Förderung Games BW

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Informationen

Bewerbungsfrist 27.01.2023
Preisgeld Förderung bis zu 500.000 €
Website games-bw.mfg.de

Kontakt

Alex Cojocaru

Projektmanager Games-Förderung
Unit Kultur- und Kreativwirtschaft

cojocaru@mfg.de

0711 90715-412

Das Förderprogramm Games BW der MFG Baden-Württemberg unterstützt Entwickler*innen qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter. Ziel ist es, die Games-Branche in Baden-Württemberg zu stärken.

Die Förderung kann sich auf die Konzept- und Prototyp-Entwicklung sowie auf die Produktion von digitalen Spielen beziehen. Das Programm wird finanziert über die MFG und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.

Die Entwickler*innen beantragen bei der Games BW Förderung je nach Phase für ihr Games-Projekt bis zu 500.000 Euro. Je nach beantragter Förderphase/Förderkategorie und Variante wird die Fördersumme als erlösbedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen oder Zuschuss ausgezahlt.

Mehr Infos im Glossar und in der Fragen und Antworten – Sektion

Die wichtigsten Informationen zur neuen Richtlinie erhaltet Ihr hier: Infosheet auf einen Blick.

Die Förderkriterien

Digitale Spiele und innovative, interaktive Medienprojekte mit Spielecharakter sind dann förderfähig, wenn es sich um anspruchsvolle Projekte handelt. Hierzu zählen Computer- und Videospiele sowie mobile digitale Spiele und/oder sonstige und innovative, interaktive Medienprojekte mit Spielecharakter, die 

  • qualitativ hochwertig 

  • pädagogisch wertvoll 

  • kulturell bedeutsam

sind und mehrere oder alle der folgenden Kriterien erfüllen:

  • innovativ (insbesondere bezüglich Inhalt, Interaktionsdesign und/oder Herstellungsprozess)

  • skalierbar

  • inhaltlich und/oder strukturell mit Marktpotential ausgestattet (z.B. neuartiges Gameplay, neues Geschäftsmodell, Rechtegenerierung zum dauerhaften Verbleib) und zur Entwicklung und Stärkung des Games-Standortes Baden-Württemberg beitragen. 

Bei der Antragstellung gilt es dazu Fragen in einem sogenannten Kulturtest als Teil der Antragsformulare zu beantworten.  

Die Förderung

Grundsätzlich wird bei der Games BW Förderung zwischen zwei Fördervarianten unterschieden, abhängig von der Höhe der zu vergebenen Fördersumme.

Die Fördervarianten:

  1. Games BW Anträge für Fördersummen bis zu 20.000 Euro können ganzjährig gestellt werden. Über diese entscheidet der Geschäftsführer der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg in der Regel innerhalb von acht Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
  2. Über die Games BW Anträge für Fördersummen über 20.000 und bis maximal 500.000 Euro entscheidet zweimal jährlich ein externes Gremium. Die nächste Einreichfrist für diese Anträge endet am 28. Oktober 2021. Spätestens zwei Wochen vor der Einreichung muss ein Beratungsgespräch mit der Games BW Ansprechpartnerin Iris Harr geführt werden.

Weiter gibt es drei Förderarten mit unterschiedlichen Regularien.

Die Förderarten:

  1. Bei der Konzeptförderung kann ein Zuschuss bis 20.000 Euro beantragt werden. Dabei darf die beantragte Summe maximal 80% der Gesamtherstellungskosten betragen. 
  2. Bei der Prototypenförderung können jeweils Darlehen bis 20.000 Euro oder bis 80.000 Euro bzw. bis zu 120.000 Euro bei nachweislich besonders aufwendigen Entwicklungen beantragt werden. Auch hier darf die Fördersumme maximal 80% der Gesamtherstellungskosten betragen. 
  3. Die Produktionsförderung beinhaltet Darlehen bis zu 20.000 Euro oder maximal 500.000 Euro. Bei dieser Förderart besteht die Möglichkeit in Ausnahmefällen anstatt eines Darlehens einen Zuschuss bis 20.000 Euro oder maximal 500.000 Euro zu beantragen. Bei Anträgen auf ein Darlehen darf die Fördersumme maximal 50% der Gesamtherstellungskosten betragen, bei Zuschuss-Anträgen maximal 20%. 

Weiter gelten für alle Förderarten besondere Maßgaben in Bezug auf den Baden-Württemberg Bezug und kulturelle Relevanz. Alle Infos dazu gibt es in den jeweiligen Merkblättern.

Bei Fragen steht Euch Iris Harr gerne zur Verfügung.

Die Antragsstellung

Die Beantragung von Fördermitteln ist in wenigen Schritten möglich:

1. Ladet im Download-Bereich je nach Förderart das entsprechende Dokumenten-Paket herunter. Jedes Paket beinhaltet alle benötigten Formulare und Vorlagen für die Antragstellung. Bei Fragen zum Inhalt der Dokumente hilft unsere FAQ-Sektion oder ihr könnt Euch an Eure Ansprechpartnerin Iris Harr wenden. 

2. Vereinbart  vor der Antragseinreichung einen Termin für das projektbezogene Beratungsgespräch mit der zuständige Ansprechpartnerin Iris Harr. Das Gespräch ist verpflichtend für alle Förderarten und -Varianten und muss mindestens 14 Tage (gerne aber auch früher) vor der Einreichung stattgefunden haben.  

3. Reicht Eure Anträge digital sowie in Papierform gemäß der jeweiligen Förderart (siehe jeweiliges Merkblatt und Antragsformular) ein.  

Bitte beachtet, dass es für Anträge über 20.000 Euro Einreichfristen gibt. Anträge bis zu 20.000 Euro können allerdings ganzjährig eingereicht werden. Termine für Jurysitzungen für Fördersummen über 20.000 Euro:
GBW 23/1: 27. April 2023
GBW 23/2: 26. Oktober 2023

Mehr Infos findet Ihr hier >>