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Teilnahmeaufruf für neues Programm SERIESMAKERS
Das neue Programm SERIESMAKERS von Series Mania richtet sich an Spielfilmregisseur*innen, die den Schritt in die Serie wagen wollen im Team mit je einem/r Produzent*in oder einem/r Autor*in. Die Anmeldung ist bis zum 15. September um 17 Uhr (MEZ) geöffnet. Über das Programm SERIESMAKERS wählt zehn Teams mit einer Idee für eine gescriptete TV-Serie aus, um an einem maßgeschneiderten Trainingsprogramm teilzunehmen, das sich auf die Entwicklung eines Full-Pitch-Decks konzentriert. Erfahrene Mentoren und A-List-Regisseure, Showrunner, Autoren und Produzenten werden die Serienkreativen in Online-Workshops anleiten. Am Ende des Programms zeichnet eine Jury zwei Teams mit jeweils 50.000 Euro aus, um ein Pilotskript und eine Project Bible mit zusätzlicher kreativer Unterstützung zu entwickeln. Zusätzlich wird, neben einem von BETA FILM ausgeschriebenen Award für zwei ausgewählte Projekte mit jeweils 50.000 Euro, ein neuer Nachwuchspreis der Kirch-Stiftung in Höhe von 20.000 Euro eingerichtet. Die ausgezeichneten Teams werden auf dem Series Mania Forum 2023 vorgestellt und erhalten die Möglichkeit, am Series Mania Forum 2024 teilzunehmen, um ihre Projekte vorzustellen. Weitere Informationen zur Anmeldung und den Anforderungen gibt es hier. Bei Fragen können Sie sich per E-Mail an seriesmakers@seriesmania.com wenden. Quelle: German Films -
28. Filmschau Baden-Württemberg
Einmal im Jahr treffen sich die Filmschaffenden und das Publikum, um bei der Filmschau Baden-Württemberg großartige Filme zu sehen und vielleicht auch ein bisschen, um gesehen zu werden. Branchentreffs, Diskussionsrunden, Workshops und das tägliche Stelldichein am Roten Teppich begleiten das Festivalprogramm bis zum großen Finale, an dem die Baden-Württembergischen Filmpreise vergeben werden; seit 2011 auch der Baden-Württembergische Ehrenfilmpreis, der an verdiente Persönlichkeiten verliehen wird. Das Landesfilmfestival zeigt, dass es in Baden-Württemberg eine erfolgreiche Filmbranche gibt, die in manchen Bereichen sogar für Hollywoods Großproduktionen arbeitet. Premieren und besondere Events, Ehrengäste, Stars und Sternchen machen ein Festival aus und geben dem Standort Relevanz. Ein wichtiges Forum haben dabei die jungen Filmschaffenden, die mit den Profis in Kontakt kommen und dabei in verschiedenen Workshops und Meister-Klassen viel über das Filmemachen lernen können. Die Filmschau Baden-Württemberg vergibt im Rahmen des Wettbewerbs um den Baden-Württembergischen Filmpreis Preise in 5 Kategorien: Bester Spielfilm Bester Kurzfilm Bester Dokumentarfilm Bester Animationsfilm Bester Werbefilm Außerdem wird jedes Jahr der Baden-Württembergische Ehrenfilmpreis an eine Person verliehen, die sich auf besondere Weise für die Medienlandschaft der Region Baden-Württemberg eingesetzt und verdient gemacht hat. Einreichkriterien Um zur Auswahl zugelassen zu werden, muss der eingereichte Film folgende Kriterien erfüllen: Zu einer der Kategorien Spielfilm, Kurzfilm, Dokumentar- oder Animationsfilm gehören. Einen Bezug zum Bundesland Baden- Württemberg aufweisen; z.B. durch Projektfördermittel der Medienförderung MFG Baden- Württemberg, Team-/ Cast- Mitglieder aus dem Südwesten, Drehort in BW oder Postproduktion und VFX in der Region. Als DCP, HD-File oder Blu-Ray Disc vorliegen. Produktionsjahr 2021 oder 2022 Auswahl / Nominierung Alle eingereichten Filme werden intern gesichtet und durch eine Fachjury bewertet. Die Programmleitung wählt intern die Filme aus, die auf dem Festival gezeigt werden. In einem zweiten Schritt werden Filme, die im Wettbewerb laufen, nominiert und den jeweiligen Wettbewerbjurys vorgelegt werden. Jeder eingereichte Film bekommt bis Anfang Oktober eine Rückmeldung, ob er auf dem Festival gezeigt wird und ob er im Wettbewerb läuft. Die Einreichformulare findet Ihr hier >> Filme für den 19. Jugendfilmpreis 2022 können bis zum 31. August 2022 eingereicht werden. Einreichkriterien Um zur Auswahl zugelassen zu werden, muss der eingereichte Film folgende Kriterien erfüllen: Zu einer der Kategorien Spielfilm, Kurzfilm, Dokumentar- oder Animationsfilm, Video- oder Musikclips gehören. Wohnsitz in Baden-Württemberg oder anderer BW-Bezug. Maximales Alter 22 Jahre; es gilt das Alter am Tag der Einreichung. Produktionsjahr 2021 oder 2022. Es dürfen maximal 3 Einreichungen pro Filmteam/Einsender eingereicht werden. Maximale Länge: 90 Minuten. Als DCP, HD-File oder Blu-Ray Disc vorliegen; Einreichungen werden auch auf USB oder per Downloadlink angenommen. Musikrechte müssen gesichert sein (Nutzungsrecht); mit der Unterschrift garantiert der Filmemacher, dass er alle notwendigen Genehmigungen und Rechte hat. Die im Film abgebildeten Personen haben für eine öffentliche Filmvorführung ihr Einverständnis erklärt. Auswahl / Nominierung Alle eingereichten Filme werden intern ausgewählt und von einer Fachjury bewertet. Die Filme, die auf dem Festival gezeigt werden, werden intern ausgewählt. In einem zweiten Schritt vergibt eine Fachjury die Preise in den jeweiligen Kategorien. Jedes einreichende Filmteam bekommt bis Anfang Oktober eine Rückmeldung, ob der Film auf dem Festival gezeigt wird und ob er im Wettbewerb um eine Auszeichnung läuft. Das Einreichformular findet Ihr hier >> -
Ausstattungskonzept gesucht für die Produktion DER KATZE IST ES GANZ EGAL am JUNGEN STAATSTHEATER
Leos neuer Name ist Jennifer. Seit sie mit ihrem neuen Namen aufgewacht ist, kann sie besser atmen. Ihre Freund*innen Anne, Stella und Gabriel sehen im neuen Namen Möglichkeiten für schöne Kleider und tolle Frisuren und sind sich sicher: „In dir drin steckt, was du bist." Die Erwachsenen allerdings finden, Jennifer sei ein Junge und könne sich nicht einfach einen neuen Namen aussuchen. Nur der Katze ist das zum Glück ganz egal. Für die Bühnenadaption des humorvollen Kinderbuchs von Franz Orghandl, die im März 2023 in der Regie der neuen Leiterin Nele Tippelmann Premiere feiern wird, sucht das Badisches Staatstheater eine Person oder ein Kollektiv für die Ausstattung. Ganz im Sinne der Selbstverständlichkeit, zu der die Kinderbuchvorlage in der Auseinandersetzung mit Transidentität anregt, wünschen sie sich ein Raum- und Kostümkonzept, das empowert und einen sicheren Ort für Menschen mit marginalisierten Identitäten schafft. Wie lassen sich Fluidität, Wandel, Wanderung, Suche und Übergang in Bühnenbild und Kostüm materialisieren? Sie möchten mit dem Open Call bewusst strukturellen Nachteilen entgegentreten und rufen insbesondere trans, inter* und nicht binäre Personen auf, sich zu bewerben, beziehungsweise solche, die sich nicht als cis-geschlechtlich verstehen. Rahmenbedingungen Bewerben können sich Einzelpersonen oder Kollektive mit einem Konzept für das Bühnenbild und Kostümbild der Produktion. Zur Vorbereitung können ein Bühnenplan, weitere technische Infos sowie der Stücktext zugeschickt werden. Auf Anfrage sind außerdem Besichtigungstermine in der INSEL möglich. Da vorgesehen ist, dass die Produktion auch mobil (bspw. in Schulen) aufgeführt werden kann, sollte das Bühnenbild einfach von zwei Personen auf- und abbaubar bzw. transportierbar sein. Sie wünschen sich einen kreativen Umgang mit dem Raum, der keine herkömmliche Bühnensituation bedeuten muss. Für das ausgewählte Konzept ist ein Etat von 2.500 Euro zur Umsetzung vorgesehen, die ausstattende Person oder das ausstattende Kollektiv erhält zusätzlich ein Honorar von 5.000 Euro. Die ausgewählten Personen verpflichten sich, ein Modell des Bühnenbildes spätestens drei Wochen vor der Bauprobe (17.10.22) der Technischen Direktion vorzustellen. Des Weiteren verpflichten sie sich zu Anwesenheit bei der Bauprobe (17.10.22), den Dekorations- und Beleuchtungsproben (ab dem 20.2.23) sowie den Endproben (Premiere: 4.3.23). Bewerbung Bewerbungen sind ab sofort bis zum 1. Juli 2022 und ausschließlich in digitaler Form an cecil.mack@staatstheater.karlsruhe.de möglich. Die Bewerbungsunterlagen sollten enthalten: Ein schriftliches Konzept (max. 1 DIN A4 Seite), Material zur Visualisierung des Konzepts (z.B. Skizzen oder Modellierungen), ein Motivationsschreiben, sowie Kurzbiografien mit Angabe zur gewünschten Ansprache/Verwendung von Pronomen. Jury Die Jury besteht aus: Jugendlichen Vertreter*innen der Zielgruppe vom queeren Jugendzentrum LA ViE Jugendlichen Vertreter*innen der Zielgruppe aus unserem Dramakomitee Tilo Steffens, freischaffender Bühnen- und Kostümbildner, Leiter der Requisite am STAATSTHEATER Die Jury tagt Anfang Juli, die Bewerber*innen werden bis zum 15. Juli über die Auswahl informiert. Die ausgewählten Personen haben dann die Möglichkeit, ihr Konzept gemeinsam mit der Regisseurin Nele Tippelmann weiter zu präzisieren und für die Umsetzung im Herbst vorzubereiten. -
Start-up BW Summit 2022
The Start-up BW Summit is the highlight event of Start-up BW - the start-up campaign of Baden-Württemberg. At the Start-up BW Summit start-ups, accelerators and ecosystems, corporates and SMEs, VCs and business angels from Baden-Württemberg, Germany, Europe and the world will meet to pitch, network, exchange ideas and learn from each other. In addition to exhibition areas for start-ups and start-up ecosystems, AI initiatives and corporates the Start-up BW Summit offers a VC Lounge for investment meetings as well as a pitch competition and a varied conference program with the participation of top politicians. This year’s Start-up BW Summit is strongly focusing on artificial intelligence and will be organized in cooperation with the Tübingen AI Center, one of Germany's six national AI centers of excellence. It will take place at the Landesmesse Stuttgart. Start-up BW is the official start-up campaign of Baden-Württemberg and represents a high-performance network of partners from a variety of regional and institutional backgrounds. The Start-up BW Summit is the international showcase, event and network meeting for the campaign, for the scene, for start-ups, start-up stakeholders and start-up ecosystems. Around 200 selected technology-oriented start-ups from the B-to-B sector are given this summit the opportunity to present their start-up with an exhibition stand. The costs for the exhibition stand are largely funded by the Ministry of Economic Affairs, Labor and Tourism Baden-Württemberg. The exhibiting start-up only has to pay a stand fee of 250 Euros (including VAT). This year, the Start-up BW Summit 2022 is strongly focusing on artificial intelligence and will be organized in cooperation with the Tübingen AI Center, one of Germany's six national AI centers of excellence. The application is divided into two phases: Phase 1: Application deadline 23rd of May 2022 Phase 2: Application deadline 20th of June 2022 After each phase up to 100 start-ups will be selected by a panel of experts. Each selected start-up will receive its own exhibition stand at the Start-up BW Summit 2022! The result will be communicated by email within two weeks after the end of the respective application phase. Those who do not receive a direct acceptance in phase 1 will still have the chance to get their hands on an exhibition stand in the second phase. Find out what is included, how each booth is equipped and what the branding options are here >> -
Kultur- und Kreativpilot*innen 2022
Kultur- und Kreativpilot*innen Deutschland ist eine durch die Bundesregierung vergebene Auszeichnung für Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft und deren Schnittstellen zu anderen Branchen, die sich an Selbständige, Gründer*innen und Projekte richtet. Es werden Menschen gesucht, die Mut beweisen, Engagement zeigen und sich immer fragen: Was kann ich noch besser machen? Die Auszeichnung ist kein Innovationspreis, sondern legt ihren Fokus auf die Unternehmer*innenpersönlichkeit – denn gerade in dieser herausfordernden Zeit ist es wichtig, der Branche ein Gesicht zu geben und zu zeigen, welche Innovationskraft durch die Vielfalt ihrer Mutmacher*innen, Andersdenker*innen und Wegbereiter*innen hervorgebracht wird. Die Bewerbungsphase für die Kultur- und Kreativpilot*innen 2022/23 beginnt am 16. Mai und endet am 30. Juni 2022. Bewirbt Euch mit: Eurem Unternehmen, Eurem Projekt oder Eurer Idee. Egal ob bisher nur ein Plan auf dem Papier existiert oder dein Unternehmen bereits vollständig am Markt ist: Vom*von der Soloselbständigen bis zum Team, ob mit abgeschlossenem Studium oder als Quereinsteiger*in, Expert*in oder Neuling – jede*r kann sein*ihr Projekt einreichen. Es wird Wert darauf gelegt, die Bewerber*innenauswahl so vielfältig wie möglich aufzustellen und Diskriminierung im Bewerbungsprozess und innerhalb der Netzwerkaktivitäten zu minimieren. Sie freuen sich über Bewerbungen aller Geschlechteridentitäten, Bi_PoC, beruflicher und kultureller Hintergründe, Altersgruppen, sexueller Orientierungen und Menschen mit Behinderung. Was sie brauchen: Euren kurzen Lebenslauf Eine Beschreibung von Eurem Unternehmen, Eurer Idee oder Eurem Projekt Eure Motivation, warum du Kultur- und Kreativpilot*in werden willst Was Ihr bekommt: Eine Auszeichnung der Bundesregierung und ein einjähriges Mentoring für dein Start-Up oder Unternehmen und damit eine einmalige Gelegenheit, Euch und Euer Projekt professionell weiterzuentwickeln Workshops, in denen Ihr zusammen mit Changemaker*innen, Expert*innen und anderen Kreativpilot*innen deine Position als Unternehmer*in stärkt Zwei Mentor*innen, die Euch über das Jahr begleiten, während Ihr Eure Pläne umsetzt Zugang zum einzigartigen, kooperativen Kreativpilot*innen-Netzwerk Deutschlandweite Aufmerksamkeit für Euer innovatives Unternehmen. Auswahl und Jury Aus allen Einsendungen wird eine Vorauswahl getroffen. Im Anschluss werden rund 100 Bewerber*innen in die zweite Runde zu den digitalen Auswahlgesprächen eingeladen. In drei circa halbstündigen Fachdiskussionen beantwortet eine heterogene Expert*innen-Jury aus den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Aktivismus und Politik jede Frage zu der Idee des Unternehmens und berät die Bewerber*innen zu dem jeweiligen Geschäftsmodell, Werdegang und ihren Entwicklungsmöglichkeiten. Weitere Informationen Sind noch Fragen offen? Benötigt Ihr noch weitere Hintergrundinformationen? Dann werft einen Blick in die FAQs. -
Deluxe - Lange Nacht der Jugendkultur
Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) initiiert am 9. Juli 2022 in Baden-Württemberg „Deluxe – Lange Nacht der Jugendkultur“ und möchte damit alle kulturellen Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Land bündeln und sichtbar machen. Für die Aktivitäten vor Ort kann eine Förderung beantragt werden. Über die Förderung entscheidet eine Jugendjury. Jetzt anmelden & mitmachen! Ab sofort sind Jugendgruppen, Vereine, Initiativen, Jugendhäuser, offene Jugendtreffs, Kommunen, Kultureinrichtungen, soziokulturelle Zentren und alle Kinder und Jugendlichen in Baden-Württemberg aufgerufen, sich an „Deluxe – Lange Nacht der Jugendkulturen“ zu beteiligen und ihre Veranstaltungen für diesen Termin anzumelden. Jugendkultur soll in ihrer Breite und Vielfalt gezeigt werden. In Form von Workshops, Konzerten, Veranstaltungen oder allen anderen kreativen Aktionen vor Ort in Baden-Württemberg. Alles ist willkommen: Apps entwickeln, offenes Atelier, Bauaktionen, Beatboxen, BMX, Breakdance, Cosplay, Dance-Battles, DIY, Flohmärkte von und für Jugendliche, Gaming, Gartenaktionen, Geocaching, Gesang, Graffiti, Hip-Hop, Hacking-Events, Kino-Abende, Kochaktionen, Maker Spaces, Malen, Musik, Newcomer-Konzerte, Open Stages, Poetry Slam, Schreiben, Skate Contests, Song Contests, Spielen, Street Art, Tanz, Theater, Themen-Feste, kreatives Fahrrad-Tuning, Umgestaltungs-Aktionen, Upcycling, Videodreh, Workshops mit Künstler*innen, usw. Mit „Deluxe – Lange Nacht der Jugendkultur“ soll mehr Aufmerksamkeit für das vielfältige kulturelle Engagement von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg erlangt werden. Die LKJ sammelt alle Veranstaltungen und macht sie ab Mai 2022 auf www.deluxe-bw.de sichtbar. Durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit wird die Jugendkultur an diesem Tag als großes Ganzes in den Fokus gerückt. Die Veranstaltung wird durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg gefördert. Die Baden-Württemberg Stiftung unterstützt „Deluxe“ im Rahmen ihres Programms „PUSH DICH". Die Wüstenrot Stiftung fördert die Projekte vor Ort. -
Designwettbewerb „Inseln, Mythologie und (Zeit)Reisen Griechenlands“
DERTOUR lädt vom 01.04.2022 bis zum 01.07.2022 Studierende und Auszubildende ein, die griechische Mythologie mit eigenen kreativen Ideen ins Hier und Jetzt zu holen. Konkret geht es um ein Design oder eine Illustration. Das ist die Aufgabe: Die griechischen Sagen und die Götter des Olymps gehen auf eine Epoche lange vor unserer Zeitrechnung zurück. Doch sie haben die über 2.000 Jahre bis in die Gegenwart hinein überlebt. Städte wie Delphi und Athen oder die ionischen Inseln vor der Westküste Griechenlands zählen seither zu den sagenumwobenen Schauplätzen der Geschichten. Die Tempelruinen wie das Parthenon auf der Akropolis erinnern uns zusammen mit Mythologie und Geschichtsschreibung an die Entstehung Europas, in dem wir heute leben. Aber woran merken wir in unserer modernen Gegenwart eigentlich, was an griechischer Antike wirklich in uns steckt? Die Teilnehmenden des Wettbewerbs sollen sich an dieser Frage orientieren und einen Ausschnitt aus der griechischen Mythologie künstlerisch neu interpretieren. Wir suchen die Grafik-Idee oder die Illustration, die griechische Mythologie, Moderne und Reise besonders einfallsreich kombiniert. Wir möchten den Enthusiasmus aller Kreativen honorieren. Deshalb spendet DERTOUR für jede Design-Idee 20 Euro an das Projekt „Schutz von Meeressäugern”, Partner Archipelagos Institute of Marine Conservation Griechenland. -
Ideenstark 2022
In diesem Jahr vergibt die MFG Baden-Württemberg zum sechsten Mal die Auszeichnung IDEENSTARK an Kultur- und Kreativschaffende aus Baden-Württemberg. Seid dabei und werdet eine*r von zehn Ideenstarken 2022. Gewinnt damit einen Platz im einjährigen IDEENSTARK-Programm und verwirklicht Euch, Eure Geschäftsidee, Euer Projekt oder Eure Unternehmung! Bis zum 7. Juni 2022 könnt Ihr Euch bewerben. Euer Leben ist Design, Kunst, Musik oder Tanz? Ihr brennt für Architektur oder Stadtentwicklung? Ihr seid kreativ im Bereich Games, Apps, Podcast oder Film? Ihr wollt schreiben, erfinden oder produzieren? Vielleicht seid Ihr Impulsgeber*in in einem ganz anderen Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft oder arbeitet an einer Schnittstelle zu anderen Branchen und Themenfeldern. Präsentiert Euch und Eure Idee, Euer Unternehmen oder Projekt – unabhängig davon, ob Ihr Euch damit noch im Entwicklungsprozess befindet oder bereits in der Umsetzung seid. Bewerben können sich Einzelpersonen und Teams mit mehreren Gründungsmitgliedern und Initiator*innen. Nur drei Dinge braucht Ihr für Eure Teilnahme: Eine Beschreibung der Idee bzw. der Geschäftstätigkeit Ein kurzes Statement zur Motivation: Warum willst du bzw. wollt ihr am IDEENSTARK-Programm teilnehmen? Eine kleine Vorstellungsrunde: Wer steckt hinter der Idee, dem Projekt, dem Unternehmen? Bewerbungsschluss ist am 7. Juni 2022. Hier gehts zu unseren Teilnahmebedingungen. Für deine Einreichung nutze bitte das Bewerbungsformular. Wer kann sich bewerben? Alle Akteure und Projekte aus der Kultur- und Kreativwirtschaft in Baden-Württemberg können sich bewerben. Egal, ob allein oder mit dem gesamten Team, ob es die Idee nur auf dem Papier gibt oder schon umgesetzt wird. Es gibt keine Altersbegrenzung. Wichtig ist, dass der Geschäftssitz des Unternehmens bzw. der Wohnsitz der Bewerberin / des Bewerbers in Baden-Württemberg liegt. Befindet sich das Projekt noch im Ideenstadium und es besteht kein Unternehmen, gilt der Wohnsitz der Bewerberin / des Bewerbers. Es können auch Ideen zugelassen werden, deren Realisierung speziell für Baden-Württemberg geplant sind und die Bewerberin bzw. der Bewerber den eigenen Wohnsitz nicht in Baden-Württemberg gemeldet hat. Wie kann man sich bewerben? Via Online-Formular auf www.ideenstark.mfg.de. Für die Bewerbung reichen drei Dinge: Eine kurze Beschreibung der Idee / des Unternehmens / des Projekts, ein paar Informationen zur Person oder zum Team und eine Begründung, warum man am Programm IDEENSTARK teilnehmen möchte. Wer mag, kann auch eine PDF oder einen anderen Anhang für die Jury hochladen. Auswahlverfahren Die Auswahl verläuft in zwei Schritten: Aus allen Einsendungen werden insgesamt 18 Bewerberteams zu persönlichen Auswahlgesprächen eingeladen. Hier gibt es die Möglichkeit noch einmal persönlich die Jury von der eigenen Idee zu begeistern, aber auch selbst Fragen zu stellen, Feedback für den weiteren unternehmerischen Weg zu erhalten und sein Netzwerk zu erweitern. Was ist der Nutzen? Die Preisträger*innen erwartet ein Jahr, in dem sie ihre Ideen, Projekte und Unternehmen nach vorne bringen und für die Zukunft stärken. Zur Auszeichnung gehört ein einjähriges Förderprogramm und umfassendes Gewinnerpaket. Es beinhaltet Workshops und individuelle Coachings zur Strategie- und Geschäftsmodellentwicklung, eine Imagetrailer-Produktion mit professionellem Filmteam zur eigenen Unternehmensdarstellung sowie Zugang zu einem breitem Netzwerk aus Mentor*innen und erfahrenen Unternehmerpersönlichkeiten und vieles mehr. -
APPLAUS 2022
APPLAUS steht für „Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“. Mit dem Programmpreis ehrt die Kulturstaatsministerin Konzertprogramme unabhängiger Musikclubs sowie Veranstaltungsreihen aus allen Genres der Popularmusik, wie Rock, Hip-Hop, elektronische und experimentelle Musik oder Jazz und improvisierte Musik. Die Initiative Musik setzt die Auszeichnung in Absprache mit der Bundeskonferenz Jazz (BK Jazz) und der LiveMusikKommission – Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. (LiveKomm) um. Bewerben können sich Spielstättenbetreiber*innen und Veranstalter*innen aus allen Bereichen von Popularmusik und Jazz. Die Bewerbungsphase für den APPLAUS startet am 25. April 2022, 10:00 Uhr und läuft bis zum 25. Mai 2022, 18:00 Uhr. Die Details zur Bewerbung sind in den Teilnahmebedingungen und den FAQ zu finden. Zur Vorbereitung empfiehlt sich das Muster für Bewerbungen. Für alle Fragen rund um den APPLAUS und die Bewerbung steht Euch das APPLAUS-Team per E-Mail und während der Beratungszeiten telefonisch zur Verfügung. Die Hauptauszeichnungen gliedern sich in drei Preiskategorien mit Prämien bis zu 50.000 Euro. Insgesamt stehen 2,4 Millionen Euro für Preisgelder zur Verfügung. Kategorie Beste Livemusikprogramme: bis zu 50.000 Euro pro Auszeichnung Kategorie Beste Livemusikspielstätten: bis zu 35.000 Euro pro Auszeichnung Kategorie Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen: bis zu 10.000 Euro pro Auszeichnung Außerdem werden Sonderpreise für Awareness, Innovation oder Nachhaltigkeit verliehen: bis zu 5.000 Euro pro Auszeichnung. Infocalls zur Bewerbung Wir bieten offene Infocalls zum Bewerbungsverfahren sowie für allgemeine Fragen zum APPLAUS 2022 an. Fr, 29. April 2022, 11:00-12:00 Uhr Link zur Teilnahme Do, 05. Mai 2022, 11:00-12:00 Uhr Link zur Teilnahme Mi, 18. Mai 2022, 14:00-15:00 Uhr Link zur Teilnahme Für die Teilnahme an den kostenlosen Infocalls über MS Teams könnt ihr euch einfach über den Browser zuschalten, eine Anmeldung ist nicht notwendig. APPLAUS-Jury Wer in die Jury des APPLAUS berufen wird, entscheidet mit, welche Musikclubs oder Veranstaltungsreihen für ihr Programm ausgezeichnet und Schaffen ausgezeichnet werden. Die APPLAUS-Jury setzt sich aus neun Persönlichkeiten der Musik- und Livebranche zusammen, die einen fachkundigen Querschnitt der deutschen Popularmusik- und Jazzszene repräsentieren. Jedes Jurymitglied für drei Jahre berufen. Die Zusammensetzung der Jury verändert sich bei jeder APPLAUS-Ausgabe. Für die Auswahl der Sonderpreisträger*innen sind weitere unabhängige Fachjurys mit je drei Personen zuständig. Die Fachjurys setzen sich neben Vertreter*innen der deutschen Musikbranche aus Expert*innen der Themenbereiche der Sonderpreise zusammen. Gregor Hotz, Geschäftsführer Musikfonds e.V., ist aktuell Vorsitzender der APPLAUS-Jury. Ziele des APPLAUS Finanzielle Stärkung für kleine und mittlere Clubs sowie Veranstalter:innen mit hochwertigen und trendsetzenden Livemusikprogrammen Spitzenförderung, um Bedeutung der Livemusikspielstätten sowie regionaler Veranstalter:innen zu unterstreichen Öffentliche Aufmerksamkeit erhöhen für die musikalischen Angebote und strukturellen Herausforderungen der unabhängigen Musikclubs und Veranstaltungsreihen Mehr als 600 Auszeichnungen seit 2013 Seit 2013 wurden mehr als 600 Auszeichnungen für Musikclubs und Veranstalter:innen verliehen und insgesamt über 11 Millionen Euro Preisgelder vergeben. Damit ist APPLAUS einer der höchstdotierten Bundeskulturpreise. Die Preise werden einmal jährlich verliehen. -
Förderung kultureller Angebote für Kinder & Jugendliche aus der Ukraine
Die Kulturstiftung der Länder fördert ab sofort mit Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg kulturelle Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine. Das Programm „Sonnenstunden“ ermöglicht kulturelle Angebote für Kinder & Jugendliche aus der Ukraine, die nach Deutschland geflohen sind. „Sonnenstunden“ will für sie geschützte Räume schaffen, in denen sie kulturelle Angebote wahrnehmen oder kreativ werden können. Antragsschluss für eine Förderung ist der 8. Mai 2022. Wer kann sich für eine Förderung durch „Sonnenstunden“ bewerben? Antragsberechtigt im Programm „Sonnenstunden“ sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind (z. B. Literaturhäuser, Puppen-, Musik- und Kindertheater, Musik- und Kunstschulen) kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind (z. B. Museen, Bibliotheken, Archive), sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B. freie Theater, musikalische Ensembles, Kulturfördervereine). Die Förderung soll diese Einrichtungen und Organisationen in die Lage versetzen, situationsbezogen und zügig kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine zu konzipieren und umzusetzen. Ausdrücklich begrüßt werden Formate, durch die Kinder und Jugendliche aus der Ukraine auch jungen Menschen aus Deutschland und anderen Ländern begegnen können. Im vorgegebenen Förderrahmen sind Einzelveranstaltungen ebenso förderfähig wie Veranstaltungsreihen. Antragsberechtigung und Fördergrundsätze 1. Antragsberechtigt im Programm „Sonnenstunden“ sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind (z. B. Literaturhäuser, Puppen-, Musik- und Kindertheater, Musik- und Kunstschulen) kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind (z. B. Museen, Bibliotheken, Archive), sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B. freie Theater, musikalische Ensembles, Kulturfördervereine). 2. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 5.000 Euro. Die Mindestfördersumme sollte nicht weniger als 1.000 Euro betragen. Die Förderung kann nur zur Deckung von Sachkosten (z. B. Honorare [auch für Übersetzer:innen-Leistungen), Arbeitsmaterial, Eintrittsgeld) eingesetzt werden, die bei der Konzeption und Umsetzung von kulturellen Angeboten (Einzelveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen) für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine entstehen. Die Förderung der Kulturstiftung der Länder erfolgt im Rahmen einer Projektförderung und wird im Wege der Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt. Jeder Antragstellende darf nur einen Antrag auf Förderung stellen. Ein Eigenanteil (auch durch Eigenleistungen zu erbringen) an den Projektkosten ist erwünscht, aber keine Fördervoraussetzung. 3. Antragsschluss für die einzureichenden Anträge ist der 8. Mai 2022. Es gilt das Sendedatum der Email mit den Antragsunterlagen an die Kulturstiftung der Länder (sonnenstunden@kulturstiftung.de). Die zum Antragsschluss vorliegenden Unterlagen entscheiden über die Förderfähigkeit der eingereichten Vorhaben. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. 4. Zur Antragstellung sind in einem Antragsformular (siehe Downloadfeld rechts) folgende Angaben zu machen: Projektskizze (Ziel, Methoden, Teilnehmende; maximal 2.000 Zeichen) Profil des/der Antragstellenden (maximal 1.300 Zeichen) Kosten- und Finanzierungsplan (ggf. mit Angeboten von Dienstleister:innen) Nachweis der Antragsberechtigung (z. B. Gemeinnützigkeit) 5. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung der Länder, der hierfür Empfehlungen von Expertinnen und Experten einholt. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. 6. Bei vorliegender Förderzusage können die Entwicklung und Umsetzung der Projekte unmittelbar beginnen und müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein. 7. Die Antragstellenden verpflichten sich, zur Erfolgskontrolle (Verwendungsnachweis) einen schriftlichen Erfahrungs- und Sachbericht (maximal 10.000 Zeichen) an die Kulturstiftung der Länder zu übermitteln. Bei Nichteinhaltung der in der Förderzusage festgelegten Bestimmungen zur Erfolgskontrolle kann eine Rückforderung der Zuwendungen erfolgen. Der Verwendungsnachweis muss bis zum 31. März 2023 bei der Kulturstiftung der Länder eingereicht werden.