• Bundespreis Ecodesign 2023

    Bis zum 17. April 2023 können sich europaweit Unternehmen aller Branchen und Größen mit ihren Arbeiten um den Bundespreis Ecodesign bewerben. Gesucht werden innovative Ideen und Projekte, die herausragend gestaltet und zukunftsweisend sind. Dies schließt neben marktreifen Produkten und Dienstleistungen auch konzeptionelle und studentische Arbeiten mit ein. Wer kann mitmachen? Einreichen können Unternehmen und Start-ups aller Branchen und Größen, Designagenturen, Architektur- und Ingenieurbüros sowie Forschungsinstitute und gemeinnützige Organisationen. Internationale Einreichungen sind zum Wettbewerb zugelassen, wenn das eingereichte Produkt auf dem europäischen Markt erhältlich ist bzw. sich als Service oder Konzept an diesen richtet. In der Kategorie Nachwuchs steht der Wettbewerb Studierenden sowie Absolvent*innen offen, deren Studienabschluss nicht länger als ein Jahr zurückliegt (Stichtag ist der Ausschreibungsstart am 23. Januar 2023). Der Sitz der Hochschule muss nicht in Deutschland sein. Was kann eingereicht werden? Gesucht werden langlebige und kreislauffähige Produkte, Prozesse und Systeme, die zur Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit beitragen. Der Wettbewerb beschränkt sich nicht auf bestimmte Produktgruppen, Branchen oder Designsparten. Eingereicht werden können Produkte, die auf dem europäischen Markt erhältlich sind, und Prototypen, deren Markteinführung in absehbarer Zeit geplant ist (Kategorie Produkt). Dienstleistungen und Systemlösungen (Kategorie Service). zukunftsweisende Modellprojekte und Ideen, die sich noch in der konzeptionellen Phase befinden (Kategorie Konzept). Arbeiten, die im Rahmen des Studiums entstanden sind (Kategorie Nachwuchs). Teilnahmeberechtigt sind Studierende sowie Absolvent*innen. Der Studienabschluss darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen (Stichtag ist der Ausschreibungsbeginn am 23. Januar 2023). Die seit 2012 ausgezeichneten Projekte zeigen, wie vielfältig Ecodesign sein kann und welche spannende Ideen bereits entwickelt wurden. Wie und wann kann man sich bewerben? Die Ausschreibung zum Bundespreis 2023 startet am 23. Januar und endet am 17. April. Die Anmeldung zum Wettbewerb erfolgt ausschließlich online. Pro Teilnehmer*in können mehrere Beiträge eingereicht werden. Für jeden Beitrag muss ein eigener Bewerbungsbogen ausgefüllt und die Teilnahmegebühr entrichtet werden. Die im Bewerbungsbogen gestellten Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet und die erforderlichen Bilder und Texte zur Verfügung gestellt werden. Nur frist- und formgerecht eingereichte Beiträge nehmen am Wettbewerbsverfahren teil. Es gelten die auf dieser Internetseite genannten Fristen und Termine. Wird eine Teilnahmegebühr erhoben? Für die Teilnahme am Wettbewerb wird in den Kategorien Produkt, Service und Konzept eine einmalige Gebühr erhoben. Sie trägt dazu bei, die Durchführung des Wettbewerbs auf einem fachlich hohen Niveau und nach nachhaltigen Kriterien zu sichern. In der Kategorie Nachwuchs wird keine Gebühr erhoben. Die Höhe der Teilnahmegebühr richtet sich nach der Größe des Unternehmens. Die Einteilung nach der Beschäftigtenzahl folgt der EU-Empfehlung 2003/361. In diesem Jahr beträgt die Teilnahmegebühr für Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten 250 Euro netto, für kleine Unternehmen mit 11 bis 50 Beschäftigten 500 Euro netto, für mittlere Unternehmen mit 51 bis 250 Beschäftigten 750 Euro netto, für große Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten 1.000 Euro netto. Selbstständigen und Unternehmen in der Gründungsphase sowie gemeinnützigen Organisationen, die über keinen nennenswerten Umsatz verfügen, bieten wir nach Einzelfallprüfung eine ermäßigte Teilnahmegebühr von 50 Euro netto pro Einreichung an. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte direkt. Bei der Anmeldung muss die Zahl der Beschäftigten wahrheitsgemäß angegeben werden. Die Zahlung wird nach Einreichung des Wettbewerbsbeitrags mit Erhalt der Rechnung fällig. Weitere Gebühren fallen auch bei einer Auszeichnung und der Aufnahme in die Wanderausstellung nicht an. Wie wird bewertet? Gestalterische und ökologische Aspekte werden beim Bundespreis Ecodesign gleichwertig beurteilt. Die Kriterienmatrix sowie Materialhinweise im Ecodesignkit bieten eine Orientierung über die Qualitätsmerkmale ökologischen Designs und dienen als Grundlage für die Bewertung. Das Bewertungsverfahren ist mehrstufig: Stufe 1 | Vorbewertung durch ein Fachgremium Alle Wettbewerbsbeiträge, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, werden an ein Fachgremium weitergereicht, das sich aus Expert*innen des Umweltbundesamtes und des Beirates zusammensetzt. Sie entscheiden, welche Einreichungen sich für die nächste Wettbewerbsstufe qualifizieren und damit zur Jurysitzung zugelassen werden. Die zugelassenen Teilnehmer*innen werden gebeten, ihren Wettbewerbsbeitrag zur Präsentation bei der Jurysitzung einzureichen. Stufe 2 | Jurysitzung Die interdisziplinär besetzte Jury bestimmt Nominierte und Preisträger*innen. In jeder Kategorie können mehrere Preise vergeben werden. Die Preise sind als gleichwertig zu verstehen. Die Ausstellung der zur Jurysitzung zugelassenen Einreichungen ist im Anschluss an die Sitzung auch für die Öffentlichkeit zugänglich.
    Bild: Bundespreis Ecodesgin 2023
  • Call for Presentations - InnovationFestival @karlsruhe.digital

    Im Rahmen der Initiative karlsruhe.digital veranstaltet das CyberForum gemeinsam mit dem Wissenschaftsbüro der Stadt Karlsruhe das InnovationFestival @karlsruhe.digital – live gestreamt aus dem ZKM Medientheater am 13. Oktober 2023 (ab 14 Uhr).  Der Digitalstandort Karlsruhe wird der Welt präsentiert und Ihr könnt mit Eurer digitalen Innovation Teil davon sein: Unternehmen und Institutionen aus Karlsruhe und der TechnologieRegion Karlsruhe können ihre digitalen Transformationsprojekte einem breitgefächerten Publikum präsentieren und alle Interessierten erleben die außergewöhnliche Vielfalt des innovativen Digitalstandorts Karlsruhe. Zu folgenden Themenbereichen können Bewerbungen eingereicht werden: Cloud Plattform Digitale Souveränität Industrie 4.0: Robotik & Produktion IT-Security + Künstliche Intelligenz Kunst, Kultur & Lebensart Mobilität & Logistik Smart Society & Smart City Social Media & Social Network Nachhaltigkeit & Klimaschutz Ihr möchtet Eure digitale Innovation in einem 10-minütigen Impulsvortrag live auf der Bühne vorstellen und das InnovationFestival so maßgeblich mitgestalten? Dann bewerbt Euch bis zum 18. Juni 2023 mit einem Onepager und einem Kurzvideo zu Eurer digitalen Innovation. Zur Einreichung kommt Ihr hier >>
    InnovationFestival @karlsruhe.digital, Bild: karlsruhe.digital
  • Start-up Reise zur London Tech Week vom 12. -14. Juni 2023

    Die London Tech Week 2023 ist mit jährlich mehr als 20.000 Teilnehmenden Europas größtes Tech Festival. Für eine Woche lang zieht die London Tech Week die einflussreichsten Gründer*innen, Unternehmen und Start-Ups der Techszene nach London, um gemeinsam die zukünftigen Trends der Szene zu diskutieren. Der Begriff Tech Festival ist dabei wörtlich zu verstehen: Das Programm setzt sich aus über 300 verschiedenen Veranstaltungen zusammen. Neben einem vielfältigen Fachprogramm mit Keynotes werden auf allen sieben Geschossen des Queen Elizabeth II Centre in Westminster die neuesten Tech-Lösungen präsentiert. Der Fokus der London Tech Week liegt klar auf Networking. Gerade für Tech-Start-Ups bietet das Festival eine ideale Plattform zum Netzwerkaufbau. Thematisch ist die diesjährige London Tech Week auf ‚Growing a Thriving & Resilient UK Tech Ecosystem‘, ‚Inspiring a Sustainable Future‘ und ‚True digital transformation & Next Tech Frontiers‘ ausgerichtet. Mit BW_i zusammen könnt Ihr die Konferenz als VIP-Besucher* kennenlernen und durch verschiedene zusätzliche Netzwerkveranstaltungen wichtige internationale Kontakte aufbauen und pflegen. Programm 11. Juni 2023 - individuelle Anreise nach London 12. Juni 2023 – Kick-Off, Besuch des LTW Campus, abends LTW International Delegation Reception 13. Juni 2023 - Besuch des LTW Campus sowie Networkingveranstaltungen 14. Juni 2023 - Besuch des LTW Campus / Abreise zur Heimatadresse oder Weiterreise zur The Next Web Anmerkung: das Programm ist noch nicht final und unterliegt möglicherweise Änderungen FÖRDERUNG DER MAßNAHME Baden-württembergische Start-ups können sich für die Teilnahme über unser Eventtool bewerben. Im Rahmen der Landeskampagne Start-up BW wird die Teilnahme von Start-ups wie folgt gefördert: Übernahme von 50% der Reisekosten bis zu einer maximalen Höhe von 1.000,00€ Die Förderung ist auf eine Person pro Unternehmen limitiert. Um von der Förderung profitieren zu können, muss Ihr Unternehmen folgende Kriterien erfüllen: Nicht älter als 5 Jahre sein Ein hoch innovatives Geschäftsmodell haben Starkes Umsatz-/Mitarbeiterwachstum anstreben BEWERBUNG Eine Bewerbung kann nur über das Eventtool erfolgen. AUSWAHLPROZESS Nach Bewerbungsschluss werden wir alle eingegangenen Bewerbungen sichten und zehn Start-ups entsprechend den Angaben in der Bewerbung für eine Förderung auswählen. Die Zu- und Absagen werden schnellstmöglich nach dem Bewerbungsschluss erteilt.   BEWERBUNGSSCHLUSS: Mittwoch, 28. April 2023
    London Tech Week
  • RESONANCE - Plattform für Kultur- und Kreativwirtschaft in Europa

    „RESONANCE - Plattform für Kultur- und Kreativwirtschaft in Europa“ ist ein vom Netzwerk der Goethe-Institute in Frankreich initiiertes Programm zur Förderung der europäischen Kultur- und Kreativwirtschaft. Anlässlich des 60. Jubiläums des Élysée-Vertrags führt es ab 2023 mit einer Förderung des Deutsch-Französischen Jugendwerks und zahlreichen Partnern wie dem Deutsch-Französischen Kulturrat, dem Deutsch-Französischen Beirat für Kultur- und Kreativwirtschaft, der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer, dem Institut français Deutschland und dem Fördernetzwerk Kultur- und Kreativwirtschaft eine Nachwuchsgeneration von jungen Kreativen aus Deutschland und Frankreich in Tandems zusammen und fördert so innovative deutsch-französische Kooperationen an der Schnittstelle von Kultur, Wirtschaft und Technologie. Die grenzüberschreitende Initiative schafft eine Plattform, die neue Resonanzräume zwischen Deutschland und Frankreich eröffnet und zukunftsweisende Formen der europäischen Zusammenarbeit stärkt. Open Call Der Open Call richtet sich an eine junge Generation Kreativschaffender in Deutschland, von Studierenden über Selbstständige bis Gründer*innen, die in einem deutsch-französischen Tandem die französische Kreativszene kennenlernen und mit einer Idee, einem Projekt oder einem Unternehmen in Frankreich Fuß fassen möchten. Im Rahmen des internationalen Programms werden an den verschiedenen Standorten des Goethe-Instituts in Frankreich Kreative aus Deutschland und Frankreich in Tandems verknüpft und über ein Jahr hinweg begleitet. Die angestrebte Zusammenarbeit im Tandem kann von gezielter Vernetzung, Peer-to-Peer-Austausch und Wissensaufbau bis hin zur Entwicklung eines gemeinsamen Projekts reichen. Neben einer finanziellen Förderung von 5.000€ pro Tandem profitieren die Teilnehmer*innen von einem persönlichen Mentoring, interdisziplinären Vernetzungstreffen mit etablierten Akteur*innen der deutsch-französischen Kreativwirtschaft sowie Events in mehreren französischen Städten. Interessierte aus Deutschland können sich bis zum 30. März 2023 bewerben. In einem zweiten Schritt werden ausgehend von den Profilen der ausgewählten Teilnehmer*innen aus Deutschland die jeweiligen Tandempartner*innen in Frankreich ausgewählt. Alle Förderbedingungen findet Ihr hier >>
    Resonance, Bild: Goethe Institut
  • Open Call - Media Arts Film Scholarship 2023

    Medienkunst ist universell. Im Blick auf die freie Filmszene diversifizieren sich mittlerweile zahlreiche medienkünstlerische Strömungen im Subgenre „Film als Medienkunst“. Das Filmboard Karlsruhe möchte zusammen mit den INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe unabhängigen Filmemachern ohne große finanzielle Möglichkeiten eine Produktionsmöglichkeit für ein Low-Budget-Projekt im Wert von 3.000 Euro bieten. Daher wird das "Media Arts Film Scholarship 2023" im Rahmen von "Karlsruhe – UNESCO City of Media Arts" ausgelobt. Für dieses Stipendium gesucht werden artifizielle Kurzfilmideen, die auf kreative und außergewöhnliche Weise eine Geschichte erzählen. Egal ob Ihr eine fiktive, experimentelle, mokumentarische oder dokumentarische Kurzfilm-Idee habt – schickt sie zu und überzeugt die Jury von Eurem Projekt. In diesem Jahr sind erstmals auch immersive Projekt-Ideen zugelassen. Die Filmidee sollte eine Laufzeitlänge von 10 Minuten nicht überschreiten und noch nicht umgesetzt worden sein. Eine Fachjury wird aus allen Einreichungen eine Idee auswählen, die dann in Zusammenarbeit mit Karlsruher Filmemacher*innen umgesetzt wird. Die Premiere Eures Films wird im Rahmen der INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe stattfinden. Wer? Diese Ausschreibung richtet sich an alle Kreativschaffenden, die im Bereich "Medienkunst" und/oder „Film“ tätig sind, auch studentische Projekte sind willkommen. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Angesprochen werden sollen insbesondere Medienkünstlerinnen und -künstler aus den anderen UNESCO Creative Cities of Media Arts. Eine Teilnahme steht aber auch für alle anderen Filmemacher*innen und Medienkünstler*innen offen. Wie? Der Preis des Awards besteht aus einem Produktionsstipendium, das dem Gewinner ermöglicht, mit Unterstützung des Filmboards Karlsruhe (z. B. in Form von Drehbuchentwicklung, Dreh in Karlsruhe, Postproduktion oder  Musikkomposition) ein professionelles Medienkunst-Filmprojekt zu realisieren. Entstehen soll dabei ein experimenteller Kurzfilm, der sich thematisch mit den aktuellen Fragestellungen unserer Gesellschaft auseinandersetzt. Einreichungen einer Projektidee sind bis zum 31. Mai 2023 möglich!
    Media Arts Film Scholarship
  • Landesamateurtheaterpreis Baden-Württemberg LAMATHEA 2023

    LAMATHEA ist der einzige Staatspreis für Amateurtheater in Deutschland. Er wird seit 2013 alle zwei Jahre vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg in sieben Kategorien verliehen. Der Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg e.V. (LABW) organisiert den Wettbewerb, die Preisverleihung sowie das LAMATHEA-Festival, auf dem die prämierten Ensembles ihre preisgekrönten Inszenierungen noch einmal zeigen. Das Festival ist bundesweites Branchentreffen sowie öffentliches intergeneratives und interdisziplinäres Kulturfest, das landesweite Medienöffentlichkeit generiert, lokale und regionale Kulturakteur: innen vernetzt und viele Hundert Gäste aus ganz Deutschland in die gastgebende Kommune zieht. Ziele des Projektes sind das Schaffen von Öffentlichkeit für Baden-Württembergs exzellente (Breiten-)Kulturszene, für das herausragende ehrenamtliche Engagement der Beteiligten und für alle Unterstützer:innen und Ermöglicher:innen, sowie Vernetzung – zwischen Amateurtheatergruppen, weiteren Kulturtreibenden, verschiedenen lokalen und/oder landesweit tätigen Institutionen sowie Förderern. Die vielen Hundert Amateurtheatergruppen Baden-Württembergs betreiben niederschwellige Persönlichkeits- und kulturelle Bildung, sind kulturelle Nahversorger:innen und gesellschaftlicher Kitt. LAMATHEA feiert sie alle.   Bewerben können sich alle außerberuflichen Ensembles der darstellenden Kunst mit Sitz in Baden-Württemberg mit Produktionen, die im Zeitraum vom 01.04.2021 bis 31.03.2023 Premiere hatten oder haben. Wiederaufnahmen von Inszenierungen, deren Premierendatum außerhalb dieses Zeitraumes lag, sind einreichbar, solange diese überwiegend (d.h. zu mehr als 50 %) neu bearbeitet sind. Bei Inszenierungen, die von Amateuren und Profis dargestellt werden, muss mindestens die Hälfte der Akteur:innen auf der Bühne Amateurstatus besitzen. Ein professionelles Inszenierungsteam (Regie / Dramaturgie / Bühnenbild / Kostüme usw.) ist kein Ausschlussgrund. Eine Mitgliedschaft im LABW ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb. Als Bewerbungsunterlagen in den “Spielkategorien” sind einzureichen:  • Ausgefülltes Bewerbungsformular • Filmaufnahme (Link, möglichst YouTube oder vimeo) der gesamten Inszenierung (möglichst in der Totale aufgenommen) • Ausführliche Darstellung der Theatergruppe (mind. 500 Zeichen inkl. Leerzeichen) • Ausführliche Inhaltsangabe des Stückes inkl. Projektbeschreibung (Durchführung, Ziel, ..) (mind. 1000 Zeichen inkl. Leerzeichen) • drei bis zehn Fotos der Inszenierung Als Bewerbungsunterlagen in der Sonderkategorie “Lebenswerk / Bürgerschaftliches Engagement” sind einzureichen:  • Ausgefülltes Bewerbungsformular • Foto(s) der Vorgeschlagenen Bewerbungsschluss ist der 01. April 2023, 23:59 Uhr. Eine Rücksendung der eingesandten Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich.
    Landesamateurtheaterpreis Baden-Württemberg LAMATHEA
  • Innovationswettbewerb „Sicherheit mit und für KI“ Baden-Württemberg

    In einer zunehmend digital vernetzten und von Künstlicher Intelligenz (KI) beeinflussten Welt wird die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von Produkten und Dienstleistungen immer wichtiger. Um die Entwicklung sicherer und vertrauenswürdiger KI-Produkte und KI-Dienstleistungen zu forcieren, hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg einen Innovationswettbewerb „Sicherheit mit und für KI“ ausgeschrieben. Der Wettbewerb ist Teil des Maßnahmenpakets „Aktionsprogramm KI für den Mittelstand“. Was wird gefördert: Im Rahmen des Innovationswettbewerbs „Sicherheit mit und für KI“ Baden-Württemberg soll die Entwicklung und Kommerzialisierung von Innovationen in den Bereichen Security, Safety und Privacy auf der Grundlage von KI-Technologien gefördert werden. Die zu entwickelnden Innovationen sollen insbesondere folgende Eigenschaften aufweisen: Sie sollen einen Bezug zu Methoden der künstlichen Intelligenz aufweisen, d.h. gesucht werden einerseits Lösungen, in denen KI-Methoden als Mittel zur Verbesserung von Security, Safety oder Privacy von digitalen Systemen eingesetzt werden, beispielsweise um Cyber-Attacken auf Programme und Netzwerke schneller zu erkennen, die funktionale Sicherheit von Robotern oder den Schutz der Privatsphäre in einer Anwendung zu erhöhen („Sicherheit mit KI“). Andererseits können die Innovationen auch darauf abzielen, die Sicherheitseigenschaften von bestehenden KI-Systemen zu verbessern und sie dadurch vertrauenswürdiger zu machen („Sicherheit für KI“). Sie sollen darauf abzielen, ein eigenständiges Sicherheitsprodukt oder eine eigenständige Sicherheitsdienstleistung neu zu entwickeln oder erheblich zu verbessern. Ebenso können Vorhaben gefördert werden, in denen die eingebauten Sicherheitseigenschaften eines bestimmten Produkts oder Services, etwa eines Geräts oder einer Maschine, verbessert werden. Die zu entwickelnden bzw. verbessernden Produkte oder Services sollen die Möglichkeit zur Skalierung und damit signifikante Wachstumschancen im Kundengeschäft bieten. Nicht skalierbare Produkte und Dienstleistungen – wie etwa Beratungsangebote, die von einem qualifizierten Berater persönlich erbracht werden müssen, oder Produkte und Services, die Unternehmen nur für den Eigenbedarf herstellen – sind nicht förderfähig. Die Vorhaben sollen wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, d. h. es muss eine konkrete Verwertungsoption bestehen bzw. die Wettbewerbsfähigkeit des Antragstellers muss sich durch die Maßnahme in absehbarer Zeit erhöhen. Wer wird gefördert: Bewerben können sich mittelständische Unternehmen mit bis zu 3.000 Beschäftigten sowie Start-ups aus Baden-Württemberg. Sowohl Projekte von Einzelunternehmen als auch Konsortialvorhaben, die von mehreren Unternehmen zusammen durchgeführt werden, sind förderfähig. Wie wird gefördert: Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen 45 %, für mittlere Unternehmen 35 % und für Unternehmen ab 250 bis zu 3.000 Beschäftigten 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Konsortialvorhaben kann ein Zuschlag in Höhe von bis zu 15 Prozentpunkten auf den jeweiligen Fördersatz gewährt werden. Die Fördersumme für Vorhaben von Einzelunternehmen beträgt bis zu 200.000 Euro. Konsortialvorhaben können mit jeweils insgesamt bis zu 300.000 Euro gefördert werden. Die Projekte müssen bis Ende Dezember 2024 abgeschlossen sein. Antragsfrist: Die Antragsfrist für den Innovationswettbewerb „Sicherheit mit und für KI“ Baden-Württemberg endet am 24. April 2023, 15.00 Uhr. Infotermin für Interessenten: Für interessierte Unternehmen findet am 28. Februar 2023 von 16:00 – 17:30 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung statt, bei der die Details der Ausschreibung vorgestellt werden. Zur Anmeldung: hier
    Symbolbild Roboter und KI, Bild: Canva
  • Creatables Workshop in Konstanz

    Mit der rasant voranschreitenden Digitalisierung aller Geschäftsprozesse stehen die Unternehmen vor grundlegenden Herausforderungen. Zugleich befinden sich Wirtschaft und Gesellschaft in einem tiefgreifenden Wandel hin zur Klimaneutralität, die bereits in wenigen Jahren erreicht werden soll. Was bedeutet dies für die Unternehmen im Land? Funktioniert das eigene Geschäftsmodell noch in 20 Jahren? Welche Ansätze und Methoden gibt es, die Firma nachhaltig in die Zukunft führen? Der creatables Workshop „Take Your Business back to the Future” setzt hier an und bringt KMU-Mitarbeitende mit Akteur*innen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft bereits zum dritten Mal zusammen. Gemeinsam entwickeln sie neue Perspektiven auf das Thema Nachhaltigkeit und deren Umsetzung im Unternehmen. Ihr Ziel ist es, Wissen, Methoden und ein bestimmtes Mindset von Unternehmer*innen der Kreativbranche hin zu KMU-Mitarbeitenden zu transferieren, um Nachhaltigkeitsbotschafter*innen für das eigene Unternehmen auszubilden. Der Workshop findet am 7. und 8. März in Konstanz statt. Cross-innovativ und kreativ zusammenarbeiten In der Zusammenarbeit mit Unternehmer*innen der Kreativbranche werdenüber zwei Tage hinweg konkrete individuelle Herausforderungen von drei KMU bearbeitet. In interdisziplinären Teams wird ein Raum geschaffen für Innovation und losgelöstes Denken. Das Hands-on Format soll zum gemeinsamen kreativen Machen und Gestalten anregen – getreu dem Motto: ausprobieren, experimentieren, Verbindungen schaffen und über den eigenen Tellerrand schauen. Der Kreativwirtschaft kommt hier eine wichtige Bedeutung zu. Denn ihr Digitalisierungsgrad ist hoch und Unternehmer*innen der Kreativbranche wissen, mit welchen Arbeitsweisen Anwender*innen und Kund*innen am Ball bleiben. Ihr eigenes Wissen können sie im Workshop weitergeben und aufzeigen, dass Innovation und Kreativität zusammen funktionieren, um Nachhaltigkeit zu erzielen. KMU hingegen bekommen wichtig Input und Inspiration für das eigene Unternehmen. KMU und Unternehmer*innen der Kreativbranche: Bis 26. Februar bewerben Unternehmer*innen aus der Kreativwirtschaft aus ganz Baden-Württemberg sind eingeladen, sich bis zum 26. Februar 2023 zu bewerben, um im Workshop zu zeigen, wie wichtig Kreativität in Innovationsprozessen ist. Für ihr Mitwirken erhalten Unternehmer*innen der Kreativbranche 500 Euro. Die Bewerbung erfolgt unkompliziert online. KMU aus der Region Bodensee sind eingeladen, sich mit ihrer persönlichen Herausforderung der Zukunft hier zu melden. Gemeinsam wird geschaut, wie der creatables Workshop helfen kann, diese Herausforderung anzugehen. Hierfür und für den Aufwand des Workshops bezahlen die beteiligten KMU 500 Euro. Die Veranstaltung im Überblick creatables Workshop für KMU und Unternehmer*innen der Kreativbranche Datum: 7. und 8. März 2023 Veranstaltungsort: Innovation Center Konstanz Bewerbung und Infos: creatables.mfg.de Partner des dritten creatables Workshops in der Region Bodensee ist das Netzwerk Boden.See.Kreativ.
    Creatables, Bild: MFG Baden-Württemberg
  • Mit Games BW auf die Gamescom 2023

    Games-Unternehmen und -Einrichtungen aus Baden-Württemberg haben vom 23. bis 25. August 2023 erneut die Möglichkeit, sich auf der Gamescom in Köln dem Publikum zu zeigen. Die MFG Baden-Württemberg organisiert auch in diesem Jahr einen Games BW Gemeinschaftsstand in der Business Area der weltweit größten Messe für Computer- und Videospiele. Interessierte können sich ab sofort als Aussteller*innen am Games BW Gemeinschaftsstand bewerben. Vergünstigte Teilnahmekonditionen und umfangreiches Servicepaket Auf der Messe präsentieren sich die Teilnehmer*innen dem Fachpublikum und knüpfen Kontakte in der internationalen Games-Szene. Mitaussteller*innen am Games BW Gemeinschaftsstand profitieren von vergünstigten Teilnahmekonditionen, einem umfangreichen Servicepaket und gemeinsamen Kommunikationsaktivitäten. Bis 17. März online bewerben Alle Infos zum Games BW Gamescom-Auftritt sind auf der GameBW Website zu finden. Die Plätze für die Mitaussteller*innen sind begrenzt. Eine Bewerbung ist notwendig. Diese ist unkompliziert und bis zum 17. März 2023 möglich. Das Angebot Präsentationsmöglichkeit am Games BW Gemeinschaftsstand Logoplatzierung an der Stele und im Flyer Sichtbarmachung des Unternehmens durch Kommunikationsmaßnahmen der MFG Besuch des Staatssekretärs Dr. Patrick Rapp mit anschließendem Empfang am MFG Gemeinschaftsstand (Donnerstag, 24.8.) Möglichkeit der Teilnahme am Publisher Pitch Games BW am MFG Gemeinschaftsstand (Freitag, 25.8.) Nutzung der Meetingplattform MeetToMatch Nutzung des Besprechungsraums und des Lagers Bereitstellung von Kaffee und Kaltgetränken ein Ausstellerausweis pro Team Eure Vorteile Präsentationsmöglichkeit auf der weltgrößten Games-Messe vor einem internationalen Publikum höhere Aufmerksamkeit durch Standgröße und gemeinsames Kommunikationskonzept Möglichkeit für Networking am Stand, nutzung der Meetingplattform MeetToMatch und Teilnahme am Publisher Pitch Games BW geringer Organisationsaufwand attraktiver Preis durch gemeinsame Nutzung der Infrastruktur Kosten regulärer Preis: 2.800 Euro zzgl. MwSt Preis für Games BW geförderte Unternehmen: 550 Euro zzg. MwSt. (zwei Aussteller teilen sich eine Stele) nicht im Preis enthalten: obligatorisches Marketingpaket der Koelnmesse (ca. 300 Euro), zusätzliche Ausstellerausweise (ca. 60 Euro pro Ausweis) sowie Reise- und Übernachtungskosten
    Gamescom 2022, Bild: Tobias Vollmer Fotografie
  • Projekt Schule+Kultur 2023 der Stadt Karlsruhe

    Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf kulturelle Bildung. Durch sie wachsen sie in ihre Rolle als verantwortliche Personen für die Kultur von morgen hinein. All dem möchte das Projekt Schule+Kultur Rechnung tragen, indem es Kooperationen zwischen Schulen und Kulturschaffenden finanziell unterstützt. Förderanträge können ab dem 1. März bis zum 31. März eingereicht werden. Kulturelle Bildung fördert die Schlüsselkompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Sie schärft die Sinne und das Vertrauen in die eigene Kreativität und Gestaltungsmöglichkeit, sie verhilft spielend zu Flexibilität, sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit. Kulturschaffende Karlsruher Kulturinstitutionen und kulturpädagogische Einrichtungen sowie Künstleri*nnen aus allen Bereichen der Kultur mit pädagogischer Erfahrung können Teil der Kooperationsgemeinschaft Schule+Kultur werden. Der Stadt Karlsruhe ist sehr an der Unterstützung einzelner Künstler*innen gelegen. Voraussetzung für die Teilnahme ist: Der Nachweis der pädagogischen Erfahrung | Qualifizierung und ein Führungszeugnis Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit der Schule Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen Arbeitsschwerpunkt in Karlsruhe Die Umsetzung des Projekts gestaltet jede Schule in Zusammenarbeit mit den Kulturschaffenden individuell. Die Projekte sind über ein Schulhalbjahr (18 Termine) oder über ein ganzes Schuljahr (36 Termine) fest in den Schulalltag integriert und finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit, vorzugsweise wöchentlich für eine oder zwei Schulstunde | n statt. Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt und ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Schulen Das Projekt Schule+Kultur bietet die Chance, sich zu einer Schule mit kulturellem Profil zu entwickeln. Gefördert werden Schulen in Karlsruhe. Jede Schule kann zwei Anträge pro Schuljahr stellen. Der Förderschwerpunkt liegt auf Projekten, die geeignet sind neue Impulse in die Schule zu tragen. Voraussetzung für die Teilnahme ist: Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit den Kulturschaffenden Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen Die Angebote sind verbindlich und kontinuierlich: Die Projekte sind über ein Schulhalbjahr (18 Termine) oder über ein ganzes Schuljahr (36 Termine) fest in den Schulalltag integriert und finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit, vorzugsweise wöchentlich für eine oder zwei Schulstunde | n statt. Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Bei Projekten, die zwischen 9 und 12 Uhr angeboten werden, ist eine Begründung abzugeben. Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt. Besonders gefördert werden Kooperationen mit mehreren Schulen. Räumliche und materielle Voraussetzungen werden von der Schule verlässlich bereitgestellt. Die Aufsichtspflicht liegt bei der Schule, eineverantwortliche Lehrkraft wird genannt. Antragsverfahren Anträge können nur von Kooperationsgemeinschaften gestellt werden, die aus Kulturschaffenden | Kultur-einrichtung und einer Schule bestehen. Ein Antrag kann entweder durch die Schule oder die Kulturschaffenden eingereicht werden. Achten Sie bitte darauf, dass das einzureichende Projekt von allen Projektbeteiligten mitgetragen wird. Die Anträge für Schule+Kultur können jedes Jahr ausschließlich im Zeitraum vom 1. März bis spätestens 31. März online mit dem eingestellten Antragsformular unter folgendem Link gestellt werden: https://www.karlsruhe.de/kooperationen Schriftlich eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt! Schulen und Kulturschaffende können jeweils maximal zwei Anträge, Kultureinrichtungen maximal drei Anträge einreichen. Eine kurze, aussagekräftige Projektbeschreibung mit Darstellung der künstlerischen und pädagogischen Qualität der Arbeit und Kostenplan ist beizufügen (max. 2 Seiten). Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Bei Projekten, die zwischen 9 und 12 Uhr angeboten werden, ist eine Begründung abzugeben. Folgeanträge sollen den Projektverlauf darstellen. Der | die Kulturschaffende | Kultureinrichtung erstellt einen Kostenplan. Darin enthalten sind: Dauer einer Einheit in Unterrichtsstunden und Häufigkeit (ein Schulhalbjahr 18 Termine oder ein ganzes Schuljahr 36 Termine, zuzüglich Präsentation) Honorar pro Unterrichtsstunde (maximal 35 Euro) Honorar für Vor- und Nachbereitung des Gesamtprojektes Kosten für Sachmittel (genaue Aufstellung des Verbrauchsmaterials; sofern nicht an der Schule vorhanden, Leihgebühren). Hinweis: Anschaffungen etwa für Instrumente, Laptop, Kamera werden nicht anerkannt. Einnahmen (beispielsweise Förderverein, Stiftungen) Vergabeverfahren Über die Anträge und die Zuschusshöhe (in der Regel volle Finanzierung) entscheidet eine Fachjury unter Leitung des Kulturbüros. Es besteht kein Anspruch auf Förderung! In der Regel erfolgt eine Förderung in maximal zwei aufeinander folgenden Schuljahren. Folgeanträge müssen immer besonders begründet werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist eine Förderung auch im dritten Jahr möglich, wenn die Finanzierung des Projektes zu 50 Prozent aus Drittmitteln gesichert ist und eine Begründung (Darstellung des Projektverlaufs) durch die Schule vorliegt. Wird der Antrag bewilligt, verschickt das Kulturbüro eine Kooperationsvereinbarung. Diese muss von der Kooperationsgemeinschaft unterschrieben werden: Zum einen von der | dem Kulturschaffenden | Kultureinrichtung, zum anderen von der Schulleitung. Abschluss Die Auszahlung durch das Kulturbüro erfolgt in zwei Raten zu Beginn jedes Schulhalbjahres an die Kulturschaffenden nach Vorlage der unterschriebenen Kooperationsvereinbarung. Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderung des Kulturbüros sind Bestandteil der Bewilligung. Tritt ein Teil der Kooperationsgemeinschaft von der Kooperationsvereinbarung zurück, entfällt die Zusage. Die Jury entscheidet dann neu. Falls das Projekt nicht wie beantragt stattfinden kann, ist das Kulturbüro berechtigt, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzufordern. Sollte das Projekt wesentlich verändert werden oder nicht stattfinden, sind die beiden Akteure verpflichtet, das Kulturbüro unverzüglich darüber zu informieren! Nach Beendigung des Projektes ist unter folgendem Link (Stichwort "Projektförderung") ein Verwendungsnachweis online einzureichen: https://www.karlsruhe.de/kulturfoerderung Über die Vergabe der Mittel wird der Kulturausschuss jährlich informiert.
    Symbolbild Schule und Kultur, Bild: Canva