Erklärung zur Barrierefreiheit -
K3 Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe
Das K3 Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe ist bemüht ihre Webseite im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetztes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite des K3 Büro (https://k3-karlsruhe.de).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
https://www.K3-karlsruhe.de ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Alle dynamischen Unterseiten und Beiträge sowie Nutzerprofile der Homepage sind aufgrund nicht verfügbarer leichter Sprache nur teilweise barrierefrei
- Verlinkungen zu externen Websites können auf nicht barrierefreie Inhalte führen
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29. November 2023. Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO), die von Co-Tech Accessibility durchgeführt wurde.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@kottek-internetsolutions.de
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie einholen unter info@kottek-internetsolutions.de
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Co-Tech Accessibility
Co-Tech UG (haftungsbeschränkt)
Felix Kottek
T: +49 15165242822
info@kottek-internetsolutions.de
K3 Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro der Stadt Karlsruhe
Alter Schlachthof 33
76131 Karlsruhe
T: +49 721/ 6632480
k3@kultur.karlsruhe.de
www.k3-karlsruhe.de
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass die Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das K3 Büro sowie die Co-Tech Accessibility wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls das K3 oder die Co-Tech Accessibility nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG_DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die/den kommunale(n) Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Poststelle@bfbmb.bwl.de
0711/279-3360