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März
05.03.2021
Bund verdoppelt Corona-Hilfe für Kulturbereich auf zwei Milliarden Euro
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am gestrigen Mittwoch zusätzliche Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro für eine Aufstockung und Fortsetzung des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR befürwortet. Insgesamt wird der Bund damit zwei Milliarden Euro an Corona-Hilfen für den Kulturbereich zur Verfügung stellen. Dies entspricht dem gesamten Bundeskulturetat eines Jahres.
Bei NEUSTART KULTUR wird künftig noch stärker ein Schwerpunkt auf Hilfen für einzelne Künstlerinnen und Künstler liegen. Dazu werden insbesondere Stipendienprogramme neu aufgelegt oder weiter ausgebaut. Diese hatten sich in den vergangenen Monaten als besonders wirksam und effektiv zur Abmilderung der individuellen Pandemiefolgen für Künstlerinnen, Künstler und Kreative herausgestellt. Darüber hinaus soll NEUSTART KULTUR neue Förderlinien enthalten, die in Zusammenarbeit insbesondere mit den jeweiligen Verbänden und nach Rücksprache mit dem Haushaltsausschuss schnellstmöglich starten sollen.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Mit NEUSTART KULTUR haben wir im vergangenen Jahr ein Hilfspaket für unsere Kulturlandschaft geschnürt, das international seinesgleichen sucht. Mit den zusätzlichen Mitteln bauen wir möglichst viele der bereits erfolgreichen Förderlinien nun weiter aus, um dem zusätzlichen Bedarf durch den zweiten Lockdown gerecht zu werden. Gleichzeitig wird es neue Programme geben, mit denen wir bisherige Förderlücken schließen. Für dieses erneute, starke Bekenntnis zum Erhalt und zur Stärkung unseres kulturellen Lebens in all seinen Facetten danke ich den Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Wichtig ist jetzt, dass die Umsetzung so schnell wie möglich erfolgt.“
Unter anderem sollen im Bereich Musik und Darstellende Künste die Stipendien- und stipendienähnlichen Programme u.a. des Musikfonds, des Deutschen Musikrats sowie der Bundeskulturfonds fortgesetzt und neu ausgeschrieben werden. Auch die Förderung von Künstlerinnen und Künstlern wird beispielsweise über das Förderprogramm „Dis-Tanzen“, das künstlerische Arbeiten freier Gruppen der Tanzszene unterstützt, aufgestockt.
Im Literaturbereich wird unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Literaturfonds die Förderung literarischer, alternativer und digitaler Angebote weiter ausgebaut. Die Mittel sollen insbesondere Autorinnen und Autoren der Kinder-und Jugendliteratur, Theaterautorinnen und Theaterautoren sowie Literaturübersetzerinnen und -übersetzern zugutekommen. Anträge können über die Webseiten des Deutschen Literaturfonds und des Deutschen Übersetzerfonds gestellt werden. Auch die Buch- und Verlagsbranche soll unterstützt werden.
Das Programm NEUSTART KULTUR besteht zurzeit aus rund 60 Teilprogrammen für verschiedene Sparten oder spartenübergreifende Digitalprogramme, die in enger Abstimmung mit Kulturverbänden und Kulturfonds entwickelt wurden. Spartenübergreifend fördert der Bund in Kultureinrichtungen pandemiebedingte Investitionen. Auch diese werden kurzfristig erneut ermöglicht, um beispielsweise Theater, Festivals, Clubs und Musikaufführungsstätten ebenso wie Heimat- und Privatmuseen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten für die Wiederaufnahme ihres Betriebs unter den geltenden Corona-Regelungen fit zu machen.
Zum Ende des Jahres 2020 waren bereits 900 Millionen Euro und damit fast das gesamte ursprüngliche Volumen von NEUSTART KULTUR zur Ausreichung gestellt. Viele der Hilfsangebote – insbesondere die Stipendienprogramme – waren in kurzer Zeit deutlich überzeichnet, zumal der zweite, wesentlich schärfere und längere Lockdown finanziell nicht eingeplant war. Daraufhin hatte sich Kulturstaatsministerin Grütters innerhalb der Bundesregierung für zusätzliche Mittel stark gemacht. Am 3. Februar 2021 beschloss der Koalitionsausschuss aus CDU/CSU und SPD daher die Aufstockung von NEUSTART KULTUR um eine weitere Milliarde Euro. Dies wurde im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 10. Februar 2021 noch einmal bestätigt.
Weitere Informationen zu NEUSTART KULTUR stehen bereit unter: www.kulturstaatsministerin.de/neustartkultur>>
04.03.2021
Beratung zum Stipendienprogramm für Künstler*innen aller Sparten
Die Landesregierung bietet für ihr Stipendienprogramm für Künstler*innen aller Sparten Beratungstermine an. Die erste Beratung wird am 8. März 2021 um 15:00 Uhr über Webex stattfinden. Weitere Termine sollen folgen.
Das Stipendienprogramm ist ein wichtiger und großer Baustein des Maßnahmenpakets für professionelle, freischaffende Künstler*innen in Baden-Württemberg. Für sie stellt das Land für das Jahr 2021 mit 15 Millionen Euro zur Verfügung. Mit Einzelstipendien in Höhe von 3.500 Euro will das Land die freischaffende Kunstszene darin unterstützen und motivieren, ihre wichtige künstlerische Arbeit trotz aller Einschränkungen fortzusetzen
Die Stipendien werden in einer Tranche für das Jahr 2021 vergeben. Die Vergabe der Stipendien erfolgt in Form eines zeitlich begrenzten Aufrufes für die Antragsstellung. Es wird ein reines Online-Antragsverfahren durchgeführt. Dafür wird ab Mitte März ein Online-Antrags-Portal auf den Internetseiten des Ministeriums für vier Wochen zur Verfügung gestellt.
Mehr Infos zum Stipendienprogramm >>
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02.03.2021
Projektförderung der Stadt Karlsruhe für Medienkunst erneut ausgeschrieben
Nach dem erfolgreichen Start und der großen Resonanz im vergangenen Jahr wird das kommunale Projektförderprogramm für Medienkunst in 2021 fortgesetzt. Ab sofort können sich Karlsruher Kultur- und Medienschaffende, Initiativen und Institutionen, die an innovativen, kooperativen und interdisziplinären Medienkunst-Projekten arbeiten, bis einschließlich 31. Mai 2021 um eine finanzielle Förderung beim Kulturamt der Stadt Karlsruhe bewerben. Auch Studierende ab dem 5. Semester mit entsprechenden Projektideen, sowie kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche und kreativwirtschaftliche Einrichtungen in Karlsruhe sind zur Teilnahme an der Projektausschreibung eingeladen.
Als UNESCO City of Media Arts fördert die Stadt Karlsruhe sowohl lokale Medienkunstprojekte als auch Projekte, die der Intensivierung der internationalen Vernetzung, dem Austausch und der Kooperation innerhalb des UNESCO Creative Cities Network (UCCN) im Bereich Medienkunst und Open-Source-Initiativen dienen. Im Rahmen des Projektförderprogramms sollen künstlerische Vorhaben ermöglicht werden, die mit den Mitteln der Medienkunst einen eigenständigen Blick auf relevante kulturelle, künstlerische und gesellschaftliche Fragen der Gegenwart werfen und die eine Bereicherung im weiten Feld der Medienkunst in Karlsruhe darstellen.
Im Jahr 2019 wurde die Stadt Karlsruhe mit dem Titel UNESCO City of Media Arts ausgezeichnet und als Mitglied in das weltweite Netzwerk der UNESCO Creative Cities (UCCN) aufgenommen. Mit dieser Förderung unterstreicht die Stadt Karlsruhe die besondere Bedeutung von Medienkunst für das Karlsruher Kulturgeschehen als weltoffene, kreative und nachhaltige Stadt.
Weitere Infos zur Ausschreibung findet Ihr hier >>
01.03.2021
Künstler*innenförderung der Initiative Musik gestartet
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und dem damit zusammenhängenden erhöhten Förderbedarf der Musikschaffenden hat sich die Initiative Musik zusammen mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entschlossen, das Programm der Künstler*innenförderung anzupassen.
Folgende Rahmenbedingungen gelten für die 53. Förderrunde:
Der Förderanteil wird von ursprünglich 40 % auf 75 % der Gesamtkosten angehoben.
Der Eigenanteil, den die Künstler*innen mit ihren professionellen Partnerunternehmen aufbringen müssen, beträgt 25 % der Gesamtkosten.
Die mögliche Fördersumme pro Projekt beträgt mindestens 7.500 Euro bis maximal 30.000 Euro.
Pro Partnerunternehmen können im Kalenderjahr 2021 insgesamt Fördermittel in Höhe von maximal 60.000 Euro bewilligt werden.
Werkkreation und Vorproduktion gelten weiterhin als förderfähig.
Neben Künstler*innen sind auch weiterhin Autor*innen der Musikwirtschaft (Songwriter*innen/ Liedtexter*innen, Komponist*innen) antragsberechtigt.
Workshoptermine Künstler*innenförderung
Die Initiative Musik bietet Workshops an zur Einführung in die neue Antragserfassung sowie anschließende Q&As, in denen allgemeine Fragen zur Förderung beantwortet werden. Die maximale Teilnehmer*innenzahl liegt bei 500 Personen pro Workshop.
Einführung in das neue Antragstool
Termin 1: 2. März 2021, 17:00-18:15 Uhr >> zur Anmeldung
Termin 2: 10. März 2021, 17:00-18:15 Uhr >> zur Anmeldung
Allgemeine Fragen zur Antragsstellung
Termin 1: 2. März 2021, 18:30-20:00 Uhr >> zur Anmeldung
Termin 2: 10. März 2021, 18:30-20:00 Uhr >> zur Anmeldung
Anträge können ab dem 1. März 2021 ausschließlich online auf der Website gestellt werden.
Abgabeschluss ist der 14. März 2021, 23:59 Uhr.
Mehr Infos findet Ihr hier >>
01.03.2021
Bewerbungsphase Applaus 2021 gestartet
Heutet startet die Bewerbungsphase für den APPLAUS 2021. Für die kommende Ausgabe des Spielstättenprogrammpreises konnten die Initiative Musik die Gesamthöhe der Preisgelder erhöhen und gemeinsam mit der Bundeskonferenz Jazz und der LiveKomm wichtige Neuerungen erarbeiten. Ausgezeichnet werden wieder kulturell herausragende, insbesondere qualitativ anspruchsvolle sowie trendsetzende, Livemusikprogramme und Spielstätten. Der Preis wird für die Programme der Jahre 2019 und 2020 vergeben.
Die Hauptauszeichnungen gliedern sich in drei Preiskategorien mit Prämien von bis zu 50.000 Euro. Insgesamt stehen 2,6 Millionen Euro für Preisgelder zur Verfügung. In jeder Kategorie gibt es zusätzlich je einen undotierten Hauptpreis mit dem Titel “Spielstätte bzw. Programm bzw. Programmreihe des Jahres”.
Kategorie Programm: bis zu 50.000 Euro pro Auszeichnung
Kategorie Spielstätte: bis zu 25.000 Euro pro Auszeichnung
Kategorie Programmreihe: bis zu 10.000 Euro pro Auszeichnung
Dazu werden 16 Sonderpreise (Sonder-APPLAUS) für kreative Formate von oder zur Unterstützung von Spielstätten während der Corona-Pandemie verliehen. Einen Sonder-APPLAUS erhalten können Spielstätten, die innovative Konzepte, Projekte oder Maßnahmen während der Corona-Krise geplant und durchgeführt haben sowie Initiativen, die zur Unterstützung und Rettung von Spielstätten beigetragen haben. Außerdem werden Sonderpreise für "Awareness" und "Nachhaltigkeit" verliehen, auf die sich Bewerber*innen der drei Hauptkategorien bewerben können.
Die Bewerbungsphase läuft vom 1. März 2021, 10 Uhr bis zum 31. März 2021, 18 Uhr.
Weitere Infos zum Wettbewerb findet Ihr hier >>
01.03.2021
Infosessions zu Corona Hilfen
Die Folgen der Corona-Pandemie stellen Kultur- und Kreativschaffende vor große Herausforderungen: Sie müssen oft Umsatzeinbrüche oder erhöhte Kosten bewältigen. Ein Weg diese Zeit finanziell zu überbrücken stellen die staatlichen Corona Hilfen dar, von denen es inzwischen eine Vielzahl gibt.
Die MFG Baden-Württemberg bietet deshalb Infosessions zu ausgewählten, branchenrelevanten Hilfsprogrammen an, zu denen Ihr Euch ab sofort anmelden könnt:
10. März 2021, 16:30 – 18:00 Uhr: Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe
24. März 2021, 10:00 – 11:30 Uhr: Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe
08. April 2021, 16:00 – 17:30 Uhr: Überbrückungshilfe III, die Neustarthilfe sowie Hilfsprogramme vom Land Baden-Württemberg.
Ziel ist es, einen Überblick zu vermitteln, die richtigen Informationsquellen aufzuzeigen und branchenspezifische Hinweise für die Antragstellung zu geben. Die Infosessions werden online per Zoom durchgeführt. Anmelden könnt Ihr Euch auf der Seite der MFG.
Alle weiteren Informationen findet Ihr hier >>
Februar
26.02.2021
Ausfallfonds I und II für Kino- und Fernsehfilmproduktionen
Die Corona-bedingten Einschränkungen betreffen auch die Film- und Fernsehproduktionsfirmen in Baden-Württemberg, die klein- und mittelständisch geprägt sind. Sollte es zu pandemiebedingten Drehausfällen kommen, haften die üblichen Filmversicherungen nicht und es kann sehr schnell zu einer existenzbedrohenden Notlage kommen.
Bund und Länder haben darauf reagiert und einen mit Mitteln von Bund und Ländern, aber auch unter Beteiligung der Sender und Plattformen ausgestatteten Ausfallfonds für Corona-bedingte Drehausfälle aufgelegt, an dem sich auch Baden-Württemberg beteiligt. Das Land unterstützt den Ausfallfonds I der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien für bundes- und ländergeförderte Kinofilme und High End-Serien mit bis zu einer Million Euro sowie den Ausfallfonds II der Länder für TV- und Streamingproduktionen mit bis zu vier Millionen Euro.
Die Antragstellung zur Anmeldung zum Ausfallfonds muss spätestens sieben Wochen vor Drehbeginn ausschließlich per E-Mail erfolgen.
Weitere Infos findet Ihr hier >>
26.02.2021
Stipendienprogramm für Künstler*innen startet
Das Land stellt für professionelle, freischaffende Künstler aller Sparten in Baden-Württemberg ein Stipendienprogramm für das Jahr 2021 mit 15 Millionen Euro zur Verfügung. Es werden Projektstipendien für alle Kunstsparten ausgegeben.
Die neuen Projektstipendien in Höhe von 3.500 Euro sollen freiberuflich tätigen Musikerinnen und Musikern, Sängerinnen und Sängern, Tänzerinnen und Tänzern, Autorinnen und Autoren, bildenden Künstlerinnen und Künstlern sowie Kunstschaffenden in sonstigen Betätigungsfeldern in einer enorm herausfordernden Zeit eine finanzielle Unterstützung und Anerkennung ihrer Tätigkeit geben.
Eckpunkte Stipendienprogramm
– Es werden Projektstipendien für das Jahr 2021 in der Höhe von je 3.500 Euro ausgegeben.
– Das Stipendienprogramm richtet sich an professionell arbeitende, freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg, die selbständig tätig sind und die ihr Einkommen überwiegend aus ihrer künstlerischen Tätigkeit beziehen und jetzt Nachteile durch die Corona-Pandemie erleiden.
– Auch junge Absolventinnen und Absolventen künstlerischer Fächer an staatlich anerkannten Hochschulen und Akademien mit Abschlüssen in den Jahren 2019, 2020 und Winter 2020/21 können sich bewerben.
– Es gibt keine Altersgrenze für die Gewährung eines Stipendiums. Nicht antragsberechtigt sind jedoch Personen unter 18 Jahren.
– Die Projektstipendien sind spartenoffen. Inhaltliche oder programmatische Vorgaben werden, dem Primat der Kunstfreiheit folgend, nicht gemacht.
– Die Projektstipendien dienen dazu, Projekte zum Abschluss zu bringen und neue Vorhaben zu konzipieren oder umzusetzen sowie neue Formen der Präsentation zu entwickeln.
– Voraussetzung für die Gewährung eines Stipendiums ist: eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder der Nachweis einer Mitgliedschaft in einem einschlägigen künstlerischen Berufsverband oder einer berufsspezifischen Verwertungsgesellschaft oder Belege für eine künstlerische Tätigkeit an sich.
Antragsverfahren
Die Stipendien werden in einer Tranche für das Jahr 2021 vergeben. Die Vergabe der Stipendien erfolgt in Form eines zeitlich begrenzten Aufrufes für die Antragsstellung. Der Beginn für den Aufruf und die Förderrichtlinien werden vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf der Internetseite in den nächsten Tagen bekannt gegeben. Es wird ein reines Online-Antragsverfahren durchgeführt. Dafür wird ab Mitte März ein Online-Antrags-Portal auf den Internetseiten des Ministeriums für vier Wochen zur Verfügung gestellt. Die Anträge können dort innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung eingestellt werden. Für die Bewerbung werden benötigt:
– Nachweis Erstwohnsitz Baden-Württemberg durch einen gültigen Personalausweis oder eine Meldebescheinigung
– Künstlerisches Projektvorhaben
gegebenenfalls bei jungen Absolventinnen und Absolventen eine Exmatrikulationsbescheinigung und/oder Abschlusszeugnis
– gegebenenfalls Nachweise einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder einer künstlerischen Verneinung/Fachverband
Zur Beratung der Antragstellerinnen und Antragsteller steht das Ministerium sowie externe Stellen zur Verfügung und es werden Informationsveranstaltungen als Video-Konferenzen angeboten. Der erste Termin findet am 8. März statt.
Die vollständige Pressemitteilung findet ihr hier >>
25.02.2021
Hollywood-Dienstleister steigt in Karlsruher Firma ein
Der Hollywood-Dienstleister Digital Domain steigt mit 19 % in das Karlsruher Bildungsunternehmen asknet Solutions AG ein. Das Kerngeschäft von asknet ist die Entwicklung und der Betrieb von kundenspezifischen Software-Beschaffungsportalen, die in Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Universitätskliniken und Unternehmen zum Einsatz kommen.
Digital Domain wurde 1993 vom dreifachen Oscar-Preisträger James Cameron mitbegründet und hat sich als Experte für Spezialeffekte in Filmen, Werbespots, Musikvideos und Computerspielen einen Namen gemacht. Dazu gehört auch die Entwicklung und Animation von virtuellen Filmfiguren, die entweder wie prominente Schauspieler aussehen oder künstliche Kreaturen sind wie die Hauptfigur Thanos im Blockbuster «Avengers: Infinity War».
Das wesentliche Motiv dieser Partnerschaft besteht darin, dass Digital Domain so Zugang zum europäischen Bildungsmarkt erhält und in enger Zusammenarbeit mit der asknet Solutions AG Bildungsprodukte und -technologien entwickeln kann. Die Technik für Kinofilme soll künftig auch dazu genutzt werden, unterhaltende E-Learning-Angebote zu schaffen.
Christian Herkel, CEO von asknet, sieht in dieser neuen Partnerschaft großes Potenzial: „Die Kombination aus der bahnbrechenden Technologie von Digital Domain und unserer Position im deutschen EdTech-Markt wird echte Wirkung zeigen. Der aktuelle Stand des Home Schoolings und Distanzlernens zeigt deutlich, dass der deutsche Bildungssektor bereit ist für einen engagierteren und stärker entertainment-orientierten Ansatz.“
Daniel Seah, CEO von Digital Domain Holdings Limited, fügt hinzu: „Die Coronakrise hat gezeigt, dass im Bereich E-Learning noch erhebliche Defizite bestehen. Die Digitalisierung in der Bildung ist nicht mehr aufzuhalten und birgt enormes Wachstumspotenzial. Daher ist jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, und EdTech ist der ideale Bereich für Digital Domain, um sein einzigartiges Angebot auf den europäischen Markt zu bringen. Eine der zahlreichen Möglichkeiten, die die neue Partnerschaft eröffnet, ist die Einführung von Virtual Humans im Bildungsbereich.“