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14. Oktober 2025
Rückblick: Pop-Up Store 2025
Was für ein Wochenende! Der diesjährige Pop-Up Stores im Regierungspräsidium Karlsruhe ging fulminant zu Ende.
Der verkaufsoffene Sonntag im Rahmen des Stadtfestes Karlsruhe lockte viele Menschen in die Innenstadt. Über 1.600 Besucherinnen und Besucher davon fanden allein am Sonntag den Weg zum Pop-Up Store. Über das ganze Wochenende wurden fast 4.000 Besuchende gezählt, die durch die ausgestellten Produkte stöberten.
Danke an alle, die ein Teil davon waren, es war uns eine große Freude und wir freuen uns auf ein Wiedersehen im kommenden Jahr!
Der Pop-Up-Store wird jährlich durchgeführt vom K3-Büro in Kooperation mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe, unterstützt vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Er bringt die Kultur- und Kreativwirtschaft in die Innenstadt und zeigt wie vielfältig die Szene in Karlsruhe ist.
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18.02.2021
Antragstellung Neustarthilfe für Soloselbstständige gestartet
Ab sofort kann nun auch die Neustarthilfe für Soloselbständige beantragt werden. Mit diesem Programm sollen Selbstständige unterstützt werden, deren wirtschaftliche Tätigkeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist, die aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und daher die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III nicht beanspruchen können.
Die Neustarthilfe ergänzt dabei die bestehenden Sicherungssysteme, wie z.B. die Grundsicherung, wird aber auf diese nicht angerechnet. Es können einmalig bis zu 7.500 Euro beantragt werden. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes 2019 berechnet wird. Haben die Soloselbständigen im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 Umsatzeinbußen von über 60 Prozent zu verzeichnen, dürfen sie die Neustarthilfe in voller Höhe behalten. Andernfalls ist die Neustarthilfe (anteilig) zurückzuzahlen. Wer kann die Förderung beantragen? Soloselbständige aller Branchen, die ihre selbstständige Tätigkeit als freiberuflich Tätige oder Gewerbetreibende im Haupterwerb ausüben, weniger als eine Vollzeit-Angestellte oder einen Vollzeit-Angestellten beschäftigen, bei einem deutschen Finanzamt für steuerliche Zwecke erfasst sind, keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend gemacht haben oder geltend machen und ihre selbständige Geschäftstätigkeit vor dem 1. Mai 2020 aufgenommen haben. Sonderfall kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse in den Darstellenden Künsten und unständige Beschäftigungsverhältnisse: Schauspieler*innen und andere Künstler*innen, die nur kurzfristige Engagements und kurz befristete Verträge haben, sind in einer ähnlichen Situation wie Soloselbständige. Denn mit dem Lockdown sind ihre potenziellen Arbeitgeber (zum Beispiel die Theater und Bühnen) geschlossen. Im Rahmen der Neustarthilfe können auch kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse (mit Dauer von bis zu 14 zusammenhängenden Wochen) in den Darstellenden Künsten sowie unständige Beschäftigungsverhältnisse (mit Dauer von bis zu sieben aufeinanderfolgenden Kalendertagen) berücksichtigt werden. Voraussetzung ist hierfür, dass die Antragstellenden für Januar 2021 kein Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld bezogen haben.
Die Anträge findet Ihr hier >> Weitere Infos zu Corona-Hilfen findet Ihr hier >> -
15.02.2021
Start-up BW - DER PODCAST
Der Start-up BW – DER PODCAST des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg informiert in einer aktuellen Sonderfolge, über die Corona Hilfsprogramme und die nicht zurückzuzahlenden Zuschüsse, die Unternehmen bei der wirtschaftlichen Bewältigung der Pandemie unterstützen sollen. Die einzelnen Maßnahmen und Programme werden vorgestellt. Außerdem berichten Start-ups und Unternehmen über ihre Erfahrungen mit den Programmen, wie die Unterstützungsangebote auf dem bisherigen Weg durch die Pandemie helfen konnten und welche Maßnahmen in Eigeninitiative umgesetzt wurden. In der Podcast-Folge zu hören sind Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ingo Engel von der L-Bank, Alexander Sebestény von der Bürgschaftsbank und MBG Baden-Württemberg, Arndt Upfold vom Wirtschaftsministerium, Lukas Möller von deliburgers.Karlsruhe & die.neuen.Gastgeber und Timm Czarnecki von der BRC Solar GmbH. Der Podcast Ich habe eine Idee und möchte mich selbständig machen. Wer kann mir beim Gründen meines Unternehmens helfen und mich beraten? Welche Förderangebote gibt es? Diese und weitere Fragen beantwortet der Start-up BW Podcast des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. Der Podcast richtet sich an Gründungswillige, Neugründer und erfahrene Gründerinnen, Young Talents, Female Founders, Re-Starter, an Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger und alle, die sich für das Start-up Land Baden-Württemberg und die Start-up BW Community interessieren. Die aktuelle Folge und alle bisherigen Folgen des Podcasts findet Ihr hier >> Start-up BW - DER PODCAST ist darüber hinaus auf iTunes, Spotify und Deezer vertreten. -
15.02.2021
Einreichung für das 8. dokKa Festival geöffnet
Ab sofort können Arbeiten für das 8. dokKa Festival eingereicht werden. Die nächste Festivalausgabe soll vom 14. - 19. September 2021 in der Kinemathek Karlsruhe und an weiteren Off Locations stattfinden. Das Team des dokKa e.V. arbeitet derzeit an einer Präsenzveranstaltung und einem ergänzenden Online-Angebot. Eingereicht werden können Dokumentarfilme, Hördokumentationen und Installationen mit Bezug zum Dokumentarischen, die mindestens 30 Minuten lang und nicht vor dem 1. Januar 2019 entstanden sind. Dabei gibt es keine thematischen Beschränkungen. Die Stadt Karlsruhe wird auch in diesem Jahr den Hauptpreis des Festivals mit 1.500 Euro stiften. Der Nachwuchspreis ist mit 500 Euro dotiert. Ein weiterer Preis besteht in der Honorierung und Sendung einer Hördoku auf SWR2. Deadline für die Einreichungen ist der 15. Mai 2021! Weitere Infos zum Wettbewerb findet Ihr hier >> -
15.02.2021
Computerspieleförderung des Bundes ab sofort mit Games BW Förderung kumulierbar
Seit Ende September können Gamesschaffende Anträge bei der Computerspieleförderung des Bundes einreichen. Erste Projekte wurden Anfang Dezember gefördert. Nun ist klar: eine Kumulierung der Bundesfördermittel mit den Länderförderungen ist möglich. Nach Abstimmung mit der EU-Kommission hat das zuständige Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) jetzt die Kumulierungsregelungen veröffentlicht. Was müssen Antragssteller der Games BW Förderung nun beachten? Mit der Games BW Förderung können weiterhin 50 Prozent der Gesamtherstellungskosten bei der Produktion gefördert werden. In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei einem sogenannten „schwierigen Werk" ist eine Kumulierung mit der Bundesförderung möglich. Im Falle der Produktionsförderung können, wenn diese Kumulierungsvoraussetzungen vorliegen, bis zu 70 Prozent der Gesamtherstellungskosten gefördert werden. Bei der Prototypenförderung liegt der Förderhöchstsatz nach den Kumulierungsregelungen des Bundes bei 80 Prozent. Was sind „schwierige Werke“? Grundsätzlich gilt: Der Begriff „schwierige Werke“ bezieht sich nicht auf den Schwierigkeitsgrad des Spiels oder die Komplexität der Entwicklung, sondern auf überdurchschnittlich hohe Risiken bezüglich einer wirtschaftlich erfolgreichen Verwertung: Erst- und Zweitwerke von Unternehmen Werke von Unternehmen, die der Neuausrichtung des Unternehmens bzw. Werkportfolios dienen, sofern das jeweilige Unternehmen weniger als 5 Jahre existiert Spiele mit hohem technischen, gestalterischen (künstlerischen) oder spieltechnischen Innovationscharakter Pädagogisch wertvolle Spiele, die sich primär an Kinder oder Jugendliche richten Serious Games (Spiele, die nicht primär oder ausschließlich der Unterhaltung dienen, sondern ein anderes Anliegen haben, z.B. Lernspiele, Gesundheits-/Therapiespiele) Sonstige schwierige Werke: wenn im Einzelfall plausibel dargelegt werden kann, dass ein besonders hohes Marktrisiko besteht und auch Fremdkapitalgeber nicht bereit sind dieses Risiko zu übernehmen Wann genau ein Projekt als „schwieriges Werk" klassifiziert werden kann, wird im Q&A des BMVI ausführlich unter Punkt 4.2.4 erklärt. Im Q&A findet ihr auch die übrigen Regelungen und Voraussetzungen zur Kumulierung von Förderungen (Stand 30.12.2020). Mehr Infos zur Games BW Förderung >> -
11.02.2021
Antragstellung für Überbrückungshilfe III gestartet
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist seit Mittwochnachmittag freigeschaltet und online. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Antragsberechtigt ist ein Unternehmen, wenn es in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat, beispielsweise weil der Betrieb wegen Corona schließen musste oder wegen der Corona-Einschränkungen weniger Kunden kamen. Soloselbständige, die nur geringe Betriebskosten haben, können im Rahmen der Überbrückungshilfe III die „Neustarthilfe“ beantragen. Eine Antragstellung für die Neustarthilfe ist seit dem 17. Februar möglich. Mit diesem einmaligen Zuschuss von maximal 7.500 Euro werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021. Hier findet Ihr mehr Infos >> -
10.02.2021
Eine weitere Milliarde für NEUSTART KULTUR
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien legt ein Anschlussprogramm für NEUSTART KULTUR auf. Dafür stellt die Bundesregierung eine weitere Milliarde Euro zur Verfügung. Die Mittel, die 2020 bereitgestellt wurden, sind weitgehend ausgeschöpft. Ende des vergangenen Jahres waren bereits 900 Millionen Euro und damit fast das gesamte Volumen des bisherigen Budgets konkret belegt. Durch das Anschlussprogramm können nun nicht nur Mehrbedarfe in bestehenden Programmlinien abgedeckt werden. Es ermöglicht auch neue Förderbausteine, die an die Bedürfnisse in den unterschiedlichen Kultursparten angepasst sind. Das Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR hat in den vergangenen Monaten dazu beigetragen, die durch Corona-Einschränkungen besonders stark betroffene kulturelle Infrastruktur zu erhalten. In enger Abstimmung mit Kulturverbänden und Kulturfonds wurden rund 60 Teilprogramme für die verschiedenen Sparten von Kunst und Kultur entwickelt. Davon profitierten unter anderem Kinos, Museen und Theater, Musik und Literatur. Spartenübergreifend werden zudem Mittel für pandemiebedingte Investitionen und Digitalisierung zur Verfügung gestellt. Durch das Anschlussprogramm können nun nicht nur Mehrbedarfe in bestehenden Programmlinien abgedeckt werden. Es ermöglicht auch neue Förderbausteine, die an die Bedürfnisse in den unterschiedlichen Kultursparten angepasst sind. Weitere Infos findet Ihr hier >> -
09.02.2021
Interessengemeinschaft Clubkultur Baden-Württemberg wächst
Während der Coronakrise hat sich die Interessengemeinschaft Clubkultur Baden-Württemberg gegründet, um der Szene einen höheren Stellenwert in der Politik und der Öffentlichkeit zu verschaffen. Mitglieder sind Akteur*innen aus den Bereichen Club-, Kultur- und Musikveranstaltungen sowie Konzerte und Festivals in Baden-Württemberg. Durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus geraten viele der Baden-Württemberger Musikclubs, Spielstätten und Festivals in eine existenzielle Krise. Im Vergleich zu vielen anderen Branchen konnten diese ihren Betrieb gar nicht oder nur unter großen Einschränkungen wieder aufnehmen. In vielen Kommunen konnte schon vor Corona ein Club- und Spielstättensterben beobachten werden. Um ein großflächiges Absterben dieser Kulturbetriebe zu verhindern, sind aus Sicht der Interessensgemeinschaft Kraftanstrengungen auf der kommunal-, landes- und bundespolitischen Ebene von Nöten. Ihr Ziel ist die regionale Vernetzung aller Akteur*innen aus dem Bereich der Clubkultur in Baden-Württemberg, um das damit einhergehende politische Gewicht zu stärken und somit eine gemeinsame, höhere Strahlkraft zu erzielen. Bisher haben sich bereits 100 Akteure aus 19 Städten der Interessengemeinschaft angeschlossen. Weitere Infos findet Ihr hier >> -
08.02.2021
Neustarthilfe nun auch für freie Schauspieler*innen
Bundesfinanzminister Olaf Scholz und der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier haben gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, vereinbart, für den Kulturbereich nun ein zusätzliches Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III zu schaffen. Neben den Soloselbstständigen und den unständig Beschäftigten sollen jetzt auch freie Schauspieler*innen und vergleichbare Beschäftigte Hilfen von bis zu 7.500 Euro für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen können. Die freien Schauspieler*innen waren von den bisherigen Hilfsmaßnahmen nicht erfasst, weil sie nicht im Haupterwerb selbständig, sondern für ein Gastspiel oder einen Film beschäftigt sind und wegen zu kurzer Beschäftigungszeiten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld haben. Der Antrag auf die Überbrückungshilfen III ist zurzeit noch nicht möglich. Der Antragsstart ist für Februar geplant und wird hier ebenfalls bekannt gegeben. Mehr Infos zur Änderung der Neustarthilfe findet Ihr hier >> Mehr Infos zu den Corona-Hilfen der Bundesregierung findet Ihr hier >> -
08.02.2021
Bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups geplant
Die Landesregierung Baden-Württemberg will bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups. Ziel einer entsprechenden Bundesratsinitiative des Finanzministeriums ist es, jungen, innovativen Unternehmen mit steuerrechtlichen Änderungen gerade in der Anfangsphase mehr finanzielle Spielräume zu eröffnen. Das Kabinett hat nun beschlossen, die Initiative „Die Wirtschaft der Zukunft fördern – steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups verbessern” am 12. Februar in den Bundesrat einzubringen. Die Bundesratsinitiative sieht vor allem Verbesserungen beim sogenannten Verlustvortrag vor. So sollen Start-ups ihre Verluste aus den ersten sechs Jahren nach der Gründung unbegrenzt mit späteren Gewinnen verrechnen können. Darüber hinaus soll es für Wagniskapitalgeber attraktiver werden, ihr Kapital nach Beendigung ihres Engagements erneut in Start-ups zu stecken: Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einem Start-up sollen steuerfrei auf die Anschaffungskosten einer neu angeschafften Beteiligung an einem Start-up übertragen werden können. Mit der Initiative des Finanzministeriums will die Landesregierung deutlich über die Maßnahmen hinausgehen, die die Bundesregierung mit dem sogenannten Fondsstandortgesetz vorsieht. Darin sind Änderungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen geplant. Um sie attraktiver zu gestalten, soll der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von bislang 360 Euro auf 720 Euro im Jahr verdoppelt werden. Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen sollen zunächst nicht besteuert werden, die Besteuerung ist erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Darüber hinaus soll die Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltungsleistungen von Investmentfonds auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds ausgedehnt werden. Diese sind wesentliche Investoren bei Start-ups. Der Verlustvortrag im Einkommensteuerrecht ist bislang begrenzt. Beispielsweise können für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Start-up, die in den ersten sechs Jahren jährliche Verluste von 500.000 Euro machte und im darauffolgenden Jahr erstmals einen Gewinn von 2,5 Millionen Euro erzielte, aufgrund der sogenannten Mindestbesteuerung bisher nur Verluste von 1,9 Millionen Euro mit dem Gewinn verrechnet werden, der verbleibende Verlustvortrag von 1,1 Millionen Euro kann erst in weiteren Gewinnjahren im Rahmen der Mindestbesteuerung berücksichtigt werden. Die Initiative hat daher insbesondere zum Ziel, dass der Gewinn vollständig mit den Verlusten verrechnet werden kann. Zusätzlich soll auch im Körperschaftsteuerrecht der Verlustvortrag nach einem Anteilseignerwechsel verbessert werden. Der Antrag wird als Tagesordnungspunkt 77 in der Bundesratssitzung besprochen werden. Mehr Infos zur Bundesratssitzung findet Ihr hier >> -
03.02.2021
Der Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg
Der Innovationspreis des Landes wird in diesem Jahr bereits zum 37. Mal verliehen und steht damit in einer langen Tradition. Er ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert und dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle (1926-1984) gewidmet. Mit dem Preis werden seit 1985 kleine und mittlere Unternehmen für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte und technischer Verfahren oder bei der Anwendung moderner Technologien ausgezeichnet. Ergänzend dazu lobt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft wieder einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro aus, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll. Bewerbungen für den diesjährigen Wettbewerb sind bis zum 31. Mai 2021 möglich. Die Preisverleihung ist am 16. November 2021 geplant. Weitere Informationen zum Wettbewerb findet Ihr hier >> -
03.02.2021
Call for Entries: Focus Open 2021
Noch nie war professionelles Design so wichtig und selbstverständlich wie heute. Focus Open, der Staatspreis des Landes Baden-Württemberg zeigt, was in Sachen Gestaltung, Innovation und Nachhaltigkeit State-of-the-Art ist — jährlich und transparent. Auch 2021 belohnt der Focus Open die Innovations- und Designqualität neuer Produkte, Services und Konzepte. Beim Focus Open haben auch Start-Ups, Newcomer und Gründer mit ihren Projekten die gleichen Chancen wie etablierte Designagenturen und Unternehmen! Zu gewinnen gibt es die Preisstufen Focus Gold, Silver, Special Mention — oder Meta, außerdem die Rückmeldung einer unabhängigen Jury und öffentliche Präsenz durch Jahrbuch, Ausstellung und Webpräsentation. Die Einreichungsfrist läuft noch bis zum 01. April 2021 und die Ausstellungseröffnung ist für Oktober 2021 geplant. Mehr zum Wettbewerb erfahrt Ihr hier >> -
01.02.2021
Kurzfilmwettbewerb "UNDERGROUND FILM AWARD"
Medienkunst ist universell. Im Blick auf die freie Filmszene diversifizieren sich mittlerweile zahlreiche medienkünstlerische Strömungen im Subgenre „Film als Medienkunst“. Das Filmboard Karlsruhe lobt zusammen mit den INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe den Kurzfilmwettbewerb "UNDERGROUND FILM AWARD" im Rahmen des Labels "Karlsruhe – UNESCO Creative City of Media Arts" aus. Sie möchten unabhängigen Filmemachern ohne große finanzielle Möglichkeiten eine Produktionsmöglichkeit für ein Low-Budget-Projekt im Wert von 3000 Euro bieten. Gesucht werden artifizielle Kurzfilmideen, die auf kreative und außergewöhnliche Weise eine Geschichte erzählen. Egal ob fiktiv, experimentell, mokumentarisch oder dokumentarisch. Die Ideen können bis zum 31. Mai 2021 eingereicht werden. Die Premiere des Gewinnerfilms wird im Rahmen der INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe stattfinden. Mehr Infos zum Wettbewerb findet Ihr hier >>
Seitennummerierung
Kommende Veranstaltungen
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14.10.2025
KIT Science Week 2025
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16.10.2025
Eat.Brand.Love #12
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17.10.2025
CALL FOR PRESENTATIONS
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17.10.2025
InnovationFestival @karlsruhe.digital
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20.10.2025
Nebenberufliche Selbstständigkeit
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20.10.2025
Barrierefreier Content im Fokus
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20.10.2025
Risikomanagement bei Filmproduktionen
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21.10.2025
17. Venture Day
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21.10.2025
Kundenzentriert und agil zur Innovation
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21.10.2025
How Much Is It?
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22.10.2025
COMMUNITY DAY
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22.10.2025
ZeitGenuss 2025
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24.10.2025
Symposium „Die Fabrikation der Wahrheit“
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26.10.2025
Science Camp AI Lab