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News

29.07.2026

Museum Unlimited: Neues Förderprogramm für digitales Kuratieren und Ausstellen

Wie lassen sich Ausstellungen digital weiterdenken und neue Zielgruppen erreichen? Mit dem neuen Förderprogramm Museum Unlimited: digital Kuratieren und Ausstellen unterstützt die MFG Museen in Baden-Württemberg dabei, digitale Ausstellungsformate zu entwickeln und nachhaltig umzusetzen. Jetzt anmelden: Eine Online-Veranstaltung am Montag, 28. September, liefert alle wichtigen Informationen. Online-Kick-off mit Mehrwert Die Veranstaltung Ende September stellt das Programm und seine Angebote vor. Ein Impulsvortrag gibt Einblicke in das Thema digitale Ausstellungen. Ergänzend zeigen Good-Practice-Beispiele aus Museen Projektmöglichkeiten auf. Digitale Angebote schaffen und Sichtbarkeit erhöhen Das Programm richtet sich an Museen aus Baden-Württemberg und verfolgt das Ziel, Kompetenzen im Bereich der digitalen Kuration aufzubauen. Es sollen digitale Angebote entstehen, die Ausstellungen sinnvoll ergänzen, eigenständige digitale Erlebnisse schaffen und die Sichtbarkeit von Museen auch über den physischen Museumsraum hinaus erhöhen. Online-Weiterbildungen In der ersten Phase des Programms vermitteln Expert*innen in Online-Weiterbildungen praxisnahe Einblicke in die Konzeption und Umsetzung digitaler Ausstellungen. Workshops zeigen, welche gestalterischen Möglichkeiten der digitale Raum bietet und wie Ausstellungsinhalte online präsentiert werden. Ergänzend veranschaulichen Good-Practice-Beispiele aus Museen die praktische Anwendung. So erhalten Museumsmitarbeiter*innen Anregungen, Ideen und Impulse für ein eigenes Projekt. Chance auf finanzielle Förderung Anknüpfend an die Weiterbildungsangebote können Museumsmitarbeitende aus Baden-Württemberg sich um eine Förderung bewerben. Eine Jury wählt aus den eingereichten Konzepten die geförderten Projekte aus. Die ausgewählten Vorhaben erhalten finanzielle Unterstützung und werden durch eine fachliche Beratung bei der weiteren Entwicklung begleitet. Jetzt zur Auftaktveranstaltung anmelden und das Förderprogramm kennenlernen. Quelle: MFG Baden-Württemberg Mehr Infos: Museum Unlimited MFG Digitale Kultur Newsletter MFG Digitale Kultur

29.07.2026

GEMA bringt mit “PLAI by GEMA” den ersten vollständigen Musikdatensatz für einfaches KI-Training an den Start

Mit PLAI by GEMA bringt die GEMA gemeinsam mit mehreren Partnern einen kuratierten und individuell anpassbaren Musikdatensatz für Anbieter von KI-Tools auf den Markt. Der Datensatz wurde speziell für das Training von KI-Anwendungen entwickelt und verbindet hochwertige Musikdaten mit den dafür erforderlichen Rechten. PLAI by GEMA ist das erste Angebot dieser Art in Europa, das Soundfiles, umfassende Metadaten sowie Urheber- und Masterrechte skalierbar aus einer Hand bündelt. Das Produkt richtet sich an Anbieter von KI-Musiktools, die Musikschaffende im Produktionsprozess unterstützen und deren Ergebnisse nicht mit den verwendeten Trainingswerken konkurrieren. Mit Klangio aus Karlsruhe setzt ab sofort ein innovativer Anbieter eines KI-Musiktools auf PLAI by GEMA. Für das Training seiner KI-Anwendungen nutzt das Unternehmen den hochwertigen Musikdatensatz mit rund 178.000 Soundfiles aus mehr als 60 Genres. Für weitere Kunden können die Trainingsdaten passgenau nach deren individuellen Bedürfnissen kuratiert werden. Ob bestimmte Genres, Stimmungen oder Anwendungsfälle – der Musikdatensatz von PLAI by GEMA erfüllt sowohl die technischen als auch rechtlichen Anforderungen moderner KI-Tools. Entwickelt wurde die Lösung zusammen mit den Partnern Bailer Music Publishing, Earmotion Audio Creation, Intervox Production Music, Music Sculptor und Sonoton Music. Weitere Verlage, Verwertungsgesellschaften, Urheberinnen sowie Rechtegeber können jederzeit in das wachsende Ökosystem integriert werden. „Mit PLAI by GEMA machen wir Musikinhalte für das Training von KI-Tools so einfach zugänglich wie nie zuvor. Statt komplexer Rechteklärungen erhalten KI-Toolanbieter hochwertige Musikdaten inklusive der erforderlichen Rechte jetzt aus einer Hand. Das schafft Rechtssicherheit für Entwickler und neue Erlöspotenziale für Musikschaffende. Mit PLAI by GEMA zeigen wir, dass KI-Training und faire Vergütung von Kreativen kein Widerspruch sind. Wenn beide Seiten an einem verantwortungsvollen Umgang miteinander interessiert sind, finden wir gemeinsame Lösungen und ermöglichen Innovation auf einer verlässlichen rechtlichen Grundlage“, so Thomas Theune, Direktor Sendung/Online bei der GEMA. Die wesentlichen Vorteile von PLAI by GEMA auf einen Blick: All-in-One Service Urheber- und Masterrechte gebündelt aus einer Hand – inklusive Soundfiles und Metadaten. KI-Toolanbieter erhalten alles, was sie für das rechtssichere Training benötigen, ohne aufwändige eigene Rechteklärung. Rechtssichere Trainingsdaten GEMA-zertifizierte Inhalte als verlässliche Alternative zu ethisch wie rechtlich zweifelhaften Praktiken der Inhaltesammlung, wie z.B. Web-Scraping. Faire Beteiligung der Musikschaffenden Alle beitragenden Rechteinhaberinnen und -inhaber werden anteilig und angemessen vergütet. Das schafft eine nachhaltige Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Technologie und Kreativbranche. Flexible Datenpakete Trainingsdaten lassen sich je nach Modell und Anwendungsfall individuell zusammenstellen. Reputationsvorteil Ethisch einwandfreie Datenbeschaffung als Signal an Öffentlichkeit und Partner. Klangio: erste Anwenderin von PLAI by GEMA Klangio aus Karlsruhe entwickelt KI-basierte Lösungen für automatische Musiktranskription. Mit dem Klangio Transcription Studio ist es möglich, komplette Musikaufnahmen automatisch und in hoher Qualität über zahlreiche Instrumente hinweg in spielbare Notation zu überführen. Es wird von Musiklehrkräften, Kreativen sowie Künstlerinnen und Künstlern auf der ganzen Welt eingesetzt. Damit gehört das Unternehmen zu den Pionieren im Bereich Artificial Auditory Intelligence. Als erster Referenzpartner setzt Klangio den neuen GEMA Musikdatensatz ein und trainiert seine Systeme damit bewusst auf rechtlich geklärten, qualitativ hochwertigen Musikdaten aus dem GEMA Repertoire. „Unsere Kunden und wir selbst sind Teil der Musikbranche. Deshalb ist Fairness und Rechtssicherheit für uns ein großes Thema. Mit dem GEMA Musikdatensatz haben wir die Lösung gefunden, auf die wir gewartet haben: rechtlich vollständig geklärte Trainingsdaten, bei denen wirklich alle Rechte abgedeckt sind. Das gibt uns die Sicherheit, unsere KI-Tools auf solidem Fundament weiterzuentwickeln. Das zeigt, dass faire Vergütung und innovative KI-Entwicklung Hand in Hand gehen können“, sagt Sebastian Murgul, CEO der Klangio GmbH. GEMA: konstruktive Partnerin für KI-Anbieter Mit dem neuen Musikdatenangebot stärkt die GEMA ihre Position als konstruktive Gestalterin im KI-Zeitalter. Es ist der praktische Beweis dafür, dass Vergütung von KI-Trainingsinhalten funktioniert – wenn alle Beteiligten den Willen dazu mitbringen. „Als erste Verwertungsgesellschaft haben wir nicht nur ein Lizenzmodell entwickelt, sondern bringen jetzt auch ein konkretes Produkt an den Markt. Das schafft Klarheit für alle KI-Toolanbieter: Wer rechtssichere Trainingsdaten für den KI-Input will, hat in der GEMA eine verlässliche Partnerin”, so Dr. Kai Welp, General Counsel der GEMA. “Für die Lizenzierung von generativen KI-Anbietern hoffen wir auf eine positive Entscheidung in der Sache gegen SUNO am 31. Juli. Es muss deutlich werden, dass die Nutzung kreativer Werke unabhängig vom Ort des Trainings und auch bei Speicherung der Originalwerke in den Systemen vergütet werden müssen. Dafür braucht es die Gerichte, aber auch vor allem den politischen Rahmen.” PLAI by GEMA adressiert den KI-Input für KI-Toolanbieter, also das Training von Modellen mit rechtlich geklärten Inhalten und deren Weiterverarbeitung zu musiknahen Produkten. Fragen der Lizenzpflicht von Anbietern generativer KI bleiben davon unberührt und sind Gegenstand des laufenden Gerichtsverfahrens gegen SUNO am Landgericht München. Eine Entscheidung in diesem Prozess wird für den 31. Juli 2026 erwartet. Bereits im November 2025 hat die GEMA eine Klage gegen OpenAI vor dem Landgericht München gewonnen. Weitere Infos finden Sie auf der Webseite der GEMA unter PLAI by GEMA und auf unserem KI Hub. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von über 100.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Klangio GmbH ist ein Musiksoftwareunternehmen mit Sitz in Karlsruhe, das sich auf die Entwicklung KI-basierter Tools für Musiktranskription spezialisiert hat. Das Unternehmen wurde 2018 von Sebastian Murgul und Alexander Lüngen gegründet und gehört zu den führenden Anbietern im Bereich Artificial Auditory Intelligence. Mehr Informationen unter www.klang.io Pressekontakte Kathrin Greven, GEMA, Direktorin Kommunikation Telefon: +49 89 48003-421 E-Mail: kommunikation@gema.de  Jeannette Hintz, Klangio GmbH, Kommunikation Telefon: +49 721 27660423 E-Mail: pr@klang.io
News K3-Portal, Bild: Canva

08.07.2026

KreativKids Akademie 2026

Die KreativKids Akademie geht in die nächste Runde! Das kostenlose Ferienprogramm auf dem Alten Schlachthof Karlsruhe hat sich als echtes Erfolgsmodell etabliert – und startet ab dem 3. August 2026 wieder für Kinder zwischen 7 und 11 Jahren. Zwei Wochen lang tauchen die Teilnehmenden in die Welt der Kreativität ein: täglich wechselnde Workshops in Theater, Film, Hörspiel, Illustration, Handlettering, Zeichnen und vielem mehr – angeleitet von echten Künstler*innen und Kreativschaffenden. Die bewusst kleinen Gruppen (je 8 Kinder) schaffen Raum zum echten Ausprobieren, Entdecken und Dranbleiben. Beide Ferienwochen sind ausgebucht. Ein Angebot von K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe und WERKRAUM: Karlsruhe e.V. Gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Juli

10.07.2020

Förderprogramm für Innovationen aus der Kreativwirtschaft

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) Gute Nachrichten für Kreativschaffende: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)  stockt mit der zweiten Runde der Innovationsförderung „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ die Fördergelder von rund 25 Millionen auf rund 35 Millionen Euro. Das Bundesministerium fördert mit dem Programm unternehmerische Ideen und Innovationen, die nicht technisch sind – etwa Geschäftsmodellinnovationen, kreative Konzepte, unkonventionelle Designansätze und neue Formen der Technologienutzung. Durch die Erhöhung kann nun eine vermehrte Anzahl an Projekten gefördert werden. Im Fokus: Kultur- und Kreativschaffende Das „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ fördert in der zweiten Runde explizit Innovationsprojekte (und –netzwerke) von Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft. Somit hat die von der Corona-Krise gebeutelte Branche die Möglichkeit auf eine nötige finanzielle Unterstützung ihrer Innovationen. Ein einfach gehaltenes Einreichverfahren und ein geringer Verwaltungsaufwand erleichtert die Antragstellung für das Innovationsprogramm. Nicht rückzahlbarer Zuschuss für kreative Innovationen Die Förderung des Programms wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Höhe der Förderung ist folgendermaßen aufgebaut: Projektform A (Frühphase/Machbarkeit): max. 70.000 Euro (pro Projekt) Projektform B (Ausreifung/Marktpilotierung): max. 300.000 Euro (pro Projekt) Projektform C (Netzwerkmanagementleistungen): max. 300.000 Euro; gestaffelt in zwei Phasen (pro Projekt) Während der Laufzeit der modellhaften Pilotförderung des IGP kann jedes Unternehmen nur eine Förderung pro Projektform und Ausschreibung erhalten. Der Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200 000 Euro nicht überschreiten. Die Ausschreibung endet am 11. August 2020 um 15.00 Uhr. Das Förderprogramm IGP Das „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ Teil der Transferinitiative des BMWi, die das Ziel verfolgt, Hindernisse und Lücken auf dem Weg von der Idee zum Markterfolg zu benennen und zu beseitigen. Konkret erfasst werden von der Förderrichtlinie unter anderem innovative Geschäftsmodelle und Designansätze, aber auch Anwendungssoftware wie neuartige Lern-Apps sowie neue Formen der Technologienutzung. Es stehen seit der neuen Runde 35 Millionen Euro über vier Jahre zur Verfügung. Durch die besonderen Eigenschaften der adressierten nichttechnischen Innovationen ist auch ein neuer administrativer Fokus nötig: Statt wie in vielen Bereichen der Technologieförderung besonders auf naturwissenschaftlich ausgebildete Gutachter zu setzen, basieren Förderentscheidungen beim IGP u.a. auf Pitches und Juryurteile. Weitere Infos findet ihr hier: Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Richtlinie „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)"

09.07.2020

Land stockt Corona-Überbrückungshilfe des Bundes auf

Ab. 10. Juli können Unternehmen und Soloselbständige die Überbrückungshilfe Corona des Bundes beantragen. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm des Bundes mit einer Laufzeit von drei Monaten, Juni bis August, und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro. Bereits ab heute können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf einer Antragsplattform registrieren. Das hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier heute (8. Juli) angekündigt. Die Abwicklung und Auszahlung der Hilfen übernehmen die Bundesländer. Das Land Baden-Württemberg hat außerdem beschlossen, die Überbrückungshilfen des Bundes aufzustocken. Wie schon bei der Soforthilfe Corona wird das Land auf Antrag einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat berücksichtigen und auszahlen, da der Bund einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten explizit ausschließt. Wie schon die Corona-Soforthilfe, wird auch die Überbrückungshilfe durch das Land administriert. Die Antragstellung wird nur über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer in einem digitalisierte Verfahren möglich sein. Das Land greift bei der Abwicklung dieses Programms auf den bewährten Partner aus der Soforthilfe, die L-Bank, zurück.   Das Bundesprogramm Überbrückungshilfe Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen mit bestimmten Einschränkungen hinsichtlich Größe und Umsatz, soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Die Einstellung der Geschäftstätigkeit wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende Fixkosten, beispielsweise Miete, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen, Finanzierungskosten. Personalkosten werden pauschal in Höhe von 10 Prozent der übrigen Fixkosten gefördert. Die Überbrückungshilfe besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und erstattet einen Anteil in Höhe von minus 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch, minus 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent minus 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent im jeweiligen Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. Diese maximalen Erstattungsbeträge können nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden. Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung in Baden-Württemberg findet Ihr hier >>

08.07.2020

Virtuelle Gründertage der Gründerallianz Karlsruhe

"Herausfordernde Zeiten erfordern außergewöhnliche Lösungen" – Dieser Maxime folgend hat die Gründerallianz Karlsruhe mit Ihren Mitgliedern, wie dem K³-Büro, ein dreitägiges Programm vom 27. bis 29. Juli 2020 für alle Gründungsinteressierten, Start-ups und junge Unternehmen geplant. Ziel ist es, im Hinblick auf die Pandemie die Gründerinnen und Gründer mit Informationen, Hinweisen, praktischen Hilfen und Erfahrungsberichten gestandener Unternehmerinnen und Unternehmer tatkräftig zur Seite zu stehen.  Weitere Details und Informationen findet Ihr hier >>

06.07.2020

Neue Vergabeordnung der MFG für die Filmförderung

Ab 1. Juli 2020 gelten für Anträge nur noch die neue Richtlinie und die neuen Merkblätter Mit der Neufassung soll die hiesige Filmlandschaft in diesen schwierigen Zeiten weiterhin gezielt gestärkt werden. Ein wichtiger Fokus liegt dabei auf einer verbesserten Förderung von Stoffentwicklung und Produktionsvorbereitung als unabdingbarer Voraussetzung für gute Filme und Serien. Neu ist auch die Aufnahme von Gendergerechtigkeit als Zielvorgabe der ab sofort geltenden neuen Richtlinie und der zugehörigen Formulare. Weitere Infos dazu findet Ihr hier >>

06.07.2020

Female Founders Monitor 2020 veröffentlicht

Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. und Google for Startups haben am 03. Juli den Female Founders Monitor 2020 vorgestellt. Der diesjährige Female Founders Monitor zeigt, dass der Anteil an Gründerinnen in Start-ups im Vergleich zum Vorjahr kaum angestiegen ist und auf niedrigem Niveau stagniert. Weitere Kernaussagen der Studie sind: Fokus auf den Gesundheitssektor: Frauen-Teams sind mit Abstand am häufigsten im Gesundheitssektor vertreten. Durch ihre hohe Expertise in den Naturwissenschaften leisten Gründerinnen einen elementaren Beitrag zu medizinischen Innovationen. Schnelles Wachstum und größere Kapitalaufnahmen durch Gründerinnen sind die Ausnahme: Nur 5,2 % der Frauen-Teams haben Investments mit mehr als einer Million Euro erhalten – bei den Männer-Teams sind es  27,8 %. Frauen-Teams verfügen über weniger stark ausgeprägte Netzwerke in geschäftsrelevanten Bereichen wie dem Investment-Sektor und der etablierten Wirtschaft. Der Antrieb von Gründerinnen sind eher übergeordnete Ziele, die sie mit Aktivitäten in den Bereichen Green Economy und Social Entrepreneurship erreichen möchten. Weitere Details und Informationen über den Female Founders Monitor findet Ihr hier >>

03.07.2020

Förderprogrammen "Kultur Sommer 2020" geht in die zweite Runde

Das vom Kunstministerium ins Leben gerufene Förderprogramm „Kultur Sommer 2020“ zur Unterstützung von Veranstaltungsformaten unter Corona-Bedingungen startet in die zweite von insgesamt vier Runden. Bei Anträgen wurde insbesondere auf die Zahlung angemessener Künstlerhonorare sowie auf die Kreativität, Umsetzbarkeit und regionale Verteilung der Projekte geachtet. Unterstützt werden insbesondere solche Veranstaltungen, deren Durchführung einen Landeszuschuss zwingend erfordert. Für die zweite Förderrunde hatten sich weit mehr als 100 Projekte aus dem ganzen Land beworben. Die Anträge, die durch eine externe Jury bewertet wurden, beinhalten unter anderem Projekte wie Open Air-Veranstaltungen, Festivals sowie besondere digitale oder andere kreative Formate, mit denen die Abstandsregelungen eingehalten werden können. Sie reichen von Kammermusik, Jazz und Angeboten der Musikvereine, über Theater, Kleinkunst und Kino bis zum Bereich der Bildenden Kunst. Übersicht der bewilligten Anträge (PDF) >> Anträge für die nächste Förderrunde können noch bis 15. Juli 2020 beim Wissenschaftsministeriums gestellt werden. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur in Zusammenarbeit mit freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern. Die Anträge werden nach Eingang durch eine externe Jury bewertet, die Förderentscheidungen erfolgen etwa vier Wochen nach Antragseingang. Das Wissenschaftsministerium hat den Zeitraum zur Realisierung der Projekte auf den 30. September 2020 erweitert. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro, die Mindestfördersumme umfasst 5.000 Euro. In der ersten Förderrunde Anfang Juni wurden bereits 44 Projekte mit mehr als 900.000 Euro gefördert. Die Ausschreibung für den „Kultur Sommer 2020“ konzentriert sich auf die Sommermonate, damit Einrichtungen, Vereine, Künstlerinnen und Künstler schnell wieder arbeiten und kleinere Veranstaltungen im Sommer umsetzen können. Daran schließt das noch umfangreichere Programm „Kunst trotz Abstand“ im Volumen von 7,5 Millionen Euro an, mit dem das Kunstministerium besondere Angebote und Formate fördert, die eine längere Planung benötigen. Insgesamt umfasst das Notprogramm für Kunst und Kultur, das das Kunstministerium im Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand aufgelegt hat, rund 50 Millionen Euro, die aus den Mitteln der Corona-Rücklage des Landes kommen. Die vollständige Pressemeldung des Staatsministeriums Baden-Württemberg findet ihr hier >>  

01.07.2020

Weiteres Maßnahmenpaket – Unterstützung für Start-ups und Mittelstand

Das Landeskabinett hat ein weiteres Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Start-ups und mittelständischen Unternehmen in der Corona-Krise beschlossen. Neben der landesspezifischen Ergänzung der Überbrückungshilfe des Bundes investiert die Regierung in einen neuen Wagniskapitalfonds. Außerdem erhöht das Land seine Zuschüsse für die bereits laufenden und stark nachgefragten Krisenberatungs-Gutscheine Corona für Unternehmen und für die Förderung von Weiterbildungsangeboten, die sich gezielt an Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen wenden. Darüber hinaus hat die Haushaltskommission gestern weitere Mittel für wichtige Hilfen zur Verfügung gestellt, die in den nächsten Tagen in konkrete Programme gefasst und dem Ministerrat vorgelegt werden sollen. Dabei handelt es sich erstens um ein Beteiligungsprogramm mit einem Umfang von 50 Millionen für kleinere Unternehmen, die durch sogenanntes Mezzanine-Kapital, also Kredite mit Beteiligungscharakter, bessere Finanzierungsbedingungen erhalten. Und zweitens um eine erweiterte Auflage der erfolgreichen Digitalisierungsprämie, für die ebenfalls 50 Millionen Euro bereitgestellt werden sollen. Die ausführliche Presse-Meldung des Staatsministerium Baden-Württemberg findet Ihr hier >>

Juni

24.06.2020

Weitere 50 Mio. Corona-Hilfen für Kunst und Kultur

Die Landesregierung hat weitere Corona-Soforthilfen für Kunst und Kultur in einem Gesamtumfang von 50 Millionen Euro beschlossen. Die Mittel fließen in einen Hilfefonds für pandemiebedingt in finanzielle Not geratene Kunst- und Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg (32,5 Millionen Euro), in das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ für neue Formate unter Corona-Bedingungen (7,5 Millionen Euro) und in ein Soforthilfeprogramm für die Vereine der Breitenkultur (zehn Millionen Euro). Nothilfefonds von 32,5 Millionen Euro Dieser Fonds zielt darauf ab, existenzielle Notlagen bei Kunst- und Kultureinrichtungen abzuwenden und einen Spielbetrieb auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen. Neben Investitionskosten sind auch Sach- und Personalkosten zur Umsetzung von Sicherheits- und Hygienekonzepten förder- oder zuwendungsfähig. Die Mittel aus dem Nothilfefonds sind insbesondere für die privat getragenen kulturellen Einrichtungen wie Soziokulturelle Zentren, Privattheater, Orchester und musikalische Ensembles, jährlich wiederkehrende Festivals und Festspiele, Kunstvereine und Freilichtmuseen vorgesehen. Auch Kinos bekommen Hilfen. Die Vergabemodalitäten werden ab Juli veröffentlicht.   Impulsprogramm von 7,5 Millionen Euro Das Impulsprogramm „Kunst Trotz Abstand“ soll helfen, trotz der derzeitigen Beschränkungen kulturelle Veranstaltungen umzusetzen und spezielle Konzepte entwickeln zu können. Durch das Programm sollen Kulturprojekte mit freischaffenden Künstlerinnen und Künstler unterstützt werden. Gefördert werden dabei insbesondere die Entwicklung und Erprobung digitaler oder analoger Formate, künstlerischer Konzepte und Angebote für Kinder und Jugendliche sowie für ältere Menschen. Die Programmausschreibung erfolgt voraussichtlich im Juli.   Förderprogramm für Vereine der Breitenkultur von bis zu 10 Millionen Euro Um das Wiederaufleben des Vereinslebens trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie zu ermöglichen, sollen Vereine der Breitenkultur gezielt finanziell unterstützt werden. Das Geld soll schnell an rund 9.000 Vereine der Breitenkultur gehen, abgestuft nach der Zahl ihrer aktiven Mitglieder. Die Abwicklung des Programms erfolgt über die zentralen Dachverbände der Breitenkultur.   Wir halten euch auf dem Laufenden, sobald es die Antragsformulare gibt!   Die vollständige Presse-Info findet ihr hier >>  

18.06.2020

Digitaltag auch mit Karlsruher Aktionen

Unter dem Motto #digitalmiteinander findet am 19. Juni 2020 erstmals der bundesweite Digitaltag 2020 statt. Der Digitaltag wird getragen von der Initiative „Digital für alle“, einem Bündnis aus mehr als 20 Organisationen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Bildung und Kultur, Wohlfahrt, Wirtschaft, Wissenschaft und öffentliche Hand. Ziel des Aktionstages ist die Förderung der digitalen Teilhabe, indem eine Plattform geboten wird, um verschiedenste Aspekte der Digitalisierung zu beleuchten, Chancen und Herausforderungen zu diskutieren und einen breiten gesellschaftlichen Dialog anzustoßen. Mögliche Formate sind etwa Webinare, Diskussionen, virtuelle Führungen, Coding Kurse für jedermann oder Erklär-Videos. Die Bandbreite reicht von Diskussionen über Potentiale von Künstlicher Intelligenz für die Bauwirtschaft über virtuelle Zeitreisen durch die Theatergeschichte bis hin zu kostenlosen Workshops zur IT-Sicherheit von Softwareanbietern. Eine Übersicht der über 1.000 bundesweit stattfindenden Aktionen zum Digitaltag 2020 findet man auf der interaktiven Aktionskarte >> Und eine Übersicht aller Karlsruher Aktionen findet ihr hier >>