-
Ideenstark 2022
In diesem Jahr vergibt die MFG Baden-Württemberg zum sechsten Mal die Auszeichnung IDEENSTARK an Kultur- und Kreativschaffende aus Baden-Württemberg. Seid dabei und werdet eine*r von zehn Ideenstarken 2022. Gewinnt damit einen Platz im einjährigen IDEENSTARK-Programm und verwirklicht Euch, Eure Geschäftsidee, Euer Projekt oder Eure Unternehmung! Bis zum 7. Juni 2022 könnt Ihr Euch bewerben. Euer Leben ist Design, Kunst, Musik oder Tanz? Ihr brennt für Architektur oder Stadtentwicklung? Ihr seid kreativ im Bereich Games, Apps, Podcast oder Film? Ihr wollt schreiben, erfinden oder produzieren? Vielleicht seid Ihr Impulsgeber*in in einem ganz anderen Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft oder arbeitet an einer Schnittstelle zu anderen Branchen und Themenfeldern. Präsentiert Euch und Eure Idee, Euer Unternehmen oder Projekt – unabhängig davon, ob Ihr Euch damit noch im Entwicklungsprozess befindet oder bereits in der Umsetzung seid. Bewerben können sich Einzelpersonen und Teams mit mehreren Gründungsmitgliedern und Initiator*innen. Nur drei Dinge braucht Ihr für Eure Teilnahme: Eine Beschreibung der Idee bzw. der Geschäftstätigkeit Ein kurzes Statement zur Motivation: Warum willst du bzw. wollt ihr am IDEENSTARK-Programm teilnehmen? Eine kleine Vorstellungsrunde: Wer steckt hinter der Idee, dem Projekt, dem Unternehmen? Bewerbungsschluss ist am 7. Juni 2022. Hier gehts zu unseren Teilnahmebedingungen. Für deine Einreichung nutze bitte das Bewerbungsformular. Wer kann sich bewerben? Alle Akteure und Projekte aus der Kultur- und Kreativwirtschaft in Baden-Württemberg können sich bewerben. Egal, ob allein oder mit dem gesamten Team, ob es die Idee nur auf dem Papier gibt oder schon umgesetzt wird. Es gibt keine Altersbegrenzung. Wichtig ist, dass der Geschäftssitz des Unternehmens bzw. der Wohnsitz der Bewerberin / des Bewerbers in Baden-Württemberg liegt. Befindet sich das Projekt noch im Ideenstadium und es besteht kein Unternehmen, gilt der Wohnsitz der Bewerberin / des Bewerbers. Es können auch Ideen zugelassen werden, deren Realisierung speziell für Baden-Württemberg geplant sind und die Bewerberin bzw. der Bewerber den eigenen Wohnsitz nicht in Baden-Württemberg gemeldet hat. Wie kann man sich bewerben? Via Online-Formular auf www.ideenstark.mfg.de. Für die Bewerbung reichen drei Dinge: Eine kurze Beschreibung der Idee / des Unternehmens / des Projekts, ein paar Informationen zur Person oder zum Team und eine Begründung, warum man am Programm IDEENSTARK teilnehmen möchte. Wer mag, kann auch eine PDF oder einen anderen Anhang für die Jury hochladen. Auswahlverfahren Die Auswahl verläuft in zwei Schritten: Aus allen Einsendungen werden insgesamt 18 Bewerberteams zu persönlichen Auswahlgesprächen eingeladen. Hier gibt es die Möglichkeit noch einmal persönlich die Jury von der eigenen Idee zu begeistern, aber auch selbst Fragen zu stellen, Feedback für den weiteren unternehmerischen Weg zu erhalten und sein Netzwerk zu erweitern. Was ist der Nutzen? Die Preisträger*innen erwartet ein Jahr, in dem sie ihre Ideen, Projekte und Unternehmen nach vorne bringen und für die Zukunft stärken. Zur Auszeichnung gehört ein einjähriges Förderprogramm und umfassendes Gewinnerpaket. Es beinhaltet Workshops und individuelle Coachings zur Strategie- und Geschäftsmodellentwicklung, eine Imagetrailer-Produktion mit professionellem Filmteam zur eigenen Unternehmensdarstellung sowie Zugang zu einem breitem Netzwerk aus Mentor*innen und erfahrenen Unternehmerpersönlichkeiten und vieles mehr. -
APPLAUS 2022
APPLAUS steht für „Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“. Mit dem Programmpreis ehrt die Kulturstaatsministerin Konzertprogramme unabhängiger Musikclubs sowie Veranstaltungsreihen aus allen Genres der Popularmusik, wie Rock, Hip-Hop, elektronische und experimentelle Musik oder Jazz und improvisierte Musik. Die Initiative Musik setzt die Auszeichnung in Absprache mit der Bundeskonferenz Jazz (BK Jazz) und der LiveMusikKommission – Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. (LiveKomm) um. Bewerben können sich Spielstättenbetreiber*innen und Veranstalter*innen aus allen Bereichen von Popularmusik und Jazz. Die Bewerbungsphase für den APPLAUS startet am 25. April 2022, 10:00 Uhr und läuft bis zum 25. Mai 2022, 18:00 Uhr. Die Details zur Bewerbung sind in den Teilnahmebedingungen und den FAQ zu finden. Zur Vorbereitung empfiehlt sich das Muster für Bewerbungen. Für alle Fragen rund um den APPLAUS und die Bewerbung steht Euch das APPLAUS-Team per E-Mail und während der Beratungszeiten telefonisch zur Verfügung. Die Hauptauszeichnungen gliedern sich in drei Preiskategorien mit Prämien bis zu 50.000 Euro. Insgesamt stehen 2,4 Millionen Euro für Preisgelder zur Verfügung. Kategorie Beste Livemusikprogramme: bis zu 50.000 Euro pro Auszeichnung Kategorie Beste Livemusikspielstätten: bis zu 35.000 Euro pro Auszeichnung Kategorie Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen: bis zu 10.000 Euro pro Auszeichnung Außerdem werden Sonderpreise für Awareness, Innovation oder Nachhaltigkeit verliehen: bis zu 5.000 Euro pro Auszeichnung. Infocalls zur Bewerbung Wir bieten offene Infocalls zum Bewerbungsverfahren sowie für allgemeine Fragen zum APPLAUS 2022 an. Fr, 29. April 2022, 11:00-12:00 Uhr Link zur Teilnahme Do, 05. Mai 2022, 11:00-12:00 Uhr Link zur Teilnahme Mi, 18. Mai 2022, 14:00-15:00 Uhr Link zur Teilnahme Für die Teilnahme an den kostenlosen Infocalls über MS Teams könnt ihr euch einfach über den Browser zuschalten, eine Anmeldung ist nicht notwendig. APPLAUS-Jury Wer in die Jury des APPLAUS berufen wird, entscheidet mit, welche Musikclubs oder Veranstaltungsreihen für ihr Programm ausgezeichnet und Schaffen ausgezeichnet werden. Die APPLAUS-Jury setzt sich aus neun Persönlichkeiten der Musik- und Livebranche zusammen, die einen fachkundigen Querschnitt der deutschen Popularmusik- und Jazzszene repräsentieren. Jedes Jurymitglied für drei Jahre berufen. Die Zusammensetzung der Jury verändert sich bei jeder APPLAUS-Ausgabe. Für die Auswahl der Sonderpreisträger*innen sind weitere unabhängige Fachjurys mit je drei Personen zuständig. Die Fachjurys setzen sich neben Vertreter*innen der deutschen Musikbranche aus Expert*innen der Themenbereiche der Sonderpreise zusammen. Gregor Hotz, Geschäftsführer Musikfonds e.V., ist aktuell Vorsitzender der APPLAUS-Jury. Ziele des APPLAUS Finanzielle Stärkung für kleine und mittlere Clubs sowie Veranstalter:innen mit hochwertigen und trendsetzenden Livemusikprogrammen Spitzenförderung, um Bedeutung der Livemusikspielstätten sowie regionaler Veranstalter:innen zu unterstreichen Öffentliche Aufmerksamkeit erhöhen für die musikalischen Angebote und strukturellen Herausforderungen der unabhängigen Musikclubs und Veranstaltungsreihen Mehr als 600 Auszeichnungen seit 2013 Seit 2013 wurden mehr als 600 Auszeichnungen für Musikclubs und Veranstalter:innen verliehen und insgesamt über 11 Millionen Euro Preisgelder vergeben. Damit ist APPLAUS einer der höchstdotierten Bundeskulturpreise. Die Preise werden einmal jährlich verliehen. -
Förderung kultureller Angebote für Kinder & Jugendliche aus der Ukraine
Die Kulturstiftung der Länder fördert ab sofort mit Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg kulturelle Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine. Das Programm „Sonnenstunden“ ermöglicht kulturelle Angebote für Kinder & Jugendliche aus der Ukraine, die nach Deutschland geflohen sind. „Sonnenstunden“ will für sie geschützte Räume schaffen, in denen sie kulturelle Angebote wahrnehmen oder kreativ werden können. Antragsschluss für eine Förderung ist der 8. Mai 2022. Wer kann sich für eine Förderung durch „Sonnenstunden“ bewerben? Antragsberechtigt im Programm „Sonnenstunden“ sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind (z. B. Literaturhäuser, Puppen-, Musik- und Kindertheater, Musik- und Kunstschulen) kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind (z. B. Museen, Bibliotheken, Archive), sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B. freie Theater, musikalische Ensembles, Kulturfördervereine). Die Förderung soll diese Einrichtungen und Organisationen in die Lage versetzen, situationsbezogen und zügig kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine zu konzipieren und umzusetzen. Ausdrücklich begrüßt werden Formate, durch die Kinder und Jugendliche aus der Ukraine auch jungen Menschen aus Deutschland und anderen Ländern begegnen können. Im vorgegebenen Förderrahmen sind Einzelveranstaltungen ebenso förderfähig wie Veranstaltungsreihen. Antragsberechtigung und Fördergrundsätze 1. Antragsberechtigt im Programm „Sonnenstunden“ sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind (z. B. Literaturhäuser, Puppen-, Musik- und Kindertheater, Musik- und Kunstschulen) kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind (z. B. Museen, Bibliotheken, Archive), sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B. freie Theater, musikalische Ensembles, Kulturfördervereine). 2. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 5.000 Euro. Die Mindestfördersumme sollte nicht weniger als 1.000 Euro betragen. Die Förderung kann nur zur Deckung von Sachkosten (z. B. Honorare [auch für Übersetzer:innen-Leistungen), Arbeitsmaterial, Eintrittsgeld) eingesetzt werden, die bei der Konzeption und Umsetzung von kulturellen Angeboten (Einzelveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen) für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine entstehen. Die Förderung der Kulturstiftung der Länder erfolgt im Rahmen einer Projektförderung und wird im Wege der Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt. Jeder Antragstellende darf nur einen Antrag auf Förderung stellen. Ein Eigenanteil (auch durch Eigenleistungen zu erbringen) an den Projektkosten ist erwünscht, aber keine Fördervoraussetzung. 3. Antragsschluss für die einzureichenden Anträge ist der 8. Mai 2022. Es gilt das Sendedatum der Email mit den Antragsunterlagen an die Kulturstiftung der Länder (sonnenstunden@kulturstiftung.de). Die zum Antragsschluss vorliegenden Unterlagen entscheiden über die Förderfähigkeit der eingereichten Vorhaben. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. 4. Zur Antragstellung sind in einem Antragsformular (siehe Downloadfeld rechts) folgende Angaben zu machen: Projektskizze (Ziel, Methoden, Teilnehmende; maximal 2.000 Zeichen) Profil des/der Antragstellenden (maximal 1.300 Zeichen) Kosten- und Finanzierungsplan (ggf. mit Angeboten von Dienstleister:innen) Nachweis der Antragsberechtigung (z. B. Gemeinnützigkeit) 5. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung der Länder, der hierfür Empfehlungen von Expertinnen und Experten einholt. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. 6. Bei vorliegender Förderzusage können die Entwicklung und Umsetzung der Projekte unmittelbar beginnen und müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein. 7. Die Antragstellenden verpflichten sich, zur Erfolgskontrolle (Verwendungsnachweis) einen schriftlichen Erfahrungs- und Sachbericht (maximal 10.000 Zeichen) an die Kulturstiftung der Länder zu übermitteln. Bei Nichteinhaltung der in der Förderzusage festgelegten Bestimmungen zur Erfolgskontrolle kann eine Rückforderung der Zuwendungen erfolgen. Der Verwendungsnachweis muss bis zum 31. März 2023 bei der Kulturstiftung der Länder eingereicht werden. -
Förderpreis The Power of the Arts 2022
Der Kunst- und Kulturförderpreis The Power of the Arts unterstützt 2022 erneut vier gesellschaftsrelevante Projekte mit insgesamt 200.000 Euro. Gesucht werden Kunst- und Kulturprojekte, die mit ihrer Transformationskraft zur Gestaltung einer vielfältigen und offenen Gesellschaft beitragen. Bewerbungsstart ist am 1. April 2022. Teilnahmeschluss ist der 31. Mai 2022. Seit 2017 ist The Power of the Arts einer der höchstdotierten Förderpreise im Bereich Kunst und Kultur in Deutschland. Auch in diesem Jahr fördert The Power of the Arts vier Kunst- und Kulturprojekte mit insgesamt 200.000 Euro. Bewerben können sich gemeinnützige Institutionen und gesellschaftsrelevante Initiativen, die sich mit Hilfe der Kunst und Kultur für soziale und kulturelle Gleichberechtigung aller Menschen und deren Verständigung einsetzen sowie strukturelle, soziale und kulturelle Barrieren abbauen. Themenvielfalt preisgekrönter Projekte So wie unsere Gesellschaft in Bewegung ist, verändern sich auch Kunst- undKulturprojekte in ihren Themen, Formen und Formaten. Diese Vielfalt und Dynamik bildet The Power of the Arts ab und spricht Initiativen aller Sparten an: Musik, Theater, Kunst, Tanz, Literatur und Film – insbesondere auch in interdisziplinären Konzepten. Erstmals werden in diesem Jahr auch Projekte berücksichtigt, die sich mit Architektur befassen, um auch räumliche Fragen des Zusammenlebens in der Gesellschaft widerzuspiegeln. Die Schwerpunkte der bislang preisgekrönten Projekte sind so vielfältig wie die engagierten Künstlerinnen und Künstler selbst. Im vergangenen Jahr reichte die Bandbreite an Themen von der Integration und Teilhabe im Alter über den Kampf gegen Rassismus und interkulturellen Dialog bis hin zur Förderung von Menschen mit Behinderung im Kunstbetrieb. Zu The Power of the Arts: Der Kunst- und Kulturförderpreis The Power of the Arts wurde 2017 von Philip Morris GmbH in Zusammenarbeit mit der International Giving Foundation des Deutschen Stiftungszentrums im Stifterverband, Netzwerk Junge Ohren e.V. und BOROS ins Leben gerufen. Er wird jährlich vergeben und steht damit in der langjährigen Tradition des sozialen und kulturellen Engagements der Philip Morris GmbH. Eine unabhängige Jury aus renommierten Expertinnen und Experten wählt die Preisträgerprojekte aus. Mit insgesamt 200.000 Euro Preisgeld ist The Power of the Arts einer der höchstdotierten Förderpreise im Bereich Kunst und Kultur in Deutschland. Bereits 1.000.000 Euro wurden seit 2017 für bisher 26 Preisträger gestiftet. -
Förderprogramm »Weiterkommen!«
Mit welchen Vorhaben im Bereich Kulturelle Bildung, Kulturelle Teilhabe und Vermittlung wollt Ihr weiterkommen? Das Förderprogramm »Weiterkommen!« stellt diese Frage, gibt kein dezidiertes Thema vor. Auch in seiner zweiten Runde soll es Euch dabei unterstützen, Fragen an die eigene Arbeitsweise zu stellen: Welche neuen Impulse möchtet Ihr aufgreifen? Welche Partnerschaften möchtet Ihr schließen oder pflegen? Mit welchem gemeinsamen Vorhaben möchtet Ihr mehr Teilhabe im Kulturbereich ermöglichen? Rahmenbedingungen auf einen Blick Bewerben können sich Teams von mindestens drei Personen, die mit einem gemeinsamen Vorhaben im Bereich Kulturelle Bildung, Kulturelle Teilhabe und Vermittlung weiterkommen möchten. Das Programm fördert zwei Phasen: Konzeptentwicklung Erprobung Es können beide Phasen oder nur die Phase 1 beantragt werden. Die Fördersumme liegt bei minimal 5.000€, maximal 30.000€. Voraussetzungen: Ihr arbeitet in einer Kultureinrichtung oder einem Kulturverein, für die/den das MWK zuständig ist. Dann könnt Ihr einen Antrag stellen, gemeinsam mit einem Team. Das Team stellt sich bei Antragsstellung mit einem kurzen Video vor. Zeitrahmen: Bewerbungsfrist ist Freitag, 22.07.2022 Projektbeginn ab 01.10.2022 Projektende ist 31.12.2023 Die Jurysitzung wird Mitte September stattfinden. Beratungstermine Mittwoch, 11.05.2022, 10:00 – 11:00 Uhr Montag, 23.05.2022, 13:00 – 14:00 Uhr Mittwoch, 01.06.2022, 12:00 – 13:00 Uhr Mittwoch, 15.06.2022, 10:00 – 11:00 Uhr Freitag, 24.06.2022, 9:30 – 10:30 Uhr Mittwoch, 29.06.2022, 18:00 – 19:00 Uhr Dienstag, 05.07.2022, 9:30 – 10:30 Uhr Montag, 11.07.2022, 11:00 – 12:00 Uhr Was wird gefördert? Im Rahmen von »Weiterkommen!« werden prozesshafte Vorhaben gefördert, die Kulturelle Teilhabe voranbringen wollen: Was wollen Sie sich vornehmen, um mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, am kulturellen Leben teilzunehmen und es aktiv mitzugestalten? Ein Vorhaben könnte zum Beispiel sein, mit Expert*innen aus der Stadtgesellschaft die eigene Institution oder bestimmte Projekte zu reflektieren. Ein Ziel könnte sein, gemeinsam neue Formate für die Vermittlungsarbeit zu entwickeln. Ihr Vorhaben können Sie mit »Weiterkommen!« entwickeln (Phase 1) und ggf. auch erproben (Phase 2). Am Ende muss kein fertiges Produkt stehen, keine künstlerische Produktion, „die auf die Bühne muss“. Was ist mit Viedeo gemeint und was passiert mit dem Video? einfach per Handy, Zoom o. ä. gedreht werden. Gerne möchten wir von Ihnen wissen: 1. Wer sind Sie? Warum diese Teamkonstellation? 2. Womit möchten Sie gemeinsam weiterkommen? 3. Was soll für Sie alle konkret entstehen? Das Video sollte max. 60 Sekunden lang sein. Das Video ist Bestandteil der erforderlichen Bewerbungsunterlagen. Im Antragsformular werden Sie am Ende gebeten, Ihr Video hochzuladen. Es wird mit den anderen Unterlagen der Fachjury Datenschutzkonform weitergeleitet und während des Bewerbungszeitraums von uns abgespeichert. Wer kann einen Antrag stellen? Antragsberechtigt sind Einrichtungen, Institutionen und Akteur*innen, die dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zuzuordnen sind. Wie zum Beispiel: öffentliche und private Theater, Soziokulturelle Zentren, Kinos, Clubs, feste Ensembles, Orchester, Chöre, Amateurmusik und Amateurtheater, Migrant*innenselbstorganisationen, Festspiele, Kunst- und Musikhochschulen, Museen, Galerien, Kunstvereine, Literatureinrichtungen, Bibliotheken und Archive sowie der Film- und Medienbereich. Wer ist die Jury? Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet das Zentrum für Kulturelle Teilhabe zusammen mit einer Fachjury, der folgende Personen angehören: Breschkai Ferhad, Vorstand gesellschaftgestalten e.V., Forum Diversität und Gesellschaftspolitik, Berlin Kitty von Korff, Kulturreferat der Landeshauptstadt München, Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung/Musenkuss Sarah Kuschel, Leiterin Programmbereich Bildende Kunst, Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel Shahab Sangestan, Leiter der Landesstelle für Museumsbetreuung Baden-Württemberg René Schuh, Mitglied im Bundesfachausschuss Bildung des Deutschen Musikrates mit Sitz in Berlin André Uelner, Agent für Diversitätsentwicklung, Deutsche Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz, Ludwigshafen -
INDEPENDENT DAYS: Call for Submissions
Die nächsten INDEPENDENT DAYS|22. Internationale Filmfestspiele Karlsruhe finden vom 19. bis 23. April 2023 in der SCHAUBURG statt. Da der Termin zur Ausgabe im vergangenen Herbst zu knapp gewesen wäre, haben sich die Veranstalter dazu entschlossen, erst 2023 nach der Corona-Pandemie auf ihren Frühjahrs-Termin zurückzukehren. Filmschaffende haben ab sofort die Möglichkeit ihre Arbeiten online über Filmfreeway einzureichen. Gesucht sind sowohl Kurz-, als auch Langfilme jeden Genres, inhaltliche Beschränkungen gibt es nicht. Ausgelobt sind wieder elf Filmpreise im Wert von über 10.000 Euro. Am 30. April endet bereits die Earlybird Einreichungsfrist. Filmemacherinnen und -macher können aber noch unter anderem bis zur Regular Deadline am 31. August ihre Filme einreichen. Awards & Prizes Audience Award: Film Award of The City of Karlsruhe, prize money 1,500 Euro and Award Trophy KARLINA Special Jury Awards: Film Award of the Cultural Foundation Sparkasse Karlsruhe, prize money 2,500 Euro Best Short Shortfilm Award (shorts up to 5 minutes) 500 Euro and Award Trophy KARLINA Indie Award for Best Feature Film 1,000 Euro and Award Trophy KARLINA Newbie Award for Best First Time Movie 1,000 Euro and Award Trophy KARLINA Female Award for Best Female Director 1,000 Euro and Award Trophy KARLINA Best Independent Actor Award: 500 Euro and Award Trophy by Vollack Group Best Independent Actress Award: 500 Euro and Award Trophy by Vollack Group UNESCO Creative City of Media Art Film Award for the Best Experimental Shortfilm: Award Trophy KARLINA Underground Award for the Best No Budget Film: Award Trophy KARLINA Best Film Composer Award: Award Trophy KARLINA Rules & Terms Films should be produced within the years 2018 to 2022. Short films as well as feature films can be submitted. All contents and genres are acceptable (except for advertisements, image films) as long as they do not imply any illegal exposures according to German StGB law (e.g. pornography, excessive violence or sedition etc.). Low Budget production costs have to be below 2,500 Euro per minute run-time, feature films (60 minutes and longer) shall not have more than approx. 250,000 Euro total costs and short films up to 30 minutes not more than approx. 50,000 Euro. No Budget production costs have to be below 100 Euro per minute run-time, feature films (60 minutes and longer) shall not have more than approx. 10,000 Euro total costs and short films up to 30 minutes not more than approx. 2,500 Euro. Besides the actual production costs, other indications like production facilities or infrastructure (company or film academy) are considered as well for classification. Screening copies (e. g. USB-Storage, harddisk, DVD), which you have sent to the festival will be delivered back to your official adress (or to the next festival) with a postal service of our choice. Please note that cannot influence the speed of delivery. Films that have been formally submitted to us and selected by our program committee can not be withdrawn. -
Innovationspreis des Landes 2022
Das Land hat den mit 50.000 Euro dotierten Innovationspreis Baden-Württemberg 2022 ausgeschrieben. Gesucht werden technologieoffene Ideen und deren Umsetzung für innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mittelständischer Unternehmen. Bewerbungsschluss ist am 31. Mai 2022. Mit dem Innovationspreis des Landes (Dr.-Rudolf-Eberle-Preis) werden technologieoffene Ideen und deren Umsetzung für innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mittelständischer Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung geehrt. Die Auszeichnung wird in diesem Jahr bereits zum 38. Mal verliehen und steht damit in einer langen Tradition. Sie ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert und dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle (1926 -1984) gewidmet. Mit dem Preis werden seit 1985 kleine und mittlere Unternehmen für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte und technischer Verfahren oder bei der Anwendung moderner Technologien geehrt. Ergänzend dazu lobt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft wieder einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro aus, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll. Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2022 über das Online-Bewerbungsportal eingereicht werden. An dem Wettbewerb können teilnehmen: Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten, mit einem Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro und mit Sitz in Baden-Württemberg. Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet. Die Preise werden am 22. November 2022 feierlich im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung verliehen. Weitere Informationen zum Wettbewerb mit den Kriterien und Teilnahmebedingungen und dem Zugang zum Online-Bewerbungsportal erhalten Sie beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus oder bei den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie dem Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Stuttgart. -
Ideentanke 2022
Lust, Teil der Ideentanke 2022 zu werden und mit auf die Frankfurter Buchmesse zu fahren? Bewerben können sich Studierende, Entwickler*innen, Kreativunternehmen und Start-ups aus Baden Württemberg. Die Medienwelt ist im Wandel. Verlage suchen nach anderen Möglichkeiten, Geschichten zu erzählen oder ihre Produkte zu vermarkten, Buchhandlungen brauchen neue Wege zum Publikum. Mit Gamification, Virtual Reality und crossmedialem Storytelling lässt sich das Medium Buch neu denken. Hier setzt die Ideentanke an, mit der Initiative will die MFG Baden-Württemberg Austausch schaffen zwischen der Buchwelt und Kreativen anderer Branchen, gemeinsam den Weg in die Zukunft zu gehen. Ihr seid kreativ, kommt aus Baden-Württemberg und habt eine gute Idee für die Buchwelt? Ein crossmediales Konzept? Eine ungewöhnliche Story? Eine innovative digitale Technologie? Eine Lesehilfe? Erlaubt ist alles, was frischen Wind bringt. Der Einreichungsprozess erfordert keinen ausgearbeiteten Businessplan, das Bewerbungsformular ist unkompliziert. Es geht darum, die Jury mit eurer Idee für die Buch- und Medienwelt zu überzeugen. Wenn ihr möchtet, könnt ihr am Schluss auch ein kurzes PDF (max. 5 MB) anhängen, das ist aber optional. Die zehn besten Ideen werden zur Jurysitzung eingeladen. In einem Drei-Minuten-Pitch mit anschließender Fragerunde könnt ihr die Jury von eurem Projekt überzeugen. Was es noch zu beachten gibt, erfahrt ihr in den Teilnahmebedingungen. Bitte schaut in Ruhe das Bewerbungsformular durch und bereitet eure Unterlagen vor, denn eine Zwischenspeicherung ist nicht möglich. Wichtige Termine, die ihr euch schon vormerken solltet: Jurysitzung am 26. April 2022 Kick-off am 18. Mai 2022 Workshop: Wie präsentiere ich mich auf der Buchmesse? am 15. Juli 2022 -
KI-Champions Baden-Württemberg
Künstliche Intelligenz (KI) ist die Schlüsseltechnologie der Zukunft, die für die Wirtschaft ebenso wichtig ist wie für die Lösung globaler gesellschaftlicher Herausforderungen. Gerade auch für die Erreichung nachhaltiger Ziele, wie beim Klimaschutz, spielen KI-Lösungen eine immer größere Rolle. Baden-Württemberg hat bei KI ein enormes Potential und kann bereits erfolgreiche Beispiele für „KI made in BW“ vorweisen. Mit dem Wettbewerb „KI-Champions BW“ soll diesen erfolgreichen Beispielen eine Bühne gegeben werden. Zugleich soll gezeigt werden, dass Baden-Württemberg zu den führenden KI-Regionen in Europa zählt. Der Wettbewerb wurde seitens des Wirtschaftsministeriums erstmals 2020 ausgerufen. Bisher wurden insgesamt 18 KI-Champions aus Baden-Württemberg für ihre KI-Lösungen ausgezeichnet. Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich Unternehmen einschließlich Startups aller Branchen und aller Betriebsgrößenklassen mit herausragenden KI-basierten Produkten, Dienstleistungen sowie Geschäftsmodellen und Forschungseinrichtungen mit herausragenden KI-Forschungsprojekten, die bereits möglichst weit fortgeschritten und ein bedeutendes wirtschaftliches Potenzial oder einen wesentlichen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen versprechen mit Sitz in Baden-Württemberg. Bewerbungen von Unternehmen oder Forschungseinrichtungen, die bereits 2020 und 2021 als KI-Champions ausgezeichnet wurden, sind möglich. Allerdings sind die in den Vorjahren prämierten KI-Lösungen vom Wettbewerb ausgeschlossen. Wie kann man sich bewerben? Eine Bewerbung ist bis zum 14. April 2022 ausschließlich online möglich. Was sind die Kriterien? Die Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien bewertet: Innovationsgrad und Zukunftsfähigkeit sowie der möglichst deutlich dargelegten Abgrenzung zu ähnlichen Anwendungen, Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen mittels KI, den strukturellen Merkmalen wie wirtschaftliches Potenzial, vorhandene Kompetenzen, ggf. einschlägige bisherige Auszeichnungen und Anerkennungen und die Verständlichkeit der Darlegung dem wirtschaftlichen Erfolg (inkl. Erfolge bei der Einwerbung von Finanzierungsmitteln, z.B. Risikokapital), Zukunftsfähigkeit, Lösung von Herausforderungen, Trends oder Beiträge zur Nachhaltigkeit und Klimaschutz / für die Forschung der möglichst hohe Reifegrad (TRL) bzw. das Potenzial, Referenzen, Wissenstransfer, Anzahl der Veröffentlichungen, Marktrelevanz, Kooperationen mit Partnern aus der Wirtschaft / Generell wird eine möglichst konkrete Darstellung z.B. unter Nennung von Kennzahlen begrüßt. Wie geht es weiter? Die fristgerecht und vollständig eingegangenen Bewerbungen werden aufbereitet und einem Expertengremium vorgelegt. Die Beratungen sind nicht öffentlich und die Bewerbungen und sämtliche Angaben werden vertraulich behandelt. Die Bewertung erfolgt auf Basis der genannten Kriterien. Der Preis teilt sich in drei Kategorien: kleine und mittlere Unternehmen bis 500 Beschäftigte, größere Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Bis zu neun Auszeichnungen sind in Summe möglich. Die Bewerber*innen werden zeitnah nach Bewerbungsschluss per E-Mail über das Ergebnis ihrer Bewerbung informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Bekanntgabe der KI-Champions 2022 erfolgt öffentlichkeitswirksam im Rahmen einer virtuellen Preisverleihung. Als Best-Practice Beispiele werden sie auf diesem Online-Portal mit Projektsteckbriefen, Fotos und Videos anschaulich veröffentlicht - wie die KI-Champions 2020 und 2021. -
Erstes Festival zum Neuen Europäischen Bauhaus: Macht mit!
Die Europäische Kommission lädt Organisationen, Kunstkollektive, Institutionen, Universitäten, Architekten, Städte, Regionen, Unternehmen, Künstler, Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschafter und alle Interessierten ein, am ersten Festival des Neuen Europäischen Bauhauses teilzunehmen, das vom 9. bis 12. Juni in Brüssel stattfinden wird. Es bietet Gelegenheit, die Werte und Prinzipien des Neuen Europäischen Bauhauses zu präsentieren. Bewerbungen können bis 7. März eingesendet werden. Die hybride Veranstaltung bietet Live-Performances, Ausstellungen, Mitmachaktionen und ein Forum für Diskussionen und Ideenaustausch. Aufforderungen zur Teilnahme am Festival des Neuen Europäischen Bauhauses Factsheet zu den Aufrufen zur Teilnahme am Festival des Neuen Europäischen Bauhauses Website des Festivals