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News

18.05.2026

Neue Webseite „Studieren in BW“ geht online

Die Studienwahl in Baden-Württemberg wird durch den Relaunch der Seite „Studieren in BW“ einfacher und klarer gestaltet. Das Angebot ist auf die Bedürfnisse junger Menschen zugeschnitten. Baden-Württemberg startet ein neues Online-Angebot zur Studienorientierung. Die etablierte Website Studieren in Baden-Württemberg wurde vollständig überarbeitet und präsentiert sich jetzt im neuen Look: moderner, übersichtlicher und nutzerfreundlicher. „Ein Studium ist ein großer Schritt. Wir wollen, dass junge Menschen ihn selbstbewusst und gut informiert gehen können“, sagte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski zum Relaunch der Webseite in Stuttgart. „Unser neues Online-Angebot zeigt, was alles möglich ist: Es macht Mut, gibt Orientierung und begegnet Studieninteressierten modern, klar und auf Augenhöhe. So unterstützen wir junge Menschen beim Start in ihre berufliche Zukunft.“ Alle Informationen auf einen Blick Die Website bündelt alle wichtigen Informationen rund um die Studienwahl an einem Ort – von Studiengängen und Hochschulen bis hin zu Beratungsangeboten im Land. Besonderes Augenmerk liegt auf der mobilen Nutzung: Die neue Website ist für Smartphones optimiert und damit gezielt auf die Bedürfnisse junger Menschen zugeschnitten. Studieninteressierte finden schnell und verständlich Informationen dazu, welche Studiengänge in Baden-Württemberg angeboten werden und welche Wege zu ihren Interessen, Stärken und Zielen passen.

18.05.2026

Land fördert kommunale Innovationsinfrastrukturen

Das Land und die EU stellen rund 9,4 Millionen Euro bereit, um Innovations-, Gründer- und Technologiezentren sowie Transferzentren kommunaler Einrichtungen zu modernisieren und auszubauen. Das Wirtschaftsministerium hat im Rahmen des Förderaufrufs „Stärkung Regionaler Innovationssysteme (RIS) durch Ausbau und Modernisierung kommunaler Innovationsinfrastrukturen“ elf Vorhaben zur Förderung bewilligt. Die geförderten kommunalen Einrichtungen erhalten rund 9,4 Millionen Euro aus Mitteln des Landes und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), um ihre Innovations-, Gründer- und Technologiezentren sowie Transferzentren zukunftsfähig aufzustellen. „Die Vorhaben zeigen eindrucksvoll: In den Regionen Baden-Württembergs steckt enormes Potenzial. Mit den bewilligten Projekten stärken wir die Innovationsinfrastruktur als Rückgrat für Start-ups sowie junge und etablierte Unternehmen. Jene Unternehmen, auf die wir beim Strukturwandel und bei der Entwicklung neuer Technologien bauen. Wir setzen unsere wirtschaftspolitischen Instrumente genau dort an, wo sie effizient sind: vor Ort“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Zukunftstechnologien direkt in den Regionen Mit den bewilligten Vorhaben werden Innovations-, Gründer- und Technologiezentren sowie Transferzentren in verschiedenen Regionen des Landes modernisiert und ausgebaut. Im Mittelpunkt stehen Investitionen in kollaborative Arbeitsumgebungen, Technologien für Automatisierung und Robotik, Infrastrukturen für Künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen sowie Smart-Building-Lösungen. Die Infrastrukturen stehen Unternehmen und Gründerinnen und Gründern zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung. Durch gezielte Investitionen werden diese Einrichtungen in die Lage versetzt, bestehende und sich in der Gründungsphase befindende Unternehmen in dieser Phase des beschleunigten Strukturwandels wirksam zu begleiten und ihre Innovationsaktivitäten zu unterstützen. Die geförderten Projekte sollen bis zum 31. Dezember 2028 abgeschlossen sein. EFRE-Förderung in Baden-Württemberg Um regionale Strukturförderung zu betreiben, erhält Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021–2027 rund 279 Millionen Euro von der Europäischen Union aus dem EFRE. Das EFRE-Programm Baden-Württemberg ist an der Innovationsstrategie des Landes ausgerichtet und unterstützt die Schwerpunkte Zukunftstechnologien und Kompetenzen sowie Ressourcen- und Klimaschutz. Links und Infos unter: Pressemeldung

18.05.2026

Land stärkt digitale Innovationszentren

Mit jeweils 720.000 Euro unterstützt das Land die beiden European Digital Innovation Hubs (EDIHs) in Baden-Württemberg und fördert damit Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert für drei Jahre die beiden European Digital Innovation Hubs (EDIHs) in Baden-Württemberg mit jeweils 720.000 Euro. Die beiden Konsortien „EDIH Artificial Intelligence & CyberSecurity“ (EDIH AICS) mit dem Konsortialführer FZI Forschungszentrum Informatik aus Karlsruhe und der „EDIH Südwest“ mit dem Konsortialführer Hahn-Schickard aus Villingen-Schwenningen konnten sich erfolgreich für die zweite Förderperiode bei der Ausschreibung der Europäischen Kommission bewerben. 1,4 Millionen Euro für Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit „Dass sich beide baden-württembergische EDIHs erneut im europäischen Wettbewerb behauptet haben, ist ein starkes Signal für die Innovationskraft unseres Landes“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. „Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen verlässliche Partner, um Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit schneller, sicher und praxisnah in die Anwendung zu bringen. Genau dafür stehen unsere Innovationszentren.“ Die EDIHs werden auf den Erkenntnissen der ersten Förderperiode aufbauen, das Netzwerk erweitern und zudem das Thema sichere Künstliche Intelligenz (KI) sowie Testumgebungen stärker in den Fokus stellen. So sollen vor allem KMU und öffentliche Einrichtungen digitale und KI-basierte Lösungen individuell und risikoarm mit fachlicher Begleitung noch besser testen können. Unterstützt wird dieses Vorhaben durch die bereits bestehenden Zugänge zu europäischen Netzwerken, Infrastrukturen und anderen EDIHs. Damit sind die baden-württembergischen EDIHs ein wichtiger Baustein für den Innovationsstandort. Die EU-Kommission hat in einer ersten Förderrunde mit Mitteln des „Digital Europe Programme“ ein europaweites Netzwerk an European Digital Innovation Hubs (EDIHs) geschaffen, welches die strukturelle Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen, mit Schwerpunkt KMU, befördern soll. Im Zentrum stehen vor allem Wachstumsbereiche wie KI, High-Performance Computing und Cybersicherheit. Auch die Digitalisierung des öffentlichen Sektors soll durch die EDIHs unterstützt werden. Die europäischen digitalen Innovationszentren sind sowohl lokale als auch europaweit vernetzte Anlaufstellen. Die EU-Kommission sieht die EDIHs im Rahmen des „AI Continent Action Plan“ als Bindeglied zwischen den Hauptakteurinnen und -akteuren des KI-Ökosystems und als Erfahrungszentren für KI, die bei der Anwendung von sektorspezifischen KI-Lösungen unterstützen. Am 03. April 2025 veröffentlichte die EU-KOM den Aufruf EDIH 2.0, bei dem sich die bisherigen EDIHs erneut für eine Laufzeit von drei Jahren (2026 – 2029) bewerben konnten. In Deutschland gibt es laut der Webseite der EU-KOM derzeit 17 EDIHs, in Europa insgesamt 227 EDIHs, von denen 151 von der EU gefördert werden. Beide Konsortialführer sind zugleich Teil der Innovationsallianz Baden-Württemberg (innBW). Weitere Infos unter: Land stärkt digitale Innovationszentren: Baden-Württemberg.de

April

13.04.2021

Fonds Soziokultur fördert mit zwei Ausschreibungen partizipative Kulturarbeit

Mit zwei Ausschreibungen ruft der Fonds Soziokultur zeitgleich zur Einreichung von Projektideen auf. „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“ wendet sich an junge Akteur*innen zwischen 18 und 25 Jahren, die erste Schritte bei der Umsetzung eigener Kulturprojekte gehen möchten. In der „Allgemeinen Projektförderung“ vergibt er Fördermittel für größere soziokulturelle Projekte an freie Initiativen und Einrichtungen. Vom 2. April bis 02. Mai 2021 ist das Antragsportal für beide Förderprogramme geöffnet. Beantragt werden können Gelder für die Durchführung von zeitlich begrenzten Projekten der partizipativen Kulturarbeit in ganz Deutschland. Beginn dieser Projekte darf frühestens Mitte Juli 2021 sein, die Projekte dürfen jedoch bis Ende 2022 dauern. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien stellt dem Fonds Soziokultur hierfür jährlich Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro zur Verfügung. Was wird gefördert? Soziokulturelle Projekte beteiligen Bürger*innen jeden Alters aktiv und bearbeiten gesellschaftliche Fragen mit künstlerischen Mitteln. Wie lassen sich beispielsweise Solidarität oder Fürsorge als Kulturprojekt bearbeiten, wie können Künstler*innen oder Kulturpädagog*innen mit künstlerischen Laien etwas Neues schaffen? Welche Erfahrungen in Bildern, Texten, Sound- und Filmclips von älteren oder jungen Menschen gibt es, wie sie Krisen überstehen oder ihr Zusammenleben wünschen? Anlässe für ein soziokulturelles Projekt finden sich in der Gesellschaft, sie mit künstlerischen Mitteln wie Literatur, Sound, Theater, Comic, Tanz, Perfomance in allen Mischformen aufzugreifen, ist Kern eines soziokulturellen Projektes. Während im Förderprogramm „U25“ bis zu 4.000 Euro (maximal 80%) in einem vereinfachten Antragsverfahren zur Verfügung stehen, können in der „Allgemeinen Projektförderung“ ebenfalls bis zu 80% der Gesamtkosten und maximal 30.000 Euro beantragt werden. Mehr Infos zur Allgemeinen Projektförderung findet Ihr hier >> Mehr Infos zurm Förderprogramm für junge Kulturinitiativen findet Ihr hier >>

08.04.2021

Einreichungen für „Kunst trotz Abstand“ noch bis 18. April möglich

Mit der aktuellen Ausschreibung von „Kunst trotz Abstand“ unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst kulturelle Einrichtungen und Vereine bei der Umsetzung von Freiluftveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 28. Februar 2022 stattfinden. Eine Antragstellung im Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ ist noch bis zum 18. April 2021 über die Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst möglich. Die Anträge werden nach Eingang durch eine externe Jury bewertet, die Förderentscheidung erfolgt voraussichtlich Ende Mai 2021. Insgesamt stehen 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen aller Sparten, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Die Mittel sollen dafür eingesetzt werden, dass die Veranstalter verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen können. Auch digitale Formate können gefördert werden, sind aber kein Schwerpunkt der Ausschreibung. Über das erste „Kunst trotz Abstand“-Programm konnten seit September 2020 bislang insgesamt 177 Projekte landesweit mit rund 4,9 Millionen Euro gefördert werden. Zuvor hatte das Kunstministerium die Durchführung von Veranstaltungen mit dem unmittelbar aufgelegten Programm „Kultur Sommer 2020“ unterstützt. Mehr Infos findet Ihr auf unserer Corona-Sonderseite >>

06.04.2021

Smart Production Park eröffnet im April

Im April 2021 wird mit der Werkstatt10 der erste Abschnitt des Smart Production Parks, für die Karlsruher Gründerszene, auf dem Areal der Privatbrauerei Hoepfner bezogen. In den kommenden Monaten wird dann das Gründer- und Wachstumszentrum für die Digitalbranche fertiggestellt. Auf 3.800 Quadratmetern Fläche haben künftig 20 weitere Unternehmen mit insgesamt 200 Mitarbeitern Platz. Der Smart Production Park ist für regionale Startups aus dem Bereich der digitalen Produktion konzipiert. Außerdem ist das Gründerzentrum die Weiterentwicklung des vom CyberForum betriebenen IT-Accelerators CyberLab. Startups mit den Schwerpunkten KI, IT und Smart Production, die bereits seit fünf Jahren auf dem Markt sind, können sich ab sofort unter: www.cyberlab-karlsruhe.de bewerben. Schwerpunkt ist KI in der industriellen Produktion Das neue Gebäude liegt in bester innerstädtischer Lage und ist von zahlreichen attraktiven IT-Unternehmen und Forschungseinrichtungen umgeben. Der 3,2 Millionen Euro teure Bau wird von der Stadt Karlsruhe mit 2,2 Millionen Euro bezuschusst. Den Rest steuert die Landesregierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung bei. Betrieben wird der Smart Production Park in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Karlsruhe durch das CyberForum. Schwerpunkt der ansässigen Firmen wird die Anwendung von Künstlicher Intelligenz in der industriellen Produktion sein. Fertigstellung ist für September 2022 geplant Der Startschuss für den Smart Production Park fällt mit dem Einzug der ersten Unternehmen in die Werkstatt10. In dem 500 Quadratmeter großen Maschinenpark können innovative Konzepte für die Digitalisierung der Produktionsanlagen auf ihren Einsatz in der Wirtschaft getestet werden. In den kommenden Wochen und Monaten sollen dann weitere Bereiche des Wachstumszentrums bezogen werden. Die Fertigstellung ist für Ende 2022 geplant. Dann verfügen CyberLab und Smart Production Park über insgesamt 5.400 Quadratmeter Fläche für die Weiterentwicklung von Startups. Mehr Infos zum Smart Production Park findet Ihr hier >>

01.04.2021

Das Bundeswirtschaftsministerium weitet die Neustarthilfe erneut aus

Seit dem 30. März können auch Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern die Neustarthilfe beantragen. Eine Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft ist antragsberechtigt, wenn sie den überwiegenden Teil ihrer Umsätze aus Tätigkeiten erzielt, die bei einer natürlichen Person als freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeiten gelten würden, von einem ihrer Gesellschafter zu mindestens 25 Prozent gehalten wird und dieser Gesellschafter mindestens 20 Stunden pro Woche für die Gesellschaft arbeitet, höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigt, die bei einem deutschen Finanzamt gemeldet ist, die Überbrückungshilfe nicht in Anspruch genommen hat und vor dem 1. Mai 2020 gegründet wurde. Das Bundeswirtschaftsministerium gibt folgendes Beispiel: Herr Schmidt, Frau Peter und Frau Singer haben zusammen eine GmbH, die Fotografie-Dienstleistungen anbietet. Frau Peter hält 50 Prozent der Anteile an der GmbH und arbeitet 39 Stunden pro Woche für die GmbH. Herr Schmidt hält 25 Prozent der Anteile und arbeitet 15 Stunden pro Woche für die GmbH. Frau Singer hält 25 Prozent der Anteile und arbeitet 25 Stunden pro Woche für die GmbH. Die GmbH ist antragsberechtigt, weil Frau Peter mehr als 25 Prozent der Anteile an der GmbH hält und mehr als 20 Stunden pro Woche für die GmbH arbeitet. Bei der Berechnung der maximalen Förderung der GmbH werden Frau Peter und Frau Singer, aber nicht Herr Schmidt berücksichtigt, weil Herr Schmidt nicht mindestens 20 Stunden pro Woche für die GmbH arbeitet. Der maximale Förderbetrag von 7.500 Euro wird also mit zwei multipliziert. Die GmbH kann also maximal 15.000 Euro Neustarthilfe erhalten. Alle weiteren Infos zur Neustarthilfe findet Ihr hier >> Mehr Corona-Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft findet Ihr auf unserer Sonderseite >>

01.04.2021

Corona-Stipendien für Künstler*innen – Bewerbung jetzt geöffnet

Ab dem 31. März 2021 können sich freischaffende, professionell tätige Künstler*innen aller Disziplinen um ein Projektstipendium beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bewerben. Die Stipendien sind mit einer einmaligen Zahlung von je 3.500 Euro dotiert und sollen in der gegenwärtigen Corona-Pandemie die künstlerische Praxis fördern. Mit den spartenoffenen Projektstipendien können begonnene Projekte zum Abschluss gebracht, neue künstlerische Vorhaben konzipiert oder neue Formate der Präsentation entwickelt werden. Insgesamt stehen für das Programm im Jahr 2021 15 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind neben professionell tätigen Künstler*innen mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg auch junge Absolvent*innen künstlerischer Fächer an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Akademien. Voraussetzung für einen Antrag ist der Nachweis der hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit. Der Nachweis kann belegt werden durch eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder eine Mitgliedschaft in einem künstlerischen Berufsverband bzw. einer Verwertungsgesellschaft oder die regelmäßige, professionelle künstlerische Tätigkeit in den letzten fünf Jahren. Bewerbungen sind ausschließlich online möglich. Die Online-Bewerbung ist ab dem 31. März 2021 für vier Wochen freigeschaltet und bis zum 28. April 2021 (um 23:59 Uhr) möglich. Beratungstermine Während des vierwöchigen Ausschreibungszeitraums werden auch offene Beratungstermine via Online-Konferenz angeboten: Donnerstag, 8. April um 15 Uhr Mittwoch, 14. April um 15 Uhr Donnerstag, 22. April um 16 Uhr Eine Anmeldung für die Online-Beratungskonferenzen ist nicht nötig. Der Link wird immer erst am Tag der Veranstaltung bekannt gegeben Donnerstag 8. April um 15 Uhr Über den Meeting-Link beitreten (Webex) https://bitbw.webex.com/bitbw/j.php?MTID=m146ed3d4efa6c2f81a5c025734551c53   Mit Meeting-Kennnummer beitreten Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 181 254 9396 Meeting Passwort: B6VpSymYP64 Hier tippen, um mit Mobilgerät beizutreten (nur für Teilnehmer) +49-619-6781-9736,,1812549396## Germany Toll   Über Telefon beitreten +49-619-6781-9736 Germany Toll Ansprechpartner Für weitere Anfragen zur Ausschreibung und Bewerbung könnt Ihr Euch bei zwei Stellen melden: Friederike Bülig stipendien@mwk.bwl.de Telefon: 0049 (0)711 279-3084 Telefonsprechzeiten: Montag bis Donnerstag jeweils von 14 bis 17 Uhr Servicestelle evalag (besetzt ab 9. April 2021) Telefon: 0049 (0)621 128545-70 Telefonsprechzeiten: Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 9 bis 12 Uhr   Antworten zu häufig gestellten Fragen findet Ihr hier >> Den Förderantrag findet Ihr hier >>

März

30.03.2021

Erreichbarkeit K³ Büro

Aufgrund von Problemen mit unserem externen Telefonanbieter sind wir kurzfristig gezwungen, den Anbieter zu wechseln. Dies wird leider eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Der neue Anschluss wird in ca. 8 Wochen zur Verfügung stehen. Bis dahin ist das K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe ab sofort vorübergehend unter der Telefonnummer 0170 2107748 zu erreichen. Sobald die neuen endgültigen Telefonnummern freigeschaltet sind, werden wir Euch informieren. Per Mail sind wir weiterhin über die bekannten Mailadressen erreichbar.  

30.03.2021

Umfrage: Selbständige in der Kultur- und Kreativwirtschaft am Limit

Die Kultur- und Kreativwirtschaft gehört zu den wirtschaftlich am stärksten durch die Corona-Pandemie betroffenen Branchen. Um Bilanz zu den wirtschaftlichen Auswirkungen auf Selbständige für das Jahr 2020 zu ziehen, führte der Bundesverband Kreative Deutschland gemeinsam mit dem Netzwerk Promoting Creative Industries eine bundesweite Umfrage unter Selbständigen durch. Die wichtigsten Ergebnisse in Kürze 83% der Selbständigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft geben an, dass die Krise im Jahr 2020 sehr negative oder eher negative Auswirkungen auf ihre Selbständigkeit hatte. Selbständige haben substantiell Rücklagen aufgezehrt. Selbständige erwarten eine wirtschaftliche Erholung erst für das Jahr 2022. Nur 14% der Selbständigen nutzte 2020 den Zugang zur Grundsicherung für Selbständige. Die Coronakrise war ein Booster für Kooperationen innerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft und hat der Branche einen Digitalisierungsschub verliehen. Gründer*innen blicken (noch) pessimistischer in die Zukunft und haben sich im vergangenen Jahr öfter eine abhängige Beschäftigung gesucht als Selbständige, die schon länger am Markt sind. 52% der Selbständigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft sehen ihre wirtschaftliche Existenz stark oder sehr stark gefährdet. Die meisten Selbständigen fordern einen Unternehmerlohn bzw. ein Grundeinkommen unabhängig vom Familieneinkommen, um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern. 42% der Selbständigen verzeichneten 2020 Umsatzrückgänge von über 70%, die in direktem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie standen. Zum Vergleich: Im Frühjahr letzten Jahres rechnete jede/r Fünfte mit Umsatzverlusten von über 50%. Die Umsatzverluste fallen damit für viele deutlich drastischer aus, als zu Beginn der Pandemie angenommen. Reaktionen auf die Krise Ein Großteil der Selbständigen zehrte 2020 Rücklagen auf. Dies wird sich langfristig auf die Altersvorsorge der Selbständigen auswirken und die Möglichkeiten zu investieren. Viele Selbständigen reagierten agil auf die Krise und entwickelten neue künstlerische bzw. kreative Ideen und Projekte, stellten ihr Geschäftsmodell um bzw. erweiterten dies, bildeten sich weiter, brachten neue Technologien zur Anwendung, optimierten Arbeitsabläufe, digitalisierten ihre Angebote und erschlossen neue Netzwerke bzw. Kundengruppen. 4% der Befragten geben an, dass sie im Jahr 2020 ihre Selbständigkeit aufgegeben haben. Für das Jahr 2021 geben 13% der Selbständigen an, dass sie ihre Selbständigkeit aufgeben werden. Ebenfalls 13 % geben jedoch an, ein neues Unternehmen gründen bzw. mitgründen zu wollen. Mehr als jede/r fünfte kündigt an, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen zu wollen. Hinweise zur Befragung An der Befragung nahmen 2.006 Selbständige aus dem gesamten Bundesgebiet im Zeitraum 13.01.–14.02.2021 teil, die sich der Kultur- und Kreativwirtschaft zuordnen. Der Link zum Onlinefragebogen wurden einem breiten Netzwerk aus Förderinstitutionen und Verbänden zur Verfügung gestellt und über deren digitale Kommunikationskanäle geteilt. Der Fragebogen wurde mit freundlicher Unterstützung des Lehrstuhls für Methoden der empirischen Sozialforschung der TU Dresden erstellt. An der Umfrage nahmen ganz überwiegend Selbständige ohne Beschäftigte teil, darunter 74% Solo-Selbständige und 13% Selbständige, die (auch) mit anderen Selbständigen im Verbund arbeiten.  Die aufbereiteten Ergebnisse findet Ihr hier >>

29.03.2021

Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit wird verlängert

Für Unternehmen und Beschäftigte ist die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie mit vielen Unsicherheiten behaftet. Um klare Perspektiven zu schaffen, hat das Bundeskabinett am 24. März den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Nach aktueller Rechtslage gelten die Erleichterungen nur für Betriebe, die bis zum 31. März 2021 Kurzarbeit eingeführt haben. Die neue Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dies soll noch vor dem 1. April 2021 geschehen. Sollten Betriebe nach einer Unterbrechung der Kurzarbeit von drei Monaten oder mehr ab April 2021 wieder oder erstmals pandemiebedingt von Arbeitsausfall oder pandemiebedingten Schließungen betroffen sein, stünde ihnen der erleichterte Zugang zur Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes nicht mehr zur Verfügung. Mit dieser Verordnung wird daher der Zugang zu den bis Ende 2021 geltenden Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld um drei Monate vom 31. März 2021 bis zum 30. Juni 2021 erweitert, um für die betroffenen Betriebe und deren Beschäftigten klare Perspektiven zu schaffen. Die Kurzarbeitergeldverordnung regelt insbesondere die Zugangserleichterungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes: Verzicht auf den Aufbau von negativen Arbeitssalden. Das Mindesterfordernis, wonach mindestens ein Drittel der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sein müssen, wird auf 10 Prozent abgesenkt. Es besteht die Möglichkeit, auch Leiarbeiternehmer*innen Kurzarbeitergeld zu zahlen, wenn der Verleihbetrieb ebenfalls Kurzarbeit eingeführt hat. Diese Regelungen gelten bis zum 31. Dezember 2021 für Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit einführen. Sie verfolgen alle den Zweck, während der COVID-19-Pandemie den Zugang zur Kurzarbeit und zur Zahlung von Kurzarbeitergeld für Beschäftigte und Betriebe zu erleichtern oder im Falle der Leiharbeit Kurzarbeit überhaupt zu ermöglichen. Weitere Informationen zur Kurzarbeitergeldverordnung findet Ihr hier >>

29.03.2021

Bewerbungsfrist Schule+Kultur endet am 3. April

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf kulturelle Bildung. Durch sie wachsen sie in ihre Rolle als Verantwortungsträger für die Kultur von morgen hinein. Kulturelle Bildung fördert Schlüsselkompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Sie schärft die Sinne und das Vertrauen in die eigene Kreativität und Gestaltungsmöglichkeit, sie verhilft im wahrsten Sinne des Wortes spielend zu Flexibilität, sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit. Unverzichtbar ist die Einbeziehung der Schulen. Dort können alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer sozialen Zugehörigkeit, kulturelle Bildung gleichermaßen erfahren. All dem möchte das Projekt Schule+Kultur Rechnung tragen, indem es Kooperationen zwischen Schulen und Kulturschaffenden initiiert und finanziell unterstützt. Noch bis zum 03. April könnt Ihr Euch mit Eurem Projekt auf eine Förderung bewerben. Alle weiteren Informationen findet Ihr hier >>