• Female Founders Monitor 2025
    9. April 2025

    Female Founders Monitor 2025

    Der Female Founders Monitor 2025 zeigt eine beunruhigende Entwicklung: Der Anteil von Frauen unter Startup-Gründenden in Deutschland ist erstmals seit Jahren rückläufig. Während er in den vergangenen Jahren langsam, aber stetig gestiegen war, liegt er aktuell bei nur 18,8 Prozent. Die Studie beleuchtet zentrale Ursachen dieser Entwicklung und macht deutlich, welche Hebel jetzt angesetzt werden müssen, um mehr Frauen für das Unternehmertum zu gewinnen.Erkenntnisse aus dem Female Founders Monitor 2025Die aktuelle Erhebung zeigt, dass der Gendergap in der Startup-Welt bereits im Studium seinen Ursprung hat: Während 40 Prozent der männlichen Studierenden eine Unternehmensgründung in Betracht ziehen, sind es bei den Frauen lediglich 21 Prozent. Gründerinnen entdecken das Unternehmertum im Durchschnitt später als Männer und sind häufig mit strukturellen Barrieren konfrontiert. Besonders erschwerend kommt hinzu, dass Geschäftsmodelle, die direkt den Endkunden adressieren, derzeit unter der allgemeinen Konsumzurückhaltung leiden. Frauen gründen überproportional oft in diesem Bereich.Mehr Kapital, gestärktes Bewusstsein und bessere VereinbarkeitTrotz positiver Entwicklungen im Bereich Wagniskapital-Investitionen – der Kapitalfluss in Startups mit mindestens einer weiblichen Gründerin hat sich seit 2017 fast verdoppelt – fließt nach wie vor der Großteil der Finanzmittel (91 Prozent) an rein männliche Teams. Neben der Kapitalbeschaffung bleibt auch die Vereinbarkeit von Familie und Unternehmertum eine zentrale Herausforderung. Eine überwältigende Mehrheit sowohl von Frauen (81 Prozent) als auch Männern (60 Prozent) im Startup-Umfeld sieht hierin einen entscheidenden Faktor für die Gleichstellung.Die Wahrnehmung des Gendergaps unterscheidet sich zudem stark zwischen den Geschlechtern: 87 % der Gründerinnen sehen ihn als Problem, während nur 50 % der Männer diese Einschätzung teilen. Besonders groß ist die Differenz bei der Bewertung als „sehr problematisch“. Dies birgt die Gefahr verhärteter Positionen und einer möglichen Verstärkung der Ungleichheit.Ein Wandel zeigt sich in gemischten Teams: Während nur 48 % der Gründer in reinen Männerteams den Gendergap als Problem erkennen, steigt der Wert in Mixed Teams auf 64 %. Die Förderung gemischter Gründungsteams könnte daher das Bewusstsein für das Problem erhöhen, da die Teamzusammensetzung auch die Struktur des gesamten Unternehmens beeinflusst.Zentrale Maßnahmen zur Förderung weiblicher GründerinnenDie Studie identifiziert drei zentrale Handlungsfelder, um mehr Frauen für die Startup-Welt zu gewinnen:Frühe Sensibilisierung und Bildung: Weibliche Vorbilder und gezielte Förderprogramme in Schulen und Hochschulen können das unternehmerische Mindset von Frauen stärken und bestehende Stereotype aufbrechen.Bessere Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit: Flexiblere Elterngeldregelungen, gezielte Unterstützung für selbstständige Frauen im Mutterschutz und ein vermehrtes Angebot an Ganztagesbetreuung in Kitas und Schulen sind notwendig, um Gründungen in der Familienphase zu erleichtern.Mehr Diversität in Investoren-Netzwerken: Die Sensibilisierung von Wagniskapital-Gesellschaftern für unbewusste Vorurteile ist entscheidend, um mehr Kapital in Gründerinnenteams zu lenken. Zudem könnten gezielte Fonds-Initiativen für Female Founders die Finanzierungslücke weiter schließen.Die Ergebnisse des Female Founders Monitor 2025 machen deutlich: Um den Anteil von Startup-Gründerinnen nachhaltig zu steigern, bedarf es gezielter Maßnahmen in Bildung, Familienpolitik und Finanzierung. Nur wenn diese Stellschrauben gemeinsam gedreht werden, kann das enorme Potenzial weiblicher Gründerinnen für die deutsche Wirtschaft voll ausgeschöpft werden.Den ganzen Female Founders Monitor findet ihr hier >>
  • 31.05.2021

    Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

    In Deutschland finden unter normalen Bedingungen jedes Jahr rund 150.000 Kulturveranstaltungen statt. Nachdem sie pandemiebedingt über ein Jahr lang ausfallen mussten, werden sie auch in den kommenden Monaten nur unter Beachtung der jeweils geltenden Regelungen und mit strengen Auflagen wieder stattfinden können. Hier hilft der Bund mit einem Sonderfonds, für den er bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Das kulturelle Leben in Deutschland ist eigentlich vielfältig und bunt. Der Besuch von Konzerten, Theater-, Opern- und Filmaufführungen, aber auch von Ausstellungen, Lesungen oder Musicals gehört für viele Menschen ganz selbstverständlich zum Leben dazu. Mit Beginn der Corona-Pandemie endete das abrupt. Ein Stillstand auch mit gravierenden wirtschaftlichen Folgen: Ein Großteil der Kreativen, der Künstlerinnen und Künstler verlor seine existenzsichernden Einnahmen. Vor allem vielen Kulturveranstaltern fehlen inzwischen auch die Mittel, um sich auf eine Zeit der Wiedereröffnung einzustellen und Planungen für zukünftige kulturelle Angebote zu wagen. Viele Menschen hätten gerade in der aktuellen Krise gespürt, wie sehr die Kultur als Gemeinschaftserlebnis fehle, erklärt Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Die Sehnsucht nach Kulturgenuss ist gewaltig – beim Publikum, vor allem aber bei den Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen, die endlich wieder zum Einsatz kommen wollen. Gezielte Unterstützung für die Kulturbranche Hier soll der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro helfen. Er wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) verantwortet, die auch die Umsetzung des Programms koordiniert. Der Sonderfonds ergänzt die bestehenden Hilfen des Bundes für die Kulturbranche. Sonderfonds mit zwei Hilfs-Bausteinen Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucher*innen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen. Umsetzung durch die Länder Umgesetzt wird der Sonderfonds des Bundes über die Kulturministerien der Länder. Die dortigen Kulturbehörden oder andere beauftragte Stellen sind zuständig für die Prüfung und Bewilligung der Anträge. Die Registrierung der Anträge erfolgt über eine Internetplattform, die von der Freien und Hansestadt Hamburg für alle Länder betreut wird. Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, wird eine telefonische Beratungshotline der Länder geschaltet. Das Land Nordrhein-Westfalen organisiert den Aufbau und die Betreuung dieser bundeseinheitlichen Hotline. Alle weiteren Infos findet Ihr hier >>
    Symbolbild Veranstaltung, Bild: Canva
  • 20.05.2021

    Härtefallhilfen des Landes können ab sofort beantragt werden

    Ab sofort können die Härtefallhilfen des Landes beantragt werden. Damit kann nun auch Unternehmen und Selbständigen geholfen werden, die in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, aber trotz aller Verbesserungen und Ausweitungen keinen Zugang zu einem bestehenden Hilfsprogramm haben. Mit der Überbrückungshilfe III des Bundes, der landesseitigen Ergänzung durch den fiktiven Unternehmerlohn sowie der flankierenden Neustarthilfe wurde für wirtschaftlich in Not geratene Unternehmen und Selbstständige ein umfassendes und wirksames Unterstützungsangebot während der Corona-Pandemie geschaffen. Für Unternehmen, die im ausgesprochenen Ausnahmefall trotz der zahlreichen Verbesserungen und Erweiterungen keinen Zugang zu diesen Hilfsprogrammen haben, stehen nun zusätzlich die Härtefallhilfen zur Verfügung. Ob die Anspruchsvoraussetzungen für die Härtefallhilfen vorliegen, wird bei jedem Antrag individuell von einer unabhängigen Härtefallkommission begutachtet. Die Härtefallkommission wird dabei von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart mit einer Geschäftsstelle unterstützt. Härtefallhilfen können gewährt werden, wenn ein Betrieb in Folge der Pandemie in seinem wirtschaftlichen Fortbestand bedroht ist, jedoch nachweislich kein anderes, bestehendes Hilfsangebot von Bund, Ländern und Kommunen greift. Mit den Härtefallhilfen hat das Land die Möglichkeit, in diesen ausgesprochenen Einzelfällen individuell zu helfen. Die Härtefallhilfen orientieren sich in ihrer Höhe grundsätzlich an den förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe III des Bundes und sollen im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Auch die Unterstützung im Rahmen der Härtefallhilfen ist dabei an beihilferechtliche Grundlagen gebunden. Anträge auf Härtefallhilfe können über die gemeinsame Antragsplattform der Länder gestellt werden. Dabei muss dargestellt werden, inwieweit eine Existenzbedrohung des Unternehmens vorliegt, jedoch kein anderes, bestehendes Hilfsprogramm des Bundes, des Landes oder der Kommune in Anspruch genommen werden kann. Eine vom Land Baden-Württemberg berufene Härtefallkommission begutachtet jeden Antrag individuell und entscheidet über die Gewährung der Unterstützung. Die Kommission besteht aus erfahrenen Unternehmer*innen der Branchen Handel, Gastgewerbe/Tourismus, Dienstleistungen, Handwerk und der Freien Berufe. Anträge können für einen Zeitraum zwischen November 2020 und Juni 2021 gestellt werden. Die Antragsfrist der Härtefallhilfen endet am 31. Oktober 2021. Die Antragsplattform findet Ihr hier >> Die komplette Pressemeldung des Wirtschaftsministeriums findet Ihr hier >>
    Symbolbild Geld, Bild: Canva
  • 19.05.2021

    Neue Wege für den unternehmerischen Neustart im Donauraum

    Scheitern gehört zum Innovationsprozess dazu. Elon Musk, Jeff Bezos oder Steve Jobs – sie alle sind mit mindestens einem Projekt im Laufe ihrer Karriere gescheitert und haben dennoch Milliardenunternehmen geschaffen. Entscheidend ist, nach Fehl- und Rückschlägen den Neuanfang zu wagen. Das EU-Projekt DanubeChance2.0 möchte gestrauchelte Unternehmer*innen im Donauraum bei der erneuten Firmengründung nach der Insolvenz unterstützen. Ein Ziel ist es, die gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen für den unternehmerischen Zweitstart in den Donaustaaten zu verbessern. In einem breit angelegten Dialog zwischen politischen Akteuren, Forschungsinstituten, Universitäten und von Insolvenz betroffenen Unternehmern werden hierfür neue Konzepte erarbeitet. Ein weiteres Ziel ist es, Zweitgründer für den Neustart bestmöglich vorzubereiten. Dazu bietet das Projekt ein Trainingsprogramm an und begleitet vormals gescheiterte Unternehmer persönlich beim erneuten Gründungsprozess. Ein transnationaler Pool an Expert*innen wird außerdem Beratungen für Zweitgründer, auch über die Laufzeit des Projektes hinaus, anbieten.   Alle Maßnahmen sollen zu einer nachhaltig positiven Veränderung des Klimas für Zweitgründer im Donauraum beitragen, um das volkswirtschaftliche Potenzial des Second-Chance Unternehmertums freizusetzen. Zielgruppe des Programms sind: Unternehmer*innen, die einen Neustart wagen möchten Unternehmen in der Krise - KMU und Einzelunternehmen Unternehmen, deren Geschäftsmodell durch die Auswirkungen der Corona Pandemie stark beeinträchtigt wurde DanubeChance2.0 wird von der EU im Rahmen des INTERREG-Donauprogramms mit Fördermitteln in Höhe von rund 1,8 Mio. Euro gefördert. Koordiniert wird das Projekt von IFKA, Public Benefit Non-Profit Ltd. for the Development of Industry. Insgesamt beteiligen sich 17 Partner an dem Projekt. Beteiligte Länder: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Deutschland, Italien, Kroatien, Republik Moldau, Österreich, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Ukraine und Ungarn. Eine Anmeldung ist bis zum 28. Mai 2021 möglich. Anmeldeformular zur Teilnahme am Programm >> Mehr Infos findet Ihr auf der Webseite >>
    Symbolbild Neustart, Bild: Canva
  • 18.05.2021

    Startschuss für fiktiven Unternehmerlohn des Landes

    Ab sofort ist die Antragstellung für den fiktiven Unternehmerlohn des Landes möglich. Die Ergänzungsförderung zur Überbrückungshilfe III des Bundes kommt insbesondere den von der Krise schwer getroffenen Selbständigen und kleinen Unternehmen zugute. Das Land Baden-Württemberg gewährt einen fiktiven Unternehmerlohn pauschal mit einem Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für den Zeitraum Januar bis Juni 2021, sofern ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegt. Im Gegensatz zur Überbrückungshilfe I und II ist der fiktive Unternehmerlohn nicht mehr nach Höhe des Umsatzeinbruchs gestaffelt. Anträge für den fiktiven Unternehmerlohn können ab dem 18. Mai 2021 im Rahmen der Antragstellung auf Überbrückungshilfe III über die Plattform des Bundes gestellt werden. Wurde die Überbrückungshilfe III bereits bewilligt, kann der fiktive Unternehmerlohn auch nachträglich über einen Änderungsantrag beantragt werden. Die Plattform des Bundes findet Ihr hier >> Die komplette Pressemeldung findet Ihr hier >>
    Geldscheine, Bild: Canva
  • 18.05.2021

    Der Deutsche Startup Monitor 2021 ist gestartet!

    Der Deutsche Startup Monitor ist der zentrale Pulsmesser des deutschen Startup-Ökosystems und hilft dem Bundesverband Deutsche Startups e.V. dabei, aktuelle Entwicklungen zu erkennen und die deutsche Startup Landschaft abzubilden. Aus diesem Grund wollen sie mehr über Euch, Eure Startups und Eure Ziele sowie Herausforderungen erfahren. Die Befragung bildet das deutsche Startup–Ökosystem umfassend ab und ist seit 2013 die zentrale Informationsquelle für Medien und Politik. Die DSM–Daten sind außerdem Basis für weitere wichtige Projekte des Verbands–insbesondere zu regionalen Entwicklungen, Diversität und aktuellen Trends. Hier könnt Ihr an der Umfrage teilnehmen >>
    Symbolbild Umfrage, Bild: Canva
  • 13.05.2021

    Weitere Corona Ausnahmen für Künstler*innen

    Die Bundesregierung will mit einer weiteren Ausnahmeregelung selbstständigen Kulturschaffenden durch die Corona-Pandemie helfen. Das Kabinett billigte einen Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), wonach Künstler übergangsweise deutlich mehr Geld als sonst mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne ihren Versicherungsschutz in der Künstlersozialkasse (KSK) zu verlieren. Die Verdienstgrenze für selbstständige, nicht künstlerische Arbeit, die normalerweise wie für Minijobs bei 450 Euro liegt, wird bis Ende 2021 auf 1.300 Euro pro Monat angehoben. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die Künstlersozialkasse bestehen bleiben, den die Kulturschaffenden andernfalls verlören. Die Künstlersozialkasse erhält außerdem 2022 zur finanziellen Stabilisierung einen Bundeszuschuss von 84,5 Millionen Euro, um fehlende Einnahmen auszugleichen. Kultureinrichtungen müssen eine prozentuale Abgabe an die Künstlersozialkasse zahlen. Weil ihre Einnahmen wegbrechen, zahlen sie seit Beginn der Pandemie auch entsprechend wenig in die KSK ein. Mehr Infos zur Künstlersozialkasse findet Ihr hier >>
    Symbolbild Kunst, Bild: Canva
  • 11.05.2021

    Kultureinrichtungen erhalten Unterstützung bei Umsetzung digitaler Projekte

    In Baden-Württemberg haben sich 37 Kultureinrichtungen erfolgreich um eine Förderung bei der Realisierung digitaler Projekte durch das Programm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN beworben. Unter Ihnen der Hemingway Lounge e.V. in Karlsruhe. Dieser gehört zu neun Jazzclubs in Baden-Württemberg, die sich zusammengeschlossen haben, um einen digitalen Jazzclub im Netz aufzubauen. Auf der Plattform www.jazz-bw.de sollen ab Herbst 2021 die Jazzveranstaltungen aller Clubs übertragen werden. Das Förderprogramm wird vom Bund aus dem Zukunfts- und Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR und von der Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder finanziert. Es zielt auf die digitale Transformation von Kultureinrichtungen und Kulturträgern. 677 Einrichtungen und kulturelle Träger aus ganz Deutschland hatten sich um Projektförderungen in Höhe von insgesamt mehr als 20 Millionen Euro beworben. Aufgrund der hohen Bewerberzahl konnte nicht einmal die Hälfte aller Anträge berücksichtigt werden. Über die Auswahl der nun geförderten bundesweit rund 300 Einrichtungen hat eine Jury entschieden. 37 der ausgewählten Einrichtungen sind in Baden-Württemberg. Für das Programm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN stehen insgesamt elf Millionen Euro zur Verfügung. Zehn Millionen stammen aus dem Zukunfts- und Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR des Bundes, eine Million kommen von der Kulturstiftung der Länder, die im Auftrag der 16 Länder Initiativen und Projekte im Bereich Kunst und Kultur entwickelt, fördert und begleitet. Gefördert werden Einrichtungen aus allen Sparten, unter anderem aus den Bereichen Erinnerungskultur, Theater und Moderner Tanz, Kunstvermittlung, Fotografie, Musik, Museum, Filmfestivals, Jazzclubs, Literaturvermittlung, Popkultur, Soziokultur oder inklusive Kulturprojekte. Bei den digitalen Projekten geht es beispielsweise um die Entwicklung von Augmented oder Virtual Reality-Anwendungen, interaktives Streamen von Veranstaltungen, partizipative Museumsführungen oder die Programmierung von Apps. Mehr Infos findet Ihr hier >>
    Symbolbild Live-Stream, Bild: Canva
  • 10.05.2021

    Noch bis zum 15. Mai beim 8. dokKa-Festival einreichen!

    Die Deadline für Einreichungen zum 8. dokKa-Festival rückt  näher. Bis zum 15. Mai 2021 können noch Dokumentarfilme (ab 30 Minuten Länge), Hördokumentationen und dokumentarische Installationen über dokka.de eingereicht werden. In welchem Rahmen die Arbeiten vom 14. - 19. September 2021 präsentiert werden ist aktuell noch schwer abzuschätzen. Das Team des dokKa e.V. bereitet sich derzeit auf alle möglichen Formen des Festivals vor und kombiniert im September je nach Lage offline und online. Die Stadt Karlsruhe wird auch in diesem Jahr den Hauptpreis des Festivals mit 1.500 Euro stiften. Der Nachwuchspreis ist mit 500 Euro dotiert. Ein weiterer Preis besteht in der Honorierung und Sendung einer Hördoku auf SWR2. Über die Webseite können Arbeiten eingereicht werden. Das Festival präsentiert Dokumentarfilme, Hördokumentationen und Installationen mit Bezug zum Dokumentarischen. Es gibt hierbei keine thematischen Beschränkungen. Was kann eingereicht werden? Die Arbeit darf nicht vor dem 1. Januar 2019 entstanden sein. Dokumentarfilme und Hördokumentationen müssen mindestens 30 Minuten lang sein. Mehr Infos findet Ihr hier >>      
    Logo dokKa 8, Bild: dokKa e.V.
  • 10.05.2021

    Neue Telefonnummer K³ Büro

    Das K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe ist nach erfolgreichem Anbieterwechsel seit dem 3. Mai unter der Telefonnummer +49721 663 248 0 erreichbar. Die E-Mailadressen haben sich nicht verändert.
    Symbolbild Telefon, Bild: Canva
  • 06.05.2021

    Bewerbungsschluss Förderprogramm Medienkunst: 31.05.21

    Noch bis zum 31. Mai 2021 können innovative, kooperative und interdisziplinäre Medienkunst-Projekte auf lokaler Ebene sowie internationale Netzwerk-Aktivitäten eingereicht werden! Das zweite Jahr in Folge fördert die Stadt Karlsruhe sowohl lokale, in Karlsruhe stattfindende öffentliche Medienkunstprojekte als auch Projekte, die der Intensivierung der internationalen Vernetzung, dem Austausch und der Kooperation innerhalb des UNESCO Creative Cities Network (UCCN) im Bereich Medienkunst und Open-Source-Initiativen dienen. Im Rahmen der Förderung sollen künstlerische Vorhaben ermöglicht werden, die mit den Mitteln der Medienkunst einen eigenständigen Blick auf relevante kulturelle, künstlerische und gesellschaftliche Fragen der Gegenwart werfen und die eine Bereicherung im weiten Feld der Medienkunst in Karlsruhe darstellen. Die Projektförderung richtet sich an Karlsruher Kultur- und Medienschaffende, Initiativen und Institutionen. Bewerben können sich natürliche Personen und Personengruppen – auch Karlsruher Studierende geeigneter Fachrichtungen ab dem 5. Semester - sowie kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche und kreativwirtschaftliche Einrichtungen in Karlsruhe. Ausgeschlossen sind Arbeiten, die in einem schulischen beziehungsweise im Rahmen der Hochschulausbildung erbracht werden (zum Beispiel Semester- oder Abschlussarbeiten) sowie schon realisierte Projekte. Bei Gruppenbewerbungen muss mindestens eine beteiligte Person oder Institution ihren ersten Wohnsitz oder ihren Sitz in Karlsruhe haben. Mehr Infos findet Ihr hier >>
    Förderprogramm Medienkunst 2021, Bild: Stadt Karlsruhe
  • 05.05.2021

    TRK-Innovationspreis NEO2021 sucht Beispiele für die erfolgreiche Transformation von Unternehmen

    Die Megatrends unserer Zeit wie Klimaschutz, Digitalisierung oder Individualisierung stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Nachhaltigkeit wird zunehmend ein gesellschaftlicher Auftrag für Unternehmen. Die Corona-Pandemie bedeutet tiefgreifende Einschnitte und hat die digitale Transformation weiter beschleunigt. Globale Lieferbeziehungen wurden auf den Prüfstand gestellt. Immer kürzere Innovationszyklen, Nachhaltigkeitsimperativ, intelligent vernetzte Systeme und Prozesse sowie die damit verbundenen enormen Informations- und Datenflüsse bedeuten für viele Unternehmen einen Paradigmenwechsel. Wer im Wettbewerb bestehen will, muss die Treiber des Wandels als Chance nutzen, um die Zukunftsfähigkeit zu sichern. Vielen Unternehmen ist dies bereits in beeindruckender Weise mit einem hohen Maß an Veränderungsfähigkeit gelungen – von innovativen Technologien, über erfolgreiche Prozess- und Produktinnovationen, neue Wertschöpfungs- und Lieferketten bis hin zu disruptiven Geschäftsmodellen. Die TechnologieRegion Karlsruhe möchte mit ihrem diesjährigen Innovationspreis herausragende Beispiele für Transformation in Unternehmen auszeichnen. Der mit 20.000 Euro dotierte Innovationspreis ist bundesweit und grenzüberschreitend im französischen Elsass ausgeschrieben. Bis zum 21. Mai 2021 können sich Teilnehmende mit einer Kurzbewerbung in deutscher oder englischer Sprache bewerben. Nach der Vorauswahl durch eine Fachjury werden von maximal zehn Kandidat*innen weiterführende Ausarbeitungen angefordert. Aus diesen Bewerbungen werden bis zu fünf Arbeiten nominiert und bei einer Preisverleihung im Herbst öffentlich präsentiert, bevor der Gewinner des NEO2021 bekannt gegeben wird. Mehr Infos findet Ihr hier >>
    NEO2021, Bild: TechnologieRegion Karlsruhe
  • 04.05.2021

    Aktuelle Bewerbungsfristen NEUSTART KULTUR

    Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen und Projekte verschiedener Kultursparten. Insgesamt werden 480 Mio. der bereit gestellten 1 Milliarde in den Erhalt der Kulturinfrastruktur fließen, 250 Mio. in den Neustart trotz Pandemie für vor allem Theater, Kinos, Clubs und Literaturhäuser, 150 Mio. in alternative, digitale Angebote, 20 Mio. in den privaten Rundfunk und 100. Mio. stehen für pandemiebedingte Einnahmeausfälle bereit. Einige Fristen der Förderungsprogramme enden in diesem Monat: Förderprogramm tanz digital Der Dachverband Tanz koordiniert in Kooperation mit dem Verbund Deutscher Tanzarchive das neue Förderprogramm tanz digital. Es bildet den Start einer langfristigen Arbeit an der medialen Präsentation des Tanzes. tanz digital ist Teil des Programms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Mit tanz digital sollen Tanzkünstler*innen, Tanzensembles und Institutionen des Tanzes (Spielstätten, Archive, Tanzschulen, Vermittlungsprojekte u.a.) in der medialen Präsentation künstlerischer Produktionen gestärkt und die Erprobung neuer technischer Mittel gefördert werden. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 30.000 €, für Kooperationen von Künstler*innen mit Archiven bis zu 40.000 €. Einreichungsfrist: 10. Mai 2021 Mehr Infos findet Ihr hier >> Impulsförderung für Tanzschulen und Tanzpädagogik in kulturellen Einrichtungen Gegenstand der Impulsförderung sind Maßnahmen, die eine Neuausrichtung und zukunftsorientierte Umstrukturierung von Tanzschulen oder kulturellen Einrichtungen für tanzpädagogische Angebote beinhalten. Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen, Personal- und Honorarkosten sowie Werbungskosten, die es ermöglichen, den Erhalt und Wiederbeginn des Betriebs zu unterstützen, die Programme zu stabilisieren und neue Strategien für die Zukunft zu entwickeln. Wer kann beantragen?
    Antragsberechtigt sind Tanzschulen und kulturelle Einrichtungen für den Bereich der Tanzpädagogik, juristische und natürliche Personen. Der Begriff „Tanzschulen“ wird bei DIS-TANZEN nicht begrenzt auf Gesellschaftstanz-Schulen gebraucht, sondern meint Schulen und Angebote jeglicher Tanzrichtungen und Tanzstile. Die Schule oder Einrichtung muss dieses Angebot überwiegend (mindestens zu 50%) wirtschaftlich aus nicht-öffentlichen Mitteln und Einnahmen realisieren. Welche Summen können beantragt werden?
    i.d.R. mind. 10.000€ bis max. 20.000€ Ist eine Kofinanzierung Voraussetzung?
    In der Regel muss für diese Impulsförderung eine Kofinanzierung von mindestens 10% in Form zweckgebundener Eigenmittel, Personalkosten oder Drittmittel – sofern sie der Maßnahme in nachvollziehbarer Weise zuzuordnen sind – eingebracht werden. Einreichungsfrist: 19. Mai 2021 Mehr Infos findet Ihr hier >> Kleinst-, Eintages- und „Umsonst & Draußen“ – Musikfestivals Als Teil von NEUSTART KULTUR richtet sich dieses Programm zu „Erhalt und Stärkung der musikalischen Infrastruktur in Deutschland“ an Veranstalter*innen von Kleinst-, Eintages- und "Umsonst & Draußen"-Festivals. Sie übernehmen das inhaltliche, organisatorische und finanzielle Risiko für Produktion und Durchführung von Livemusik-Veranstaltungen als wichtige Präsentationsplattformen für ausübende Künstler*innen. Die Veranstalter*innen bilden damit ein wesentliches Fundament für die musikalische Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland. Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick: Die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen von Kleinst-, Eintages- und "Umsonst & Draußen"-Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung Die Förderhöhe muss mindestens einen Umfang von 7.500 Euro haben Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich Einreichungsfrist: 31. Mai 2021 Mehr Infos findet Ihr hier >> Projektförderung des Musikfonds - 2. Förderrunde 2021 Der Musikfonds e.V. fördert im Sinne seiner Satzung in allen Bereichen der aktuellen Musik herausragende Projekte, die sich durch ihre Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderungen sichtbar machen. Neben der Projektförderung können im Rahmen entsprechender Programme auch zeitlich befristete Stipendienvergeben werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, d.h. Künstler*innen, Musiker*innen, Komponist*innen, Bands oder Ensembles aller Größen sowie Institutionen. Der Musikfonds fördert vor allem die professionelle, freie Musikszene. Dies schließt dieEin-beziehung von Amateur*innen nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen. Die Antragsfrist für die nächste Förderrunde des Musikfonds für Anträge mit einer Antragssumme höher als 2.000 EUR bis maximal 50.000 EUR endet am 31. Mai 2021. Das Projektvorhaben darf nicht vor dem 1. August 2021 beginnen. Anträge können ab dem 06.05.2021 ausschließlich online eingereicht werden. Mehr Infos findet Ihr hier >> Eine gute Übersicht über alle Förderprogramme (unterteilt nach Branchen oder nach Bewerbungsfrist) gibt der Kulturrat >>
    Neustart Kultur