Fiktiver Unternehmerlohn bis Ende September verlängert
Das Land Baden-Württemberg ergänzt die Überbrückungshilfe des Bundes auch in ihrer vierten Phase – der „Überbrückungshilfe III Plus“ – mit dem bewährten fiktiven Unternehmerlohn. Das hat der Ministerrat am 13. Juli 2021 beschlossen.
Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III für Unternehmen und Selbständige und auch die Neustarthilfe für Soloselbständige und Kleinstunternehmen jüngst bis September verlängert. Laut dem Land habe der Bund aber auch in der vierten Phase der Überbrückungshilfe trotz einiger Verbesserungen weiterhin nicht die Lücke für jene Unternehmer*innen geschlossen, denen eine reine Fixkostenerstattung nicht ausreiche.
Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus einen fiktiven Unternehmerlohn pauschal mit einem Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für den Zeitraum Juli bis September 2021, sofern ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegt.
Nach derzeitiger Auskunft des Bundes sollen Anträge in der Überbrückungshilfe III Plus und der Neustarthilfe Plus noch Ende Juli 2021 gestellt werden können. Die Antragstellung erfolgt wie bisher über die Plattform des Bundes. Die Ergänzung des fiktiven Unternehmerlohns im Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III Plus wird voraussichtlich im September 2021 zur Verfügung stehen. Wurde die Überbrückungshilfe III Plus bis dahin bereits bewilligt, kann der fiktive Unternehmerlohn nachträglich über einen Änderungsantrag beantragt werden.
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