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Auslandsstipendien für Künstler*innen
Das Land hat für die Bereiche Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik Auslandsstipendien in Italien und Frankreich ausgeschrieben. Interessierte Künstler*innen können sich bis zum 15. Januar 2022 bewerben. Künstler*innen mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg können sich bis 15. Januar 2022 für einen Studien- und Arbeitsaufenthalt in Italien und Frankreich bewerben. Die für das Jahr 2023/24 ausgeschriebenen Bund-Länder-finanzierten Stipendien in den Bereichen Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik (Komposition) beziehen sich auf die Deutsche Akademie Villa Massimo in Rom, die Casa Baldi in Olevano oder das Deutsche Studienzentrum in Venedig. Interessenten aus den Sparten Architektur, Bildende Kunst und Musik (Komposition und Interpreten), die in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offen sind, können sich auch für eines der Residenzstipendien des Bundes an der Cité internationale des arts in Paris bewerben. Im Bereich Architektur besteht auch für Gruppen und Bürogemeinschaften die Möglichkeit, die Aufenthaltsdauer vor Ort untereinander aufzuteilen. Die Stipendien sind vorrangig für besonders begabte jüngere Künstler*innen vorgesehen. Sie sollten in ihrer Kunstsparte bereits öffentliche Anerkennung gefunden haben. Eine Bewerbung von Studierenden ist ausgeschlossen. Die Studienaufenthalte in Rom belaufen sich auf ein Jahr, in der Casa Baldi in Olevano und im Deutschen Studienzentrum in Venedig jeweils auf drei Monate. Zentrales Online-Verfahren für Bewerbung und Auswahl Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren des Bundes ist nun auf ein zentrales Online-Verfahren umgestellt: Anstelle eines zweistufigen Auswahlverfahrens mit Vorjurierung der Länder erfolgt die Bewerbung für die Bundesstipendien in Italien und die Atelierplätze an der Cité internationale des arts Paris. Die Atelierplätze werden vom jeweiligen Wohnsitzland der Stipendiatinnen und Stipendiaten direkt bei der Kulturstiftung der Länder finanziert. Bewerbungen hierfür sind damit künftig direkt an den Bund zu richten. Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen, Zielorten und dem Online-Antragsformular sind auf dem zentralen Bewerbungsportal abrufbar >> Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2022. Gesondertes Bewerbungsverfahren für landeseigene Ateliers in Paris Parallel dazu schreibt das Land Baden-Württemberg sechsmonatige Stipendienaufenthalte für Bildende Kunst in den landeseigenen Ateliers an der Cité internationale des arts Paris aus. Die Stipendien sind vorrangig für jüngere Künstlerinnen und Künstler vorgesehen, die in Baden-Württemberg leben oder arbeiten und in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offen sind. Die Bewerber – auch Meisterschüler – müssen ihr Studium abgeschlossen haben. Die Aufenthalte sind für die Zeiträume Mai 2022 bis Oktober 2022, November 2022 bis April 2023 und Mai 2023 bis November 2023 vorgesehen. Doppelbewerbungen für das Auswahlverfahren des Bundes und des Landes sind möglich. Die Bewerbungsunterlagen inklusive Bewerbungsformulars (PDF) sind postalisch an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst einzureichen. Die Bewerbungsfrist endet ebenfalls am 15. Januar 2022. Den Bewerbungsbogen findet Ihr hier >> -
Open Call for Embrace Platform
Der regionale Open Call wird im Rahmen der ersten Ausgabe von »Embrace« stattfinden, eine Ausstellung, die von Februar bis April 2022 im Badischen Kunstverein Karlsruhe zu sehen sein wird, unterstützt von UNESCO City of Media Arts Karlsruhe. »Embrace« ist eine mobile Plattform für interdisziplinären kulturellen und künstlerischen Austausch, die nationalen wie internationalen Austausch und Kooperation fördern möchte. »Embrace« Platform wurde im Jahr 2020 von Karolina Sobel und Kerstin Möller gegründet. »Embrace« setzt sich für die geschlechtliche Gleichberechtigung und die Normalisierung von nicht-binären Geschlechteridentitäten in Deutschland, Polen und Europa ein. Der Schwerpunkt liegt auf dem kulturellen, künstlerischen und bürgerlichen Austausch zu den Themen LGBTQIA+ und Frauenrechte, Gleichstellung der Geschlechter und Formen des friedlichen Widerstands in Zeiten von fake news, toxic masculinity und Hass. »Embrace« möchte eine Plattform bieten, auf der europäische Partnerschaften und Kooperationen langfristig entstehen können. »Embrace« vereint eine Vielzahl medialer Künste wie Videoarbeiten, Fotografie, Sound Installationen, Performances, Konzerte und Workshops. Für den Open Call werden insgesamt 2-3 Medienkunst-Arbeiten gesucht, die sich mit den oben genannten Themen (gender equality und/oder non binary identity) identifizieren bzw. Bezug darauf nehmen und die Teil der Ausstellung im Badischen Kunstverein Karlsruhe werden können. Die Arbeiten müssen bereits produziert sein und sollen als Teil einer Gruppenausstellung funktionieren können. Je Bewerbung bitte nur eine Arbeit senden. Bewerben können sich freie Künstler*innen mit Sitz oder Bezug zu Karlsruhe mit einer bereits produzierten Arbeit. Ausstellungszeitraum: 10.2.-18.04.2022 Honorar für die Ausstellungsbeteiligung: 250€ Bewerbungsfrist: 26.11.2021 – Bewerbungen, die nach Mitternacht eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Sendet Eure Bewerbung an: embraceplatform@gmail.com Die Bewerbung soll Folgendes enthalten: Kurzbiographie (max. 1 A4 Seite / max. 1.500 Zeichen) 300 Wörter Beschreibung Ihrer vorgeschlagenen Arbeit und ein Portfolio / Dokumentation mit: Bildern, ggf. Links zu Audio-/Videomaterial (max. 4 A4-Seiten) ggf. Link zu einer persönlichen Website eine Angabe zum Versicherungswert des Kunstwerks Jury: Anja Casser - Kuratorin Badischer Kunstverein Hanne König - Kunstwissenschaftlerin Stuttgart/Hildesheim Katrin Mundt - Kuratorin European Media Art Festival (EMAF) in Osnabrück -
Deutscher Jazzpreis 2022
Ab sofort können Bewerbungen für den Deutschen Jazzpreis 2022 eingereicht werden. Künstler*innen genauso wie Labels, Verlage, Rundfunkanstalten, Managements und Promoter*innen sowie Komponist*innen, Arrangeur*innen und Autor*innen können sich bis zum 30. November 2021 bewerben. Bewerbungen sind in den folgenden elf Kategorien möglich: Debüt-Album des Jahres Album Vokal des Jahres Album Instrumental des Jahres Debüt-Album des Jahres International Album Vokal des Jahres International Album instrumental des Jahres International Komposition des Jahres Arrangement des Jahres Rundfunkproduktion des Jahres Festival des Jahres Journalistische Leistung des Jahres Die Verleihung findet am Mittwoch, dem 27. April 2022, am Vorabend der jazzahead! in Bremen statt. Berücksichtigt werden künstlerische Leistungen, die im Zeitraum vom 11. Januar 2021 bis 30. November 2021 erbracht wurden bzw. noch erbracht werden. -
Allgemeine Projektförderung des Fonds Soziokultur
Wie wird Nachbarschaft gestaltet und wessen Geschichten sollten sichtbar werden? Wie können Bürger*innen selbst mitgestalten, was beschäftigt sie nach 2 Jahren Corona-Ausnahmezustand? Werden besondere und diverse Formen von Kultur vor Ort, online oder mobil entwickelt? Die Projekte sollen Modellcharakter besitzen: Welche drängende, beispielhafte Frage steht im Mittelpunkt, welche ungewöhnlichen Orte oder Praxis- und Aktionsformen werden ausprobiert, wer sind die Beteiligten und Kooperationspartner*innen und mit welchen künstlerischen Mitteln oder Formaten wird gearbeitet? Die Förderung des Fonds Soziokultur soll zu Experimenten zwischen Kunst und Gesellschaft, Kultur und Menschen motivieren, die auch für andere Einrichtungen und Initiativen von Interesse sein können. Damit regt der Fonds Soziokultur einen bundesweiten Wettbewerb um die besten Projektideen an. Offenheit ist gefragt, Freude am Experimentieren und Gestalten, Neugierde und die Bereitschaft, sich auf unbekanntes Terrain zu begeben. Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig. Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte. Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) kann nicht gefördert werden. Antragstellung: online über die Webseite des Fonds Soziokultur Antragsportal geöffnet: vom 02.10. bis 02.11.21. Information über Bewilligungen: Ende Februar 2022 Maßnahmebeginn/Projektbeginn ab 15.1.2022, ein Projektbeginn vor März 2022 ist auf eigenes Risiko, der vorgezogene Maßnahmebeginn bedeutet keine vorweggenommene Förderentscheidung. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. -
Künstler*innenförderung der Initiative Musik
Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing, Tour sowie Proben für Studioproduktion und Konzerte. Über die eingereichten Projektanträge wird von einer vielseitigen Jury von zwölf Künstler*innen und Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft entschieden. Die Ernennung der Jurymitglieder erfolgt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Gesellschafter der Initiative Musik. 55. FÖRDERRUNDE Anträge können ab 29. September ausschließlich online über das Antragsportal der Initiative Musik gestellt werden, Abgabeschluss ist der 20. Oktober 12:00. Am 28. September 2021 um 18:00 Uhr bietet die Initiative Musik wieder einen Workshop mit anschließender Q&A zu allgemeinen Fragen zur Förderung und Antragsstellung an. Hier geht´s zur Registrierung Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Antragsstellung Der frühestmögliche Projektbeginn kann zum Tag der Antragsabgabe beantragt werden. Das spätmöglichste Projektende ist der 31. August 2022. Bis zur Bekanntgabe der Förderbewilligungen würde der Projektbeginn auf eigenes Risiko der Antragssteller*innen erfolgen. Dank NEUSTART KULTUR kann die Initiative Musik für die Künstler*innen und ihren professionellen Partnerunternehmen aktuell besondere Konditionen anbieten. Folgende Rahmenbedingungen gelten für die 55. Runde: Der Förderanteil bleibt weiterhin bei 75% der Gesamtkosten (anstatt der ursprünglichen 40%) Der Eigenanteil, den die Künstler*innen mit ihren professionellen Partnerunternehmen aufbringen müssen, beträgt 25% der Gesamtkosten Die mögliche Fördersumme pro Projekt beträgt mindestens 7.500 Euro bis maximal 30.000 Euro Die Werkkreation und Vorproduktion gelten weiterhin als förderfähig neben Künstler*innen sind auch weiterhin Autor*innen der Musikwirtschaft (Songwriter*innen/ Liedtexter*innen, Komponist*innen) antragsberechtigt Die maximale Fördersumme pro Partnerunternehmen im Kalenderjahr 2021 erhöht sich auf 112.500 Euro Vorbereitung auf den Antrag Aufgrund des überdurchschnittlich großen Interesses am Förderprogramm „Künstler*innenförderung“ ist es - abweichend zu den vergangenen Förderrunden – nicht mehr ermöglichen, Unterlagen nachzureichen. Deshalb wird empfohlen folgende Unterlagen rechtzeitig bereit zu halten: Scan des vollständigen, ungeschwärzten, gültigen und handschriftlich unterzeichneten Vertrages zwischen Künstler*innen und Partnerunternehmen Amtliche Registrierung des Partnerunternehmens (Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Dokument mit Steuernummer bei Einzelunternehmer:innen) Vollständig ausgefüllter Finanzplan nach dieser Vorlage -
Landespreis für Kleinkunst 2022
Der Kleinkunstpreis Baden-Württemberg 2022 wurde am 15. September neu ausgeschrieben. Baden-Württembergische Künstler*innen aus allen Sparten der Kleinkunst sind antragsberechtigt. Vergeben werden bis zu drei Hauptpreise in Höhe von 5.000 Euro und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro, welche gemeinsam vom Land Baden-Württemberg und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg getragen werden. Zusätzlich wird eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis von 5.000 Euro geehrt, welchen die Staatliche Toto-Lotto GmbH stiftet. Bewerbungsschluss ist der 30. November 2021. Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigt sind sowohl Einzelinterpret*innen als auch Gruppen. Die Bewerber*innen sollen mindestens 16 Jahre alt sein und aus Baden-Württemberg kommen oder derzeit hier wohnen. Nominierte Künstler*innen nehmen an der Preisverleihungs-Gala am Dienstag, 26. April 2022 in Offenburg teil. Über die Vergabe entscheidet anschließend eine Jury aus unterschiedlichen Kulturschaffenden, Kritiker*innen und Veranstalter*innen. Nach der Verleihung der Kleinkunstpreise 2020 und 2021 im Oktober diesen Jahres in Esslingen, findet die Verleihung des Kleinkunstpreis 2022 am 26. April 2022 in Offenburg statt. Informationen können auch über die Geschäftsstelle des Kleinkunstpreises der Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren (LAKS Baden-Württemberg e.V.), Alter Schlachthof 11, 76131 Karlsruhe (Tel.: 0721/470 419 09, soziokultur(at)laks-bw.de) bezogen werden. Das Bewerbungsformular findet Ihr hier >> -
Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen
Mit dem "Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen" prämiert das BMWi die besten Ideen für innovative Unternehmensgründungen, die auf digitalen Technologien basieren. Seit dem 1.September kannst Du Dich für die Winterrunde 2021/22 Mit Deiner innovativen Geschäftsidee bewerben. Diesmal wird der Sonderpreis zum Thema "Digitale Nachhaltigkeit" vergeben. Reicht Eure Idee Skizze bis 20. Oktober ein. Alle Einsendungen werden streng vertraulich behandelt. Der Wettbewerb wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie von der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH durchgeführt. Weitere Infos zur Teilnahme und Anmeldung findest Du hier >> -
Thomas Strittmatter Preis 2022
Der Thomas Strittmatter Preis ist die Drehbuchauszeichnung der MFG Filmförderung Baden-Württemberg. Vergeben wird sie für ein herausragendes, noch unverfilmtes Buch zu einem Fernseh- oder Kinofilm. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert und wird jährlich während der Berlinale vergeben. Schon eine Nominierung für den Thomas Strittmatter Preis ist mit einer Prämie in Höhe von 2.500 Euro verbunden. Die Filmförderung des Landes verfolgt mit dieser Auszeichnung zwei Ziele: die Unterstützung von Autoren und Autorinnen aus Baden-Württemberg und die Förderung qualitativ hochwertiger Fernseh- oder Kinostoffe mit Baden-Württemberg-Bezug. Die Bewerbungsfrist für den Thomas Strittmatter Preis 2022 ist der 9. September 2021. Eingereicht werden können Drehbücher aller Genres für einen abendfüllenden Kino- oder TV-Spielfilm die originär in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, zum Zeitpunkt der Verleihung noch nicht verfilmt sein dürfen und keine Namen oder Copyright-Vermerke aufzeigen. Bitte beachten Sie, dass der Baden-Württemberg-Bezug Bewerbungsvoraussetzung ist, d.h. die Bewerber*innen müssen ihren ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, oder die Handlung des Buches muss in Baden-Württemberg lokalisiert sein. Eine prominente Jury liest die Drehbücher anonym. Die Nominierten werden zur Preisverleihung nach Berlin während der Berlinale eingeladen. Alle Infos und das Bewerbungsformular findet Ihr hier >> -
OPEN CALL 2021: Ideenkonkurrenz für junge Architektur – mit Ausstellung
Ziel des Open Calls ist die Nachwuchsförderung. Im Mai 2016 hat das Architekturschaufenster e.V. zusammen mit dem K3 Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe und der Architektenkammer, Kammerbezirk Karlsruhe, mit Hier sind wir! eine Tagung für junge Architekt*innen veranstaltet und gleichzeitig im Rahmen eines Open Calls jungen Architekt*innen und Architekturbüros eine Plattform geboten, sich und ihre Arbeit im Rahmen einer Ausstellung der Öffentlichkeit vorzustellen (Hier sind wir!). 2017 wurde dieses Format mit einer konkreten Frage weitergeführt: Wie wollen wir in Zukunft in dieser Stadt leben? – Hier wohnen wir! . 2019 war die gestellte Entwurfsaufgabe: Wie arbeiten wir? Wie könnte ein Co-Working Space gestaltet sein, in dem moderne Arbeitsweisen aktiv sein können? In der vierten Runde des Open Calls 2020 wurde an der visionären Aufgabe gearbeitet: Wie reisen wir vom Fernbusbahnhof der Zukunft? Hier reisen wir! Dieses Jahr 2021 soll die aktuell hochrelevante Frage beantwortet werden: Wie können wir ein zukunftsfähiges Lernen für die Kleinsten gestalten? – mit dem 5. Open Call Hier lernen wir! Situation In der Weststadt Karlsruhes besteht aktuell ein sehr hoher Bedarf an Plätzen in Kindertagesstätten. Es stehen dort und in den umliegenden Stadtteilen kaum geeignete städtische Grundstücke bzw. Liegenschaften für neue Einrichtungen zur Verfügung. Zudem besteht in Karlsruhe schon seit längerem ein akuter Bedarf an kostengünstigem Wohnraum. Auf dem Areal der ehemaligen Dragonerkaserne in der Kaiserallee gibt es unzureichend ausgenutzte Flächen, die einen Neubau der beide Nutzungen vereint, ermöglichen würden. Im Rahmen einer Quartiersentwicklung wurde das ganze Areal nördlich der Kaiserstraße, zwischen der Blücherstraße im Westen und der Paul-Ehrlich-Straße im Osten untersucht. Es gibt einen gültigen Bebauungsplan (s. Anlage), in dem die Absicht erkennbar ist, mit einer Randbebauung den Block an der Ostseite zu schließen. Im Rahmen der Ideenfindung könnte aber auch davon abgewichen werden. Die Ergebnisse des Ideenentwurfs können als Grundlage einer stadtinternen Diskussion dienen. Das Kasernengebäude im Osten des Areals wird im Moment in städtischer Regie für das Badische Konservatorium umgebaut und erweitert. Der Bereich nördlich davon – auf dem Flurstück 5421 - soll nachverdichtet werden und steht im Fokus des Ideenwettbewerbs des 5. ASF Open Calls. Aufgabe Entwickelt werden soll eine Idee, wie der östliche Teil des Quartiers städtebaulich weiterentwickelt werden kann und in welcher Form eine achtgruppige Kindertagesstätte (ggfs. kombiniert mit bezahlbarem Wohnraum) erstellt werden kann. Grundsätzlich ist es denkbar, die Kindertagesstätte als eigenständiges Gebäude oder in Kombination mit Wohnnutzung zu errichten, wobei ein qualitätvoller Bezug der Kindertagesstätte zu den Außenspielflächen zu beachten ist. Entstehen soll ein lebendiger, integrativer, durchmischter Stadtbaustein, der die aktuell relevanten Fragen beantwortet, wie wir dem Klimawandel und den vom Menschen verursachten sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten mit innovativen, zukunftsweisenden Projekten sowie neuen Planungsprozessen begegnen können. Willkommen sind Ideen, wie die Dynamiken regionaler Kreislaufwirtschaft genutzt werden können, beispielsweise hinsichtlich Baustoffen und Energieträgern. Der Stadtraum im Dragonerareal soll sich hin zu einem integrativen, ökologischen Stadtraum entwickeln, der eine lebendige Stadtgesellschaft fördert mit gemeinsamem Leben und Lernen. Die Darstellung soll im Maßstab 1:500 erfolgen. Ein Übersichtsplan in einem größeren Maßstab kann ergänzt werden. Ausschnitte in größeren und kleineren Maßstäben sind zulässig; Skizzen, Piktogramme sowie räumliche Darstellungen sind erlaubt. Die Teilnahme beim Open Call Unterlagen: Es werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Katasterplan als .dwg-Datei Standardraumprogramm Kindertagesstätten Leitfaden Kindertagesstätten Ausschnitt Luftbild, Bebauungsplan, Lageplan, Eigentümerkarte als pdf-Datei 3D-Modell als Sketchup-Datei Grundrisse Konservatorium Skizze Außenanlagen Konservatorium Teilnahme: Teilnehmen können junge Architekt*innen (Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung) bis 45 Jahre und junge Büros und Studios (bis 5 Jahre), ein Kammereintrag oder Mitgliedschaft in der Kammer als AiP/SiP ist nachzuweisen. Eingereicht werden kann ein frei gestaltetes Plakat DinA 0, hochkant. Termine: Anmeldung per Mail an info@architekturschaufenster.de zum Erhalt der Unterlagen (bis 27. August 2021) Auftaktveranstaltung vor Ort mit HGW (06. August 2021, 16:00 Uhr, Paul-Ehrlich-Straße 9, 76133 Karlsruhe) Rückfragen per Mail an info@architekturschaufenster.de (bis 20. August 2021, 16:00 Uhr) Rückfragenbeantwortung (bis 27. August 2021) Abgabe (15. Oktober 2021, 16:00 Uhr im Architekturschaufenster) Jury (22. Oktober 2021, 16:00 Uhr) Preise: 1.500 € Jury: Vorstand ASF, Preisträger des letzten Open Calls, Prof. Anne Sick (Amt für Hochbau- und Gebäudewirtschaft , Stadt Karlsruhe), Frank Rieß (Amt für Hochbau- und Gebäudewirtschaft , Stadt Karlsruhe), Dirk Metzger (K3, Wirtschaftsförderung Karlsruhe) Alle Unterlagen findet Ihr hier >> -
OHMG! #4 Deutsch-französisches Kreativlabor
Jetzt bewerben! Schon zum vierten Mal lädt das deutsch-französische Kreativlabor im Goethe-Institut Nancy Kreative und Kulturschaffende aus Deutschland und dem Großraum Nancy ein, für 6 Monate in Nancy eine Geschäftsidee zu entwickeln und zu realisieren. Die Gewinner*innen erwartet ein Preisgeld von 10.000 Euro und ein großzügiger Arbeitsplatz im OHMG!-Coworking Space. Bewerbungsschluss: 27. September 2021! OH MY GOETHE! ist eine Initiative der Métropole du Grand Nancy und des Goethe-Instituts Nancy mit Unterstützung des Institut français. Zum 4. Mal sucht die Initiative OHMG! Menschen, die im Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft arbeiten möchten in der Métropole du Grand Nancy oder in Deutschland wohnen und arbeiten eine deutsch-französische Gründungsidee haben oder ihr Geschäftsmodell für das Nachbarland weiterentwickeln wollen Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich Kreativschaffende aus den Bereichen Musik Kunst Darstellende Künste Film & Rundfunk Architektur Buch & Design Presse & Werbung Software & Games (analog oder digital) Die Ausschreibung richtet sich an Student*innen, Vereine, Selbstständige, Künstler*innen, kleine bis mittlere Unternehmen, Angestellte, Mitglieder des Handwerks und Arbeitssuchende, die sich in einem ersten Stadium einer Gründung befinden. Es besteht die Möglichkeit, sich alleine oder im Team (max. 3 Personen) zu bewerben. Was erwartet mich bei OH MY GOETHE! #4? eine finanzielle Unterstützung der Métropole du Grand Nancy in Höhe von 10.000 Euro pro Team großzügige Arbeitsräume im Goethe-Institut Nancy zur freien Verfügung Workshops & Gründungsberatung ein deutsch-französisches Umfeld und Vernetzung mit der deutsch-französischen Kultur- und Kreativwirtschaftszene Sichtbarkeit der eigenen Gründungsidee durch das internationale Netzwerk des Goethe-Instituts Es wird erwartet: Aktive Teilnahme an der „Cultural Entrepreneurship Academy“ am Goethe-Institut Nancy vom 29. – 31. Oktober 2021 (bei Verschärfung der Lage durch Covid-19 behält sich das Goethe Institut vor, die CEAN ggf. online stattfinden zu lassen) Regelmäßige Anwesenheit Repräsentation des geförderten Projekts im Rahmen von Veranstaltungen und öffentlichen Auftritten für die Initiative OH MY GOETHE! BEWERBUNG Ihr seid interessiert? Dann schickt folgende Unterlagen bis zum 27. September 2021 an ohmg-nancy@goethe.de: Digital ausgefüllter Bewerbungsbogen, inkl. digitaler Unterschrift Lebenslauf Projektskizze (max. 1500 Worte) Statusbescheinigung Anhänge (optional, max. 5 Seiten) Mehr Informationen erhaltet Ihr bei Lisa Rummenhohl: lisa.rummenhohl.extern@goethe.de Mehr Infos findet Ihr hier >>