• Projekt Schule+Kultur der Stadt Karlsruhe 2024

    Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf kulturelle Bildung. Durch sie wachsen sie in ihre Rolle als verantwortliche Personen für die Kultur von morgen hinein. All dem möchte das Projekt Schule+Kultur Rechnung tragen, indem es Kooperationen zwischen Schulen und Kulturschaffenden finanziell unterstützt. Kulturelle Bildung fördert die Schlüsselkompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Sie schärft die Sinne und das Vertrauen in die eigene Kreativität und Gestaltungsmöglichkeit, sie verhilft spielend zu Flexibilität, sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit. Antragsfrist: 01. März bis 31. März 2024 Bitte beachten: Die Antragsfrist fällt in die Osterferien (23. März - 07. April 2024)! Kulturschaffende Karlsruher Kulturinstitutionen und kulturpädagogische Einrichtungen sowie Künstlerinnen und Künstler aus allen Bereichen der Kultur mit pädagogischer Erfahrung können Teil der Kooperationsgemeinschaft Schule+Kultur werden. Der Stadt Karlsruhe ist sehr an der Unterstützung einzelner Künstlerinnen und Künstler gelegen. Voraussetzung für die Teilnahme ist: Der Nachweis der pädagogischen Erfahrung | Qualifizierung und ein Führungszeugnis Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit der Schule Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen Arbeitsschwerpunkt in Karlsruhe Die Umsetzung des Projekts gestaltet jede Schule in Zusammenarbeit mit den Kulturschaffenden individuell. Die Projekte sind über ein Schulhalbjahr (18 Termine) oder über ein ganzes Schuljahr (36 Termine) fest in den Schulalltag integriert und finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit, vorzugsweise wöchentlich für eine oder zwei Schulstunde | n statt. Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt und ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Schulen Das Projekt Schule+Kultur bietet die Chance, sich zu einer Schule mit kulturellem Profil zu entwickeln. Gefördert werden Schulen in Karlsruhe. Jede Schule kann zwei Anträge pro Schuljahr stellen. Der Förderschwerpunkt liegt auf Projekten, die geeignet sind neue Impulse in die Schule zu tragen. Voraussetzung für die Teilnahme ist: Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit den Kulturschaffenden Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen Die Angebote sind verbindlich und kontinuierlich: Die Projekte sind über ein Schulhalbjahr (18 Termine) oder über ein ganzes Schuljahr (36 Termine) fest in den Schulalltag integriert und finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit, vorzugsweise wöchentlich für eine oder zwei Schulstunde | n statt. Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Bei Projekten, die zwischen 9 und 12 Uhr angeboten werden, ist eine Begründung abzugeben. Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt. Besonders gefördert werden Kooperationen mit mehreren Schulen. Räumliche und materielle Voraussetzungen werden von der Schule verlässlich bereitgestellt. Die Aufsichtspflicht liegt bei der Schule, eineverantwortliche Lehrkraft wird genannt. Antragsverfahren Anträge können nur von Kooperationsgemeinschaften gestellt werden, die aus Kulturschaffenden | Kultur-einrichtung und einer Schule bestehen. Ein Antrag kann entweder durch die Schule oder die Kulturschaffenden eingereicht werden. Achten Sie bitte darauf, dass das einzureichende Projekt von allen Projektbeteiligten mitgetragen wird. Die Anträge für Schule+Kultur können jedes Jahr ausschließlich im Zeitraum vom 1. März bis spätestens 31. März online mit dem eingestellten Antragsformular unter folgendem Link gestellt werden: http://www.karlsruhe.de/kooperationen Schriftlich eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt! Schulen und Kulturschaffende können jeweils maximal zwei Anträge, Kultureinrichtungen maximal drei Anträge einreichen. Eine kurze, aussagekräftige Projektbeschreibung mit Darstellung der künstlerischen und pädagogischen Qualität der Arbeit und Kostenplan ist beizufügen (max. 2 Seiten). Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Bei Projekten, die zwischen 9 und 12 Uhr angeboten werden, ist eine Begründung abzugeben. Folgeanträge sollen den Projektverlauf darstellen. Der | die Kulturschaffende | Kultureinrichtung erstellt einen Kostenplan. Darin enthalten sind: Dauer einer Einheit in Unterrichtsstunden und Häufigkeit (ein Schulhalbjahr 18 Termine oder ein ganzes Schuljahr 36 Termine, zuzüglich Präsentation) Honorar pro Unterrichtsstunde (maximal 35 Euro) Honorar für Vor- und Nachbereitung des Gesamtprojektes Kosten für Sachmittel (genaue Aufstellung des Verbrauchsmaterials; sofern nicht an der Schule vorhanden, Leihgebühren). Hinweis: Anschaffungen etwa für Instrumente, Laptop, Kamera werden nicht anerkannt. Einnahmen (beispielsweise Förderverein, Stiftungen) Vergabeverfahren Über die Anträge und die Zuschusshöhe (in der Regel volle Finanzierung) entscheidet eine Fachjury unter Leitung des Kulturbüros. Es besteht kein Anspruch auf Förderung! In der Regel erfolgt eine Förderung in maximal zwei aufeinander folgenden Schuljahren. Folgeanträge müssen immer besonders begründet werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist eine Förderung auch im dritten Jahr möglich, wenn die Finanzierung des Projektes zu 50 Prozent aus Drittmitteln gesichert ist und eine Begründung (Darstellung des Projektverlaufs) durch die Schule vorliegt. Wird der Antrag bewilligt, verschickt das Kulturbüro eine Kooperationsvereinbarung. Diese muss von der Kooperationsgemeinschaft unterschrieben werden: Zum einen von der | dem Kulturschaffenden | Kultureinrichtung, zum anderen von der Schulleitung.
    Header Portal Schule+Kultur; Bild: Canva
  • WIRKMÄCHTIG Culture4Climate Preises 2024

    Es bewegt sich einiges mit dem Klimaschutz im Kulturbereich! Kulturschaffende, Organisationen, Netzwerke und Verbände reden nicht nur über den Klimaschutz, sondern handeln und setzen diesen mit konkreten Maßnahmen um. Das erzeugt Wirkung. Die Initiative Culture4Climate zeichnet erstmals Menschen und Organisationen aus, die innovative Wege des Klimaschutzes im Kultursektor in Deutschland beschreiten, durch ihr vorbildliches Engagement wichtige Impulse setzen und andere zur Nachahmung inspirieren können. Der WIRKMÄCHTIG Culture4Climate Preis 2024 honoriert das Engagement, macht es sichtbar und trägt damit zur Verbreitung von wegweisenden Ansätzen und Umsetzungsformaten von Klimaschutz im Kultursektor bei. Einzelpersonen, Organisationen, Netzwerke und Initiativen sind aufgerufen sich bis zum 7. April 2024 zu bewerben. Der WIRKMÄCHTIG Culture4Climate Preis 2024 wird in drei Preiskategorien vergeben. Öffentliche Kulturorganisation Öffentliche getragene oder institutionell geförderte und grundfinanzierte Kulturorganisation z.B. Städtische oder Staatliche Theater und Museen,Kulturdezernate, Produktionshäuser, Kulturverbände Private Kulturorganisation Privat grundfinanzierte, nicht-institutionell geförderte Kulturorganisationen, z. B. freie Ensembles, private Stiftungen, Netzwerke, Initiativen Einzelperson Einzelakteur:innen, z.B. Solo-Selbständige, Künstler:innen Kriterien Wir suchen Menschen, Organisationen, Netzwerke und Initiativen aus dem Kultursektor in Deutschland, die innovative, wirkungsorientierte Lösungsansätze für den Klimaschutz im Kultursektor entwickelt und umgesetzt haben. Entscheidend für die Bewertung der eingereichten Ansätze und Umsetzungsformate für Klimaschutzmaßnahmen im Kultursektor in Deutschland sind im Besonderen die folgenden drei Kriterien: Klimaschutzpotenzial Kreativitäts- und Innovationsgrad Impuls- und Breitenwirkung Auswahl Die Gesamtdotierung des WIRKMÄCHTIG Culture4Climate Preis 2024 beträgt 10.000 EUR. Die Verteilung des Gesamtbetrags auf die einzelnen Preiskategorien bleibt der Jury überlassen. Auswahlprozess und Auszeichnung Die Auswahl für den Preis erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren: Bewerbungsfrist für den WIRKMÄCHTIG Culture4Climate Preises 2024 ist vom 20.02.2024 bis einschließlich 07.04.2024. Nach Beendigung der Bewerbungsfrist wertet die Kulturpolitische Gesellschaft e. V., zusammen mit den Verbundpartnern 2N2K Deutschland e. V. und Öko-Institut e. V. die eingereichten Bewerbungen aus und prüft, ob sie den Ausschreibungsbedingungen entsprechen (Longlist). Anschließend bestimmt eine unabhängige, fachkundige Jury die endgültige Auswahl der Preisträger:innen (Shortlist und Preisträger:innen). Die Shortlist wird Ende Juni 2024 veröffentlicht. Die Preisvergabe erfolgt im Rahmen der nationalen Konferenz der Initiative Culture4Climate am 17. September 2024. Dabei wird der von der Jury ausgezeichnete Vorschlag der Preisträger:innen vorgestellt.
    WIRKMÄCHTIG Culture4Climate Preises 2024
  • Kleinkunstpreis des Landes Baden-Württemberg 2024

    Seit 1986 zeichnet das Land - bundesweit einmalig - Künstlerinnen und Künstler mit dem Kleinkunstpreis Baden-Württemberg aus. Der Preis hat wesentlich dazu beigetragen, die Vielfalt und die Qualität der Kleinkunstszene des Landes zu stärken. Der Kleinkunstpreis wird von der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg gefördert. Seit dem Jahr 2000 erfolgt die Ausschreibung jährlich. Die Auszeichnung soll den Gewinnerinnen und Gewinnern ermöglichen, ihr Können einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen. Weitere Partner sind der Südwest Rundfunk (SWR) und die die LandesArbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg e.V. (LAKS). Einsendeschluss: 30. April 2024 Hinweis: Ihre Angaben werden direkt von uns an die LandesArbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg e.V. (LAKS) weitergeleitet und dort digital verarbeitet, gespeichert und ausschließlich an die Juroren weitergeleitet. Näheres erfahren Sie in den Datenschutzbestimmungen der LAKS sowie in den Datenschutzbestimmungen des Ministeriums. Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigt sind sowohl Einzelinterpreten und Einzelinterpretinnen als auch Gruppen. Die Bewerber und Bewerberinnen sollen mindestens 16 Jahre alt sein und aus Baden-Württemberg kommen oder derzeit hier wohnen. Nominierte Künstler und Künstlerinnen nehmen an der Preisverleihungs-Gala am Dienstag, 22. Oktober 2024 in Reutlingen teil. Gala der Preisverleihung wird vom SWR gestreamt/aufgezeichnet, Video-Ausschnitte daraus werden vom SWR auch nach der Preisverleihung noch in anderen SWR-Formaten verwendet.
    Kleinkunstpreis 2024, Bild:  Moritz Schwitzkowski
  • OPEN CALL für Pitch-Beitrag bei der KI-Connect

    Am 25. Juni findet im Rahmen des Kompetenzzentrums KARL und des European Digital Innovation Hub applied Artificial Intelligence and Cybersecurity (EDIH AICS) eine Veranstaltung statt, bei der junge Unternehmen der Region Karlsruhe die herausragende Chance erhalten, ihre neuesten KI-Lösungen auf der Bühne vor einem breiten Publikum an potenziellen Kunden und Kundinnen zu pitchen. Neben diesem inspirierenden Kurz-Pitch der innovativen Lösung von ungefähr 3 min besteht für die Unternehmen im Anschluss die Möglichkeit, sich an einem eigenen Stand vor Ort intensiver mit dem Publikum auszutauschen. Dieses Veranstaltungsformat schafft eine optimale Plattform für junge KI-Unternehmen, um ihre Innovationen aufmerksamkeitsstark zu präsentieren und gleichzeitig persönliche Gespräche und Networking-Möglichkeiten zu nutzen. Publikumsseitig richtet sich das Event an Vertreter und Vertreterinnen von Anwenderunternehmen, welche sich für KI-Lösungen interessieren, sich damit aktiv beschäftigen oder eine Erprobung bzw. Einführung planen. Wer kann teilnehmen? Egal, ob Du ein aufstrebendes Start-up bist oder ein etabliertes Unternehmen im Bereich KI repräsentierst – wir heißen vielfältige Bewerbungen herzlich willkommen. Unser Ziel ist es, offen zu bleiben und uns für überzeugende Ideen und spannende KI-Lösungen zu begeistern. Warum solltest Du teilnehmen? Die Teilnahme an unserer Veranstaltung verspricht nicht nur Sichtbarkeit für Dein Unternehmen und Dein Angebot, sondern bietet auch eine einzigartige Plattform für Netzwerken, intensiven Austausch mit potenziellen Kunden und Kundinnen sowie gegenseitige Inspiration. Interesse geweckt? – Dann sei dabei! Sichere Dir umgehend einen der begehrten Plätze, indem Du uns eine Bewerbung mit einem aussagekräftigen Titel und kurzen Vorstellungstext bis zum 25. März an folgende E-Mail schickst: sophia.john@cyberforum.de.
    Symbolbild Roboter und KI, Bild: Canva
  • Kulturpreis der LAKS Baden-Württemberg 2024

    Die LAKS Baden-Württemberg e.V. verleiht in der Regel alle zwei Jahre einen Kulturpreis für beispielgebende Projekte. In diesem Jahr ist der Preis eine Ermutigung für alle Versuche, die Zivilgesellschaft durch Kultur zu stärken, die Demokratie zu befördern und konkrete Utopien praktisch umzusetzen. Gesucht werden Projekte, die demokratiefeindlichen Bestrebungen entgegentreten, sich gegen Rassismus, Antisemitismus, Diskriminierung und für gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie eine offene Gesellschaft einsetzen. Der Kulturpreis der LAKS dient dazu, dieses Engagement in Erscheinung treten zu lassen und Initiativen zu stärken, die sich für die Demokratie einsetzen. Sei es in besonderen Formaten der Jugendbildung, in Projekten für Diversität und Inklusion, in partizipativen Tanz- und Theaterstücken, in immersiven Aktionen im öffentlichen Raum – der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativenund Soziokulturellen Zen-tren (LAKS) BW e.V. vereint unter ihrem Dach 80 Soziokulturelle Zentren aus ganz Baden-Württemberg, die allesamt von freien Trägern geführt werden. Seit 1992 zeichnet sie alle zwei Jahre mit dem Kulturpreis Projekte aus, die in besonderer Weise die soziokulturelle Arbeit darstellen – weil sie innovativ, zum Nachahmen anregend, vorausschauend oder reflektierend sind. Im Jahr 2024 stehen besonders Projekte im Vordergrund, die sich für die Stärkung der Demokratie einsetzen. Der Kulturpreis ist mit einem Preisgeld in Höhe von 2.500 Euro dotiert und wird von einer Fachjury ausgewählt. Voraussetzungen Im Jahr 2024 können sich Akteure der Soziokultur aus Baden-Württemberg bewerben oder vorgeschlagen werden, die in den Jahren ab 2022 besondere Projekte, Programme oder Festivals durchgeführt haben, die die Demokratie stär-ken. Dies sind : Soziokulturelle Zentren mit eigenen Projekten bzw. ihrer gesamten Arbeit oder freie, gemeinnützige Träger und Initiativen sowie Bündnisse freischaffender Künstler*innen, bzw. private, ehrenamtlich tätige Personen, die in Kooperation mit einem Soziokulturellen Zentrum ein Projekt durchgeführt haben bzw. zusammenarbeiten. Bewerbung mit folgendem Formular und zwei aussagekräftigen Fotos bis spätestens 15.04.2024 per Mail an: soziokultur(at)laks-bw.de Save the date: Die Preisverleihung findet am 3. Juli 2024 in der Rosenau in Stuttgart statt. --> Download Ausschreibung --> Download Bewerbungsformular
    LAKS Kulturpreis
  • TALENT Meet-up BW 2024

    Du lernst andere Talente im Kick-off kennen, tauchst in das Programm der Stuttgart Animated Week ein und kannst im Wrap-up deine Erfahrungen, Erkenntnisse und Energie teilen. Stehst du am Anfang der eigenen Gründung, steckst gerade mitten in der Entwicklung eines neuen Games oder studierst noch – vielleicht „was mit Medien“? Vielleicht kommst du mehr aus der (geistes-)wissenschaftlichen Richtung, willst dich aber mit anderen aus der Animations-, Film- und Games-Branche vernetzten, weil du den branchenübergreifenden Austausch schätzt? Impulse aus den verschiedensten Medienbereichen nimmst du dankend an, du liebst es, neue Leute kennenzulernen und hast keine Angst vor technologischer Innovation? Dann bist du beim TALENT Meet-up BW 2024 genau richtig! Bewirb dich jetzt für einen von 20 Plätzen in diesem kostenfreien, exklusiven Programm mit einmaliger Netzwerkgelegenheit. Tauch zusammen mit anderen Young Professionals in die Stuttgart Animated Week ein und besuche mit einem kostenfreien Kombiticket die FMX - FILM AND MEDIA EXCHANGE (23.-26.04.2024), das Internationale Trickfilm-Festival Stuttgart (23.-28.04.2024) sowie die APD Conference (23.04.2024). Wir unterstützen dich bei der Vernetzung, geben dir individuelle Programmtipps und gestalten den Rahmen für einen bestmöglichen Austausch - untereinander und in der internationalen Branche. Nicht zuletzt lernst du regionale Unterstützungsangebote und Ansprechpartner*innen kennen, sodass deiner professionellen Zukunft im THE LÄND nichts mehr im Weg steht. Du willst mitmachen? So geht's: Du bist Studierende*r im Abschlussjahrgang, Young Professional (Absolvent*in 5 Jahre nach dem Abschluss), Gründungsinteressierte*r oder Gründer*in 3 Jahre nach der Gründung mit Sitz in Baden-Württemberg? Dann füll dieses Bewerbungsformular aus. Wenn du deine Bewerbung fristgerecht bis zum 15.3.2024 einreichst, können wir sie in der Jury berücksichtigen. Du bekommst von uns bis zum 5.4.2024 Rückmeldung, ob du dir einen Platz im „TALENT Meet-up BW 2024“ gesichert hast! Das Angebot ist kostenfrei. Wenn du versäumst, deinen Platz im TALENT Meet-up BW 2024 beim Kick-off am 23. April 2024 (10.30 Uhr-13.00 Uhr) oder beim Wrap-up am 26. April 2024 (12.30 – 15.00 Uhr) ohne Vorlage eines Attests anzutreten ,behalten wir uns vor, den Preis des TALENT Meet-Up BW Programm (inkl. Tickets und Rahmenprogramm) i.H.v. 470,00 Euro abzubuchen.
    Symboldbild Start-Up, Bild: Canva
  • Innovationspreis 2024

    Der Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg wird an im Land ansässige kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung vergeben für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technologischer Dienstleistungen oder bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten, Produktion oder Dienstleistungen. Bewerbungen können über das Bewerbungsportal des Innovationspreises eingereicht werden. Die eingereichten Bewerbungen werden von einem Preiskomitee aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet.  Wer kann sich bewerben? Um den Landespreis bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung mit Sitz in Baden-Württemberg und einem Jahresumsatz bis zu 100 Mio. Euro und max. 500 Beschäftigten. Bestehen bei einem Unternehmen Mehrheitsbeteiligungen mit anderen Unternehmen, so ist der Umsatz der Unternehmensgruppe maßgebend. Ingenieurbüros müssen in Deutschland produzieren lassen. Der Sonderpreis der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH richtet sich gezielt an junge Unternehmen, die nicht älter als 10 Jahre sind und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von max. 10 Mio. Euro erzielen. Wie geht es nach der Bewerbungsphase weiter? Über die Vergabe des Preises entscheidet ein Preiskomitee. Die Mitglieder bewerten die Bewerbungen nach folgenden drei Kriterien: technischer Fortschritt besondere unternehmerische Leistung nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg. Ist eines dieser Kriterien nicht erfüllt, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Das Preiskomitee bestimmt die Aufteilung des Preises und berät das Land bei der Ausgestaltung der Preisvergabe. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Preis ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert. Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft lobt zusätzlich einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro aus, der an ein junges Unternehmen vergeben wird.
    Logo Innovationspreis BW
  • Designpreis Baden-Württemberg FOCUS OPEN 2024

    Design ist ein wesentlicher Schlüssel zum wirtschaftlichen Erfolg – das beweist der Internationale Designpreis Baden-Württemberg bereits seit 1991. In den über 30 Jahren seines Bestehens hat sich der jährlich ausgelobte Internationale Designpreis Baden-Württemberg als eine feste Größe in der Wirtschaft etabliert - national wie auch international. Seit dem Jahr 2009 findet er unter dem kompakten Label FOCUS OPEN statt. Der Gründungsimpuls für den Internationalen Designpreis Baden-Württemberg kam übrigens 1988 von Lothar Späth, damals Ministerpräsident des Landes und aktiver Wirtschaftsförderer. Damit lag er auf einer Wellenlänge mit dem Design Center, dessen ureigene Aufgabe schon immer war, Unternehmen von der wettbewerbsrelevanten Wirkung des Designs zu überzeugen. Die Ausschreibung und weitere Informationen finden sie hier zum nachlesen. BIS ZUM 16. APRIL 2024 KÖNNEN SIE SICH über DAS ANMELDEFORMULAR ONLINE zum INTERNATIONALEN DESIGNPREIS BADEN-WÜRTTEMBERG FOCUS OPEN 2024 ANMELDEN. KOSTEN Anmeldung pro Produkt: 170 Euro Bei positiver Entscheidung der Jury, Kostenbeitrag: 590 Euro (pro Produkt) Der Benefit für die Preisträger*INNEN MODERATE KOSTEN – GERINGER AUFWAND Der FOCUS OPEN ist einer der wenigen nicht-kommerziellen Designpreise mit internationaler Ausrichtung in Deutschland. Die Kosten für die Teilnehmenden sind moderat - auch Newcomer:innen und kleinste Unternehmen können es sich leisten, teilzunehmen und sich mit ihren innovativen Produkten auf internationaler Ebene zu messen. UNABHÄNGIGE JURY Die Jurorinnen und Juroren sind unabhängig – und verpflichten sich, keine eigenen Arbeiten einzureichen. Eine weitere Besonderheit des FOCUS OPEN ist, dass im Vorfeld der Jurierung keine Vorauswahl anhand von Bildmaterial erfolgt. Jedes eingereichte Produkt wird der Jury, wenn möglich, im Original zur Bewertung vorgelegt. BREITE WAHRNEHMUNG Der Benefit für die Preisträger:innen ist groß - sie gewinnen eine hohe öffentliche Wahrnehmung über die zahlreichen Kommunikationsplattformen des Design Center Baden-Württemberg: die Preisverleihung, die Preisträger:innen-Ausstellung, das internationale Jahrbuch und die Platzierung in sozialen Medien und Netzwerken! Dieser Nutzen wird insbesondere bei der Markenkommunikation positiv spürbar: Die Label FOCUS Meta, FOCUS Gold, FOCUS Silver, FOCUS Special Mention sind Gütesiegel und wertvolle Instrumente innerhalb des Markenauftritts.
    Designpreis Baden-Württemberg FOCUS OPEN 2024
  • OPEN CALL »Sonic Experiments« 2024

    Das ZKM | Hertz-Labor vergibt im Rahmen seines Artist-in-Residence-Programms »Sonic Experiments« Stipendien für Komponierende aus dem Schwerpunktbereich elektronische Musik und Klangkunst. Das ZKM | Hertz-Labor bietet fünf internationalen Komponist*innen und Künstler*innen aus den Creative Europe Ländern ohne Visumspflicht die Möglichkeit, sich in drei verschiedenen Kategorien/Genres zu bewerben und Projektvorschläge zur Realisation eines neuen Werkes einzureichen. Alle Werke können audiovisuell gestaltet werden. Zu den wählbaren Kategorien/Genres zählen:  Analog-Synthesizer Experimental Spatial Pop KI & Sensorik Für alle drei Kategorien stehen folgende Realisierungs- und Präsentationsmodi zur Wahl:  Komposition für Live-Elektronik Mixed Music (akustische Instrumente in Kombination mit Elektronik) Experimentelle Performance mit prominenter elektronischer Musik- oder Soundkomponente Live Coding Akusmatik Fixed Media Für mehrkanalige akusmatische oder audiovisuelle Fixed-Media-Werke, die Raumklang als Gestaltungsmittel einsetzen und für eine Aufführung im ZKM_Klangdom konzipiert sind, kann optional die am ZKM entwickelte freie Verräumlichungssoftware »Zirkonium« verwendet werden. Für Kompositionen in der Kategorie KI & Sensorik stellen wir ein auf LiDAR-Technologie basierendes Trackingsystem zur Ermittlung der Bewegungs- und Positionsdaten zur Verfügung. Es können auch andere Sensortechnologien verwendet werden, die dann jedoch mitgebracht werden müssen. Um die Vielfalt im Bereich der elektronischen Musik abzubilden, rufen wir Komponist:innen und Klangkünstler:innen aller Altersgruppen auf, sich unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, kulturellem, ethnischem und sozialem Hintergrund zu bewerben. Wir freuen uns auf eine große Heterogenität der Bewerbenden. Jetzt einreichen! Produktionsbedingungen Für den gesamten Zeitraum der Residency stellen wir eine unentgeltliche Unterkunft zur Verfügung. Die Anreise sollte am 09. oder 10.11.2024 erfolgen. Der Zeitraum für die Aufenthalte ist festgelegt und erstreckt sich vom 11.11.2024 bis zum 06.12.2024. Die Dauer des zu realisierenden Werkes sollte optimalerweise um die 10 Minuten, in Ausnahmefällen maximal 20 Minuten betragen. Die im Rahmen des Gastaufenthalts produzierten Werke sollen in einem Konzert am 05.12.2024 im ZKM_Kubus in Anwesenheit der Komponierenden zur Uraufführung kommen.  Der Konzertsaal ZKM_Kubus verfügt mit dem ZKM_Klangdom über eine kuppelförmige Lautsprecheranordnung. Die Residencies werden in den Ateliers des ZKM durchgeführt, die jeweils über eine Mehrkanal-Abhöre verfügen (horizontaler Lautsprecherkreis). Zusätzlich besteht Zugang zu einem Minidom, in dem sich ebenfalls eine kuppelförmige Lautsprecheranordnung befindet. Weitere Informationen zur technischen Ausstattung der für die Aufenthalte und die Präsentation zur Verfügung stehenden Räume finden Sie hier. Die Gastkünstler:innen bekommen eine gründliche Einführung in die Infrastruktur des ZKM und, bei Bedarf, in die Klangverräumlichungssoftware »Zirkonium« sowie in das LiDAR-System. Darüber hinaus bieten wir temporären Zugang zu einem leistungsstarken AI-Rechner. Die Stipendiat:innen sollten in der Lage sein, ihre Projekte in selbständiger Arbeit durchzuführen.  Finanzielle Rahmenbedingungen Die Höhe der Stipendien beträgt jeweils 1.000 € für die gesamte Aufenthaltsdauer. Alle Kosten für die Realisierung und die Produktion des musikalischen Werkes sowie die Lebensunterhaltungskosten werden von den Stipendiat:innen von diesem Betrag bezahlt. Für die einmalige An- und Abreise zu den Residenzen können unter Berücksichtigung des geltenden Reisekostenrechts die Reisekosten bis zu einem Höchstbetrag von 350 € erstattet werden.  Teilnahmebedingungen Für die Einreichung ist folgendes erforderlich: kurze Zusammenfassung der zu realisierenden Projektidee (max. 1.000 Zeichen inklusive Leerzeichen) Projektbeschreibung mit Angabe der entsprechenden Einreichungskategorie Analog-Synthesizer, Experimental Spatial Pop, oder KI & Sensorik (max. 5.000 Zeichen inklusive Leerzeichen) kurze Auflistung der benötigten technischen Mittel zur Produktion ausformulierte Biografie mit Details zur künstlerischen Ausbildung und zum künstlerischen Werdegang (max. 1.000 Zeichen inklusive Leerzeichen) und Kontaktdaten möglichst professionelle(s) Porträtfoto(s) im Querformat (min. 300 dpi) mit Angabe der Credits. Das/die Foto(s) muss/müssen für interne und externe Pressearbeit frei und uneingeschränkt verwendbar sein 3 Musikbeispiele nicht älter als drei Jahre zur Verdeutlichung des bisherigen künstlerischen Schaffens. Davon soll 1 Stück als repräsentativ im Hinblick auf die Bewerbung dienen (bitte am Ende des Dateinamen mit der Bezeichnung »_main_piece« angeben). Die anderen beiden einzureichenden Stücke dienen der zusätzlichen Verbildlichung des aktuellen künstlerischen Schaffens Bitte reichen Sie die Musikbeispiele als Stereo-Audiodatei (.mp3 mit 320 kbps) oder als Videodatei der kompletten Werke (1920x1080 px, h264 codec, 50 fps, .mov oder .mp4) ein Begleitmaterial zu den eingereichten Musikbeispielen wie etwa Partituren oder dokumentarische Bilddateien sind optional und können gerne beigelegt werden Die vollständigen Bewerbungen können bis einschließlich 31.03.2024, 23:59 Uhr CEST über unser Bewerbungsportal eingereicht werden. Nachfragen können per E-Mail an dominik.kautz@zkm.de mit individuell angepasstem E-Mail-Betreff nach dem Muster »Sonic Experiments 2024, Einreichungskategorie/Genre, Nachname« gerichtet werden. Unvollständige Bewerbungen werden beim Auswahlprozess nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse werden im Mai 2024 bekannt gegeben.
    © Foto ZKM  Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe, Foto Chiara Bellamoli
  • Digitaltag 2024 - Preis für Digitales Miteinander

    Wir zeichnen digitales Engagement aus! Die Digitalisierung ist mehr als der Computer am Arbeitsplatz und das Smartphone in der Jackentasche. Digitalisierung verändert, wie wir uns informieren, kommunizieren und konsumieren. Durch ihr Potenzial, Menschen zu vernetzen und Informationen in zuvor unvorstellbaren Mengen verfügbar zu machen, birgt die Digitalisierung enorme Chancen. Bislang können aber längst nicht alle daran teilhaben: Eine zentrale Herausforderung der Digitalisierung ist, sie gesamtgesellschaftlich und inklusiv zu gestalten. Der Preis für digitales Miteinander setzt genau hier an. Wir möchten diejenigen auszeichnen, die sich dafür einsetzen, Menschen aus dem digitalen Abseits zu holen, andere auf dem Weg in die digitale Welt mitzunehmen und sie zu befähigen, sich darin selbstbestimmt und sicher zu bewegen. Auch wollen wir diejenigen wertschätzen, die digitale Technologien für bürgerschaftliches Engagement nutzbar machen und so größere und neue Zielgruppen erreichen. Die Bewerbungsphase für den Jurypreis 2024 ist ab sofort geöffnet und endet am Sonntag, 7. April 2024.  Ihr wollt wissen, welche Projekte bisher gewonnen haben? Hier findet ihr alle ausgezeichneten Projekte der letzten Jahre: Preisträgerinnen und Preisträger   Jetzt bewerben für den Preis für digitales Miteinander 2024! Ihr setzt digitale Technologien erfolgreich für das Gemeinwohl ein und fördert digitale Teilhabe? Dann bewerbt euch jetzt für den diesjährigen Preis für digitales Miteinander! In drei Schritten seid ihr dabei:  Beachtet die Teilnahmebedingungen. Wählt eine Kategorie aus, in der ihr euch bewerben wollt. Was die Kategorien „Digitale Teilhabe“ und „Digitales Engagement” bedeuten, lest ihr in unseren FAQ.  Bewerbt euch über das Online-Formular auf dieser Seite.  Der Preis ist eine Auszeichnung der Initiative „Digital für alle“, die seit 2020 jedes Jahr anlässlich des bundesweiten Digitaltags vergeben wird. Insgesamt ist er mit 10.000 Euro dotiert. Wer am Ende gewinnt, entscheidet eine hochkarätige Jury. Allen Teilnehmenden wünschen wir viel Glück!   Die Kategorien Digitale Teilhabe In der Kategorie Digitale Teilhabe werden Projekte ausgezeichnet, die dazu beitragen, dass alle vom digitalen Wandel profitieren und an der digitalen Welt teilhaben können. Denn nicht alle haben auf diesem Weg dieselben Startchancen. Einigen fehlt schlichtweg der Zugang zu digitalen Technologien oder es mangelt an den notwendigen Fähigkeiten, um sich in der digitalen Welt zurechtzufinden, oder digitale Inhalte sind nicht so gestaltet, dass sie von allen problemlos genutzt werden können. Wir suchen daher Initiativen und Projekte, die Menschen aus dem digitalen Abseits holen und sie dazu befähigen, sich in der digitalen Welt selbstbestimmt und sicher zu bewegen. Zeigt uns mit eurem Projekt, wie ihr ... älteren Menschen den Umgang mit digitalen Technologien näherbringt. Kinder und Jugendliche dazu befähigt, digitale Medien kompetent zu nutzen und Informationen im Netz richtig einzuordnen. euch für Barrierefreiheit im Netz engagiert und das Internet inklusiver gestaltet. Ärmeren, Wohnungslosen oder anderen vulnerablen Gruppen Zugang zur digitalen Welt ermöglicht. Ihr fühlt euch angesprochen? Dann ist die Kategorie „Digitale Teilhabe“ für euch genau richtig!   Digitales Engagement Digitale Technologien können Menschen vernetzen, informieren und motivieren. Sie haben das Potenzial, das gesellschaftliche Miteinander zu bereichern und neue Wege des Engagements zu eröffnen. In der Kategorie Digitales Engagement werden Formen des Engagements ausgezeichnet, die digitale Technologien auf innovative Weise nutzen, um bürgerschaftliches Engagement auszuweiten und zu fördern. Wir suchen Initiativen und Projekte, die gesellschaftliches Engagement fördern – entweder im Analogen mithilfe digitaler Technologien oder im digitalen Raum. Zeigt uns mit eurem Projekt, wie ihr … kreative digitale Formen entwickelt, um mehr Menschen für Engagement und Ehrenamt zu begeistern. mithilfe digitaler Technologien Nachbarschaftshilfe, Seelsorge oder das Vereinsleben verbessert. euch gegen Hass, Hetze und Diskriminierung im Netz einsetzt. Digitales dafür nutzt, unsere vielfältige und demokratische Gesellschaft zu stärken. Ihr fühlt euch angesprochen? Dann passt die Kategorie „Digitales Engagement“ zu euch.  
    Digitaltag 2024