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News K3-Portal, Bild: Canva

19.06.2026

Zukunftsreport Kreativwirtschaft 2030

KI als Werkzeug, nicht als Feind: So sieht die Kreativwirtschaft ihre Zukunft Der KreativBund – Bundeszentrum Kultur- und Kreativwirtschaft hat im Mai 2026 den Zukunftsreport Kreativwirtschaft 2030 veröffentlicht. Die Grundlage: 118 Sprachnachrichten, die beim German Creative Economy Summit (GCES) 2026 in Hamburg gesammelt wurden. Rund 500 Teilnehmende wurden gefragt: „Wie sieht deine ideale Vision für die Kultur- und Kreativwirtschaft 2030 aus?” Die KI-gestützte Cluster-Analyse destilliert aus den Antworten drei zentrale Themenfelder: Künstliche Intelligenz, Cross Innovation & Vernetzung sowie Strukturen. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Branche weiß, was sie will — und sie ist unzufrieden mit dem Status quo. KI wird von der großen Mehrheit als Werkzeug und Chance begriffen, nicht als Gegner. Gleichzeitig warnen insbesondere Stimmen aus der Designwirtschaft vor der Verdrängung von Einstiegsjobs und sinkenden Budgets. Beim Thema Vernetzung herrscht Konsens über den Wunsch nach echtem Schulterschluss — aber die Realität ist noch geprägt von Silos und fehlendem Vertrauen. Strukturell fordert die Branche: stabile Förderung, weniger Bürokratie, politische Einbindung. Den Report gibt es hier zum Download >> https://a.storyblok.com/f/287609726226301/x/e3620a0db7/zukunftsreport_kreativwirtschaft_2030.pdf

19.06.2026

Förderung von Games: 1,2 Mio. Euro für die Games-Branche in Baden-Württemberg

Zum 1. August 2025 ist die neue Förder-Richtlinie in Kraft getreten: Die Games-Förderung des Landes Baden-Württemberg unterstützt Entwickler*innen qualitativ hochwertiger, kulturell, pädagogisch oder cross-innovativ bzw. branchenübergreifend bedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter. Neu ist außerdem die Förderung von digitalen Spielen, die spieltypische Elemente in spielfremden Zusammenhängen verwenden (Gamification). Ziel ist es, die Games-Branche in Baden-Württemberg und den audiovisuellen Sektor in Europa zu stärken. In diesem Jahr stellen die MFG Baden-Württemberg und das Land erneut 1,2 Millionen Euro für die Games-Förderung in Baden-Württemberg, kurz Games BW Förderung, zur Verfügung. Wichtige Infos und Verbesserungen durch die neue Richtlinie Feste Einreichfristen und Fachjury: Alle Anträge bei der MFG für die Games BW-Förderung werden zu zwei festen Fristen eingereicht und durch die Games BW Jury entsprechend der MFG-Verfahrensordnung für die Games BW Förderung begutachtet. Förderarten und maximale Fördersummen: Die Förderung bezieht sich auf die Förderarten Konzept, Prototyp und Produktion. Konzepte können mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 20.000 Euro gefördert werden, Prototypen mit einem Zuschuss bis zu 120.000 Euro sowie Produktionen mit einem erlösbedingt rückzahlbaren, zinslosen Darlehen oder – in begründeten Ausnahmefällen – mit einem Zuschuss bis zu 500.000 Euro. Förderungsempfänger*innen sind Entwicklungsstudios und Unternehmen, die vorrangig digitale Spiele, innovative, interaktive Medienprojekte mit Spielecharakter oder Gamification-Anwendungen entwickeln, herstellen oder vertreiben und Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg haben. Förderzweck: Neben den bisherigen Förderzwecken, der Förderung der Entwicklung qualitativ hochwertiger, kulturell, pädagogisch oder cross-innovativbedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter, sollen zukünftig und der Markt-Entwicklung entsprechend auch branchenübergreifend bedeutsame digitale Spiele und solche digitalen Spiele unterstützt werden, die spieltypische Elemente in spielfremden Zusammenhängen verwenden (Gamification). Besondere Förderungsvoraussetzungen: Die geförderten Projekte sollen sich an einer ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Produktionsweise orientieren sowie Maßnahmen zur kulturellen Teilhabe (Barrierefreiheit) aufzeigen. Kulturtest: Die Kriterien des Kulturtests wurden entsprechend den technologischen und Markt-Entwicklungen der Branche angepasst. Alle erforderlichen Antragsformulare samt Anlagen und Merkblättern stehen im Download-Bereich zur Verfügung. Weitere Infos unter: Games BW Förderprogramm

16.06.2026

SquareNeo GmbH gewinnt den Regional Cup Karlsruhe

Mit dem Gründungswettbewerb Start-up BW Elevator Pitch sucht das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg in der neuen Wettbewerbsrunde 2025/26 wieder nach den besten Geschäftsideen und engagiertesten Gründerinnen und Gründern im Land. In ganz Baden-Württemberg finden dazu Cups statt, die von engagierten Partnern vor Ort organisiert werden und als Vorentscheide für das Landesfinale dienen. Der Regional Cup Karlsruhe fand am 12. Juni 2026 in der IHK Karlsruhe statt. Das Team SquareNeo GmbH setzte sich mit seiner Geschäftsidee, der digitalin Transformation im Vertrieb gegen die Konkurrenz durch und sicherte sich damit das Ticket für das Landesfinale. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Ich freue mich, dass die IHK Karlsruhe Gründerinnen und Gründern mit dem Vorentscheid eine Bühne für ihre innovativen Ideen bietet. Formate wie der Start-up BW Elevator Pitch zeigen, wie viel Kreativität und Unternehmergeist in Baden-Württemberg stecken.“ Hoffmeister-Kraut gratuliert dem Siegerteam: „Herzlichen Glückwunsch an Square Neo GmbH! Ich freue mich, dass die IHK Karlsruhe Gründerinnen und Gründern mit dem Vorentscheid die Möglichkeit bietet, ihre innovativen Geschäftsideen einem breiten Publikum zu zeigen. Gründerinnen und Gründer prägen mit ihren Ideen die Zukunft unserer Wirtschaft. Mit unserer Landeskampagne Start-up BW möchten wir sie dabei bestmöglich unterstützen – von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Geschäftsmodell. Der Start-up BW Elevator Pitch schafft dafür eine ideale Plattform: Hier können junge Unternehmen ihre Konzepte frühzeitig präsentieren, Feedback erhalten und wertvolle Kontakte für ihre weitere Entwicklung knüpfen.“ Beim Regional Cup Karlsruhe präsentierten elf Teams ihre Geschäftsideen vor einer Fachjury und dem Publikum.

Juli

22.07.2020

NEUSTART KULTUR – Rettungs- und Zukunftsprogramm der Bundesregierung

Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen und Projekte verschiedener Kultursparten. Insgesamt werden 480 Mio. der bereit gestellten 1 Milliarde in den Erhalt der Kulturinfrastruktur fließen, 250 Mio. in den Neustart trotz Pandemie für vor allem Theater, Kinos, Clubs und Literaturhäuser, 150 Mio. in alternative, digitale Angebote, 20 Mio. in den privaten Rundfunk und 100. Mio. stehen für pandemiebedingte Einnahmeausfälle bereit. Da die Förderprogramme sukzessive und über einzelne Verbände und Einrichtungen anlaufen, gibt es keine einheitlichen Angaben zur Antragstellung und zu den Förderrichtlinien.   Auf der Homepage der Bundesregierung können die einzelnen Fördergrundsätze jedoch tagesaktuell nachgelesen werden >>

20.07.2020

Ausschreibung 2020: Interdisziplinärer Projektfördertopf

Förderung von Projekten an der Schnitt­stelle von Kunst, Wissen­schaft und Techno­lo­gie Kultur- und Medienschaffende, die an der Schnittstelle von Kunst, Wissenschaft und Technologie arbeiten, können sich 2020 um eine finanzielle Förderung ihrer Projekte aus diesem Bereich beim Kulturbüro Karlsruhe bewerben. Auch Studierende mit entsprechenden Projektideen sind ab dem 5. Studiensemester zur Teilnahme an der Projektausschreibung eingeladen. Interdisziplinäre Partnerprojekte, gegebenenfalls in Kooperation mit einer Institution, sind ebenso willkommen. Ausgeschlossen sind Arbeiten, die in einem schulischen beziehungsweise im Rahmen der Hochschulausbildung erbracht werden (zum Beispiel Semester- oder Abschlussarbeiten) sowie schon realisierte Projekte. Die maximale Förderhöhe pro Projekt beträgt 5.000 €, über die Projektauswahl entscheidet eine Fachjury. Mit dieser Förderung unterstreicht die Stadt Karlsruhe erneut die Bedeutung und die Chance, die im kreativ- künstlerischen sowie auf neuen Technologien basierendem Arbeiten liegt. Der Fördertopf versteht sich zudem als eine Maßnahme zur Umsetzung des Karlsruher Kulturkonzeptes Weitere Infos und Ausschreibung findet Ihr unter >>

17.07.2020

dokKa 7 als Online-Festival

Das dokKa-Festival lässt sich Pandemiebedingt 2020 auf das Experiment ein, das Festival als Online-Version durchzuführen. Abhängig von der Situation im Herbst, werden je nach Möglichkeit vereinzelte Veranstaltungen kurzfristig hinzugefügt werden. Weitere Infos findet Ihr hier >>

15.07.2020

Start der Sofortbürgschaften für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten

Ab heute können Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten die Sofortbürgschaften des Wirtschaftsministeriums und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragen. Die Bürgschaften schließen die Lücke des KfW-Schnellkredits des Bundes. Unternehmen können die Sofortbürgschaft auf zwei Wegen beantragen. Über das Portal Ermoeglicher.de können sie bei positiver Prüfung eine elektronische Vorabzusage für eine Sofortbürgschaft in Höhe von 90 Prozent für einen Kredit bis zu 250.000 Euro der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg erhalten. Diese Vorabzusage wird direkt an ein Kreditinstitut nach Wahl zugeleitet. Daneben ist der Antragsweg über das klassische Hausbankverfahren möglich. Hier beantragt die Hausbank eine Bürgschaft in Höhe von 90 Prozent für ein Darlehen bis zu 125.000 Euro. Für eine spätere weitere Finanzierung (bis maximal 125.000 Euro) kann sie auf Wunsch 100 Prozent Bürgschaft erhalten.   Die vollständige Presse-Information des Staatsministeriums Baden-Württemberg findet Ihr hier >>

14.07.2020

Toujours Kultur! Festival

Hurra, es geht weiter mit der Kultur … nach wie vor, immer wieder und für alle Zeiten … gefeiert wird dies mit: Toujours Kultur! Festival Im Verbund des Kulturring e.V.s ist ein interdisziplinäres Programm für Kinder und Erwachsene entstanden, das die Vielfalt und Diversität aller beteiligten Akteure widerspiegelt. Der Kulturring e.V. ist ein spartenübergreifender Zusammenschluss der freien Kunst- und Kulturszene in Karlsruhe. Unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Verordnung kann die Vielfalt der Kultur gefeiert werden. Ziel ist es aber auch, den Karlsruher*innen eine Stück Kultur zurück zu „schenken“. Kultur ist nicht nur ein Wirtschaftsfaktor, aber darüber hinaus ein Stimmungsfaktor … und trifft oft den Lebensnerv. Das Programm umfasst Konzerte (über)regionaler Künstler*innen aller Genres, Impro- und Straßentheater, Kleinkunst, Poetry und Science Slam, StandUp Comedy, inklusive Theaterworkshops und Tanz. Toujours Kultur! Das Toujours Kultur! Festival findet vom 15.07.2020 – 12.09.2020 auf dem alten Schlachthof Gelände statt. Weitere Details zum Programm und Informationen über das Festival findet Ihr hier >>

13.07.2020

Weiteres Hilfsprogramm für Start-ups und Mittelstand

Das Mezzanine-Beteiligungsprogramm wird in Zusammenarbeit mit dem Bund umgesetzt. Insgesamt stehen von Landesseite 50 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können bis zu 250 Millionen Euro an Finanzierungsvolumen bewegt werden. Die L-Bank vergibt die Mittel an akkreditierte Finanzintermediäre, die die Mittel in Form von Wandeldarlehen, Nachrangdarlehen und stillen Beteiligungen bis hin zu direkten Beteiligungen im Einzelfall an die Unternehmen ausreichen können. Davon trägt 70 Prozent der Bund, 20 Prozent das Land und 10 Prozent die Finanzgesellschaft, die als Intermediär die Beteiligung oder das Finanzierungsgeschäft umsetzt. Das Beteiligungsprogramm schließt die Förderlücken der bestehenden Unterstützungsmaßnahmen von Land und Bund. Start-ups und jungen Unternehmen fehlt häufig die Hausbankverbindung, um auf die Corona-Kredit-Programme des Landes und des Bundes zuzugreifen. Mittelständische Unternehmen haben diese zwar, doch sind fremdkapitalbasierte Liquiditätshilfen für sie allein nicht mehr ausreichend. Kredite können Umsatzeinbußen schlicht nicht ausgleichen. Das Programm ergänzt auch das Hilfsprogramm „Start-up BW Pro-Tect“, indem es eine Folgefinanzierung für betroffene Jungunternehmen biete. Die Kommission der Europäischen Union hat mit der vorübergehenden Anpassung des beihilferechtlichen Rahmens bis zum 31. Dezember 2020 einen guten Handlungsspielraum gegeben. Die öffentliche Hand kann bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen beihilferechtskonform ausreichen. Die komplette Presse-Information des Staatsministeriums Baden-Württemberg findet Ihr hier >>

10.07.2020

Förderprogramm für Innovationen aus der Kreativwirtschaft

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) Gute Nachrichten für Kreativschaffende: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)  stockt mit der zweiten Runde der Innovationsförderung „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ die Fördergelder von rund 25 Millionen auf rund 35 Millionen Euro. Das Bundesministerium fördert mit dem Programm unternehmerische Ideen und Innovationen, die nicht technisch sind – etwa Geschäftsmodellinnovationen, kreative Konzepte, unkonventionelle Designansätze und neue Formen der Technologienutzung. Durch die Erhöhung kann nun eine vermehrte Anzahl an Projekten gefördert werden. Im Fokus: Kultur- und Kreativschaffende Das „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ fördert in der zweiten Runde explizit Innovationsprojekte (und –netzwerke) von Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft. Somit hat die von der Corona-Krise gebeutelte Branche die Möglichkeit auf eine nötige finanzielle Unterstützung ihrer Innovationen. Ein einfach gehaltenes Einreichverfahren und ein geringer Verwaltungsaufwand erleichtert die Antragstellung für das Innovationsprogramm. Nicht rückzahlbarer Zuschuss für kreative Innovationen Die Förderung des Programms wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Höhe der Förderung ist folgendermaßen aufgebaut: Projektform A (Frühphase/Machbarkeit): max. 70.000 Euro (pro Projekt) Projektform B (Ausreifung/Marktpilotierung): max. 300.000 Euro (pro Projekt) Projektform C (Netzwerkmanagementleistungen): max. 300.000 Euro; gestaffelt in zwei Phasen (pro Projekt) Während der Laufzeit der modellhaften Pilotförderung des IGP kann jedes Unternehmen nur eine Förderung pro Projektform und Ausschreibung erhalten. Der Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200 000 Euro nicht überschreiten. Die Ausschreibung endet am 11. August 2020 um 15.00 Uhr. Das Förderprogramm IGP Das „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ Teil der Transferinitiative des BMWi, die das Ziel verfolgt, Hindernisse und Lücken auf dem Weg von der Idee zum Markterfolg zu benennen und zu beseitigen. Konkret erfasst werden von der Förderrichtlinie unter anderem innovative Geschäftsmodelle und Designansätze, aber auch Anwendungssoftware wie neuartige Lern-Apps sowie neue Formen der Technologienutzung. Es stehen seit der neuen Runde 35 Millionen Euro über vier Jahre zur Verfügung. Durch die besonderen Eigenschaften der adressierten nichttechnischen Innovationen ist auch ein neuer administrativer Fokus nötig: Statt wie in vielen Bereichen der Technologieförderung besonders auf naturwissenschaftlich ausgebildete Gutachter zu setzen, basieren Förderentscheidungen beim IGP u.a. auf Pitches und Juryurteile. Weitere Infos findet ihr hier: Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Richtlinie „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)"

09.07.2020

Land stockt Corona-Überbrückungshilfe des Bundes auf

Ab. 10. Juli können Unternehmen und Soloselbständige die Überbrückungshilfe Corona des Bundes beantragen. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm des Bundes mit einer Laufzeit von drei Monaten, Juni bis August, und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro. Bereits ab heute können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf einer Antragsplattform registrieren. Das hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier heute (8. Juli) angekündigt. Die Abwicklung und Auszahlung der Hilfen übernehmen die Bundesländer. Das Land Baden-Württemberg hat außerdem beschlossen, die Überbrückungshilfen des Bundes aufzustocken. Wie schon bei der Soforthilfe Corona wird das Land auf Antrag einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat berücksichtigen und auszahlen, da der Bund einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten explizit ausschließt. Wie schon die Corona-Soforthilfe, wird auch die Überbrückungshilfe durch das Land administriert. Die Antragstellung wird nur über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer in einem digitalisierte Verfahren möglich sein. Das Land greift bei der Abwicklung dieses Programms auf den bewährten Partner aus der Soforthilfe, die L-Bank, zurück.   Das Bundesprogramm Überbrückungshilfe Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen mit bestimmten Einschränkungen hinsichtlich Größe und Umsatz, soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Die Einstellung der Geschäftstätigkeit wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende Fixkosten, beispielsweise Miete, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen, Finanzierungskosten. Personalkosten werden pauschal in Höhe von 10 Prozent der übrigen Fixkosten gefördert. Die Überbrückungshilfe besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und erstattet einen Anteil in Höhe von minus 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch, minus 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent minus 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent im jeweiligen Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. Diese maximalen Erstattungsbeträge können nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden. Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung in Baden-Württemberg findet Ihr hier >>

08.07.2020

Virtuelle Gründertage der Gründerallianz Karlsruhe

"Herausfordernde Zeiten erfordern außergewöhnliche Lösungen" – Dieser Maxime folgend hat die Gründerallianz Karlsruhe mit Ihren Mitgliedern, wie dem K³-Büro, ein dreitägiges Programm vom 27. bis 29. Juli 2020 für alle Gründungsinteressierten, Start-ups und junge Unternehmen geplant. Ziel ist es, im Hinblick auf die Pandemie die Gründerinnen und Gründer mit Informationen, Hinweisen, praktischen Hilfen und Erfahrungsberichten gestandener Unternehmerinnen und Unternehmer tatkräftig zur Seite zu stehen.  Weitere Details und Informationen findet Ihr hier >>