• Buggles Award – Landesmusikvideopreis

    Das Pop-Büro Region Stuttgart und der Stuttgarter Filmwinter – Festival for Expanded Media laden zur Teilnahme am landesweiten Musikvideowettbewerb „Buggles Award – Landesmusikvideopreis“ ein.Eingereicht werden dürfen Musikvideos aus Baden-Württemberg. Gesucht werden innovative, experimentierfreudige und unkonventionelle Arbeiten.Eingereicht werden kann eine unbegrenzte Anzahl an Videos solange sie den Teilnahmebedingungen entsprechen. Preise gibt es höchstens zwei zu gewinnen.Eine Kommission mit Vertreter*innen des Pop-Büro Region Stuttgart und dem Stuttgarter Filmwinter wählen im Anschluss die Wettbewerbsbeiträge aus. Der auf 1.000 Euro dotierte „Buggles Award – Landesmusikvideopreis“ wird an Regisseur*innen von einer unabhängigen Jury in Rahmen des Festivals vergeben.Zudem wird ein mit 500 Euro dotierter Online-Publikumspreis verliehen.Die ausgezeichneten Einreichungen werden schließlich im Rahmen des 39. Stuttgarter Filmwinter auf großer Leinwand gezeigt.Bewerbungsschluss ist der 03.10.2025.
    buggles award
  • idee BW

    Ziel ist es Einzelprojekte und Initiativen zu fördern, die die Medienkompetenz der Gesellschaft in Baden-Württemberg nachhaltig stärken. Daher erhalten Ideen und erfolgreiche Maßnahmen die Chance finanziell unterstützt zu werden. Die Förderungen richten sich gleichermaßen sowohl an Projekte, die bereits erfolgreich verwirklicht wurden als auch an Konzepte, die noch nicht in die Praxis umgesetzt werden konnten. Die Mittel werden vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt und durch die Geschäftsstelle MedienFokus BW ausgeschüttet.TeilnahmebedingungenProjekte und Ideen können für idee BW eingereicht werden, wenn sie das Ziel haben: die Medienkompetenz der Gesellschaft mit Projekten in Baden-Württemberg zu stärkeneinen Wissenstransfer und somit die Nachahmbarkeit durch andere ermöglichenTeilnahmeberechtigt sind: juristische oder natürliche Personen, diekeine Gewinnenserzielungsabsicht im Rahmen des Projekts anstreben Bei der Auswahl der geförderten Projekte berücksichtigt die Fachjury insbesondere die folgenden Kriterien:Inklusion und ParitätGemeinnützigkeitDemokratieförderungInnovationscharakterFinanzierung (Sachkosten max. 70%, Personalkosten max. 30%, Eigenmittel sind auszuweisen)JuryÜber die Förderungen entscheidet die folgende Fachjury:Stefan Aufenanger, AG Medienpädagogik Institut für Erziehungswissenschaft Uni MainzCaroline Braun, Kreismedienzentrum EmmendingenBjörn Friedrich, Studio im Netz MünchenElke Sauerteig, Aktion Jugendschutz StuttgartKatrin Schlör, Hochschule der Medien Stuttgart, Medienakademie BWKurt Schneider, Zentrum für Medienkompetenz, Universität TübingenEva Weiler, CES Verlag HeidelbergDie Gelder für idee BW sind Landesmittel, die vom Staatsministerium Baden-Württemberg, Projektträger des Kindermedienlands Baden-Württemberg, zur Verfügung gestellt werden. Die Geschäftsstelle des Kindermedienlandes leitet diese Mittel an die geförderten Projekte weiter.Einsendeschluss ist der 05. Oktober 2025
    Logo Idee Bw
  • CinEuro FilmLab 2025

    CinEuro ist ein Netzwerk, das die grenzüberschreitende Filmkoproduktion fördert und sich über sieben Regionen erstreckt: Grand Est (Frankreich), Nordschweiz, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Großherzogtum Luxemburg, Brüssel-Hauptstadt und Wallonien. Das CinEuro FilmLab unterstützt die Entwicklung von Spielfilmen und Serien, die die Verbindungen zwischen diesen Regionen thematisieren. Einreichfrist ist der 31. August 2025.Dieser Projektaufruf unter dem Motto “Europäische Institutionen und Machtzentren im Fokus” richtet sich an Werke, die sich mit Themen rund um Europa und seine Institutionen auseinandersetzen.Brüssel, Straßburg und Luxemburg – als Sitze zahlreicher europäischer Institutionen – bilden den Schauplatz: Politiker*innen, Attaché*s, Berater*innen, Beamt*innen, Journalist*innen, Aktivist*innen, Lobbyist*innen, Spion*innen, internationale Institutionen, NGOs, Auslandsvertretungen, spezialisierte Kanzleien…Diese Orte der Macht sollen den narrativen Rahmen der eingereichten Projekte bilden.Maßgeschneiderte Förderung für ausgewählte ProjekteBis zu fünf Projekte (Spielfilme oder Serien) werden für ein einjähriges Förderprogramm ausgewählt, das folgende Elemente beinhaltet:Drehbuch-Coaching (Scriptdoctoring)Pitch-TrainingsInternationale NetzwerkgelegenheitenDie Teilnehmer*innen treffen andere Autor*innen und Regisseur*innen aus den Partnerregionen und pitchen ihr Projekt bei BRIFF 2026 (Brussels International Film Festival, Belgien) und Forum Alentours 2026 (Straßburg, Frankreich).
    CinEuro FilmLab
  • INDEPENDENT DAYS 2026: Call for Submissions

    Die nächsten INDEPENDENT DAYS - Internationale Filmfestspiele Karlsruhe finden vom 15. bis 19. April 2026 in der SCHAUBURG Karlsruhe statt.Filmschaffende haben ab sofort die Möglichkeit ihre Arbeiten online über Filmfreeway einzureichen. Gesucht sind sowohl Kurz-, als auch Langfilme jeden Genres, inhaltliche Beschränkungen gibt es nicht.Neben zwölf Filmpreise im Wert von 13.000 Euro werden auch noch Produktionen gezielt für die Sektionen “Immersive Realities”, “Demokratie und Menschenrechte”, “Indie goes India”, “Trash is Fun!” und “Films for a sustainable Future” gesucht.Am 15. Juli 2025 endet die Earlybird Einreichungsfrist. Filmemacher*innen können aber noch unter anderem bis zur Regular Deadline am 30. September 2025 und zur Last Chance am 30. November 2025 ihre Filme einreichen.Awards & Prizes Film Award of the Cultural Foundation Sparkasse Karlsruhe, prize money 2,500 Euro Film Award of The City of Karlsruhe, prize money 1,500 Euro and Award Trophy KARLINA Best Short Shortfilm Award (shorts up to 5 minutes) 500 Euro and Award Trophy KARLINA Indie Award for Best Feature Film 1,000 Euro and Award Trophy KARLINA Newbie Award for Best First Time Movie 1,000 Euro and Award Trophy KARLINA Female Award for Best Female Director 1,000 Euro and Award Trophy KARLINA Film Award of Karlsruhe Press Club: 1,000 Euro Best Independent Actor Award: 500 Euro and Award Trophy by Vollack Group Best Independent Actress Award: 500 Euro and Award Trophy by Vollack Group Best Film Composer Award: 500 Euro and Award Trophy KARLINA UNESCO Creative City of Media Art - Film Award for the Best Experimental Shortfilm: Award Trophy KARLINA Best Medium Length Film: Award Trophy KARLINARules & Terms Films should be produced within the years 2022 to 2026. Short films as well as feature films can be submitted. We also accept medi length films.All contents and genres are acceptable (except for advertisements, image films) as long as they do not imply any illegal exposures according to German StGB law (e.g. pornography, excessive violence or sedition etc.).Low Budget production costs have to be below 2,500 Euro per minute run-time, feature films (60 minutes and longer) shall not have more than approx. 250,000 Euro total costs and short films up to 30 minutes not more than approx. 50,000 Euro. No Budget production costs have to be below 100 Euro per minute run-time, feature films (60 minutes and longer) shall not have more than approx. 10,000 Euro total costs and short films up to 30 minutes not more than approx. 2,500 Euro. Besides the actual production costs, other indications like production facilities or infrastructure (company or film academy) are considered as well for classification.Screening copies (e. g. USB-Storage, harddisk), which you have sent to the festival will be delivered back to your official adress (or to the next festival) with a postal service of our choice. Please note that cannot influence the speed of delivery.Films that have been formally submitted to us and selected by our program committee can not be withdrawn.
    Independent Days Filmfestspiele, Logo
  • Innovationsfonds Kunst 2025

    Mit dem Innovationsfonds Kunst unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst innovative Vorhaben von Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg.Der Innovationsfonds Kunst verfolgt grundsätzlich das Ziel, außergewöhnliche künstlerische und kulturelle Projekte zu fördern. Für die Ausschreibungsrunde 2025 werden neben allgemein innovativen Projekten in besonderer Weise auch Kunst- und Kulturprojekte unterstützt, die sich inhaltlich mit dem Thema Demokratie auseinandersetzen und/oder die Förderung demokratischer Werte anstreben. Dabei wird die Kooperation mit unterschiedlichen regionalen Akteuren (wie Kommunen, Kultureinrichtungen, Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen) in der Projektentwicklung und –umsetzung begrüßt.Vorhaben, die in ländlichen Regionen umgesetzt werden, sind sehr willkommen. Anhaltspunkt hierfür ist der Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg.AntragstellerAntragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:Die Kultureinrichtung muss ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.Die Kultureinrichtung muss dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zuzuordnen sein. Dazu zählen beispielsweise öffentliche und private Theater, Soziokulturelle Zentren, Kinos, Clubs, feste Ensembles, Orchester, Chöre, Amateurmusik und Amateurtheater, Festspiele, Kunst- und Musikhochschulen, Museen, Galerien, Kunstvereine, Literatur, Bibliotheken und Archive sowie der Film- und Medienbereich.Die Kultureinrichtung muss gemeinnützige Ziele verfolgen. Eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist nicht erforderlich.Die Kultureinrichtung muss in der Regel vor dem 1. Januar 2022 gegründet worden sein.Die Kultureinrichtung muss rechtlich eigenständig sein (zum Beispiel e.V., gGmbH, Stiftung, GbR, Einzelunternehmen etc.) oder in der Trägerschaft einer Kommune oder des Landes stehen.Nicht antragsberechtigt sind:Einrichtungen, die anderen Ministerien zugeordnet sind, wie z. B. Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendhäuser, LKJ, karitative Einrichtungen, Volkshochschulen, etc.Kommunen, Kulturämter oder LandratsämterNatürliche Personen wie freischaffende Künstlerinnen und Künstler, Kultur- und Kreativschaffende ohne eigene Rechtsform sowie Einzelunternehmen, die als Einzelperson agieren, aber keine Kultureinrichtung betreiben.FörderhöheDie maximale Fördersumme beträgt 30.000 Euro; die Mindestfördersumme liegt bei 10.000 Euro. Der Eigenanteil in Höhe von mindestens 20 % der Projektkosten kann in Form von Eintrittsgeldern, Eigen- oder Drittmitteln erbracht werden.Zuwendungsfähige KostenHonorare für Künstlerinnen und KünstlerAbgaben an die KünstlersozialkassePersonalkosten, sofern sie nicht anderweitig (zum Beispiel über eine institutionelle Förderung) finanziert sindHonorarkosten für freie Mitarbeiter und Leistungen DritterReise- und TransportkostenTechnik- und MietkostenKosten für Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitMaterial- und SachkostenAbgaben an die GemaVerfahrenDie Antragstellung erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular (www.mwk-kunstfoerderung.de/innovationsfonds/). Die Antragsfrist endet am Donnerstag, den 4. September 2025.Projektanträge, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, werden von einer unabhängigen Jury begutachtet. Auf Basis der Juryempfehlung trifft das Ministerium die Förderentscheidung.Die Bewertungskriterien sind insbesondere:Künstlerische Qualität des ProjektesAusrichtung auf Zuwendungsziele unter Ziffer 2Erweiterte ZielgruppenanspracheKompetenz und Programmqualität der beantragenden KultureinrichtungRealisierbarkeit des Projektes bzw. Erreichbarkeit der ProjektzieleAngemessenheit und Plausibilität der KostenBeitrag des Projekts zu Geschlechtergerechtigkeit, Diversität und ÖkologieBei der Auswahl der Projektanträge achtet die Jury zudem auf die regionale Ausgewogenheit und eine verhältnismäßige Förderung unterschiedlicher Sparten.Die Bekanntgabe der Förderentscheidung soll Ende Oktober 2025 erfolgen. Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit ab Bewilligung bis Ende März 2027.Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung. Rechtsgrundlage sind die Landeshaushaltsordnung (LHO) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P).Förderberatung über WebexUm Fragen zur aktuellen Ausschreibung des Innovationsfonds Kunst 2025 adäquat beantworten zu können, werden wir für alle Antragstellenden zwei Förderberatungen per Webex anbieten, an denen Sie kostenfrei und ohne Anmeldung teilnehmen können. Die Termine für die Online-Beratung werden hier in Kürze bekannt gegeben.
    Symbolbild Kunst, Künstlerin, Bild: Canva
  • Thomas Strittmatter Preis 2026

    Mit dem Thomas Strittmatter Preis zeichnet die MFG Filmförderung Autorinnen und Autoren für qualitativ hochwertige Drehbücher aus. Prämiert werden Fernseh- oder Kinostoffe mit einem Bezug zu Baden-Württemberg. Der nach dem jung verstorbenen Autor Thomas Strittmatter benannte Drehbuchpreis ist mit 20.000 Euro dotiert und wird alljährlich während der Berlinale im Rahmen einer feierlichen Gala verliehen. Eingereicht werden können Drehbücher bis zum 15. August 2025aller Genres für einen abendfüllenden Kino- oder TV-Spielfilm,die originär in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind,einen Baden-Württemberg-Bezug aufweisen,zum Zeitpunkt der Verleihung noch nicht verfilmt sein dürfen,zuvor noch nicht zum Thomas Strittmatter Preis eingereicht wurden undkeine Copyright-Vermerke oder Namensnennungen aufzeigen (anonymisiertes Exemplar).Bitte beachten Sie, dass der Baden-Württemberg-Bezug Bewerbungsvoraussetzung ist, d.h. die Bewerber*innen müssen ihren ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, oder die Handlung des Buches muss in Baden-Württemberg lokalisiert sein.Eine unabhängige Jury liest die Drehbücher anonym. Die Nominierten werden zur Preisverleihung nach Berlin während der Berlinale eingeladen.
    Strittmatter_am_Tisch__c__Volker_Derlath
  • FEMALE FOUNDERS CUP 2025

    Der Wettbewerb für GründerinnenDer FEMALE FOUNDERS CUP ist das Pitch Event für Frauen in Baden-Württemberg und bietet jährlich zehn Gründerinnen und Unternehmerinnen die Chance, ihre Geschäftsidee in drei Minuten vor einer ausgewählten Fachjury und der breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Dieses Jahr findet das Finale FEMALE FOUNDERS CUP 2025 am 03. November in der IHK Reutlingen statt.Eine Bewerbung – viele Chancen Alle Gründerinnen und Start-up-Teams die mindestens 50 Prozent Women Power im Gründungsteam haben die maximal fünf Jahre an der Verwirklichung ihrer Geschäftsidee arbeiten deren Gründungsstandort in Baden-Württemberg angesiedelt ist deren Geschäftsidee bislang noch bei keinem Start-up BW Elevator Pitch (weder Special Cup noch Regional Cup) präsentiert wurdehaben beim FEMALE FOUNDERS CUP 2025 viele Chancen mit dieser Bewerbung.  Denn die Vergabe der insgesamt zehn Startplätze erfolgt über zwei Wege: Drei Startplätze werden durch eine Fachjury vergeben und sieben Startplätze durch das Online Voting hier auf der Webseite. Sobald die eingereichte Bewerbung freigeschaltet ist, kann das Voting starten. Der Voting Button befindet sich auf der jeweiligen Präsentationsseite der veröffentlichten Bewerbung.Jetzt bewerben und dabei sein!Anmeldeschluss ist der 9. Oktober 2025 um 15:00 Uhr.Die 10 Finalistinnen können sich dann in einem kostenfreien Workshop (Pitch Coaching) Ende Oktober auf ihre Pitches beim FEMALE FOUNDERS CUP vorbereiten.
    Female_Founders_Cup
  • Perspektive Pop 2.0

    Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst schreibt im Rahmen der POPLÄND-Initiative ein neues Förderprogramm zur Stärkung der Popmusikszene in Baden-Württemberg aus.Perspektive Pop 2.0 vergibt Projektförderungen in Höhe von bis zu 20.000 Euro für Musikschaffende und Livemusik-Veranstaltende. Bewerbungen sind bis einschließlich 13. Juli 2025 möglich.Ziel des Programms ist die Weiterentwicklung der baden-württembergischen Popszene durch die Förderung von künstlerischer Innovation und Vielfalt, insbesondere im Nachwuchs- und Nischenbereich, die Sicherung einer anspruchsvollen Programmgestaltung und von Auftrittsmöglichkeiten für Popmusikerinnen und -musikern aus Baden-Württemberg, die Entwicklung neuer Livemusik-Formate sowie die Stärkung ländlicher Räume. Das Förderprogramm richtet sich an alle Genres der Populären Musik, ausgenommen sind die Genres Jazz und Schlager.Zur Umsetzung von Perspektive Pop 2.0 stehen in der Förderrunde 2025 insgesamt rund 400.000 Euro zur Verfügung. Die mögliche Fördersumme je Antrag liegt zwischen 10.000 und 20.000 Euro. Anfang 2026 soll eine zweite Förderrunde ausgeschrieben werden.Die Projektförderungen werden in der Förderrunde 2025 in zwei Programmlinien vergeben.Programmlinie A richtet sich an Popmusikerinnen und -musiker mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg, die sich durch eine hohe künstlerische Qualität und überregionales Entwicklungspotential auszeichnen.Programmlinie B unterstützt Livemusik-Veranstaltungen in Baden-Württemberg wie Konzerte, Konzertreihen und -programme, Festivals oder Einzelevents, insbesondere auch in ländlichen Regionen.Förderinhalte:Produktion, Präsentation und Promotion von PopmusikLivemusik-Veranstaltungen mit einer anspruchsvollen künstlerischen ProgrammgestaltungErprobung neuer Veranstaltungskonzepte und Livemusik-FormateBookings von Newcomer-Artists aus Baden-Württemberg (auch als Teil eines Lineups)Livemusik-Veranstaltungen in ländlichen RäumenAntragsberechtigung:freischaffend tätige Musikerinnen und Musiker (Solo, Bands, Kollektive) mit einem künstlerisch eigenständigen Repertoire und einer regelmäßigen künstlerischen TätigkeitLivemusik-Spielstätten, insbesondere Musikclubs und Festivals, die über ein unter künstlerischen Gesichtspunkten kuratiertes Programm verfügensoziokulturelle Zentren, soweit das Vorhaben besonders förderwürdig ist und nicht aus dem regulären Budget finanziert werden kannfreie Veranstalterinnen und Veranstalter von popkulturellen Livemusik-Events ohne feste eigene SpielstätteFörderkriterien:Bei der Begutachtung der Projektanträge ist ausschlaggebend, ob die Zuwendungen des Landes erkennbar zur Erreichung der Programmziele beitragen. Die Bewertung durch eine unabhängige die Jury erfolgt insbesondere nach folgenden Kriterienkünstlerische QualitätOriginalität und Innovationskraftüberregionales PotenzialProfessionalität, realistische Planung, plausibler Kosten- und Finanzierungsplanfaire Entlohnung aller Beteiligten, insbesondere der Künstlerinnen und Künstlerbesonderes Augenmerk auf Nachwuchs, künstlerische Nischen, ländliche Räumeüberzeugender GesamteindruckEin diverses Booking wird im Rahmen der Gesamtwürdigung ausdrücklich positiv berücksichtigt. Ebenso fließen Maßnahmen für Nachhaltigkeit, Awareness und Barrierefreiheit/Teilhabe positiv in die Bewertung ein. Bei der Gesamtauswahl wird u. a. auf eine angemessene Berücksichtigung von urbanen und ländlichen Räumen sowie unterschiedlicher Genres geachtet.Antragstellung:Eine Antragstellung ist ab sofort bis zum 13. Juli 2025 möglich. Hierzu mussder Online-Antrag ausgefüllt werden. Häufige Fragen werden in einer FAQ-Sammlung und im Rahmen einer Online-Antragsberatung beantwortet. Vollständige Projektanträge, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, werden nach Eingang von der Jury begutachtet. Die Förderentscheidung und die Erstellung des Bewilligungsbescheids sollen Anfang Oktober 2025 erfolgen. Maßgeblich für eine Förderung ist die Förderrichtlinie des Programms „Perspektive Pop 2.0.
    Popländ; Bild: Staatsministerium Baden-Württemberg
  • Open Call: The Shape of Tomorrow

    2023 präsentierten sich erstmals Karlsruher Kunst- und Kultureinrichtungen bei der art karlsruhe auf einer eigenen Fläche. Mit der Medienkunst im Mittelpunkt des Raumes – als Nukleus der Identität der Stadt Karlsruhe – wurden in den letzten drei Jahrenauf dieser Fläche verschiedene Medienkunstwerke präsentiert. Im Jahr 2025 setzt sich die Ausstellung mit einem neuen thematischen Fokus auseinander: The Shape of Tomorrow.Vom 5. bis 8. Februar 2026 findet die art karlsruhe in der UNESCO Medienkunststadt Karlsruhe erneut statt. Die Geschäftsstelle UNESCO City of Media Arts lädt Künstler*innen und Künstlergruppen ein, Projektvorschläge für ein Medienkunstwerk einzureichen, das Architektur als künstlerische und gesellschaftliche Vision reflektiert.Die Architektur ist mehr als bloße Baukunst – sie beeinflusst unser soziales Miteinander, unsere Wahrnehmung von Räumen und unsere Vorstellung von Zukunft. Wie können Medienkunst und digitale Technologien die Architektur neu interpretieren? Wie können sie uns helfen, städtische und architektonische Räume nachhaltig, interaktiv und inklusiv zu gestalten? Gesucht wird ein bildreiches, interaktives Medienkunstwerk, das sich mit diesen Fragen auseinandersetzt und einen Dialog zwischen Architektur, Medienkunst und Gesellschaft herstellt. Für die Realisierung des Projektes erhält der/die ausgewählte Künstler*in ein Zuschuss in Höhe von 10.000 €. Das Künstlerhonorar wird extra vergütet.Das ausgewählte Werk wird zentral auf der genannten Fläche der art karlsruhe 2026 ausgestellt. Nach der Messe sind weitere Präsentationen im Rahmen des Ausstellungsformats Media art is here von UNESCO City of Media Arts in Karlsruhe geplant.Bewerben können sich professionelle Medienkünstler*innen aus Karlsruhe und Region (Landkreis Karlsruhe). Bewerbungen sind für Einzelpersonen und Künstlergruppen möglich. Bewer­bungs­schluss ist Donnerstag, 10. Juli 2025.Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Ausschreibungsrichtlinien vor Antragstellung. Die Richtlinien sind hier abrufbar.Die Realisierung des ausgewählten Projektes erfolgt mit freundlicher Unterstützung der Werner-Stober Stiftung.
    the shape of tomorrow
  • Kunstausstellungen in der Orgelfabrik 2026 - Jetzt bewerben!

    Die Ausschreibung richtet sich an freischaffende bildende Künstler*innen mit einer anerkannten künstlerischen Ausbildung an einer Kunsthochschule, Mitglieder eines Berufsverbandes bildender Künstler*innen, die in Karlsruhe oder der Region leben und arbeiten. Zugelassen sind auch Studierende der Kunsthochschulen dieses Einzugsbereiches. Ausstellungsort: Orgelfabrik, Amthausstraße 17, 76227 Karlsruhe-Durlach Die Orgelfabrik ist ein Kulturzentrum, das im oberen Teil als Kabarettbühne „Die Spiegelfechter“ genutzt wird. Im unteren Teil befinden sich eine große Ausstellungshalle sowie drei kleinere Ausstellungsräume. Die Halle eignet sich besonders gut für großformatige Arbeiten, Rauminstallationen und Performances. Aufgrund der Verschiedenartigkeit der einzelnen Räume wird die Orgelfabrik bevorzugt für Gruppen- oder Gemeinschaftsausstellungen mehrerer Künstler*innen zur Verfügung gestellt. Begrüßt werden weitere von den Künstler*innen getragene Veranstaltungen im Rahmen der Ausstellungen. Die Ausstellungsräumlichkeiten werden den Künstler*innen von der Stadt Karlsruhe kostenlos zur Verfügung gestellt.Mögliche Zeitfenster für eine Ausstellung 2026 7. bis 26. Januar | 3. bis 23. Februar | 24. Februar bis 16. März | 17. März bis 7. April | 8. bis 27. April | 28. April bis 18. Mai | 19. Mai bis 8. Juni Möglicher Performance-Termin 2026 18. November Der Bewerbungszeitraum ist vom 1. April bis zum 1. Juli 2025. Die Entscheidung erfolgt durch eine Fachjury. Die Bewerber*innen werden umgehend nach dem Auswahlverfahren benachrichtigt. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.Die ausstellenden Künstler*innen verpflichten sich, ihre Arbeiten selbst aufzubauen und angemessen zu präsentieren. Den Ausstellenden obliegt auch die Öffentlichkeitsarbeit für ihre jeweiligen Ausstellungsprojekte. Seitens des Kulturbüros werden die Ausstellungsstücke nicht versichert. Die Ausstellung ist jeweils Mittwoch bis Samstag 15 bis 19 Uhr und Sonntag 11 bis 18 Uhr geöffnet. Für die Aufsicht während der Öffnungszeiten sind die Ausstellenden selbst verantwortlich. Veranstaltungen im Rahmen der Ausstellungen sind im Vorfeld mit dem Kulturbüro abzustimmen.
    Orgelfabrik, Bild: Stadt Karlsruhe Monika Müller-Gmelin