Förderungen vom Land
Förderprogramme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden Württemberg
Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH gehört zu den großen Beteiligungskapitalgebern in Deutschland. Sie investiert im öffentlichen Interesse und ist Partner des Mittelstands. Aktuell stellt sie ca. 900 kleinen und mittleren Unternehmen in Baden-Württemberg rund 250 Millionen Euro Beteiligungskapital zur Verfügung. Die MBG unterstützt Wachstums- und Innovationsvorhaben, Unternehmensnachfolgen und Existenzgründungen überwiegend mit Mezzaninkapital in Form von stillen Beteiligungen. Venture Capital orientierte Startups begleitet die MBG auch mit offenen Beteiligungen. Gesellschafter der MBG sind Kammern, Verbände und die Kreditwirtschaft.
Beteiligungen
Was wird gefördert: Tätige Beteiligungen, Investitionen, betriebliche Vorhaben aller Art
Wer wird gefördert: Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der Definition der Europäischen Union
Wie wird gefördert: stille Beteiligung
Beteiligungsfinanzierung
Was wird gefördert: Mitfinanzierung der im Zusammenhang mit der Existenzgründung stehenden Kosten, einschl. Investitions- und Betriebsmittelbedarf; (Teil-)Finanzierung konkreter Vorhaben wie bauliche und maschinelle Investitionen, Innovationen, Ablösung, Auszahlungen.
Wer wird gefördert: In Gründung befindliche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, bestehende kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß Definition der Europäischen Union.
Wie wird gefördert: Stille Beteiligungen bis 250 000 Euro (Existenzgründungen) bzw. 750 000 Euro (Unternehmensnachfolgen); bestehende Betriebe: bis 1 Mio. Euro mit einer Laufzeit von 10 Jahren.
Bürgschaftsprogramme
Was wird gefördert: Investitionen (zum Beispiel Erweiterungen bestehender Unternehmen, Maßnahmen zur Rationalisierung, Modernisierung, Umstellung bestehender Unternehmen) Betriebsübernahmen Konsolidierungsmaßnahmen Kooperationsvorhaben
Verbürgt werden folgende Finanzierungsformen: Investitions- und Betriebsmittelkredite von Hausbanken Förderkredite für Investitionen und Betriebsmittelbedarf Garantien/Avale für Finanzierungen im Inland Mobilien-Leasing / Factoring
Wer wird gefördert: Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige
Wie wird gefördert: Verbürgung von Krediten oder Garantien
Weitere Informationen: Zuständig für Bürgschaften sind je nach Höhe der Bürgschaft die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg die L-Bank oder das Land Baden-Württemberg (Bearbeitung erfolgt bei der L-Bank)
Bürgschaftsprogramme für Gründung und Nachfolge
Was wird gefördert: Existenzgründungsfinanzierung, auch als Unternehmensnachfolge. Bestehende Betriebe: volkswirtschaftlich förderwürdige Investitionen zur Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung und Umstellung sowie zur Errichtung neuer Betriebe.
Wer wird gefördert: Kleine und mittlere Unternehmen gemäß Definition der Europäischen Union.
Wie wird gefördert: Verbürgung von Krediten oder Garantien.
KMU-Transfer KREATIV – Gamification und Animation Media (Antragsfrist war bis 10. November 2023 - Fortsetzung noch unklar)
Was wird gefördert:
Mit dem neuen Programm „KMU-Transfer KREATIV – Gamification und Animation Media“ fördert das Wirtschaftsministerium die Zusammenarbeit von Unternehmen aus den Bereichen Gamification-, Animation Media- und anderer 3D-Technologien mit branchenfremden Unternehmen. Das Förderprogramm soll dabei helfen, bestehende Geschäftsmodelle zu verbessern oder resilienter zu machen, neue Produktentwicklungen und Märkte zu erschließen und die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken.
Wer wird gefördert:
Zielgruppe des Förderaufrufs sind KMU aus Baden-Württemberg (mit bis zu 250 Beschäftigten), die mit Kreativunternehmen oder Forschungseinrichtungen, Ausbildungsstätten sowie Hochschulen aus dem Bereich Games und Animation Media (einschließlich Film und Audio sowie immersives Design) kooperieren wollen.
Wie wird gefördert:
Einzelunternehmen können bis zu 25.000 Euro, Konsortialvorhaben mit bis zu 40.000 Euro gefördert werden. Der Fördersatz beträgt maximal 50 Prozent. Projektanträge können ab sofort gestellt werden.
Antragsfrist:
Anträge konnten bis 10. November 2023 eingereicht werden.
InnoGrowth BW
InnoGrowth BW ist ein Refinanzierungsprogramm, über das 70 Prozent – höchstens jedoch 5,25 Millionen Euro – des finanziellen Engagements einer Beteiligungsgesellschaft oder eines privaten Investors in einem Start-up oder einem jungen wachstumsorientierten Unternehmen mit einem zinslosen Darlehen abgesichert werden können. Die Mittel stammen überwiegend von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), einen Teil steuert das Land bei.
Das Programmvolumen beträgt zunächst 75 Millionen Euro für die kommenden drei Jahre. Voraussetzung für eine InnoGrowth BW-Finanzierung ist ein innovatives Geschäftsmodell, der Sitz oder die Schwerpunkttätigkeit des geförderten Unternehmens müssen in Baden-Württemberg liegen und der Gruppenumsatz darf 75 Millionen Euro nicht übersteigen.
Invest BW startet in die dritte Förderphase (NEU: Antragstellung bis 31. Oktober 2024)
Invest BW, das größte einzelbetriebliche Förderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs, startet in die dritte Förderphase. Anträge für den technologieoffenen Förderaufruf können ab sofort eingereicht werden.
Das Innovationsförderprogramm unterstützt baden-württembergische Unternehmen bei der Ausschöpfung ihrer Innovationspotenziale. Für den aktuellen Förderaufruf stellt das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg 10 Millionen Euro zur Verfügung.
„Wir lassen nicht nach: Mit Invest BW unterstützen wir weiterhin die innovativsten Unternehmen in Baden-Württemberg bei ihren Vorhaben. Damit schreiben wir die Erfolgsgeschichte des Programms aus den vergangenen drei Jahren fort“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut anlässlich des Starts der neuen Förderphase. „Wir haben Invest BW weiterentwickelt und starten nun in die bereits dritte Förderphase, um der hohen Nachfrage im Land nachzukommen“, führte die Wirtschaftsministerin weiter aus.
Das Ziel des technologieoffenen Förderaufrufs ist es, wirkungsvolle Anreize für Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg zu schaffen, um ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu erhöhen sowie innovative Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle schneller an den Markt zu bringen. Dies gilt insbesondere für wichtige Zukunftstechnologien mit großen Marktpotenzialen sowie Innovationen zur Lösung großer Herausforderungen.
Der zweite missionsorientierte Förderaufruf ermöglicht eine Skizzeneinreichung bis
zum 31. Oktober 2024, 13:00 Uhr. Im Rahmen des vorliegenden Förderaufrufs
können innovative Einzel- und Verbundvorhaben von Unternehmen
gefördert werden. Skizzen für Vorhaben können ab dem 25. Juli 2024 beim
beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH eingereicht werden.
Digitalisierungsprämie Plus
Das Wirtschaftsministerium hat in Kooperation mit der L-Bank das Förderprogramm „Digitalisierungsprämie Plus“ gestartet, es stehen insgesamt 121 Millionen Euro zur Verfügung. Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden Digitalisierungsprojekte sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert.
Die Unternehmen können je nach Projektvolumen zwischen zwei Programmvarianten die am besten geeignete Förderart wählen:
- Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante (direkter Zuschuss - Digitalisierungsvorhaben mit einer Investitionssumme zwischen 5.000 € und 15.000 €)
- Digitalisierungsprämie Plus - Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss - Vorhaben mit einer Investitionssumme zwischen 15.000 € und 100.000 €)
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Antragstellung für die Digitalisierungsprämie Plus an die Hotlines der L-Bank für die Darlehensvariante (0711 122 2345) bzw. für die Zuschussvariante (0721 150 3020).
Wer wird gefördert?
Die Digitalisierungsprämie Plus hat zum Ziel, Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Angehörige freier Berufe bei der Digitalisierung unterstützen.
Nicht gefördert werden
- Unternehmen, an denen ein anderes Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder eine öffentliche Stelle zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist.
- Unternehmen, die in der Land- und Forstwirtschaft (Primärproduktion) sowie in der Fischerei und Aquakultur tätig sind
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts (https://www.l-bank.de/uis).
Falls ein Unternehmen bereits eine Digitalisierungsprämie erhalten hat, muss die Festsetzung des Tilgungszuschusses bei Darlehen oder die Vollauszahlung des Zuschusses länger als ein Jahr her sein
Was wird gefördert?
Die förderfähigen Vorhaben werden im Vergleich zur bisherigen Digitalisierungsprämie beibehalten. Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Auch die im Rahmen des Digitalisierungsprojekts notwendigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind förderfähig.
Die Anschaffung von reiner IKT-Grundausstattung (Hardware wie z. B. Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie z. B. übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware) ist von der Förderung ausgenommen.
Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung vor Vorhabensbeginn erforderlich ist, damit das Vorhaben gefördert werden kann (d.h. es dürften vor Antragstellung z.B. noch keine Auftragsvergaben erfolgt sein). Ein Vorhabensbeginn nach Antragseingang aber vor Zusage der L-Bank erfolgt auf eigenes Risiko des Antragstellers.
Projektförderung der Service-Stelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg
Kinder- und Jugendbeteiligung erproben und ausbauen
Für mehr Beteiligungsprojekte von jungen Menschen vor Ort gibt es zwei Fördermöglichkeiten:
- Nachhaltig angelegte Großprojekte können mit bis 22.500 € gefördert werden
- Kurzfristige Kleinprojekte erhalten bis 4.500 €
Bei beiden Förderlinien werden z.B. auch Coaching, Fortbildungen und Vernetzungsmöglichkeiten unterstützt.
Die Beteiligung von jungen Menschen soll aktiv erhöht werden. Unter (Alltags-)Beteiligung versteht die SKJB aktive Mitgestaltung der Gesellschaft durch politische Partizipation und freiwilliges Engagement junger Menschen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Förderungen vom Bund
Förderprogramm "go-digital" (läuft am 31.12.2024 aus)
News:
Aufgrund der angespannten Haushaltslage wird das Förderprogramm go-digital nach Auslaufen der derzeit geltenden Förderrichtlinie ab 01.01.2025 nicht fortgeführt.
Die derzeit angespannte Haushaltslage erfordert Einsparungen und damit eine Konzentration von Fördermitteln. Daher können nicht alle Förderprogramme wie in der Vergangenheit weitergeführt werden. Dies betrifft auch das seit 2017 laufende Förderprogramm „go-digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Nach Auslaufen der derzeit geltenden Richtlinie wird go-digital ab 01.01.2025 nicht fortgeführt werden.
Autorisierte Beratungsunternehmen können in diesem Jahr bis auf Weiteres noch Förderanträge einreichen. Bewilligungen erfolgen grundsätzlich weiterhin im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel, allerdings längstens bis 31.12.2024. Die Umsetzung von in 2024 bewilligten Projekten ist bis in das Jahr 2025 hinein möglich. Eine Auszahlung dieser Projekte erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises in 2025.
Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks und wollen Ihre Prozesse digitalisieren? Sie möchten von der staatlichen Förderung profitieren, scheuen aber den formellen Aufwand? Dann sollten Sie go-digital kennenlernen!
Mit seinen fünf Modulen „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit”, „Digitalisierte Geschäftsprozesse”, „Datenkompetenz“ und „Digitale Markterschließung” unterstützt Sie das Förderprogramm go-digital bei Ihrer Digitalisierung. go-digital unterstützt Sie nicht nur bei der Optimierung von eigenen Prozessen, der bestmöglichen Verwendung von Daten und der Erschließung neuer Marktanteile, sondern finanziert auch Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen.
Das BMWK hat dazu eine Reihe von kompetenten Beratungsunternehmen autorisiert, die Sie bei der Suche nach individuellen Lösungen für Ihren Online-Handel, die Digitalisierung Ihres Geschäftsalltags und den steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung unterstützen. Auch Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit Datenanalyse und der Einsatz künstlicher Intelligenz können in die Konzeption und Umsetzung einbezogen werden.
Die Beratungsunternehmen übernehmen die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.
Die zunehmende Digitalisierung des gesamten Geschäftsalltags ist aktuell eine der größten Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und das Handwerk. Die digitale Transformation betrifft alle Branchen und Geschäftsbereiche. Um sich im Wettbewerb nachhaltig behaupten zu können, ist es jedoch wichtig, die Digitalisierung in allen Geschäftsprozessen im Unternehmen fest zu etablieren.
Hier setzt das Förderprogramm "go-digital" an: Mit seinen drei Modulen "Digitalisierte Geschäftsprozesse", "Digitale Markterschließung" und "IT-Sicherheit" richtet sich "go-digital" gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten.
Um KMU und Handwerk in bürokratischen Erfordernissen zu entlasten, übernehmen autorisierte Beratungsunternehmen die Antragstellung für die Förderung. Sie sind nicht nur für die Antragstellung und die Beratungsleistung selbst zuständig, sondern auch für die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung. Alle für das Förderprogramm "go-digital" autorisierten Beratungsunternehmen werden in der interaktiven Beraterlandkarte veröffentlicht.
Kriterien für zu fördernde Unternehmen:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial
- Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
- Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Kriterien an Beratungsunternehmen für eine Autorisierung:
- Fachliche Expertise
- Wirtschaftliche Stabilität
- Gewähr einer wettbewerbsneutralen Beratung
- Bezug zu kleinbetrieblichen Beratungsklientel
- Zusammenarbeit mit (Fach-) Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Erfüllung und Gewährleistung der Qualitätsstandards
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Weitere Informationen zum Förderprogramm "go-digital" finden Sie in den FAQ.
Wie finde ich eine passende Beratung?
Die interaktive Beraterlandkarte ermöglicht eine schnelle Online-Suche nach passenden Beraterinnen und Beratern in der Region. Kontaktdaten, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Hintergrundinformationen zum Leistungsspektrum stehen per Mausklick bereit. Die Karte wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt.
Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes (Nächster Antragsschluss 31. Januar 2025)
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Fördergrundsätze
Wenn Ihr Euch mit Eurem Projekt bewerben möchtet, lest zuerst die auf der Website veröffentlichten Allgemeinen Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes und die Fördergrundsätze für die Allgemeine Projektförderung sowie die Häufig gestellten Fragen und prüftvor Antragstellung, ob Euer Projekt für eine Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes in Frage kommt.
Bitte beachtet, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000€ beträgt und dass mindestens 20% an Eigen- und/oder Drittmitteln bei Antragsstellung gesichert sein müssen. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext
Weitere Informationen erhaltet Ihr hier >>
Kontakt:
Kulturstiftung des Bundes
Franckepl. 2
06110 Halle (Saale)
Dr. Marie Cathleen Haff
Tel.: 0345/2997-123
Förderdatenbank des Bundes
Bei der Förderdatenbank des Bundes erhaltet Ihr einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: Nutzt die Suchfunktion und durchforstet das aktuelle Förderangebot – passgenau für Euer Vorhaben.
Kultur macht stark
Fast ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland wächst aktuell in einer schwierigen sozialen Situation auf. Immer noch haben Kinder und Jugendliche aus Elternhäusern mit geringen bildungsrelevanten Ressourcen weniger Zugang zu außerschulischen kulturellen Bildungsangeboten.
Das Bundesprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert seit 2013 mit bis zu 50 Millionen Euro jährlich bundesweit außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche. Umgesetzt werden außerschulische Projekte der kulturellen Bildung von A wie Alltagskultur bis Z wie Zirkus. Die Angebote richten sich an Kinder und Jugendliche zwischen drei und 18 Jahren, die von Risikolagen betroffen sind. Sie werden vor Ort von Bündnissen für Bildung umgesetzt. Die Angebote ermöglichen in besonderem Maße gesellschaftliche Teilhabe und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten. „Kultur macht stark“ wird von 2023 bis 2027 in einer dritten Förderphase fortgesetzt. Das BMBF stellt dafür insgesamt bis zu 250 Millionen Euro in Aussicht.
Mentoring-Programm für Disabled Leadership der Kulturstiftung des Bundes (Bewerbungsfrist 13. Dezember 2024)
Das Programm für inklusive Kunstpraxis – „pik“ – zielt auf die Verbesserung der Arbeitssituation von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung: Kulturinstitutionen sollen darin bestärkt und weiter befähigt werden, inklusiv zu arbeiten und künstlerisches Personal mit Behinderungen einzustellen.
Damit soll ein notwendiger Wandel in Kultureinrichtungen begleitet werden, von dem alle Künstlerinnen und Künstler profitieren: In einer von Diversität geprägten Gesellschaft ermutigt inklusive Kultur dazu, sich an den Fähigkeiten und Bedürfnissen unterschiedlicher Menschen zu orientieren und neue Perspektiven auf künstlerische Praxis und Zusammenarbeit zuzulassen. Sie regt einen Prozess an, der letztlich allen zugutekommt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Europäische Förderungen
KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbstständige stehen oft vor existenziellen Herausforderungen. Das ESF Plus Programm KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hilft diesen Selbstständigen, ihre Geschäftsmodelle widerstandsfähiger zu machen. Das Programm bietet finanzielle Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen, um Unsicherheiten zu mindern und die Konkurrenzfähigkeit zu stärken.
Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen, die seit mindestens zwei Jahren ihre Tätigkeit ausüben, können eine nachgelagerte Erstattung von 90 Prozent der nachgewiesenen Qualifizierungskosten von bis zu 5.000 Euro (ohne MwSt.) erhalten. Das ist ein reeller Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für deine Geschäftsentwicklung.
Mehr Infos erhältst du auch auf der Webseite des Europäischen Sozialfonds.
Innovationsförderung des Europäischen Innovationsrats
Der EIC strebt marktschaffende Innovationen an, die den Weg für radikal neue, bahnbrechende Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und Geschäftsmodelle bereiten.
Der EIC soll Innovationen auf EU-Ebene noch gezielter, langfristiger und nachhaltiger unterstützen und dazu beitragen, dass systematisch Grundlagen für zukünftige Innovationen geschaffen und die Ergebnisse dieser Grundlagenforschung in Richtung einer möglichen Verwertung weiterentwickelt werden. So sollen Innovationen schneller auf den Markt gelangen – mit positiven Effekten auf Wachstum und Beschäftigung.
Der Europäischen Innovationsrat fasst mit dem EIC Pathfinder, den EIC Transitions, dem EIC Accelerator sowie den EIC-Preisen wichtige EU-Instrumente unter einem Dach zusammen. Die Förderinstrumente sind weitestgehend themenoffen gehalten und bieten Raum für interdisziplinäre Ideen. Neben technologischen können auch nicht-technologische Innovationen, wie beispielsweise soziale Innovationen oder Innovationen im Dienstleistungssektor, unterstützt werden.
Die Förderung findet je nach Programm einzeln oder im Konsortium statt.
Der EIC verfolgt dabei die Zielzahlen, dass 35 % der EIC-geförderten Unternhemen frauengeführt sind und 40 % weibliche CEOs bei Accelerator-Interviews sind.
Dafür gibt es die zusätzlichen Förderinstrument:
Informations- und Beratungsangebot für Künstler*innen und Kulturschaffenden im internationalen Kontext
touring artists ist eine gemeinschaftliche Initiative des Internationalen Theaterinstituts (ITI) und der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) in Kooperation mit dem Dachverband Tanz und SmartDe - Netzwerk für Kreative.
Ihr Angebot richtet sich an alle international tätigen Kunst- und Kulturschaffenden aus dem kreativen wie auch aus dem administrativen und organisatorischen Bereich.
touring artists informiert in allen Fragen, die sich im internationalen Kontext für die künstlerische, kuratorische und organisatorische Praxis ergeben:
- Visa und Aufenthalt
- Künstlerstatus und Verträge
- Transport und Zoll
- Steuern
- Projekt- und Reiseförderung
Die Informationen auf der Website werden laufend erweitert und aktualisiert.
Sie informieren:
- in Deutschland lebende Künstler*innen, die Auslandsprojekte planen
- Vertreter*innen von Kulturinstitutionen oder Gruppen in Deutschland, die mit Künstler*innen aus dem Ausland zusammenarbeiten
- Künstler*innen und Kulturschaffende aus dem Ausland, die in Deutschland arbeiten oder arbeiten möchten.
Das Informationsangebot ist immer aktuell und reagiert auf politische Entwicklungen und spezielle Rahmenbedingungen wie den Brexit, die Arbeit von Künstler*innen aus Krisenländern oder die Coronapandemie.
Kostenlose Beratungen
Eine ergänzende Beratung zu den oben genannten Themen findet persönlich, telefonisch, per Video-Call oder E-Mail statt. Beratungssprachen sind bislang Deutsch, Englisch und Türkisch. Die Einzelberatung ist grundsätzlich kostenfrei.
Europa fördert Kultur
Auf dieser Seite kann nach den passenden Fördermöglichkeiten für kulturelle Vorhaben gesucht werden. Europa fördert Kultur bietet Informationen zu ca. 15 EU-Förderprogrammen, die, neben dem Programm KREATIVES EUROPA, auch für kulturelle Projekte relevant sind.
Zur Webseite geht es hier >>
Erasmus+ ist das Bildungsprogramm der Europäischen Union und spricht eine breite Zielgruppe aus den Bereichen Schul-, Erwachsenen-, Berufs- und Hochschulbildung, aus der Jugendarbeit und dem Sportsektor an. Erasmus+ lebt von dem Grundgedanken des lebenslangen Lernens. Es werden besonders informelle und non-formale Bildungsprojekte unterstützt, die einen inklusiven Zugang zu Bildung eröffnen. Gefördert werden dabei die individuelle Lernmobilität einerseits und die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Organisationen andererseits. In diesem Rahmen gibt es diverse Möglichkeiten, kulturelle und kreative Projekte mit Bildungsbezug umzusetzen. Der Kultur- und Kreativsektor gilt in Europa als wesentlicher Akteur, der durch die Umsetzung von Projekten im Bereich der kulturellen Bildung einen wichtigen Beitrag zu einem inklusiven und solidarischen Europa leisten und an der nachhaltigen Entwicklung Europas mitwirken kann.
Weitere Informationen zu den Erasmus+ Fördermittel findet Ihr hier >>
Förderungen der Stadt Karlsruhe
Fördermöglichkeiten durch das CyberForum
Kontaktvermittlung: Wir vermitteln den Kontakt zu Investoren, Venture Capital Gesellschaften und Business Angels
Matching-Events: Pitcht auf dem Venture Day und anderen Matching-Events vor Investoren und Business Angels
Fördermittelberatung: Wir unterstützen bei der Suche nach der Finanzierung z.B. Fördermittel oder Risikokapital
Förderanträge: Wir unterstützen bei der Beantragung von Fördermitteln und geben hilfreiche Tipps zu Regularien
Start me up: Risikokapital von Venture Capitalists & Business Angels
Ihr seid ein Startup aus der Digitalwirtschaft mit einer innovativen Geschäftsidee? Ihr sucht Risikokapital? Von Investoren, die eure Branche gut kennen? Im CyberForum trefft ihr Business Angels und Venture Capitalists, spezialisiert auf Geschäftsmodelle aus IT, Software und Web, die aus eigener Erfahrung wissen, worauf es ankommt und welche Ideen der Markt braucht. Über das Jahr hinweg sichten wir mehr als 300 Geschäftsideen und vermitteln jährlich erfolgreich Investments.
Voraussetzungen:
Ihr habt ein tragfähiges, investitionsbereites Geschäftskonzept aus der IT-, Software- oder Web-Technologie
Ihr seid bereit, einen oder mehrere Business Angels bzw. Venture Capitalists an eurem Unternehmen zu beteiligen
Ablauf:
Das CyberForum veranstaltet pro Jahr vier Matching Events, auf denen ausgewählte Gründer und Startups ihre Geschäftsidee vor unseren Business Angels und Gastinvestoren präsentieren. Für die Bewerbung benötigen wir nur einen Onepager oder Pitchdeck. Auf dieser Basis prüfen wir euer Geschäftsvorhaben und übermitteln den Onepager an unsere Screening-Jury, die aus erfahrenen Investoren besteht. Die aussichtsreichsten Geschäftsideen werden zu unseren Matching-Veranstaltungen eingeladen. Dort pitcht ihr eure Idee und bei beiderseitigem Interesse vereinbaren Investoren und Gründer im Nachgang einer Matching-Veranstaltung ein Follow-up. Auf Wunsch begleitet das CyberForum auch hier.
Kulturförderung der Stadt Karlsruhe, Kulturamt
Kommunale Kulturförderung ist ein vielseitiges und wichtiges Instrument bei der Erfüllung der kulturellen und kulturpolitischen Aufgaben eines Kulturamtes. Aus diesem Grund bildet die Kulturförderung in Karlsruhe den Schwerpunkt der Arbeit. Künstler*innen aller kulturellen Sparten, Kulturinstitutionen und Kulturveranstalter können beim Kulturbüro im Kulturamt Anträge auf Förderung stellen. Die Grundsätze der Förderung sind in den entsprechenden Förderrichtlinien festgeschrieben. Förderanträge müssen schriftlich beim Kulturbüro gestellt werden. Über die Verwendung der erhaltenen Zuschüsse ist ein entsprechender schriftlicher Nachweis einzureichen.
Stadt Karlsruhe, Kulturamt, Kulturbüro
Postadresse: Rathaus am Marktplatz, 76124 Karlsruhe
Besuchsadresse: Karl-Friedrich-Straße 14-18, 76133 Karlsruhe
Mail: kulturbuero@ kultur.karlsruhe.de
Web: www.karlsruhe.de/kulturfoerderung
Förderung für Gründerinnen
Creative WEIBS - Kreative Frauen an den Start!
Creative WEIBS ist das erste Veranstaltungsformat in Karlsruhe für Gründerinnen und Unternehmerinnen aus dem Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft. Bereits seit Oktober 2019 läuft die Veranstaltungsreihe des K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüros der Stadt Karlsruhe erfolgreich.
Wer sich bisher noch nicht richtig getraut hat oder sich schon selbstständig gemacht hat und Anschluss und Erfahrungsaustausch sucht, der ist bei Creative WEIBS genau richtig. Neben spannenden und inspirierenden Vorträgen stehen vor allem der gegenseitige Austausch und das Netzwerken im Vordergrund.
Women Tech Founder
Women Tech Founders zeigt Vorbilder von international erfolgreichen Tech-Gründerinnen, um die Wahrnehmung von Frauen in der Tech-Branche zu verändern und zu Gründungen von Frauen im Tech-Bereich zu inspirieren.
Frauenwirtschaftstage (16. bis 19. Oktober 2024)
FRAUENWIRTSCHAFTSTAGE, die unter dem Titel ‚Frau und Wirtschaft’ eine Vielzahl an Veranstaltungen der regionalen Akteurinnen und Akteure Baden-Württembergs in landesweiten Aktionstagen bündeln und Gründerinnen, Unternehmerinnen und Unternehmensnachfolgerinnen als eine wichtige Triebfeder in Wirtschaft und Gesellschaft sichtbar machen.
Baden-Württembergisches Gründerinnenforum (BWGF)
Das Baden-Württembergische Gründerinnenforum ist ein Multiplikatorinnen-Netzwerk in Baden-Württemberg in dem über 70 Fachfrauen aus Arbeitsagenturen, Banken, Beratungs- und Bildungseinrichtungen, Gleichstellungs- & Kontaktstellen Frau und Beruf, Gründerinnenzentren und Kammern, Landes- und Kommunalverwaltungen, Politik, Unternehmensberatungen, Verbänden und Wirtschaftsförderungseinrichtungen vernetzt zusammenarbeiten. Das BWGF vertritt die Interessen von Gründerinnen und setzt sich für unternehmerinnengerechte Rahmenbedingungen ein. Es wirkt außerdem an der (Weiter-) Entwicklung und Umsetzung von Modellen frauenspezifischer Gründungsberatung und -qualifzierung mit. Seit 1996 wird das BWGF vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg koordiniert, arbeitet ehrenamtlich und steht Multiplikatorinnen offen, die an einer aktiven Mitarbeit interessiert sind.
Mehr Infos zu Gründerinnenförderung in BW findet Ihr hier >>
Branchensepzifische Förderung
Förderprogramm Games BW der MFG Baden-Württemberg
Das Förderprogramm Games BW der MFG Baden-Württemberg unterstützt Entwickler*innen qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter. Ziel ist es, die Games-Branche in Baden-Württemberg zu stärken.
Die Förderung kann sich auf die Konzept- und Prototyp-Entwicklung sowie auf die Produktion von digitalen Spielen beziehen. Das Programm wird finanziert über die MFG und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Die Entwickler*innen beantragen bei der Games BW Förderung je nach Phase für ihr Games-Projekt bis zu 500.000 Euro. Je nach beantragter Förderphase/Förderkategorie und Variante wird die Fördersumme als erlösbedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen oder Zuschuss ausgezahlt.
Die Förderkriterien
Digitale Spiele und innovative, interaktive Medienprojekte mit Spielecharakter sind dann förderfähig, wenn es sich um anspruchsvolle Projekte handelt. Hierzu zählen Computer- und Videospiele sowie mobile digitale Spiele und/oder sonstige und innovative, interaktive Medienprojekte mit Spielecharakter, die
-
qualitativ hochwertig
-
pädagogisch wertvoll
-
kulturell bedeutsam
sind und mehrere oder alle der folgenden Kriterien erfüllen:
-
innovativ (insbesondere bezüglich Inhalt, Interaktionsdesign und/oder Herstellungsprozess)
-
skalierbar
-
inhaltlich und/oder strukturell mit Marktpotential ausgestattet (z.B. neuartiges Gameplay, neues Geschäftsmodell, Rechtegenerierung zum dauerhaften Verbleib) und zur Entwicklung und Stärkung des Games-Standortes Baden-Württemberg beitragen.
Bei der Antragstellung gilt es dazu Fragen in einem sogenannten Kulturtest als Teil der Antragsformulare zu beantworten.
Die Förderung
Grundsätzlich wird bei der Games BW Förderung zwischen zwei Fördervarianten unterschieden, abhängig von der Höhe der zu vergebenen Fördersumme.
Die Fördervarianten:
- Games BW Anträge für Fördersummen bis zu 20.000 Euro können ganzjährig gestellt werden. Über diese entscheidet der Geschäftsführer der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg in der Regel innerhalb von acht Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
- Über die Games BW Anträge für Fördersummen über 20.000 und bis maximal 500.000 Euro entscheidet zweimal jährlich ein externes Gremium. Spätestens zwei Wochen vor der Einreichung muss ein Beratungsgespräch mit der Games BW Ansprechpartner*in geführt werden.
Weiter gibt es drei Förderarten mit unterschiedlichen Regularien.
Die Förderarten:
- Bei der Konzeptförderung kann ein Zuschuss bis 20.000 Euro beantragt werden. Dabei darf die beantragte Summe maximal 80% der Gesamtherstellungskosten betragen.
- Bei der Prototypenförderung können jeweils Darlehen bis 20.000 Euro oder bis 80.000 Euro bzw. bis zu 120.000 Euro bei nachweislich besonders aufwendigen Entwicklungen beantragt werden. Auch hier darf die Fördersumme maximal 80% der Gesamtherstellungskosten betragen.
- Die Produktionsförderung beinhaltet Darlehen bis zu 20.000 Euro oder maximal 500.000 Euro. Bei dieser Förderart besteht die Möglichkeit in Ausnahmefällen anstatt eines Darlehens einen Zuschuss bis 20.000 Euro oder maximal 500.000 Euro zu beantragen. Bei Anträgen auf ein Darlehen darf die Fördersumme maximal 50% der Gesamtherstellungskosten betragen, bei Zuschuss-Anträgen maximal 20%.
Weiter gelten für alle Förderarten besondere Maßgaben in Bezug auf den Baden-Württemberg Bezug und kulturelle Relevanz. Alle Infos dazu gibt es in den jeweiligen Merkblättern.
Die Antragsstellung
Die Beantragung von Fördermitteln ist in wenigen Schritten möglich:
1. Ladet im Download-Bereich je nach Förderart das entsprechende Dokumenten-Paket herunter. Jedes Paket beinhaltet alle benötigten Formulare und Vorlagen für die Antragstellung. Bei Fragen zum Inhalt der Dokumente hilft unsere FAQ-Sektion oder ihr könnt Euch an Eure Ansprechpartnerin Iris Harr wenden.
2. Vereinbart vor der Antragseinreichung einen Termin für das projektbezogene Beratungsgespräch mit der zuständige Ansprechpartnerin Iris Harr. Das Gespräch ist verpflichtend für alle Förderarten und -Varianten und muss mindestens 14 Tage (gerne aber auch früher) vor der Einreichung stattgefunden haben.
3. Reicht Eure Anträge digital sowie in Papierform gemäß der jeweiligen Förderart (siehe jeweiliges Merkblatt und Antragsformular) ein.
Nächste Einreichfristen:
GBW 24/2: 31. Juli 2024
Termine für Jurysitzungen für Fördersummen über 20.000 Euro:
GBW 24/2: 7. November 2024
Ausstellungsförderung
Das Programm Ausstellungsförderung unterstützt internationale Ausstellungsprojekte in öffentlichen Museen, Kulturinstitutionen und Galerien im Ausland. Das Programm ist offen für zeitgenössische bildende Künstler*innen, die aus Deutschland sind oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben. Gefördert werden Einzel- und Gruppenausstellungen, die Beteiligung an einem internationalen Ausstellungsprojekt oder einer Biennale im Ausland.
Bewerbungsfristen
Die nächste Bewerbungsfrist wird in der ersten Jahreshälfte 2025 sein und Anfang Oktober bekannt gegeben werden.
Infrastrukturförderung für den Musikstandort Deutschland (nächste Frist: 09.09. - 30.09.2024 für Projektbeginn 01.12.2024 - 30.04.2025)
Mit der Infrastrukturförderung unterstützt die Initiative Musik Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen schaffen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland. Im Fokus stehen zudem Aufbau und Stärkung von regionalen Fördereinrichtungen für die Popularmusik in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen.
Im Jahr 2024 wird es zwei Förderrunden geben. Anträge für die zweite Förderrunde können von 09.09. - 30.09.2024 gestellt werden. Projektbeginn zwischen 01.12.2024 - 30.04.2025.
Künstler*innenförderung Initiative Musik (nächste Antragsrunde vom 18.09. - 09.10.2024)
Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour.
Über die eingereichten Projektanträge wird von einer vielseitigen Jury von zwölf Künstler*innen und Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft entschieden. Die Ernennung der Jurymitglieder erfolgt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Gesellschafter der Initiative Musik.
Initiative Musik: Livemusikförderung (NEU: Live500 bis 23.10.24 + Festivals ab 11.10.24)
Mit der Livemusikförderung will die Initiative Musik durch verschiedene Auftrittsorte die Infrastruktur der vielfältigen deutschen Musiklandschaft unterstützen.
Das Programm Live500 richtet sich an Musikclubs und regionale Veranstalter:innen von kleineren Konzerten und Konzertformaten mit Newcomer:innen oder experimentellen Genres.
Neue Förderrunde: 23.09.2024 (13:00 Uhr) bis 23.10.2024 (13:00 Uhr)
Mit dem Festivalförderfonds werden Musikfestivals unterstützt, die besondere soziokulturelle Schwerpunkte setzen etwa in der Nachwuchsförderung, durch eine anspruchsvolle Programmplanung oder Engagement für ökologische Nachhaltigkeit. Neue Bewerbungsrunde: 11.10.2024 (10:00 Uhr) bis 04.11.2024 (18:00 Uhr)
Kleinere und mittlere Musikclubs sind aufgrund geringerer Umsatzrendite nicht immer in der Lage, ihren Investitionsbedarf aus eigener finanzieller Kraft zu decken. Das neu aufgelegte Förderprogramm „PlugIn“ soll hier ansetzen und die Verbesserung ihrer technischen Ausstattung in unterschiedlichen Bereichen unterstützen.
Initiative Musik: Exportförderung
Mit unseren Exportprogrammen und -projekten fördern wir sowohl Musiker:innen als auch Musikunternehmen bei der Verbreitung ihres Repertoires im Ausland.
Im Rahmen unserer Internationalen Tourförderung können Musiker:innen finanzielle Unterstützung für Auftritte im Ausland beantragen. Die Programme DO! Export und GO! Export unterstützen kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen der Musikwirtschaft beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten.
POP TO GO - unterwegs im Leben des Bundesverbandes für Popularmusik e.V.
"POP TO GO - unterwegs im Leben“ ist ein Förderprogramm des Bundesverbandes für Popularmusik e.V. und setzt bei der ständigen Begleitung durch Popularmusik und -kultur mitten im Leben eines jeden an. Popkulturelle Projekte holen Kinder und Jugendlichen direkt über ihre Interessen ab und laden sie dazu ein, selbst kreativ zu werden und sich musikalisch auszuprobieren.
POP TO GO Projekte richten sich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 3 und 18 Jahren, deren Chancen Musik zu machen durch eine soziale oder finanzielle familiäre Risikolage gering sind. Umgesetzt werden die Projekte durch mindestens drei lokale Akteure, die sich zu Bündnissen für Bildung zusammenschließen.
Der BV POP ist seit 2013 Partner im Förderprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und setzt in diesem Rahmen POP TO GO um.
Bundesstiftung LiveKultur (FLINTA+ Mentoring bis 7.10.24)
Die Bundesstiftung LiveKultur sichert Räume für Musikclubs und Festivals, um die Livekultur als Bestandteil der deutschen Kulturlandschaft zukünftig zu erhalten.
Unsere Mission ist es die Pop-, Club- und Livemusikkultur in Deutschland zu pflegen und erhalten. Wir erwerben, sichern und stellen bedeutsame Kulturräume und Flächen in Deutschland wieder zur Verfügung.
Unsere Ziele
- Sicherung von bedeutsamen Kulturräumen und Flächen
- Entwicklung von Förderkonzepten für die Livekultur
- Anerkennung der Livekultur als wertige, schützenswerte und förderungswürdige Kultur.
Aktuelles
Ab sofort können bei der Bundesstiftung LiveKultur Bewerbungen für Mentor:innen und Mentees für das neue FLINTA+ Mentoringprojekt in der Livekultur eingereicht werden. Das Projekt verfolgt das Ziel, die Präsenz von FLINTA+ Personen (Frauen, Lesben, inter*, nicht-binäre, trans* und agender Personen) in der Musikbranche zu stärken, ihnen Unterstützung und Netzwerkmöglichkeiten zu bieten und ihre Rolle in der Livekultur auszubauen.
Die Bewerbungsfrist endet am Montag, den 07.10.2024 um 23:59 Uhr.
Finanzierungsmöglichkeiten
Förderkredit L-Bank
Es ist wichtig, dass Gründer*innen und junge Unternehmen eine faire Chance bekommen. Für die L-Bank heißt das: coachen, für fehlende Sicherheiten sorgen und langfristige Kredite vergeben. So überleben die meisten geförderten jungen Firmen die schwierigen ersten Jahre – und haben damit einen großen Vorteil gegenüber denjenigen Unternehmen, die nicht von einer Förderbank begleitet werden.
Gründungen beeinflussen die Innovationskraft einer Volkswirtschaft positiv. So bringen Gründer*innen im Schnitt mehr neue Produkte auf den Markt, als es etablierte Unternehmen tun. Sie steigern durch die Entwicklung neuer Produkte und Prozesse die Effizienz der etablierten Betriebe, die im Wettbewerb um Innovationen nachziehen müssen. Die Förderung von Unternehmensgründungen ist daher auch die Förderung von Innovationen. Impulse gehen dabei nicht nur von den anerkannten Zukunftsbranchen aus. Vielmehr gilt branchen- und unternehmensübergreifend: Neugründungen beleben das Geschäft.
L-Bank Karlsruhe, Schlossplatz 10, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721-1500
L-Bank Stuttgartm Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart, Tel. 0711-1220
Web: http://www.l-bank.de/
Mail: info@-bank.de
MONEX Mikrofinanzierung Baden-Württemberg e.V.
Die Firma MONEX finanziert seit dem Jahr 2005 Existenzgründer*innen und bestehende Unternehmen. Als europäische Form der von Muhammad Yunus entwickelten Mikrokredite finanziert MONEX Menschen, die für die Verwirklichung einer Geschäftsidee nur einen kleinen Kredit benötigen oder die ihre „Kreditwürdigkeit“ bei gewöhnlichen Banken verloren haben. MONEX wird durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg -ifex-, den Europäischen Sozialfonds und die L-Bank der Förderbank des Landes Baden-Württemberg unterstützt.
Die Vergabe von Krediten wird dabei unter folgenden Aspekten betrachtet: Vertrauen in die Person, Würde des Menschen und begleitende Beziehung zwischen Kreditgeber*in und Kreditnehmer*in.
In Kooperation mit dem Mikrokreditfonds Deutschland können bis zu 20.000 Euro vergeben werden.
Für die Kreativschaffenden hat MONEX den speziellen „Speed-Kredit“ entwickelt, der schnell und unbürokratisch Kredite bis 5000 Euro möglich macht.
MONEX, Niederlassung Mannheim, F4, 17, 68159 Mannheim
Web: http://www.monex-bw.de/
Mail: bueromannheim@monex-bw.de
Tel.: 0621-3974026
Sonstige Finanzierungsmöglichkeiten
KIZOO Technology Capital GmbH: https://www.kizoo.com/de.html
Leonardo Venture GmbH & Co. KGaA: http://leonardoventure.com/
LBBW Venture Capital GmbH: https://www.lbbwvc.de/#about
VC Fonds Baden-Württemberg: https://www.vc-fonds-bw.de/
Robert Bosch Venture Capital GmbH: http://www.rbvc.com/