-
11. November 2024
360° Rundgang Seminarräume im FUX im Kreativquartier Alter Schlachthof
Die perfekte Kulisse für Ihre Tagungen, Meetings und Seminare jetzt beim digitalen Rundgang erleben!Die Konferenz- und Seminarräume befinden sich im FUX – Festigungs- und Expansionszentrum im Kreativquartier Alter Schlachthof im Osten von Karlsruhe. Die Räume bieten Platz für bis zu 80 Personen für Besprechungen, Veranstaltungen, Konferenzen, Tagungen, Seminare oder Workshops. Die circa 215 m² große Seminaretage setzt sich zusammen aus einem Foyer, einer Seminarküche sowie drei Veranstaltungsräumen, wovon zwei zu einem großen Seminarraum zusammengeschlossen werden können. Die Seminaretage kann sowohl von Nutzer*innen des Alten Schlachthofs Areals als auch von externen Nutzer*innen gebucht werden.Mehr Informationen finden Sie beim digitalen Rundgang und auf unserer InformationsseiteAuf YouTube finden Sie ein Video zum 360° Rundgang >>Erstellt wurde das Video und der Rundgang von Raumblick360 Egal ob Laie oder Profi, mit der Raumblick360-Box und modernster Kameratechnologie können im Handumdrehen und ohne Vorkenntnisse 360° Grad Touren von Immobilien erstellt werden. https://www.raumblick360.de/
-
20.01.2022
Neues Europäisches Bauhaus: Bewerbungsbeginn für die Preise 2022
Seit dem 18. Januar nimmt die Europäische Kommission Bewerbungen für die Preise zum Neuen Europäischen Bauhaus 2022 entgegen. Nach dem Erfolg der ersten Preise, für die im letzten Jahr über 2.000 Bewerbungen eingingen, werden in der Ausgabe 2022 neue inspirierende Beispiele für die Veränderungen ausgezeichnet, die die Initiative in unserem täglichen Leben, unseren Lebensräumen und unserem Erleben bewirken soll. Wie schon in der ersten Ausgabe werden mit den Preisen zum Neuen Europäischen Bauhaus 2022 Ideen junger Talente sowie bestehende Projekte für Nachhaltigkeit, Inklusivität und Ästhetik belohnt, die den europäischen Grünen Deal zu den Menschen und den lokalen Gemeinschaften tragen. Preise werden für Projekte und Ideen, die zu attraktiven, nachhaltigen und inklusiven Orten beitragen, in vier Kategorien vergeben: Rückbesinnung auf die Natur, Wiedererlangung eines Zugehörigkeitsgefühls, Vorrang für Orte und Menschen, die Unterstützung am stärksten benötigen, Förderung einer langfristigen, auf den Lebenszyklus ausgerichteten und integrierten Denkweise im industriellen Umfeld. Diese Kategorien spiegeln die vier thematischen Schwerpunkte des Wandels wider, an denen sich das Neue Europäische Bauhaus orientiert. Sie wurden in der „Phase der gemeinsamen Gestaltung“ der Initiative festgelegt, zu der Tausende von Personen und Organisationen ihre Sicht und ihre Erfahrungen beigetragen hatten. Die Einreichungen werden anhand der drei Kernwerte der Initiative bewertet: Nachhaltigkeit, Ästhetik und Inklusivität. Interessierte Personen aus allen Mitgliedstaaten und aus aller Welt sind aufgefordert, sich zu bewerben, sofern ihre Projekte und Ideen in der Europäischen Union angesiedelt sind. In jeder der Kategorien gibt es zwei parallele Wettbewerbsbereiche: den Bereich „New European Bauhaus Awards“ – für bereits vorhandene Beispiele, die in den letzten zwei Jahren abgeschlossen wurden, und den Bereich „New European Bauhaus Rising Stars“ – für Konzepte oder Ideen junger Kreativschaffender unter 30 Jahren. Zusätzlich zu den 16 von der Jury vergebenen Preisen (ein erster und ein zweiter Platz für jede Kategorie und jeden Wettbewerbsbereich) werden zwei der bestplatzierten Einreichungen über eine öffentliche Abstimmung Sonderpreise verliehen. Insgesamt erhalten so 18 Gewinner ein Preisgeld von bis zu 30 000 EUR sowie ein Kommunikationspaket, die ihnen dabei helfen sollen, ihre Initiativen weiterzuentwickeln und zu bewerben. Bewerbungen können bis zum 28. Februar 2022 um 19:00 Uhr MEZ eingereicht werden. Kandidatinnen und Kandidaten aller Nationalitäten und mit beliebigem Hintergrund sind willkommen, solange ihre Konzepte, Ideen und Projekte in der EU entwickelt oder dort physisch angesiedelt sind. Hintergrund Das neue Europäische Bauhaus ist ein ökologisches, wirtschaftliches und kulturelles Projekt, mit dem Design, Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und Investitionen kombiniert werden sollen, um einen Beitrag zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals zu leisten. Nachdem Präsidentin von der Leyen 2020 in ihrer Rede zur Lage der Union den Startschuss gegeben hatte, wurde das Neue Europäische Bauhaus unter Beteiligung tausender Personen und Organisationen aus ganz Europa und darüber hinaus gemeinsam gestaltet. Im September 2021 stellte die Kommission in einer Mitteilung politische Maßnahmen und Finanzierungsmöglichkeiten vor und überführte die Initiative so aus der Phase der gemeinsamen Gestaltung in die Umsetzungsphase. Mehr Infos findet Ihr hier >> -
17.01.2022
Landespreis für junge Unternehmen 2022
In Baden-Württemberg gibt es viele gute Unternehmen. Bereits zum 14. Mal schreiben die baden-württembergische Landesregierung und die L‑Bank den Landespreis für junge Unternehmen aus. Ausgezeichnet werden die besten Unternehmenspersönlichkeiten des Landes. Baden-Württemberg ist das Land der Macher*innen. Viele erfolgreiche Unternehmen tragen dazu bei, dass unsere Wirtschaft eine Spitzenposition einnimmt - in Deutschland, in Europa, in der ganzen Welt. Hinter diesen Erfolgsgeschichten stehen ganz besondere Köpfe und Persönlichkeiten. Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit Herz, Verstand und Tatkraft aus ihren Ideen innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln. Persönlichkeiten, die nach wirtschaftlichem Erfolg streben, aber auch einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen und klimaneutralen Gesellschaft leisten, die sich sozial engagieren und nachhaltig wirtschaften. Kurzum: Vorbilder, die anderen Mut machen, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Solche Vorbilder stellt der Landespreis für junge Unternehmen in den Vordergrund – und bei einem Festakt im Neuen Schloss in Stuttgart ins Rampenlicht. Prämiert werden Unternehmer*innen, die mit Herz, Verstand und Tatkraft aus ihren Ideen innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln. Schirmherr des Wettbewerbs, der im zweijährigen Turnus stattfindet, ist Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Die erste Phase der Bewerbung endet am 21. Februar 2022. Mehr zum Wettbewerb findet Ihr hier >> -
17.01.2022
Die HKA entwickelt Studiengang Künstliche Intelligenz
Als eines von bundesweit 54 geförderten Vorhaben erhält die Hochschule Karlsruhe (Die HKA) für ihr Projekt „Künstliche Intelligenz in den Ingenieurwissenschaften“ Fördermittel von knapp 2 Millionen Euro, wie die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz Ende November 2021 mitteilte. Mit der Förderinitiative streben Bund und Länder gemeinsam mit ausgewählten Hochschulen unter anderem die Qualifizierung zukünftiger akademischer Fachkräfte für die Schlüsseltechnologie KI an. Die HKA wird mithilfe der Fördermittel in den kommenden zwei Jahren einen Bachelorstudiengang Künstliche Intelligenz einrichten, der klassisches Ingenieur-Know-how mit KI verbindet. Die Fakultäten für Elektro- und Informationstechnik sowie für Maschinenbau und Mechatronik bündeln hierfür ihre Kompetenzen und arbeiten gemeinsam an der Gestaltung und Umsetzung des Studiengangs, der zum Wintersemester 2023/24 starten wird. Mit der Einrichtung eines eigenständigen Bachelorstudiengangs Künstliche Intelligenz will die HKA dem spezifischen Fachkräftebedarf in der Industrie gerecht werden und zur Sicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Landes und des Bundes beitragen. Integrierte Studienprojekte, Praxissemester und Abschlussarbeiten sollen den Transfer von KI-Know-how in die Industrie bereits während der Zeit des Studiums ermöglichen. „Mit Künstlicher Intelligenz kann man zwar die Gesamtanlageneffektivität eines Industrieunternehmens drastisch steigern, sie ist jedoch kein Ersatz für den Faktor Mensch“. so Prof. Dr.-Ing. Philipp Nenninger, Professor für Automatisierungstechnik an der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik und Leiter des Projekts. „Im Gegenteil – der Ruf der Industrie nach Fachkräften mit hybriden Fähigkeiten, also Ingenieuren mit solidem Digitalisierungs-Know-how, wird immer lauter. Fachkräfte werden in konkreten Anwendungsfällen entscheiden müssen, ob KI-Technologien oder konventionelle Methoden geeigneter sind oder ob beide zielführend kombiniert werden können.“ „Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) bieten besonderes Potenzial für diese Aufgabe“, sagt Prof. Dr. rer. nat. Angelika Altmann-Dieses, Prorektorin für Studium, Lehre und Internationales an der HKA. „Die Lehrenden vereinen Praxiserfahrung und Lehrkompetenz, Studierende sind in Kooperations-, Anwendungs- und Entwicklungsprojekte mit Unternehmen eingebunden. Wir werden das Thema Künstliche Intelligenz als profilbildenden Themenschwerpunkt an der HKA verankern, indem wir Ingenieurinnen und Ingenieure mit Expertise und Anwendungskompetenz ausbilden.“ In der Förderinitiative „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ stellen Bund und Länder bis zu rund 133 Millionen Euro zur Verfügung. So erfahren Hochschulen etwa bei der Entwicklung von Studiengängen oder einzelnen Modulen im Bereich Künstlicher Intelligenz Unterstützung. Andererseits werden Hochschulen bei der Gestaltung von KI-gestützten Lern- und Prüfungsumgebungen gefördert. Gefördert werden 40 Einzelanträge und 14 Verbundprojekte, an denen 52 Hochschulen beteiligt sind. Insgesamt erreicht die Förderinitiative 81 Hochschulen. Die Pressemeldung der Hochschule findet Ihr hier >> -
13.01.2022
Jetzt Kreativbotschafter*in bei den Cannes Lions im Juni werden
Was sind die großen Trends der Werbebranche? Mit dieser Frage beschäftigen sich jedes Jahr die Cannes Lions. Nach zwei Jahren Pause sieht es ganz gut aus dieses Jahr: Das große Kreativfestival an der Côte d'Azur soll wieder stattfinden. Und das natürlich nicht ohne die BW Lions, die einzige offizielle Delegation aus Deutschland. Interessierte Kreative, die im Juni mitfahren und Baden-Württemberg in Südfrankkreich repräsentieren wollen, können sich ab sofort bewerben. Zurück zu den Trends. Letztes Jahr fand das Festival zwar nur digital statt, die BW Lions waren aber beim Online-Format „Cannes Lions Live“ dabei. Auch hier haben die Vertreter*innen der baden-württembergischen Kreativwirtschaft so gut wie möglich Trends aufgespürt, Inspiration mitgebracht und beim Cannes Lions Report sowie in ihrem Blog davon berichtet. Pragmatisch bleiben und aus der Pandemie lernen Auch die Veranstalter haben eine Sammlung der wichtigsten Erkenntnisse veröffentlicht. Daraus ein kleiner Auszug: Don't overthink things. Bleibe einfach und pragmatisch Die Idee kommt zuerst. Aber je plattformspezifischer, desto besser. Ziel und Profit sind untrennbar verbunden und müssen Teil der Markenstrategie sein. Aus der aktuellen Lage zog die Kommunikationsbranche folgende Lehren: Die Pandemie hat unsere Experimentierfreude genährt. Unterstützt das in euren Teams. Verinnerliche die Lehren der Pandemie. Sie hat uns gezwungen, neue Formen der Zusammenarbeit zu finden, die wir vorher nicht für möglich gehalten hätten. Bis 6. Februar bewerben Marketingprofis, Agentur-Vertreter*innen und Kreativschaffende aus dem Südwesten sind eingeladen, sich bis zum zum 6. Februar zu bewerben und als eine*r von zehn BW Lions den Kreativstandort Baden-Württemberg an der Côte d’Azur zu repräsentieren. Bei Workshops, Screenings und Preisverleihungen haben sie Gelegenheit, sich international zu vernetzen. Mehr Infos finden Sie unter bwlions.de. Veranstaltet wird die Delegationsreise vom 19. bis 25. Juni 2022 von Baden-Württemberg International gemeinsam mit der Film Commission Region Stuttgart und der MFG Baden-Württemberg. Text: MFG Baden-Württemberg, Autorin: Ines Goldberg -
11.01.2022
„Impfen schützt auch die Kultur“ - Impfaktion im Tollhaus
In Zusammenarbeit mit dem Impfteam Karlsruhe können sich alle Interessierten ab 12 Jahren (bis 30 Jahren mit Biontech, über 30 Jahren mit Moderna) an diesem Termin impfen lassen. Eingeladen sind Menschen die eine Erst-, Zweit-, Booster- oder Genesenenimpfung benötigen, damit sie auf diesem Wege sich und andere und auch die Kultur schützen. Das Tollhaus sorgt für einen reibungslosen Ablauf in entspannter, inspirierender TOLLHAUS-Atmosphäre und hat eventuell noch die eine oder andere kulturelle Überraschung parat. Eingeladen sind nicht nur überzeugte Kulturfreunde sondern auch solche, die es noch werden können. Wir freuen uns auch besonders über mögliche Covid Impfneulinge. Einen Termin können Sie sich auf der Homepage sichern. Es ist aber auch möglich spontan vorbei zu kommen, bitte aber in jedem Fall die entsprechenden Unterlagen mitbringen (Impfpass, Personalausweis, Krankenversichertenkarte) sowie den Anamnesebogen der auf der Anmeldeseite zu finden ist. -
10.01.2022
Land verlängert Corona-Hilfsprogramme bis Ende März 2022
Das Land hat die Corona-Hilfsprogramme für Unternehmen und Soloselbstständige bis Ende März 2022 verlängert. Die Landeshilfen schließen entscheidende Lücken und unterstützen besonders betroffene Branchen zielgerichtet. Der Ministerrat hat am 21. Dezember neben der Umsetzung der Corona-Bundesprogramme Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 die Verlängerung der Corona-Hilfsprogramme des Landes beschlossen. Der fiktive Unternehmerlohn und der Tilgungszuschuss Corona können damit über das Jahr 2021 hinaus beantragt werden. Auch die Beratungsangebote im Rahmen der Krisenberatung Corona werden fortgeführt. „Die aktuelle Dynamik des Infektionsgeschehens hat erneut massive Auswirkungen auf die Wirtschaft in unserem Land. Deshalb werden wir die Betriebe weiterhin ergänzend zu den Bundesprogrammen unterstützen. Ich bin froh, dass der Ministerrat grünes Licht für die Verlängerung unserer Programme gegeben hat. Die Landeshilfen schließen entscheidende Lücken und unterstützen besonders betroffene Branchen zielgerichtet“, betonte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Fiktiver Unternehmerlohn ergänzt weiterhin Überbrückungshilfe Der fiktive Unternehmerlohn wird analog zur Überbrückungshilfe IV verlängert und kann künftig im Rahmen der Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV auf der Plattform des Bundes für den Zeitraum Januar bis März 2022 beantragt werden. Voraussetzung ist eine Antragsberechtigung für die Überbrückungshilfe IV im selben Zeitraum. „Der fiktive Unternehmerlohn in Höhe von 1.000 Euro je Fördermonat kann insbesondere die Existenz von Soloselbständigen sowie Inhaberinnen und Inhabern von Personengesellschaften und Einzelunternehmen sichern, denn viele von ihnen beziehen keine eigenen Gehälter. Eine reine Fixkostenerstattung wie in der Überbrückungshilfe reicht hier nicht aus“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Baden-Württemberg habe seit Juni 2020 bereits in rund 76.000 Fällen Soloselbständige und Betriebsinhaberinnen und -inhaber mit dem fiktiven Unternehmerlohn unterstützen können. Dienstleistungsunternehmen können Tilgungszuschuss beantragen Mit dem Förderprogramm Tilgungszuschuss Corona unterstützt die Landesregierung Unternehmen und Soloselbständige des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxi- und Mietwagengewerbes bereits seit September 2020 sowie Dienstleistungsunternehmen des Sports, der Unterhaltung und Erholung seit Juni 2021. Für die Fortführung bis März 2022 wird der Zugang zusätzlich erleichtert: Der zur Antragstellung qualifizierende Umsatzrückgang wird von bisher 60 auf nun 50 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum im Jahr 2019 abgesenkt. „Gerade die Schausteller und Marktkaufleute, ebenso die Veranstaltungs- und Eventbranche sind bereits seit fast zwei Jahren in ihrer Arbeit besonders eingeschränkt“, so die Ministerin. Anders als in vielen anderen Branchen seien die entgangenen Umsätze in diesen hart betroffenen Dienstleistungsbranchen nicht nachholbar: „Die weiterhin fehlenden Einnahmen führen in Verbindung mit den weiterlaufenden Grundkosten wie den Tilgungsraten für Kreditverpflichtungen zur existenziellen Bedrohung vieler Betriebe. Wir geben ihnen weiterhin die Möglichkeit, vom Tilgungszuschuss zu profitieren.“ Seit der Einführung des Tilgungszuschusses konnten bereits über 2.300 Betriebe mit über 20 Millionen Euro unterstützt werden. Krisenberatung Corona bietet niederschwellige Unterstützung „Neben finanziellen Hilfen benötigen viele kleine Unternehmen in der aktuellen Situation wieder niederschwellige Beratungsangebote. Das Spektrum reicht von Liquiditätsproblemen bis hin zu Strategien zum Neustart. Seit Beginn des Angebots haben über 2.900 Betriebe die Beratung in Anspruch genommen. Besonders bei den Kleinstunternehmen der persönlichen Dienstleistungen sowie im Gastgewerbe verzeichnen wir wieder mehr Anfragen. Deshalb ist es unbedingt notwendig, die für die Betriebe kostenlose Krisenberatung weiterhin zur Verfügung zu stellen“, betonte Ministerin Hoffmeister-Kraut. „Damit geben wir den Betrieben ein niederschwelliges Angebot, um etwa gemeinsam mit kompetenten Beraterinnen und Beratern ihre individuelle unternehmerische Lage zu bewerten oder Möglichkeiten der Liquiditätssicherung zu prüfen.“ Die Beratung wird von den Beratungsdiensten RKW Baden-Württemberg (für die Industrie, Freie Berufe und Dienstleistungen), BWHM – Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand (für das Handwerk), DEHOGA Beratung (Gastgewerbe) und Unternehmensberatung Handel (für den Handel) übernommen. Den Betrieben stehen bis zu vier kostenlose Beratungstage zur Verfügung. Die Pressemeldung des Landes findet Ihr auch hier >> -
15.12.2021
Sonderregelung für die freiwillige Absage von Veranstaltungen
Der Sonderfonds erkennt freiwillige Absagen von Kulturveranstaltungen, die im Zeitraum vom 18.11.2021 bis 28.02.2022 stattfinden sollten als „pandemiebedingt“ an. Dies gilt unabhängig von der Verordnungslage in den jeweiligen Bundesländern und für Veranstaltungen aller Größen (also sowohl in der „integrierten Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 möglichen Teilnehmern und in der „Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmern). Es gelten folgende Bedingungen: Der geplante Veranstaltungstermin liegt zwischen dem 18.11.2021 und 28.02.2022. Die freiwillige Absage erfolgt(e) bis zum 23.12.2021 das heißt: die öffentliche Bekanntgabe der Absage muss spätestens bis zum 23.12.2021 erfolgen und bis zu diesem Datum über die IT-Plattform angezeigt werden. Die Veranstaltung wurde vor der öffentlichen Absage auf der IT-Plattform registriert Registrierungsdatum bis 06.12.2021 (einschließlich): keine weiteren Bedingungen Registrierungsdatum nach dem 06.12.2021 bis 23.12.2021: Ticketverkauf muss in der Regel am 06.12.2021 (oder vorher) begonnen haben Hinweise: Beleg für die erfolgreich abgeschlossene Registrierung ist eine automatisierte E-Mail-Bestätigung. Eine Registrierung in der Vergangenheit liegender bzw. bereits abgesagter Veranstaltungen ist weiterhin nicht möglich. Es gelten die allgemeinen Schadensminimierungspflichten des Veranstalters. Es sind nur solche Kosten erstattungsfähig, die vor der öffentlich bekanntgegebenen freiwilligen Absage, die bis spätestens zum 23.12.2021 erfolgen muss, nachweislich entstanden sind bzw. begründet wurden. Das heißt unter anderem, es können nach der freiwilligen Absage keine neuen kostenverursachenden Verträge (z.B. Ausfallhonorarvereinbarungen, Stornierungsgebühren) geschlossen bzw. Verbindlichkeiten begründet werden; auch sonstige veranstaltungsbezogene Kosten (z.B. Personal- oder Sachkosten) können nur bis zur freiwilligen Absage (spätestens zum 23.12.2021) auf die Veranstaltung angerechnet werden. Zahlungen zur Erfüllung bereits bestehender Verträge können selbstverständlich auch nach dem 23.12.2021 geleistet werden. Die freiwilligen Absagen werden den „zwingenden“ Absagen im Sinne der FAQ gleichgesetzt (entscheidend für Tourneen). Teilabsagen fallen nicht unter die befristete Sonderregelung. Für diese gelten weiterhin die in den FAQ genannten Regelungen. Ein kombinierter Antrag auf Wirtschaftlichkeitshilfe und Ausfallabsicherung (d.h. gleichzeitige Inanspruchnahme der Wirtschaftlichkeitshilfe für einen Teil der im Antrag registrierten und durchgeführten Veranstaltungen und Inanspruchnahme der integrierten Ausfallabsicherung bei freiwilliger Absage von anderen im selben Antrag registrierten Veranstaltungen) im gleichen registrierten Zeitraum ist nicht möglich (entscheidend für Zeitraumbezogene Anträge). Hier müsste ggf. eine Trennung der Veranstaltungen mit jeweils separaten Registrierungen erfolgen. Eine grafisch aufbereitete Darstellung der befristeten Sonderregelung zur freiwilligen Absage mit Beispielfällen finden Sie hier: Freiwillige Absage auf einen Blick.pdf (549 kb) Damit ergeben sich für die Veranstalter nun unter Beachtung der vor Ort für das jeweilige Veranstaltungsdatum geltenden Infektionsschutzregeln folgende Handlungsoptionen: Wirtschaftlichkeitshilfe (nur für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden) 1. Kapazitätsreduzierte Durchführung der Veranstaltung a.) unter den durch die Verordnungslage gedeckten Voraussetzungen. → Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen (bei 20%-75% zwingender Kapazitätseinschränkung: Verdoppelung der Einnahmen der ersten 1.000 Tickets; bei >75% zwingender Kapazitätseinschränkung: Verdreifachung der Einnahmen der ersten 1.000 Tickets; jeweils Förderung maximal bis Kosten der Veranstaltung (+10% Pauschale) gedeckt sind) oder b.) aufgrund freiwilliger Selbstbeschränkung. → Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen (hier nur Verdoppelung der Einnahmen der ersten 1.000 Tickets möglich, keine Verdreifachung; jeweils Förderung maximal bis Kosten der Veranstaltung (+10% Pauschale) gedeckt sind) ACHTUNG: zwingende Voraussetzung bei Registrierung ist Hinterlegung des Hygienekonzepts, das die Kapazitätsreduktion ausweist. 2. Absage der Veranstaltung a.) aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. → Die integrierte Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. b.) NEU: freiwillig unter den oben benannten Voraussetzungen unabhängig von der Verordnungslage im jeweiligen Bundesland. → Die integrierte Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. Ausfallabsicherung (nur für Veranstaltungen mit über 2.000 Teilnehmenden) 1. Durchführung der Veranstaltung wie geplant → keine Unterstützung aus dem Sonderfonds 2. Durchführung der Veranstaltung mit Teilabsage → Sofern eine Veranstaltung durch eine erzwungene Teilabsage bzw. Kapazitätsreduzierung in die Verlustzone rutscht, erstattet die Ausfallabsicherung 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten, von denen alle Einnahmen bereits abgezogen wurden (siehe auch FAQ 4.8). Als Teilabsage gelten folgende Fälle: Veranstaltungsreihen (z.B. Tourneen), bei denen einzelne Veranstaltungen coronabedingt teilausfallen müssen (siehe auch Tourneeregelung unter 1.9 FAQ) Veranstaltungen mit mehreren Einzelveranstaltungen (z.B. Festivals), bei denen einzelne Veranstaltungen bzw. Bestandteile (beispielsweise aufgrund von Einreisebestimmungen) nicht durchgeführt werden können Eine nach Planungsbeginn umgesetzte nachträgliche Reduzierung der möglichen Teilnehmendenzahl aufgrund von öffentlich-rechtlichen Regelungen (kapazitätsreduzierende Auflagen). 3. Absage der Veranstaltung a.) aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. → Die Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. b.) einer der folgenden Gründe. → Die Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. i. Corona-Erkrankung/Infektion und/oder angeordnete Quarantäne von Künstlern, die für die Veranstaltung prägend sind (z.B. Solo-Künstler) ii. Coronabedingte Einreiseverbote nach Deutschland/Ausreiseverbote aus dem Herkunftsland etc. von (ausländischen) Künstlern im Sinne von i. c.) NEU: freiwillig unter den oben genannten Voraussetzungen unabhängig von der Verordnungslage im jeweiligen Bundesland. (nicht umfasst sind Teilabsagen oder Verschiebungen). → Die Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten d.) Sonderfall Verschiebung der Veranstaltung → Die Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten erst nach Durchführung/Absage des Nachholtermins und unter folgenden Voraussetzungen (siehe FAQ 4.9). Der Verschiebungstermin muss im Förderzeitraum liegen. Nach Durchführung des Nachholtermins sind durch die Verschiebung entstandene, zusätzliche Kosten zu 90% dann förderfähig, sofern die durchgeführte Veranstaltung (einschließlich der Kosten der Verschiebung) einen Verlust erwirtschaftet hat. Wenn auch der Ersatztermin nicht stattfinden kann, sind die Ausfallkosten der ursprünglichen Veranstaltung förderfähig, bis maximal zur Höhe der Kosten, die entstanden wären, wenn sich der Veranstalter zum Zeitpunkt der Verschiebung stattdessen für eine Absage entschieden hätte. 4. Prognoseentscheidung (1.9 FAQ) Sofern für den Veranstaltungstermin noch keine öffentlich-rechtlichen Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen vorliegen, besteht für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmenden die Möglichkeit, Veranstaltungen abzusagen, teilabzusagen oder zu verschieben. Voraussetzung ist, dass der Ticketverkauf bereits gestartet ist, der Antragsteller versichern und soweit wie möglich (z.B. auch unter Bezugnahme auf die aktuell geltende Regulierungslage) darlegen muss, dass die Absage, Teilabsage oder Verschiebung coronabedingt erfolgte und ihm ein Festhalten am Termin aufgrund der erheblichen, sich weiter verschärfenden Kostenrisiken unzumutbar war. Eine (Teil-)Absage bzw. Verschiebung auf dieser Grundlage ist frühestens 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin möglich. -
09.12.2021
Zwei Karlsruher Preisträger beim Gründungswettbewerb - Digitale Innovationen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die 22 Preisträgerteams des im Frühjahr neu aufgelegten „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ im Rahmen einer virtuellen Veranstaltung ausgezeichnet. Fünfzehn der insgesamt 387 eingereichten Geschäftsideen werden mit einem Gründungspreis zu jeweils 7.000 Euro prämiert. Die Köpfe hinter sechs besonders herausragenden Ideen erhalten den mit je 32.000 Euro dotierten Gründungspreis+. Zwei der Gründerpreis+ Preisträger stammen aus Karlsruhe: Das Start-up Bytefabrik.AI aus Karlsruhe vereinfacht datengetriebene Analysen mit einer intelligenten No-Code-Lösung. Das heißt, auch Nutzende, die über keine Programmierkenntnisse verfügen, können Anpassungen in Anwendungen vornehmen, ohne die Funktionalität oder Sicherheit zu gefährden. Mit einer intuitiven Benutzeroberfläche werden die Nutzenden bei der Datenanbindung und -analyse sowie der Nutzung von KI-Software zur Überwachung von Produkt- und Prozessqualität unterstützt. So soll für mittelständische Unternehmen der Zugang zu Anwendungen Künstlicher Intelligenz vereinfacht werden. Das Karlsruher Jungunternehmen medicalvalues bietet eine KI-basierte Softwareplattform, die Ärztinnen und Ärzte mit auf Labordaten beruhenden Diagnosevorschlägen unterstützt. So erleichtert medicalvalues die Früherkennung von Krankheiten wie Diabetes, Fettstoffwechselerkrankungen und Anämie. Der Sonderpreis „Digitale Städte und Regionen“ geht an das junge Unternehmen cityscaper. Das Aachener Start-up macht per Augmented Reality beispielsweise Verkehrs- und Wohnungsbauprojekte für alle Beteiligten greifbarer. Auch die Darstellung historischer Straßenzüge, etwa für kulturelle und touristische Zwecke, gehört zu den Anwendungsbereichen. Rund ein Viertel der Personen, die eine Ideenskizze eingereicht haben, waren Frauen – gegenüber zuletzt 16 Prozent an Gründerinnen in der gesamten Start-up-Szene. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gründungswettbewerbs erhalten eine schriftliche Einschätzung ihrer Gründungsidee. Die Gewinnerteams profitieren neben den Preisgeldern von individuellem Coaching, Seminaren und Vernetzungsangeboten. Detaillierte Informationen zu allen Preisträgerteams sind hier zu finden >> -
09.12.2021
Ausweitung Förderprogramms "Coaching zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen (REACT-EU)“
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg erweitert die Zielgruppe des Förderprogramms "Coaching zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen (REACT-EU)“. Bislang stand das im Juni 2021 veröffentlichte Förderprogramm Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter/innen offen. Ab sofort wird die Zielgruppe erweitert. Antragsberechtigt sind jetzt Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter*innen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des ESF aus Mitteln der REACT-EU-Initiative. Die Europäische Union stellt damit zusätzliche Mittel bereit, um die Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern. Die Mittel sollen zu einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft beitragen und eine Brücke zur Förderperiode 2021-2027 bilden. Das Merkblatt sowie den Antragsvordruck für das Förderprogramm finden Ihr hier >> -
01.12.2021
Weiterbildung und Coaching für freischaffende Künstler*innen in Baden-Württemberg
Mit KUBUZZ startet im Januar ein Weiterbildungs- und Coachingprogramm in Baden-Württemberg, das freie Künstler*innen und Kulturschaffende aller Sparten bei den Herausforderungen der Selbstständigkeit unterstützt. Als freischaffende*r Künstler*in entscheidet man über viele Bereiche seines Alltags selbst. Das bedeutet auch, sich mit Fragen der Planung, Organisation, Verwaltung und Finanzierung auseinanderzusetzen: Welche Fördermittel kommen für mein Projekt in Frage? Welcher Umsatzsteuersatz ist für mich relevant? Wie kann ich meine Stunden- oder Tagessätze kalkulieren? Wie stärke ich meine Onlinepräsenz? KUBUZZ beantwortet Fragen rund um das Thema künstlerische Selbstständigkeit in Seminaren, Coachings, Austauschformaten und mit Hilfe von digitalen Materialien. Alle Angebote sind kostenfrei, da sie durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden. Das Programm wird sowohl digital als auch vor Ort an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg stattfinden. Die Programminhalte bauen auf einer umfangreichen Studie zu den Bedarfen von Künstler*innen in Baden-Württemberg auf. Was schon verraten werden kann: Die Website www.kubuzz.de informiert über aktuelle Angebote und Neuigkeiten zum Projekt. Sie wird laufend erweitert, sodass sich ein regelmäßiger Besuch lohnt. Ihr könnt Euch dort bereits jetzt für die ersten Angebote anmelden. Eine ausführlichere Version der Webseite inklusive E-Learning-Bereich wird es im neuen Jahr geben.
Wenn Ihr mehr über das Projekt erfahren möchtet oder wissen wollt, ob KUBUZZ auch etwas für Euch sein könnte, dann könnt Ihr an einem der Informationstermine teilnehmen. Hier Informationstermin buchen >> Hier könnt Ihr Euch auch zum Newsletter anmelden >> Hier erfahrt Ihr mehr zum Projekt >> -
01.12.2021
Förderprogramm für kleinere und mittlere Musikbühnen - Einreichungsfrist 31.12.
Das Programm richtet sich an Betreiber*innen von deutschen Musikclubs, in denen Livemusikveranstaltungen aller Genres stattfinden. Es unterstützt damit Projekte von Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden und einen unverzichtbaren Beitrag zum Musikleben in Deutschland leisten, ihre Programmvielfalt zu bewahren und in die Zukunft zu planen. Das Förderprogramm ist Teil von NEUSTART Kultur und wird von der Initiative Musik umgesetzt. Die Antragsfrist im Bereich Musikclubs (NK2) läuft noch bis zum 31. Dezember 2021. Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick: Die Fördersumme beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung Maximale Förderhöhe wird je nach Kapazität des Musikclubs bemessen Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich Eingereicht werden müssen ein Ausgaben- und Finanzierungsplan und die Auflistung der Livemusikveranstaltungen. Auf der Seite der Initiative Musik findet Ihr Musteranträge und das Antragstool >> -
23.11.2021
Kultur- & Kreativwirtschaft in Karlsruhe und landesweit
In Deutschland sind rund 1,8 Millionen Menschen und damit 3,9 % aller Erwerbstätigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft beschäftigt und erwirtschaften einen Umsatz von über 174 Milliarden Euro. Karlsruhe ist mit einem Anteil von 7,6 % nicht nur ein Zentrum der Kultur- und Kreativwirtschaft im Südwesten, sondern deutschlandweit auf Platz 4 der Erwerbstätigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft. Auf unserem K³-Portal findet Ihr alles zu News, Veranstaltungen, Räumen und Jobs rund um die Kultur- und Kreativwirtschaft! Außerdem könnt Ihr Euch hier ein Profil anlegen und Euch und Euer Unternehmen sichtbar machen. Besucher des Portals können sich die Kreativschaffenden pro Branche anzeigen lassen und wenn Ihr Euer Profil frisch aktualisiert habt, werdet Ihr weiter oben angezeigt! Zur Anmeldung >> Die Zahlen stammen aus dem „Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2020“, der jährlich durch die Goldmedia GmbH, die Hamburg Media School (HMS) sowie Prof. rer. oec. Rüdiger Wink (HTWK Leipzig) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) generiert wird. Den kompletten Bericht findet Ihr hier >>
Pagination
Kommende Veranstaltungen
-
24.10.2024
GPTs selbst bauen und prompten
-
23.11.2024
Handpan Erlebnis Workshops
-
23.11.2024
Jahresreflektion 2024 I FRAUEN&BUSINESS
-
25.11.2024
Nachhaltige Zukunft?! : 25.11.-29.11.24
-
25.11.2024
Dreharbeiten mit Kindern
-
26.11.2024
Europäische Kooperationsprojekte gestalten: Ökologische Nachhaltigkeit
-
27.11.2024
Planung und Umsetzung einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge
-
27.11.2024
Open Stage Games BW Online
-
28.11.2024
#StartupTrifftMittelstand
-
28.11.2024
KI-Showroom-Insight: KI in der Produktion
-
29.11.2024
Tag der Einpersonen- und Kleinstunternehmen
-
29.11.2024
Die NetzwerkLounge I FRAUEN&BUSINESS
-
03.12.2024
Texte schreiben mit KI
-
03.12.2024
Auf der Spur – welche Bedeutung Atomforschung heute hat