Erklärung zur Barrierefreiheit -
K3 Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe
Das K3 Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe ist bemüht ihre Webseite im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetztes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite des K3 Büro (https://k3-karlsruhe.de).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
https://www.K3-karlsruhe.de (Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.) ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG (Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.) vereinbar:
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG (Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.)
- Alle dynamischen Unterseiten und Beiträge sowie Nutzerprofile der Homepage sind aufgrund nicht verfügbarer leichter Sprache nur teilweise barrierefrei
- Verlinkungen zu externen Websites können auf nicht barrierefreie Inhalte führen
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29. November 2023. Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO) (Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.), die von Co-Tech Accessibility durchgeführt wurde.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@kottek-internetsolutions.de (Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.)
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie einholen unter info@kottek-internetsolutions.de (Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.)
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Co-Tech Accessibility
Co-Tech UG (haftungsbeschränkt)
Felix Kottek
T: +49 15165242822
info@kottek-internetsolutions.de (Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.)
K3 Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro der Stadt Karlsruhe
Alter Schlachthof 33
76131 Karlsruhe
T: +49 721/ 6632480
k3@kultur.karlsruhe.de (Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.)
www.k3-karlsruhe.de (Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.)
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass die Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG (Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.) beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das K3 Büro sowie die Co-Tech Accessibility wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls das K3 oder die Co-Tech Accessibility nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG_DVO (Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.)vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die/den kommunale(n) Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG (Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.) und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG (Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.) beschriebenen Ombudsfunktion wenden:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Poststelle@bfbmb.bwl.de (Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.)
0711/279-3360 (Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.)