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24. Dezember 2024
Weihnachtsgrüße aus dem K3-Büro
Ein weiteres Jahr mit großen Herausforderungen geht für uns alle zu Ende.Wir haben auch in diesem Jahr unsere Veranstaltungen für euch vor Ort durchgeführt, haben aber auch weiterhin digitalen Input und Knowhow geboten, um Euch bei Euren Gründungsvorhaben und euren Unternehmungen bestmöglich zu unterstützen.Wir blicken zurück: KreativStart, Pop-Up-Store, kreatives Speeddating, zahlreiche Seminare, gemeinsame KI Mittagspausen und gleich zweimal 7x7 - ein ereignisreiches Jahr geht nun zu Ende.Auch im nächsten Jahr planen wir wieder spannende Veranstaltungen und Seminare für Euch, egal ob online, vor Ort oder hybrid. Wir freuen uns auf Euch!Wir wünschen Euch allen erholsame Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr und bleibt gesund! 💫
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23.06.2021
Open Call: Medienkünstler*innen gesucht
Nachhaltigkeit betrifft alle Facetten des Lebens und berührt neben ökologischen, ökonomischen und technologischen Aspekten auch Fragen der sozialen Gerechtigkeit innerhalb einer Gesellschaft. Die Transformation zu einer nachhaltigen Gesellschaft ist mit grundlegenden Veränderungen der Art und Weise, wie gesellschaftliche Bedürfnisse erfüllt werden, beispielsweise in Bezug auf Mobilität, Kultur, Gesundheit, Ernährung oder Energieversorgung verbunden. Die Erreichung einer umfassenden Nachhaltigkeit ist ein andauernder und interaktiver Prozess, der von allen Teilen der Gesellschaft gestaltet werden muss. Im Rahmen der internationalen Konferenz „International Sustainability Transitions“ (IST), die vom 5. bis 8. Oktober 2021 in der UNESCO City of Media Arts Karlsruhe stattfindet, lädt das Fraunhofer ISI in Zusammenarbeit mit dem UNESCO-Büro des Kulturamts der Stadt Karlsruhe Künstler*innen bzw. Künstlergruppen ein, Projektvorschläge für ein Medienkunstwerk einzureichen. Es soll unter der Überschrift „Visions of transformations to sustainability“ ein digitales Medienkunstwerk geschaffen werden, das folgende Fragen kritisch reflektierend in den Blick nimmt: Wie sieht eine wirklich nachhaltige Zukunft aus? Können wir unsere kreativen Talente dafür nutzen, unsere Städte nachhaltiger zu gestalten? Welche Rollen können oder sollten neue Technologien dabei spielen? Welchen Einfluss hat Kunst auf Nachhaltigkeit und umgekehrt? Auf welchen alternativen Wegen kann Nachhaltigkeit in den Mainstreamgebrauch gebracht werden? Für die Umsetzung erhält der/die ausgewählte Künstler*in ein Honorar in Höhe von 9.999,00 EUR (netto). Zusätzlich kann dem/der Künstler*in einen Produktionskostenzuschuss in Höhe von bis zu 5.000,00 EUR (netto) gewehrt werden. Bewerben können sich professionelle Medienkünstler*innen aus Karlsruhe sowie aus den Städten des UNESCO Creative Cities Network bis zum 15. Juli 2021. Da es sich um ein internationales Projekt handelt, können nur Bewerbungen in englischer Sprache berücksichtigt werden. Mehr Infos findet Ihr hier >> -
21.06.2021
Kultur- und Kreativpilot*innen gesucht!
Kultur- und Kreativpilot*innen Deutschland ist eine durch die Bundesregierung vergebene Auszeichnung für Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft und deren Schnittstellen zu anderen Branchen, die sich an Selbständige, Gründer*innen und Projekte richtet. Sie suchen Menschen, die Mut beweisen, Engagement zeigen und sich immer fragen: Was kann ich noch besser machen? Die Auszeichnung ist kein Innovationspreis, sondern legt ihren Fokus auf die Unternehmer*innenpersönlichkeit – denn gerade in dieser herausfordernden Zeit ist es wichtig, der Branche ein Gesicht zu geben und zu zeigen, welche Innovationskraft durch die Vielfalt ihrer Mutmacher*innen, Andersdenker*innen und Wegbereiter*innen hervorgebracht wird. Bewerbungen können vom 15. Juni bis zum 25. Juli eingereicht werden. Bewerben könnt Ihr Euch mit Eurem Unternehmen, Eurem Projekt oder Eurer Idee. Egal ob bisher nur ein Plan auf dem Papier existiert oder dein Unternehmen bereits vollständig am Markt ist: Vom*von der Soloselbständigen bis zum Team, ob mit abgeschlossenem Studium oder als Quereinsteiger*in, Expert*in oder Neuling – jede*r kann sein*ihr Projekt einreichen. Weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen findet Ihr hier >> Außerdem findet am 1. Juli um 17:30 Uhr eine digitale Bewerbungsparty statt, bei der ihr dem Organisationsteam der Auszeichnung Eure Fragen stellen und Euch über den Bewerbungsprozess informieren könnt. Vom 15. Juni bis zum 1. August können Fans, Freunde und Interessierte außerdem für ihre Favoritenprojekte abstimmen: Die drei Unternehmen, die beim Online-Voting die meisten Stimmen bekommen, überspringen die Vorauswahl und werden direkt zu den Auswahlgesprächen eingeladen. Das Voting findet Ihr hier >> -
21.06.2021
Noch bis zum 24. Juni anmelden - hackathon x - vol. 2
Beim hackathon x – vol. 2, vom 25. bis zum 27. Juni, könnt Ihr mit Euren Ideen das „Digitale Museum“ voranbringen. hackathon x ist eine Kooperation zwischen Hack & Söhne, dem museum x des Badischen Landesmuseums und dem Allard Pierson Museum an der Universität von Amsterdam. Nachdem der erste hackathon x im Jahr 2019 ganz dem "Gaming in Museen" gewidmet war, wird sich der diesjährige hackathon x - vol. 2 breiter dem "Digitalen Museum" widmen. Hintergrund des hackathon x - vol. 2 ist das neue Konzept des Badischen Landesmuseums: Museumsbesucher*innen werden zu aktiven Nutzern des Museums. Dazu werden die Objekte in einem digitalen Katalog zugänglich gemacht, die Eintrittskarte wird durch eine Benutzerkarte ersetzt, die mit einem persönlichen Benutzerkonto verknüpft ist, und es wird mit verschiedenen innovativen Konzepten zu Escape Games, digitalen Plattformen und künstlicher Intelligenz experimentiert. Für den Hackathon werden Menschen gesucht, die das digitale Museum gemeinsam entwickeln wollen. Ein besonderes Extra: Besonders spannende Ideen können auch nach dem Hackathon weiterentwickelt oder sogar umgesetzt werden. Die drei Challenges werden zu den Themen Games, Plattform-Experience und Künstlicher Intelligenz stattfinden und sind mit bis zum 1.500 Euro dotiert. Ihr könnt Euch entweder als Team von 5 Personen, aber auch als Einzelpersonen anmelden. Wenn Ihr noch auf der Suche nach einem Team seid, könnt Ihr Euch ebenfalls anmelden. Vor Beginn des hackathons wird es noch eine „Team building session geben“. Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt und ist kostenfrei. Noch bis zum 24. Juni könnt Ihr Euch anmelden. Genauere Infos und den Link zur Anmeldung findet Ihr hier >> Die Website findet Ihr hier >> -
17.06.2021
Sonderfonds des Bundes zur Wiederbelebung der Kultur
Der Bund hat einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen mit bis zu 2,5 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Damit wird die Möglichkeit, schnell wieder Veranstaltungen anzubieten, deutlich erweitert. Die Kulturszene im Land ist aufgerufen, die neue Fördermöglichkeit des Bundes zu nutzen. Das Land unterstützt die Durchführung von Kulturveranstaltungen unter coronabedingten Einschränkungen bereits mit seinem Förderprogramm „Kunst Trotz Abstand“. Der Sonderfonds des Bundes hat die gleiche Zielrichtung und soll die Möglichkeit, schnell wieder Veranstaltungen durchzuführen, deutlich erweitern. Das Kabinett hat am 8. Juni 2021 seine Zustimmung zur Unterschrift der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund gegeben, sodass auch die Kulturveranstalter in Baden-Württemberg von dem Programm profitieren können. Mit der länderseitigen Abwicklung wird für Baden-Württemberg die L-Bank beauftragt. Der Sonderfonds sieht zum einen die Förderung von kleineren Kulturveranstaltungen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitshilfe mit bis 500 Teilnehmenden im Juli und mit bis zu 2.000 Teilnehmenden ab August vor. Das zweite Fördermodul ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, welche ab September zur Verfügung stehen soll. Die Registrierung von Veranstaltungen ist ausschließlich online seit dem 15. Juni möglich. Eine zentrale Hotline und eine E-Mailadresse zur Beantwortung von Fragen ist bereits jetzt erreichbar: 0800 6648430 und service@sonderfonds-kulturveranstaltungen.de Die Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg findet Ihr hier >> Welche Veranstaltungen werden gefördert? Förderfähig sind ausschließlich Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts, Medienvorführungen und künstlerische und kulturelle Ausstellungen. Wichtig ist, dass die Veranstaltung in Deutschland stattfindet und Eintrittskarten verkauft. Wer kann Fördergelder beantragen? Veranstalterinnen und Veranstalter von Kulturveranstaltungen. Veranstalterin oder Veranstalter ist, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung trägt. Veranstalterinnen und Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft sind ebenfalls antragsberechtigt, können jedoch nur die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen. Wie funktioniert die Förderung? Die Wirtschaftlichkeitshilfe startet am 1. Juli 2021 und unterstützt Veranstaltungen mit bis zu 500 möglichen Teilnehmenden (bzw. ab 1. August mit bis zu 2.000 Teilnehmenden), die pandemiebedingt nur mit reduzierter Teilnehmerzahl stattfinden können. Sie verdoppelt (bzw. verdreifacht bei besonders strengen Auflagen) die Einnahmen aus den ersten 1.000 Tickets, bis die Kosten einer Veranstaltung gedeckt sind. Die Ausfallabsicherung schafft Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen (mit mehr als möglichen 2.000 Teilnehmenden) ab dem 1. September 2021 und übernimmt 80 Prozent der Kosten Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen. Für beide Module müssen Veranstaltungen im Voraus registriert werden. Alle Antworten auf besonders häufig gestellte Fragen findet Ihr hier >> -
16.06.2021
Förderprogramme zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen
Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium hat das neue Förderprogramm "Coaching zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen" veröffentlicht. Es gibt bis zu 12.000 Euro pro Coaching für kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter*innen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Im Förderprogramm geht es um die Optimierung der Geschäftsmodelle im Hinblick auf digitale und ökologische Herausforderungen. Das Land sieht in vielen kleine Unternehmen wichtige Impulsgeber für die kommende Erholung der baden-württembergischen Wirtschaft. Größenbedingter Wettbewerbsnachteilen soll die Unterstützung durch ein externes längerfristiges Coaching entgegenwirken. Gefördert werden Coachings zur Neuausrichtung, Weiterentwicklung und Anpassung der Geschäftsmodelle einschließlich der konzeptionellen Konkretisierung und der Begleitung der Umsetzung. Die für das jeweilige Geschäftsmodell relevanten Aspekte der Digitalisierung und des Klimaschutzes sind einzubeziehen. Unter Coaching ist eine individuelle, in der Regel längerfristige Begleitung durch externe Expert*innen oder zu verstehen. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg mit bis zu 50 Mitarbeiter*innen, die entweder einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben. Der maximale Zuschuss je Coaching liegt bei 12.000 Euro (15 Personentage à 800 Euro). Alle weiteren Infos findet Ihr hier >> Alle wichtigen Dokumente findet Ihr hier >> -
15.06.2021
Digitaltag am 18. Juni 2021
Im Rahmen des Digitaltags 2021 bieten die baden-württembergischen Digitalisierungszentren ein umfangreiches Informationsangebot rund um die Themenbereiche Digitalisierung und Digitale Teilhabe. Der digitale Wandel konfrontiert Unternehmen mit zahlreichen Fragen. Beim Digitaltag 2021 werden Fragenstellungen zu den Herausforderungen und Chancen sowie Sorgen und Ängste rund um die digitale Transformation beleuchtet und diskutiert. Das Ziel ist es, allen Interessierten einen Einblick zu geben und die Möglichkeit zu bieten, die Digitalisierung gemeinsam zu gestalten. Fünf der insgesamt 13 zum Digital Hub-Netzwerk Baden-Württemberg gehörenden Digitalisierungszentren präsentieren sich auf virtuellen Bühnen am Digitaltag und diskutieren über Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung. Diese 13 Hubs werden vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert. Am Digitaltag veranstaltet beispielsweise das Zentrum Digitalisierung Landkreis Böblingen einen Workshop speziell für kleine und mittlere Unternehmen zu Design Thinking und Business Model Generation. In einem weiteren virtuellen Event zeigt der Digital Hub aus Böblingen die Anforderungen an die duale Ausbildung in einer digitalisierten Arbeitswelt auf. Ebenfalls mit drei Events wartet das Hubwerk01, der Digital Hub in der Region Bruchsal, auf. In den beiden Online-Veranstaltungen werden Praxisbeispiele zum Internet of Things und Künstlicher Intelligenz sowie zum Thema Agiles Arbeiten präsentiert sowie Antworten auf die Frage gegeben, warum sich Digitalisierung lohnt und wie diese gelingt. Mit einem ganzen Tagesprogramm stellt die Stadt Freiburg zusammen mit dem DIGIHUB Südbaden die digitale Transformation in der Region dar. Der erste Digitaltag Freiburg steht allen offen: Privatpersonen, Vereine und Initiativen, Unternehmen und öffentliche Akteure können mit eigenen Formaten einen Beitrag zum Digitaltag Freiburg am 18. Juni 2021 gestalten. Neue Wege können Interessierte bei den Digital Hubs im Nordschwarzwald und in Ostwürttemberg beschreiten. Im Nordschwarzwald werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei einer digitalen Safari mit auf eine Reise durch regionale Erfolgsbeispiele der Digitalisierung genommen. Beim digiZ, dem Digitalisierungszentrum in Ostwürttemberg, wird die Zusammenarbeit mit digitalen Werkzeugen beleuchtet. Mehr Informationen zu weiteren Veranstaltungen, Angeboten und Nachrichten des Digital Hub-Netzwerks Baden-Württemberg finden sich hier >> Weitere Informationen zum Digitaltag 2021, den Angeboten und geplanten Aktionen findet Ihr hier >> -
08.06.2021
Wonder.me Sessions während des KreativStarts 2021
Gemeinsam mit unserem Partner, dem Filmboard Karlsruhe, haben wir Euch mit Wonder.me eine digitale Plattform eingerichtet, auf der Ihr Euch parallel zum KreativStart Kongress in unterschiedlichen Sessions begegnen und austauschen könnt!
Dort könnt Ihr nach den Vorträgen mit den Referenten ins Gespräch kommen und mit anderen Teilnehmer*innen Netzwerken. Außerdem informieren wir in weiteren Sessions zu den Themen „Corona-FAQ der MFG“, wo Euch in zwei Terminen die wichtigsten Coronahilfen für Kultur- und Kreativschaffende vorgestellt werden, zum „Filmboard Karlsruhe“, zu „K³-Büro – FAQ“ und zu den „Creative WEIBS“.
Um an den Sessions teilzunehmen müsst Ihr Euch nur ein kostenfreies Live-Stream Ticket sichern >>
Detaillierte Infos zu den Wonder.me Sessions findet Ihr hier >>
Einen Zeitplan, wann welche Wonder.me Sessions stattfinden, findet Ihr hier >> -
08.06.2021
Licht- und Medienkunstaustellung
Der KULTURSPAZIERGANG am 15. Mai 2021 auf dem Gelände des Alten Schlachthofes musste auf Grund der aktuellen Coronalage abgesagt werden. Dort sollten die 2020 beim Wettbewerb für Lichtobjekte, Lichtinstallationen ausgewählten Licht- und Medienkünstler*innen gezeigt werden. Die Kulturnacht "Schwein gehabt" wird alle zwei Jahre vom Verein ausgeschlachtet e.V. organisiert. Nun werden die Licht- und Medienkünstler*innen ausführlich mit ihren Werken online über den Youtube-Kanal der Europäischen Kulturtage vorgestellt. Bei einem virtuellen Streifzug über das Schlachthofgelände können die Besucher*innen nun eine spannende Auswahl an Lichtobjekten, Projektionen, Lichtinstallationen, beleuchteten Skulpturen sowie Medienkunst entdecken. Bereits zu sehen sind die Videos von Jonas Denzel, Florian Schwarz, Judith Rautenberg und Betty Rieckmann, weitere folgen in Kürze. Die Videos findet Ihr hier >> -
07.06.2021
Toujours Kultur - Von Punk bis Kabarett
Am 17. Juni 2021 startet „Toujours Kultur!“ in die zweite Saison. Das Open-Air-Festival wird vom Kulturring e.V., dem spartenübergreifenden Zusammenschluss der freien Karlsruher Kunst- und Kulturszene, veranstaltet. Eröffnen wird Smaf feat. Sandie Wollasch am Donnerstag, 17. Juni um 20 Uhr. Die Hausband der „Pierre M. Krause Show“ vermengt in ihrem Sound-Porridge aus Echosalven, Twäng-Gitarren, treibenden Beats und Subbass-Vollbädern alles, was nach Retro-Vintage und Groove tönt. Das weitere Programm umfasst Konzerte überregionaler Künstler*innen aller Genres, Impro- und Straßentheater, Kleinkunst, Poetry und Science Slam, StandUp Comedy, Theater und Tanzperformance. Seid gespannt und schaut auf der Website nach weiteren Veranstaltungen und den Tickets >> -
31.05.2021
Bundesweite Clubstudie der Initiative Musik
Musikspielstätten sind zentrale Stützen unseres Kulturlebens. Mit genreübergreifenden Livemusikprogrammen tragen sie in allen Regionen des Landes zu einer vielseitigen Kulturlandschaft bei. Die Ergebnisse der Clubstudie der Initiative Musik geben einen bundesweiten Überblick zur Situation und Relevanz der Musikspielstätten. Das Bezugsjahr der Umfrage ist das Jahr 2019. In einem zusätzlichen Frageblock wurden die teilnehmenden Clubbetreiber*innen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie befragt. Trotz der Digitalisierung in allen gesellschaftlichen Teilbereichen und über die Pandemie hinaus bleiben Musikspielstätten zentrale Orte für Konzerterlebnisse. Neben ihrer Funktion innerhalb der Musikwirtschaft, sind sie Plattform für künstlerischen Ausdruck, Innovation und Kreativität. Die Motivation der Betreiber*innen zur Gründung sowie zur Führung einer Musikspielstätte fußt auf dem Wunsch, einen Beitrag zum kulturellen Angebot in der jeweiligen Stadt oder Region zu leisten. Sie sehen ihre Musikspielstätten als künstlerisches Experimentierfeld und Raum der Begegnung für viele gesellschaftliche Milieus und Communitys. Die Relevanz von Musikclubs für die Musikwirtschaft ist nicht zu unterschätzen. Die Clubstudie zeigt, dass die über 2.000 Musikclubs für Popularmusik und Jazz mit 190.000 Konzerten pro Jahr nicht nur identitätsstiftende Kulturangebote bieten, sondern mit 1,1 Mrd. Euro Umsatz im Jahr 2019 einen relevanten Beitrag zur Musikwirtschaft in Deutschland leisten. Im Rahmen dieser Musikveranstaltungen traten vor der Pandemie jährlich beinahe 260.000 Künstler*innen oder Bands auf, von denen ungefähr 75.000 Nachwuchsmusiker*innen sind. Damit trägt in etwa jeder dritte Auftritt in einer Musikspielstätte dazu bei, dass Talente sich ausprobieren und professionell entwickeln können. Der Bundesverband der Musikspielstätten will die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Clubstudie für die bundesweite Szeneentwicklung nutzbringend einsetzen. Dabei wird es sowohl um künftige Anforderungen für Ausbildungs- und Förderprogrammen gehen, aber auch um den notwendigen Generationenwechsel. Die komplette Studie findet Ihr hier >> -
31.05.2021
Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
In Deutschland finden unter normalen Bedingungen jedes Jahr rund 150.000 Kulturveranstaltungen statt. Nachdem sie pandemiebedingt über ein Jahr lang ausfallen mussten, werden sie auch in den kommenden Monaten nur unter Beachtung der jeweils geltenden Regelungen und mit strengen Auflagen wieder stattfinden können. Hier hilft der Bund mit einem Sonderfonds, für den er bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Das kulturelle Leben in Deutschland ist eigentlich vielfältig und bunt. Der Besuch von Konzerten, Theater-, Opern- und Filmaufführungen, aber auch von Ausstellungen, Lesungen oder Musicals gehört für viele Menschen ganz selbstverständlich zum Leben dazu. Mit Beginn der Corona-Pandemie endete das abrupt. Ein Stillstand auch mit gravierenden wirtschaftlichen Folgen: Ein Großteil der Kreativen, der Künstlerinnen und Künstler verlor seine existenzsichernden Einnahmen. Vor allem vielen Kulturveranstaltern fehlen inzwischen auch die Mittel, um sich auf eine Zeit der Wiedereröffnung einzustellen und Planungen für zukünftige kulturelle Angebote zu wagen. Viele Menschen hätten gerade in der aktuellen Krise gespürt, wie sehr die Kultur als Gemeinschaftserlebnis fehle, erklärt Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Die Sehnsucht nach Kulturgenuss ist gewaltig – beim Publikum, vor allem aber bei den Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen, die endlich wieder zum Einsatz kommen wollen. Gezielte Unterstützung für die Kulturbranche Hier soll der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro helfen. Er wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) verantwortet, die auch die Umsetzung des Programms koordiniert. Der Sonderfonds ergänzt die bestehenden Hilfen des Bundes für die Kulturbranche. Sonderfonds mit zwei Hilfs-Bausteinen Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucher*innen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen. Umsetzung durch die Länder Umgesetzt wird der Sonderfonds des Bundes über die Kulturministerien der Länder. Die dortigen Kulturbehörden oder andere beauftragte Stellen sind zuständig für die Prüfung und Bewilligung der Anträge. Die Registrierung der Anträge erfolgt über eine Internetplattform, die von der Freien und Hansestadt Hamburg für alle Länder betreut wird. Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, wird eine telefonische Beratungshotline der Länder geschaltet. Das Land Nordrhein-Westfalen organisiert den Aufbau und die Betreuung dieser bundeseinheitlichen Hotline. Alle weiteren Infos findet Ihr hier >> -
20.05.2021
Härtefallhilfen des Landes können ab sofort beantragt werden
Ab sofort können die Härtefallhilfen des Landes beantragt werden. Damit kann nun auch Unternehmen und Selbständigen geholfen werden, die in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, aber trotz aller Verbesserungen und Ausweitungen keinen Zugang zu einem bestehenden Hilfsprogramm haben. Mit der Überbrückungshilfe III des Bundes, der landesseitigen Ergänzung durch den fiktiven Unternehmerlohn sowie der flankierenden Neustarthilfe wurde für wirtschaftlich in Not geratene Unternehmen und Selbstständige ein umfassendes und wirksames Unterstützungsangebot während der Corona-Pandemie geschaffen. Für Unternehmen, die im ausgesprochenen Ausnahmefall trotz der zahlreichen Verbesserungen und Erweiterungen keinen Zugang zu diesen Hilfsprogrammen haben, stehen nun zusätzlich die Härtefallhilfen zur Verfügung. Ob die Anspruchsvoraussetzungen für die Härtefallhilfen vorliegen, wird bei jedem Antrag individuell von einer unabhängigen Härtefallkommission begutachtet. Die Härtefallkommission wird dabei von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart mit einer Geschäftsstelle unterstützt. Härtefallhilfen können gewährt werden, wenn ein Betrieb in Folge der Pandemie in seinem wirtschaftlichen Fortbestand bedroht ist, jedoch nachweislich kein anderes, bestehendes Hilfsangebot von Bund, Ländern und Kommunen greift. Mit den Härtefallhilfen hat das Land die Möglichkeit, in diesen ausgesprochenen Einzelfällen individuell zu helfen. Die Härtefallhilfen orientieren sich in ihrer Höhe grundsätzlich an den förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe III des Bundes und sollen im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Auch die Unterstützung im Rahmen der Härtefallhilfen ist dabei an beihilferechtliche Grundlagen gebunden. Anträge auf Härtefallhilfe können über die gemeinsame Antragsplattform der Länder gestellt werden. Dabei muss dargestellt werden, inwieweit eine Existenzbedrohung des Unternehmens vorliegt, jedoch kein anderes, bestehendes Hilfsprogramm des Bundes, des Landes oder der Kommune in Anspruch genommen werden kann. Eine vom Land Baden-Württemberg berufene Härtefallkommission begutachtet jeden Antrag individuell und entscheidet über die Gewährung der Unterstützung. Die Kommission besteht aus erfahrenen Unternehmer*innen der Branchen Handel, Gastgewerbe/Tourismus, Dienstleistungen, Handwerk und der Freien Berufe. Anträge können für einen Zeitraum zwischen November 2020 und Juni 2021 gestellt werden. Die Antragsfrist der Härtefallhilfen endet am 31. Oktober 2021. Die Antragsplattform findet Ihr hier >> Die komplette Pressemeldung des Wirtschaftsministeriums findet Ihr hier >>
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