• Female Founders Monitor 2025
    9. April 2025

    Female Founders Monitor 2025

    Der Female Founders Monitor 2025 zeigt eine beunruhigende Entwicklung: Der Anteil von Frauen unter Startup-Gründenden in Deutschland ist erstmals seit Jahren rückläufig. Während er in den vergangenen Jahren langsam, aber stetig gestiegen war, liegt er aktuell bei nur 18,8 Prozent. Die Studie beleuchtet zentrale Ursachen dieser Entwicklung und macht deutlich, welche Hebel jetzt angesetzt werden müssen, um mehr Frauen für das Unternehmertum zu gewinnen.Erkenntnisse aus dem Female Founders Monitor 2025Die aktuelle Erhebung zeigt, dass der Gendergap in der Startup-Welt bereits im Studium seinen Ursprung hat: Während 40 Prozent der männlichen Studierenden eine Unternehmensgründung in Betracht ziehen, sind es bei den Frauen lediglich 21 Prozent. Gründerinnen entdecken das Unternehmertum im Durchschnitt später als Männer und sind häufig mit strukturellen Barrieren konfrontiert. Besonders erschwerend kommt hinzu, dass Geschäftsmodelle, die direkt den Endkunden adressieren, derzeit unter der allgemeinen Konsumzurückhaltung leiden. Frauen gründen überproportional oft in diesem Bereich.Mehr Kapital, gestärktes Bewusstsein und bessere VereinbarkeitTrotz positiver Entwicklungen im Bereich Wagniskapital-Investitionen – der Kapitalfluss in Startups mit mindestens einer weiblichen Gründerin hat sich seit 2017 fast verdoppelt – fließt nach wie vor der Großteil der Finanzmittel (91 Prozent) an rein männliche Teams. Neben der Kapitalbeschaffung bleibt auch die Vereinbarkeit von Familie und Unternehmertum eine zentrale Herausforderung. Eine überwältigende Mehrheit sowohl von Frauen (81 Prozent) als auch Männern (60 Prozent) im Startup-Umfeld sieht hierin einen entscheidenden Faktor für die Gleichstellung.Die Wahrnehmung des Gendergaps unterscheidet sich zudem stark zwischen den Geschlechtern: 87 % der Gründerinnen sehen ihn als Problem, während nur 50 % der Männer diese Einschätzung teilen. Besonders groß ist die Differenz bei der Bewertung als „sehr problematisch“. Dies birgt die Gefahr verhärteter Positionen und einer möglichen Verstärkung der Ungleichheit.Ein Wandel zeigt sich in gemischten Teams: Während nur 48 % der Gründer in reinen Männerteams den Gendergap als Problem erkennen, steigt der Wert in Mixed Teams auf 64 %. Die Förderung gemischter Gründungsteams könnte daher das Bewusstsein für das Problem erhöhen, da die Teamzusammensetzung auch die Struktur des gesamten Unternehmens beeinflusst.Zentrale Maßnahmen zur Förderung weiblicher GründerinnenDie Studie identifiziert drei zentrale Handlungsfelder, um mehr Frauen für die Startup-Welt zu gewinnen:Frühe Sensibilisierung und Bildung: Weibliche Vorbilder und gezielte Förderprogramme in Schulen und Hochschulen können das unternehmerische Mindset von Frauen stärken und bestehende Stereotype aufbrechen.Bessere Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit: Flexiblere Elterngeldregelungen, gezielte Unterstützung für selbstständige Frauen im Mutterschutz und ein vermehrtes Angebot an Ganztagesbetreuung in Kitas und Schulen sind notwendig, um Gründungen in der Familienphase zu erleichtern.Mehr Diversität in Investoren-Netzwerken: Die Sensibilisierung von Wagniskapital-Gesellschaftern für unbewusste Vorurteile ist entscheidend, um mehr Kapital in Gründerinnenteams zu lenken. Zudem könnten gezielte Fonds-Initiativen für Female Founders die Finanzierungslücke weiter schließen.Die Ergebnisse des Female Founders Monitor 2025 machen deutlich: Um den Anteil von Startup-Gründerinnen nachhaltig zu steigern, bedarf es gezielter Maßnahmen in Bildung, Familienpolitik und Finanzierung. Nur wenn diese Stellschrauben gemeinsam gedreht werden, kann das enorme Potenzial weiblicher Gründerinnen für die deutsche Wirtschaft voll ausgeschöpft werden.Den ganzen Female Founders Monitor findet ihr hier >>
  • 15.12.2021

    Sonderregelung für die freiwillige Absage von Veranstaltungen

    Der Sonderfonds erkennt freiwillige Absagen von Kulturveranstaltungen, die im Zeitraum vom 18.11.2021 bis 28.02.2022 stattfinden sollten als „pandemiebedingt“ an. Dies gilt unabhängig von der Verordnungslage in den jeweiligen Bundesländern und für Veranstaltungen aller Größen (also sowohl in der „integrierten Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 möglichen Teilnehmern und in der „Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmern). Es gelten folgende Bedingungen: Der geplante Veranstaltungstermin liegt zwischen dem 18.11.2021 und 28.02.2022. Die freiwillige Absage erfolgt(e) bis zum 23.12.2021 das heißt: die öffentliche Bekanntgabe der Absage muss spätestens bis zum 23.12.2021 erfolgen und bis zu diesem Datum über die IT-Plattform angezeigt werden. Die Veranstaltung wurde vor der öffentlichen Absage auf der IT-Plattform registriert Registrierungsdatum bis 06.12.2021 (einschließlich): keine weiteren Bedingungen Registrierungsdatum nach dem 06.12.2021 bis 23.12.2021: Ticketverkauf muss in der Regel am 06.12.2021 (oder vorher) begonnen haben Hinweise: Beleg für die erfolgreich abgeschlossene Registrierung ist eine automatisierte E-Mail-Bestätigung. Eine Registrierung in der Vergangenheit liegender bzw. bereits abgesagter Veranstaltungen ist weiterhin nicht möglich. Es gelten die allgemeinen Schadensminimierungspflichten des Veranstalters. Es sind nur solche Kosten erstattungsfähig, die vor der öffentlich bekanntgegebenen freiwilligen Absage, die bis spätestens zum 23.12.2021 erfolgen muss, nachweislich entstanden sind bzw. begründet wurden. Das heißt unter anderem, es können nach der freiwilligen Absage keine neuen kostenverursachenden Verträge (z.B. Ausfallhonorarvereinbarungen, Stornierungsgebühren) geschlossen bzw. Verbindlichkeiten begründet werden; auch sonstige veranstaltungsbezogene Kosten (z.B. Personal- oder Sachkosten) können nur bis zur freiwilligen Absage (spätestens zum 23.12.2021) auf die Veranstaltung angerechnet werden. Zahlungen zur Erfüllung bereits bestehender Verträge können selbstverständlich auch nach dem 23.12.2021 geleistet werden. Die freiwilligen Absagen werden den „zwingenden“ Absagen im Sinne der FAQ gleichgesetzt (entscheidend für Tourneen). Teilabsagen fallen nicht unter die befristete Sonderregelung. Für diese gelten weiterhin die in den FAQ genannten Regelungen. Ein kombinierter Antrag auf Wirtschaftlichkeitshilfe und Ausfallabsicherung (d.h. gleichzeitige Inanspruchnahme der Wirtschaftlichkeitshilfe für einen Teil der im Antrag registrierten und durchgeführten Veranstaltungen und Inanspruchnahme der integrierten Ausfallabsicherung bei freiwilliger Absage von anderen im selben Antrag registrierten Veranstaltungen) im gleichen registrierten Zeitraum ist nicht möglich (entscheidend für Zeitraumbezogene Anträge). Hier müsste ggf. eine Trennung der Veranstaltungen mit jeweils separaten Registrierungen erfolgen.   Eine grafisch aufbereitete Darstellung der befristeten Sonderregelung zur freiwilligen Absage mit Beispielfällen finden Sie hier: Freiwillige Absage auf einen Blick.pdf (549 kb)   Damit ergeben sich für die Veranstalter nun unter Beachtung der vor Ort für das jeweilige Veranstaltungsdatum geltenden Infektionsschutzregeln folgende Handlungsoptionen: Wirtschaftlichkeitshilfe (nur für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden) 1. Kapazitätsreduzierte Durchführung der Veranstaltung a.) unter den durch die Verordnungslage gedeckten Voraussetzungen. → Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen (bei 20%-75% zwingender Kapazitätseinschränkung: Verdoppelung der Einnahmen der ersten 1.000 Tickets; bei >75% zwingender Kapazitätseinschränkung: Verdreifachung der Einnahmen der ersten 1.000 Tickets; jeweils Förderung maximal bis Kosten der Veranstaltung (+10% Pauschale) gedeckt sind) oder b.) aufgrund freiwilliger Selbstbeschränkung. → Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen (hier nur Verdoppelung der Einnahmen der ersten 1.000 Tickets möglich, keine Verdreifachung; jeweils Förderung maximal bis Kosten der Veranstaltung (+10% Pauschale) gedeckt sind) ACHTUNG: zwingende Voraussetzung bei Registrierung ist Hinterlegung des Hygienekonzepts, das die Kapazitätsreduktion ausweist. 2. Absage der Veranstaltung a.) aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. → Die integrierte Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. b.) NEU: freiwillig unter den oben benannten Voraussetzungen unabhängig von der Verordnungslage im jeweiligen Bundesland. → Die integrierte Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. Ausfallabsicherung (nur für Veranstaltungen mit über 2.000 Teilnehmenden) 1. Durchführung der Veranstaltung wie geplant → keine Unterstützung aus dem Sonderfonds 2. Durchführung der Veranstaltung mit Teilabsage → Sofern eine Veranstaltung durch eine erzwungene Teilabsage bzw. Kapazitätsreduzierung in die Verlustzone rutscht, erstattet die Ausfallabsicherung 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten, von denen alle Einnahmen bereits abgezogen wurden (siehe auch FAQ 4.8). Als Teilabsage gelten folgende Fälle: Veranstaltungsreihen (z.B. Tourneen), bei denen einzelne Veranstaltungen coronabedingt teilausfallen müssen (siehe auch Tourneeregelung unter 1.9 FAQ) Veranstaltungen mit mehreren Einzelveranstaltungen (z.B. Festivals), bei denen einzelne Veranstaltungen bzw. Bestandteile (beispielsweise aufgrund von Einreisebestimmungen) nicht durchgeführt werden können Eine nach Planungsbeginn umgesetzte nachträgliche Reduzierung der möglichen Teilnehmendenzahl aufgrund von öffentlich-rechtlichen Regelungen (kapazitätsreduzierende Auflagen). 3. Absage der Veranstaltung a.) aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. → Die Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. b.) einer der folgenden Gründe. → Die Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. i. Corona-Erkrankung/Infektion und/oder angeordnete Quarantäne von Künstlern, die für die Veranstaltung prägend sind (z.B. Solo-Künstler) ii. Coronabedingte Einreiseverbote nach Deutschland/Ausreiseverbote aus dem Herkunftsland etc. von (ausländischen) Künstlern im Sinne von i. c.) NEU: freiwillig unter den oben genannten Voraussetzungen unabhängig von der Verordnungslage im jeweiligen Bundesland. (nicht umfasst sind Teilabsagen oder Verschiebungen). → Die Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten d.) Sonderfall Verschiebung der Veranstaltung → Die Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten erst nach Durchführung/Absage des Nachholtermins und unter folgenden Voraussetzungen (siehe FAQ 4.9). Der Verschiebungstermin muss im Förderzeitraum liegen. Nach Durchführung des Nachholtermins sind durch die Verschiebung entstandene, zusätzliche Kosten zu 90% dann förderfähig, sofern die durchgeführte Veranstaltung (einschließlich der Kosten der Verschiebung) einen Verlust erwirtschaftet hat. Wenn auch der Ersatztermin nicht stattfinden kann, sind die Ausfallkosten der ursprünglichen Veranstaltung förderfähig, bis maximal zur Höhe der Kosten, die entstanden wären, wenn sich der Veranstalter zum Zeitpunkt der Verschiebung stattdessen für eine Absage entschieden hätte. 4. Prognoseentscheidung (1.9 FAQ) Sofern für den Veranstaltungstermin noch keine öffentlich-rechtlichen Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen vorliegen, besteht für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmenden die Möglichkeit, Veranstaltungen abzusagen, teilabzusagen oder zu verschieben. Voraussetzung ist, dass der Ticketverkauf bereits gestartet ist, der Antragsteller versichern und soweit wie möglich (z.B. auch unter Bezugnahme auf die aktuell geltende Regulierungslage) darlegen muss, dass die Absage, Teilabsage oder Verschiebung coronabedingt erfolgte und ihm ein Festhalten am Termin aufgrund der erheblichen, sich weiter verschärfenden Kostenrisiken unzumutbar war. Eine (Teil-)Absage bzw. Verschiebung auf dieser Grundlage ist frühestens 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin möglich.
    Bundesweite Infosession #2 | Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
  • 09.12.2021

    Zwei Karlsruher Preisträger beim Gründungswettbewerb - Digitale Innovationen

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die 22 Preisträgerteams des im Frühjahr neu aufgelegten „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ im Rahmen einer virtuellen Veranstaltung ausgezeichnet. Fünfzehn der insgesamt 387 eingereichten Geschäftsideen werden mit einem Gründungspreis zu jeweils 7.000 Euro prämiert. Die Köpfe hinter sechs besonders herausragenden Ideen erhalten den mit je 32.000 Euro dotierten Gründungspreis+. Zwei der Gründerpreis+ Preisträger stammen aus Karlsruhe: Das Start-up Bytefabrik.AI aus Karlsruhe vereinfacht datengetriebene Analysen mit einer intelligenten No-Code-Lösung. Das heißt, auch Nutzende, die über keine Programmierkenntnisse verfügen, können Anpassungen in Anwendungen vornehmen, ohne die Funktionalität oder Sicherheit zu gefährden. Mit einer intuitiven Benutzeroberfläche werden die Nutzenden bei der Datenanbindung und -analyse sowie der Nutzung von KI-Software zur Überwachung von Produkt- und Prozessqualität unterstützt. So soll für mittelständische Unternehmen der Zugang zu Anwendungen Künstlicher Intelligenz vereinfacht werden. Das Karlsruher Jungunternehmen medicalvalues bietet eine KI-basierte Softwareplattform, die Ärztinnen und Ärzte mit auf Labordaten beruhenden Diagnosevorschlägen unterstützt. So erleichtert medicalvalues die Früherkennung von Krankheiten wie Diabetes, Fettstoffwechselerkrankungen und Anämie. Der Sonderpreis „Digitale Städte und Regionen“ geht an das junge Unternehmen cityscaper. Das Aachener Start-up macht per Augmented Reality beispielsweise Verkehrs- und Wohnungsbauprojekte für alle Beteiligten greifbarer. Auch die Darstellung historischer Straßenzüge, etwa für kulturelle und touristische Zwecke, gehört zu den Anwendungsbereichen. Rund ein Viertel der Personen, die eine Ideenskizze eingereicht haben, waren Frauen – gegenüber zuletzt 16 Prozent an Gründerinnen in der gesamten Start-up-Szene. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gründungswettbewerbs erhalten eine schriftliche Einschätzung ihrer Gründungsidee. Die Gewinnerteams profitieren neben den Preisgeldern von individuellem Coaching, Seminaren und Vernetzungsangeboten. Detaillierte Informationen zu allen Preisträgerteams sind hier zu finden >>
    Gründungswettbewerb Digitale Innovationen, Bild: BMWI
  • 09.12.2021

    Ausweitung Förderprogramms "Coaching zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen (REACT-EU)“

    Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg erweitert die Zielgruppe des Förderprogramms "Coaching zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen (REACT-EU)“. Bislang stand das im Juni 2021 veröffentlichte Förderprogramm Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter/innen offen. Ab sofort wird die Zielgruppe erweitert. Antragsberechtigt sind jetzt Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter*innen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des ESF aus Mitteln der REACT-EU-Initiative. Die Europäische Union stellt damit zusätzliche Mittel bereit, um die Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern. Die Mittel sollen zu einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft beitragen und eine Brücke zur Förderperiode 2021-2027 bilden. Das Merkblatt sowie den Antragsvordruck für das Förderprogramm finden Ihr hier >>
    Symbolbild Europa, Bild: Canva
  • 01.12.2021

    Weiterbildung und Coaching für freischaffende Künstler*innen in Baden-Württemberg

    Mit KUBUZZ startet im Januar ein Weiterbildungs- und Coachingprogramm in Baden-Württemberg, das freie Künstler*innen und Kulturschaffende aller Sparten bei den Herausforderungen der Selbstständigkeit unterstützt.  Als freischaffende*r Künstler*in entscheidet man über viele Bereiche seines Alltags selbst. Das bedeutet auch, sich mit Fragen der Planung, Organisation, Verwaltung und Finanzierung auseinanderzusetzen:  Welche Fördermittel kommen für mein Projekt in Frage? Welcher Umsatzsteuersatz ist für mich relevant? Wie kann ich meine Stunden- oder Tagessätze kalkulieren? Wie stärke ich meine Onlinepräsenz? KUBUZZ beantwortet Fragen rund um das Thema künstlerische Selbstständigkeit in Seminaren, Coachings, Austauschformaten und mit Hilfe von digitalen Materialien. Alle Angebote sind kostenfrei, da sie durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden. Das Programm wird sowohl digital als auch vor Ort an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg stattfinden. Die Programminhalte bauen auf einer umfangreichen Studie zu den Bedarfen von Künstler*innen in Baden-Württemberg auf. Was schon verraten werden kann: Die Website www.kubuzz.de informiert über aktuelle Angebote und Neuigkeiten zum Projekt. Sie wird laufend erweitert, sodass sich ein regelmäßiger Besuch lohnt. Ihr könnt Euch dort bereits jetzt für die ersten Angebote anmelden. Eine ausführlichere Version der Webseite inklusive E-Learning-Bereich wird es im neuen Jahr geben.

    Wenn Ihr mehr über das Projekt erfahren möchtet oder wissen wollt, ob KUBUZZ auch etwas für Euch sein könnte, dann könnt Ihr an einem der Informationstermine teilnehmen. Hier Informationstermin buchen >> Hier könnt Ihr Euch auch zum Newsletter anmelden >> Hier erfahrt Ihr mehr zum Projekt >>
    Logo KUBUZZ
  • 01.12.2021

    Förderprogramm für kleinere und mittlere Musikbühnen - Einreichungsfrist 31.12.

    Das Programm richtet sich an Betreiber*innen von deutschen Musikclubs, in denen Livemusikveranstaltungen aller Genres stattfinden. Es unterstützt damit Projekte von Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden und einen unverzichtbaren Beitrag zum Musikleben in Deutschland leisten, ihre Programmvielfalt zu bewahren und in die Zukunft zu planen. Das Förderprogramm ist Teil von NEUSTART Kultur und wird von der Initiative Musik umgesetzt. Die Antragsfrist im Bereich Musikclubs (NK2) läuft noch bis zum 31. Dezember 2021. Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick: Die Fördersumme beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung Maximale Förderhöhe wird je nach Kapazität des Musikclubs bemessen Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich Eingereicht werden müssen ein Ausgaben- und Finanzierungsplan und die Auflistung der Livemusikveranstaltungen. Auf der Seite der Initiative Musik findet Ihr Musteranträge und das Antragstool >>
    Symbolbild Konzert, Bild: Canva
  • 23.11.2021

    Kultur- & Kreativwirtschaft in Karlsruhe und landesweit

    In Deutschland sind rund 1,8 Millionen Menschen und damit 3,9 % aller Erwerbstätigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft beschäftigt und erwirtschaften einen Umsatz von über 174 Milliarden Euro. Karlsruhe ist mit einem Anteil von 7,6 % nicht nur ein Zentrum der Kultur- und Kreativwirtschaft im Südwesten, sondern deutschlandweit auf Platz 4 der Erwerbstätigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft. Auf unserem K³-Portal findet Ihr alles zu News, Veranstaltungen, Räumen und Jobs rund um die Kultur- und Kreativwirtschaft! Außerdem könnt Ihr Euch hier ein Profil anlegen und Euch und Euer Unternehmen sichtbar machen. Besucher des Portals können sich die Kreativschaffenden pro Branche anzeigen lassen und wenn Ihr Euer Profil frisch aktualisiert habt, werdet Ihr weiter oben angezeigt! Zur Anmeldung >> Die Zahlen stammen aus dem „Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2020“, der jährlich durch die Goldmedia GmbH, die Hamburg Media School (HMS) sowie Prof. rer. oec. Rüdiger Wink (HTWK Leipzig) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) generiert wird. Den kompletten Bericht findet Ihr hier >>
    Symbolbild Kultur- und Kreativwirtschaft, Bild: Canva
  • 22.11.2021

    Einreichungen 9. dokKa Festival ab sofort möglich

    Die 9. Ausgabe des dokKa-Festivals findet vom 25. bis 29. Mai 2022 in Karlsruhe statt. Hierfür können ab sofort Dokumentarfilme und Hördokumentationen mit Bezug zum Dokumentarischen, die mindestens 30 Minuten lang und nicht vor dem 1. Januar 2020 entstanden sind, eingereicht werden. Dabei gibt es keine thematischen Beschränkungen. Die Stadt Karlsruhe wird auch in diesem Jahr den Hauptpreis des Festivals mit 1.500 Euro stiften. Der Nachwuchspreis ist mit 500 Euro dotiert. Ein weiterer Preis besteht in der Auszeichnung einer Hördokumentation sowie einer Ausstrahlung auf SWR2. Deadline für die Einreichungen ist der 25. Februar 2022! Alle weiteren Teilnahmebedinungen findet Ihr hier >>  
    dokKa 9, Bild: dokKa e.V.
  • 18.11.2021

    Developer Boost

    Das Developer Boost-Programm der MFG Baden-Württemberg richtet sich an Gründer*innen von Games-Studios aus Baden-Württemberg oder solche, die beabsichtigen, in den kommenden sechs Monaten zu gründen. Ziel ist es, mit Hilfe des Coachings Games-Entwickler*innen im Gründen eines Games-Studios zu unterstützen und die Games-Szene im Südwesten auszubauen. Die Gründer-Teams werden während des sechsmonatigen Programms durch branchenerfahrene Coaches kontinuierlich und individuell unterstützt. Wichtige Grundlagen für ihr unternehmerisches Handeln erhalten sie zudem von Fachexpert*innen in Workshops zu Themen wie Produktentwicklung, Marketing, Gründung & Finanzen, Monetarisierung, Plattformen und Recht. Als Highlight dürfen die Teams am Ende des Programms vor echten Publishern/Business Angels pitchen. Die Gründer*innen bewerben sich im Herbst. Eine Jury wählt anschließend die Teams anhand der Bewerbungsunterlagen und eines persönlichen Zoom-Gesprächs aus. Die Coachings finden von Januar bis Juni statt. Das Coachingprogramm Das sechsmonatige Coaching-Programm Developer Boost bietet drei Formen der Unterstützung an: Teamentwicklung durch Coaching mit Profis aus der Gamesbranche Unter Anleitung der Coaches entwickeln die Teilnehmer*innen als Team eine klare Vision und bestimmen die Ausrichtung ihrer Unternehmensentwicklung. Die Coaches begleiten die Gründer*innen bei der Verarbeitung des Inputs aus den Expertenworkshops und bereiten die Teams durch Publisher-Pitch-Trainings aktiv auf zukünftige Situationen im Geschäftsalltag vor. Die Teilnehmenden haben stets die Möglichkeit sich mit ihren Coaches auszutauschen und ihre Schritte zu reflektieren. Wissensvermittlung durch Experten Experten mit langjähriger Erfahrung in der Games-Branche vermitteln in Workshops wertvolles, branchen- und praxisorientiertes Wissen zu den Themen Produktentwicklung, Marketing, Gründung & Finanzen, Monetarisierung, Plattformen und Recht. Die Experten stehen außerhalb der Workshops für spezifische Fragen der Teams zur Verfügung. Vernetzung und Unterstützung durch die geförderten Teams Dank der engen Zusammenarbeit mit den anderen geförderten Teams teilen die jungen Studios ihre Erfahrungen und ihr neu gelerntes Wissen untereinander und unterstützen sich dabei gegenseitig. Umfang Das Developer Boost Programm umfasst voraussichtlich 30 Stunden Coaching und 30 Stunden Expertenworkshops zuzüglich individueller Nachbetreuung. Das Programm bedingt eine starke Eigeninitiative der Teams. Die Teilnehmenden sind gefordert sich neben den 60+ Stunden zusätzliche Zeit für die Umsetzung und Weiterentwicklung ihres Unternehmens nehmen. Die Auftaktveranstaltung im Januar 2022 wird – wenn es die Hygienevorschriften der Corona-Pandemie zulassen – als Präsenzveranstaltung in Stuttgart stattfinden. Alle weiteren Coachings sowie die Experten-Workshops werden teils digital teils vor Ort durchgeführt. Die Kriterien zur Teilnahme Förderfähig sind Bewerber*innen aller Altersgruppen – von Hochschulabsolvent*innen bis zu Quereinsteiger*innen – die in einem Team von mindestens zwei bis maximal fünf Personen als Game-Studio zusammen gefunden haben. Die Gründer*innen wohnen in Baden-Württemberg und haben bereits eine Produktidee oder einen Prototypen entwickelt. Außerdem haben die Teams in den letzten 18 Monaten ein Game-Studio (z. B. in Form einer GbR, GmbH oder UG) in Baden-Württemberg gegründet oder werden in den sechs Monaten des Coachingprogramms gründen. Bei dem geförderten Unternehmen muss es sich um ein auf Games fokussiertes Studio handeln, das noch am Anfang seiner Entwicklung steht. Die Bewerbung Ihr erfüllt alle Kriterien, habt Lust auf ein anspruchsvolles Coaching-Programm und seid motiviert den möglichst größten Boost für euer Game-Studio herauszuholen? Dann bewerbt euch bis zum 21. November 2021. Eine Jury wählt anhand der Bewerbungen und auf Grundlage eines persönlichen Zoom-Gesprächs die Teams aus, die für ein halbes Jahr professionelle Unterstützung erhalten. Das ca. 30-minütige Gespräch wird vermutlich am Mittwoch, 03. Dezember 2021 stattfinden. Alle Infos findet Ihr auch hier >>
    Logo Games BW
  • 09.11.2021

    innocheck-bw: Der Weg zu EU-Fördermitteln für Unternehmen

    Die EU fördert Innovationsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 4 Mio. Euro Zuschüssen und bis zu 15 Mio. Euro Beteiligung. Im Jahr 2022 gibt es dazu neue Aufrufe. Unternehmen aus Baden-Württemberg erhalten durch innocheck-bw kostenfreie Unterstützungsangebote für ihren Weg zu EU-Fördermitteln (gefördert durch das Wirtschaftsministerium BW). Um kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups und Scale-ups in Baden-Württemberg beim Zugang zu EU-Fördergeldern zu unterstützen, haben das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und das Steinbeis Europa Zentrum das Portal innocheck-bw eingerichtet. Hier können Unternehmen, Start-ups und Scale-ups ihre innovativen Vorhaben per Fragebogen einem Check unterziehen. Sie erhalten eine individuell auf sie zugeschnittene Empfehlung zu passenden nationalen und europäischen Förderinstrumenten, relevante Links zu weiteren Informationen sowie den Kontakt zu Expert*innen für eine weiterführende Beratung zu ihrem Innovationsvorhaben. Zusätzlich zum Ideencheck findet Ihr hier weitere Informationen zu EU-Förderprogrammen, FAQs und einen Blog mit den wichtigsten Neuigkeiten zum Thema >> Ergänzend zum Ideencheck über innocheck-bw informiert das Steinbeis Europa Zentrum regelmäßig in kostenfreien Webseminaren zu den neuen Förderinstrumenten der EU (gefördert durch das Wirtschaftsministerium BW). Für kleine und mittlere Unternehmen aus Baden-Württemberg werden außerdem kostenfreie Trainings zur Antragstellung im Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ und dem Bewerbungsprozess für den EIC Accelerator im Europäischen Innovationsrat angeboten. Termine und Anmeldemöglichkeiten findet Ihr hier >>
    Innocheck BW, Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
  • 08.11.2021

    Open Call für Medienkunst-Arbeiten

    Der regionale Open Call wird im Rahmen der ersten Ausgabe von »Embrace« stattfinden, eine Ausstellung, die von Februar bis April 2022 im Badischen Kunstverein Karlsruhe zu sehen sein wird, unterstützt von UNESCO City of Media Arts Karlsruhe. »Embrace« ist eine mobile Plattform für interdisziplinären kulturellen und künstlerischen Austausch, die nationalen wie internationalen Austausch und Kooperation fördern möchte. »Embrace« Platform wurde im Jahr 2020 von Karolina Sobel und Kerstin Möller gegründet. »Embrace« setzt sich für die geschlechtliche Gleichberechtigung und die Normalisierung von nicht-binären Geschlechteridentitäten in Deutschland, Polen und Europa ein. Der Schwerpunkt liegt auf dem kulturellen, künstlerischen und bürgerlichen Austausch zu den Themen LGBTQIA+ und Frauenrechte, Gleichstellung der Geschlechter und Formen des friedlichen Widerstands in Zeiten von fake news, toxic masculinity und Hass. »Embrace« möchte eine Plattform bieten, auf der europäische Partnerschaften und Kooperationen langfristig entstehen können. »Embrace« vereint eine Vielzahl medialer Künste wie Videoarbeiten, Fotografie, Sound Installationen, Performances, Konzerte und Workshops. Für den Open Call werden insgesamt 2-3 Medienkunst-Arbeiten gesucht, die sich mit den oben genannten Themen (gender equality und/oder non binary identity) identifizieren bzw. Bezug darauf nehmen und die Teil der Ausstellung im Badischen Kunstverein Karlsruhe werden können. Die Arbeiten müssen bereits produziert sein und sollen als Teil einer Gruppenausstellung funktionieren können. Je Bewerbung bitte nur eine Arbeit senden. Bewerben können sich bis zum 26. November freie Künstler*innen mit Sitz oder Bezug zu Karlsruhe mit einer bereits produzierten Arbeit. Mehr Infos findet Ihr hier >>
    Logo Embrace, Sobel Möller
  • 03.11.2021

    Land verlängert fiktiven Unternehmerlohn bis zum Jahresende

    Die Landesregierung verlängert den fiktiven Unternehmerlohn bis Ende 2021. Die landesseitige Ergänzungsförderung kommt insbesondere den von der Krise weiterhin schwer getroffenen Soloselbständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen zu Gute. Das Land Baden-Württemberg verlängert den fiktiven Unternehmerlohn bis zum Jahresende. Das hat der Ministerrat am 26. Oktober 2021 beschlossen. Die landesseitige Ergänzungsförderung kommt insbesondere den von der Krise weiterhin schwer getroffenen Soloselbständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen zu Gute. Sie können damit eine pauschalierte Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro pro Monat erhalten. Land ergänzt Corona-Programme des Bundes Viele Inhaber*innen von Personengesellschaften und Einzelunternehmen bezögen keine eigenen Gehälter, weshalb eine reine Fixkostenerstattung nicht ausreiche. Bereits seit dem Start der Soforthilfe Corona im März 2020 ergänzt das Land die Corona-Programme des Bundes um einen fiktiven Unternehmerlohn, der insbesondere Soloselbstständigen, Angehörigen der Freien Berufe sowie Inhaber*innen von Personengesellschaften und Einzelunternehmen eine bedeutende Stütze ist. Sie werden mit dem fiktiven Unternehmerlohn in Baden-Württemberg ergänzend zur Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis Dezember 2021 pauschal mit einem Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Monat unterstützt. Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019. Die Überbrückungshilfe III Plus – das zentrale branchenoffene Corona-Hilfsprogramm des Bundes – wie auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen wurden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Im Gleichschritt zu den Programmen des Bundes wird auch das baden-württembergische Erfolgsmodell des fiktiven Unternehmerlohns fortgesetzt. Der fiktive Unternehmerlohn für die Monate Oktober bis Dezember 2021 kann in Kürze über die Plattform des Bundes im Rahmen der Antragstellung auf Überbrückungshilfe III Plus beantragt werden. Wurde die Überbrückungshilfe III Plus bereits bewilligt, kann der fiktive Unternehmerlohn auch nachträglich über einen Änderungsantrag beantragt werden. Die komplette Pressemitteilung des Landes findet Ihr hier >>
    Symboldbild Geld, Bild: Canva
  • 27.10.2021

    Drei erfolgreiche Tage im Pop-Up-Store am Rondellplatz

    Das Erdgeschoss des Regierungspräsidium Karlsruhe am Rondellplatz wurde zum ersten Mal zum Schaufenster der Kultur- und Kreativwirtschaft. Der Pop-Up-Store vom 21.-23. Oktober 2021 setzte für die Kultur- und Kreativwirtschaftsbranche ein wichtiges Zeichen in der Pandemie. Nach mehr als 18 Monaten konnten viele Ausstellende erstmals wieder ihre Produkte und Dienstleistungen präsentieren. Mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern wurden die Erwartungen der Veranstalter, das K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro der Stadt Karlsruhe und das Regierungspräsidium Karlsruhe, deutlich übertroffen. Die Resonanz der Besuchenden und der Ausstellenden auf die Premiere war insgesamt sehr positiv. „Der Pop-Up-Store war für mich eine sehr gute Plattform, um meine Grafiken und Fotografien einem breiten Publikum hier mitten in Karlsruhe zu präsentieren. In den letzten beiden Jahren gab es ja wenig solche Formate – tolle Sache also für mich. In den drei Tagen hatte ich viele sympathische Kontakte, gute Gespräche und ich erreichte neue Kundinnen und Kunden. Nächstes Mal bin ich gerne wieder dabei.“ So berichtete Thomas Heck von HECKDESIGN, der sich mit Niels Dittmann von dittmann design nicht nur einen Stand beim Pop-Up-Store teilte, sondern auch ein gemeinsames Büro. Neben Architektinnen und Architekten, Designerinnen und Designern, Künstlerinnen und Künstlern hatten viele weitere Kreativschaffende hier die Möglichkeit, sich und ihre Produkte zu zeigen. Insgesamt präsentierten sich knapp 50 Ausstellende vor Ort. „Mit meinen essbaren Pilzköpfen habe ich Premiere auf dem Pop-Up-Store gefeiert. Die tolle Resonanz und Rückmeldungen der Besucherinnen und Besuchern sind sehr motivierend. Viele haben die Zucht-Sets gleich vor Ort gekauft, aber auch als Geschenk für Weihnachten habe ich jede Menge Vorbestellungen erhalten“, berichtet Anna Kalus-Gossner am Samstagabend, kurz nachdem sich die Türen des Pop-Up-Stores geschlossen hatten. Nach dem erfolgreichen Auftakt im Regierungspräsidium am Rondellplatz ist eine Fortsetzung geplant. Noch offen ist, ob der Pop-Up-Messe alle zwei Jahre oder doch sogar jedes Jahr stattfinden wird. Unterstützt wurde die Veranstaltung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Umgesetzt wurde der Pop-Up-Store in Kooperation zwischen dem Regierungspräsidium Karlsruhe und dem K³-Büro. Das K³-Büro ist erster Ansprechpartner für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Karlsruhe und eine gemeinsame Einrichtung des Kulturbüros des Kulturamtes und der Wirtschaftsförderung Karlsruhe. Alle Aussteller*innen findet Ihr hier >>
    Pop-Up-Store, Bild: Sandra Jacques