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CinEuro-Preis
CinEuro ist ein grenzüberschreitendes Netzwerk aus knapp 40 Partnern, die in Frankreich, Luxemburg, Deutschland, Belgien und der Schweiz für die Förderung des Film- und Mediensektors zuständig sind. Ab 2023 wollten die Partner von CinEuro gezielt die Entwicklung von Koproduktionsprojekten mit einem inhaltlichen Bezug zu den beteiligten Regionen fördern.Zu diesem Zweck haben die Région Grand Est, der Film Fund Luxembourg, die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg, die Saarland Medien GmbH, das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz, Wallimage, screen.brussels, Wallonie-Bruxelles International und das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens gemeinsam den CinEuro Preis ausgeschrieben. Im Jahr 2024 ist die Eurometropole Straßburg als neuer Partner zu den Organisatoren des Preises gestoßen, gefolgt von Balimage zur Ausgabe 2025, wodurch das Gebiet auf die Nordwestschweiz ausgeweitet wurde.Der Preis zeichnet Projekte aus, die sich mit Zusammenhängen (Geschichten, Charakteren, Schauplätzen) zwischen den Partnerregionen in all ihren Dimensionen (wirtschaftlich, politisch, geografisch, gesellschaftlich, kulturell, …) auseinandersetzen.Ziel ist es, neue Sichtweisen auf häufig behandelte Themen (Kohle und Stahl, Kriege, Migration etc.), aber auch bisher weniger beachtete Inhalte (Kulissen der europäischen Institutionen, gesellschaftliche Ereignisse, lokale Vorstellungswelten, soziale & natürliche Phänomene etc.) zu eröffnen, die auf physischen (Landschaften, Gebäude, Infrastrukturen etc.) oder historischen Gegebenheiten (Ereignisse, Personen, etc.), aber auch aktuellen Geschehnissen und Entwicklungen aufbauen können.Durch den Preis sollen die Filmschaffenden ermutigt werden, die ganze Bandbreite dieser Themen auszuschöpfen und die künstlerischen und intellektuellen Möglichkeiten einer grenzüberschreitenden Erzählperspektive zu nutzen, um so zur Entwicklung einer echten Handschrift des CinEuro-Raums und zur Stärkung seiner Sichtbarkeit im europäischen und internationalen Kino beizutragen. -
Deutscher Dokumentarfilmpreis
Auch 2025 wird der Deutsche Dokumentarfilmpreis wieder verliehen. Regisseurinnen und Regisseure haben bis zum 16. Februar 2025 die Möglichkeit, Dokumentarfilme für den Deutschen Dokumentarfilmpreis 2025 einzureichen. Die Filme müssen zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2024 im Kino oder auf einem Festival uraufgeführt worden sein oder ihre Erstausstrahlung in einem deutschsprachigen Fernsehprogramm gehabt haben.Bedeutende Preise für besonders herausragende filmische LeistungenDer Deutsche Dokumentarfilmpreis ist mit 20.000 Euro dotiert und einer der wichtigsten Preise des deutschsprachigen Films. Seit 2003 vergibt der SWR in Kooperation mit der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) den mit 20.000 Euro dotierten Hauptpreis. Mit 5.000 Euro ist der Deutsche Dokumentarfilmpreis für den besten Musik-Dokumentarfilm dotiert. Der mit 3.000 Euro dotierte Förderpreis für einen herausragenden Nachwuchsfilm wird vom Haus des Dokumentarfilms – Europäisches Medienforum Stuttgart e.V. gestiftet. Die einzureichenden Filme müssen mindestens 50 Minuten lang sein. Über den Deutschen Dokumentarfilmpreis in den verschiedenen Kategorien entscheiden unabhängige Jurys. Die Preisverleihung ist für den 13.11.2025 geplant. -
Schule+Kultur 2025 – Ein Projekt der Stadt Karlsruhe
Kulturelle Bildung stärkt Kinder und Jugendliche, fördert ihre Sinne, Kreativität und sozialen Fähigkeiten und verbessert spielerisch Flexibilität und Kommunikation. Sie bereitet sie darauf vor, die Kultur von morgen mitzugestalten. Schulen spielen dabei eine zentrale Rolle, da sie allen Kindern – unabhängig von ihrer Herkunft – gleiche Chancen auf kulturelle Teilhabe bieten.Das Projekt Schule+Kultur unterstützt Kooperationen zwischen Schulen und Kulturschaffenden – für eine bessere Lebenswelt!Antragsfrist: 01. März bis 31. März 2025 BeratungstermineAm 11. Februar 2025, 10 Uhr und am 20. Februar 2025, 14 Uhr können Sie online alle Neuerungen zum Projekt Schule+Kultur erfahren und Fragen stellen.Bitte melden Sie sich an unter kultur.schule(at)kultur.karlsruhe.de. Wir senden Ihnen den Online-Link zu. Wer kann einen Antrag stellen?Karlsruher Kulturinstitutionen und kulturpädagogische Einrichtungen sowie Künstler*innen aus allen Bereichen der Kultur mit pädagogischer Erfahrung in Kooperationsgemeinschaft mit Karlsruher Schulen. Voraussetzung für die Teilnahme ist:Der Nachweis der pädagogischen Erfahrung/Qualifizierung und ein erweitertes FührungszeugnisDas Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit der SchuleArbeitsschwerpunkt in Karlsruhe Die Anerkennung der TeilnahmebedingungenAnerkennung der Schutzkonzepte der SchuleProjektdauer: Es können Kurz- und Halbjahresprojekte sowie Projekte für ein Schuljahr beantragt werden.Wann: Die Projekte finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit, vorzugsweise wöchentlich statt. Die Angebote sind verbindlich und kontinuierlich.Wo: Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt.Weiteres: Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Die Umsetzung der Projekte gestalten die außerschulischen Kulturpartner*innen in Zusammenarbeit mit den Schulen individuell. Wer kann sich bewerben?Karlsruher Schulen in Kooperationsgemeinschaft mit Kulturschaffenden. Voraussetzung für die Teilnahme ist:Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit den KulturschaffendenDie Anerkennung der TeilnahmebedingungenProjektdauer: Es können Kurz- und Halbjahresprojekte sowie Projekte für ein Schuljahr beantragt werden. Wann: Die Projekte finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit wöchentlich statt. Die Angebote sind verbindlich und kontinuierlich.Wo: Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt. Weiteres: Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Räumliche und materielle Voraussetzungen werden von der Schule verlässlich bereitgestellt. Die Aufsichts- und Fürsorgepflicht liegt bei der Schule. Die für die Schule vorhandenen Schutzkonzepte müssen auch die Kulturschaffenden einhalten. Eine verantwortliche Lehrkraft wird genannt. -
12. dokKa-Festival
Ab sofort können Dokumentarfilme und Hördokumentationen für das 12. dokKa-Festival eingereicht werden. Bis zum 10. Februar ist dies über die dokKa Webseite möglich. Das Festival findet über den Maifeiertag vom 30.4 bis 04.05.2025 statt. →Alles Wichtige in der Kurzfassung→Eingereicht werden können: Dokumentarfilme und Hördokumentationen→Die Arbeit darf nicht älter als 2 Jahre oder muss nach dem 1.1.2023 entstanden sein→Dokumentarfilme ab 40 Minuten Länge→Hördokumentationen zwischen 40 und 120 Minuten Länge→Ein künstlerischer Vertreter der Arbeit muss für einen Tag zur Präsentation und zum Gespräch nach Karlsruhe kommen→Deadline für die Einreichungen ist der 10. Februar 2025→Was ist dokKa?dokKa – das Dokumentarfestival Karlsruhe – will künstlerische Arbeiten aus den Bereichen Dokumentarfilm und Hördokumentation/Radiofeature in Karlsruhe präsentieren und mit den Künstlern während des Festivals vor Ort diskutieren. Es möchte verschiedene Formen des Dokumentarischen aufzeigen und ins Gespräch bringen. Veranstaltungsort ist die Kinemathek Karlsruhe.→Was kann eingereicht werden?Es können Dokumentarfilme oder Hördokumentationen/Radiofeature eingereicht werden, die nicht älter als zwei Jahre sind. In diesen Bereichen sind alle Formate, Sparten und Genres zugelassen. Es gibt keine thematischen Beschränkungen. Dokumentarfilme müssen mindestens eine Länge von 40 Minuten haben. Hördokumentationen/Radiofeature müssen zwischen 40 und 120 Minuten lang sein. Die ausgewählten Arbeiten werden im Kino vor Publikum präsentiert. Podcasts und Webserien sind daher nur zugelassen, wenn eine Fassung in der genannten Länge eingereicht wird. Diese Fassung muss als eigenständige künstlerische Arbeit für Publikum, Jury und Auswahlkommission tragen.→Wer kann einreichen?Die Einreichung muss durch die Künstler oder deren Produzenten erfolgen. Sie müssen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben oder Angehörige dieses Staates sein. Während des Festivals müssen sie nach Karlsruhe reisen und ihre Arbeit bei einer öffentlichen Diskussion vorstellen. Sofern die Filmsprache nicht Deutsch ist, müssen die Filme Deutsch untertitelt sein. Hördokumentationen/Radiofeature können nur in deutscher Sprache eingereicht werden. Das Festival will den Austausch mit Frankreich fördern. Daher werden auch Dokumentarfilme aus diesem Land akzeptiert. Bei französischen Produktionen sind deutsche oder englische Untertitel erforderlich.→Wie erfolgt die Auswahl?Alle Programmentscheidungen werden von einer Sichtungskommission getroffen. Eine Benachrichtigung erfolgt per E-Mail. Aktuelle Informationen sind immer auf dokka.de und über Newsletter und Social Media zu finden. →Welche Preise werden vergeben?Die Jury, bestehend aus drei Personen, ist unabhängig und verpflichtet während des Festivals alle Wettbewerbsbeiträge wahrzunehmen. Sie darf aus ihnen folgende Preise vergeben.→dokKa-Preis der Ursula Blickle StiftungDer Hauptpreis des Festivals wird von der Ursula Blickle Stiftung an eine Regisseurin oder einen Regisseur vergeben und soll zur Realisierung des nächsten Projekts einen Beitrag leisten. Der Preis ist mit 10.000.- Euro dotiert.→dokKa-Preis des SWR für die ausgezeichnete HördokumentationDie Jury wählt aus den präsentierten Hördokumentationen eine Produktion zur Ausstrahlung und Honorierung auf SWR2 aus. Der Preis wird von SWR2 gestiftet.→dokKa-Förderpreis der Stadt KarlsruheDer Förderpreis des Festivals wird von der Stadt Karlsruhe an eine Regisseurin oder einen Regisseur vergeben und soll zur Realisierung des nächsten Projekts einen Anschub leisten. Der Preis ist mit 1.500.- Euro dotiert und enthält die Herstellung einer digitalen Kinokopie als Dienstleistung durch die Firma Digital Cinema Mastering aus Karlsruhe. -
Hanna-Nagel-Preis für Künstlerinnen
Der Hanna-Nagel-Preis wurde 1998 von den seinerzeitigen fünf Karlsruher Präsidentinnen gestiftet, um bildende Künstlerinnen ab 40 Jahren im Regierungsbezirk Karlsruhe zu fördern und ihre qualifizierte künstlerische Arbeit auszuzeichnen. Mit dem Preis wird auch das künstlerische Werk von Hanna Nagel (1907–1975) geehrt, einer bedeutenden Vertreterin der „Neuen Sachlichkeit“, die 1925 bis 1929 an der Badischen Landeskunstschule Karlsruhe studierte.Zum 17. Mal wird der Hanna-Nagel-Preis vergeben werdenAls renommierte Auszeichnung, die sich ausschließlich an Frauen in der Kunst über 40 Jahren aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe richtet, unterstreicht der Preis die zunehmende Anerkennung und Wertschätzung für das Schaffen erfahrener Künstlerinnen. In diesem Jahr erfährt der Preis eine aufregende Neuerung: Neben den etablierten Kunstgattungen Malerei, Grafik, Fotografie und Skulptur wird das Feld der Medienkunst eingeführt.Auch im Rahmen des 17. Hanna-Nagel-Preises wird die Preisträgerin von einer Fachjury ermittelt. Die Einzelausstellung der Künstlerin wird im Herbst 2025 in der Städtischen Galerie Karlsruhe stattfinden.Die Bewerbung für den Hanna-Nagel-Preis 2025 ist ab sofort möglich. Die Deadline für die Bewerbung ist Freitag, der 14. Februar 2025, die Einreichung erfolgt ausschließlich digital.Direkt zum Bewerbungsformular TeilnahmebedingungenDie Ausschreibung richtet sich an freischaffende bildende Künstlerinnen mit abgeschlossener Ausbildung an einer Kunsthochschule, einer Hochschule für Gestaltung oder mit einem vergleichbaren Studienabschluss. Auch die Mitgliedschaft in einem Berufsverband für bildende Künstlerinnen und Künstler berechtigt zur Teilnahme.Die Bewerberinnen müssenmindestens 40 Jahre alt sein undim Regierungsbezirk Karlsruhe wohnen und arbeiten.Die Ausschreibung umfasst die Bereiche Malerei, Grafik, Fotografie, Skulptur und Medienkunst. Der Wettbewerb gilt dem bisherigen künstlerischen Schaffen, nicht einer einzelnen Arbeit.Bewerbung/ BewerbungsunterlagenDie Bewerbung kann ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt online über das ausgefüllte Bewerbungsformular.Dem Online-Bewerbungsformular sind per Upload eine kurze Biografie und ein Verzeichnis von Ausstellungen, Projekten, Auszeichnungen und Stipendien hinzuzufügen.Eine Einreichung von aussagekräftigen Abbildungen von maximal 10 Arbeiten ist per Upload im Formular möglich (maximal 10 MB pro Datei).Für Video- und Audiodateien ist ein URL-Verweis erforderlich (z.B. Cloud-Speicherort, YouTube- oder Vimeo-Link, SoundCloud-Link).URL-Verweise sollten frei zugänglich sein.Abgabeschluss / Einreichung der BewerbungenAbgabeschluss der Bewerbungen ist Freitag, der 14. Februar 2025. Die Einreichung erfolgt ausschließlich digital, um eine gleichberechtigte Präsentation vor der Jury sicherzustellen.AuswahlverfahrenDie Fachjury wird aus den eingereichten Bewerbungen zwei bis drei Bewerbungen auswählen und sie dem Kreis der Stifterinnen zur weiteren Bewertung vorschlagen. Die Stifterinnen werden dann aus dieser Auswahl die Preisträgerin des Hanna-Nagel-Preises bestimmen.Die Entscheidungen werden vertraulich getroffen und nach der Auswahl öffentlich bekanntgegeben. Bitte beachten Sie, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist.Die Fachjury setzt sich wie folgt zusammen:Marcel van Eeden, Staatlichen Akademie der Bildenden Künste KarlsruheDaniela Burkhardt, Stabstelle UNESCO City of Media Arts KarlsruheClara Runge, ZKMLuisa Heese, Kunsthalle MannheimAus dem Kreis der Stifterinnen: Olivia Reissenberger-Safadi und Gudrun Schraft-HauberAnnette Fehr, RegierungspräsidiumStefanie Patruno, Städtische Galerie KarlsruheUrsula Scheer, Frankfurter Allgemeine ZeitungGegenstand des Hanna-Nagel-PreisesDer Hanna-Nagel-Preis besteht aus einem Geldpreis in Höhe von 5.000 € der von den Stifterinnen des Preises zur Verfügung gestellt wird. Mit dem Preisgeld sind die Unkosten der Preisträgerin abgegolten. Er ist verbunden mit einer Ausstellung in der Städtischen Galerie, zur Ausstellung ist die Herausgabe eines Katalogheftes geplant. Der Hanna-Nagel-Preis selbst wird im Rahmen der Eröffnung der Ausstellung 2025 in der Städtischen Galerie Karlsruhe überreicht.Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird aus dem künstlerischen Werk der Preisträgerin einen Ankauf tätigen; hierfür stehen bis zu 5.000 € zur Verfügung.Bitte beachten Sie, dass die Verwaltungsräume, in denen die Werke zur Ausstellung kommen, nicht der Größe und den Möglichkeiten von Ausstellungsräumen entsprechen.AuslobendeDer Hanna-Nagel-Preis wird ausgeschrieben von den 14 Stifterinnen des Preises:Margareta Barth, Präsidentin a. D. der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-WürttembergEva Bell, von 2017 bis 2022 Präsidentin der Landesanstalt für Umwelt Baden-WürttembergMonika Berndt-Eberle, Präsidentin der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-WürttembergCaren Denner, Polizeipräsidentin Polizeipräsidium KarlsruheSylvia M. Felder, Regierungspräsidentin Regierungsbezirk KarlsruheHildegard Gerecke, Polizeipräsidentin a. D.Gerlinde Hämmerle, Regierungspräsidentin a. D.Heike Haseloff-Grupp, Präsidentin des Landessozialgerichts Baden-Württemberg a. D.Andrea Heck, Präsidentin a. D. der Oberfinanzdirektion Karlsruhe,Nicolette Kressl, Regierungspräsidentin a. D.Bettina Limperg, Präsidentin des BundesgerichtshofesOlivia Reissenberger-Safadi, Präsidentin des Sozialgerichts KalrsruheDr. Cornelia Ruppert, Präsidentin des Rechnungshofs Baden-WürttembergGudrun Schraft-Huber, Präsidentin a. D. des Verwaltungsgerichts Karlsruhe -
KreativLand BW
Mit Ideen und Initiativen die Kultur- und Kreativwirtschaft im Ländlichen Raum stärkenVom Papier zur Tatkraft: Seit der Studie KreativLand BW (März 2024) haben wir es schwarz auf weiß. Die Kultur- und Kreativwirtschaft im Ländlichen Raum ist stark und eine innovative Wirtschaftskraft, um die man nicht herumkommt.Die Handlungsempfehlungen der Kreativen und der Studie sagen aber auch, dass die Wirtschaft und Wirkung der Kultur- und Kreativbranche im Ländlichen Raum noch deutlich stärker sein könnte.Woran es fehlt, sind Kooperationen und Netzwerke, Gelder und Unterstützung, Orte und Treffpunkte, Bündnisse und starke Partner*innen – sowohl innerhalb der eigenen Branche als auch mit anderen Unternehmen und mit den Gemeinden. Daher geht es jetzt darum, KreativLand BW zu gestalten und wachsen zu lassen.Mit dem Wettbewerb "KreativLand BW gestalten!" laden wir ein, Ideen zu schmieden und einzureichen, die die Kultur- und Kreativwirtschaft auf dem Land stärken. Wir suchen Initiativen, die Netzwerke formen, Sichtbarkeit herstellen, Umsätze schaffen oder Treffpunkte ermöglichen. Initiativen, die Bündnisse bilden und die Branche im Ländlichen Raum wachsen lassen – die etwas in Gang setzen.Mit dem Start des Ideenwettbewerbs suchen wir vom 1.11.2024 bis 23.2.2025 eure Projekte und Initiativen. Bis dahin könnt ihr Ideen schmieden – jetzt loslegen und KreativLand BW gestalten!