• Ausschreibung »BBBank-Award im Projection Mapping 2024«

    Die Karlsruher SCHLOSSLICHTSPIELE sind ein jährliches Highlight in der UNESCO City of Media Arts Karlsruhe. Rund vier Wochen wird an jedem Abend im August und September die über 170 Meter lange Fassade des Karlsruher Barockschlosses zur großen Bühne für künstlerische Beiträge des Projection Mappings.  Karlsruhe ist als Sitz des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes die Stadt des Rechts in Deutschland. Im Jahr 2024 feiert die Bundesrepublik 75 Jahre Deutsches Grundgesetz und die SCHLOSSLICHTSPIELE beziehen sich darauf.  Das ZKM | Karlsruhe lobt als Partner der SCHLOSSLICHTSPIELE in Kooperation mit der BBBank den »BBBank-Award im Projection Mapping 2024« aus. Der Open Call lädt international Künstler*innen ein, zum Thema Recht und Demokratie zu arbeiten.  Der Hauptpreis des BBBank-Awards ist mit 10.000 Euro dotiert. Die prämierte Idee erhält zudem einen Zuschuss für die Produktion als Beitrag für die SCHLOSSLICHTSPIELE 2024 (in Höhe von bis zu 30.000 Euro netto). Das ZKM | Karlsruhe begleitet die Produktion fachlich. Die Preisgelder für die Zweit- und Drittplatzierten betragen 5.000 Euro bzw. 2.000 Euro. Alle Gewinner:innen werden im Rahmen einer Preisverleihung geehrt. Der Wettbewerb wird 2023 zum vierten Mal international ausgeschrieben und steht Künstler:innen jedes Alters offen. Prämiert wird das künstlerische Werk und nicht eine Person. Die Einreichungen werden auf der Grundlage eines Storyboards und eines 5-sekündigen Media-Check-Clips für eine neue künstlerische Produktion bei den SCHLOSSLICHTSPIELEN Karlsruhe beurteilt, denn die Einreichungen müssen aus technischer Sicht der Production Guideline der SCHLOSSLICHTSPIELE Karlsruhe folgen. Veranstalter und damit Partner des »BBBank-Award Projection Mappings« ist die KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH. Alle Einreichungen sollten mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: •    Erzählung zu Recht und Demokratie •    Erzählung zum Individuum im gesellschaftlichen Zusammenhalt  •    Erzählung zum Engagement der Menschen für die Demokratie •    Erzählung zur Verantwortung aller Menschen über alle Grenzen hinweg Die Jury vergibt einen Hauptpreis sowie eine Zweit- und Drittplatzierung. Der vom ZKM | Karlsruhe geleiteten Jury gehören Vertreter:innen der HfG | Hochschule für Gestaltung Karlsruhe, der BBBank eG als Förderer, der KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH sowie der Stadt Karlsruhe als Vertreter der UNESCO City of Media Arts an.  Die Jury entscheidet aufgrund kuratorischer und technischer Kriterien, ob die Einreichungen ausgezeichnet und realisiert werden können.   Preisgeld Der Hauptpreis ist mit 10.000 Euro und einem Zuschuss für die Produktion des Werkes von bis zu 30.000 Euro netto dotiert. Ziel ist es, das Werk im Rahmen der SCHLOSSLICHTSPIELE 2024 zu zeigen. Das ZKM | Karlsruhe coacht die Produktion kuratorisch und technisch. Die Premiere des Werkes findet ausschließlich im Rahmen der SCHLOSSLICHTSPIELE Karlsruhe 2024 statt. Durch den Produktionszuschuss werden sämtliche Kosten abgedeckt, die während der Produktionsarbeit anfallen wie z.B. Gagen und Technik. Der zweite Preis ist mit 5.000 Euro dotiert, der dritte Preis mit 2.000 Euro. Platz 2 und 3 haben die Chance auf eine Realisierung, in diesem Fall würde zusätzlich ein Produktionskostenzuschuss ausgezahlt werden. Teilnahmebedingungen Bitte lesen Sie folgende Informationen sorgfältig durch, bevor Sie Ihre Bewerbung abschicken und wenden Sie sich bei Rückfragen an: bbbankaward2024@zkm.de Ihre Einreichung muss in deutscher oder englischer Sprache bis zum 20. November 2023 // 12 Uhr mittags MEZ vollständig vorliegen und Folgendes umfassen: Beschreibung des eingereichten Werks als Storyboard (max. 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) sowie optional Bilddateien 5 Sekunden Media-Check (was dort gezeigt wird spielt keine Rolle, es muss lediglich der Production Guideline entsprechen) Kurzbiografie mit Angaben zur Erfahrung (max. 1.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) Porträtfoto (min. 500 x 500px)   Was noch wichtig ist: Die Bewerbung muss bis zum 20. November 2023 (12 Uhr mittags MEZ) vollständig vorliegen. Unvollständige Einreichungen werden nicht zum Wettbewerb zugelassen. Das finale Werk muss 7–9 Minuten lang sein. Das eingereichte Konzept sollte nicht bereits andere Preise gewonnen haben oder schon einmal in einem vergleichbaren Wettbewerb eingereicht worden sein. Mitarbeitende der organisierenden Einrichtungen, Sponsoren und Preisverleiher sowie Mitglieder der Jury sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Nach Eingang aller notwendigen Unterlagen erhalten die Einreicher:innen eine E-Mail zur Bestätigung ihrer Teilnahme. Alle Einreichungen werden bis 30.09.2024 archiviert, mit der Teilnahme wird die Archivierung akzeptiert. Die Einreicher:innen sollten unter der jeweils angegebenen Adresse erreichbar sein. Die Preisträger:innen (oder ein Vertreter/ eine Vertreterin) verpflichten sich zur Teilnahme an der Preisverleihung (tba), um den Preis persönlich entgegenzunehmen. Wenn ein Werk einen Preis gewinnt, wird das eingereichte Material möglicherweise auf unterschiedlichen Medien und Kommunikationsmitteln verwendet. Daher bitten wir die Teilnehmenden, das Ton-, Bild- und Textmaterial besonders sorgfältig zusammenzustellen. Die Preisträger:innen des Hauptpreises verpflichten sich, das im Rahmen des Wettbewerbs produzierte Werk ausschließlich bei den SCHLOSSLICHTSPIELEN Karlsruhe 2024 und in den Folgejahren aufzuführen. Die Preisträger:innen des zweiten und dritten Preises räumen dem ZKM | Karlsruhe ein Vorrecht zur Abgabe eines Angebots zur gemeinsamen Umsetzung des Storyboards im Rahmen der SCHLOSSLICHTSPIELE Karlsruhe ein. Arbeiten, welche die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht zum Wettbewerb zugelassen und der Jury nicht vorgestellt.
    Schlosslichtspiele: Bild Jürgen Rösner
  • Internationale Ausschreibung für den dm-Award “connecting worlds”

    Seit 2015 inspiriert das SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festival Karlsruhe Künstler*innen dazu, neue Wege zu gehen, um das Publikum zu begeistern. Vier Wochen lang, jeden Abend im August und September, wird die über 170 Meter lange Fassade des Karlsruher Barockschlosses zur großen Bühne für künstlerische Beiträge des Projection Mapping. Mit dem dm-Award “connecting worlds” wird ab 2024 ein herausragendes Projekt prämiert, das den digitalen und analogen Raum verbindet und die Projection Mappings von der Schlossfassade in die Innenstadt trägt. dm-Award “connecting-worlds” Als Stadt des Creative Cities Network der UNESCO engagiert sich Karlsruhe für die nachhaltige Entwicklungsagenda der UN, wofür wir mit dm-drogerie markt den perfekten Partner gefunden haben, ein nachhaltiges und zukunftsorientiertes Unternehmen aus Karlsruhe. Die Ausschreibung des dm-Award “connecting worlds” ist ein internationaler Preis, um den sich Künstler*innen oder Kollektive bewerben können. Die SCHLOSSLICHTSPIELE finden ca. 4 Wochen lang jeden Abend ab Einbruch der Dunkelheit bis ca. 23:30 Uhr statt. An jedem Abend werden mehrere Projection Mappings mit unterschiedlichen Inhalten und Längen zwischen 3 und 15 Minuten sowie Sponsoren- und Werbeclips gezeigt. Das ausgeschriebene Projekt kann in diesen Veranstaltungsablauf integriert werden, aber auch als eigenständiger Programmpunkt fungieren. Im Zuge der Ausschreibung suchen wir innovative Projekte, die sich mit der Verbindung des digitalen Raums der SCHLOSSLICHTSPIELE-Projection Mappings mit dem analogen Raum vor dem Schloss in Richtung Innenstadt auseinandersetzen. Die eingereichten Projekte müssen im Außenraum stattfinden, öffentlich zugänglich sein und können, müssen aber nicht während der gesamten Dauer des SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festivals 2024 gezeigt werden. Denkbar wären zum Beispiel die Interaktion des Publikums mit der Fassade, die Installation eines Medienkunstwerks, das auf das Schloss Bezug nimmt, eine ergänzende Inszenierung des Platzes vor dem Schloss, die Kombination anderer Kunstformen mit Projection Mapping (wie Konzerte oder Performances an mehreren Tagen), interaktive Projekte mit Publikumsbeteiligung, die Integration neuer technischer Möglichkeiten oder die Schaffung eines neuen Raumerlebnisses. Die UNESCO Creative City of Media Arts Karlsruhe vergibt den mit 10.000 Euro dotierten dm-Award “connecting worlds” gemeinsam mit dm-drogerie markt als auslobenden Partner, dem ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe und der KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH als Veranstalter des SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festivals Karlsruhe. Neben dem Preis werden auch die Produktionskosten des Gewinnerprojekts mit bis zu 20.000 Euro netto finanziell gefördert. Die kuratorische Betreuung und die technische Unterstützung durch KME und ZKM sind im Preis inbegriffen. Der Produktionskostenzuschuss deckt alle bei der Produktion anfallenden Kosten, wie z.B. Honorare und technisches Equipment sowie die Reisekosten der Gewinner*innen, z.B. für die Teilnahme an der Preisverleihung. Die technischen Voraussetzungen sowie die vorhandene Infrastruktur der SCHLOSSLICHTSPIELE sind in den Produktionsrichtlinien aufgeführt. Eventuelle Änderungen oder zusätzliche Technik müssen von den Teilnehmer*innen selbst eingeplant werden. Teilnahmebedingungen Der Bewerbungszeitraum beginnt am 19. Oktober 2023 und endet am 15. Dezember 2023, 12.00 Uhr MEZ. Bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen, lesen Sie bitte die folgenden Informationen sorgfältig durch. Die Bewerbung muss bis zum 15. Dezember 2023 (12.00 Uhr MEZ) in englischer Sprache eingereicht werden und Folgendes enthalten: Angaben zur Person oder der Künstler*innengruppe (Name/Firmenname, E-Mail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, Nationalität/Sitz, Kurzbiografie); eine kurze, aber aussagekräftige und gut verständliche Projektskizze, einschließlich eines Storyboards, Ideen für die Präsentation des Projekts oder Werks (maximal 1.500 Zeichen einschließlich Leerzeichen) sowie eine Liste der benötigten Materialien, der technischen Ausstattung, des benötigten Personals (Sicherheit, Aufsicht usw.) und Gewährung von Nutzungsrechten. Bildmaterial in Form von Renderings, Fotos, Illustrationen oder Videomaterial: Maximal 5 Bilder, 3 Videoclips oder Tonbeispiele mit einer maximalen Länge von jeweils 5 Minuten oder bis zu 5 Links. Ausgeschlossen sind Arbeiten, die im Rahmen einer schulischen oder universitären Ausbildung angefertigt werden (z.B. Haus- oder Abschlussarbeiten) sowie bereits realisierte Projekte. Mitarbeitende der ausrichtenden Institutionen, Sponsoren und des auslobenden Partners des Preises sowie die Mitglieder der Jury sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbungen sind einzureichen an: cityofmediaarts@kultur.karlsruhe.de. Aufgrund der Dateigröße muss die Bewerbung per Download-Link versendet werden. Einreichungen, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht zum Wettbewerb zugelassen und der Jury nicht vorgestellt. Wir begrüßen Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, kulturellem, ethnischem und sozialem Hintergrund. Weitere Informationen: Die Teilnehmer*innen müssen unter der von ihnen angegebenen Adresse erreichbar sein. Die Preisträger*innen sind verpflichtet, an der Preisverleihung zu einem noch bekannt zu gebenden Termin teilzunehmen, um den Preis persönlich entgegenzunehmen. Mit der Bewerbung auf diese Ausschreibung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen über das eingereichte Kunstwerk einverstanden. Die prämierten Arbeiten werden über verschiedene Medien und Kommunikationskanäle veröffentlicht. Daher bitten wir die Teilnehmer*innen, die Audio-, Bild- und Textkomponenten mit äußerster Präzision und Sorgfalt zusammenzustellen. Alle eingereichten Arbeiten werden in unserem Archiv aufbewahrt; die Teilnehmer*innen des Wettbewerbs stimmen der Archivierung ihrer Beiträge implizit zu. Wir verarbeiten die Daten, die uns die Teilnehmer*innen im Zusammenhang mit der Einsendung übermittelt haben, zur Durchführung des Wettbewerbs. Gewährung von Nutzungsrechten. Die Projektdurchführung kann nach Anmeldung und in Absprache mit der Geschäftsstelle UNESCO City of Media Arts begonnen werden. Das Projekt muss bis zum 31. Juli 2024 abgeschlossen sein, damit es rechtzeitig zum SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festival präsentiert werden kann. Auch wenn das Projekt nicht zum Start der SCHLOSSLICHTSPIELE am 14. August 2024 gezeigt wird, wird um eine fristgerechte Fertigstellung gebeten, um genügend Zeit für die Installation des Kunstwerks und die Planung zu gewährleisten. Wichtige Termine 19. Oktober 2023: Beginn der Bewerbungsfrist 15. Dezember 2023, 12:00 Uhr (MEZ): Bewerbungsende 22. Januar – 9. Februar 2024: Benachrichtigung der Bewerber*innen Anfang Februar 2024: Öffentliche Bekanntgabe der Gewinner*innen 14. August – 15. September 2024: SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festival 2024 Auswahlprozess Eine Fachjury wählt aus den eingereichten Projekten die Gewinner*innen des Preises aus. Die Jury unter dem Vorsitz von Dominika Szope, Direktorin des Kulturamts der Stadt Karlsruhe, besteht aus dem Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe Dr. Frank Mentrup, Christoph Werner, Vorsitzender der Geschäftsführung von dm-drogerie markt als auslobendem Partner, Repräsentant*innen der UNESCO City of Media Arts Karlsruhe, des ZKM | Zentrum für Kunst und Medien als Kurator und der KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH als Veranstalter der SCHLOSSLICHTSPIELE. Die Entscheidungen werden nicht öffentlich getroffen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Bewerber*innen werden ab Anfang Februar 2024 benachrichtigt. Die Gewinner*innen werden öffentlich bekannt gegeben.
    dm-Award “connecting worlds”, Bild: © Ira Dreisigacker
  • dokKa 11

    Die nächste Ausgabe von dokKa, dem Dokumentarfestival, findet vom 8. bis 12. Mai 2024 in Karlsruhe statt. Ab sofort sind Einreichungen von Dokumentarfilmen und Hördokumentationen über die Festival Website möglich. Ebenso geht das Recherchestipendium in die dritte Runde, auch hier sind ab sofort Einreichungen möglich. Was kann eingereicht werden? Es können Dokumentarfilme oder Hördokumentationen/Radiofeature eingereicht werden, die nicht älter als zwei Jahre sind. In diesen Bereichen sind alle Formate, Sparten und Genres zugelassen. Es gibt keine thematischen Beschränkungen. Dokumentarfilme müssen mindestens eine Länge von 40 Minuten haben. Hördokumentationen/Radiofeature müssen zwischen 40 und 120 Minuten lang sein. Die ausgewählten Arbeiten werden im Kino vor Publikum präsentiert. Podcasts und Webserien sind daher nur zugelassen, wenn eine Fassung in der genannten Länge eingereicht wird. Diese Fassung muss als eigenständige künstlerische Arbeit für Publikum, Jury und Auswahlkommission tragen. Wer kann einreichen? Die Einreichung muss durch die Künstler oder deren Produzenten erfolgen. Sie müssen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben oder Angehörige dieses Staates sein. Während des Festivals müssen sie nach Karlsruhe reisen und ihre Arbeit bei einer öffentlichen Diskussion vorstellen. Sofern die Filmsprache nicht Deutsch ist, müssen die Filme Deutsch untertitelt sein. Hördokumentationen/Radiofeature können nur in deutscher Sprache eingereicht werden. Das Festival will den Austausch mit Frankreich fördern. Daher werden auch Dokumentarfilme aus diesem Land akzeptiert. Bei französischen Produktionen sind deutsche oder englische Untertitel erforderlich. Wie erfolgt die Auswahl? Alle Programmentscheidungen werden von einer Sichtungskommission getroffen. Eine Benachrichtigung erfolgt per E-Mail. Aktuelle Informationen sind immer auf dokka.de und über Newsletter und Social Media zu finden. Welche Preise werden vergeben? Die Jury, bestehend aus drei Personen, ist unabhängig und verpflichtet während des Festivals alle Wettbewerbsbeiträge wahrzunehmen. Sie darf aus ihnen folgende Preise vergeben. dokKa-Preis der Ursula Blickle Stiftung Der Hauptpreis des Festivals wird von der Ursula Blickle Stiftung an eine Regisseurin oder einen Regisseur vergeben und soll zur Realisierung des nächsten Projekts einen Beitrag leisten. Der Preis ist mit 10.000.- Euro dotiert. dokKa-Förderpreis der Stadt Karlsruhe Der Förderpreis des Festivals wird von der Stadt Karlsruhe an eine Regisseurin oder einen Regisseur vergeben und soll zur Realisierung des nächsten Projekts einen Anschub leisten. Der Preis ist mit 1.500.- Euro dotiert und enthält die Herstellung einer digitalen Kinokopie als Dienstleistung durch die Firma Digital Cinema Mastering aus Karlsruhe. dokKa-Preis des SWR für die ausgezeichnete Hördokumentation Die Jury wählt aus den präsentierten Hördokumentationen eine Produktion zur Ausstrahlung und Honorierung auf SWR2 aus. Der Preis wird von SWR2 gestiftet. Weitere Infos findet ihr hier >>
    dokKa 11
  • Holzbaupreis Baden-Württemberg 2024

    Der Holzbaupreis Baden-Württemberg 2024 wird unter dem Dach der Holzbau-Offensive Baden-Württemberg und der Schirmherrschaft des Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg ausgelobt. Ausgezeichnet werden herausragende Bauten, Gebäudekonzepte und zukunftsweisende Innovationen aus Baden-Württemberg, die sich intensiv mit Holz als dem nachhaltigen Baustoff unserer Zeit auseinandersetzen. Der Preis richtet sich an Bauherrinnen und Bauherren, Planende und Ausführende gleichermaßen und würdigt die Gesamtleistung auf dem Weg zu beispielhaften Holzbauprojekten. Teilnahmevoraussetzungen Wettbewerbsgebiet ist das Land Baden-Württemberg. Der Standort der eingereichten Projekte muss sich in Baden-Württemberg befinden. Komponenten und Konzepte müssen federführend in Baden-Württemberg erforscht oder entwickelt worden sein.  Die Projekte müssen im Zeitraum zwischen 2022 und dem Abgabetermin 14. Januar 2024 fertiggestellt sein. Bewertungskriterien Maßgebliches Bewertungskriterium ist die überwiegende Verwendung von Holz und Holzwerkstoffen in technisch einwandfreier Konstruktion. Vorrangiges Ziel ist es, die Verwendung und Weiterentwicklung des ressourcenschonenden, umweltfreundlichen und nachhaltigen Baustoffes zu fördern und beispielhafte Holzbauten einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. In die Bewertung wird auch der gesamte Lebenszyklus der Bauwerke hinsichtlich Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit in Betrieb und Unterhalt bis hin zur Recyclingfähigkeit und Verwertung einbezogen. Die mögliche Bandbreite der Projekte reicht von Neubau über Bauen im Bestand bis hin zu Komponenten und Konzepten. Maßgeblich ist, dass die Projekte ein zukunftsweisendes Gesamtkonzept darstellen. Preise Ausgezeichnet werden die Projekte als Ganzes. Die federführenden Projektbeteiligten der ausgezeichneten Projekte erhalten Urkunden und eine Plakette, welche am Bauwerk befestigt werden kann.  Neben den Preisen, über deren Anzahl die Jury im Verlauf des Auswahlverfahrens entscheidet, können auch Anerkennungen und Sonderpreise vergeben werden. Die Jury entscheidet darüber frei, endgültig und unanfechtbar unter Ausschluss des Rechtsweges. Dem Ziel des Wettbewerbes entsprechend, werden die Preise und Anerkennungen den Bauherrinnen und Bauherren, Planenden und Ausführenden gleichermaßen zuerkannt.
    Holzbau Hoffnungshaus, BIld: David Franck
  • Festivalförderfonds

    Mit dem Festivalförderfonds wird erstmals eine strukturierte Förderung auf Bundesebene für Festivals im Bereich der populären Musik und des Jazz eingeführt. Ziel des Förderprogramms ist es, die kulturpolitisch bedeutsame Arbeit von Festivals zu unterstützen und ihre künstlerische Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Festivals können in einem offenen Verfahren einen Antrag auf Förderung stellen. Im Fokus einer jeden Förderung stehen die Umsetzung und der Ausbau qualitativer und soziokulturell bedeutsamer Aspekte, wie u. a. Diversität, ökologische Nachhaltigkeit oder Nachwuchsförderung. Das Programm richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Festivals, aber auch große, bereits etablierte Festivals können in diesem Programm einen Antrag stellen, sofern sie sich durch besondere qualitative Schwerpunkte auszeichnen. Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick: Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Musikfestivals (auch sog. Umsonst & Draußen Festivals) im Bereich der populären Musik und des Jazz mit überregionaler Bedeutung. Über die Förderung entscheidet eine unabhängige Fachjury. Der Förderbetrag beträgt max. 50.000 EUR. Die Projektausgaben müssen min. 10.000 EUR und können max. 500.000 EUR umfassen. Festivals mit einer Besucher:innenanzahl von bis zu 15.000 Personen können einen Förderantrag für das gesamte Festival stellen. Festivals mit einer Besucher:innenzahl über 15.000 Personen können einen Förderantrag für ein Teilprojekt stellen. Der Projektzeitraum startet frühestens mit dem Tag der Antragsstellung und endet am 31.12.2024. Infocalls: How-To Antragsstellung Festivalförderfonds 27.10.2023, 10:00 Uhr | Zur Anmeldung 31.10.2023, 10:00 Uhr | Zur Anmeldung 03.11.2023, 10:00 Uhr | Zur Anmeldung 10.11.2023, 10:00 Uhr | Zur Anmeldung 14.11.2023, 10:00 Uhr | Zur Anmeldung
    Musiker; Bild: Canva
  • DEUTSCHER JAZZPREIS 2024

    Vom 18. Oktober bis zum 30. November 2023 haben Akteur:innen des Jazz die Chance, sich für den renommierten Deutschen Jazzpreis zu bewerben, vergeben von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Zusammenarbeit mit der Initiative Musik. Der Deutsche Jazzpreis 2024 ruft sowohl nationale als auch internationale Kulturschaffende dazu auf, Bewerbungen in insgesamt acht unterschiedlichen Kategorien einzureichen. Auf nationaler Ebene können Alben, Rundfunkproduktionen, Kompositionen/Arrangements, journalistische Leistungen und Festivals eingereicht werden. Für internationale Künstler:innen stehen zwei Album-Kategorien öffentlich zur Bewerbung. Nationale Kategorien beziehen sich auf Leistungen von Kulturschaffenden mit deutscher Staatsbürgerschaft, mit Hauptwohnsitz seit mind. drei Jahren in Deutschland oder mit einem deutschen Studienabschluss. Bei Festivals und Rundfunkproduktionen muss der Ort der Produktion in Deutschland liegen. In den internationalen Kategorien wird kein Deutschland-Bezug vorausgesetzt. Künstler:innen, Produzent:innen, Manager:innen, Promoter:innen, Mitarbeiter:innen von Labels, Verlagen und Rundfunkanstalten sowie Autor:innen journalistischer Beiträge und Festival-Veranstalter:innen können ab dem 18. Oktober 2023 bis einschließlich 30. November 2023, 23:59 Uhr (CET) Bewerbungen über eine Online-Plattform, die auf der Website des Deutschen Jazzpreises verlinkt wird, einreichen. Neben den acht Einreichungskategorien gibt es 14 weitere, von der Jury kuratierte Kategorien. Aus allen Einreichungen wählt die Fachjury des Deutschen Jazzpreises jeweils vier Nominierte pro Kategorie, welche entweder ein Nominierungsgeld von mind. 1.000 € oder ein Preisgeld von mind. 10.000 € erhalten. Die Gewinner:innen des Deutschen Jazzpreis werden schließlich von der Hauptjury gekürt und bei der feierlichen Preisverleihung am 18. April 2024 in Köln verkündet. Die Einreichungskategorien im Überblick Nationale Kategorien Album des Jahres Debüt-Album des Jahres Rundfunkproduktion des Jahres Festival des Jahres Komposition/Arrangement des Jahres Journalistische Leistung Internationale Kategorien Album des Jahres international Debüt-Album des Jahres international
    Deutscher Jazzpreis 2022
  • Umweltpreis für Unternehmen geht in die 21. Runde

    Ab sofort können sich Unternehmen für den Umweltpreis 2024 bewerben. Der Preis ist mit 10.000 Euro je Kategorie dotiert und geht mit einer Auffrischung in die nächste Runde. Mit dem Preis zeichnet die Landesregierung außergewöhnliche Leistungen im Bereich des betrieblichen Umwelt- und Klimaschutzes und des nachhaltigen Wirtschaftens aus. Der Jurypreis wird in dieser Runde für „Herausragendes Engagement für Nachhaltigkeit“ vergeben. Erstmals ist die Bewerbung nur noch online möglich. Neue Kategorien Die Preise werden in diesem Jahr erstmals in folgenden sechs Kategorien vergeben: Handel und Dienstleistung Handwerk, Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitenden Industrie, Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden Industrie, Unternehmen mit 250 bis 1.000 Mitarbeitenden Industrie, Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft Die bisherige Kategorie Handwerk wurde auf 50 Mitarbeitende begrenzt. Damit hat die Zielgruppe der kleinen Handwerksbetriebe nun bessere Chancen, einen Preis zu erhalten. Handwerksbetriebe mit mehr als 50 Mitarbeitenden bewerben sich in der jeweiligen Industriekategorie. Die Kategorie „Industrie, Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden“ wurde neu eingeführt, damit Unternehmen, die mehr als 250 Beschäftigte haben, aber weniger als 1.000 Beschäftigte, wieder eine reelle Chance auf einen Preis erhalten. Neu ist auch die Kategorie Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Damit wurde eine Zielgruppe aufgenommen, die eine klare Kostenorientierung hat, auch wenn sie nicht gewinnorientiert handelt. Alle Bewerbungen nehmen automatisch auch an der Auslobung des Jurypreises teil, der zukünftig als einziger Preis auch zweimal vergeben werden kann. Damit hat jedes Unternehmen mindestens zwei Gewinnchancen. Mehr Infos findet Ihr hier >>
    Logo Umweltpreis 2024, Bild: Umweltministerium Baden-Württemberg
  • Förderprogramm Innowwide

    Innowwide unterstützt innovative KMU und Start-ups aus allen Branchen beim Zugang zu internationalen Zielmärkten in Nord- und Südamerika, Asien/Pazifik, Nahost und Afrika. Die antragstellenden Unternehmen können den internationalen Zielmarkt außerhalb der EU und der mit Horizon Europe assoziierten Länder frei wählen. Details zu Innowwide In gemeinsamen Projekten (Market Feasibility Projects) mit lokalen Partnerinnen und Partnern soll eine innovative Business-Lösung entwickelt und validiert werden. Innowwide fördert Projekte mit einer Dauer von sechs Monaten. Förderfähige Aktivitäten sind insbesondere Technologie-, Markt- und rechtliche Analysen. Die erfolgreichen Projekte erhalten einen Festbetrag von 60.000 Euro. Die diesjährige Ausschreibung hat am 25. Juli 2023 geöffnet. Anträge können bis zum 17. Oktober 2023 (14:00 Uhr MEZ) eingereicht werden. Bewerbungsportal „Eureka“
    Bild: Innowwide 2023
  • Hörspielpreis max15

    Ausgezeichnet wird das beste unabhängig produzierte Kurzhörspiel (maximal 15 Minuten). Schick’ uns dein Hörstück! Zu gewinnen ist ein Preisgeld, die Teilnahme an dem Festival „ARD-Hörspieltage“ und eine Sendung im Deutschlandfunk Kultur. Der max15 wird von Deutschlandfunk Kultur in Zusammenarbeit mit ARD, dem Österreichischen Rundfunk (ORF) und dem Schweizer Rundfunk und Fernsehen (SRF) vergeben. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen des Festivals ARD-Hörspieltage im ZKM | Zentrum für Kunst und Medien in Karlsruhe. Was ist der max15? Beim max15 ist die Bandbreite des Hörspiels gefragt: von der szenischen Produktion bis zur O-Ton Collage, vom literarischen Text bis zur freien Improvisation, erzählende Formen der Klangkunst oder binaurale 3D-Audio Kompositionen ebenso wie fiction-podcasts oder Mini-Serien. Der Preis richtet sich nicht an rein journalistische Formate. Die Gesamtlänge des eingereichten Audios darf 15 Minuten nicht überschreiten.  Ansprechen wollen wir mit dem max15 vor allem junge Hörspielmacherinnen an den Hochschulen und die freie Hörspielszene. Das heißt die Einreichung müssen außerhalb einer Rundfunkanstalt produziert sein. Auch dürfen sie noch nicht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesendet oder von einem kommerziellen Anbieter veröffentlicht worden sein. Eine vorgängige Präsentation auf Festivals und die Teilnahme an anderen Wettbewerben ist kein Ausschlussgrund. Wer bewertet die Einreichungen? Dramaturginnen und Redakteurinnen aus ARD und Deutschlandradio, ORF, SRF sowie Mitarbeiterinnen des ZKM | Zentrum für Kunst und Medien stellen die Jury. Die Fachjury erhält die Einreichungen anonymisiert, lediglich Angaben zum Inhalt, zur Besetzung sowie das Manuskript/Treatment werden beigelegt. Wie ist der Preis dotiert? Die Fachjury bestimmt die fünf Stücke der Finalistinnen. Diese werden online im Download-Angebot auf dem Portal 'hoerspielundfeature.de' und der Dlf-Audiothek unbefristet präsentiert.  Die nominierten Einreichungen werden zudem – in Anwesenheit der fünf Finalistinnen – bei den ARD Hörspieltagen vom 9.-12.11.2023 in Karlsruhe präsentiert. Die Kosten für Anreise und Unterkunft werden übernommen. Die Macherinnen haben die Gelegenheit, mit Jury und Publikum über ihr Kurzhörspiel ins Gespräch zu kommen. Die fünf Stücke der Shortlist werden in der Sendung “Kurzstrecke” auf Deutschlandfunk Kultur gesendet und entsprechend honoriert. Aus den fünf Stücken der Shortlist bestimmt die Jury das Gewinnerstück. Der Preis besteht in einer Urkunde, einer Trophäe und einem Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro. Einreichungsfrist Start des Wettbewerbs: 1. Juni 2023; der Einreichungsschluss für den Wettbewerb war der 1. September 2023. Einreichungsmodalitäten Folgende Materialien sind einzureichen: ein maximal 15-minütiges Hörspiel (.mp3) Angaben zum Inhalt, zur Besetzung, zum Ort und Zeitpunkt der Produktion ein Manuskript oder Treatment die vollständige Liste der verwendeten Fremdmaterialien (z.B. Musik) Kurzbiographie und Werkverzeichnis der Wettbewerbsteilnehmerin ein rechtefreies Foto der Wettbewerbsteilnehmerin (.jpg) inkl. Fotonachweis durch Unterschrift bestätigtes Einverständnis der Statuten
    Hörspielpreis max15, Bild: ARD
  • Ideenwettbewerb Baden-Württemberg "idee-bw"

    Der Ideenwettbewerb Baden-Württemberg „idee-bw“ wurde mit dem Ziel ins Leben gerufen, Einzelprojekte und Initiativen zu fördern, die die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Baden-Württemberg nachhaltig stärken. Einfallsreichtum und tolle Ideen sollen belohnt und der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Daher erhalten innovative Ideen und erfolgreiche Maßnahmen die Chance, sowohl finanziell unterstützt als auch öffentlich beworben zu werden, um anderen Akteurinnen und Akteuren im Bereich der Medienkompetenzförderung als Vorbild zu dienen. Der Wettbewerb richtet sich gleichermaßen sowohl an Projekte, die bereits erfolgreich verwirklicht wurden als auch an innovative Konzepte, die noch nicht in die Praxis umgesetzt werden konnten. Die Preise des Ideenwettbewerbs "idee-bw" sind Landesmittel, die vom Staatsministerium Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden. Die Geschäftsstelle des Kindermedienlandes leitet diese Gelder an die Gewinnerinnen und Gewinner des Ideenwettbewerbs „idee-bw“ weiter.  Teilnahmebedingungen Projekte und Ideen können am Ideenwettbewerb eingereicht, wenn:  sie das Ziel haben, die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen in Baden-Württemberg zu stärken sie einen Wissenstransfer und somit die Nachahmbarkeit durch andere ermöglichen ein pädagogischer Bezug gegeben ist Bei der Auswahl der Gewinnerinnen und Gewinner berücksichtigt die Fachjury die folgenden Kriterien: Konzept Medienpädagogik Originalität Modellcharakter/Nachhaltigkeit Finanzierungs- und Kostenstruktur. Anträge für 2023 können vom 10. Juli bis zum 30. September eingereicht werden.
    Logo Idee Bw