Skip to content

Förderungen & Wettbewerbe

Logo Initiative Musik
Förderung

Künstler:innenförderung

Frist: 30.04.2026

Die Künstler:innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler:innen und Bands, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour. Über die eingereichten Projektanträge wird von einer vielseitigen Jury von zwölf Künstler:innen und Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft entschieden. Die Ernennung der Jurymitglieder erfolgt durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Gesellschafter der Initiative Musik. Anträge für die 73. Förderrunde können vom 10.4. (12 Uhr mittags) – 30.4.2026 (12 Uhr mittags) gestellt werden. Alle Infos unter: Künstler:innen – Initiative Musik
Wettbewerb

APPLAUS-Awards

Frist: 21.05.2026

Mit dem Programmpreis würdigt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unabhängige Musikclubs sowie Veranstaltungsreihen aus allen Bereichen von Popularmusik und Jazz. Es stehen rund 1,6 Millionen Euro Preisgelder zur Verfügung, womit der APPLAUS zu den höchstdotierten Bundeskulturpreisen zählt. Der APPLAUS-Award wird in sechs Kategorien mit Preisgeldern von bis zu 40.000 Euro verliehen. Insgesamt stehen 2026 rund 1,6 Millionen Euro Preisgelder zur Verfügung. In den Kategorien „Beste Livemusikprogramme“, „Beste Livemusikspielstätten“sowie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ werden jeweils mehrere Preisträger:innen ausgezeichnet. Zusätzlich wird je Kategorie ein undotierter Hauptpreis vergeben. Zudem werden Auszeichnungen inden Kategorien „Awareness“, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit“ verliehen. Ziele des APPLAUS Finanzielle Stärkung von kleineren und mittleren Livemusikclubs sowie regionalen Veranstalter:innen, die oftmals mit hohem finanziellen Risiko ein kulturell herausragendes Programm anbieten Auszeichnung von Exzellenz um die kulturelle und soziale Bedeutung der Livemusikspielstätten und Konzertreihen zu unterstreichen Aufmerksamkeit für die strukturellen Herausforderungen und Belange von Musikspielstätten und Veranstalter:innen in den Kommunen und Regionen Weitere Infos zur Ausschreibung und den Programmkategorien unter: APPLAUS-Award
Website
Wettbewerb

Innovationspreis Baden-Württemberg 2026

Frist: 31.05.2026

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die Bewerbungsfrist für den diesjährigen Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg (Dr.-Rudolf-Eberle-Preis) eröffnet. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups mit Sitz im Land können sich noch bis zum 31. Mai 2026 bewerben. Der Preis würdigt herausragende innovative Leistungen, etwa bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder technologischer Dienstleistungen, und steht 2026 zum 42. Mal an. Das Preisgeld beträgt 50.000 Euro, ergänzt um einen 7.500 Euro-Sonderpreis für ein junges Unternehmen, ausgelobt von der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG). Eine Fachjury aus Wirtschaft und Wissenschaft bewertet die Bewerbungen nach technischem Fortschritt, unternehmerischer Leistung und wirtschaftlichem Erfolg. Die Preisverleihung findet am 25. November 2026 statt. Bewerbung & Infos: 👉 Online Bewerbungsportal: https://bewerbung.innovationspreis-bw.de/ 👉 Weitere Infos und Teilnahmebedingungen: https://bewerbung.innovationspreis-bw.de/teilnahmebedingungen/ 👉 Hintergrund & Überblick zum Innovationspreis: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/auszeichnungen-und-wettbewerbe/innovationspreis/
Website
Wettbewerb

Start-up BW Elevator Pitch

Frist: 01.06.2026

Der landesweite Pitch-Wettbewerb für Start-ups, Gründerinnen und Gründer wird seit 2013 vom Wirtschaftsministerium veranstaltet.Das Format stellt eine Plattform bereit, auf der Gründende ihre Geschäftsidee vor einer Jury und einem Publikum aus regionalen Institutionen, Investierenden, potenziellen Partnerinnen und Partnern sowie Kundinnen und Kunden vorstellen können.Innerhalb von drei Minuten erhalten die Teilnehmenden die Gelegenheit, Aufmerksamkeit zu gewinnen und von ihren Produkten oder Dienstleistungen zu überzeugen. Es handelt sich nicht um einen Businessplan-Wettbewerb. Mitmachen können Gründerinnen und Gründer in der Vorgründungsphase sowie Unternehmen, deren Gründung bis zu fünf Jahre zurückliegt.Start-ups, Gründerinnen und Gründer sind aufgerufen, an den Vorentscheiden in verschiedenen Regionen teilzunehmen. Die Termine werden auf dieser Seite veröffentlicht, sobald sie feststehen. Ziel ist es, unseren Start-ups, Gründerinnen und Gründern in Baden-Württemberg und ihren innovativen Ideen Sichtbarkeit zu geben.Das Landesfinale des Start-up BW Elevator Pitch 2025/2026 findet am 16. Juli im Rahmen des Käpsele Innovation Festivals in Freiburg statt.
Website
Wettbewerb

Baden-Baden Award 2026

Frist: 30.09.2026

Um der Öffentlichkeit zu zeigen, was die Menschen hinter der Bühne leisten und dass auch in ihnen oft echte Künstler stecken, hat die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe einen Preis für Deutschland kreativste Auszubildende ins Leben gerufen.Mit dem “Baden-Baden Award” werden am 04. Dezember 2026 zum 17. Mal überragende Abschlussarbeiten frisch gebackenerBühnenmaler*innen/ Bühnenplastiker*innen,Maskenbildner*innen,Mediengestalter*innen Bild und Ton,Veranstaltungskaufleute,Fachkräfte für Veranstaltungstechnik undRequisiteureausgezeichnet.Eine namhafte Jury, bestehend aus Experten der Theater-, Film-, Fernseh- und Eventbranche wird dann anhand der praktischen Prüfungs- und Projektarbeiten eine künstlerische Bewertung vornehmen.Die prämierten Arbeiten sowie weitere von der Jury besonders gut bewertete Initiativen werden in einer Broschüre und in Fachzeitschriften veröffentlicht.Die Preisträger erhalten zudem in jeder Berufskategorie:1. Platz: 500 €2. Platz: 300 €3. Platz: 200 €Der Einsendeschluss für das Einreichen der Bewerbungen endet am 30. September 2026.
Website
Wettbewerb

Projektförderung bis 3.000 Euro

Frist: 30.11.2026

Seit 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten – resp. Metropolregionen – geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung. Ab dem Jahr 2026 wird mit der kleinen Projektförderung auch die Umsetzung von Projekten im öffentlichen Raum unterstützt. Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden.      Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu drei geplanten Fristen im Jahr 2025 kurzfristig eingereicht werden. Über die Förderung dieser Anträge entscheidet der Geschäftsführer des Musikfonds zusammen mit eine:r Vertreter:in des Kuratoriums.Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 3.000 Euro bewilligt werden.Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)weitere projektbezogene PersonalkostenVeranstaltungs- und ProduktionskostenReise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können zählen: Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen)Eigenmittel (ausschließlich Barmittel)zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren Der Nachweis des Kofinanzierungsanteils muss im Falle der Förderung spätestens zur Vertragserstellung erbracht werden. Projekte, die eine Förderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch den BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.). Anträge sind ausschließlich online einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Entscheidungen werden ca. zwei bis drei Wochen nach der jeweiligen Frist bekanntgegeben. Antragsfristen im Jahr 2026 für die kleine Projektförderung:30. Januar – für Veranstaltungen im April, Mai, Juni 2026 (18:00 Uhr MEZ)29. Mai – für Veranstaltungen im Juli, August, September 2026 (18:00 Uhr MEZ)31. August – für Veranstaltungen im Oktober, November, Dezember 2026 (18:00 Uhr MEZ)30. November – für Veranstaltungen im Januar, Februar, März 2027 (18:00 Uhr MEZ)
Website