Künstler*innenförderung der Initiative MusiK

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Informationen

Bewerbungsfrist 19.01.2022
Preisgeld Projektförderung
Website www.initiative-musik.de

Kontakt

Telefonische Beratungszeiten:
Montag bis Donnerstag, jeweils 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 10:00 bis 13:00 Uhr
030 – 531 475 45 – 30

Die Künstler:innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler:innen und Bands und Autor:innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing, Tour sowie Proben für Studioproduktion und Konzerte. Dank NEUSTART KULTUR können wir für Künstler:innen und ihre professionellen Partnerunternehmen aktuell besondere Konditionen anbieten.

Über die eingereichten Projektanträge wird von einer vielseitigen Jury von zwölf Künstler:innen und Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft entschieden. Die Ernennung der Jurymitglieder erfolgt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Gesellschafter der Initiative Musik.

ANTRAGSPHASE 56. FÖRDERRUNDE GESTARTET

Seit dem 3. Januar 2022 können Anträge für die Künstler:innenförderung gestellt werden. Abgabeschluss ist der 19. Januar 2022 - 12:00 Uhr.

Die Förderentscheidungen können wir voraussichtlich Ende März 2022 bekannt geben.

Förderportal Künstler:innenförderung

Zu folgenden Zeiten ist das Förderportal aufgrund von Wartungsarbeiten nicht verfügbar: montags 11:30 - 12:30 Uhr | donnerstags 13:00 - 14:00 Uhr

Folgende Rahmenbedingungen gelten für die 56. Runde:

  • Der Förderanteil liegt zwischen 50 % und 85 % der Gesamtkosten (anstatt der ursprünglichen 40%)
  • Der Eigenanteil, den die Künstler:innen mit ihren professionellen Partnerunternehmen aufbringen müssen, beträgt 15-50 % der Gesamtkosten
  • Die mögliche Fördersumme pro Projekt beträgt mindestens 8.500 Euro bis maximal 60.000 Euro
  • Die Werkkreation und Vorproduktion gelten weiterhin als förderfähig
  • Neben Künstler:innen sind auch weiterhin Autor:innen der Musikwirtschaft (Songwriter:innen/ Liedtexter:innen, Komponist:innen) antragsberechtigt
  • Maximale Fördersumme pro Partnerunternehmen im Kalenderjahr 2022 erhöht sich auf 240.000 Euro

Vorbereitung auf den Antrag

Aufgrund des überdurchschnittlich großen Interesses am Förderprogramm „Künstler:innenförderung“ können wir – abweichend zu den vergangenen Förderrunden – nicht mehr ermöglichen, Unterlagen nachzureichen. Wir empfehlen daher allen Antragsteller:innen folgende Unterlagen rechtzeitig bereit zu halten:

  • Scan des vollständigen, ungeschwärzten, gültigen und handschriftlich unterzeichneten Vertrages zwischen Künstler:innen und Partnerunternehmen
  • Amtliche Registrierung des Partnerunternehmens (Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Dokument mit Steuernummer bei Einzelunternehmer:innen)
  • Vollständig ausgefüllter Finanzplan nach dieser Vorlage