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News

29.07.2026

Museum Unlimited: Neues Förderprogramm für digitales Kuratieren und Ausstellen

Wie lassen sich Ausstellungen digital weiterdenken und neue Zielgruppen erreichen? Mit dem neuen Förderprogramm Museum Unlimited: digital Kuratieren und Ausstellen unterstützt die MFG Museen in Baden-Württemberg dabei, digitale Ausstellungsformate zu entwickeln und nachhaltig umzusetzen. Jetzt anmelden: Eine Online-Veranstaltung am Montag, 28. September, liefert alle wichtigen Informationen. Online-Kick-off mit Mehrwert Die Veranstaltung Ende September stellt das Programm und seine Angebote vor. Ein Impulsvortrag gibt Einblicke in das Thema digitale Ausstellungen. Ergänzend zeigen Good-Practice-Beispiele aus Museen Projektmöglichkeiten auf. Digitale Angebote schaffen und Sichtbarkeit erhöhen Das Programm richtet sich an Museen aus Baden-Württemberg und verfolgt das Ziel, Kompetenzen im Bereich der digitalen Kuration aufzubauen. Es sollen digitale Angebote entstehen, die Ausstellungen sinnvoll ergänzen, eigenständige digitale Erlebnisse schaffen und die Sichtbarkeit von Museen auch über den physischen Museumsraum hinaus erhöhen. Online-Weiterbildungen In der ersten Phase des Programms vermitteln Expert*innen in Online-Weiterbildungen praxisnahe Einblicke in die Konzeption und Umsetzung digitaler Ausstellungen. Workshops zeigen, welche gestalterischen Möglichkeiten der digitale Raum bietet und wie Ausstellungsinhalte online präsentiert werden. Ergänzend veranschaulichen Good-Practice-Beispiele aus Museen die praktische Anwendung. So erhalten Museumsmitarbeiter*innen Anregungen, Ideen und Impulse für ein eigenes Projekt. Chance auf finanzielle Förderung Anknüpfend an die Weiterbildungsangebote können Museumsmitarbeitende aus Baden-Württemberg sich um eine Förderung bewerben. Eine Jury wählt aus den eingereichten Konzepten die geförderten Projekte aus. Die ausgewählten Vorhaben erhalten finanzielle Unterstützung und werden durch eine fachliche Beratung bei der weiteren Entwicklung begleitet. Jetzt zur Auftaktveranstaltung anmelden und das Förderprogramm kennenlernen. Quelle: MFG Baden-Württemberg Mehr Infos: Museum Unlimited MFG Digitale Kultur Newsletter MFG Digitale Kultur

29.07.2026

GEMA bringt mit “PLAI by GEMA” den ersten vollständigen Musikdatensatz für einfaches KI-Training an den Start

Mit PLAI by GEMA bringt die GEMA gemeinsam mit mehreren Partnern einen kuratierten und individuell anpassbaren Musikdatensatz für Anbieter von KI-Tools auf den Markt. Der Datensatz wurde speziell für das Training von KI-Anwendungen entwickelt und verbindet hochwertige Musikdaten mit den dafür erforderlichen Rechten. PLAI by GEMA ist das erste Angebot dieser Art in Europa, das Soundfiles, umfassende Metadaten sowie Urheber- und Masterrechte skalierbar aus einer Hand bündelt. Das Produkt richtet sich an Anbieter von KI-Musiktools, die Musikschaffende im Produktionsprozess unterstützen und deren Ergebnisse nicht mit den verwendeten Trainingswerken konkurrieren. Mit Klangio aus Karlsruhe setzt ab sofort ein innovativer Anbieter eines KI-Musiktools auf PLAI by GEMA. Für das Training seiner KI-Anwendungen nutzt das Unternehmen den hochwertigen Musikdatensatz mit rund 178.000 Soundfiles aus mehr als 60 Genres. Für weitere Kunden können die Trainingsdaten passgenau nach deren individuellen Bedürfnissen kuratiert werden. Ob bestimmte Genres, Stimmungen oder Anwendungsfälle – der Musikdatensatz von PLAI by GEMA erfüllt sowohl die technischen als auch rechtlichen Anforderungen moderner KI-Tools. Entwickelt wurde die Lösung zusammen mit den Partnern Bailer Music Publishing, Earmotion Audio Creation, Intervox Production Music, Music Sculptor und Sonoton Music. Weitere Verlage, Verwertungsgesellschaften, Urheberinnen sowie Rechtegeber können jederzeit in das wachsende Ökosystem integriert werden. „Mit PLAI by GEMA machen wir Musikinhalte für das Training von KI-Tools so einfach zugänglich wie nie zuvor. Statt komplexer Rechteklärungen erhalten KI-Toolanbieter hochwertige Musikdaten inklusive der erforderlichen Rechte jetzt aus einer Hand. Das schafft Rechtssicherheit für Entwickler und neue Erlöspotenziale für Musikschaffende. Mit PLAI by GEMA zeigen wir, dass KI-Training und faire Vergütung von Kreativen kein Widerspruch sind. Wenn beide Seiten an einem verantwortungsvollen Umgang miteinander interessiert sind, finden wir gemeinsame Lösungen und ermöglichen Innovation auf einer verlässlichen rechtlichen Grundlage“, so Thomas Theune, Direktor Sendung/Online bei der GEMA. Die wesentlichen Vorteile von PLAI by GEMA auf einen Blick: All-in-One Service Urheber- und Masterrechte gebündelt aus einer Hand – inklusive Soundfiles und Metadaten. KI-Toolanbieter erhalten alles, was sie für das rechtssichere Training benötigen, ohne aufwändige eigene Rechteklärung. Rechtssichere Trainingsdaten GEMA-zertifizierte Inhalte als verlässliche Alternative zu ethisch wie rechtlich zweifelhaften Praktiken der Inhaltesammlung, wie z.B. Web-Scraping. Faire Beteiligung der Musikschaffenden Alle beitragenden Rechteinhaberinnen und -inhaber werden anteilig und angemessen vergütet. Das schafft eine nachhaltige Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Technologie und Kreativbranche. Flexible Datenpakete Trainingsdaten lassen sich je nach Modell und Anwendungsfall individuell zusammenstellen. Reputationsvorteil Ethisch einwandfreie Datenbeschaffung als Signal an Öffentlichkeit und Partner. Klangio: erste Anwenderin von PLAI by GEMA Klangio aus Karlsruhe entwickelt KI-basierte Lösungen für automatische Musiktranskription. Mit dem Klangio Transcription Studio ist es möglich, komplette Musikaufnahmen automatisch und in hoher Qualität über zahlreiche Instrumente hinweg in spielbare Notation zu überführen. Es wird von Musiklehrkräften, Kreativen sowie Künstlerinnen und Künstlern auf der ganzen Welt eingesetzt. Damit gehört das Unternehmen zu den Pionieren im Bereich Artificial Auditory Intelligence. Als erster Referenzpartner setzt Klangio den neuen GEMA Musikdatensatz ein und trainiert seine Systeme damit bewusst auf rechtlich geklärten, qualitativ hochwertigen Musikdaten aus dem GEMA Repertoire. „Unsere Kunden und wir selbst sind Teil der Musikbranche. Deshalb ist Fairness und Rechtssicherheit für uns ein großes Thema. Mit dem GEMA Musikdatensatz haben wir die Lösung gefunden, auf die wir gewartet haben: rechtlich vollständig geklärte Trainingsdaten, bei denen wirklich alle Rechte abgedeckt sind. Das gibt uns die Sicherheit, unsere KI-Tools auf solidem Fundament weiterzuentwickeln. Das zeigt, dass faire Vergütung und innovative KI-Entwicklung Hand in Hand gehen können“, sagt Sebastian Murgul, CEO der Klangio GmbH. GEMA: konstruktive Partnerin für KI-Anbieter Mit dem neuen Musikdatenangebot stärkt die GEMA ihre Position als konstruktive Gestalterin im KI-Zeitalter. Es ist der praktische Beweis dafür, dass Vergütung von KI-Trainingsinhalten funktioniert – wenn alle Beteiligten den Willen dazu mitbringen. „Als erste Verwertungsgesellschaft haben wir nicht nur ein Lizenzmodell entwickelt, sondern bringen jetzt auch ein konkretes Produkt an den Markt. Das schafft Klarheit für alle KI-Toolanbieter: Wer rechtssichere Trainingsdaten für den KI-Input will, hat in der GEMA eine verlässliche Partnerin”, so Dr. Kai Welp, General Counsel der GEMA. “Für die Lizenzierung von generativen KI-Anbietern hoffen wir auf eine positive Entscheidung in der Sache gegen SUNO am 31. Juli. Es muss deutlich werden, dass die Nutzung kreativer Werke unabhängig vom Ort des Trainings und auch bei Speicherung der Originalwerke in den Systemen vergütet werden müssen. Dafür braucht es die Gerichte, aber auch vor allem den politischen Rahmen.” PLAI by GEMA adressiert den KI-Input für KI-Toolanbieter, also das Training von Modellen mit rechtlich geklärten Inhalten und deren Weiterverarbeitung zu musiknahen Produkten. Fragen der Lizenzpflicht von Anbietern generativer KI bleiben davon unberührt und sind Gegenstand des laufenden Gerichtsverfahrens gegen SUNO am Landgericht München. Eine Entscheidung in diesem Prozess wird für den 31. Juli 2026 erwartet. Bereits im November 2025 hat die GEMA eine Klage gegen OpenAI vor dem Landgericht München gewonnen. Weitere Infos finden Sie auf der Webseite der GEMA unter PLAI by GEMA und auf unserem KI Hub. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von über 100.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Klangio GmbH ist ein Musiksoftwareunternehmen mit Sitz in Karlsruhe, das sich auf die Entwicklung KI-basierter Tools für Musiktranskription spezialisiert hat. Das Unternehmen wurde 2018 von Sebastian Murgul und Alexander Lüngen gegründet und gehört zu den führenden Anbietern im Bereich Artificial Auditory Intelligence. Mehr Informationen unter www.klang.io Pressekontakte Kathrin Greven, GEMA, Direktorin Kommunikation Telefon: +49 89 48003-421 E-Mail: kommunikation@gema.de  Jeannette Hintz, Klangio GmbH, Kommunikation Telefon: +49 721 27660423 E-Mail: pr@klang.io
News K3-Portal, Bild: Canva

08.07.2026

KreativKids Akademie 2026

Die KreativKids Akademie geht in die nächste Runde! Das kostenlose Ferienprogramm auf dem Alten Schlachthof Karlsruhe hat sich als echtes Erfolgsmodell etabliert – und startet ab dem 3. August 2026 wieder für Kinder zwischen 7 und 11 Jahren. Zwei Wochen lang tauchen die Teilnehmenden in die Welt der Kreativität ein: täglich wechselnde Workshops in Theater, Film, Hörspiel, Illustration, Handlettering, Zeichnen und vielem mehr – angeleitet von echten Künstler*innen und Kreativschaffenden. Die bewusst kleinen Gruppen (je 8 Kinder) schaffen Raum zum echten Ausprobieren, Entdecken und Dranbleiben. Beide Ferienwochen sind ausgebucht. Ein Angebot von K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe und WERKRAUM: Karlsruhe e.V. Gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Mai

13.05.2021

Weitere Corona Ausnahmen für Künstler*innen

Die Bundesregierung will mit einer weiteren Ausnahmeregelung selbstständigen Kulturschaffenden durch die Corona-Pandemie helfen. Das Kabinett billigte einen Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), wonach Künstler übergangsweise deutlich mehr Geld als sonst mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne ihren Versicherungsschutz in der Künstlersozialkasse (KSK) zu verlieren. Die Verdienstgrenze für selbstständige, nicht künstlerische Arbeit, die normalerweise wie für Minijobs bei 450 Euro liegt, wird bis Ende 2021 auf 1.300 Euro pro Monat angehoben. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die Künstlersozialkasse bestehen bleiben, den die Kulturschaffenden andernfalls verlören. Die Künstlersozialkasse erhält außerdem 2022 zur finanziellen Stabilisierung einen Bundeszuschuss von 84,5 Millionen Euro, um fehlende Einnahmen auszugleichen. Kultureinrichtungen müssen eine prozentuale Abgabe an die Künstlersozialkasse zahlen. Weil ihre Einnahmen wegbrechen, zahlen sie seit Beginn der Pandemie auch entsprechend wenig in die KSK ein. Mehr Infos zur Künstlersozialkasse findet Ihr hier >>

11.05.2021

Kultureinrichtungen erhalten Unterstützung bei Umsetzung digitaler Projekte

In Baden-Württemberg haben sich 37 Kultureinrichtungen erfolgreich um eine Förderung bei der Realisierung digitaler Projekte durch das Programm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN beworben. Unter Ihnen der Hemingway Lounge e.V. in Karlsruhe. Dieser gehört zu neun Jazzclubs in Baden-Württemberg, die sich zusammengeschlossen haben, um einen digitalen Jazzclub im Netz aufzubauen. Auf der Plattform www.jazz-bw.de sollen ab Herbst 2021 die Jazzveranstaltungen aller Clubs übertragen werden. Das Förderprogramm wird vom Bund aus dem Zukunfts- und Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR und von der Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder finanziert. Es zielt auf die digitale Transformation von Kultureinrichtungen und Kulturträgern. 677 Einrichtungen und kulturelle Träger aus ganz Deutschland hatten sich um Projektförderungen in Höhe von insgesamt mehr als 20 Millionen Euro beworben. Aufgrund der hohen Bewerberzahl konnte nicht einmal die Hälfte aller Anträge berücksichtigt werden. Über die Auswahl der nun geförderten bundesweit rund 300 Einrichtungen hat eine Jury entschieden. 37 der ausgewählten Einrichtungen sind in Baden-Württemberg. Für das Programm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN stehen insgesamt elf Millionen Euro zur Verfügung. Zehn Millionen stammen aus dem Zukunfts- und Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR des Bundes, eine Million kommen von der Kulturstiftung der Länder, die im Auftrag der 16 Länder Initiativen und Projekte im Bereich Kunst und Kultur entwickelt, fördert und begleitet. Gefördert werden Einrichtungen aus allen Sparten, unter anderem aus den Bereichen Erinnerungskultur, Theater und Moderner Tanz, Kunstvermittlung, Fotografie, Musik, Museum, Filmfestivals, Jazzclubs, Literaturvermittlung, Popkultur, Soziokultur oder inklusive Kulturprojekte. Bei den digitalen Projekten geht es beispielsweise um die Entwicklung von Augmented oder Virtual Reality-Anwendungen, interaktives Streamen von Veranstaltungen, partizipative Museumsführungen oder die Programmierung von Apps. Mehr Infos findet Ihr hier >>

10.05.2021

Noch bis zum 15. Mai beim 8. dokKa-Festival einreichen!

Die Deadline für Einreichungen zum 8. dokKa-Festival rückt  näher. Bis zum 15. Mai 2021 können noch Dokumentarfilme (ab 30 Minuten Länge), Hördokumentationen und dokumentarische Installationen über dokka.de eingereicht werden. In welchem Rahmen die Arbeiten vom 14. – 19. September 2021 präsentiert werden ist aktuell noch schwer abzuschätzen. Das Team des dokKa e.V. bereitet sich derzeit auf alle möglichen Formen des Festivals vor und kombiniert im September je nach Lage offline und online. Die Stadt Karlsruhe wird auch in diesem Jahr den Hauptpreis des Festivals mit 1.500 Euro stiften. Der Nachwuchspreis ist mit 500 Euro dotiert. Ein weiterer Preis besteht in der Honorierung und Sendung einer Hördoku auf SWR2. Über die Webseite können Arbeiten eingereicht werden. Das Festival präsentiert Dokumentarfilme, Hördokumentationen und Installationen mit Bezug zum Dokumentarischen. Es gibt hierbei keine thematischen Beschränkungen. Was kann eingereicht werden? Die Arbeit darf nicht vor dem 1. Januar 2019 entstanden sein. Dokumentarfilme und Hördokumentationen müssen mindestens 30 Minuten lang sein. Mehr Infos findet Ihr hier >>      

10.05.2021

Neue Telefonnummer K³ Büro

Das K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe ist nach erfolgreichem Anbieterwechsel seit dem 3. Mai unter der Telefonnummer +49721 663 248 0 erreichbar. Die E-Mailadressen haben sich nicht verändert.

06.05.2021

Bewerbungsschluss Förderprogramm Medienkunst: 31.05.21

Noch bis zum 31. Mai 2021 können innovative, kooperative und interdisziplinäre Medienkunst-Projekte auf lokaler Ebene sowie internationale Netzwerk-Aktivitäten eingereicht werden! Das zweite Jahr in Folge fördert die Stadt Karlsruhe sowohl lokale, in Karlsruhe stattfindende öffentliche Medienkunstprojekte als auch Projekte, die der Intensivierung der internationalen Vernetzung, dem Austausch und der Kooperation innerhalb des UNESCO Creative Cities Network (UCCN) im Bereich Medienkunst und Open-Source-Initiativen dienen. Im Rahmen der Förderung sollen künstlerische Vorhaben ermöglicht werden, die mit den Mitteln der Medienkunst einen eigenständigen Blick auf relevante kulturelle, künstlerische und gesellschaftliche Fragen der Gegenwart werfen und die eine Bereicherung im weiten Feld der Medienkunst in Karlsruhe darstellen. Die Projektförderung richtet sich an Karlsruher Kultur- und Medienschaffende, Initiativen und Institutionen. Bewerben können sich natürliche Personen und Personengruppen – auch Karlsruher Studierende geeigneter Fachrichtungen ab dem 5. Semester – sowie kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche und kreativwirtschaftliche Einrichtungen in Karlsruhe. Ausgeschlossen sind Arbeiten, die in einem schulischen beziehungsweise im Rahmen der Hochschulausbildung erbracht werden (zum Beispiel Semester- oder Abschlussarbeiten) sowie schon realisierte Projekte. Bei Gruppenbewerbungen muss mindestens eine beteiligte Person oder Institution ihren ersten Wohnsitz oder ihren Sitz in Karlsruhe haben. Mehr Infos findet Ihr hier >>

05.05.2021

TRK-Innovationspreis NEO2021 sucht Beispiele für die erfolgreiche Transformation von Unternehmen

Die Megatrends unserer Zeit wie Klimaschutz, Digitalisierung oder Individualisierung stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Nachhaltigkeit wird zunehmend ein gesellschaftlicher Auftrag für Unternehmen. Die Corona-Pandemie bedeutet tiefgreifende Einschnitte und hat die digitale Transformation weiter beschleunigt. Globale Lieferbeziehungen wurden auf den Prüfstand gestellt. Immer kürzere Innovationszyklen, Nachhaltigkeitsimperativ, intelligent vernetzte Systeme und Prozesse sowie die damit verbundenen enormen Informations- und Datenflüsse bedeuten für viele Unternehmen einen Paradigmenwechsel. Wer im Wettbewerb bestehen will, muss die Treiber des Wandels als Chance nutzen, um die Zukunftsfähigkeit zu sichern. Vielen Unternehmen ist dies bereits in beeindruckender Weise mit einem hohen Maß an Veränderungsfähigkeit gelungen – von innovativen Technologien, über erfolgreiche Prozess- und Produktinnovationen, neue Wertschöpfungs- und Lieferketten bis hin zu disruptiven Geschäftsmodellen. Die TechnologieRegion Karlsruhe möchte mit ihrem diesjährigen Innovationspreis herausragende Beispiele für Transformation in Unternehmen auszeichnen. Der mit 20.000 Euro dotierte Innovationspreis ist bundesweit und grenzüberschreitend im französischen Elsass ausgeschrieben. Bis zum 21. Mai 2021 können sich Teilnehmende mit einer Kurzbewerbung in deutscher oder englischer Sprache bewerben. Nach der Vorauswahl durch eine Fachjury werden von maximal zehn Kandidat*innen weiterführende Ausarbeitungen angefordert. Aus diesen Bewerbungen werden bis zu fünf Arbeiten nominiert und bei einer Preisverleihung im Herbst öffentlich präsentiert, bevor der Gewinner des NEO2021 bekannt gegeben wird. Mehr Infos findet Ihr hier >>

04.05.2021

Aktuelle Bewerbungsfristen NEUSTART KULTUR

Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen und Projekte verschiedener Kultursparten. Insgesamt werden 480 Mio. der bereit gestellten 1 Milliarde in den Erhalt der Kulturinfrastruktur fließen, 250 Mio. in den Neustart trotz Pandemie für vor allem Theater, Kinos, Clubs und Literaturhäuser, 150 Mio. in alternative, digitale Angebote, 20 Mio. in den privaten Rundfunk und 100. Mio. stehen für pandemiebedingte Einnahmeausfälle bereit. Einige Fristen der Förderungsprogramme enden in diesem Monat: Förderprogramm tanz digital Der Dachverband Tanz koordiniert in Kooperation mit dem Verbund Deutscher Tanzarchive das neue Förderprogramm tanz digital. Es bildet den Start einer langfristigen Arbeit an der medialen Präsentation des Tanzes. tanz digital ist Teil des Programms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Mit tanz digital sollen Tanzkünstler*innen, Tanzensembles und Institutionen des Tanzes (Spielstätten, Archive, Tanzschulen, Vermittlungsprojekte u.a.) in der medialen Präsentation künstlerischer Produktionen gestärkt und die Erprobung neuer technischer Mittel gefördert werden. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 30.000 €, für Kooperationen von Künstler*innen mit Archiven bis zu 40.000 €. Einreichungsfrist: 10. Mai 2021 Mehr Infos findet Ihr hier >> Impulsförderung für Tanzschulen und Tanzpädagogik in kulturellen Einrichtungen Gegenstand der Impulsförderung sind Maßnahmen, die eine Neuausrichtung und zukunftsorientierte Umstrukturierung von Tanzschulen oder kulturellen Einrichtungen für tanzpädagogische Angebote beinhalten. Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen, Personal- und Honorarkosten sowie Werbungskosten, die es ermöglichen, den Erhalt und Wiederbeginn des Betriebs zu unterstützen, die Programme zu stabilisieren und neue Strategien für die Zukunft zu entwickeln. Wer kann beantragen? Antragsberechtigt sind Tanzschulen und kulturelle Einrichtungen für den Bereich der Tanzpädagogik, juristische und natürliche Personen. Der Begriff „Tanzschulen“ wird bei DIS-TANZEN nicht begrenzt auf Gesellschaftstanz-Schulen gebraucht, sondern meint Schulen und Angebote jeglicher Tanzrichtungen und Tanzstile. Die Schule oder Einrichtung muss dieses Angebot überwiegend (mindestens zu 50%) wirtschaftlich aus nicht-öffentlichen Mitteln und Einnahmen realisieren. Welche Summen können beantragt werden? i.d.R. mind. 10.000€ bis max. 20.000€ Ist eine Kofinanzierung Voraussetzung? In der Regel muss für diese Impulsförderung eine Kofinanzierung von mindestens 10% in Form zweckgebundener Eigenmittel, Personalkosten oder Drittmittel – sofern sie der Maßnahme in nachvollziehbarer Weise zuzuordnen sind – eingebracht werden. Einreichungsfrist: 19. Mai 2021 Mehr Infos findet Ihr hier >> Kleinst-, Eintages- und „Umsonst & Draußen“ – Musikfestivals Als Teil von NEUSTART KULTUR richtet sich dieses Programm zu „Erhalt und Stärkung der musikalischen Infrastruktur in Deutschland“ an Veranstalter*innen von Kleinst-, Eintages- und "Umsonst & Draußen"-Festivals. Sie übernehmen das inhaltliche, organisatorische und finanzielle Risiko für Produktion und Durchführung von Livemusik-Veranstaltungen als wichtige Präsentationsplattformen für ausübende Künstler*innen. Die Veranstalter*innen bilden damit ein wesentliches Fundament für die musikalische Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland. Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick: Die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen von Kleinst-, Eintages- und "Umsonst & Draußen"-Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung Die Förderhöhe muss mindestens einen Umfang von 7.500 Euro haben Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich Einreichungsfrist: 31. Mai 2021 Mehr Infos findet Ihr hier >> Projektförderung des Musikfonds – 2. Förderrunde 2021 Der Musikfonds e.V. fördert im Sinne seiner Satzung in allen Bereichen der aktuellen Musik herausragende Projekte, die sich durch ihre Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderungen sichtbar machen. Neben der Projektförderung können im Rahmen entsprechender Programme auch zeitlich befristete Stipendienvergeben werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, d.h. Künstler*innen, Musiker*innen, Komponist*innen, Bands oder Ensembles aller Größen sowie Institutionen. Der Musikfonds fördert vor allem die professionelle, freie Musikszene. Dies schließt dieEin-beziehung von Amateur*innen nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen. Die Antragsfrist für die nächste Förderrunde des Musikfonds für Anträge mit einer Antragssumme höher als 2.000 EUR bis maximal 50.000 EUR endet am 31. Mai 2021. Das Projektvorhaben darf nicht vor dem 1. August 2021 beginnen. Anträge können ab dem 06.05.2021 ausschließlich online eingereicht werden. Mehr Infos findet Ihr hier >> Eine gute Übersicht über alle Förderprogramme (unterteilt nach Branchen oder nach Bewerbungsfrist) gibt der Kulturrat >>

03.05.2021

»MOMSCHANZ« Künstler*innen der AHOI studios zeigen aktuelle Arbeiten

Die AHOI studios e.V. sind ein Verein, der ein Künstler*innen Kollaborativ betreibt. Die Einrichtung arbeitet kooperativ und möchte Inklusion im Bereich der Kunst erlebbar machen. Zum Ende des zweiten Trimesters, ab 24. April, zeigen die teilnehmenden Künstler*innen aktuelle Arbeiten unter dem Titel „MOMSCHANZ“ in der Karlsruher Digitaldruckerei „Citydruck“, Hirschstraße 9. Die AHOI studios schließen sich damit dem „Projekt-F“ an, initiiert von Vivian Eckstein, Absolventin der Karlsruher Kunstakademie, und Anna-Lina Helsen, Absolventin der Staatlichen Hochschule für Gestaltung (HfG). Die Künstlerinnen bieten Kunstschaffenden in der Innenstadt Ausstellungsmöglichkeiten. Dazu gehören Läden und andere Örtlichkeiten mit Schaufenstern, die durch die verhängten Maßnahmen brachliegen. Ziel ist es: „das Flanieren durch die Stadt wiederzubeleben und mit neuem Glanz zu versehen.“ In der Ausstellung MOMSCHANZ werden überwiegend plastische Arbeiten zu sehen sein, die zum Thema Maskierung entstanden sind. Ursprünglich durch den ausgefallenen Fasching ins Leben gerufen, kreisen die Arbeiten um Fragen zu den Facetten des Seins – absurd, geheimnisvoll, farbig und voll zeitloser, elementarer Lebenskraft. Ein Video zeigt das Maskenspiel. Nicht nur die Schaufenster der Druckerei dienen als Ausstellungsraum. Vom 24. April bis zum 28. Mai 2021 sind die Arbeiten der 13 Künstler*innen auch in den Geschäftsräumen zu den aktuellen Öffnungszeiten – Montag bis Freitag 9:30 bis 15.30 Uhr – zu sehen. "Vorbehaltlich der Pandemie-Einschränkungen in der dann aktuellen Fassung“, fügt die Inhaberin, Sonja Walters, hinzu.  Mehr zum Projekt-F erfahrt Ihr hier >> Ansprechpartner bei AHOI studios e.V.: Brigitte Reisz Tel. 0179 6970852 Ahoi.studios(at)gmail.com

April

29.04.2021

Baden-Württemberg sucht die stärksten Ideen 2021

Kreative gestalten Lösungen für eine zukunftsfähige und lebenswertere Welt – und gerade deshalb sind kreative Ideen gefragter denn je. Mit IDEENSTARK ehrt das Land kreative Unternehmerteams und Solo-Unternehmer*innen und unterstützt sie, ihre Ideen und Geschäftsmodelle weiter voranzubringen. Mitmachen bei IDEENSTARK können Kreativunternehmer*innen aus allen Bereichen der Kultur- und Kreativwirtschaft: Ob Designer*in, Künstler*in, Musiker*in, Tänzer*in oder Architekt*in, Games- oder App-Entwickler*in, Filmschaffende, Autor*innen oder kreative Stadtentwickler*innen – oder auch Kreative an Schnittstellen mit neuen Ansätzen und Verknüpfungen zu anderen Branchen. Bewerbungsschluss ist der 7. Juni 2021. Die MFG Baden-Württemberg vergibt die Auszeichnung an Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft in Baden-Württemberg in diesem Jahr bereits zum fünften Mal. Der Wettbewerb wird durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg unterstützt. Kreative Geschäftsmodelle nachhaltig weiterentwickeln Die Auszeichnung wirkt nachhaltig: Die zehn Preisträger*innen erwartet ein Jahr, in dem sie ihre Ideen, Projekte und Unternehmen nach vorne bringen und für die Zukunft stärken. IDEENSTARK besteht aus einem umfassenden Paket, das ein einjähriges Mentoringprogramm enthält. Dazu gehören Workshops und individuelle Coachings zur Strategie- und Geschäftsmodellentwicklung, eine Videoclip-Produktion, wie auch der Zugang zu einem breitem Netzwerk aus Mentor*innen und erfahrenen Unternehmer*innen unterschiedlicher Branchen sowie IDEENSTARK-Alumnis. Ziel der Qualifizierung ist es, die Gewinner*innen in ihrer Unternehmerpersönlichkeit weiter zu stärken, um ihnen eine nachhaltige Etablierung ihres Projekts zu ermöglichen. Die Auszeichnung wird filmisch begleitet und im Rahmen einer feierlichen Filmpremiere voraussichtlich Ende Oktober 2021 in Stuttgart vergeben. Wie kann man teilnehmen? Zur Bewerbung reichen eine Beschreibung der Idee bzw. des Unternehmens, ein Motivationsschreiben, warum man am Programm teilnehmen möchte, sowie eine kurze Vorstellung der Person bzw. der Personen, die hinter der Unternehmung stehen. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob es sich um eine gerade neu geborene Idee oder bereits laufende Tätigkeit handelt, man gerade erst gegründet hat oder schon lange am Markt ist. Die Bewerbungsphase läuft bis zum 7. Juni 2021. Weitere Informationen findet Ihr hier >>