• Latitude49 / Freiraum für Vordenker*innen-Stipendium

    Die Hoepfner Stiftung ruft in Kooperation mit CyberForum e.V. das Latitude49 / Freiraum für Vordenker*innen-Stipendium für innovative Konzepte und Gründungsideen aus. Gesucht werden Visionär*innen mit Realitätssinn: Bewerbt euch bis zum 15. April 2022 mit zukunftsweisenden Konzepten zu einem nachhaltigen, sinnerfüllten Zusammenleben in einer digitalen Zukunft! Das können Themen sein wie Smart Quarter, Urban Living, generationenübergreifende Vernetzung oder Social Impact. Eure Ideen bringt ihr in einem kreativen, hochtechnologischen Umfeld zwischen Tradition und Gründergeist voran: Das Zukunftslabor im Herzen der TechnologieRegion Karlsruhe liegt in einem wachsenden Quartier, das mitgestaltet werden kann.: Ein Jahr lang seid ihr umgeben von einer eindrucksvollen Brauerei aus rotem Sandstein, einer Gründerzeit-Villa, dem Alten Malzwerk mit seinen erfolgreichen Start-Ups und zahlreichen Hightech-Unternehmen sowie einem Mehrgenerationenhaus. Zukünftig entsteht hier außerdem der SMART PRODUCTION PARK im iWerkx – Zentrum für Industrie 4.0. Das Latitude49-Stipendium ermöglicht Vordenker*innen aller Fachrichtungen und Generationen, kreative Produktionsprozesse an der Seite von Coaches aus Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Politik (> Mentoren) voranzutreiben. Das Stipendium bietet neben einem monatlichen Grundeinkommen von 1.000 Euro sowie der Übernahme der Materialkosten in Höhe von bis zu 8.000 Euro vor allem die Chance, ein Jahr lang kostenfrei und konzentriert in einem hochmodernen Doppelcontainer inmitten eines innovativen Umfeldes auf dem Hoepfner-Areal zu arbeiten und Teil eines einzigartigen Netzwerks zu werden. Von der Ausschreibung zum Stipendien-Start Online-Bewerbungen (Einzelpersonen oder kleine Teams) bis 15. April 2022 (> Bewerben). Die Finalist*innen nehmen automatisch an einem halbtägigen Coaching 12. Mai 2022 (voraussichtlich online) sowie am 03. Juni 2022 an einem ganztägigen „BoostCamp“ mit Pitch vor einer interdisziplinären Jury im CyberForum e.V. auf dem Hoepfner-Areal teil. Anschließend werden die Gewinner*innen des Latitude49 / Freiraum für Vordenker-Stipendiums ausgewählt und informiert. Save the Date: Die Latitude49-Stipendiat*innen werden am 14.Juli 2022 beim alljährlichen Stifterfest der Hoepfner Stiftung in Karlsruhe feierlich der Öffentlichkeit präsentiert. Anschließend beginnt das Stipendienjahr mit dem Bezug des Containers.
    Doppelcontainer Zukunftslabor Latitude49, Bild: Hoepfner-Stiftung
  • Ausschreibung Schmuck+ 2022 - Alter Schlachthof Pforzheim

    Die erste Schmuck+ in Kooperation mit dem Alten Schlachthof Pforzheim war 2021 ein voller Erfolg. Am ersten Juliwochenende 2022 geht die Schmuck+ im Alten Schlachthof Pforzheim in die zweite Runde. Es soll wieder ein breites Spektrum an Schmuck, Design und Objekte der Alltagskultur gezeigt werden. Parallel wird in Pforzheim 2022 das Reuchlinjahr gefeiert, bei dieser Veranstaltung, die über Pforzheim hinaus strahlen wird, wollen sie dabei sein und ihre Veranstaltung Schmuck+ Reuchlin nennen. Das heißt es wird innerhalb der Veranstaltungsräume in der Zeit der Schmuck+ eine Ausstellung, Events oder eine Installation geben, die an Johannes Reuchlin erinnern wird. Diese Veranstaltung versteht sich als Forum für gestalterisch anspruchsvollen, zeitgenössischen Schmuck und Objekte der Alltagskultur und wird in diesem Sommer in Zusammenarbeit mit der Gewerbekultur Alter Schlachthof Pforzheim organisiert. Diese Schmuck+ Reuchlin ist der Auftakt zu einer jährlich wiederkehrenden Ausstellung, die zum festen Bestandteil der Stadtkultur Pforzheims werden soll. Der ehemalige Alte Schlachthof Pforzheim ist momentan der ideale Ort, in den Zeiten der Pandemie, Kunst und Kultur in großzügigem Rahmen zu präsentieren. Das weitläufige Gebäude bietet mit seinem rauen und rohen Industriecharme viel Raum, Platz und Licht, um uns Schmuckschaffenden einen hervorragenden Ort für die Ausstellung und Präsentation unserer Arbeiten zu ermöglichen. Es sind vielfältige und interessante Raumsituationen vorhanden, die ganz individuell gestaltet und bespielt werden können. Die Bewerbungsphase für die Schmuck+ Reuchlin 2022 hat begonnen und ist bis zum 25.04.2022 möglich. Zur Schmuck+ Reuchlin werden Gestalterinnen und Gestalter von zeitgenössischem, designorientiertem und / oder künstlerischem Schmuck und Objekt zugelassen. Es dürfen nur selbstentwickelte Produkte ausgestellt und zum Verkauf angeboten werden. Handelsware ist nicht zulässig. Zugelassen werden zudem Designer:Innen, Künstler:innen und künstlerisch arbeitende Goldschmied:Innen und Werkstätten. Student:innen von Hochschulen für Gestaltung sowie Schüler:innen von Goldschmiedeschulen und des Berufskollegs für Schmuck sind ebenfalls eingeladen, sich zu bewerben.
    Schmuck+ Alter Schlachthof Pforzheim
  • Projekt Schule+Kultur der Stadt Karlsruhe

    Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf kulturelle Bildung. Durch sie wachsen sie in ihre Rolle als verantwortliche Personen für die Kultur von morgen hinein. All dem möchte das Projekt Schule+Kultur Rechnung tragen, indem es Kooperationen zwischen Schulen und Kulturschaffenden finanziell unterstützt. Kulturelle Bildung fördert die Schlüsselkompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Sie schärft die Sinne und das Vertrauen in die eigene Kreativität und Gestaltungsmöglichkeit, sie verhilft spielend zu Flexibilität, sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit. Kulturschaffende Karlsruher Kulturinstitutionen und kulturpädagogische Einrichtungen sowie Künstlerinnen und Künstler aus allen Bereichen der Kultur mit pädagogischer Erfahrung können Teil der Kooperationsgemeinschaft Schule+Kultur werden. Der Stadt Karlsruhe ist sehr an der Unterstützung einzelner Künstlerinnen und Künstler gelegen. Voraussetzung für die Teilnahme ist: Der Nachweis der pädagogischen Erfahrung | Qualifizierung und ein Führungszeugnis Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit der Schule Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen Arbeitsschwerpunkt in Karlsruhe Die Umsetzung des Projekts gestaltet jede Schule in Zusammenarbeit mit den Kulturschaffenden individuell. Die Projekte sind über ein Schulhalbjahr (18 Termine) oder über ein ganzes Schuljahr (36 Termine) fest in den Schulalltag integriert und finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit, vorzugsweise wöchentlich für eine oder zwei Schulstunde | n statt. Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt und ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Schulen Das Projekt Schule+Kultur bietet die Chance, sich zu einer Schule mit kulturellem Profil zu entwickeln. Gefördert werden Schulen in Karlsruhe. Jede Schule kann zwei Anträge pro Schuljahr stellen. Der Förderschwerpunkt liegt auf Projekten, die geeignet sind neue Impulse in die Schule zu tragen. Voraussetzung für die Teilnahme ist: Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit den Kulturschaffenden Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen Die Angebote sind verbindlich und kontinuierlich: Die Projekte sind über ein Schulhalbjahr (18 Termine) oder über ein ganzes Schuljahr (36 Termine) fest in den Schulalltag integriert und finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit, vorzugsweise wöchentlich für eine oder zwei Schulstunde | n statt. Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Bei Projekten, die zwischen 9 und 12 Uhr angeboten werden, ist eine Begründung abzugeben. Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt. Besonders gefördert werden Kooperationen mit mehreren Schulen. Räumliche und materielle Voraussetzungen werden von der Schule verlässlich bereitgestellt. Die Aufsichtspflicht liegt bei der Schule, eineverantwortliche Lehrkraft wird genannt. Antragsverfahren Anträge können nur von Kooperationsgemeinschaften gestellt werden, die aus Kulturschaffenden | Kultur-einrichtung und einer Schule bestehen. Ein Antrag kann entweder durch die Schule oder die Kulturschaffenden eingereicht werden. Achten Sie bitte darauf, dass das einzureichende Projekt von allen Projektbeteiligten mitgetragen wird. Die Anträge für Schule+Kultur können jedes Jahr ausschließlich im Zeitraum vom 1. März bis spätestens 31. März online mit dem eingestellten Antragsformular unter folgendem Link gestellt werden: https://www.karlsruhe.de/b1/kultur/kinderinstitutionen/schuleundkultur/antrag.de Schriftlich eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt! Schulen und Kulturschaffende können jeweils maximal zwei Anträge, Kultureinrichtungen maximal drei Anträge einreichen. Eine kurze, aussagekräftige Projektbeschreibung mit Darstellung der künstlerischen und pädagogischen Qualität der Arbeit und Kostenplan ist beizufügen (max. 2 Seiten). Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Bei Projekten, die zwischen 9 und 12 Uhr angeboten werden, ist eine Begründung abzugeben. Folgeanträge sollen den Projektverlauf darstellen. Der | die Kulturschaffende | Kultureinrichtung erstellt einen Kostenplan. Darin enthalten sind: Dauer einer Einheit in Unterrichtsstunden und Häufigkeit (ein Schulhalbjahr 18 Termine oder ein ganzes Schuljahr 36 Termine, zuzüglich Präsentation) Honorar pro Unterrichtsstunde (maximal 35 Euro) Honorar für Vor- und Nachbereitung des Gesamtprojektes Kosten für Sachmittel (genaue Aufstellung des Verbrauchsmaterials; sofern nicht an der Schule vorhanden, Leihgebühren). Hinweis: Anschaffungen etwa für Instrumente, Laptop, Kamera werden nicht anerkannt. Einnahmen (beispielsweise Förderverein, Stiftungen) Vergabeverfahren Über die Anträge und die Zuschusshöhe (in der Regel volle Finanzierung) entscheidet eine Fachjury unter Leitung des Kulturbüros. Es besteht kein Anspruch auf Förderung! In der Regel erfolgt eine Förderung in maximal zwei aufeinander folgenden Schuljahren. Folgeanträge müssen immer besonders begründet werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist eine Förderung auch im dritten Jahr möglich, wenn die Finanzierung des Projektes zu 50 Prozent aus Drittmitteln gesichert ist und eine Begründung (Darstellung des Projektverlaufs) durch die Schule vorliegt. Wird der Antrag bewilligt, verschickt das Kulturbüro eine Kooperationsvereinbarung. Diese muss von der Kooperationsgemeinschaft unterschrieben werden: Zum einen von der | dem Kulturschaffenden | Kultureinrichtung, zum anderen von der Schulleitung.
    Symbolbild Schule und Kultur, Bild: Canva
  • OPEN CALL - Media Arts Film Scholarship 2022

    Medienkunst ist universell. Im Blick auf die freie Filmszene diversifizieren sich mittlerweile zahlreiche medienkünstlerische Strömungen im Subgenre „Film als Medienkunst“. Das Filmboard Karlsruhe möchte zusammen mit den INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe unabhängigen Filmemachern ohne große finanzielle Möglichkeiten eine Produktionsmöglichkeit für ein Low-Budget-Projekt im Wert von 3000 Euro bieten. Daher wird das "Media Arts Film Scholarship 2022" im Rahmen von "Karlsruhe – UNESCO City of Media Arts" ausgelobt. Für dieses Stipendium gesucht werden artifizielle Kurzfilmideen, die auf kreative und außergewöhnliche Weise eine Geschichte erzählen. Egal ob Ihr eine fiktive, experimentelle, mokumentarische oder dokumentarische Kurzfilm-Idee habt – schickt sie uns zu und überzeugt unsere Jury von Eurem Projekt. Die Filmidee sollte eine Laufzeitlänge von 10 Minuten nicht überschreiten und noch nicht umgesetzt worden sein. Eine Fachjury wird aus allen Einreichungen eine Idee auswählen, die dann in Zusammenarbeit mit Karlsruher Filmemacher*innen umgesetzt wird. Die Premiere Eures Films wird im Rahmen der INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe stattfinden. Diese Ausschreibung richtet sich an alle Kreativschaffenden, die im Bereich "Medienkunst" und/oder „Film“ tätig sind, auch studentische Projekte sind willkommen. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Angesprochen werden sollen insbesondere Medienkünstlerinnen und -künstler aus den anderen UNESCO Creative Cities of Media Arts. Eine Teilnahme steht aber auch für alle anderen Filmemacher*innen und Medienkünstler*innen offen. Der Preis des Awards besteht aus einem Produktionsstipendium, das dem Gewinner ermöglicht, mit Unterstützung des Filmboards Karlsruhe (z. B. in Form von Drehbuchentwicklung, Dreh in Karlsruhe, Postproduktion oder  Musikkomposition) ein professionelles Medienkunst-Filmprojekt zu realisieren. Entstehen soll dabei ein experimenteller Kurzfilm, der sich thematisch mit den aktuellen Fragestellungen unserer Gesellschaft auseinandersetzt. Bitte reicht Eure Projektidee bis zum 31. Mai 2022 über dieses ONLINE-FORMULAR ein.
    Media Arts Film Scholarship
  • KuLO – Kunst- und Kultureinrichtungen als Lernende Organisationen

    WARUM KuLO? Unsere gegenwärtige Gesellschaft steht vor drängenden Fragen und umfangreichen Transformationsprozessen. Zunehmendes Tempo sowie die eingeschränkte Vorhersehbarkeit, hohe Komplexität und Diversität von Erwartungen fordern alle gesellschaftlichen Bereiche heraus. Wie können Sie als Akteur:innen aus Kunst- und Kultureinrichtungen diesen zentralen Themen begegnen und sich gleichzeitig dem großen Innovations- und Veränderungsdruck stellen? Kompetenzen wie das flexible Reagieren auf Entwicklungen im gesellschaftlichen und institutionellen Umfeld und das kontinuierliche Anpassen von Prozessen können hier zukunftsweisend wirksam werden. Gleichzeitig gilt es, die eigenen Strukturen und das Miteinander auf einen respektvollen, offenen und transparenten Umgang hin auszurichten. Diese Fähigkeiten und Bewältigungsstrategien lassen sich unter dem Begriff „Agilität“ zusammenfassen. Teams und Einrichtungen, die sich in diesem Sinne aufstellen, werden auch als Lernende Organisationen bezeichnet. Mit KuLO wollen wir dieses agile Know-how speziell für Mitarbeitende und Einrichtungen aus dem Kunst- und Kulturbereich nutzbar machen. Wir wollen Sie dabei unterstützen, für derzeit akute Fragen und Herausforderungen passende Transformationsprozesse in Ihren Häusern aufzusetzen. So können Sie auf längere Sicht eigenständig, selbstbewusst und flexibel auf gesellschaftliche Herausforderungen reagieren. Für wen ist KuLO? Sie wollen mit Ihrer Institution ein diverses Publikum ansprechen und einbeziehen? Sie haben den Auftrag, Barrieren für die Nutzung Ihrer Institution abzubauen? Sie sind auf der Suche nach Strategien, mit denen Sie Ihre Einrichtung ressourcenschonend oder digital aufstellen können? Sie wünschen sich für diese Vorhaben Impulse und professionelle Begleitung? KuLO richtet sich an Mitarbeitende aus Kunst- und Kulturinstitutionen in Baden-Württemberg, die daran mitwirken wollen, das eigene Haus wandlungsfähig zu machen und für die komplexen Fragestellungen der Gegenwart und Zukunft besser aufzustellen. Dank einer Förderung durch den Europäischen Sozialfonds ist die Teilnahme am Programm in der Pilotphase (2022) gebührenfrei. Was KuLO bietet und ausmacht Das KuLO-Qualifizierungsprogramm vermittelt Methoden agiler Zusammenarbeit in Teams und Projekten mit Blick auf die spezifische Situation von öffentlichen Kultureinrichtungen. Es begleitet Sie bei Ihrem individuellen Projektvorhaben in einem der Themenbereiche Audience Development, Barrierefreiheit, Digitalität oder Nachhaltigkeit. Im Fokus steht hierbei eine Verbindung forschungsbasierten Wissens zu aktuellen Diskursen mit methodischen Anregungen. Wann können sie sich bewerben? Eine Bewerbung zur Teilnahme ist vom 16.12.2021 bis 31.01.2022 möglich. Wie können Sie sich bewerben? Um uns ein Bild von Ihnen und Ihrer Kultureinrichtung machen zu können, benötigen wir den vollständig ausgefüllten Online-Bewerbungsbogen mit folgenden Informationen: Angaben zu Ihrer Person und Institution Stichworte zu Ihrer Ausbildung und Ihren beruflichen Stationen Angaben zu Ihrem gewünschten Inhaltsschwerpunkt und Ihrer ganz persönlichen Fragestellung sowie zu Ihrem:Ihrer Tandempartner:in Eine Einsicht zu Ihrer Motivation in Form eines kurzen Textes Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um Ihre Bewerbung und vermitteln bei der Suche nach Tandempartner:innen. Sprechen Sie uns an.
    Symboldbild Start-Up, Bild: Canva
  • Preise zum Neuen Europäischen Bauhaus: Jetzt bewerben!

    Seit dem 18. Januar nimmt die Europäische Kommission Bewerbungen für die Preise zum Neuen Europäischen Bauhaus 2022 entgegen. Nach dem Erfolg der ersten Preise, für die im letzten Jahr über 2.000 Bewerbungen eingingen, werden in der Ausgabe 2022 neue inspirierende Beispiele für die Veränderungen ausgezeichnet, die die Initiative in unserem täglichen Leben, unseren Lebensräumen und unserem Erleben bewirken soll. Wie schon in der ersten Ausgabe werden mit den Preisen zum Neuen Europäischen Bauhaus 2022 Ideen junger Talente sowie bestehende Projekte für Nachhaltigkeit, Inklusivität und Ästhetik belohnt, die den europäischen Grünen Deal zu den Menschen und den lokalen Gemeinschaften tragen. Preise werden für Projekte und Ideen, die zu attraktiven, nachhaltigen und inklusiven Orten beitragen, in vier Kategorien vergeben: Rückbesinnung auf die Natur, Wiedererlangung eines Zugehörigkeitsgefühls, Vorrang für Orte und Menschen, die Unterstützung am stärksten benötigen, Förderung einer langfristigen, auf den Lebenszyklus ausgerichteten und integrierten Denkweise im industriellen Umfeld. Diese Kategorien spiegeln die vier thematischen Schwerpunkte des Wandels wider, an denen sich das Neue Europäische Bauhaus orientiert. Sie wurden in der „Phase der gemeinsamen Gestaltung“ der Initiative festgelegt, zu der Tausende von Personen und Organisationen ihre Sicht und ihre Erfahrungen beigetragen hatten. Die Einreichungen werden anhand der drei Kernwerte der Initiative bewertet: Nachhaltigkeit, Ästhetik und Inklusivität. Interessierte Personen aus allen Mitgliedstaaten und aus aller Welt sind aufgefordert, sich zu bewerben, sofern ihre Projekte und Ideen in der Europäischen Union angesiedelt sind. In jeder der Kategorien gibt es zwei parallele Wettbewerbsbereiche: den Bereich „New European Bauhaus Awards“ – für bereits vorhandene Beispiele, die in den letzten zwei Jahren abgeschlossen wurden, und den Bereich „New European Bauhaus Rising Stars“ – für Konzepte oder Ideen junger Kreativschaffender unter 30 Jahren. Zusätzlich zu den 16 von der Jury vergebenen Preisen (ein erster und ein zweiter Platz für jede Kategorie und jeden Wettbewerbsbereich) werden zwei der bestplatzierten Einreichungen über eine öffentliche Abstimmung Sonderpreise verliehen. Insgesamt erhalten so 18 Gewinner ein Preisgeld von bis zu 30 000 EUR sowie ein Kommunikationspaket, die ihnen dabei helfen sollen, ihre Initiativen weiterzuentwickeln und zu bewerben. Bewerbungen können bis zum 28. Februar 2022 um 19:00 Uhr MEZ eingereicht werden. Kandidatinnen und Kandidaten aller Nationalitäten und mit beliebigem Hintergrund sind willkommen, solange ihre Konzepte, Ideen und Projekte in der EU entwickelt oder dort physisch angesiedelt sind. Hintergrund Das neue Europäische Bauhaus ist ein ökologisches, wirtschaftliches und kulturelles Projekt, mit dem Design, Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und Investitionen kombiniert werden sollen, um einen Beitrag zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals zu leisten. Nachdem Präsidentin von der Leyen 2020 in ihrer Rede zur Lage der Union den Startschuss gegeben hatte, wurde das Neue Europäische Bauhaus unter Beteiligung tausender Personen und Organisationen aus ganz Europa und darüber hinaus gemeinsam gestaltet. Im September 2021 stellte die Kommission in einer Mitteilung politische Maßnahmen und Finanzierungsmöglichkeiten vor und überführte die Initiative so aus der Phase der gemeinsamen Gestaltung in die Umsetzungsphase.
    New European Bauhaus Prizes 2022, Bild: European Union - 2021
  • Start-up BW FEMALE FOUNDERS CUP

    Der FEMALE FOUNDERS CUP ist DAS Pitch Event für Frauen in Baden-Württemberg und bietet zehn Gründerinnen und Start-up-Teams mit mindestens 50% Frauenanteil die Chance, ihre Geschäftsidee in drei Minuten vor einer ausgewählten Fachjury und vor der breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Bis zum 17. Februar 2022 können sich Gründerinnen, Unternehmerinnen und Start-ups- und Gründungsteams mit mindestens 50 % Frauenanteil aus ganz Baden-Württemberg bewerben. Die Finalistinnen erhalten direktes Feedback von ausgewiesenen Expertinnen und können sich über einige Benefits freuen: Möglichkeit der Präsentation auf der Start-up BW Plattform fundiertes Pitch- und Kameratraining Foto & Videomaterial des aufgezeichneten Pitches Preisgelder, gefördert durch die L-Bank Der erste Platz des FEMALE FOUNDERS CUP erhält zusätzlich das Ticket für das Start-up BW Elevator Pitch Landesfinale 2022! Sieben der Startplätze werden durch ein Onlinevoting bis zum 17. Februar 2022 vergebenund drei weitere Plätze durch Fachexpertinnen ausgewählt. Teilnahmebedingungen Diese Teilnahmebedingungen regeln ausschließlich die Teilnahme am Start-up BW FEMALE FOUNDERS CUP des „Start-up BW Elevator Pitch“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg (WM).  Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren Sie diese Teilnahmebedingungen. Sie dürfen am Wettbewerb teilnehmen, wenn … Sie und alle weiteren Teammitglieder am Tag des Wettbewerbs (Special Cup) mindestens 18 Jahre alt sind. … Sie zum Zeitpunkt des Wettbewerbs nicht länger als fünf Jahre an der konkreten Umsetzung Ihrer Geschäftsidee gearbeitet haben: Die konkrete Umsetzung einer Geschäftsidee kann zum Beispiel eine Unternehmensgründung, eine Webseite, ein Shop oder die Patentanmeldung beinhalten. Falls Sie in den letzten fünf Jahren ein bestehendes Unternehmen übernommen haben, so ist eine Neuausrichtung beziehungsweise inhaltliche Umgestaltung des Unternehmens notwendig, um am Pitch teilnehmen zu dürfen. Der Veranstalter des Start-up BW Elevator Pitch behält sich vor, den Fall individuell zu prüfen und gegebenenfalls einen Nachweis für das Datum der Unternehmensgründung und über den Umfang der Umgestaltung bei der Unternehmensnachfolge zu verlangen. … Ihr Unternehmen mindestens 50 % Frauenanteil hat … der Standort des Unternehmens in Baden-Württemberg ist. Falls Sie noch nicht gegründet haben, muss die feste Absicht bestehen, das Unternehmen in Baden-Württemberg zu gründen. Ausnahme: der DEHOGA Cup für Gründungsideen aus und für das Gastgewerbe wird bundesweit ausgeschrieben. Es dürfen sich Teams mit Sitz im gesamten Bundesgebiet bewerben. … Sie die Geschäftsidee nicht schon einmal beim Start-up BW Elevator Pitch präsentiert haben. Haben Sie Ihre Geschäftsidee in den vergangenen Wettbewerbsrunden schon einmal vor einer Jury präsentiert, dürfen Sie sich nur mit einer komplett neuen Geschäftsidee erneut bewerben. Dieselbe Person/dasselbe Team darf innerhalb einer Wettbewerbsrunde maximal an einem Special Cup teilnehmen und ihre Idee auf der Bühne präsentieren. Haben Sie sich schon einmal mit einer Idee beworben und konnten sich nicht für einen Pitch qualifizieren, können Sie sich für einen weiteren Special Cup - sofern Ihre Idee themenspezifisch passt - bewerben. … Sie Ihre Bewerbung für den FEMALE FOUNDERS CUP via Online-Formular rechtzeitig und vollständig eingereicht haben. Der Bewerbungsschluss wird pro Special Cup individuell bekannt gegeben. Je früher Sie Ihre Geschäftsidee online anmelden, desto besser, denn die Schnelligkeit Ihrer Bewerbung ist eines der Auswahlkriterien für die Jury. Die Vergabe der insgesamt 10 Startplätze beim Special Cup erfolgt nach dem Ende der Bewerbungsphase durch das Onlinevoting (7 Plätze) und durch die Entscheidung einer Fachjury (drei Plätze). Die Teams mit den Plätzen elf und zwölf aus der Qualifikationsphase dürfen am Pitch Coaching teilnehmen, um sich auf einen eventuellen Nachrücker-Platz (bei Absage/Ausfall eines Teams, das sich in den TOP TEN qualifiziert hat) auf der Bühne des Elevator Pitches vorzubereiten. Das Ergebnis der Qualifikationsphase wird spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung auf www.startupbw.de und den korrespondierenden Social-Media-Kanälen bekanntgegeben. Die qualifizierten Teams und die potenziellen Nachrücker erhalten vom Start-up BW Elevator Pitch Event-Team eine E-Mail mit der Bestätigung über die erfolgreiche Qualifikation und Informationen zur Veranstaltung und den Abläufen. Die Teilnahmebedingungen findet Ihr auch hier >>
    Female Founder Cup
  • Jugendfonds 2022

    PROGRAMM „Partnerschaften für Demokratie“ ist ein Programmbereich im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Laufzeit 2020 - 2024). Mit Mitteln aus dem Jugendfonds können Projekte zur Jugendbeteiligung und andere zum Programmbereich passende Vorhaben gefördert werden. Das Programm wird in Karlsruhe vom Stadtjugendausschuss e.V. verwaltet. Dort ist die Koordinierungs- und Fachstelle eingerichtet. PROJEKTTRÄGER Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit gesellschaftspolitischen Zielsetzungen, zivilgesellschaftliche Gruppierungen und Bürgerinitiativen, freie, gemeinnützige Träger der Jugendarbeit oder der Behindertenhilfe, Organisationen und Verbände der Jugendarbeit, Gruppen von Jugendlichen. FÖRDERFÄHIGE VORHABEN Förderfähig sind alle Vorhaben, die das Ziel haben, ein vielfältiges und demokratisches Miteinander zu stärken. Dies kann geschehen durch Sensibilisierung für die Erscheinungsformen von Diskriminierung, Ausschluss und Abwertung von Gruppen in unserer Gesellschaft, durch Förderung des Engagements gegen rechtsextreme und andere menschenfeindliche Ideologien oder durch die Schaffung von Teilhabe- und Mitgestaltungsmöglichkeiten für Personengruppen, die von Diskriminierung, Ausschluss und Abwertung betroffen sind. Ebenso förderfähig sind Projekte zur Jugendbeteiligung, welche von Jugendlichen selbst entworfen und entwickelt wurden; diese können beliebige Themen behandeln. Schwerpunktmäßig gefördert werden Projekte mit Bezug zu folgenden Themenbereichen: Demokratieförderung Vielfaltsgestaltung Extremismusprävention QUALITÄTSKRITERIEN Die Partnerschaft für Demokratie hat zum Ziel, demokratische Werte zu verankern, eine starke Zivilgesellschaft zu fördern und Teilhabemöglichkeiten insbesondere für benachteiligte Gruppen in unserer Gesellschaft zu fördern. Bei der Entscheidung über Förderung eines Antrags wird auch berücksichtigt, ob und wie die folgenden Kriterien, die wir als wichtig für die Umsetzung der Programmziele erachten, im beantragten Vorhaben umgesetzt werden: - Vernetzung und Kooperation unterschiedlicher Akteure oder Gruppen, - Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements, - Mitgestaltungsmöglichkeiten für die angesprochenen Zielgruppen, - Empowerment bzw. Qualifizierung für Personen(gruppen) oder Multiplikatoren. LEISTUNGEN Über die Koordinierungsstelle im Stadtjugendausschuss e.V. können folgende Leistungen erbracht werden: - fachliche Beratung - finanzielle Förderung ANTRAGSTELLUNG Der Antrag für die Förderung eines Projektes ist schriftlich an die Koordinationsstelle mit Hilfe des zur Verfügung gestellten Antragsformulars zu stellen. Ein Kostenplan ist beizufügen. Förderfähig sind Honorar- und Sachkosten bis zu einer Höhe von 2.000€. Anschaffungen können innerhalb dieses Rahmens in Höhe von max. 800€ zzgl. MwSt getätigt werden. Bitte beachten Sie, dass Aufwandsentschädigungen im Rahmen der Übungsleiterpauschale sowie Ehrenamtspauschalen nicht förderfähig sind. Anträge können im Verlauf des Jahres jederzeit gestellt werden, geförderte Projekte müssen jedoch bis 09.12.2022 abgeschlossen bzw. abgerechnet werden. Falls die Durchführung eines Projektes über die Jahresgrenze hinaus andauert, kann für das folgende Jahr ein Folgeantrag gestellt werden.
  • Landespreis für junge Unternehmen 2022

    Bereits zum 14. Mal schreiben die baden-württembergische Landesregierung und die L‑Bank den Landespreis für junge Unternehmen aus. Ausgezeichnet werden die besten Unternehmenspersönlichkeiten des Landes. Persönlichkeiten, die nach wirtschaftlichem Erfolg streben, aber auch einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen und klimaneutralen Gesellschaft leisten, die sich sozial engagieren und nachhaltig wirtschaften. Kurzum: Vorbilder, die anderen Mut machen, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Vorbilder können dabei alle sein, die gemeinschaftlich oder selbständig mit einer guten Geschäftsidee ein junges Unternehmen führen oder einen etablierten Betrieb übernommen haben. Prämiert werden Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit Herz, Verstand und Tatkraft aus ihren Ideen innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln. Schirmherr des Wettbewerbs, der im zweijährigen Turnus stattfindet, ist Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Wer kann teilnehmen? Ihr könnt Euch bewerben, wenn Euer Unternehmen nach 2011 gegründet oder übernommen habt und zum Zeitpunkt der Bewerbung Bilanzzahlen für mindestens drei volle Bilanzjahre vorweisen könnt. Das Unternehmen muss sich bereits am Markt etabliert haben, seinen oder einen Firmensitz in Baden-Württemberg vorweisen und dort Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen anbieten, entwickeln, fertigen oder einsetzen. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aller Branchen und Berufe. Sie müssen alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, sowie die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen beachten. Mitglieder der Jury oder deren Firmen sowie Preisträger*innen früherer Wettbewerbe können nicht teilnehmen. Um den Landespreis zu gewinnen, sind unter anderem folgende Kriterien maßgeblich: Persönlichkeit, Vorbildfunktion und soziale Kompetenz der Unternehmensleitung Unternehmenskonzept unternehmerische Leistung Innovationskraft wirtschaftlicher Erfolg nachhaltiges Wirtschaften soziales Engagement Beitrag zur Klimaneutralität Was gibt es zu gewinnen? Die Unternehmen, die einen der ersten drei Plätzen erreichen, werden als Landespreisträger ausgezeichnet. Als Landespreisträger werden sie öffentlich gewürdigt und repräsentieren die jungen Unternehmen Baden-Württembergs. Die persönliche Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg steht für die besondere Bedeutung dieser Auszeichnung. Nicht zuletzt erwartet die drei Erstplatzierten ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 90.000 Euro. Die Dotierung: 1. Platz: 40.000 Euro 2. Platz: 30.000 Euro 3. Platz: 20.000 Euro Damit ist der Landespreis für junge Unternehmen einer der höchstdotierten Unternehmenspreise Deutschlands. Sieben weitere Unternehmen erhalten Sachpreise und Urkunden. Alle zehn sind berechtigt, ihre Auszeichnung als Top-10-Unternehmen zu werblichen Zwecken einzusetzen und zu nutzen. Bewerbungsphase Ihr bewerbt Euch mit wesentlichen Angaben zu Eurem Unternehmen, zu Euren Produkten und Dienstleistungen und zu Eurem wirtschaftlichen Erfolg. Wenn Ihr zu denen gehört, die die Kriterien des Landespreises am besten erfüllen, werdet Ihr um weitere Angaben zu Euren Unternehmen gebeten. Anhand dieser Angaben werden die besten 20 Unternehmen ausgewählt. Präsentations- und Juryphase Die 20 besten Unternehmen dürfen ihr Unternehmen und ihre Geschäftsidee im Frühsommer 2022 vor einer Vorjury - bestehend aus Vertreter*innen der L-Bank, des Staatsministeriums und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus - präsentieren. Die Vorjury wählt Baden-Württembergs Top-10-Unternehmen aus. Zur Auswahl der drei Landespreisträger laden wir die Top-10-Unternehmen im Sommer 2022 zu einer Präsentation vor der hochkarätig besetzten Endjury ein. Zu den Präsentationen erhaltet Ihr gesonderte Informationen. Vor der letzten Auswahlrunde müssen Testate über die eingereichten Unternehmensdaten vorgelegt werden. Die Entscheidung wird bei der Preisverleihung am 11. Oktober 2022 bekannt gegeben. Der Festakt findet im Neuen Schloss in Stuttgart statt. Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg und die Vorsitzende des Vorstandes der L-Bank verleihen die Auszeichnungen im Beisein von Gästen aus Wirtschaft, Politik und Presse.
    Landespreis für junge Unternehmen 2022
  • Landesförderung für kulturelle und gesellschaftspolitische Arbeit in Soziokulturellen Zentren

    Die LAKS Baden-Württemberg handelte Mitte der 1990er Jahre mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) eine Landesförderung für die kulturelle und gesellschaftspolitische Arbeit in Soziokulturellen Zentren aus. Die LAKS wurde vom MWK beauftragt, das Antragsverfahren für die Förderbereiche Laufende Programmarbeit und Projekte zu bearbeiten. Eine neue Verwaltungsvorschrift für Anträge auf Landeszuschüsse trat Anfang 2018 in Kraft. Anträge auf Landesmittel müssen immer bis zum 31. Januar des betreffenden Jahres einfach bei der Geschäftsstelle der LAKS und einfach beim zuständigen Regierungspräsidium vorliegen. Verwendungsnachweise gehen an das zuständige Regierungspräsidium. Antragsberatung Die LAKS un­ter­stützt An­trag­stel­ler durch um­fas­sen­de Be­ra­tung. Vor­prü­fung An­trä­ge Die LAKS-Ge­schäfts­stel­le bie­tet an, An­trä­ge vorab auf Voll­stän­dig­keit und Plau­si­bi­li­tät zu prü­fen. Hier­für müs­sen sie bis spä­tes­tens 12. Ja­nu­ar 2022 in ein­fa­cher Aus­fer­ti­gung bei der LAKS ein­ge­reicht wer­den. Es ist zwin­gend not­wen­dig, dass die (vor­läu­fi­ge) Kom­ple­men­tär­mit­tel­be­stä­ti­gung hier­bei mit ein­ge­sen­det wird. Mehr In­for­ma­tio­nen hier­zu fin­den sich in den --> FAQ. Antragsformulare und Vorschriften Grund­la­ge der För­de­rung für Kul­tur­in­i­ta­ti­ven und So­zio­kul­tu­rel­le Zen­tren bil­det die Ver­wal­tungs­vor­schrift des Mi­nis­te­ri­ums für Wis­sen­schaft, For­schung und Kunst Ba­den-Würt­tem­berg. Die Vor­schrif­ten und An­trags­for­mu­la­re für die Lan­des­för­de­rung 2022 ste­hen hier zum Down­load be­reit. Der Ver­wen­dungs­nach­weis für 2021 wird zu einem spä­te­ren Zeit­punkt eben­falls hier zur Ver­fü­gung ge­stellt wer­den. Die voll­stän­di­gen An­trä­ge müs­sen bis zum 31. Ja­nu­ar 2022 ein­fach beim je­wei­li­gen Re­gie­rungs­prä­si­di­um und ein­fach bei der LAKS-Ge­schäfts­stel­le ein­ge­hen. --> Ver­wal­tungs­vor­schrift --> An­la­ge Ver­wal­tungs­vor­schrift --> FAQ und Hin­wei­se zum Aus­fül­len der An­trags­for­mu­la­re   Achtung: Antragsformulare und das Formular des Verwendungsnachweises bitte unbedingt immer auf den eigenen Computer herunterladen und mit Acrobat Reader (!) ausfüllen, bei anderen Programmen kann es zu Problemen kommen. Ba­sis­an­trag und För­der­li­ni­en: --> Ba­sis­an­trag --> So­li­dar­ab­ga­be --> Lau­fen­de Pro­gramm­ar­beit --> Pro­jek­te --> Aus­stat­tung --> Bau   Wich­ti­ge An­la­gen für alle: --> An­la­ge A: Kom­pli­men­tär­mit­tel­be­stä­ti­gung Kom­mu­ne (Stadt/Ge­mein­de) --> An­la­ge B: Kom­pli­men­tär­mit­tel­be­stä­ti­gung Land­kreis Noch hin­zu­zu­fü­gen ist auch die Ge­mein­nüt­zig­keits­be­schei­ni­gung (Frei­stel­lungs­be­scheid).   Zu­sätz­li­che An­la­gen für ERST­AN­TRAG­STEL­LER: --> An­la­ge C: Pro­gramm­nach­weis der letz­ten drei Jahre Au­ßer­dem hin­zu­zu­fü­gen ist der Ver­eins­re­gis­ter­aus­zug. In der För­der­li­nie "Pro­gramm" kommt noch der Stel­len­plan und die Über­sicht über Ver­mö­gen und Schul­den in­klu­si­ve künf­ti­ger Ver­pflich­tun­gen (siehe letz­te zwei Sei­ten des Vor­drucks der För­der­li­nie) hinzu.
    Symbolbild Theater, Bild: Canva