-
Creative Lab #7 Kreislaufwirtschaft
Wie gestaltet die Kultur- und Kreativwirtschaft Zirkuläres Wirtschaften? Im siebten Creative Lab des Kompetenzzentrums wird die Branche als Best-Practice-Schmiede für Zirkuläres Wirtschaften angesprochen. Aufbauend auf den Erkenntnissen des Kreislaufwirtschaftskongresses des Kompetenzzentrums am 7. November 2023 und im Rahmen des derzeitigen Entstehungsprozesses der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) wird mit dem Creative Lab ein cross-innovativer Experimentier- und Lernraum geschaffen. Die Bewerbungsphase für den OPEN CALL des Creative Labs #Kreislaufwirtschaft läuft bis zum 21. Januar 2024. Anschließend erhalten vier bis fünf Projektteams die Möglichkeit, ab Mitte Februar 2024 in einem Zeitraum von ca. drei Monaten neue Services, Ansätze und Geschäftsmodellideen zum Thema Kreislaufwirtschaft als sogennante Risky Projects (weiterzu-)entwickeln. Dabei sollen alle Risky Projects möglichst einen Bezug zur Kultur- und Kreativwirtschaft haben. Im Creative Lab treffen Akteur*innen aus den unterschiedlichsten Branchen aufeinander. Dort können Ansätze der Kultur- und Kreativwirtschaft erprobt werden, um Ideen für zirkuläre Formen des Wirtschaftens und eine wünschenswerte Zukunft zu entwickeln. Ihr habt eine Idee im Kopf oder diese sogar bereits entwickelt, die sich mit dem Thema Zirkuläres Wirtschaften in der Kultur- und Kreativwirtschaft auseinandersetzt? Ihr seht in eurer Idee Anknüpfungspunkte zu anderen Wirtschaftsbereichen und deren Herausforderungen in Hinblick auf Kreislaufwirtschaft? Ihr sehr Möglichkeiten für Creative Impact, den die Kultur- und Kreativwirtschaft für eine Kreislaufwirtschaft bieten kann? Dann bewerbt euch! Bewerben können sich bundesweit Teams, die aus der Kultur- und Kreativwirtschaft kommen oder an der Schnittelle zu anderen Branchen oder Industrien arbeiten und mittels Creative Impact bereits eine Idee für Zirkuläres Wirtschaften entwickelt haben oder im Prozess sind. Oder meldet euch für die digitale Info-Session zum Creative Lab #7 Kreislaufwirtschaft am 15. Dezember an, um mehr über das Programm zu erfahren. -
Dokumentarfilmpreis 2024
Auch 2024 wird der Deutsche Dokumentarfilmpreis wieder verliehen. Regisseur*innen haben bis zum 4. Januar kommenden Jahres die Möglichkeit, Dokumentarfilme für den Deutschen Dokumentarfilmpreis 2024 einzureichen. Die Filme müssen zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023 im Kino oder auf einem Festival uraufgeführt worden sein oder ihre Erstausstrahlung in einem deutschsprachigen Fernsehprogramm gehabt haben. Der mit 20.000 Euro dotierte Hauptpreis des Deutschen Dokumentarfilmpreises und weitere Preise in verschiedenen Kategorien werden im Rahmen des achten SWR Doku Festivals verliehen, das vom 18. bis 21. Juni 2024 in Stuttgart stattfindet. Der Deutsche Dokumentarfilmpreis ist mit 20.000 Euro dotiert und einer der wichtigsten Preise des deutschsprachigen Films. Seit 2003 vergibt der SWR in Kooperation mit der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) den mit 20.000 Euro dotierten Hauptpreis. Mit 5.000 Euro ist der Deutsche Dokumentarfilmpreis für den besten Musik-Dokumentarfilm dotiert. Den Publikumspreis der Landesschau BW in Höhe von 3.000 Euro stiftet die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg und die MFG. Der mit 3.000 Euro dotierte Förderpreis für einen herausragenden Nachwuchsfilm wird vom Haus des Dokumentarfilms – Europäisches Medienforum Stuttgart e.V. gestiftet. Die einzureichenden Filme müssen mindestens 50 Minuten lang sein. Über den Deutschen Dokumentarfilmpreis in den verschiedenen Kategorien entscheiden unabhängige Jurys. Folgenden Kriterien muss der Film entsprechen, es muss sich um einen deutschsprachigen Dokumentarfilm mit einer Mindestlänge von 50 Minuten handelt. Der Film muss im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 im Kino oder auf Festivals uraufgeführt worden sein oder die Erstausstrahlung im deutschsprachigen Fernsehprogramm (Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Schweiz) gehabt haben. Der jeweilige Erstauftritt (Ausstrahlung oder Aufführung Festival/Kino) ist hierbei maßgeblich für den Einreichungszeitraum. Der Film darf nicht bereits in den vergangenen Jahren für den Deutschen Dokumentarfilmpreis eingereicht worden sein. Der/die Regisseur*in sollte seinen/ihren Wohnsitz im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) haben und/oder eine Produktionsfirma bzw. Sendeanstalt aus dem deutschsprachigen Raum muss beteiligt sein. Nur die Rechteinhaber:innen oder deren Vertreter*innen können einen Film anmelden. Mit der Anmeldung Ihres Films bestätigen Sie, dass Sie die Rechte besitzen bzw. berechtigt sind, den/die Rechteinhaber*in im Wettbewerb zu vertreten. Wurde ein Film mit diesen Kriterien nicht in der deutschen Sprache gedreht, ist er dennoch zugelassen, wenn er deutsch untertitelt oder eine deutsche Overvoice-Fassung erstellt wurde und mit dieser jeweiligen Version aufgeführt wurde. Der Dokumentarfilm darf keine nicht-gekennzeichneten, inszenierte Szenen enthalten. -
Internationale Ausschreibung für den dm-Award “connecting worlds”
Seit 2015 inspiriert das SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festival Karlsruhe Künstler*innen dazu, neue Wege zu gehen, um das Publikum zu begeistern. Vier Wochen lang, jeden Abend im August und September, wird die über 170 Meter lange Fassade des Karlsruher Barockschlosses zur großen Bühne für künstlerische Beiträge des Projection Mapping. Mit dem dm-Award “connecting worlds” wird ab 2024 ein herausragendes Projekt prämiert, das den digitalen und analogen Raum verbindet und die Projection Mappings von der Schlossfassade in die Innenstadt trägt. dm-Award “connecting-worlds” Als Stadt des Creative Cities Network der UNESCO engagiert sich Karlsruhe für die nachhaltige Entwicklungsagenda der UN, wofür wir mit dm-drogerie markt den perfekten Partner gefunden haben, ein nachhaltiges und zukunftsorientiertes Unternehmen aus Karlsruhe. Die Ausschreibung des dm-Award “connecting worlds” ist ein internationaler Preis, um den sich Künstler*innen oder Kollektive bewerben können. Die SCHLOSSLICHTSPIELE finden ca. 4 Wochen lang jeden Abend ab Einbruch der Dunkelheit bis ca. 23:30 Uhr statt. An jedem Abend werden mehrere Projection Mappings mit unterschiedlichen Inhalten und Längen zwischen 3 und 15 Minuten sowie Sponsoren- und Werbeclips gezeigt. Das ausgeschriebene Projekt kann in diesen Veranstaltungsablauf integriert werden, aber auch als eigenständiger Programmpunkt fungieren. Im Zuge der Ausschreibung suchen wir innovative Projekte, die sich mit der Verbindung des digitalen Raums der SCHLOSSLICHTSPIELE-Projection Mappings mit dem analogen Raum vor dem Schloss in Richtung Innenstadt auseinandersetzen. Die eingereichten Projekte müssen im Außenraum stattfinden, öffentlich zugänglich sein und können, müssen aber nicht während der gesamten Dauer des SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festivals 2024 gezeigt werden. Denkbar wären zum Beispiel die Interaktion des Publikums mit der Fassade, die Installation eines Medienkunstwerks, das auf das Schloss Bezug nimmt, eine ergänzende Inszenierung des Platzes vor dem Schloss, die Kombination anderer Kunstformen mit Projection Mapping (wie Konzerte oder Performances an mehreren Tagen), interaktive Projekte mit Publikumsbeteiligung, die Integration neuer technischer Möglichkeiten oder die Schaffung eines neuen Raumerlebnisses. Die UNESCO Creative City of Media Arts Karlsruhe vergibt den mit 10.000 Euro dotierten dm-Award “connecting worlds” gemeinsam mit dm-drogerie markt als auslobenden Partner, dem ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe und der KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH als Veranstalter des SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festivals Karlsruhe. Neben dem Preis werden auch die Produktionskosten des Gewinnerprojekts mit bis zu 20.000 Euro netto finanziell gefördert. Die kuratorische Betreuung und die technische Unterstützung durch KME und ZKM sind im Preis inbegriffen. Der Produktionskostenzuschuss deckt alle bei der Produktion anfallenden Kosten, wie z.B. Honorare und technisches Equipment sowie die Reisekosten der Gewinner*innen, z.B. für die Teilnahme an der Preisverleihung. Die technischen Voraussetzungen sowie die vorhandene Infrastruktur der SCHLOSSLICHTSPIELE sind in den Produktionsrichtlinien aufgeführt. Eventuelle Änderungen oder zusätzliche Technik müssen von den Teilnehmer*innen selbst eingeplant werden. Teilnahmebedingungen Der Bewerbungszeitraum beginnt am 19. Oktober 2023 und endet am 15. Dezember 2023, 12.00 Uhr MEZ. Bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen, lesen Sie bitte die folgenden Informationen sorgfältig durch. Die Bewerbung muss bis zum 15. Dezember 2023 (12.00 Uhr MEZ) in englischer Sprache eingereicht werden und Folgendes enthalten: Angaben zur Person oder der Künstler*innengruppe (Name/Firmenname, E-Mail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, Nationalität/Sitz, Kurzbiografie); eine kurze, aber aussagekräftige und gut verständliche Projektskizze, einschließlich eines Storyboards, Ideen für die Präsentation des Projekts oder Werks (maximal 1.500 Zeichen einschließlich Leerzeichen) sowie eine Liste der benötigten Materialien, der technischen Ausstattung, des benötigten Personals (Sicherheit, Aufsicht usw.) und Gewährung von Nutzungsrechten. Bildmaterial in Form von Renderings, Fotos, Illustrationen oder Videomaterial: Maximal 5 Bilder, 3 Videoclips oder Tonbeispiele mit einer maximalen Länge von jeweils 5 Minuten oder bis zu 5 Links. Ausgeschlossen sind Arbeiten, die im Rahmen einer schulischen oder universitären Ausbildung angefertigt werden (z.B. Haus- oder Abschlussarbeiten) sowie bereits realisierte Projekte. Mitarbeitende der ausrichtenden Institutionen, Sponsoren und des auslobenden Partners des Preises sowie die Mitglieder der Jury sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbungen sind einzureichen an: cityofmediaarts@kultur.karlsruhe.de. Aufgrund der Dateigröße muss die Bewerbung per Download-Link versendet werden. Einreichungen, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht zum Wettbewerb zugelassen und der Jury nicht vorgestellt. Wir begrüßen Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, kulturellem, ethnischem und sozialem Hintergrund. Weitere Informationen: Die Teilnehmer*innen müssen unter der von ihnen angegebenen Adresse erreichbar sein. Die Preisträger*innen sind verpflichtet, an der Preisverleihung zu einem noch bekannt zu gebenden Termin teilzunehmen, um den Preis persönlich entgegenzunehmen. Mit der Bewerbung auf diese Ausschreibung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen über das eingereichte Kunstwerk einverstanden. Die prämierten Arbeiten werden über verschiedene Medien und Kommunikationskanäle veröffentlicht. Daher bitten wir die Teilnehmer*innen, die Audio-, Bild- und Textkomponenten mit äußerster Präzision und Sorgfalt zusammenzustellen. Alle eingereichten Arbeiten werden in unserem Archiv aufbewahrt; die Teilnehmer*innen des Wettbewerbs stimmen der Archivierung ihrer Beiträge implizit zu. Wir verarbeiten die Daten, die uns die Teilnehmer*innen im Zusammenhang mit der Einsendung übermittelt haben, zur Durchführung des Wettbewerbs. Gewährung von Nutzungsrechten. Die Projektdurchführung kann nach Anmeldung und in Absprache mit der Geschäftsstelle UNESCO City of Media Arts begonnen werden. Das Projekt muss bis zum 31. Juli 2024 abgeschlossen sein, damit es rechtzeitig zum SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festival präsentiert werden kann. Auch wenn das Projekt nicht zum Start der SCHLOSSLICHTSPIELE am 14. August 2024 gezeigt wird, wird um eine fristgerechte Fertigstellung gebeten, um genügend Zeit für die Installation des Kunstwerks und die Planung zu gewährleisten. Wichtige Termine 19. Oktober 2023: Beginn der Bewerbungsfrist 15. Dezember 2023, 12:00 Uhr (MEZ): Bewerbungsende 22. Januar – 9. Februar 2024: Benachrichtigung der Bewerber*innen Anfang Februar 2024: Öffentliche Bekanntgabe der Gewinner*innen 14. August – 15. September 2024: SCHLOSSLICHTSPIELE Light Festival 2024 Auswahlprozess Eine Fachjury wählt aus den eingereichten Projekten die Gewinner*innen des Preises aus. Die Jury unter dem Vorsitz von Dominika Szope, Direktorin des Kulturamts der Stadt Karlsruhe, besteht aus dem Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe Dr. Frank Mentrup, Christoph Werner, Vorsitzender der Geschäftsführung von dm-drogerie markt als auslobendem Partner, Repräsentant*innen der UNESCO City of Media Arts Karlsruhe, des ZKM | Zentrum für Kunst und Medien als Kurator und der KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH als Veranstalter der SCHLOSSLICHTSPIELE. Die Entscheidungen werden nicht öffentlich getroffen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Bewerber*innen werden ab Anfang Februar 2024 benachrichtigt. Die Gewinner*innen werden öffentlich bekannt gegeben. -
dokKa 11
Die nächste Ausgabe von dokKa, dem Dokumentarfestival, findet vom 8. bis 12. Mai 2024 in Karlsruhe statt. Ab sofort sind Einreichungen von Dokumentarfilmen und Hördokumentationen über die Festival Website möglich. Ebenso geht das Recherchestipendium in die dritte Runde, auch hier sind ab sofort Einreichungen möglich. Was kann eingereicht werden? Es können Dokumentarfilme oder Hördokumentationen/Radiofeature eingereicht werden, die nicht älter als zwei Jahre sind. In diesen Bereichen sind alle Formate, Sparten und Genres zugelassen. Es gibt keine thematischen Beschränkungen. Dokumentarfilme müssen mindestens eine Länge von 40 Minuten haben. Hördokumentationen/Radiofeature müssen zwischen 40 und 120 Minuten lang sein. Die ausgewählten Arbeiten werden im Kino vor Publikum präsentiert. Podcasts und Webserien sind daher nur zugelassen, wenn eine Fassung in der genannten Länge eingereicht wird. Diese Fassung muss als eigenständige künstlerische Arbeit für Publikum, Jury und Auswahlkommission tragen. Wer kann einreichen? Die Einreichung muss durch die Künstler oder deren Produzenten erfolgen. Sie müssen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben oder Angehörige dieses Staates sein. Während des Festivals müssen sie nach Karlsruhe reisen und ihre Arbeit bei einer öffentlichen Diskussion vorstellen. Sofern die Filmsprache nicht Deutsch ist, müssen die Filme Deutsch untertitelt sein. Hördokumentationen/Radiofeature können nur in deutscher Sprache eingereicht werden. Das Festival will den Austausch mit Frankreich fördern. Daher werden auch Dokumentarfilme aus diesem Land akzeptiert. Bei französischen Produktionen sind deutsche oder englische Untertitel erforderlich. Wie erfolgt die Auswahl? Alle Programmentscheidungen werden von einer Sichtungskommission getroffen. Eine Benachrichtigung erfolgt per E-Mail. Aktuelle Informationen sind immer auf dokka.de und über Newsletter und Social Media zu finden. Welche Preise werden vergeben? Die Jury, bestehend aus drei Personen, ist unabhängig und verpflichtet während des Festivals alle Wettbewerbsbeiträge wahrzunehmen. Sie darf aus ihnen folgende Preise vergeben. dokKa-Preis der Ursula Blickle Stiftung Der Hauptpreis des Festivals wird von der Ursula Blickle Stiftung an eine Regisseurin oder einen Regisseur vergeben und soll zur Realisierung des nächsten Projekts einen Beitrag leisten. Der Preis ist mit 10.000.- Euro dotiert. dokKa-Förderpreis der Stadt Karlsruhe Der Förderpreis des Festivals wird von der Stadt Karlsruhe an eine Regisseurin oder einen Regisseur vergeben und soll zur Realisierung des nächsten Projekts einen Anschub leisten. Der Preis ist mit 1.500.- Euro dotiert und enthält die Herstellung einer digitalen Kinokopie als Dienstleistung durch die Firma Digital Cinema Mastering aus Karlsruhe. dokKa-Preis des SWR für die ausgezeichnete Hördokumentation Die Jury wählt aus den präsentierten Hördokumentationen eine Produktion zur Ausstrahlung und Honorierung auf SWR2 aus. Der Preis wird von SWR2 gestiftet. Weitere Infos findet ihr hier >> -
Festivalförderfonds
Mit dem Festivalförderfonds wird erstmals eine strukturierte Förderung auf Bundesebene für Festivals im Bereich der populären Musik und des Jazz eingeführt. Ziel des Förderprogramms ist es, die kulturpolitisch bedeutsame Arbeit von Festivals zu unterstützen und ihre künstlerische Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Festivals können in einem offenen Verfahren einen Antrag auf Förderung stellen. Im Fokus einer jeden Förderung stehen die Umsetzung und der Ausbau qualitativer und soziokulturell bedeutsamer Aspekte, wie u. a. Diversität, ökologische Nachhaltigkeit oder Nachwuchsförderung. Das Programm richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Festivals, aber auch große, bereits etablierte Festivals können in diesem Programm einen Antrag stellen, sofern sie sich durch besondere qualitative Schwerpunkte auszeichnen. Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick: Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Musikfestivals (auch sog. Umsonst & Draußen Festivals) im Bereich der populären Musik und des Jazz mit überregionaler Bedeutung. Über die Förderung entscheidet eine unabhängige Fachjury. Der Förderbetrag beträgt max. 50.000 EUR. Die Projektausgaben müssen min. 10.000 EUR und können max. 500.000 EUR umfassen. Festivals mit einer Besucher:innenanzahl von bis zu 15.000 Personen können einen Förderantrag für das gesamte Festival stellen. Festivals mit einer Besucher:innenzahl über 15.000 Personen können einen Förderantrag für ein Teilprojekt stellen. Der Projektzeitraum startet frühestens mit dem Tag der Antragsstellung und endet am 31.12.2024. Infocalls: How-To Antragsstellung Festivalförderfonds 27.10.2023, 10:00 Uhr | Zur Anmeldung 31.10.2023, 10:00 Uhr | Zur Anmeldung 03.11.2023, 10:00 Uhr | Zur Anmeldung 10.11.2023, 10:00 Uhr | Zur Anmeldung 14.11.2023, 10:00 Uhr | Zur Anmeldung -
Umweltpreis für Unternehmen geht in die 21. Runde
Ab sofort können sich Unternehmen für den Umweltpreis 2024 bewerben. Der Preis ist mit 10.000 Euro je Kategorie dotiert und geht mit einer Auffrischung in die nächste Runde. Mit dem Preis zeichnet die Landesregierung außergewöhnliche Leistungen im Bereich des betrieblichen Umwelt- und Klimaschutzes und des nachhaltigen Wirtschaftens aus. Der Jurypreis wird in dieser Runde für „Herausragendes Engagement für Nachhaltigkeit“ vergeben. Erstmals ist die Bewerbung nur noch online möglich. Neue Kategorien Die Preise werden in diesem Jahr erstmals in folgenden sechs Kategorien vergeben: Handel und Dienstleistung Handwerk, Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitenden Industrie, Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden Industrie, Unternehmen mit 250 bis 1.000 Mitarbeitenden Industrie, Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft Die bisherige Kategorie Handwerk wurde auf 50 Mitarbeitende begrenzt. Damit hat die Zielgruppe der kleinen Handwerksbetriebe nun bessere Chancen, einen Preis zu erhalten. Handwerksbetriebe mit mehr als 50 Mitarbeitenden bewerben sich in der jeweiligen Industriekategorie. Die Kategorie „Industrie, Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden“ wurde neu eingeführt, damit Unternehmen, die mehr als 250 Beschäftigte haben, aber weniger als 1.000 Beschäftigte, wieder eine reelle Chance auf einen Preis erhalten. Neu ist auch die Kategorie Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Damit wurde eine Zielgruppe aufgenommen, die eine klare Kostenorientierung hat, auch wenn sie nicht gewinnorientiert handelt. Alle Bewerbungen nehmen automatisch auch an der Auslobung des Jurypreises teil, der zukünftig als einziger Preis auch zweimal vergeben werden kann. Damit hat jedes Unternehmen mindestens zwei Gewinnchancen. Mehr Infos findet Ihr hier >>