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TRK-Innovationspreis NEO2021
Der Innovationspreis der TechnologieRegion Karlsruhe zeichnet jedes Jahr herausragende Ideen zu einem aktuellen Zukunftsthema mit einem Preisgeld von 20.000 Euro aus und macht Innovationen für ein breites Publikum sichtbar. Der NEO2021 ist mehr als nur ein Preis – er garantiert eine interessante Plattform und viel Aufmerksamkeit von Entscheidern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kommunen. Gesucht werden Lösungen, bei denen sich Unternehmen erfolgreich an neue Herausforderungen angepasst haben. Unabhängig davon, ob sie ihren Marktauftritt grundlegend verändert haben, überraschend neue Geschäftsmodelle entwickelt haben, ihre Geschäftsprozesse oder Angebotsleistungen erfolgreich digitalisiert, innovative Produktionstechnologien oder Materialien eingeführt haben! Auch erfolgreiche Kooperationen mit Unternehmen, Start-ups oder weiteren Institutionen zum Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten oder Innovationen auf allen Wertschöpfungsstufen können preiswürdig sein. Wettbewerbsgrundlage Originalität der Leitidee Gesucht werden Transformationen von und in Unternehmen, denen eine innovative und überzeugende Leitidee zugrunde liegt. Sie sollen einer breiten Öffentlichkeit vermittelbar sein. Transformationsgrad Die Technologieregion Karlsruhe freut sich über Einreichungen von Transformationen, die einen hohen Grad der Weiterentwicklung aufweisen oder deutliche Effizienzsteigerungen erzielen. Sie suchen Beispiele für gelungene Disruption des bestehenden Geschäftsmodells. Auch eine gute Skalier- und Übertragbarkeit der Transformation auf andere Bereiche, Unternehmen oder Branchen kann preiswürdig sein. Gesellschaftliche Relevanz Die NEO2021-Jury sucht nach Innovationen, die einen Beitrag zu der Lösung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen und einen sozialen Impact aufweisen, beispielsweise durch positive Effekte auf Nachhaltigkeit, Beschäftigung, Gesundheit oder Standortsicherung. Das Vergabeverfahren Die Ausschreibung erfolgt in zwei Stufen: Bis zum 21. Mai 2021 können sich die Teilnehmenden mit einer Kurzbeschreibung ihrer Innovation in deutscher oder englischer Sprache bewerben. Die Fachjury trifft eine Vorauswahl und von maximal zehn Kandidaten werden weiterführende Ausarbeitungen angefordert. Von diesen Einreichungen nominiert die Jury bis zu fünf Arbeiten für die Preisverleihung im Herbst. Teilnahmebedingungen Alle Unternehmen, Institutionen, öffentliche Verwaltungen und Wissenschaftseinrichtungen aus Deutschland und dem französischen Elsass sind zur Teilnahme berechtigt. Mehr Informationen und das Bewerbungsformular findet Ihr hier >> -
MIXED UP: Wettbewerb für kreative Kooperationsprojekte
Der MIXED UP Wettbewerb zeichnet kreative Projekte und regelmäßige Angebote Kultureller Bildung für Kinder und Jugendliche aus, die durch ein Kooperationsteam oder in einem Netzwerk umgesetzt werden. MIXED UP setzt in seiner Neuauflage in diesem Jahr drei Wettbewerbsschwerpunkte: „Zusammen geht mehr“, „Unsere Themen, unsere Bühne“ und „Auf ins Neue“. Damit zeichnet MIXED UP drei Projekte im Bereich Kunst, Kultur, Spiel oder Medien aus, die durch Kooperation überzeugen, sich mit den Fragen und Interessen der jungen Generation auseinandersetzen oder experimentelle Methoden und zukunftsgewandte Fragen erörtern. Eingereicht werden können bereits durchgeführte oder aktuell laufende Projekte und Angebote. Das Projektende sollte nicht länger als ein Jahr (Mitte 2020) zurückliegen. Projekte, die sich noch in der Planung befinden, können nicht berücksichtigt werden. Teilnehmen können Kooperationsteams aus mindestens einer Organisation oder Einrichtung und Einzelpersonen – aus Kultur, Bildung und Jugendarbeit oder dem Sozialraum, z. B. Jugendkulturzentren, Schulen, Kulturinstitutionen, Kindertagesstätten, Jugendgruppen, Künstler*innen, Kulturvereine, Elterninitiativen etc. Der zweite Kooperationspartner kann z. B. auch ein*e selbstständige*r Künstler*in. Durch das Zusammenwirken entsteht Raum für Kulturelle Bildung – für Begegnung, Beteiligung und Experimentieren. Unabhängig von den Wettbewerbsschwerpunkten: Wichtig ist, dass aus der Bewerbung hervorgeht, dass der Träger, der die Bewerbung für den MIXED UP Wettbewerb ausfüllt, nicht allein agiert, sondern für das Projekt mit einem oder mehreren Kooperationspartnern zusammenarbeitet. Wie eng diese Partnerschaft ist, wie lange die Kooperation besteht, welche Aufgaben jeweils übernommen werden oder welche Kooperationspartner dabei sind, das kann sehr vielfältig sein. Preise Es werden drei Preise mit je 5.000 Euro vergeben. Zudem können die Preisträger*innen und weitere Wettbewerbsteilnehmer*innen nach der Preisverleihung ihre Kooperationspraxis und Projekte einem breiten Publikum in einer Praxisgalerie vorstellen. Diese Praxisgalerie ist im digitalen Format mit etwas zeitlichem Abstand zur Preisverleihung geplant. Teilnehmen Das Bewerbungsformular steht ab 15. Mai 2021 auf der Seite des BKJ zur Verfügung. Im Bewerbungsformular soll das Projekt oder Angebot beschrieben werden (max. 3.000 Zeichen inkl. Leerzeichen). Außerdem können Wettbewerbsschwerpunkte ausgewählt werden, die am zutreffendsten scheinen und diese mit max. 2.500 Zeichen inkl. Leerzeichen pro Schwerpunkt begründet werden. Zusätzlich hat man die Möglichkeit, eine aussagekräftige Datei anzuhängen, z. B. einen Projektflyer, eine Broschüre, einen Projektbericht, eine Dokumentation etc. Der Einsendeschluss ist der 30. Juni 2021. Ende September 2021 erfahren alle Teilnehmer*innen, ob sie Preisträger geworden sind oder nicht. Die Preisverleihung planen wir für November 2021, voraussichtlich bei einem der drei ausgewählten Preisträger. Mehr Infos unter -
IDEENSTARK 2021
In diesem Jahr vergibt die MFG Baden-Württemberg zum fünften Mal die Auszeichnung IDEENSTARK an Kultur- und Kreativschaffende aus Baden-Württemberg. Sei dabei und werde eine*r von zehn Ideenstarken 2021. Gewinne damit einen Platz im einjährigen IDEENSTARK Programm und verwirkliche dich, deine Geschäftsidee, dein Projekt oder deine Unternehmung! Bis zum 7. Juni 2021 kannst du dich bewerben. Dein Leben ist Design, Kunst, Musik oder Tanz? Du brennst für Architektur oder Stadtentwicklung? Du bist kreativ im Bereich Games, Apps, Podcast oder Film? Du willst schreiben, erfinden oder produzieren? Vielleicht bist du Impulsgeber*in in einem ganz anderen Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft oder arbeitest an einer Schnittstelle zu anderen Branchen und Themenfeldern. In allen Fällen bist du hier genau richtig! Mach mit und werde Ideenstarke*r 2021! Präsentiere dich und deine Idee, dein Unternehmen oder Projekt – unabhängig davon, ob du dich damit noch im Entwicklungsprozess befindest oder bereits in der Umsetzung bist. Bewerben kann man sich als Einzelperson und als Team von mehreren Gründungsmitgliedern und Initiator*innen. Nur drei Dinge braucht die MFG für eine Teilnahme: 1.Eine Beschreibung der Idee bzw. Geschäftstätigkeit 2.Ein kurzes Statement zur Motivation: Warum willst du bzw. wollt ihr am Programm teilnehmen? 3.Eine kleine Vorstellungsrunde: Wer steckt hinter der Idee, dem Projekt, dem Unternehmen? Bewerbungsschluss ist am 7. Juni 2021. Das Bewerbungsformular findet Ihr hier >> Teilnahmebedingungen Wer kann sich bewerben? Alle Akteure und Projekte aus der Kultur- und Kreativwirtschaft in Baden-Württemberg können sich bewerben. Egal, ob allein oder mit dem gesamten Team, ob es die Idee nur auf dem Papier gibt oder schon umgesetzt wird. Es gibt keine Altersbegrenzung. Wichtig ist, dass der Geschäftssitz des Unternehmens bzw. der Wohnsitz der Bewerberin / des Bewerbers in Baden-Württemberg liegt. Befindet sich das Projekt noch im Ideenstadium und es besteht kein Unternehmen gilt der Wohnsitz der Bewerberin / des Bewerbers. Es können auch Ideen zugelassen werden, deren Realisierung speziell für Baden-Württemberg geplant sind und die Bewerberin bzw. der Bewerberin den eigenen Wohnsitz nicht in Baden-Württemberg gemeldet hat. Wie kann man sich bewerben? Via Online-Formular auf www.ideenstark.mfg.de. Für die Bewerbung reichen drei Dinge: Eine kurze Beschreibung der Idee / des Unternehmens / des Projekts, ein paar Informationen zur Person oder zum Team und eine kurze Begründung, warum man am Programm IDEENSTARK teilnehmen möchte. Auswahlverfahren Die Auswahl verläuft in zwei Schritten: Aus allen Einsendungen werden insgesamt 18 Bewerberteams zu persönlichen Auswahlgesprächen eingeladen. Hier gibt es die Möglichkeit noch einmal persönlich die Jury von der eigenen Idee zu begeistern, aber auch selbst Fragen zu stellen, Feedback für den weiteren unternehmerischen Weg zu erhalten und sein Netzwerk zu erweitern. Was ist der Nutzen? Die Preisträger*innen erwartet ein Jahr, in dem sie ihre Ideen, Projekte und Unternehmen nach vorne bringen und für die Zukunft stärken. Zur Auszeichnung gehört ein einjähriges Förderprogramm und umfassendes Gewinnerpaket. Es beinhaltet Workshops und individuelle Coachings zur Strategie- und Geschäftsmodellentwicklung, eine Imagetrailer-Produktion mit professionellem Filmteam zur eigenen Unternehmensdarstellung sowie Zugang zu einem breitem Netzwerk aus Mentor*innen und erfahrenen Unternehmerpersönlichkeiten und vieles mehr. -
Förderprogramm des Fonds Soziokultur für junge Kulturinitiativen
Engagement ist auch in der Soziokultur keine Selbstverständlichkeit, sondern bedarf einer besonderen Motivation und Unterstützung. Das gilt insbesondere für junge Menschen mit guten Ideen, die erste persönliche Projekterfahrungen mit Kunst und Kultur sammeln wollen und dabei auch finanzielle Hürden überwinden müssen. Mit seinem zusätzlichen Förderprogramm für junge Initiativen will der Fonds Soziokultur Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren die Möglichkeit geben, eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld zu entwickeln und umzusetzen. Es hat den Anspruch, die kreativen Potentiale junger Menschen zu fördern. Ziel ist dabei, Jugendliche zum (längerfristigen) Engagement im soziokulturellen Praxisfeld zu ermutigen und Wege der Verwirklichung von guten Ideen aufzuzeigen. Antragsfristen: 2. Mai und 2. November eines Jahres Antragssumme: Max. 4.000 Euro, jedoch max. 80 % der Projektgesamtkosten Antragsberechtigt: Junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die gemeinsam mit anderen ein Soziokultur-Projekt verwirklichen möchten Vereine können den Antrag stellvertretend für jungen Menschen stellen (z.B. für FSJler*innen), wenn das beantragte Projekt ein eigenständiges und selbständiges Projekt dieser jungen Menschen ist und der Verein "nur" die finanztechnische Abwicklung für das Projekt übernimmt. es muss aus dem Antrag (Selbstdarstellung) erkennbar sein, dass das Projekt in eigener Verantwortung der Jugendlichen geplant und realisiert werden soll Kosten-/Finanzplan: Ausweis der gesamten Kosten des Projektes im Kostenplan keine Quotenvorgabe für die Bereitstellung von Eigen- und Drittmitteln Drittmittel müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt sein Projektbeginn: Die Vorhaben dürfen (einschl. der Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den Entscheidungssitzungen der zuständigen Kuratoriumskommission beginnen Antragsfrist 2. Mai: Projektbeginn frühestens Mitte Juli des Jahres Antragsfrist 2. November: Projektbeginn frühestens Ende Januar des Folgejahres Die Projektmittel sind nicht an das Haushaltsjahr gebunden Projektende: Die Projekte müssen nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden Förderentscheidung: Ca. 8 bis 10 Wochen nach Ablauf der Antragsfristen durch eine Kuratoriumskommission (2 Kuratoriumsmitglieder und 2 stimmberechtigte junge Personen Nicht förderfähig Es dürften grundsätzlich keine investiven Ausgaben in den Kostenplänen enthalten sein (= Kauf von Immobilien, Renovierung von Räumen, Kauf von Technik oder Büromöbeln etc. ab 800 € je Einzelanschaffung). In den Kostenplänen dürfen keine unbaren Leistungen enthalten sein (ehrenamtliche Arbeit, kostenlose zur Verfügungstellung von Räumen oder Technik, Sachspenden von Material). Es dürfen nur Ausgaben kalkuliert werden, zu denen es später eine Geldbewegung geben wird. Das Portal für Anträge auf Förderung findet Ihr hier >> -
Allgemeine Projektförderung des Fonds Soziokultur
Die Allgemeine Projektförderung ist das Hauptförderprogramm des Fonds Soziokultur. Es steht unter dem Motto „Wettbewerb um die besten Projektideen“. Was wird gefördert Der Fonds Soziokultur fördert nur zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstlern und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig. Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ – ihnen werden gesucht. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte. Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten etc.) kann nicht gefördert werden. Wer kann einen Antrag stellen Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften private Stiftungen und auch öffentliche Einrichtungen. Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor öffentlichen Antragstellern. Antragsfristen Die Antragsfrist endet immer am 2. Mai und 2. November eines Jahres. Der Antragsvordruck ist vier Wochen vorher im Online-Portal "Antragstellung" geöffnet. Wie viel kann beantragt werden? Mindestens 3.000 Euro - maximal 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets des beantragten Projektes. Projektlaufzeit Die Vorhaben dürfen (einschl. der kostenrelevanten Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den Entscheidungssitzungen des Fonds-Kuratoriums beginnen: Antragsfrist 2. Mai: Projektstart frühestens Mitte Juli des Jahres Antragsfrist 2. November: Projektstart frühestens Ende Januar des Folgejahres Das Projekt muss nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden, der Fonds Soziokultur kann jahresübergreifend fördern. Die Projekte dürfen nicht länger als 3 Jahre andauern. Kosten- und Finanzierungsplan Es gibt keine Quotenvorgabe für die Bereitstellung von Eigen- und Drittmitteln. Es ist also möglich, einen Antrag einzureichen, der nur aus der beantragten Förderung Fonds Soziokultur und beantragten Mitteln bei anderen Zuwendungsgebern besteht. Eine 100 %-Förderung durch den Fonds Soziokultur ist nicht möglich. Geplante Drittmittel müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt sein. Im Förderantrag wird ein Kosten- und Finanzierungsplan (KoFi) abgefragt. Nach einer Bewilligung kann ein KoFi formlos zugesandt werden. Hier finden Sie einen Vorschlag für eine solchen Plan: Muster-Kostenplan (Excel-Tabelle). Was muss im Kosten- und Finanzierungsplan angegeben werden? Der Kosten- und Finanzierungsplan sollte die gesamten Kosten des Projektes ausweisen Im Kostenplan sollen nur Kosten kalkuliert werden, zu denen es später eine belegbare Geldbewegung geben wird (keine sog. Eigenleistungen wie z.B. ehrenamtliche Arbeit, kostenlose Bereitstellung von eigener Technik, kostenlose Nutzung von Räumen, Sachspenden etc.). Als Eigenanteil dürfen nur Beträge angegeben werden, die später in Euro zum Ausgleich von Ausgaben zur Verfügung stehen (= Geldbewegung). Die Ausgaben sollen zu sinnvollen Kostenpositionen zusammengefasst werden. Bitte ergänzen Sie jedoch in Klammern immer Ihre Kalkulationsgrundlage (z.B. bei Honoraren Anzahl der Personen, Honorarsatz, Kalkulierter Stundenaufwand o.ä.) Was sind förderfähige Ausgaben? Grundsätzlich sind alle Ausgaben (außer Investitionen) förderfähig, die später im Projektzusammen in Euro entstehen. Das können sein: Honorarkosten Anteilige Personalkosten von festangestelltem Personal Es muss aufgeschlüsselt werden, mit wie vielen Stunden das Personal für das Projekt freigestellt oder ob der Arbeitsvertrag für die Dauer des Projektes aufgestockt wird Der/Die Antragsteller*in muss im Antrag darüber informieren, ob er/sie für dieses Personal eine institutionelle Förderung erhält. Sind die Personalkosten bereits über eine Regelförderung (teil-)finanziert, sollte diese Regelförderung in der Einnahmenliste unter Drittmittel mit dem Hinweis "Regelförderung" auftauchen Ehrenamtspauschalen (wenn diese tatsächlich ausgezahlt werden) Miete von Räumlichkeiten Werbung, Drucke Plakate/Flyer, Bau Bühnenbild etc. Miete von technischem Equipment Reisekosten/Übernachtungskosten Kauf von Kleinstmaterialien (Anschaffungen unter 800 € netto je Einzelanschaffung) Gema, KSK, sonst. Gebühren Was sind NICHT-förderfähige Ausgaben? Investive Ausgaben: Der Fonds Soziokultur darf keine investiven Ausgaben fördern. Dies sind alle Anschaffungen über 800 € netto je Einzelanschaffung. Sollte der Kostenplan allerdings nur aus Anschaffungen von Kleinstmaterialien (unter 800 €) bestehen und keine sonstigen Ausgaben (z.B. Honorare) enthalten, ist der Antrag in seiner Gesamtheit wieder als investiver Antrag zu werten und somit von einer Förderung ausgeschlossen. Verwaltungskostenpauschale: Es kann keine pauschale Abrechnung von Büro- oder Verwaltungsausgaben anerkannt werden. Später müssen alle Ausgaben mit Einzelbelegen nachgewiesen werden (jeder Portokauf, Kauf von Druckpatronen, Telefongebühr etc.). Fahrtkostenpauschalen: Reisekosten müssen nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet werden. Pauschale Erstattungen sind nicht förderfähig. Eigenleistungen, Beistellungen: Ausgaben, zu denen es später keine Zahlungsbewegung geben wird (ehrenamtlich Leistungen, Honorarverzicht, kostenlose Nutzung von Räumen oder Technik). Mietausfallgebühren: Hat der/die Antragstellerin eigene Räume, die für das Projekt genutzt werden, kann kein Ausfall einer möglichen Vermietung dieser Räume geltend gemacht werden. Das Portal für Anträge auf Förderung findet Ihr hier >> -
Projekt Schule+Kultur der Stadt Karlsruhe
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf kulturelle Bildung. Durch sie wachsen sie in ihre Rolle als Verantwortungsträger für die Kultur von morgen hinein. Kulturelle Bildung fördert Schlüsselkompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Sie schärft die Sinne und das Vertrauen in die eigene Kreativität und Gestaltungsmöglichkeit, sie verhilft im wahrsten Sinne des Wortes spielend zu Flexibilität, sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit. Unverzichtbar ist die Einbeziehung der Schulen. Dort können alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer sozialen Zugehörigkeit, kulturelle Bildung gleichermaßen erfahren. All dem möchte das Projekt Schule+Kultur Rechnung tragen, indem es Kooperationen zwischen Schulen und Kulturschaffenden initiiert und finanziell unterstützt. Antragsverfahren Anträge können nur von Kooperationsgemeinschaften gestellt werden, die aus Kulturschaffenden | Kultureinrichtung und einer Schule bestehen. Ein Antrag kann entweder durch die Schule oder die Kulturschaffenden eingereicht werden. Achten Sie bitte darauf, dass das einzureichende Projekt von allen Projektbeteiligten mitgetragen wird. Die Anträge für Schule+Kultur können dieses Jahr im Zeitraum vom 1. März bis einschließlich dem 03. April online mit dem eingestellten Antragsformular gestellt werden >> Schriftlich eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt! Schulen und Kulturschaffende können jeweils maximal zwei Anträge, Kultureinrichtungen maximal drei Anträge einreichen. Eine kurze, aussagekräftige Projektbeschreibung mit Darstellung der künstlerischen und pädagogischen Qualität der Arbeit und Kostenplan ist beizufügen (max. 2 Seiten). Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Bei Projekten, die zwischen 9 und 12 Uhr angeboten werden, ist eine Begründung abzugeben. Folgeanträge sollen den Projektverlauf darstellen. Der | die Kulturschaffende | Kultureinrichtung erstellt einen Kostenplan. Darin enthalten sind: Dauer einer Einheit in Unterrichtsstunden und Häufigkeit (ein Schulhalbjahr 18 Termine oder ein ganzes Schuljahr 36 Termine, zuzüglich Präsentation) Honorar pro Unterrichtsstunde (maximal 35 Euro) Honorar für Vor- und Nachbereitung des Gesamtprojektes Kosten für Sachmittel (genaue Aufstellung des Verbrauchsmaterials; sofern nicht an der Schule vorhanden, Leihgebühren). Hinweis: Anschaffungen etwa für Instrumente, Laptop, Kamera werden nicht anerkannt. Einnahmen (beispielsweise Förderverein, Stiftungen) Vergabeverfahren Über die Anträge und die Zuschusshöhe (in der Regel volle Finanzierung) entscheidet eine Fachjury unter Leitung des Kulturbüros. Es besteht kein Anspruch auf Förderung! In der Regel erfolgt eine Förderung in maximal zwei aufeinander folgenden Schuljahren. Folgeanträge müssen immer besonders begründet werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist eine Förderung auch im dritten Jahr möglich, wenn die Finanzierung des Projektes zu 50 Prozent aus Drittmitteln gesichert ist und eine Begründung (Darstellung des Projektverlaufs) durch die Schule vorliegt. Wird der Antrag bewilligt, verschickt das Kulturbüro eine Kooperationsvereinbarung. Diese muss von der Kooperationsgemeinschaft unterschrieben werden: Zum einen von der | dem Kulturschaffenden | Kultureinrichtung, zum anderen von der Schulleitung. -
Katalogförderung für junge Kunstschaffende
Mit seinem Katalogförderungsprogramm unterstützt das Land junge Künstler*innen dabei, mehr Sichtbarkeit zu erlangen. Dafür können Künstler*innen der bildenden Kunst eine Förderung von bis zu 10.000 Euro erhalten. Auch dieses Jahr unterstützt das Kunstministerium wieder Stipendiat*innen, Absolvent*innen der Kunsthochschulen im Land sowie Institutionen mit seinem Katalogförderungsprogramm. Ziel ist es, vor allem für junge Künstler*innen mehr Sichtbarkeit zu schaffen. Für Publikationen, die ein analoges oder digitales öffentliches Präsentationsformat – beispielsweise eine Ausstellung oder eine Performance – dokumentieren, können Künstler*innen der bildenden Kunst eine Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro erhalten. Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Einbeziehung einer wechselnden, unabhängigen Fachjury. Die Katalogförderung ist Teil der Kunstförderung des Landes. Ziel ist es, den Kunststandort Baden-Württemberg zu stärken. Hierzu sollen die strukturellen Bedingungen für die Kunstschaffenden und Kunstvermittler*innen verbessert werden. Ein weiteres Augenmerk liegt darauf, die Kunstszene besser zu vernetzen und zu professionalisieren. Zuwendungsempfänger*innen können sein: Stipendiat*innen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, der Bundesrepublik Deutschland (Cité internationale des arts Paris, Deutsche Akademie Rom Villa Massimo und Casa Baldi, Deutsches Studienzentrum in Venedig) oder der Kunststiftung Baden-Württemberg, deren Stipendium bei Antragstellung nicht länger als zehn Jahre seit Antragstellung zurückliegt Absolvent*innen der staatlichen Kunsthochschulen und Kunstakademien sowie der privaten Kunsthochschulen in Baden-Württemberg, deren Abschluss nicht länger als zehn Jahre seit Antragstellung zurückliegt Institutionenmit Sitz in Baden-Württemberg, die sich mit einem regelmäßigen Ausstellungsprogramm an ein allgemeines Publikum wenden und eine Publikation im Rahmen einer Ausstellung oder eines öffentlichen Präsentationsformats realisieren Zuwendungsvoraussetzungen Das Publikationsvorhaben darf noch nicht begonnen sein ausschließlich zur Herstellung einer Publikation im Zusammenhang mit einer Ausstellung oder einem anderen, öffentlichen Präsentationsformat stehen die Förderung erfolgt einmalig die geplante Publikation sollte eine Mindestauflage von 100 Exemplare haben, es müssen mindestens drei Druckerei-Angebote eingeholt werden eine Doppelförderung mit Mitteln aus dem Stipendienprogramm 2021 des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist ausgeschlossen Weitere Informationen und die Unterlagen für das Online-Antragsverfahren sind auf der Webseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst hier abrufbar >> Das Bewerbungsformular findet Ihr hier >> Bewerben können sich Kunstschaffende bis zum 3. Mai 2021. -
Wir können Kunst. Kultur macht stark
Unter dem Titel „Wir können Kunst“ fördert der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. als Programmpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) seit Anfang 2018 Kunstprojekte für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche, die von professionellen bildendenden Künstler*innen durchgeführt werden. In den Projekten können klassische künstlerische Techniken wie Malerei, Zeichnung, Collage, Drucktechniken, plastisches Arbeiten, aber auch Bühnenbildarbeiten, Foto-, Video-, Film- und digitale Techniken, Performances und handwerkliche Techniken vermittelt, erlernt und eingesetzt werden. Einsendeschluss für Projektanträge ist der 30. April 2021 (Eingangsdatum des Online-Antrags in der Förderdatenbank + Datum des Poststempels für postalisch einzureichende Unterlagen). Welche Projekte können gefördert werden? Projekte für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren, die in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind. Die Projekte werden von lokalen Bündnissen aus mindestens drei kooperierenden Einrichtungen durchgeführt, in die jeder Bündnispartner Kompetenzen und angemessene Eigenleistungen einbringt. Die Projekte sind neuartig, zusätzlich zu bestehenden Angeboten und außerschulisch, also vom Schulunterricht deutlich abgrenzt. Die Projekte werden von professionellen bildenden Künstler*innen durchgeführt. Zusätzlich können eine weitere Honorar- oder Assistenzkraft und ehrenamtliche Betreuer eingesetzt werden. Die Projekte sind im Rahmen eines der Projektformate des BBK realisierbar. Erstantragsteller beim BBK können zunächst nur Halbjahres-, Ferien- oder Kitaprojekte beantragen. Die Projekte vermitteln klassische künstlerische Techniken wie Malerei, Zeichnung, Collage, Drucktechniken, plastisches Arbeiten, aber auch Bühnenbild, Foto-, Video-, Film- und digitale Techniken, Performances und handwerkliche Techniken. Auch spartenübergreifende Projekte sind möglich. Die Projekte behandeln zielgruppengerechte inhaltliche Themen wie z.B. Umwelt, Träume und Wünsche, Gewalt/Toleranz, Migration/Integration, Geschichte und/oder Sozialraum. Die Projekte fördern die Kreativität, das Selbstvertrauen und Sozialverhalten der Teilnehmer*innen und ermöglichen Erfolgserlebnisse und einen Zugang zu Kunst und Kultur. Die Projekte werden zu 100 % finanziert. Drittmittel sind nicht erforderlich. Weitere Informationen findet Ihr auf der Homepage des BBK >> Den Zugang zur Förderdatenbank findet Ihr hier >> -
Driving the Human
Vom 10. Februar bis zum 9. April 2021 lädt Driving the Human internationale Designer*innen, Künstler*innen, Wissenschaftler*innen und Initiativen der verschiedensten Disziplinen dazu ein, gemeinsam nachhaltige und kollektive Zukunftsperspektiven zu entwerfen und dabei Wissenschaft, Technologie und Künste in einem transdisziplinären und kollaborativen Ansatz zu verbinden. Die Ausschreibung richtet sich an Bewerber*innen, die sich kritisch mit Fragen der Gegenwart auseinandersetzen und alternative Szenarien zu unserer aktuellen Situation entwickeln. Was macht den Menschen aus, in welcher Beziehung steht er zur Gesellschaft und zum Planeten Erde? Wie kann eine kollektive Zukunft aussehen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen sucht das Projekt Driving the Human. Projektideen können die verschiedensten Themen aufgreifen: Dazu gehören die sozialen Auswirkungen des Klimawandels, die Energiezyklen und unsere gegenwärtige technologische Beschleunigung, die Balance zwischen Biosphäre und Technosphäre, die aktuellen Prozesse des Austauschs von Werten und Objekten und die Auswirkungen kollektiver Entscheidungen. Driving the Human begrüßt alle Bewerbungen, die Themen und Diskurse von Dringlichkeit, radikaler Offenheit, Neugierde, Vernetzung und neuen Formen der Kollektivität umfassen. Ebenso ermutigen wir Bewerbungen, die vorherrschende Narrative über die Welt und unsere Rolle in ihr hinterfragen. In Zeiten von Wirtschaftskrisen und Pandemie ist es offensichtlich, dass die Menschheit und ihre Lebensweise auf der Erde gefährdet sind. Grundlegende Fragen zu Themen wie Massenkonsum, Massentierhaltung und Massentourismus müssen neu verhandelt werden. Wir begrüßen neue Ansätze für kollaboratives Arbeiten und Denken, die vielfältiges Wissen und unterschiedliche Disziplinen verbinden. Ausgewählte Bewerber*innen werden eingeladen, von dem Fachwissen und der multidisziplinären Expertise der Partnerinstitutionen von Driving the Human zu profitieren, diese sind acatech, Deutsche Akademie der Technikwissenschaften; Forecast Mentoring Platform; die Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe (HfG) und das ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe. Gemeinsam entwickeln wir zukunftsweisende Konzepte, um sie als Prototypen zu verwirklichen. Am Ende werden der Prozess und die Ergebnisse von Driving the Human – sieben Prototypen für eine ökosoziale Erneuerung – zu Instrumenten, die neue Weltzugänge ermöglichen und die Tür zu alternativen Formen der Koexistenz aufstoßen. Bewerbungsschluss ist Freitag, der 9. April 2021, 23:59 Uhr MESZ. Akzeptiert werden nur englischsprachige Bewerbungen, die über das Online-Bewerbungsformular eingereicht werden. Hier findet Ihr das Bewerbungsformular >> -
Ideenlabor SINGAmi in Straßburg und Karlsruhe
SINGAmi ist ein neues grenzüberschreitendes Ideenlabor auf der Achse Strasbourg-Karlsruhe. Dabei werden unternehmerische Projekte mit Locals und Geflüchteten von einer Vielzahl an Stakeholdern unterstützt, um gemeinsam die grenzüberschreitende Gesellschaft von morgen zu formen. Ihr sucht Informationen über unternehmerische Möglichkeiten in der grenzüberschreitenden Region? Ihr habt ein unternehmerisches Projekt und möchtet Teil des Entrepreneurship Programms von SINGAMi werden, um damit durchzustarten? Ihr möchtet Euer Projekt pitchen, um Mentoren zu überzeugen? Wenn Ihr Euch darin wiedererkennt, seid ihr bei SINGAmi richtig! SINGAmi ist ein Ideenlabor und eine Community von Locals und Newcomers, die Projekte und Unternehmer*innen auf der Achse Straßburg-Karlsruhe unterstützt, ihre Ideen Wirklichkeit werden zu lassen. Gemeinsam könnt Ihr die grenzüberschreitende Gesellschaft von morgen gestalten! Neben Pitch-Präsentationen von spannenden Projekten erwarten Euch aktuelle Neuigkeiten und Entwicklungen aus dem Ideenlabor! Klingt spannend? Dann meldet Euch jetzt zur Online Veranstaltung am 23. März an und seid als Zuschauer*in oder Pitch-Team dabei! Bei Fragen kontaktiert SINGAmi gerne per E-Mail: karlsruhe@singa-deutschland.de