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LOKAL - Programm für Kultur und Engagement
Das antragsoffene Modellprogramm „LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“ fördert bundesweit den Aufbau von bis zu 40 langfristig angelegten Netzwerken in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Pro Projekt stehen 200.000 bis 240.000 Euro für vier Jahre zur Verfügung. Das Gesamtprogramm wird in den Jahren 2024 bis 2031 von der Kulturstiftung des Bundes, der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb sowie der European Cultural Foundation durchgeführt und umfasst Akademien und Beratung, ein europäisches Austausch- und Begleitprogramm sowie ein bundesweites Abschlussfestival. Die Kulturstiftung des Bundes stellt für den antragsoffenen Fonds 10 Mio. Euro zur Verfügung. Seit Anfang Juni 2025 stehen die ersten 13 Geförderten in LOKAL fest: Dies entschied der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes auf Grundlage von Empfehlungen einer unabhängigen Fachjury. HintergrundIn Zeiten der Polarisierung bieten Kulturorte gerade in kleineren Städten Anlässe für Gespräch und Auseinandersetzung: Oft kommen hier Menschen zusammen, die sonst nicht in Kontakt miteinander sind. Kunst- und Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater oder Bibliotheken sind dadurch auch wichtige Begegnungsorte innerhalb einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft. Doch sie stehen immer mehr unter Druck. Mit welchen Partnern kann ein Kulturverein auf dem Land dauerhaft zusammenarbeiten, um den öffentlichen Raum mit Kunstprojekten zu bespielen, an denen sich alle sicher und aktiv beteiligen können? Mit wem können sich Bibliotheken und Theater verbinden, um gemeinschaftsstiftende Projekte zu initiieren? Neue Partnerschaften für die KulturEngagierte Kulturakteure suchen sich neue Partner: Sportvereine, Schulen und Kitas, die freiwillige Feuerwehr oder ortsansässige Firmen. In künstlerischen Projekten sollen diese dauerhaft zusammenarbeiten, sodass neue lokale Verantwortungsgemeinschaften entstehen. Die beteiligten Künstlerinnen und Künstler entwickeln gemeinsam mit den Menschen im Ort künstlerische Projekte, debattieren gesellschaftliche Themen und organisieren ein soziales Miteinander.Begleitet wird das Programm von gezielten Beratungsangeboten etwa für Standortanalysen und nachhaltige Finanzierung sowie zu Konfliktmanagement und rechtlichen Möglichkeiten bei Anfeindungen. In begleitenden Akademien, die von der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb verantwortet und gemeinsam mit der John-Dewey-Forschungsstelle für die Didaktik der Demokratie (JoDDiD) der TU Dresden durchgeführt werden, vernetzen sich die Projekte zweimal jährlich auch untereinander. AntragstellungIn LOKAL finden zwei bundesweite öffentliche Ausschreibungen statt: Die Antragsfrist der ersten Runde endete am 14.2.2025; die Frist der zweiten Runde endet am 31.3.2026, 12 Uhr mittags. Gefördert werden können zeitgenössische Kunstproduktion, Personal, Begegnungsformate sowie Vermittlung. Adressiert werden Kulturakteure in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern, die über ein regelmäßiges Kulturangebot verfügen und in den vier Jahren der Förderung ein lokal verankertes Netzwerk aufbauen wollen. Antragsberatung Antragswerkstätten vor Ort werden stattfinden am: 13. Januar 2026 | Ahlen, Schuhfabrik e.V. | 10–16 Uhr22. Januar 2026 | Friedberg (Hessen), Theater Altes Hallenbad | 10–16 Uhr3. Februar 2026 | Coburg, JuKuz Cosmos | 10–16 Uhr24. Februar 2026 | Stendal, Theater der Altmark | 10–16 UhrDie Anmeldung zu allen Terminen ist bis 2. Januar 2026 unter lokal.liteproject.de(externer Link, öffnet neues Fenster) möglich. Unsere digitalen Antragsberatungen für die zweite Förderrunde finden zu folgenden Terminen statt: 9. Dezember 2025 | 13 Uhr | via Microsoft Teams(externer Link, öffnet neues Fenster)29. Januar 2026 | 9 Uhr | via Microsoft Teams(externer Link, öffnet neues Fenster)20. Februar 2026 | 9 Uhr | via Microsoft Teams(externer Link, öffnet neues Fenster)11. März 2026 | 10 Uhr | via Microsoft Teams(externer Link, öffnet neues Fenster)Eine Anmeldung zur digitalen Antragsberatung ist nicht notwendig.
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Allgemeine Projektförderung
m Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.Der Einsendeschluss für die 49. Jurysitzung ist der 31. Januar 2026, 12:00 Uhr (MEZ). Die Jury tagt anschließend im Mai 2026. Eingereichte Projekte dürfen nicht vor der Jurysitzung beginnen.Fördergrundsätze für die Allgemeine ProjektförderungBitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000 € beträgt. Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen. Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext. Wenn Sie sich mit Ihrem Projekt bei uns bewerben möchten, lesen Sie bitte sorgfältig die auf unserer Website veröffentlichten Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes und die Fördergrundsätze für die Allgemeine Projektförderung. Unter Häufig gestellte Fragen können Sie vor Antragstellung prüfen, ob Ihr Projekt für eine Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes in Frage kommt. Bitte beachten Sie, dass die neue Antragsfrist am 31.1. & 31.7. jetzt jeweils 12 Uhr mittags endet!
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Projektförderung bis 3.000 Euro
Seit 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten - resp. Metropolregionen - geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung. Ab dem Jahr 2026 wird mit der kleinen Projektförderung auch die Umsetzung von Projekten im öffentlichen Raum unterstützt. Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden. Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu drei geplanten Fristen im Jahr 2025 kurzfristig eingereicht werden. Über die Förderung dieser Anträge entscheidet der Geschäftsführer des Musikfonds zusammen mit eine:r Vertreter:in des Kuratoriums.Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 3.000 Euro bewilligt werden.Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)weitere projektbezogene PersonalkostenVeranstaltungs- und ProduktionskostenReise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können zählen: Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen)Eigenmittel (ausschließlich Barmittel)zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren Der Nachweis des Kofinanzierungsanteils muss im Falle der Förderung spätestens zur Vertragserstellung erbracht werden. Projekte, die eine Förderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch den BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.). Anträge sind ausschließlich online einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Entscheidungen werden ca. zwei bis drei Wochen nach der jeweiligen Frist bekanntgegeben. Antragsfristen im Jahr 2026 für die kleine Projektförderung:30. Januar – für Veranstaltungen im April, Mai, Juni 2026 (18:00 Uhr MEZ)29. Mai – für Veranstaltungen im Juli, August, September 2026 (18:00 Uhr MEZ)31. August – für Veranstaltungen im Oktober, November, Dezember 2026 (18:00 Uhr MEZ)30. November – für Veranstaltungen im Januar, Februar, März 2027 (18:00 Uhr MEZ)
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Landespreis 2026: Wir suchen die Besten!
Bereits zum 16. Mal schreiben die baden-württembergische Landesregierung und die L‑Bank den Landespreis für junge Unternehmen aus. Ausgezeichnet werden die besten Unternehmenspersönlichkeiten des Landes.Persönlichkeiten, die nach wirtschaftlichem Erfolg streben, aber auch einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen und klimaneutralen Gesellschaft leisten, die sich sozial engagieren und nachhaltig wirtschaften.Kurzum: Vorbilder, die anderen Mut machen, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen - durch die Gründung eines Unternehmens oder durch die Übernahme eines bestehenden Betriebs.Vorbilder können alle sein, die gemeinschaftlich oder selbständig mit einer guten Geschäftsidee ein junges Unternehmen führen oder einen etablierten Betrieb übernommen haben.Prämiert werden im Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit Herz, Verstand und Tatkraft aus ihren Ideen innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln.Was können Sie gewinnen?Neben Anerkennung und dem Preisgeld steckt noch viel mehr hinter dem Landespreis: Die Unternehmen entdecken sich aus einem neuen Blickwinkel, stellen ihr Konzept auf den Prüfstand und werden zur Benchmark. Der Höhepunkt: Die Top-10-Unternehmen werden im Rahmen eines Festaktes geehrt.Preisgeld90.000 Euro insgesamt für die ersten drei Plätze.BekanntheitPositive PR-Effekte durch Presseberichte und Verbreitung über Social Media.AttraktivitätPreisgekrönte Unternehmen üben eine hohe Anziehungskraft auf Personal und Kundschaft aus. Weitere Informationen zum Landespreis für junge Unternehmen | L-Bank