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InnovationFestival 2021 - Jetzt bewerben!
Live gestreamt bietet das InnovationFestival @karlsruhe.digital am 8. Oktober 2021 erneut den besten digitalen Innovationen aus Karlsruhe und der TechnologieRegion Karlsruhe die große Bühne! Call for Presentations bis 11. Juni Ihr möchtet Eure bahnbrechende digitale Innovation in einem 10-minütigen Impulsvortrag live im Medientheater des ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe vorstellen und das InnovationFestival so maßgeblich mitgestalten? Dann bewerbt Euch jetzt! Bewerbungsfrist: 11. Juni 2021 Wie? Mit einem Onepager & Kurzvideo zu Ihrer digitalen Innovation Wann? 8. Oktober 2021, ab 14 Uhr Wer? Unternehmen & Institutionen aus Karlsruhe und der TechnologieRegion Karlsruhe Zu folgenden Themenbereichen können Bewerbungen eingereicht werden: Cloud Plattform Digitale Souveränität Industrie 4.0: Robotik & Produktion IT-Security Künstliche Intelligenz Kunst, Kultur & Lebensart Mobilität & Logistik Smart Society & Smart City Social Media & Social Network Senden Eure Bewerbung an event@karlsruhe.digital! Weitere Infos findet Ihr im offiziellen Call for Presentations sowie in den FAQ zum Festival. -
Ausschreibung Giga-Hertz-Preis 2021
Seit dem Jahr 2007 verleihen das ZKM | Hertz-Labor (ehemals Institut für Musik und Akustik) und das SWR Experimentalstudio alljährlich den Giga-Hertz-Preis für elektronische Musik und Soundart. 2021 ist der Giga-Hertz-Preis insgesamt mit 20.000 € Preisgeld dotiert. Der 10.000 € umfassende Giga-Hertz-Hauptpreis für das Lebenswerk wird durch Vorschläge der Jury ermittelt und nicht aus den Einreichungen ausgewählt. Die beiden mit 5.000 € dotierten, international ausgerichteten Giga-Hertz-Produktionspreise dienen der Initiierung und Förderung neuer Projekte und richten sich an Klangkünstler:innen und Komponist:innen elektronischer bzw. elektroakustischer Musik sowie Mixed Music. Dieses Jahr gibt es mit »BioMedien« einen Themenschwerpunkt, der zumindest für einen der Preise relevant wird. Peter Weibel umreißt das Thema mit folgenden Worten: »Nach den Bewegungsmaschinen des 19. Jahrhunderts und den Bewegtbild-Medien des 20. Jahrhunderts eröffnet sich im 21. Jahrhundert der Horizont der BioMedien. Gesucht werden biomimetische, insbesondere akustische Kunstwerke, die lebensähnliches Verhalten aufweisen, d.h. die autogenerativ, autopoietisch, responsiv, KI-unterstützt und algorithmisch gesteuert sind. Expect the Unexpected: Das Unerwartete, Nicht-Vorhersehbare, Nicht-Planbare, Nicht-Steuerbare kann Teil des algorithmischen Prozesses sein.« Darüber hinaus sind auch Einreichungen außerhalb des Themenschwerpunktes willkommen. Die Kandidat*innen für die Produktionspreise werden auf der Grundlage einer nicht älter als fünf Jahre alten Komposition und eines Vorschlags für ein neues geplantes Werk beurteilt. Der Fokus der Produktionspreise liegt auf der besonderen Qualität des eingereichten Werkes. Der Wettbewerb wird jedes Jahr öffentlich ausgeschrieben und steht Komponist*innen jeden Alters offen. Um die Diversität im Bereich der elektronischen Musik abbilden zu können, werden alle Personen, die sich von der Ausschreibung angesprochen fühlen, explizit dazu auf, sich zu bewerben. Alle eingereichten Werke sollten mindestens durch eines der folgenden Kriterien beschrieben werden: Komposition für Live-Elektronik Fixed-Media-Komposition Mixed Music Audiovisuelle Komposition Konzertinstallation Transmediale Komposition Experimentelle Klangperformance Interdisziplinäre Performance (mit einschlägiger Musik- oder Soundkomponente) Preisgeld Der Giga-Hertz-Produktionspreis beinhaltet einen Zuschuss, mit dem die Gewinner*innen ihren eingereichten Projektvorschlag am ZKM | Hertz-Labor in Karlsruhe oder am SWR Experimentalstudio Freiburg realisieren können. Technischer Support und Hilfestellung durch das jeweilige Studio ist im Preisgeld enthalten. Die Gewinnenden erhalten 2.000 € als Stipendium direkt ausgezahlt und bis zu 3.000 € können verwendet werden für die während der Produktion und Uraufführung des neuen Werkes entstehenden Kosten. Die Uraufführung des neuen Werkes findet ausschließlich im Rahmen des Giga-Hertz-Preis Festivals statt. Durch den Produktionszuschuss werden Reisekosten zum/vom Studio und zur Uraufführung sowie Kost und Logis während der Produktionsarbeit abgedeckt. Diese Gelder werden zur Umsetzung eines Werks mithilfe von Elektronik in einem von der Jury ausgewählten Studio genutzt. Dabei obliegt die Wahl des Studios der Jury und richtet sich nach der ästhetischen Orientierung der Komponist:innen sowie den spezifischen Details des zu realisierenden Projekts. Der Arbeitsaufenthalt sollte sich auf mindestens zwei Monate am ZKM | Hertz-Labor erstrecken bzw. auf etwa zwei bis vier Wochen am SWR Experimentalstudio. Es ist angedacht, dass das neue Werk während der Preisverleihung des Giga-Hertz-Preises im nächsten Jahr uraufgeführt und eventuell im Radio ausgestrahlt wird. Allerdings besteht im Hinblick auf die Gewinner*innen der Giga-Hertz-Produktionspreise von Seiten des ZKM | Karlsruhe keine gesetzliche Verpflichtung zu speziellen Dienstleistungen oder zur Ausstrahlung der Gewinnerwerke oder der mithilfe der Preisgelder realisierten neuen Projekte im Radio. Teilnahmebedingungen Beginn der Online-Bewerbung: 01. März 2021 Ende der Online-Bewerbung: 25. Juni 2021 (23:59 Uhr CEST) Bitte wendet Euch bei Rückfragen an gigahertz@zkm.de. Für die Bewerbung wird Folgendes benötigt: Kurzbiographie mit Angaben zur künstlerischen Karriere (max. 1000 Zeichen inkl. Leerzeichen). Porträtfoto der Künstlerin / des Künstlers (min. 300 dpi) inklusive Angabe der Credits Beschreibung des eingereichten Werks mit max. 2000 Zeichen inkl. Leerzeichen Audio- bzw. Videodatei(en) mit der vollständigen Realisation des Werkes, technische Informationen zum Werk, sowie optional die Partitur und Bilddateien zum Werk. Projektexposé zu einem neuen, noch zu realisierenden Werk am ZKM | Hertz-Labor oder im SWR Experimentalstudio, sowie technische Informationen zu diesem Werk. Die Bewerbung erfolgt online >> Zu beachten: Die Bewerbung muss bis zum 25. Juni 2021, 23:59 Uhr (CEST) vollständig vorliegen. Das eingereichte Werk sollte nicht älter als fünf Jahre sein. Bei anderen Preisverleihungen prämierte Werke dürfen eingereicht werden. Beim Giga-Hertz-Preis nicht prämierte Werke dürfen erneut eingereicht werden. Je Komponist:in kann nur ein Stück eingereicht werden, unabhängig von der Kategorie! Unvollständige Bewerbungen werden nicht zum Wettbewerb zugelassen. Nach Eingang aller notwendigen Unterlagen erhalten die Bewerber:innen eine E-Mail zur Bestätigung ihrer Teilnahme. Alle Einreichungen werden archiviert, mit der Teilnahme akzeptieren die Bewerber:innen die Archivierung. Im Interesse aller Teilnehmer:innen sollten die Bewerber:innen (oder ein vom/von der Bewerber:in benannte:r Vertreter:in) unter der jeweils auf dem Bewerbungsformular angegebenen Adresse erreichbar sein. Die Preisträger:innen verpflichten sich zur Teilnahme an der Preisverleihung am 27.11.2021, um ihren Preis persönlich entgegenzunehmen. Im eingereichten Werk dürfen keine weiteren urheberrechtlich geschützten Elemente verwendet worden sein. Die Urheber:innen der Produktionspreise garantieren dem ZKM | Karlsruhe die Aufführung, die Speicherung, die ausschnittsweise Nutzung des Werkes für Werbung in Bild und Ton, Social Media und auf der Homepage des ZKM | Karlsruhe, sowie die wissenschaftliche Nutzung des Werkes. Das eingereichte Werk soll erkennbar unter Einsatz elektronischer/technischer Mittel realisiert worden sein. Zumindest sollte der Einsatz elektronischer Mittel dokumentiert sein. Eine Aufnahme / Produktion / Klangdatei des Werkes muss der Bewerbung beigefügt sein. Die Preisträger:innen verpflichten sich, die im Rahmen des Wettbewerbs produzierten Werke während eines Aufenthalts am ZKM | Hertz-Labor oder am SWR Experimentalstudio zu realisieren. Die Dauer des Aufenthaltes sollte am ZKM | Hertz-Labor mindestens acht Wochen bzw. etwa zwei bis vier Wochen am SWR Experimentalstudio betragen. Das Projektexposé muss gegebenenfalls modifiziert werden, um den verfügbaren Produktionsressourcen der jeweiligen Studios zu entsprechen. Arbeiten, welche die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht zum Wettbewerb zugelassen und der Jury nicht vorgestellt! Mitarbeitende der organisierenden Einrichtungen, Sponsoren, Preisverleiher und Schirmherren des Giga-Hertz-Preises sowie Mitglieder der Jury sind von der Teilnahme ausgeschlossen. -
City to City 2021: PLAY! - Ausschreibung für Medienkunst
Nach dem erfolgreichen Start von „City to City“ im Jahr 2020 bündeln 14 Medienkunststädte des UNESCO Creative Cities Network - Austin (USA), Braga (Portugal), Cali (Kolumbien), Changsha (China), Dakar (Senegal), Enghien-les-Bains (Frankreich), Guadalajara (Mexiko), Gwangju (Südkorea), Karlsruhe (Deutschland), Kosice (Slowakei), Sapporo (Japan), Toronto (Kanada), Viborg (Dänemark) und York (Großbritannien) - erneut ihre Kräfte, um Künstler*innen eine neue Möglichkeit kreativer Zusammenarbeit zu ermöglichen. Dabei soll ein Medienkunstwerk entstehen, das auf einer künstlerischen Online-Zusammenarbeit zwischen Künstler*innen aus verschiedenen Medienkunststädten basiert. Die Werke werden im Anschluss auf verschiedenen Plattformen (wie Online-Galerien, Festivals, Ausstellungen) der teilnehmenden Städte präsentiert. Weltweit hat die Pandemie die Art und Weise wie gelebt, gearbeitet und Kunst und Kultur wahrgenommen wird verändert. Ein Jahr lang wurde unser ‚normales‘ Leben durch COVID-19 auf Pause gestellt. Isolation, Frustration und Einschränkungen von Freiheiten wurden erlebt, die spielerische Leichtigkeit des alltäglichen Miteinanders vermisst. Gleichzeitig hat die Erfahrung des Lockdowns uns allen bewusster als je zuvor gemacht, welche Bedeutung Nähe und sozialer Austausch, Kreativität und Kultur für den gesellschaftlichen Zusammenhalt haben. Doch wie kann ein friedliches, gerechtes Miteinander zukünftig gelingen? Was passiert, wenn auf "Play" gedrückt wird? Unter dem Motto „PLAY!“ lädt das Kulturamt der Stadt Karlsruhe in Kooperation mit dem ZKM I Zentrum für Kunst und Medien Künstler*innen aus Karlsruhe ein, ihre Visionen für ein digitales Kunstwerk im Rahmen einer dreimonatigen künstlerischen Zusammenarbeit auf internationalem Level zu entwickeln. Die ausgewählten Künstler*innen erhalten im Laufe des Projekts die Möglichkeit, sich mit erfahrenen Medienkunstkurator*innen auszutauschen, Projektideen zu diskutieren und zu präsentieren sowie ein Honorar bzw. einen Produktionszuschuss in Höhe von 2.000 €. Künstler, die sich in Karlsruhe bewerben, müssen einen Bezug zur Stadt nachweisen können, z.B. in Karlsruhe leben oder arbeiten. Bewerbungen für die Medienkunststadt Karlsruhe können bis zum 30. Juni 2021, 14 Uhr (MEZ) eingereicht werden. Da es sich um ein internationales Projekt handelt, können nur Anträge in englischer Sprache berücksichtigt werden. Den vollständigen Ausschreibungstext und den Zugang zum Online-Bewerbungsformular findet Ihr hier >> Die Werke des Projektes „City to City“ 2020 können hier angesehen werden >> „City to City“ ist ein internationales Netzwerkprojekt und findet im Rahmen des Aktionsplans der UNESCO City of Media Arts Karlsruhe statt. -
TRK-Innovationspreis NEO2021
Der Innovationspreis der TechnologieRegion Karlsruhe zeichnet jedes Jahr herausragende Ideen zu einem aktuellen Zukunftsthema mit einem Preisgeld von 20.000 Euro aus und macht Innovationen für ein breites Publikum sichtbar. Der NEO2021 ist mehr als nur ein Preis – er garantiert eine interessante Plattform und viel Aufmerksamkeit von Entscheidern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kommunen. Gesucht werden Lösungen, bei denen sich Unternehmen erfolgreich an neue Herausforderungen angepasst haben. Unabhängig davon, ob sie ihren Marktauftritt grundlegend verändert haben, überraschend neue Geschäftsmodelle entwickelt haben, ihre Geschäftsprozesse oder Angebotsleistungen erfolgreich digitalisiert, innovative Produktionstechnologien oder Materialien eingeführt haben! Auch erfolgreiche Kooperationen mit Unternehmen, Start-ups oder weiteren Institutionen zum Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten oder Innovationen auf allen Wertschöpfungsstufen können preiswürdig sein. Wettbewerbsgrundlage Originalität der Leitidee Gesucht werden Transformationen von und in Unternehmen, denen eine innovative und überzeugende Leitidee zugrunde liegt. Sie sollen einer breiten Öffentlichkeit vermittelbar sein. Transformationsgrad Die Technologieregion Karlsruhe freut sich über Einreichungen von Transformationen, die einen hohen Grad der Weiterentwicklung aufweisen oder deutliche Effizienzsteigerungen erzielen. Sie suchen Beispiele für gelungene Disruption des bestehenden Geschäftsmodells. Auch eine gute Skalier- und Übertragbarkeit der Transformation auf andere Bereiche, Unternehmen oder Branchen kann preiswürdig sein. Gesellschaftliche Relevanz Die NEO2021-Jury sucht nach Innovationen, die einen Beitrag zu der Lösung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen und einen sozialen Impact aufweisen, beispielsweise durch positive Effekte auf Nachhaltigkeit, Beschäftigung, Gesundheit oder Standortsicherung. Das Vergabeverfahren Die Ausschreibung erfolgt in zwei Stufen: Bis zum 21. Mai 2021 können sich die Teilnehmenden mit einer Kurzbeschreibung ihrer Innovation in deutscher oder englischer Sprache bewerben. Die Fachjury trifft eine Vorauswahl und von maximal zehn Kandidaten werden weiterführende Ausarbeitungen angefordert. Von diesen Einreichungen nominiert die Jury bis zu fünf Arbeiten für die Preisverleihung im Herbst. Teilnahmebedingungen Alle Unternehmen, Institutionen, öffentliche Verwaltungen und Wissenschaftseinrichtungen aus Deutschland und dem französischen Elsass sind zur Teilnahme berechtigt. Mehr Informationen und das Bewerbungsformular findet Ihr hier >> -
MIXED UP: Wettbewerb für kreative Kooperationsprojekte
Der MIXED UP Wettbewerb zeichnet kreative Projekte und regelmäßige Angebote Kultureller Bildung für Kinder und Jugendliche aus, die durch ein Kooperationsteam oder in einem Netzwerk umgesetzt werden. MIXED UP setzt in seiner Neuauflage in diesem Jahr drei Wettbewerbsschwerpunkte: „Zusammen geht mehr“, „Unsere Themen, unsere Bühne“ und „Auf ins Neue“. Damit zeichnet MIXED UP drei Projekte im Bereich Kunst, Kultur, Spiel oder Medien aus, die durch Kooperation überzeugen, sich mit den Fragen und Interessen der jungen Generation auseinandersetzen oder experimentelle Methoden und zukunftsgewandte Fragen erörtern. Eingereicht werden können bereits durchgeführte oder aktuell laufende Projekte und Angebote. Das Projektende sollte nicht länger als ein Jahr (Mitte 2020) zurückliegen. Projekte, die sich noch in der Planung befinden, können nicht berücksichtigt werden. Teilnehmen können Kooperationsteams aus mindestens einer Organisation oder Einrichtung und Einzelpersonen – aus Kultur, Bildung und Jugendarbeit oder dem Sozialraum, z. B. Jugendkulturzentren, Schulen, Kulturinstitutionen, Kindertagesstätten, Jugendgruppen, Künstler*innen, Kulturvereine, Elterninitiativen etc. Der zweite Kooperationspartner kann z. B. auch ein*e selbstständige*r Künstler*in. Durch das Zusammenwirken entsteht Raum für Kulturelle Bildung – für Begegnung, Beteiligung und Experimentieren. Unabhängig von den Wettbewerbsschwerpunkten: Wichtig ist, dass aus der Bewerbung hervorgeht, dass der Träger, der die Bewerbung für den MIXED UP Wettbewerb ausfüllt, nicht allein agiert, sondern für das Projekt mit einem oder mehreren Kooperationspartnern zusammenarbeitet. Wie eng diese Partnerschaft ist, wie lange die Kooperation besteht, welche Aufgaben jeweils übernommen werden oder welche Kooperationspartner dabei sind, das kann sehr vielfältig sein. Preise Es werden drei Preise mit je 5.000 Euro vergeben. Zudem können die Preisträger*innen und weitere Wettbewerbsteilnehmer*innen nach der Preisverleihung ihre Kooperationspraxis und Projekte einem breiten Publikum in einer Praxisgalerie vorstellen. Diese Praxisgalerie ist im digitalen Format mit etwas zeitlichem Abstand zur Preisverleihung geplant. Teilnehmen Das Bewerbungsformular steht ab 15. Mai 2021 auf der Seite des BKJ zur Verfügung. Im Bewerbungsformular soll das Projekt oder Angebot beschrieben werden (max. 3.000 Zeichen inkl. Leerzeichen). Außerdem können Wettbewerbsschwerpunkte ausgewählt werden, die am zutreffendsten scheinen und diese mit max. 2.500 Zeichen inkl. Leerzeichen pro Schwerpunkt begründet werden. Zusätzlich hat man die Möglichkeit, eine aussagekräftige Datei anzuhängen, z. B. einen Projektflyer, eine Broschüre, einen Projektbericht, eine Dokumentation etc. Der Einsendeschluss ist der 30. Juni 2021. Ende September 2021 erfahren alle Teilnehmer*innen, ob sie Preisträger geworden sind oder nicht. Die Preisverleihung planen wir für November 2021, voraussichtlich bei einem der drei ausgewählten Preisträger. Mehr Infos unter -
IDEENSTARK 2021
In diesem Jahr vergibt die MFG Baden-Württemberg zum fünften Mal die Auszeichnung IDEENSTARK an Kultur- und Kreativschaffende aus Baden-Württemberg. Sei dabei und werde eine*r von zehn Ideenstarken 2021. Gewinne damit einen Platz im einjährigen IDEENSTARK Programm und verwirkliche dich, deine Geschäftsidee, dein Projekt oder deine Unternehmung! Bis zum 7. Juni 2021 kannst du dich bewerben. Dein Leben ist Design, Kunst, Musik oder Tanz? Du brennst für Architektur oder Stadtentwicklung? Du bist kreativ im Bereich Games, Apps, Podcast oder Film? Du willst schreiben, erfinden oder produzieren? Vielleicht bist du Impulsgeber*in in einem ganz anderen Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft oder arbeitest an einer Schnittstelle zu anderen Branchen und Themenfeldern. In allen Fällen bist du hier genau richtig! Mach mit und werde Ideenstarke*r 2021! Präsentiere dich und deine Idee, dein Unternehmen oder Projekt – unabhängig davon, ob du dich damit noch im Entwicklungsprozess befindest oder bereits in der Umsetzung bist. Bewerben kann man sich als Einzelperson und als Team von mehreren Gründungsmitgliedern und Initiator*innen. Nur drei Dinge braucht die MFG für eine Teilnahme: 1.Eine Beschreibung der Idee bzw. Geschäftstätigkeit 2.Ein kurzes Statement zur Motivation: Warum willst du bzw. wollt ihr am Programm teilnehmen? 3.Eine kleine Vorstellungsrunde: Wer steckt hinter der Idee, dem Projekt, dem Unternehmen? Bewerbungsschluss ist am 7. Juni 2021. Das Bewerbungsformular findet Ihr hier >> Teilnahmebedingungen Wer kann sich bewerben? Alle Akteure und Projekte aus der Kultur- und Kreativwirtschaft in Baden-Württemberg können sich bewerben. Egal, ob allein oder mit dem gesamten Team, ob es die Idee nur auf dem Papier gibt oder schon umgesetzt wird. Es gibt keine Altersbegrenzung. Wichtig ist, dass der Geschäftssitz des Unternehmens bzw. der Wohnsitz der Bewerberin / des Bewerbers in Baden-Württemberg liegt. Befindet sich das Projekt noch im Ideenstadium und es besteht kein Unternehmen gilt der Wohnsitz der Bewerberin / des Bewerbers. Es können auch Ideen zugelassen werden, deren Realisierung speziell für Baden-Württemberg geplant sind und die Bewerberin bzw. der Bewerberin den eigenen Wohnsitz nicht in Baden-Württemberg gemeldet hat. Wie kann man sich bewerben? Via Online-Formular auf www.ideenstark.mfg.de. Für die Bewerbung reichen drei Dinge: Eine kurze Beschreibung der Idee / des Unternehmens / des Projekts, ein paar Informationen zur Person oder zum Team und eine kurze Begründung, warum man am Programm IDEENSTARK teilnehmen möchte. Auswahlverfahren Die Auswahl verläuft in zwei Schritten: Aus allen Einsendungen werden insgesamt 18 Bewerberteams zu persönlichen Auswahlgesprächen eingeladen. Hier gibt es die Möglichkeit noch einmal persönlich die Jury von der eigenen Idee zu begeistern, aber auch selbst Fragen zu stellen, Feedback für den weiteren unternehmerischen Weg zu erhalten und sein Netzwerk zu erweitern. Was ist der Nutzen? Die Preisträger*innen erwartet ein Jahr, in dem sie ihre Ideen, Projekte und Unternehmen nach vorne bringen und für die Zukunft stärken. Zur Auszeichnung gehört ein einjähriges Förderprogramm und umfassendes Gewinnerpaket. Es beinhaltet Workshops und individuelle Coachings zur Strategie- und Geschäftsmodellentwicklung, eine Imagetrailer-Produktion mit professionellem Filmteam zur eigenen Unternehmensdarstellung sowie Zugang zu einem breitem Netzwerk aus Mentor*innen und erfahrenen Unternehmerpersönlichkeiten und vieles mehr. -
Förderprogramm des Fonds Soziokultur für junge Kulturinitiativen
Engagement ist auch in der Soziokultur keine Selbstverständlichkeit, sondern bedarf einer besonderen Motivation und Unterstützung. Das gilt insbesondere für junge Menschen mit guten Ideen, die erste persönliche Projekterfahrungen mit Kunst und Kultur sammeln wollen und dabei auch finanzielle Hürden überwinden müssen. Mit seinem zusätzlichen Förderprogramm für junge Initiativen will der Fonds Soziokultur Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren die Möglichkeit geben, eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld zu entwickeln und umzusetzen. Es hat den Anspruch, die kreativen Potentiale junger Menschen zu fördern. Ziel ist dabei, Jugendliche zum (längerfristigen) Engagement im soziokulturellen Praxisfeld zu ermutigen und Wege der Verwirklichung von guten Ideen aufzuzeigen. Antragsfristen: 2. Mai und 2. November eines Jahres Antragssumme: Max. 4.000 Euro, jedoch max. 80 % der Projektgesamtkosten Antragsberechtigt: Junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die gemeinsam mit anderen ein Soziokultur-Projekt verwirklichen möchten Vereine können den Antrag stellvertretend für jungen Menschen stellen (z.B. für FSJler*innen), wenn das beantragte Projekt ein eigenständiges und selbständiges Projekt dieser jungen Menschen ist und der Verein "nur" die finanztechnische Abwicklung für das Projekt übernimmt. es muss aus dem Antrag (Selbstdarstellung) erkennbar sein, dass das Projekt in eigener Verantwortung der Jugendlichen geplant und realisiert werden soll Kosten-/Finanzplan: Ausweis der gesamten Kosten des Projektes im Kostenplan keine Quotenvorgabe für die Bereitstellung von Eigen- und Drittmitteln Drittmittel müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt sein Projektbeginn: Die Vorhaben dürfen (einschl. der Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den Entscheidungssitzungen der zuständigen Kuratoriumskommission beginnen Antragsfrist 2. Mai: Projektbeginn frühestens Mitte Juli des Jahres Antragsfrist 2. November: Projektbeginn frühestens Ende Januar des Folgejahres Die Projektmittel sind nicht an das Haushaltsjahr gebunden Projektende: Die Projekte müssen nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden Förderentscheidung: Ca. 8 bis 10 Wochen nach Ablauf der Antragsfristen durch eine Kuratoriumskommission (2 Kuratoriumsmitglieder und 2 stimmberechtigte junge Personen Nicht förderfähig Es dürften grundsätzlich keine investiven Ausgaben in den Kostenplänen enthalten sein (= Kauf von Immobilien, Renovierung von Räumen, Kauf von Technik oder Büromöbeln etc. ab 800 € je Einzelanschaffung). In den Kostenplänen dürfen keine unbaren Leistungen enthalten sein (ehrenamtliche Arbeit, kostenlose zur Verfügungstellung von Räumen oder Technik, Sachspenden von Material). Es dürfen nur Ausgaben kalkuliert werden, zu denen es später eine Geldbewegung geben wird. Das Portal für Anträge auf Förderung findet Ihr hier >> -
Allgemeine Projektförderung des Fonds Soziokultur
Die Allgemeine Projektförderung ist das Hauptförderprogramm des Fonds Soziokultur. Es steht unter dem Motto „Wettbewerb um die besten Projektideen“. Was wird gefördert Der Fonds Soziokultur fördert nur zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstlern und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig. Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ – ihnen werden gesucht. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte. Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten etc.) kann nicht gefördert werden. Wer kann einen Antrag stellen Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften private Stiftungen und auch öffentliche Einrichtungen. Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor öffentlichen Antragstellern. Antragsfristen Die Antragsfrist endet immer am 2. Mai und 2. November eines Jahres. Der Antragsvordruck ist vier Wochen vorher im Online-Portal "Antragstellung" geöffnet. Wie viel kann beantragt werden? Mindestens 3.000 Euro - maximal 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets des beantragten Projektes. Projektlaufzeit Die Vorhaben dürfen (einschl. der kostenrelevanten Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den Entscheidungssitzungen des Fonds-Kuratoriums beginnen: Antragsfrist 2. Mai: Projektstart frühestens Mitte Juli des Jahres Antragsfrist 2. November: Projektstart frühestens Ende Januar des Folgejahres Das Projekt muss nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden, der Fonds Soziokultur kann jahresübergreifend fördern. Die Projekte dürfen nicht länger als 3 Jahre andauern. Kosten- und Finanzierungsplan Es gibt keine Quotenvorgabe für die Bereitstellung von Eigen- und Drittmitteln. Es ist also möglich, einen Antrag einzureichen, der nur aus der beantragten Förderung Fonds Soziokultur und beantragten Mitteln bei anderen Zuwendungsgebern besteht. Eine 100 %-Förderung durch den Fonds Soziokultur ist nicht möglich. Geplante Drittmittel müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt sein. Im Förderantrag wird ein Kosten- und Finanzierungsplan (KoFi) abgefragt. Nach einer Bewilligung kann ein KoFi formlos zugesandt werden. Hier finden Sie einen Vorschlag für eine solchen Plan: Muster-Kostenplan (Excel-Tabelle). Was muss im Kosten- und Finanzierungsplan angegeben werden? Der Kosten- und Finanzierungsplan sollte die gesamten Kosten des Projektes ausweisen Im Kostenplan sollen nur Kosten kalkuliert werden, zu denen es später eine belegbare Geldbewegung geben wird (keine sog. Eigenleistungen wie z.B. ehrenamtliche Arbeit, kostenlose Bereitstellung von eigener Technik, kostenlose Nutzung von Räumen, Sachspenden etc.). Als Eigenanteil dürfen nur Beträge angegeben werden, die später in Euro zum Ausgleich von Ausgaben zur Verfügung stehen (= Geldbewegung). Die Ausgaben sollen zu sinnvollen Kostenpositionen zusammengefasst werden. Bitte ergänzen Sie jedoch in Klammern immer Ihre Kalkulationsgrundlage (z.B. bei Honoraren Anzahl der Personen, Honorarsatz, Kalkulierter Stundenaufwand o.ä.) Was sind förderfähige Ausgaben? Grundsätzlich sind alle Ausgaben (außer Investitionen) förderfähig, die später im Projektzusammen in Euro entstehen. Das können sein: Honorarkosten Anteilige Personalkosten von festangestelltem Personal Es muss aufgeschlüsselt werden, mit wie vielen Stunden das Personal für das Projekt freigestellt oder ob der Arbeitsvertrag für die Dauer des Projektes aufgestockt wird Der/Die Antragsteller*in muss im Antrag darüber informieren, ob er/sie für dieses Personal eine institutionelle Förderung erhält. Sind die Personalkosten bereits über eine Regelförderung (teil-)finanziert, sollte diese Regelförderung in der Einnahmenliste unter Drittmittel mit dem Hinweis "Regelförderung" auftauchen Ehrenamtspauschalen (wenn diese tatsächlich ausgezahlt werden) Miete von Räumlichkeiten Werbung, Drucke Plakate/Flyer, Bau Bühnenbild etc. Miete von technischem Equipment Reisekosten/Übernachtungskosten Kauf von Kleinstmaterialien (Anschaffungen unter 800 € netto je Einzelanschaffung) Gema, KSK, sonst. Gebühren Was sind NICHT-förderfähige Ausgaben? Investive Ausgaben: Der Fonds Soziokultur darf keine investiven Ausgaben fördern. Dies sind alle Anschaffungen über 800 € netto je Einzelanschaffung. Sollte der Kostenplan allerdings nur aus Anschaffungen von Kleinstmaterialien (unter 800 €) bestehen und keine sonstigen Ausgaben (z.B. Honorare) enthalten, ist der Antrag in seiner Gesamtheit wieder als investiver Antrag zu werten und somit von einer Förderung ausgeschlossen. Verwaltungskostenpauschale: Es kann keine pauschale Abrechnung von Büro- oder Verwaltungsausgaben anerkannt werden. Später müssen alle Ausgaben mit Einzelbelegen nachgewiesen werden (jeder Portokauf, Kauf von Druckpatronen, Telefongebühr etc.). Fahrtkostenpauschalen: Reisekosten müssen nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet werden. Pauschale Erstattungen sind nicht förderfähig. Eigenleistungen, Beistellungen: Ausgaben, zu denen es später keine Zahlungsbewegung geben wird (ehrenamtlich Leistungen, Honorarverzicht, kostenlose Nutzung von Räumen oder Technik). Mietausfallgebühren: Hat der/die Antragstellerin eigene Räume, die für das Projekt genutzt werden, kann kein Ausfall einer möglichen Vermietung dieser Räume geltend gemacht werden. Das Portal für Anträge auf Förderung findet Ihr hier >> -
Projekt Schule+Kultur der Stadt Karlsruhe
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf kulturelle Bildung. Durch sie wachsen sie in ihre Rolle als Verantwortungsträger für die Kultur von morgen hinein. Kulturelle Bildung fördert Schlüsselkompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Sie schärft die Sinne und das Vertrauen in die eigene Kreativität und Gestaltungsmöglichkeit, sie verhilft im wahrsten Sinne des Wortes spielend zu Flexibilität, sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit. Unverzichtbar ist die Einbeziehung der Schulen. Dort können alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer sozialen Zugehörigkeit, kulturelle Bildung gleichermaßen erfahren. All dem möchte das Projekt Schule+Kultur Rechnung tragen, indem es Kooperationen zwischen Schulen und Kulturschaffenden initiiert und finanziell unterstützt. Antragsverfahren Anträge können nur von Kooperationsgemeinschaften gestellt werden, die aus Kulturschaffenden | Kultureinrichtung und einer Schule bestehen. Ein Antrag kann entweder durch die Schule oder die Kulturschaffenden eingereicht werden. Achten Sie bitte darauf, dass das einzureichende Projekt von allen Projektbeteiligten mitgetragen wird. Die Anträge für Schule+Kultur können dieses Jahr im Zeitraum vom 1. März bis einschließlich dem 03. April online mit dem eingestellten Antragsformular gestellt werden >> Schriftlich eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt! Schulen und Kulturschaffende können jeweils maximal zwei Anträge, Kultureinrichtungen maximal drei Anträge einreichen. Eine kurze, aussagekräftige Projektbeschreibung mit Darstellung der künstlerischen und pädagogischen Qualität der Arbeit und Kostenplan ist beizufügen (max. 2 Seiten). Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Bei Projekten, die zwischen 9 und 12 Uhr angeboten werden, ist eine Begründung abzugeben. Folgeanträge sollen den Projektverlauf darstellen. Der | die Kulturschaffende | Kultureinrichtung erstellt einen Kostenplan. Darin enthalten sind: Dauer einer Einheit in Unterrichtsstunden und Häufigkeit (ein Schulhalbjahr 18 Termine oder ein ganzes Schuljahr 36 Termine, zuzüglich Präsentation) Honorar pro Unterrichtsstunde (maximal 35 Euro) Honorar für Vor- und Nachbereitung des Gesamtprojektes Kosten für Sachmittel (genaue Aufstellung des Verbrauchsmaterials; sofern nicht an der Schule vorhanden, Leihgebühren). Hinweis: Anschaffungen etwa für Instrumente, Laptop, Kamera werden nicht anerkannt. Einnahmen (beispielsweise Förderverein, Stiftungen) Vergabeverfahren Über die Anträge und die Zuschusshöhe (in der Regel volle Finanzierung) entscheidet eine Fachjury unter Leitung des Kulturbüros. Es besteht kein Anspruch auf Förderung! In der Regel erfolgt eine Förderung in maximal zwei aufeinander folgenden Schuljahren. Folgeanträge müssen immer besonders begründet werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist eine Förderung auch im dritten Jahr möglich, wenn die Finanzierung des Projektes zu 50 Prozent aus Drittmitteln gesichert ist und eine Begründung (Darstellung des Projektverlaufs) durch die Schule vorliegt. Wird der Antrag bewilligt, verschickt das Kulturbüro eine Kooperationsvereinbarung. Diese muss von der Kooperationsgemeinschaft unterschrieben werden: Zum einen von der | dem Kulturschaffenden | Kultureinrichtung, zum anderen von der Schulleitung. -
Katalogförderung für junge Kunstschaffende
Mit seinem Katalogförderungsprogramm unterstützt das Land junge Künstler*innen dabei, mehr Sichtbarkeit zu erlangen. Dafür können Künstler*innen der bildenden Kunst eine Förderung von bis zu 10.000 Euro erhalten. Auch dieses Jahr unterstützt das Kunstministerium wieder Stipendiat*innen, Absolvent*innen der Kunsthochschulen im Land sowie Institutionen mit seinem Katalogförderungsprogramm. Ziel ist es, vor allem für junge Künstler*innen mehr Sichtbarkeit zu schaffen. Für Publikationen, die ein analoges oder digitales öffentliches Präsentationsformat – beispielsweise eine Ausstellung oder eine Performance – dokumentieren, können Künstler*innen der bildenden Kunst eine Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro erhalten. Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Einbeziehung einer wechselnden, unabhängigen Fachjury. Die Katalogförderung ist Teil der Kunstförderung des Landes. Ziel ist es, den Kunststandort Baden-Württemberg zu stärken. Hierzu sollen die strukturellen Bedingungen für die Kunstschaffenden und Kunstvermittler*innen verbessert werden. Ein weiteres Augenmerk liegt darauf, die Kunstszene besser zu vernetzen und zu professionalisieren. Zuwendungsempfänger*innen können sein: Stipendiat*innen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, der Bundesrepublik Deutschland (Cité internationale des arts Paris, Deutsche Akademie Rom Villa Massimo und Casa Baldi, Deutsches Studienzentrum in Venedig) oder der Kunststiftung Baden-Württemberg, deren Stipendium bei Antragstellung nicht länger als zehn Jahre seit Antragstellung zurückliegt Absolvent*innen der staatlichen Kunsthochschulen und Kunstakademien sowie der privaten Kunsthochschulen in Baden-Württemberg, deren Abschluss nicht länger als zehn Jahre seit Antragstellung zurückliegt Institutionenmit Sitz in Baden-Württemberg, die sich mit einem regelmäßigen Ausstellungsprogramm an ein allgemeines Publikum wenden und eine Publikation im Rahmen einer Ausstellung oder eines öffentlichen Präsentationsformats realisieren Zuwendungsvoraussetzungen Das Publikationsvorhaben darf noch nicht begonnen sein ausschließlich zur Herstellung einer Publikation im Zusammenhang mit einer Ausstellung oder einem anderen, öffentlichen Präsentationsformat stehen die Förderung erfolgt einmalig die geplante Publikation sollte eine Mindestauflage von 100 Exemplare haben, es müssen mindestens drei Druckerei-Angebote eingeholt werden eine Doppelförderung mit Mitteln aus dem Stipendienprogramm 2021 des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist ausgeschlossen Weitere Informationen und die Unterlagen für das Online-Antragsverfahren sind auf der Webseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst hier abrufbar >> Das Bewerbungsformular findet Ihr hier >> Bewerben können sich Kunstschaffende bis zum 3. Mai 2021.