• 10. dokKa Festival

    Alles Wichtige in der Kurzfassung Eingereicht werden können: Dokumentarfilme und Hördokumentationen Die Arbeit darf nicht älter als 2 Jahre oder muss nach dem 1.1.2021 entstanden sein Dokumentarfilme ab 40 Minuten Länge Hördokumentationen zwischen 40 und 120 Minuten Länge Ein künstlerischer Vertreter der Arbeit muss für einen Tag zur Präsentation und zum Gespräch nach Karlsruhe kommen Die Anschrift des Festivals lautet: dokKa e. V., Alter Schlachthof 33, 76131 Karlsruhe Deadline für die Einreichungen ist der 19. Februar 2023! Was ist dokKa? dokKa – das Dokumentarfestival Karlsruhe – will künstlerische Arbeiten aus den Bereichen Dokumentarfilm und Hördokumentation/Radiofeature in Karlsruhe präsentieren und mit den Künstlern während des Festivals vor Ort diskutieren. Es möchte verschiedene Formen des Dokumentarischen aufzeigen und ins Gespräch bringen. Veranstaltungsort ist die Kinemathek Karlsruhe. Was kann eingereicht werden? Es können Dokumentarfilme oder Hördokumentationen/Radiofeature eingereicht werden, die nicht älter als zwei Jahre sind. In diesen Bereichen sind alle Formate, Sparten und Genres zugelassen. Es gibt keine thematischen Beschränkungen. Dokumentarfilme müssen mindestens eine Länge von 40 Minuten haben. Hördokumentationen/Radiofeature müssen zwischen 40 und 120 Minuten lang sein. Die ausgewählten Arbeiten werden im Kino vor Publikum präsentiert. Podcasts und Webserien sind daher nur zugelassen, wenn eine Fassung in der genannten Länge eingereicht wird. Diese Fassung muss als eigenständige künstlerische Arbeit für Publikum, Jury und Auswahlkommission tragen. Wer kann einreichen? Die Einreichung muss durch die Künstler oder deren Produzenten erfolgen. Sie müssen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben oder Angehörige dieses Staates sein. Während des Festivals müssen sie nach Karlsruhe reisen und ihre Arbeit bei einer öffentlichen Diskussion vorstellen. Sofern die Filmsprache nicht Deutsch ist, müssen die Filme Deutsch untertitelt sein. Hördokumentationen/Radiofeature können nur in deutscher Sprache eingereicht werden. Das Festival will den Austausch mit Frankreich fördern. Daher werden auch Dokumentarfilme aus diesem Land akzeptiert. Bei französischen Produktionen sind deutsche oder englische Untertitel erforderlich. Wie erfolgt die Auswahl? Alle Programmentscheidungen werden von einer Sichtungskommission getroffen. Eine Benachrichtigung erfolgt per E-Mail. Aktuelle Informationen sind immer auf www.dokka.de und der Facebook-Seite von dokKa zu finden. Welche Preise werden vergeben? Die Jury, bestehend aus drei Personen, ist unabhängig und verpflichtet während des Festivals alle Wettbewerbsbeiträge wahrzunehmen. Sie darf aus ihnen folgende Preise vergeben. DOKKA-PREIS Der Preis des Festivals ist mit 1.500 Euro dotiert und wird von der Jury an einen Dokumentarfilm vergeben. DOKKA-FÖRDERPREIS DOKUMENTARFILM Der Preis ist mit 500 Euro dotiert und der gespendeten Dienstleitung zur Herstellung einer Digitalen Kinokopie (DCP) durch die Firma Digital Cinema Mastering aus Karlsruhe. DOKKA-PREIS FÜR DIE AUSGEZEICHNETE HÖRDOKUMENTATION Die Jury wählt aus den präsentierten Hördokumentationen eine Produktion zur Ausstrahlung auf SWR2 aus. Welche Vorführformate sind möglich? Folgende Vorführformate sind für Dokumentarfilme zugelassen: DCP 35mm Folgende Vorführformate sind für Hördokumentationen/Radiofeature zugelassen: Audio CD Audio-Datei als MP3, AIFF oder WAV (mind. 44,1 kHz, 192 k/bit) Wie wird eingereicht? 1. Alle Einreichungen müssen online über die Website des Festivals www.dokka.de erfolgen. Hierzu muss ein Login für „Mein dokKa“ erstellt werden (falls noch nicht vorhanden). Im Anschluss können auch mehrere Arbeiten über einen Login eingereicht werden. Sammeleinreichungen sind nicht möglich. 2. Sichtungsunterlagen können in Form eines Screener-Links (mit Passwort), als MP3-Datei per Upload direkt mit der Einreichung übermittelt werden. Zusätzliches Material wie Bilder und PDF-Dokumente können ebenso übermittelt werden. Dokumentarfilme einreichen Für Dokumentarfilme muss das Einreichungsformular ausgefüllt werden. Zusätzlich ist eine Sichtungskopie als Online-Link notwendig. Wir bestätigen den Eingang per E-Mail. Hördokumentationen einreichen Für Hördokumentationen/Radiofeature muss das Einreichungsformular ausgefüllt werden. Zusätzlich ist eine Sichtungskopie der Arbeit als MP3-Datei (per Upload oder Link) notwendig. Wir bestätigen den Eingang per E-Mail. Manuskripte sind nicht notwendig. Bitte bedenken Sie bei der Einreichung das die Arbeit im Kinosaal präsentiert wird. Wann werde ich benachrichtigt? Der Eingang der Einreichung wird per E-Mail bestätigt. Eine Benachrichtigung über die Aufnahme in das Festivalprogramm oder eine Ablehnung erfolgt per E-Mail. Übernachtungs- und Reisekosten werden erst nach Rücksprache mit dem Festival erstattet. Bei einer Absage können wir leider keine individuelle Begründung verfassen. Ebensowenig ist es möglich ggf. eingesandte Materialien zurück zu senden. Rechtliche Bedingungen für die Einreichung Mit der Einreichung des Werks erklärt sich die/der Einreichende damit einverstanden, dass es auf dem Festival präsentiert werden kann. Die Einreichung bestätigt außerdem, dass der/die Bewerberin das Einverständnis für eine Festivalteilnahme von Dritten hat, die an der Produktion beteiligt waren. Für Gefahren beim Hin- und Rücktransport von eingereichten Materialien, Vorführkopien, Datenträgern und Ausstellungsobjekten kann keine Haftung übernommen werden. Postalisch eingereichte Sichtungsunterlagen werden NICHT zurückgeschickt. Für die Festivalkommunikation überlassen Autoren, Produzenten und Künstler begleitendes Text- und Bildmaterial. Dieses kann zum Beispiel im Katalog, dem Festivalflyer, auf der Internetseite sowie für weitere Werbemaßnahmen des dokKa Festivals verwendet werden. Mit der Überlassung dieser Materialien versichern die Einreicher, dass sie über die Nutzungsrechte daran verfügen und dies mit keinen weiteren Rechten Dritter oder von Verwertungsgesellschaften kollidiert. Produzenten, Verleiher oder sonstige Organisationen, die eine Arbeit einreichen, haben sich gegenüber dritten Personen, die an der Produktion beteiligt waren, zu vergewissern, dass diese mit einer Teilnahme am Festival einverstanden sind.
    Grafik dokKa 10, 2023, Bild: dokKa e.V.
  • Auf das CyberLab Accelerator Programm bewerben

    Booste dein Startup mit dem 3-monatigen CyberLab Startup Accelerator! Was ihr lernt: Den richtigen Fokus finden Kunden identifizieren und verstehen Minimieren von Risiken und Fehlern während der Gründung Planung der systematischen Geschäftsentwicklung Teambuilding- und kommunikation Finanzierung und rechtliche Aspekte Für wen? Gründerteams mit dem Fokus IT, KI, IT-Security, Smart Production Kosten: Kostenfrei dank Förderung durch Start-up BW Format: komplett online Bewerbungsschluss: 18.12.2022 Accelerator Start: 28.02.2023
    CyberLab Accelerator, Bild: CyberLab
  • Videoclips für neues Filmprojekt gesucht

    Das Filmboard Karlsruhe ist für sein neues Filmprojekt „Big City Lights“ (AT) auf der Suche nach aktuellen, selbstgedrehten Videoclips.  Im fertigen Dokumentarfilm soll eine emotionale, persönliche und informative Geschichte von Karlsruhe für Karlsruhe entstehen, die auf Festivals einmal um die ganze Welt geht.  Gesucht werden Clips mit Karlsruhebezug sowohl im Stadtgebiet als auch im Landkreis. Es können kurze Statements sein, in denen man erzählt, warum man das Gewählte so besonders findet, aber auch unkommentierte Clips mit Aufnahmen des Ortes, der Umgebung oder der Aktivität werden gesucht.  Fragestellungen für die Videoaufnahmen können sein: Was verbinde ich mit diesem Ort? Was gefällt mir an dieser Aktivität besonders? Warum bin ich gerne hier? Warum mache ich das so gerne? Warum komme ich immer wieder gerne hier her? Was würde ich mir hier für die Zukunft wünschen?  Die Clips können mit dem Handy gefilmt werden und sollten unbedingt im Querformat in höchster Auflösung sein. Einsendeschluss ist der 31. Januar 2023.  Schickt Euren Clip einfach per Datentranfer, z.B. WeTransfer, an knobloch@filmboard-karlsruhe.de Alle eingesendeten Clips werden vom Produktionsteam gesichtet. Basierend auf der Sichtung wird entschieden, welche Clips im Film verwendet werden. Unter allen Einreichungen wird folgendes verlost:  5x Buch "Karlsruhe als Filmkulisse" 20x DVDs "Independent Days" 10x 2 Tickets Award-Gala Independent Days | 22. Internationale Filmfestspiele Karlsruhe
    Videowettbewerb, Bild: Pexels / John Mark Smith
  • Ausschreibung "Kurswechsel Kultur - Netzwerk. Richtung. Inklusion"

    Die Ausschreibung zum neuen Programm „Kurswechsel Kultur – Netzwerk. Richtung. Inklusion.“ der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) Baden-Württemberg und des Zentrums für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg (ZfKT) ist online! Gegenstand des Programms Die teilnehmenden Einrichtungen wollen sich über den Zeitraum des Programms inklusiv weiterentwickeln. Dafür erstellen sie entsprechende Konzepte, entwickeln inklusive Projekte oder beginnen einen entsprechenden Prozess der internen Weiterentwicklung. Hierbei werden sie von der LKJ und den weiteren Netzwerkteilnehmenden unterstützt. Für die Umsetzung entsenden sie hauptoder ehrenamtliche Mitarbeiter*innen (sogenannte Botschafter*innen), die die Themen des Programms in ihren Organisationen verankern. Die Botschafter*innen haben dabei die Aufgabe über den Zeitraum von 2,5 Jahren an den zwei wesentlichen Angeboten des Programms teilzunehmen Förderkriterien & Anforderungen Folgende Kriterien und Anforderungen müssen für eine Bewerbung bei „Kurswechsel Kultur – Netzwerk. Richtung. Inklusion.“ erfüllt sein: o Die aktive Teilnahme des*der Botschafter*in(nen) über die gesamte Projektdauer (Februar 2023 bis September 2025) muss gewährleistet sein Die Teilnahme an allen Netzwerktreffen ist verpflichtend o Eine Netzwerkveranstaltung mit Schwerpunktthema muss in Zusammenarbeit mit der LKJ vor Ort organisiert und durchgeführt werden Die Einrichtung muss gemeinnützig sein (hierzu Kopie des Freistellungsbescheides einreichen)  Widmung der Einrichtung (zum Beispiel Satzungszweck, Förderzweck, …) muss „Kultur“ sein Für die Projektförderung ist ein Eigenanteil von mindestens 5% der Projektkosten zu übernehmen (circa 750€ für die gesamte Projektlaufzeit) Förderkriterien für kommunale Einrichtungen Kommunale Einrichtungen sind zur Teilnahme am Programm berechtigt, wenn sie den Auftrag Kultur erfüllen (z. B. Stadtmuseen, städtische Büchereien). Kommunen beziehungsweise deren Kulturämter dürfen bis zu einer Einwohner*innenzahl von 40.000 am Programm teilnehmen. In beiden Fällen erhöht sich der Eigenanteil für die Projektförderung auf 25% also maximal 3.750€ für die gesamte Programmlaufzeit. Die komplette Ausschreibung findet Ihr hier >>   Info-Veranstaltung am 07. November 2022 Für interessierte Einrichtungen findet am 7. November 2022, von 16.00 bis 17.00 Uhr eine digitale Info-Veranstaltung zu „Kurswechsel Kultur – Netzwerk. Richtung. Inklusion.“ statt.  Bitte melden Sie sich bei Interesse bis zum 6. November 2022 dafür an unter: kurswechsel-kultur@lkjbw.de Den Link zur Teilnahme erhalten Sie nach Anmeldung. Sprache: Deutsche Lautsprache. Dolmetschung in die Deutsche Gebärdensprache (DGS) auf Anfrage bis 01. November 2022
    Bild: LKJ BW
  • Deutscher Jazzpreis 2023

    Ab sofort können Bewerbungen für den Deutschen Jazzpreis 2023 eingereicht werden. Künstler*innen genauso wie Labels, Verlage, Rundfunkanstalten, Managements und Promoter*innen sowie Komponist*innen, Arrangeur*innen und Autor*innen können sich bis zum 30. November 2022 bewerben. Bewerbungen sind in 31 Kategorien möglich. Die Verleihung findet am Mittwoch, dem 27. April 2022, am Vorabend der jazzahead! in Bremen statt. Berücksichtigt werden Leistungen, die im Zeitraum vom 1. Dezember 2021 bis 30. November 2022 erbracht wurden bzw. noch erbracht werden. Die 31 Preisträger*innen können sich je Kategorie über 10.000€ Preisgeld und eine Trophäe freuen. Die drei Nominierten einer Kategorie erhalten jeweils mindestens 1.000€ Nominierungsgeld.
    Deutscher Jazzpreis 2022
  • Hanna-Nagel-Preis für Künstlerinnen

    Der Hanna-Nagel-Preis wurde 1998 von den seinerzeitigen fünf Karlsruher Präsidentinnen gestiftet, um bildende Künstlerinnen ab 40 Jahren im Regierungsbezirk Karlsruhe zu fördern und ihre qualifizierte künstlerische Arbeit auszuzeichnen. Mit dem Preis wird auch das künstlerische Werk von Hanna Nagel (1907–1975) geehrt, einer bedeutenden Vertreterin der „Neuen Sachlichkeit“, die 1925 bis 1929 an der Badischen Landeskunstschule Karlsruhe studierte. Teilnahme Die Ausschreibung richtet sich an freischaffende bildende Künstlerinnen mit abgeschlossener Ausbildung an einer Kunsthochschule, einer Hochschule für Gestaltung oder mit einem vergleichbaren Studienabschluss. Auch die Mitgliedschaft in einem Berufsverband für bildende Künstlerinnen und Künstler berechtigt zur Teilnahme. Die Bewerberinnen müssen mindestens 40 Jahre alt sein und im Regierungsbezirk Karlsruhe wohnen und arbeiten. Die Ausschreibung umfasst die Bereiche Malerei, Grafik, Fotografie und Skulptur. Der Wettbewerb gilt dem bisherigen künstlerischen Schaffen, nicht einer einzelnen Arbeit. Bewerbung / Bewerbungsunterlagen                                                  Eingereicht werden können aussagekräftige Abbildungen (Papierformat DIN A4) von maximal zehn Arbeiten aus dem bisherigen künstlerischen Schaffen der Bewerberin. Die Bewerbung umfasst weiterhin den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen 1 den Bewerbungsbogen 2 mit Auflistung der Titel, des jeweiligen Entstehungsjahrs sowie der Technik und der Maße der eingereichten Arbeiten, eine Kurzbiographie mit Verzeichnis der bisherigen Ausstellungen, Projekte, Auszeichnungen und Stipendien. Zur Online-Bewerbung Abgabeschluss / Einreichung der Bewerbungen Abgabeschluss der Bewerbungen ist Freitag, der 13. Januar 2023 (bei Zusendung per Post gilt das Datum des Poststempels). Auswahlverfahren Eine Fachjury wählt aus den eingereichten Bewerbungen zwei Teilnehmerinnen aus und schlägt sie dem Kreis der Stifterinnen vor. Die Stifterinnen wählen aus der ihnen vorgelegten Auswahl die Preisträgerin des Hanna-Nagel-Preises aus. Die Entscheidungen werden nicht öffentlich getroffen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Fachjury setzt sich wie folgt zusammen: Rita Burster, Galerie Knecht und Burster und galerie burster Eine Vertreterin der Stifterinnen Marcel van Eeden, Rektor der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe Annette Fehr, Leitende Regierungsdirektorin, Regierungspräsidium Karlsruhe Stefanie Patruno, Leiterin Städtische Galerie Karlsruhe Bettina Schönfelder, GEDOK Karlsruhe, Leiterin Kunstverein Pforzheim Dr. Kirsten Voigt, Staatliche Kunsthalle Karlsruhe Gegenstand des Hanna-Nagel-Preises Der Hanna-Nagel-Preis besteht aus einem Geldpreis in Höhe von 3.000 Euro, der von den Stifterinnen des Preises zur Verfügung gestellt wird. Er ist verbunden mit einer Ausstellung in der Städtischen Galerie. Zur Ausstellung ist die Herausgabe eines Katalogheftes geplant. Der Hanna-Nagel-Preis selbst wird im Rahmen der Eröffnung der Ausstellung am Freitag, den 27.10.2023 in der Städtischen Galerie Karlsruhe überreicht. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird aus dem künstlerischen Werk der Preisträgerin einen Ankauf tätigen; hierfür stehen bis zu 5.000 Euro zur Verfügung. Auslobende Der Hanna-Nagel-Preis wird ausgeschrieben von den Stifterinnen des Preises: Margareta Barth, Präsidentin a. D. der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Eva Bell, von 2017 bis 2022 Präsidentin der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Monika Berndt-Eberle, Präsidentin der Gemeindeprüfungsanstalt Caren Denner, Polizeipräsidentin Sylvia M. Felder, Regierungspräsidentin Hildegard Gerecke, Polizeipräsidentin a. D. Gerlinde Hämmerle, Regierungspräsidentin a. D. Heike Haseloff-Grupp, Präsidentin des Landessozialgerichts Baden-Württemberg a. D. Andrea Heck, Präsidentin a. D. der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Nicolette Kressl, Regierungspräsidentin a. D. Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofes Olivia Reissenberger-Safadi, Präsidentin des Sozialgerichts Kalrsruhe Gudrun Schraft-Huber, Präsidentin des Verwaltungsgerichts Karlsruhe sowie der Stadt Karlsruhe und dem Regierungspräsidium Karlsruhe
    Selbstbildnis von Hanna Nagel aus dem Jahr 1929 © Kurpfälzisches Museum Heidelberg
  • Thomas Strittmatter Preis

    Mit dem Thomas Strittmatter Preis zeichnet die MFG Filmförderung Autor*innen für qualitativ hochwertige Drehbücher aus. Prämiert werden Fernseh- oder Kinostoffe mit einem Bezug zu Baden-Württemberg. Der nach dem jung verstorbenen Autor Thomas Strittmatter benannte Drehbuchpreis ist mit 20.000 Euro dotiert und wird alljährlich während der Berlinale im Rahmen einer feierlichen Gala verliehen. Die Bewerbungsfrist für den Thomas Strittmatter Preis 2023 ist der 13. Oktober 2022.   Ein Drehbuch einreichen Eingereicht werden können Drehbücher aller Genres für einen abendfüllenden Kino- oder TV-Spielfilm die originär in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, zum Zeitpunkt der Verleihung noch nicht verfilmt sein dürfen und keine Namen oder Copyright-Vermerke aufzeigen. Bitte beachten Sie, dass der Baden-Württemberg-Bezug Bewerbungsvoraussetzung ist, d.h. die Bewerber*innen müssen ihren ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, oder die Handlung des Buches muss in Baden-Württemberg lokalisiert sein. Eine prominente Jury liest die Drehbücher anonym. Die Nominierten werden zur Preisverleihung nach Berlin während der Berlinale eingeladen. Weitere Infos zum Bereich Stoffentwicklungsförderung und dem Thomas Strittmatter Preis findet Ihr auf den jeweiligen Seiten.
    Thomas Strittmatter, 1990er Jahre | © MFG, Volker Derlath
  • KULT2022 – Der Kulturpreis der TechnologieRegion Karlsruhe

    Gesucht: Theaterstücke und Bühneninszenierungen. Amateurtheater können sich jetzt bewerben bis zum 21. Oktober 2022! „Amateurtheater tragen seit jeher in vielfältiger Weise dazu bei, den gesellschaftlichen Diskurs anzuregen. Gerade in schwierigen Zeiten braucht es kreative Bühnenstücke für eine bessere Welt. Solche suchen wir mit dem KULT2022.“ Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, Verbandsvorsitzender Regionalverband Mittlerer Oberrhein und Vorstand der KulturRegion Karlsruhe Ab sofort können sich Amateurtheater für den KULT2022 bewerben, den Kulturpreis der TechnologieRegion Karlsruhe. Gesucht werden dieses Mal Theaterstücke und Bühneninszenierungen „für eine bessere Welt“. Sie sollen das Publikum für aktuelle gesellschaftliche oder umweltbezogene Herausforderungen sensibilisieren, Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, für deren Umsetzung motivieren oder einfach nur zum Nachdenken anregen. Es dürfen eigene Ideen und Konzepte sein oder auch Interpretationen bereits existierender Bühnenstücke. Mitmachen dürfen alle Theateramateure aus der TechnologieRegion Karlsruhe.
    KULT2022, Bild: TechnologieRegion Karlsruhe
  • OPEN CALL: Join the Street Design Challenge 2022! A project of the UNESCO Creative Cities of Curitiba, Querétaro and Wuhan

    The Creative Cities of Curitiba, Querétaro and Wuhan warmly invite you to take part in the Street Design Challenge 2022. This Challenge, taking place from 12 to 14 November 2022, is addressed to university students who wish to share their visions on how public space design can improve the quality of life in the communities, especially with regards to the effects of climate change in the urban environment. Interested participants are invited to complete their registrations by 18 September 2022. Starting on 12th November 2022, the Street Design Challenge aims to raise awareness about the discussions happening at the COP27, the effects of climate change in the urban environment, how much it detriments our quality of life, and what actions are necessary to turn our cities into more liveable, enjoyable, and equal environments, ensuring none is left behind. During the challenge, groups of university students, assisted by their professors, will work on a proposal to tackle issues present in a foreign street, considering its different territorial, social, financial, and cultural backgrounds. In this year’s edition, the teams will be challenged to create a proposal to revamp a peri-urban street through biophilic design. Each team will be matched with a street from another member city of the UNESCO Creative Cities Network and receive an in-depth briefing, created by a city expert, detailing the current situation and a list of priorities that should be addressed in the proposal. After the challenge begins, teams will have 48 hours to submit their projects in the specified format The timeline of the challenge is outlined below. Open call for cities: 25th August. Registration: cities must register to enter the challenge prior to 18th September. Question and answers sessions for cities and teams: October 2022. Submission of the street profile and teams’ details: participating cities must send the details to the organisers by 17th October. Challenge days: 12th to 14th November. Analysis of the proposals and jury evaluation: approximately 1 month. Announcement of winners and meeting event: December 2022 (tentative). More information on the “Street Design Challenge 2022” including the registration link can be found here: https://en.unesco.org/creative-cities/events/call-participation-street-design-international-challenge-2022.
    Street Design Challenge 2022
  • Ideenwettbewerbs „Einkaufserlebnisse im stationären Einzelhandel – Best Practices für Baden-Württemberg“

    Der stationäre Einzelhandel ist eine der wichtigsten und beschäftigungsintensivsten Branchen in Baden-Württemberg und befindet sich in einem tiefgreifenden Strukturwandel. Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, steht er vor der Herausforderung, seine Stärke – das Einkaufserlebnis vor Ort – weiterzuentwickeln und zu festigen und gleichzeitig die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg sucht mit Unterstützung von ibi research an der Universität Regensburg und der CIMA Beratung + Management GmbH innovative Einzelhandelsunternehmen mit Ideen zur Stärkung des eigenen stationären Ladengeschäfts. Ziel des Ideenwettbewerbs „Einkaufserlebnisse im stationären Einzelhandel – Best Practices für Baden-Württemberg“ ist es, kleine und mittlere Einzelhandelsunternehmen zu identifizieren und zu fördern, die Einkaufserlebnisse schaffen wollen und mit ihren umgesetzten Handelskonzepten einen Vorbildcharakter für andere Händler besitzen.     Teilnahmekriterien des Wettbewerbs Die Teilnahme am Wettbewerb ist an nachfolgende Kriterien geknüpft:     Unternehmen des Einzelhandels sowie des Kfz-Handels mit Unternehmenssitz und Betriebsstätte in Baden-Württemberg; es handelt sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen, d. h. es hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro; Unternehmen, die Gegenstand eines Insolvenzverfahrens nach nationalem Recht sind, sind von der Förderung ausgeschlossen;   es ist mindestens ein stationäres Ladenlokal vorhanden oder geplant;   die eingereichte Idee wurde bisher nicht vom Bewerber umgesetzt oder ihre Umsetzung beauftragt;     das Einverständnis zur Veröffentlichung des im Nachgang umgesetzten Erlebniskonzepts als Best-Practice-Beispiel wird erteilt.     Bei der Auswahl der Erlebniskonzepte im Rahmen des Ideenwettbewerbs werden zudem folgende Kriterien herangezogen:   Die Idee muss im Rahmen der Projektlaufzeit (Januar bis September 2023) umgesetzt werden und ist auch für andere Einzelhändler kurz- bis mittelfristig umsetzbar (Vorbildcharakter);     das Konzept hat das Potenzial, (nachhaltig) neue Kunden zu akquirieren und Zusatzumsätze zu erzielen;     die Idee besitzt einen hohen Innovationsgrad;     weitere gesellschaftlich und sozial relevante Kriterien (z. B. Barrierefreiheit, ökologische Nachhaltigkeit etc.) können herangezogen werden.     Eine hinreichende Vielfalt an Einzelhandelsbranchen wird angestrebt.     Nach Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsformular, Förderantrag, Erklärung zu De-minimis-Beihilfen, Kosten- und Finanzierungsplan, Eigenerklärung UVgO, Verpflichtungserklärung Mindestentgelt) werden die Ideenkonzepte gesichtet und auf die Einhaltung der Kriterien geprüft. Im Rahmen einer Jury-Sitzung werden die eingereichten Ideen-Konzepte von den Bewerbern kurz online vorgestellt (5-Minuten-Pitch mit anschließender Fragerunde). Hier wird gutes Handeln belohnt Die von einer unabhängigen Jury ausgewählten Gewinner haben die Möglichkeit, ihre Ideen zeitnah umzusetzen und einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Kosten (Förderhöchstbetrag: maximal 70.000 Euro je Unternehmen) zu erhalten. Zudem werden die ausgewählten Unternehmen bei der Umsetzung projektbegleitend gecoacht und unterstützt. Nach der erfolgreichen Umsetzung werden mindestens zehn ausgewählte Einzelhandelsunternehmen und ihre Erlebnishandelskonzepte als Best-Practice-Beispiele ausgewählt und (ggf.) im Rahmen einer Abschlussveranstaltung ausgezeichnet. Zusätzlich werden diese Best-Practice-Beispiele in einer Publikation des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg veröffentlicht und gemeinsam mit weiteren Mediabeiträgen (Video-/Tonbeiträge wie Interviews und Social-Media-Posts) auf der zugehörigen Projekt-Website veröffentlicht und entsprechenden beworben. Ihr habt Ideen, wie man zeitgemäße Einkaufserlebnisse für die Kunden schaffen kann? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen müssen mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift versehen postalisch versendet werden:   CIMA Beratung + Management GmbH  Frau Katharina Yoga  Neue Weinsteige 44  70180 Stuttgart  Einreichungsschluss des Ideenwettbewerbs ist der 07. Oktober 2022.  Es gilt das Datum des Eingangs (Eingangsstempel). Verspätet eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. 
    Symbolbild Einkaufen, Bild: Canva