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Mai
19.05.2021
Neue Wege für den unternehmerischen Neustart im Donauraum
Scheitern gehört zum Innovationsprozess dazu. Elon Musk, Jeff Bezos oder Steve Jobs – sie alle sind mit mindestens einem Projekt im Laufe ihrer Karriere gescheitert und haben dennoch Milliardenunternehmen geschaffen. Entscheidend ist, nach Fehl- und Rückschlägen den Neuanfang zu wagen.
Das EU-Projekt DanubeChance2.0 möchte gestrauchelte Unternehmer*innen im Donauraum bei der erneuten Firmengründung nach der Insolvenz unterstützen. Ein Ziel ist es, die gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen für den unternehmerischen Zweitstart in den Donaustaaten zu verbessern. In einem breit angelegten Dialog zwischen politischen Akteuren, Forschungsinstituten, Universitäten und von Insolvenz betroffenen Unternehmern werden hierfür neue Konzepte erarbeitet. Ein weiteres Ziel ist es, Zweitgründer für den Neustart bestmöglich vorzubereiten. Dazu bietet das Projekt ein Trainingsprogramm an und begleitet vormals gescheiterte Unternehmer persönlich beim erneuten Gründungsprozess. Ein transnationaler Pool an Expert*innen wird außerdem Beratungen für Zweitgründer, auch über die Laufzeit des Projektes hinaus, anbieten.
Alle Maßnahmen sollen zu einer nachhaltig positiven Veränderung des Klimas für Zweitgründer im Donauraum beitragen, um das volkswirtschaftliche Potenzial des Second-Chance Unternehmertums freizusetzen.
Zielgruppe des Programms sind:
Unternehmer*innen, die einen Neustart wagen möchten
Unternehmen in der Krise – KMU und Einzelunternehmen
Unternehmen, deren Geschäftsmodell durch die Auswirkungen der Corona Pandemie stark beeinträchtigt wurde
DanubeChance2.0 wird von der EU im Rahmen des INTERREG-Donauprogramms mit Fördermitteln in Höhe von rund 1,8 Mio. Euro gefördert. Koordiniert wird das Projekt von IFKA, Public Benefit Non-Profit Ltd. for the Development of Industry. Insgesamt beteiligen sich 17 Partner an dem Projekt.
Beteiligte Länder: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Deutschland, Italien, Kroatien, Republik Moldau, Österreich, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Ukraine und Ungarn.
Eine Anmeldung ist bis zum 28. Mai 2021 möglich.
Anmeldeformular zur Teilnahme am Programm >>
Mehr Infos findet Ihr auf der Webseite >>
18.05.2021
Startschuss für fiktiven Unternehmerlohn des Landes
Ab sofort ist die Antragstellung für den fiktiven Unternehmerlohn des Landes möglich. Die Ergänzungsförderung zur Überbrückungshilfe III des Bundes kommt insbesondere den von der Krise schwer getroffenen Selbständigen und kleinen Unternehmen zugute.
Das Land Baden-Württemberg gewährt einen fiktiven Unternehmerlohn pauschal mit einem Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für den Zeitraum Januar bis Juni 2021, sofern ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegt. Im Gegensatz zur Überbrückungshilfe I und II ist der fiktive Unternehmerlohn nicht mehr nach Höhe des Umsatzeinbruchs gestaffelt.
Anträge für den fiktiven Unternehmerlohn können ab dem 18. Mai 2021 im Rahmen der Antragstellung auf Überbrückungshilfe III über die Plattform des Bundes gestellt werden. Wurde die Überbrückungshilfe III bereits bewilligt, kann der fiktive Unternehmerlohn auch nachträglich über einen Änderungsantrag beantragt werden.
Die Plattform des Bundes findet Ihr hier >>
Die komplette Pressemeldung findet Ihr hier >>
18.05.2021
Der Deutsche Startup Monitor 2021 ist gestartet!
Der Deutsche Startup Monitor ist der zentrale Pulsmesser des deutschen Startup-Ökosystems und hilft dem Bundesverband Deutsche Startups e.V. dabei, aktuelle Entwicklungen zu erkennen und die deutsche Startup Landschaft abzubilden. Aus diesem Grund wollen sie mehr über Euch, Eure Startups und Eure Ziele sowie Herausforderungen erfahren.
Die Befragung bildet das deutsche Startup–Ökosystem umfassend ab und ist seit 2013 die zentrale Informationsquelle für Medien und Politik. Die DSM–Daten sind außerdem Basis für weitere wichtige Projekte des Verbands–insbesondere zu regionalen Entwicklungen, Diversität und aktuellen Trends.
Hier könnt Ihr an der Umfrage teilnehmen >>
13.05.2021
Weitere Corona Ausnahmen für Künstler*innen
Die Bundesregierung will mit einer weiteren Ausnahmeregelung selbstständigen Kulturschaffenden durch die Corona-Pandemie helfen. Das Kabinett billigte einen Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), wonach Künstler übergangsweise deutlich mehr Geld als sonst mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne ihren Versicherungsschutz in der Künstlersozialkasse (KSK) zu verlieren.
Die Verdienstgrenze für selbstständige, nicht künstlerische Arbeit, die normalerweise wie für Minijobs bei 450 Euro liegt, wird bis Ende 2021 auf 1.300 Euro pro Monat angehoben. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die Künstlersozialkasse bestehen bleiben, den die Kulturschaffenden andernfalls verlören.
Die Künstlersozialkasse erhält außerdem 2022 zur finanziellen Stabilisierung einen Bundeszuschuss von 84,5 Millionen Euro, um fehlende Einnahmen auszugleichen. Kultureinrichtungen müssen eine prozentuale Abgabe an die Künstlersozialkasse zahlen. Weil ihre Einnahmen wegbrechen, zahlen sie seit Beginn der Pandemie auch entsprechend wenig in die KSK ein.
Mehr Infos zur Künstlersozialkasse findet Ihr hier >>
11.05.2021
Kultureinrichtungen erhalten Unterstützung bei Umsetzung digitaler Projekte
In Baden-Württemberg haben sich 37 Kultureinrichtungen erfolgreich um eine Förderung bei der Realisierung digitaler Projekte durch das Programm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN beworben. Unter Ihnen der Hemingway Lounge e.V. in Karlsruhe. Dieser gehört zu neun Jazzclubs in Baden-Württemberg, die sich zusammengeschlossen haben, um einen digitalen Jazzclub im Netz aufzubauen. Auf der Plattform www.jazz-bw.de sollen ab Herbst 2021 die Jazzveranstaltungen aller Clubs übertragen werden. Das Förderprogramm wird vom Bund aus dem Zukunfts- und Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR und von der Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder finanziert. Es zielt auf die digitale Transformation von Kultureinrichtungen und Kulturträgern.
677 Einrichtungen und kulturelle Träger aus ganz Deutschland hatten sich um Projektförderungen in Höhe von insgesamt mehr als 20 Millionen Euro beworben. Aufgrund der hohen Bewerberzahl konnte nicht einmal die Hälfte aller Anträge berücksichtigt werden. Über die Auswahl der nun geförderten bundesweit rund 300 Einrichtungen hat eine Jury entschieden. 37 der ausgewählten Einrichtungen sind in Baden-Württemberg.
Für das Programm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN stehen insgesamt elf Millionen Euro zur Verfügung. Zehn Millionen stammen aus dem Zukunfts- und Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR des Bundes, eine Million kommen von der Kulturstiftung der Länder, die im Auftrag der 16 Länder Initiativen und Projekte im Bereich Kunst und Kultur entwickelt, fördert und begleitet.
Gefördert werden Einrichtungen aus allen Sparten, unter anderem aus den Bereichen Erinnerungskultur, Theater und Moderner Tanz, Kunstvermittlung, Fotografie, Musik, Museum, Filmfestivals, Jazzclubs, Literaturvermittlung, Popkultur, Soziokultur oder inklusive Kulturprojekte. Bei den digitalen Projekten geht es beispielsweise um die Entwicklung von Augmented oder Virtual Reality-Anwendungen, interaktives Streamen von Veranstaltungen, partizipative Museumsführungen oder die Programmierung von Apps.
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10.05.2021
Noch bis zum 15. Mai beim 8. dokKa-Festival einreichen!
Die Deadline für Einreichungen zum 8. dokKa-Festival rückt näher. Bis zum 15. Mai 2021 können noch Dokumentarfilme (ab 30 Minuten Länge), Hördokumentationen und dokumentarische Installationen über dokka.de eingereicht werden.
In welchem Rahmen die Arbeiten vom 14. – 19. September 2021 präsentiert werden ist aktuell noch schwer abzuschätzen. Das Team des dokKa e.V. bereitet sich derzeit auf alle möglichen Formen des Festivals vor und kombiniert im September je nach Lage offline und online.
Die Stadt Karlsruhe wird auch in diesem Jahr den Hauptpreis des Festivals mit 1.500 Euro stiften. Der Nachwuchspreis ist mit 500 Euro dotiert. Ein weiterer Preis besteht in der Honorierung und Sendung einer Hördoku auf SWR2.
Über die Webseite können Arbeiten eingereicht werden. Das Festival präsentiert Dokumentarfilme, Hördokumentationen und Installationen mit Bezug zum Dokumentarischen. Es gibt hierbei keine thematischen Beschränkungen.
Was kann eingereicht werden?
Die Arbeit darf nicht vor dem 1. Januar 2019 entstanden sein.
Dokumentarfilme und Hördokumentationen müssen mindestens 30 Minuten lang sein.
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06.05.2021
Bewerbungsschluss Förderprogramm Medienkunst: 31.05.21
Noch bis zum 31. Mai 2021 können innovative, kooperative und interdisziplinäre Medienkunst-Projekte auf lokaler Ebene sowie internationale Netzwerk-Aktivitäten eingereicht werden!
Das zweite Jahr in Folge fördert die Stadt Karlsruhe sowohl lokale, in Karlsruhe stattfindende öffentliche Medienkunstprojekte als auch Projekte, die der Intensivierung der internationalen Vernetzung, dem Austausch und der Kooperation innerhalb des UNESCO Creative Cities Network (UCCN) im Bereich Medienkunst und Open-Source-Initiativen dienen. Im Rahmen der Förderung sollen künstlerische Vorhaben ermöglicht werden, die mit den Mitteln der Medienkunst einen eigenständigen Blick auf relevante kulturelle, künstlerische und gesellschaftliche Fragen der Gegenwart werfen und die eine Bereicherung im weiten Feld der Medienkunst in Karlsruhe darstellen.
Die Projektförderung richtet sich an Karlsruher Kultur- und Medienschaffende, Initiativen und Institutionen. Bewerben können sich natürliche Personen und Personengruppen – auch Karlsruher Studierende geeigneter Fachrichtungen ab dem 5. Semester – sowie kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche und kreativwirtschaftliche Einrichtungen in Karlsruhe. Ausgeschlossen sind Arbeiten, die in einem schulischen beziehungsweise im Rahmen der Hochschulausbildung erbracht werden (zum Beispiel Semester- oder Abschlussarbeiten) sowie schon realisierte Projekte. Bei Gruppenbewerbungen muss mindestens eine beteiligte Person oder Institution ihren ersten Wohnsitz oder ihren Sitz in Karlsruhe haben.
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05.05.2021
TRK-Innovationspreis NEO2021 sucht Beispiele für die erfolgreiche Transformation von Unternehmen
Die Megatrends unserer Zeit wie Klimaschutz, Digitalisierung oder Individualisierung stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Nachhaltigkeit wird zunehmend ein gesellschaftlicher Auftrag für Unternehmen. Die Corona-Pandemie bedeutet tiefgreifende Einschnitte und hat die digitale Transformation weiter beschleunigt. Globale Lieferbeziehungen wurden auf den Prüfstand gestellt. Immer kürzere Innovationszyklen, Nachhaltigkeitsimperativ, intelligent vernetzte Systeme und Prozesse sowie die damit verbundenen enormen Informations- und Datenflüsse bedeuten für viele Unternehmen einen Paradigmenwechsel. Wer im Wettbewerb bestehen will, muss die Treiber des Wandels als Chance nutzen, um die Zukunftsfähigkeit zu sichern.
Vielen Unternehmen ist dies bereits in beeindruckender Weise mit einem hohen Maß an Veränderungsfähigkeit gelungen – von innovativen Technologien, über erfolgreiche Prozess- und Produktinnovationen, neue Wertschöpfungs- und Lieferketten bis hin zu disruptiven Geschäftsmodellen. Die TechnologieRegion Karlsruhe möchte mit ihrem diesjährigen Innovationspreis herausragende Beispiele für Transformation in Unternehmen auszeichnen.
Der mit 20.000 Euro dotierte Innovationspreis ist bundesweit und grenzüberschreitend im französischen Elsass ausgeschrieben. Bis zum 21. Mai 2021 können sich Teilnehmende mit einer Kurzbewerbung in deutscher oder englischer Sprache bewerben. Nach der Vorauswahl durch eine Fachjury werden von maximal zehn Kandidat*innen weiterführende Ausarbeitungen angefordert. Aus diesen Bewerbungen werden bis zu fünf Arbeiten nominiert und bei einer Preisverleihung im Herbst öffentlich präsentiert, bevor der Gewinner des NEO2021 bekannt gegeben wird.
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