen sowie andere unterrepräsentierte Geschlechter darin zu bestärken, eine Karriere als Produzent:in zu starten. In den bisherigen zwei Projektrunden haben bereits insgesamt 35 Produzent:innen das intensive Workshopangebot mitgemacht. Wir freuen uns, dass wir im kommenden Jahr offizielle Kooperationspartner:in des FPC sind!
    Symbolbild Veranstaltung, Bild: Canva
  • Auslandsstipendien in Italien und Frankreich für Künstler*innen ausgeschrieben

    Künstlerinnen und Künstler mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg können sich bis 15. Januar 2024 für einen Studien- und Arbeitsaufenthalt in Italien und Frankreich bewerben. Die für das Jahr 2024/2025 ausgeschriebenen Bund-Länder-finanzierten Stipendien in den Bereichen Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik (Komposition) beziehen sich auf die Deutsche Akademie Villa Massimo in Rom, die Casa Baldi in Olevano oder das Deutsche Studienzentrum in Venedig. Interessentinnen und Interessenten aus den Sparten Architektur, Bildende Kunst und Musik (Komposition und Interpreten) können sich auch für eines der Residenzstipendien des Bundes an der Cité internationale des arts in Paris bewerben. Im Bereich Architektur besteht auch für Gruppen und Bürogemeinschaften die Möglichkeit, sich die Aufenthaltsdauer vor Ort untereinander aufzuteilen. „Die Auslandsaufenthalte bieten den Stipendiatinnen und Stipendiaten die Möglichkeit, in ein anderes Land einzutauchen und die künstlerische Szene vor Ort kennenzulernen. Dabei erhalten sie wertvolle Anregungen für die weitere kreative Arbeit. Zugleich sind sie Botschafterinnen und Botschafter für das Land Baden-Württemberg in einem internationalen Umfeld – und tragen damit zum kulturellen Austausch bei“, sagte Kunststaatssekretär Arne Braun am Dienstag (28. November) in Stuttgart. Die Studienaufenthalte in Rom belaufen sich auf ein Jahr, in der Casa Baldi in Olevano und im Deutschen Studienzentrum in Venedig jeweils auf drei Monate. Die Bewerbung für die Bundesstipendien in Italien und die Atelierplätze des Bundes an der Cité internationale des arts Paris – letztere werden vom jeweiligen Wohnsitzland der Stipendiatinnen und Stipendiaten finanziert – erfolgt direkt bei der Kulturstiftung der Länder. Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen, Zielorten und dem Online-Antragsformular sind auf dem zentralen Bewerbungsportal eingestellt. Parallel dazu schreibt das Land Baden-Württemberg sechsmonatige Stipendienaufenthalte für Bildende Kunst in den landeseigenen Ateliers an der Cité internationale des arts Paris aus. Doppelbewerbungen für das Auswahlverfahren des Bundes und des Landes sind möglich. Weitere Informationen zu beiden Bewerbungsverfahren und die Bewerbungsformulare finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Die Antragsfrist endet am 15. Januar 2024.
    Symbolbild Kunst, Pinsel, Bild: Canva
  • Creative Lab #7 Kreislaufwirtschaft

    Wie gestaltet die Kultur- und Kreativwirtschaft Zirkuläres Wirtschaften? Im siebten Creative Lab des Kompetenzzentrums wird die Branche als Best-Practice-Schmiede für Zirkuläres Wirtschaften angesprochen. Aufbauend auf den Erkenntnissen des Kreislaufwirtschaftskongresses des Kompetenzzentrums am 7. November 2023 und im Rahmen des derzeitigen Entstehungsprozesses der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) wird mit dem Creative Lab ein cross-innovativer Experimentier- und Lernraum geschaffen. Die Bewerbungsphase für den OPEN CALL des Creative Labs #Kreislaufwirtschaft läuft bis zum 21. Januar 2024. Anschließend erhalten vier bis fünf Projektteams die Möglichkeit, ab Mitte Februar 2024 in einem Zeitraum von ca. drei Monaten neue Services, Ansätze und Geschäftsmodellideen zum Thema Kreislaufwirtschaft als sogennante Risky Projects (weiterzu-)entwickeln. Dabei sollen alle Risky Projects möglichst einen Bezug zur Kultur- und Kreativwirtschaft haben. Im Creative Lab treffen Akteur*innen aus den unterschiedlichsten Branchen aufeinander. Dort können Ansätze der Kultur- und Kreativwirtschaft erprobt werden, um Ideen für zirkuläre Formen des Wirtschaftens und eine wünschenswerte Zukunft zu entwickeln. Ihr habt eine Idee im Kopf oder diese sogar bereits entwickelt, die sich mit dem Thema Zirkuläres Wirtschaften in der Kultur- und Kreativwirtschaft auseinandersetzt? Ihr seht in eurer Idee Anknüpfungspunkte zu anderen Wirtschaftsbereichen und deren Herausforderungen in Hinblick auf Kreislaufwirtschaft? Ihr sehr Möglichkeiten für Creative Impact, den die Kultur- und Kreativwirtschaft für eine Kreislaufwirtschaft bieten kann? Dann bewerbt euch! Bewerben können sich bundesweit Teams, die aus der Kultur- und Kreativwirtschaft kommen oder an der Schnittelle zu anderen Branchen oder Industrien arbeiten und mittels Creative Impact bereits eine Idee für Zirkuläres Wirtschaften entwickelt haben oder im Prozess sind.   Oder meldet euch für die digitale Info-Session zum Creative Lab #7 Kreislaufwirtschaft am 15. Dezember an, um mehr über das Programm zu erfahren.
    Ausschreibung KuK
  • Publikumspreis Digitaltag 2023

    Mit dem Publikumspreis zeichnet der Digitaltag Initiativen aus, die unser digitales Miteinander stärken. Gesucht werden Projekte, die sich für mehr digitale Teilhabe und unseren Zusammenhalt einsetzen – im digitalen Raum oder mithilfe digitaler Technologien. Zudem wird in diesem Jahr erstmals ein, von der Deutschen Telekom gestifteter, Sonderpreis in der Kategorie "Künstliche Intelligenz und Demokratie" vergeben. Hier werden Projekte gesucht, die sich mithilfe Künstlicher Intelligenz für unser demokratisches Miteinander einsetzen oder die Potenziale von KI für die Demokratie aufzeigen. Werdet mit eurer Erfolgsgeschichte Publikumsliebling und gewinnt in einer der beiden Kategorien jeweils 5.000 Euro Preisgeld für euer Projekt!
    Publikumspreis Digitaltag 2023
  • FEMALE FOUNDERS CUP 2023

    Wettbewerb für Gründerinnen und Unternehmerinnen Der FEMALE FOUNDERS CUP ist das Pitch Event für Frauen in Baden-Württemberg und bietet jährlich zehn Gründerinnen die Chance, ihre Geschäftsidee in drei Minuten vor einer ausgewählten Fachjury und der breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Eine Bewerbung – viele Chancen: Jetzt bewerben. Alle Gründerinnen und Start-up-Teams die mindestens 50 Prozent Women Power im Gründungsteam haben die maximal fünf Jahre an der Verwirklichung ihrer Geschäftsidee arbeiten deren Gründungsstandort in Baden-Württemberg angesiedelt ist deren Geschäftsidee bisher noch nicht im Finale eines Start-up BW Elevator Pitches präsentiert wurde, haben beim FEMALE FOUNDERS CUP 2023 viele Chancen mit dieser einen Bewerbung.  Eine schnelle Bewerbung erhöht die Chancen ungemein: Denn die Vergabe der insgesamt zehn Startplätze beim Pitch-Finale am 15. Dezember 2023 in der KLIMA ARENA in Sinsheim, erfolgt über zwei Entscheidungen: Drei Startplätze im Pitch-Finale durch die Entscheidung einer Fachjury und sieben Startplätze im Pitch-Finale durch Online-Abstimmung.   Und das startet in dem Moment, in dem die Bewerbung online ist. Bewerbungsschluss ist der 30. November 2023. Also, jetzt bewerben für den FEMALE FOUNDERS CUP 2023.
    Female Founders Cup 2023, Quelle: Start-up BW Elevator Pitch
  • Dokumentarfilmpreis 2024

    Auch 2024 wird der Deutsche Dokumentarfilmpreis wieder verliehen. Regisseur*innen haben bis zum 4. Januar kommenden Jahres die Möglichkeit, Dokumentarfilme für den Deutschen Dokumentarfilmpreis 2024 einzureichen. Die Filme müssen zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023 im Kino oder auf einem Festival uraufgeführt worden sein oder ihre Erstausstrahlung in einem deutschsprachigen Fernsehprogramm gehabt haben. Der mit 20.000 Euro dotierte Hauptpreis des Deutschen Dokumentarfilmpreises und weitere Preise in verschiedenen Kategorien werden im Rahmen des achten SWR Doku Festivals verliehen, das vom 18. bis 21. Juni 2024 in Stuttgart stattfindet. Der Deutsche Dokumentarfilmpreis ist mit 20.000 Euro dotiert und einer der wichtigsten Preise des deutschsprachigen Films. Seit 2003 vergibt der SWR in Kooperation mit der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) den mit 20.000 Euro dotierten Hauptpreis. Mit 5.000 Euro ist der Deutsche Dokumentarfilmpreis für den besten Musik-Dokumentarfilm dotiert. Den Publikumspreis der Landesschau BW in Höhe von 3.000 Euro stiftet die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg und die MFG. Der mit 3.000 Euro dotierte Förderpreis für einen herausragenden Nachwuchsfilm wird vom Haus des Dokumentarfilms – Europäisches Medienforum Stuttgart e.V. gestiftet. Die einzureichenden Filme müssen mindestens 50 Minuten lang sein. Über den Deutschen Dokumentarfilmpreis in den verschiedenen Kategorien entscheiden unabhängige Jurys. Folgenden Kriterien muss der Film entsprechen, es muss sich um einen deutschsprachigen Dokumentarfilm mit einer Mindestlänge von 50 Minuten handelt. Der Film muss im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 im Kino oder auf Festivals uraufgeführt worden sein oder die Erstausstrahlung im deutschsprachigen Fernsehprogramm (Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Schweiz) gehabt haben. Der jeweilige Erstauftritt (Ausstrahlung oder Aufführung Festival/Kino) ist hierbei maßgeblich für den Einreichungszeitraum. Der Film darf nicht bereits in den vergangenen Jahren für den Deutschen Dokumentarfilmpreis eingereicht worden sein. Der/die Regisseur*in sollte seinen/ihren Wohnsitz im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) haben und/oder eine Produktionsfirma bzw. Sendeanstalt aus dem deutschsprachigen Raum muss beteiligt sein. Nur die Rechteinhaber:innen oder deren Vertreter*innen können einen Film anmelden. Mit der Anmeldung Ihres Films bestätigen Sie, dass Sie die Rechte besitzen bzw. berechtigt sind, den/die Rechteinhaber*in im Wettbewerb zu vertreten. Wurde ein Film mit diesen Kriterien nicht in der deutschen Sprache gedreht, ist er dennoch zugelassen, wenn er deutsch untertitelt oder eine deutsche Overvoice-Fassung erstellt wurde und mit dieser jeweiligen Version aufgeführt wurde. Der Dokumentarfilm darf keine nicht-gekennzeichneten, inszenierte Szenen enthalten.
    Deutscher Dokumentarfilmpreis Trophäe 2023