Förderungen & Wettbewerbe
Wettbewerb
Wissenschaftspreis der EHI Stiftung und der GS1 Germany
Frist: 03.08.2026
Wir fördern Hochschul-Start-ups,
die innovative Lösungen für Handel und Konsumgüterindustrie bieten
Wir unterstützen Start-ups, die an deutschsprachigen Hochschulen entstanden sind und innovative Lösungen für den Handel und die Konsumgüterindustrie bieten. Diese Lösungen können in verschiedenen Bereichen Anwendung finden, wie z. B. in Logistik, IT, Marketing, Kundenservice, Energie, Verpackung oder bei der Entwicklung neuer Produkte.
Mit den Netzwerken und Möglichkeiten von EHI Stiftung und GS1 Germany unterstützen wir Start-ups dabei, ihre Marktchancen zu nutzen und sich erfolgreich am Markt zu positionieren. Zur Nominierung berechtigt sind die Gründungsservices der Hochschulen. Über die Preisvergabe in der Start-up-Kategorie entscheidet der Start-up-Beirat.
Wer kann teilnehmen?
Start-up-Center/Gründungsservices der Hochschulen können Start-ups nominieren.
Anforderungen an Start-ups/Jungunternehmen:
Gründung innerhalb der letzten 5 Jahre
Teilnahme an Förderprogrammen für innovative Gründer:innen des Bundes oder der Länder (z. B. EXIST)
Nachweis über erste Marktzugänge und Entwicklungspotenzial:
zum Beispiel durch erste Umsätze, Pilotprojekte oder Kooperationen mit Kunden/Partnern oder abgeschlossene Finanzierungsrunde(n)
Bewertungskriterien
Transfer von Wissenschaft in Praxis
Innovationskraft der Gründungsidee
Nutzenpotenzial für Handel und Konsumgüterindustrie
Skalierungspotenzial
Einzureichende Unterlagen
Bewerbungsbogen Start-up (PDF)
Unternehmenspräsentation (ca. 10 Slides)
Kurzfassung des Business-Planes (ca. 5 Seiten)
Die drei Finalisten werden im späteren Verlauf dazu aufgefordert, ein kurzes Bewerbungsvideo einzureichen.
Die Entscheidung
Die Entscheidung über die Preisvergabe erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Die drei Finalisten werden eingeladen, ihr Start-up persönlich zu präsentieren.
Der Preis
Das Gewinner-Start-up wird ein Jahr lang mit einem umfangreichen Preispaket unterstützt.
Folgende Leistungen im Wert von 50.000 Euro sind enthalten:
Mitgliedschaften
1 x EHI Start-up-Mitgliedschaft inkl. 1 x Kongressticket
1 x Start-up-Mitgliedschaft als GS1 Germany Solution Partner
1 x XL-Account für Handelsdaten.de
1 x Alle Leistungen aus dem GS1 Complete-Paket
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Wettbewerb
Thomas Strittmatter Drehbuchpreis 2027
Frist: 18.08.2026
Der Thomas Strittmatter Drehbuchpreis zählt zu den renommiertesten Auszeichnungen für Drehbuchautorinnen und -autoren im deutschsprachigen Raum. Wie erfolgreich der Weg von einem ausgezeichneten Drehbuch bis zur späteren Verfilmung sein kann, zeigen zahlreiche frühere Preisträgerinnen und Preisträger.
Besonders erfolgreiche Beispiele der vergangenen Jahre waren die Drehbücher zu „In die Sonne schauen“ von Mascha Schilinski und Louise Peter, ausgezeichnet mit dem Thomas Strittmatter Preis 2023, sowie zu „Systemsprenger“. Die Verfilmung von „In die Sonne schauen“ wurde bei den Filmfestspielen von Cannes 2025 mit dem Preis der Jury geehrt und erhielt 2026 beim Deutschen Filmpreis die Goldene Lola als Bester Film sowie zehn weitere Auszeichnungen. Auch „Systemsprenger“ nahm seinen Weg zum vielfach prämierten internationalen Erfolg nach der Auszeichnung mit dem Thomas Strittmatter Preis. Fast alle der prämierten Stoffe werden später verfilmt.
Nun startet die Ausschreibung für den Thomas Strittmatter Drehbuchpreis 2027. Autorinnen und Autoren können ihre noch unverfilmten Drehbücher ab sofort bei der MFG Filmförderung Baden-Württemberg einreichen. Bewerbungsschluss ist der 18. August 2026.
Der Preis wird jährlich im Rahmen der Berlinale verliehen und ist mit 20.000 Euro dotiert. Er ist ein Sprungbrett für Stoffe und Talente und zählt zu den höchstdotierten Drehbuchpreisen Deutschlands.
Starke Drehbücher sind die Grundlage jeder erfolgreichen Filmproduktion. Mit dem Thomas Strittmatter Preis fördert die MFG bereits zum 27. Mal Autorinnen und Autoren, die mit ihren Geschichten neue Perspektiven eröffnen und die Filmkultur in Baden-Württemberg bereichern. Der Erfolg früherer Preisträgerinnen zeigt eindrucksvoll, welche Strahlkraft aus talentierter Stoffentwicklung entstehen kann. Wir freuen uns auf die Einreichungen für den Jahrgang 2027!
Eingereicht werden können Drehbücher
aller Genres für einen abendfüllenden Kino- oder TV-Spielfilm,
die originär in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind,
einen Baden-Württemberg-Bezug aufweisen,
zum Zeitpunkt der Preisverleihung noch nicht verfilmt sind und
zuvor noch nicht zum Thomas Strittmatter Preis eingereicht wurden.
Baden-Württemberg-Bezug als Bewerbungsvoraussetzung
Bewerben können sich Autorinnen und Autoren, die einen Bezug zu Baden-Württemberg nachweisen. Dieser liegt vor, wenn die Bewerberin oder der Bewerber ihren beziehungsweise seinen ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg hat, einen wesentlichen Teil der Biografie im Land verbracht hat oder die Handlung des Drehbuchs in Baden-Württemberg lokalisiert ist.
Um Chancengleichheit und eine unabhängige Bewertung sicherzustellen, werden alle Einreichungen anonymisiert von einer unabhängigen Fachjury gelesen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden deshalb gebeten, hierzu anonymisierte Drehbuchfassungen einzureichen, die keine Namen oder Copyright-Vermerke der Verfasserinnen und Verfasser enthalten.
Die Jury nominiert bis zu drei Drehbücher. Bereits die Nominierung ist mit einer Prämie von 2.500 Euro verbunden und die Nominierten werden zur feierlichen Preisverleihung während der Berlinale 2027 in die Vertretung des Landes Baden-Württemberg in Berlin eingeladen. Dort wird die Gewinnerin oder der Gewinner des Thomas Strittmatter Drehbuchpreises gekürt.
Zu den Bewerbungsrichtlinien und der digitalen Einreichung.
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Förderung
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen
20.08.2026
Das Bundeswirtschaftsministerium ermöglicht mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) die Realisierung vielversprechender nichttechnischer Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten können neue Technologien zwar eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Damit eröffnet das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen. Einen konkreten Einblick in geförderte IGP-Projekte gewähren einige exemplarisch aufgeführte Beispiele.
Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden („Calls“). Der aktuelle Call des IGP ist am 10.06.2026 gestartet und adressiert gemeinschaftlich entwickelte Geschäftsmodelle und Pionierlösungen von Unternehmen ( Förderbekanntmachung (PDF, 87 KB)). Dazu gehören insbesondere Cross-Innovationen, wie neue Organisationsdesigns, Services oder digitale Anwendungen, die branchen- oder disziplinübergreifend entwickelt werden. Interessant sind dabei beispielsweise gemeinsame Projekte von Startups und etablierten Mittelständlern, Kreativwirtschaft und mittelständischen Industriebetrieben oder Handwerk und jungen Digitalunternehmen. Auch unternehmerische Kooperation aus eng verwandten Branchen und Disziplinen sind zugelassen, wenn der innovative Mehrwert der Zusammenarbeit deutlich wird. Antragsberechtigt sind nur Projekte mit mindestens zwei beteiligten Unternehmen. Die Deadline zum Einreichen der Teilnahmeanträge endet am 20.08.2026 um 15:00 Uhr.
Ein weiterer Call wird voraussichtlich noch in diesem Jahr starten. Details dazu werden auch dann wieder auf dieser Webseite bekannt gegeben.
Im IGP können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (inklusive Gründungen, Selbstständige, gemeinwohlorientierte Unternehmen) sowie mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen (inklusive Hochschulen) in zwei verschiedenen Projektformen mit Projektideen bewerben. Möglich sind kleinere Machbarkeitsprojekte und größere Marktreifeprojekte. Wichtig für eine erfolgreiche Antragstellung ist unter anderem ein hohes Innovationsniveau.
Um den Erfolg des IGP zu messen und Impulse für etwaige Verbesserungen zu erhalten, wird das Programm aktuell extern evaluiert − unter anderen mittels Online-Befragung.
Förderung
Museum Unlimited: Neues Förderprogramm für digitales Kuratieren und Ausstellen
28.09.2026
Wie lassen sich Ausstellungen digital weiterdenken und neue Zielgruppen erreichen? Mit dem neuen Förderprogramm Museum Unlimited: digital Kuratieren und Ausstellen unterstützt die MFG Museen in Baden-Württemberg dabei, digitale Ausstellungsformate zu entwickeln und nachhaltig umzusetzen. Jetzt anmelden: Eine Online-Veranstaltung am Montag, 28. September, liefert alle wichtigen Informationen.
Online-Kick-off mit Mehrwert
Die Veranstaltung Ende September stellt das Programm und seine Angebote vor. Ein Impulsvortrag gibt Einblicke in das Thema digitale Ausstellungen. Ergänzend zeigen Good-Practice-Beispiele aus Museen Projektmöglichkeiten auf.
Digitale Angebote schaffen und Sichtbarkeit erhöhen
Das Programm richtet sich an Museen aus Baden-Württemberg und verfolgt das Ziel, Kompetenzen im Bereich der digitalen Kuration aufzubauen. Es sollen digitale Angebote entstehen, die Ausstellungen sinnvoll ergänzen, eigenständige digitale Erlebnisse schaffen und die Sichtbarkeit von Museen auch über den physischen Museumsraum hinaus erhöhen.
Online-Weiterbildungen
In der ersten Phase des Programms vermitteln Expert*innen in Online-Weiterbildungen praxisnahe Einblicke in die Konzeption und Umsetzung digitaler Ausstellungen. Workshops zeigen, welche gestalterischen Möglichkeiten der digitale Raum bietet und wie Ausstellungsinhalte online präsentiert werden. Ergänzend veranschaulichen Good-Practice-Beispiele aus Museen die praktische Anwendung. So erhalten Museumsmitarbeiter*innen Anregungen, Ideen und Impulse für ein eigenes Projekt.
Chance auf finanzielle Förderung
Anknüpfend an die Weiterbildungsangebote können Museumsmitarbeitende aus Baden-Württemberg sich um eine Förderung bewerben. Eine Jury wählt aus den eingereichten Konzepten die geförderten Projekte aus. Die ausgewählten Vorhaben erhalten finanzielle Unterstützung und werden durch eine fachliche Beratung bei der weiteren Entwicklung begleitet.
Jetzt zur Auftaktveranstaltung anmelden und das Förderprogramm kennenlernen.
Quelle: MFG Baden-Württemberg
Mehr Infos:
Museum Unlimited
MFG Digitale Kultur Newsletter
MFG Digitale Kultur
Wettbewerb
Baden-Baden Award 2026
Frist: 30.09.2026
Um der Öffentlichkeit zu zeigen, was die Menschen hinter der Bühne leisten und dass auch in ihnen oft echte Künstler stecken, hat die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe einen Preis für Deutschland kreativste Auszubildende ins Leben gerufen.Mit dem “Baden-Baden Award” werden am 04. Dezember 2026 zum 17. Mal überragende Abschlussarbeiten frisch gebackenerBühnenmaler*innen/ Bühnenplastiker*innen,Maskenbildner*innen,Mediengestalter*innen Bild und Ton,Veranstaltungskaufleute,Fachkräfte für Veranstaltungstechnik undRequisiteureausgezeichnet.Eine namhafte Jury, bestehend aus Experten der Theater-, Film-, Fernseh- und Eventbranche wird dann anhand der praktischen Prüfungs- und Projektarbeiten eine künstlerische Bewertung vornehmen.Die prämierten Arbeiten sowie weitere von der Jury besonders gut bewertete Initiativen werden in einer Broschüre und in Fachzeitschriften veröffentlicht.Die Preisträger erhalten zudem in jeder Berufskategorie:1. Platz: 500 €2. Platz: 300 €3. Platz: 200 €Der Einsendeschluss für das Einreichen der Bewerbungen endet am 30. September 2026.
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Förderung
Ausschreibung der Kunststiftung Baden-Württemberg: Stipendien 2027
15.10.2026
Bis zum 15. Oktober 2026 können sich Künstler:innen für ein Stipendium 2027 der Kunststiftung Baden-Württemberg in den Sparten Bildende Kunst, Musik (Jazz, Klassik, Komposition und Neue Musikformen), Literatur und Darstellende Kunst auf der Online-Bewerbungsplattform der Kunststiftung bewerben.
Die Kunststiftung vergibt jährlich ca. 20 Stipendien in Höhe von bis zu 12.000 €.
Bewerben können sich Künstler:innen, deren Studienabschluss nicht länger als zehn Jahre seit Antragstellung zurückliegt. Dies gilt für die Bereiche Bildende Kunst (Absolvent:innen der staatlichen und staatlich anerkannten Kunsthochschulen und Akademien), Literatur (Absolvent:innen einer Hochschule), Darstellende Kunst (nach der Ausbildung). Musiker:innen können sich auch während des Studiums bewerben. Die Bewerber:innen müssen ihren ersten Wohnsitz oder den Arbeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, der für ihr künstlerisches Schaffen entscheidend ist.
Über die Stipendienvergabe entscheiden Fachjurys. Ausschlaggebend sind allein die Begabung und die Qualität der eingereichten Arbeiten. Eine reine Projektförderung ist nicht möglich.
Bewerbungsfrist ist Donnerstag, 15. Oktober 2026.
Das Stipendium der Kunststiftung Baden-Württemberg ermöglicht den Stipendiat:innen mehr Freiheit für ihr künstlerisches Schaffen und erleichtert ihnen den Weg in die künstlerische Selbstständigkeit. Neben der finanziellen Förderung organisiert die Kunststiftung mit den Stipendiat:innen zahlreiche Veranstaltungen wie Ausstellungen, Konzerte, Lesungen und Workshops.
Hier geht es zur Online-Bewerbung:
https://bewerbung.kunststiftung.de/
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
ausschreibung@kunststiftung.de
Weitere Informationen unter: www.kunststiftung.de
Wettbewerb
Projektförderung bis 3.000 Euro
Frist: 30.11.2026
Seit 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten – resp. Metropolregionen – geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung. Ab dem Jahr 2026 wird mit der kleinen Projektförderung auch die Umsetzung von Projekten im öffentlichen Raum unterstützt. Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden. Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu drei geplanten Fristen im Jahr 2025 kurzfristig eingereicht werden. Über die Förderung dieser Anträge entscheidet der Geschäftsführer des Musikfonds zusammen mit eine:r Vertreter:in des Kuratoriums.Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 3.000 Euro bewilligt werden.Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)weitere projektbezogene PersonalkostenVeranstaltungs- und ProduktionskostenReise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können zählen: Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen)Eigenmittel (ausschließlich Barmittel)zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren Der Nachweis des Kofinanzierungsanteils muss im Falle der Förderung spätestens zur Vertragserstellung erbracht werden. Projekte, die eine Förderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch den BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.). Anträge sind ausschließlich online einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Entscheidungen werden ca. zwei bis drei Wochen nach der jeweiligen Frist bekanntgegeben. Antragsfristen im Jahr 2026 für die kleine Projektförderung:30. Januar – für Veranstaltungen im April, Mai, Juni 2026 (18:00 Uhr MEZ)29. Mai – für Veranstaltungen im Juli, August, September 2026 (18:00 Uhr MEZ)31. August – für Veranstaltungen im Oktober, November, Dezember 2026 (18:00 Uhr MEZ)30. November – für Veranstaltungen im Januar, Februar, März 2027 (18:00 Uhr MEZ)
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Förderung
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich junger und kleiner Unternehmen, des Handwerks sowie der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.
Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte.
Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften.
Antragsverfahren
So hilft das ZIM in wenigen Schritten bei Ihrer Innovation:
Bereits während der Vorbereitung eines ZIM-Antrags können Sie Kontakt zu dem für Sie zuständigen Projektträger aufnehmen und ein Beratungsgespräch vereinbaren oder diesem eine formlose Projektskizze zur Vorab-Prüfung zusenden.
Um Ihr geplantes Forschungsvorhaben auf Realisierbarkeit zu prüfen, können Sie im Vorfeld die Förderung einer Durchführbarkeitsstudie beantragen.
Wählen Sie eine der drei Projektformen (FuE-Einzelprojekte, FuE-Kooperationsprojekte, Innovationsnetzwerke) aus, die zu Ihrer Projektidee passt
Reichen Sie den Antrag digital ein. Unmittelbar nach bestätigtem Antragseingang können Sie auf eigenes Risiko mit dem Projekt beginnen.
Die eingereichten Unterlagen werden formal und fachlich geprüft. Es wird entschieden, ob eine Förderung bewilligt wird. Ist dies der Fall, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit den Bedingungen für das Vorhaben.
Nach Bewilligung beginnt die eigentliche Durchführung: Die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten werden umgesetzt, der Projektfortschritt dokumentiert und die geforderten Berichtspflichten (Zwischen- und Abschlussbericht) erfüllt.
Unternehmen, deren FuE-Einzel- und Kooperationsprojekte im ZIM gefördert wurden, können ergänzend „Leistungen zur Markteinführung“ beantragen.
Bei allen Schritten erhalten Sie kostenlose Beratung durch die ZIM-Projektträger.
Die Antragstellung im ZIM erfolgt volldigitalisiert über das Online-Portal der Förderzentrale Deutschland.
Förderung
Filmförderung der FFA
Die Filmförderungsanstalt FFA ist die nationale Filmförderung Deutschlands. Sie fördert Kinofilme in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Drehbuchentwicklung über die Produktion bis hin zum Verleih. Weitere Mittel werden für die Förderung von Kinos, die Erhaltung des deutschen Filmerbes, für die Wahrnehmung und Verbreitung des deutschen Films im Ausland und für die Vermittlung von Filmbildung verwendet. Als zentraler Dienstleister für die hiesige Filmwirtschaft erfasst, analysiert und veröffentlicht die FFA regelmäßig die wichtigsten Marktdaten der Film-, Kino- und Videowirtschaft in Deutschland.
Das Budget der FFA-Förderungen nach dem Filmförderungsgesetz finanziert sich über die sogenannte Filmabgabe, die u.a. von den Kinos, der Videowirtschaft und Fernsehveranstaltern erhoben wird.
Darüber hinaus führt die FFA die steuerfinanzierte Filmförderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) durch. Hierzu zählen der Deutsche Filmförderfonds (DFFF), die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes und für die Produktion hochbudgetierter Serien und Filme, die nicht im Kino ausgewertet werden, der German Motion Picture Fund (GMPF).
Zudem unterstützt die FFA gemeinsam mit anderen europäischen Förderinstitutionen die Entwicklung grenzüberschreitender Projekte und Koproduktionen.
Weitere Infos zu den Förderbereichen und Antragsfristen unter: Förderbereiche – FFA Filmförderungsanstalt