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News

24.04.2026

Online-Galerie pointss.gallery eröffnet erste digitale Ausstellung

Ein neuer digitaler Kunstraum, pointss.gallery, eröffnet diesen April mit seiner ersten Ausstellung, „Quiet Becoming“, einer Zusammenarbeit mit der lokalen Künstlerin Anna Marshall. Die in Durlach beheimatete und weltoffene Galerie präsentiert eine neue Art, zeitgenössische Kunst zu erleben: intim, zugänglich und zutiefst menschlich. Eine Ausstellung über Frauengeschichten „Quiet Becoming“ betrachtet Frauen nicht als feststehende Identitäten, sondern als Wesen, die sich in ständiger Wandlung befinden. Durch minimalistische und doch emotionsgeladene Porträts fängt Anna Marshalls Arbeit subtile innere Veränderungen ein (Momente des Zweifels, der Klarheit und des stillen Erwachens), fernab von den lauten und vereinfachten Erzählungen, die oft mit der Darstellung von Frauen verbunden sind. Anstatt sich auf Slogans oder Empowerment-Klischees zu konzentrieren, lädt die Ausstellung die Besucher in einen differenzierteren Raum ein: einen Raum der Selbstreflexion, der Selbstverwirklichung nach eigenen Vorstellungen und der Selbstfindung. Dieses Thema ist auch für die Gründerin der Galerie von persönlicher Bedeutung, die in den Werken ein Spiegelbild ihres eigenen Weges durch Wandel, Zweifel und Neuerfindung sieht. Eine digitale Galerie mit menschlichem Kern pointss.gallery wurde von Lucie Poisson ins Leben gerufen, einer kreativen Kuratorin, die sich seit über einem Jahrzehnt mit Malerei, Collagen und Keramik beschäftigt. Mit ihrer Ausbildung in den Bereichen Markenerlebnis und künstlerische Konzeptentwicklung für Ausstellungen gründete sie die Galerie als einen Ort, an dem Kunst, Emotionen und digitales Storytelling aufeinandertreffen. „Ich wollte eine Galerie schaffen, die sich eher wie ein ruhiges Gespräch anfühlt als wie ein Marktplatz“, sagt Lucie Poisson. „Digital muss nicht unbedingt kalt oder überwältigend sein. Es kann intim, bedächtig und zutiefst persönlich sein.“ Für diese erste Ausstellung arbeitete Lucie Poisson eng mit Anna Marshall zusammen, um ihre Gemälde in eine digitale Inszenierung zu übertragen, die den Minimalismus der Werke bewahrt und ihnen durch Bewegung und poetische Texte gleichzeitig eine subtile Tiefe verleiht. Das Online-Format ermöglicht es, dass Fragmente, Details und innere Stimmen erscheinen und wieder verschwinden, was das Thema des Werdens selbst widerspiegelt. Die Zusammenarbeit mit Anna Marshall begann durch einen herzlichen, offenen und professionellen Austausch, was Lucie Poisson als wesentlich erachtet: „Bei Kunst geht es nicht nur um das Werk an der Wand. Es geht auch um Vertrauen, Dialog und gemeinsame Sensibilität. Ich glaube, Künstler spüren, wenn das echt ist.“   Lokale Künstler unterstützen, globale Türen öffnen Obwohl pointss.gallery weltweit zugänglich ist, liegen ihre Wurzeln vor Ort. Die Galerie wurde in Durlach bei Karlsruhe gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht, Künstler*innen aus der Region zu präsentieren, insbesondere Frauen, deren Werke sich mit Identität, Wandel und dem Innenleben auseinandersetzen. Als digitale Galerie bietet pointss.gallery eine neue Beziehung zur Zeit. „Quiet Becoming“ wird im April 2026 eröffnet und bleibt so lange zugänglich, wie die Galerie besteht – so kann die Ausstellung wachsen, entdeckt und immer wieder neu erlebt werden, ohne durch physische Wände oder Schließtermine eingeschränkt zu sein. Im Anschluss an diese erste Ausstellung freut sich pointss.gallery über Kontaktaufnahmen von Künstlern, die sich mit der Vision der Galerie verbunden fühlen: intime, nachdenkliche und emotional geerdete zeitgenössische Kunst.     Über pointss.gallery pointss.gallery ist eine digitale Kunstgalerie mit Sitz in Durlach bei Karlsruhe, die gegründet wurde, um zeitgenössische Künstler durch kuratierte Online-Ausstellungen zu präsentieren, die bildende Kunst, Text und digitale Szenografie miteinander verbinden.   Exhibition Quiet Becoming Von Anna Marshall Seit April 2026 Online auf: https://pointss.gallery/quietbecoming Mehr über Anna Marshalls Werke: www.annasalto.de Press contact Lucie Poisson Founder & Kuratorin, pointss.gallery lucie@pointss.gallery

24.04.2026

Bis 30. April anmelden: Bunte Nacht der Digitalisierung 2026

Wer am 19. Juni dabei sein und Karlsruhes Stärke als Digitalstandort sichtbar machen will, sollte sich jetzt anmelden. Ob Unternehmen, Hochschule, Institution, Verein oder Amt – ihr gestaltet euer Programm selbst. Alle Formate sind willkommen! Ihr entscheidet was Besucherinnen und Besucher bei euch erleben können: sei es euer offenes Haus, Vorträge, Workshops,Live-Demos oder was euch noch so einfällt. Die #DigitaleNachtKA 2026 steht unter dem Motto „Digitale Souveränität.” Karlsruhe hat in genau diesem Bereich herausragende Kompetenz. Lasst sie uns auch zeigen! 👉 Jetzt anmelden: https://lnkd.in/eDm8ssMH #KarlsruheDigital

23.04.2026

Bewerbungsphase für Applaus-Award gestartet

Mit dem Programmpreis würdigt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unabhängige Musikclubs sowie Veranstaltungsreihen aus allen Bereichen von Popularmusik und Jazz. Es stehen rund 1,6 Millionen Euro Preisgelder zur Verfügung, womit der APPLAUS zu den höchstdotierten Bundeskulturpreisen zählt. Der APPLAUS-Award wird in sechs Kategorien mit Preisgeldern von bis zu 40.000 Euro verliehen. Insgesamt stehen 2026 rund 1,6 Millionen Euro Preisgelder zur Verfügung. In den Kategorien „Beste Livemusikprogramme“, „Beste Livemusikspielstätten“sowie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ werden jeweils mehrere Preisträger:innen ausgezeichnet. Zusätzlich wird je Kategorie ein undotierter Hauptpreis vergeben. Zudem werden Auszeichnungen inden Kategorien „Awareness“, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit“ verliehen. Beste Livemusikprogramme Prämiert werden Livemusikspielstätten für ihr herausragendes Livemusikprogramm im Vorjahr. Entscheidend sind unter anderem die künstlerische Qualität, ein klar erkennbares kuratorisches Konzept, Geschlechtergerechtigkeit und die Diversität der Live-Acts sowie faire Auftrittsbedingungen für Künstler:innen. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 40.000 Euro dotiert. Beste Livemusikspielstätten Prämiert werden Livemusikspielstätten, die im Vorjahr durch kulturelle Exzellenz und besondere Wirkkraft überzeugt haben. Neben der Programmqualität fließen herausragende Produktions- und Auftrittsbedingungen, Engagement für marginalisierte Gruppen (z. B. FLINTA*, Menschen mit Rassismus- und/oder Antisemitismuserfahrung, Menschen mit Behinderung) sowie der Einsatz für ökologische Nachhaltigkeit in die Bewertung ein. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 25.000 Euro dotiert. Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen Prämiert werden Livemusikspielstätten und regionale Veranstalter:innen, die im Vorjahr mit einer kreativen und wegweisenden Programmkonzeption überzeugt haben. Bewertet werden neben der künstlerischen Programmqualität auch faire Auftrittsbedingungen für Künstler:innen sowie kulturelles, soziales und ökologisches Engagement ein. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 10.000 Euro dotiert. Awareness Prämiert werden kulturell herausragende Aktivitäten im Bereich Awareness. Im Mittelpunkt stehen ein klar erkennbares Konzept zur Prävention von Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt, ein besonders engagierter Einsatz für Betroffene, eine diskriminierungssensible Programmgestaltung sowie reflektierte Öffentlichkeitsarbeit, Raumgestaltung oder Personalpolitik. Ebenso entscheidend ist eine selbstreflexive, betroffenenkontrollierte Verantwortungsübernahme im Umgang mit Vorfällen von Diskriminierung oder (sexualisierter) Gewalt. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 10.000 Euro dotiert. Inklusion Prämiert werden kulturell herausragende Aktivitäten und überzeugende Konzepte, die Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit stärken. Im Fokus stehen umfassende Inklusionskonzepte zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit körperlichen, psychischen und kognitiven Behinderungen, chronischen Erkrankungen sowie neurodiversen Personen am kulturellen Leben, eine inklusive Programmgestaltung, die aktive Einbindung von Menschen mit Behinderung sowie zielgruppengerechte Kommunikationsmaßnahmen. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von bis zu 10.000 Euro dotiert. Nachhaltigkeit Prämiert werden kulturell herausragende Aktivitäten im Bereich ökologischer Nachhaltigkeit. Im Fokus stehen Konzepte, die die Klima- und Umweltwirkungen des eigenen Livemusikbetriebs verringern und als Vorbild für einen nachhaltigen Wandel der Branche dienen. Bewertet werden die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen Energie, Mobilität und Ressourcennutzung, ein strategisches Nachhaltigkeitsmanagement sowie eine transparente Kommunikation nach innen und außen. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 10.000 Euro dotiert. Alle Infos zur Ausschreibung und Bewerbung unter: Über den Preis – APPLAUS-Award

Juli

14.07.2020

Toujours Kultur! Festival

Hurra, es geht weiter mit der Kultur … nach wie vor, immer wieder und für alle Zeiten … gefeiert wird dies mit: Toujours Kultur! Festival Im Verbund des Kulturring e.V.s ist ein interdisziplinäres Programm für Kinder und Erwachsene entstanden, das die Vielfalt und Diversität aller beteiligten Akteure widerspiegelt. Der Kulturring e.V. ist ein spartenübergreifender Zusammenschluss der freien Kunst- und Kulturszene in Karlsruhe. Unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Verordnung kann die Vielfalt der Kultur gefeiert werden. Ziel ist es aber auch, den Karlsruher*innen eine Stück Kultur zurück zu „schenken“. Kultur ist nicht nur ein Wirtschaftsfaktor, aber darüber hinaus ein Stimmungsfaktor … und trifft oft den Lebensnerv. Das Programm umfasst Konzerte (über)regionaler Künstler*innen aller Genres, Impro- und Straßentheater, Kleinkunst, Poetry und Science Slam, StandUp Comedy, inklusive Theaterworkshops und Tanz. Toujours Kultur! Das Toujours Kultur! Festival findet vom 15.07.2020 – 12.09.2020 auf dem alten Schlachthof Gelände statt. Weitere Details zum Programm und Informationen über das Festival findet Ihr hier >>

13.07.2020

Weiteres Hilfsprogramm für Start-ups und Mittelstand

Das Mezzanine-Beteiligungsprogramm wird in Zusammenarbeit mit dem Bund umgesetzt. Insgesamt stehen von Landesseite 50 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können bis zu 250 Millionen Euro an Finanzierungsvolumen bewegt werden. Die L-Bank vergibt die Mittel an akkreditierte Finanzintermediäre, die die Mittel in Form von Wandeldarlehen, Nachrangdarlehen und stillen Beteiligungen bis hin zu direkten Beteiligungen im Einzelfall an die Unternehmen ausreichen können. Davon trägt 70 Prozent der Bund, 20 Prozent das Land und 10 Prozent die Finanzgesellschaft, die als Intermediär die Beteiligung oder das Finanzierungsgeschäft umsetzt. Das Beteiligungsprogramm schließt die Förderlücken der bestehenden Unterstützungsmaßnahmen von Land und Bund. Start-ups und jungen Unternehmen fehlt häufig die Hausbankverbindung, um auf die Corona-Kredit-Programme des Landes und des Bundes zuzugreifen. Mittelständische Unternehmen haben diese zwar, doch sind fremdkapitalbasierte Liquiditätshilfen für sie allein nicht mehr ausreichend. Kredite können Umsatzeinbußen schlicht nicht ausgleichen. Das Programm ergänzt auch das Hilfsprogramm „Start-up BW Pro-Tect“, indem es eine Folgefinanzierung für betroffene Jungunternehmen biete. Die Kommission der Europäischen Union hat mit der vorübergehenden Anpassung des beihilferechtlichen Rahmens bis zum 31. Dezember 2020 einen guten Handlungsspielraum gegeben. Die öffentliche Hand kann bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen beihilferechtskonform ausreichen. Die komplette Presse-Information des Staatsministeriums Baden-Württemberg findet Ihr hier >>

10.07.2020

Förderprogramm für Innovationen aus der Kreativwirtschaft

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) Gute Nachrichten für Kreativschaffende: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)  stockt mit der zweiten Runde der Innovationsförderung „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ die Fördergelder von rund 25 Millionen auf rund 35 Millionen Euro. Das Bundesministerium fördert mit dem Programm unternehmerische Ideen und Innovationen, die nicht technisch sind – etwa Geschäftsmodellinnovationen, kreative Konzepte, unkonventionelle Designansätze und neue Formen der Technologienutzung. Durch die Erhöhung kann nun eine vermehrte Anzahl an Projekten gefördert werden. Im Fokus: Kultur- und Kreativschaffende Das „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ fördert in der zweiten Runde explizit Innovationsprojekte (und –netzwerke) von Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft. Somit hat die von der Corona-Krise gebeutelte Branche die Möglichkeit auf eine nötige finanzielle Unterstützung ihrer Innovationen. Ein einfach gehaltenes Einreichverfahren und ein geringer Verwaltungsaufwand erleichtert die Antragstellung für das Innovationsprogramm. Nicht rückzahlbarer Zuschuss für kreative Innovationen Die Förderung des Programms wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Höhe der Förderung ist folgendermaßen aufgebaut: Projektform A (Frühphase/Machbarkeit): max. 70.000 Euro (pro Projekt) Projektform B (Ausreifung/Marktpilotierung): max. 300.000 Euro (pro Projekt) Projektform C (Netzwerkmanagementleistungen): max. 300.000 Euro; gestaffelt in zwei Phasen (pro Projekt) Während der Laufzeit der modellhaften Pilotförderung des IGP kann jedes Unternehmen nur eine Förderung pro Projektform und Ausschreibung erhalten. Der Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200 000 Euro nicht überschreiten. Die Ausschreibung endet am 11. August 2020 um 15.00 Uhr. Das Förderprogramm IGP Das „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ Teil der Transferinitiative des BMWi, die das Ziel verfolgt, Hindernisse und Lücken auf dem Weg von der Idee zum Markterfolg zu benennen und zu beseitigen. Konkret erfasst werden von der Förderrichtlinie unter anderem innovative Geschäftsmodelle und Designansätze, aber auch Anwendungssoftware wie neuartige Lern-Apps sowie neue Formen der Technologienutzung. Es stehen seit der neuen Runde 35 Millionen Euro über vier Jahre zur Verfügung. Durch die besonderen Eigenschaften der adressierten nichttechnischen Innovationen ist auch ein neuer administrativer Fokus nötig: Statt wie in vielen Bereichen der Technologieförderung besonders auf naturwissenschaftlich ausgebildete Gutachter zu setzen, basieren Förderentscheidungen beim IGP u.a. auf Pitches und Juryurteile. Weitere Infos findet ihr hier: Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Richtlinie „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)"

09.07.2020

Land stockt Corona-Überbrückungshilfe des Bundes auf

Ab. 10. Juli können Unternehmen und Soloselbständige die Überbrückungshilfe Corona des Bundes beantragen. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm des Bundes mit einer Laufzeit von drei Monaten, Juni bis August, und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro. Bereits ab heute können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf einer Antragsplattform registrieren. Das hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier heute (8. Juli) angekündigt. Die Abwicklung und Auszahlung der Hilfen übernehmen die Bundesländer. Das Land Baden-Württemberg hat außerdem beschlossen, die Überbrückungshilfen des Bundes aufzustocken. Wie schon bei der Soforthilfe Corona wird das Land auf Antrag einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat berücksichtigen und auszahlen, da der Bund einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten explizit ausschließt. Wie schon die Corona-Soforthilfe, wird auch die Überbrückungshilfe durch das Land administriert. Die Antragstellung wird nur über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer in einem digitalisierte Verfahren möglich sein. Das Land greift bei der Abwicklung dieses Programms auf den bewährten Partner aus der Soforthilfe, die L-Bank, zurück.   Das Bundesprogramm Überbrückungshilfe Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen mit bestimmten Einschränkungen hinsichtlich Größe und Umsatz, soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Die Einstellung der Geschäftstätigkeit wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende Fixkosten, beispielsweise Miete, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen, Finanzierungskosten. Personalkosten werden pauschal in Höhe von 10 Prozent der übrigen Fixkosten gefördert. Die Überbrückungshilfe besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und erstattet einen Anteil in Höhe von minus 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch, minus 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent minus 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent im jeweiligen Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. Diese maximalen Erstattungsbeträge können nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden. Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung in Baden-Württemberg findet Ihr hier >>

08.07.2020

Virtuelle Gründertage der Gründerallianz Karlsruhe

"Herausfordernde Zeiten erfordern außergewöhnliche Lösungen" – Dieser Maxime folgend hat die Gründerallianz Karlsruhe mit Ihren Mitgliedern, wie dem K³-Büro, ein dreitägiges Programm vom 27. bis 29. Juli 2020 für alle Gründungsinteressierten, Start-ups und junge Unternehmen geplant. Ziel ist es, im Hinblick auf die Pandemie die Gründerinnen und Gründer mit Informationen, Hinweisen, praktischen Hilfen und Erfahrungsberichten gestandener Unternehmerinnen und Unternehmer tatkräftig zur Seite zu stehen.  Weitere Details und Informationen findet Ihr hier >>

06.07.2020

Neue Vergabeordnung der MFG für die Filmförderung

Ab 1. Juli 2020 gelten für Anträge nur noch die neue Richtlinie und die neuen Merkblätter Mit der Neufassung soll die hiesige Filmlandschaft in diesen schwierigen Zeiten weiterhin gezielt gestärkt werden. Ein wichtiger Fokus liegt dabei auf einer verbesserten Förderung von Stoffentwicklung und Produktionsvorbereitung als unabdingbarer Voraussetzung für gute Filme und Serien. Neu ist auch die Aufnahme von Gendergerechtigkeit als Zielvorgabe der ab sofort geltenden neuen Richtlinie und der zugehörigen Formulare. Weitere Infos dazu findet Ihr hier >>

06.07.2020

Female Founders Monitor 2020 veröffentlicht

Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. und Google for Startups haben am 03. Juli den Female Founders Monitor 2020 vorgestellt. Der diesjährige Female Founders Monitor zeigt, dass der Anteil an Gründerinnen in Start-ups im Vergleich zum Vorjahr kaum angestiegen ist und auf niedrigem Niveau stagniert. Weitere Kernaussagen der Studie sind: Fokus auf den Gesundheitssektor: Frauen-Teams sind mit Abstand am häufigsten im Gesundheitssektor vertreten. Durch ihre hohe Expertise in den Naturwissenschaften leisten Gründerinnen einen elementaren Beitrag zu medizinischen Innovationen. Schnelles Wachstum und größere Kapitalaufnahmen durch Gründerinnen sind die Ausnahme: Nur 5,2 % der Frauen-Teams haben Investments mit mehr als einer Million Euro erhalten – bei den Männer-Teams sind es  27,8 %. Frauen-Teams verfügen über weniger stark ausgeprägte Netzwerke in geschäftsrelevanten Bereichen wie dem Investment-Sektor und der etablierten Wirtschaft. Der Antrieb von Gründerinnen sind eher übergeordnete Ziele, die sie mit Aktivitäten in den Bereichen Green Economy und Social Entrepreneurship erreichen möchten. Weitere Details und Informationen über den Female Founders Monitor findet Ihr hier >>

03.07.2020

Förderprogrammen "Kultur Sommer 2020" geht in die zweite Runde

Das vom Kunstministerium ins Leben gerufene Förderprogramm „Kultur Sommer 2020“ zur Unterstützung von Veranstaltungsformaten unter Corona-Bedingungen startet in die zweite von insgesamt vier Runden. Bei Anträgen wurde insbesondere auf die Zahlung angemessener Künstlerhonorare sowie auf die Kreativität, Umsetzbarkeit und regionale Verteilung der Projekte geachtet. Unterstützt werden insbesondere solche Veranstaltungen, deren Durchführung einen Landeszuschuss zwingend erfordert. Für die zweite Förderrunde hatten sich weit mehr als 100 Projekte aus dem ganzen Land beworben. Die Anträge, die durch eine externe Jury bewertet wurden, beinhalten unter anderem Projekte wie Open Air-Veranstaltungen, Festivals sowie besondere digitale oder andere kreative Formate, mit denen die Abstandsregelungen eingehalten werden können. Sie reichen von Kammermusik, Jazz und Angeboten der Musikvereine, über Theater, Kleinkunst und Kino bis zum Bereich der Bildenden Kunst. Übersicht der bewilligten Anträge (PDF) >> Anträge für die nächste Förderrunde können noch bis 15. Juli 2020 beim Wissenschaftsministeriums gestellt werden. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur in Zusammenarbeit mit freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern. Die Anträge werden nach Eingang durch eine externe Jury bewertet, die Förderentscheidungen erfolgen etwa vier Wochen nach Antragseingang. Das Wissenschaftsministerium hat den Zeitraum zur Realisierung der Projekte auf den 30. September 2020 erweitert. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro, die Mindestfördersumme umfasst 5.000 Euro. In der ersten Förderrunde Anfang Juni wurden bereits 44 Projekte mit mehr als 900.000 Euro gefördert. Die Ausschreibung für den „Kultur Sommer 2020“ konzentriert sich auf die Sommermonate, damit Einrichtungen, Vereine, Künstlerinnen und Künstler schnell wieder arbeiten und kleinere Veranstaltungen im Sommer umsetzen können. Daran schließt das noch umfangreichere Programm „Kunst trotz Abstand“ im Volumen von 7,5 Millionen Euro an, mit dem das Kunstministerium besondere Angebote und Formate fördert, die eine längere Planung benötigen. Insgesamt umfasst das Notprogramm für Kunst und Kultur, das das Kunstministerium im Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand aufgelegt hat, rund 50 Millionen Euro, die aus den Mitteln der Corona-Rücklage des Landes kommen. Die vollständige Pressemeldung des Staatsministeriums Baden-Württemberg findet ihr hier >>  

01.07.2020

Weiteres Maßnahmenpaket – Unterstützung für Start-ups und Mittelstand

Das Landeskabinett hat ein weiteres Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Start-ups und mittelständischen Unternehmen in der Corona-Krise beschlossen. Neben der landesspezifischen Ergänzung der Überbrückungshilfe des Bundes investiert die Regierung in einen neuen Wagniskapitalfonds. Außerdem erhöht das Land seine Zuschüsse für die bereits laufenden und stark nachgefragten Krisenberatungs-Gutscheine Corona für Unternehmen und für die Förderung von Weiterbildungsangeboten, die sich gezielt an Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen wenden. Darüber hinaus hat die Haushaltskommission gestern weitere Mittel für wichtige Hilfen zur Verfügung gestellt, die in den nächsten Tagen in konkrete Programme gefasst und dem Ministerrat vorgelegt werden sollen. Dabei handelt es sich erstens um ein Beteiligungsprogramm mit einem Umfang von 50 Millionen für kleinere Unternehmen, die durch sogenanntes Mezzanine-Kapital, also Kredite mit Beteiligungscharakter, bessere Finanzierungsbedingungen erhalten. Und zweitens um eine erweiterte Auflage der erfolgreichen Digitalisierungsprämie, für die ebenfalls 50 Millionen Euro bereitgestellt werden sollen. Die ausführliche Presse-Meldung des Staatsministerium Baden-Württemberg findet Ihr hier >>