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News

18.05.2026

Neue Webseite „Studieren in BW“ geht online

Die Studienwahl in Baden-Württemberg wird durch den Relaunch der Seite „Studieren in BW“ einfacher und klarer gestaltet. Das Angebot ist auf die Bedürfnisse junger Menschen zugeschnitten. Baden-Württemberg startet ein neues Online-Angebot zur Studienorientierung. Die etablierte Website Studieren in Baden-Württemberg wurde vollständig überarbeitet und präsentiert sich jetzt im neuen Look: moderner, übersichtlicher und nutzerfreundlicher. „Ein Studium ist ein großer Schritt. Wir wollen, dass junge Menschen ihn selbstbewusst und gut informiert gehen können“, sagte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski zum Relaunch der Webseite in Stuttgart. „Unser neues Online-Angebot zeigt, was alles möglich ist: Es macht Mut, gibt Orientierung und begegnet Studieninteressierten modern, klar und auf Augenhöhe. So unterstützen wir junge Menschen beim Start in ihre berufliche Zukunft.“ Alle Informationen auf einen Blick Die Website bündelt alle wichtigen Informationen rund um die Studienwahl an einem Ort – von Studiengängen und Hochschulen bis hin zu Beratungsangeboten im Land. Besonderes Augenmerk liegt auf der mobilen Nutzung: Die neue Website ist für Smartphones optimiert und damit gezielt auf die Bedürfnisse junger Menschen zugeschnitten. Studieninteressierte finden schnell und verständlich Informationen dazu, welche Studiengänge in Baden-Württemberg angeboten werden und welche Wege zu ihren Interessen, Stärken und Zielen passen.

18.05.2026

Land fördert kommunale Innovationsinfrastrukturen

Das Land und die EU stellen rund 9,4 Millionen Euro bereit, um Innovations-, Gründer- und Technologiezentren sowie Transferzentren kommunaler Einrichtungen zu modernisieren und auszubauen. Das Wirtschaftsministerium hat im Rahmen des Förderaufrufs „Stärkung Regionaler Innovationssysteme (RIS) durch Ausbau und Modernisierung kommunaler Innovationsinfrastrukturen“ elf Vorhaben zur Förderung bewilligt. Die geförderten kommunalen Einrichtungen erhalten rund 9,4 Millionen Euro aus Mitteln des Landes und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), um ihre Innovations-, Gründer- und Technologiezentren sowie Transferzentren zukunftsfähig aufzustellen. „Die Vorhaben zeigen eindrucksvoll: In den Regionen Baden-Württembergs steckt enormes Potenzial. Mit den bewilligten Projekten stärken wir die Innovationsinfrastruktur als Rückgrat für Start-ups sowie junge und etablierte Unternehmen. Jene Unternehmen, auf die wir beim Strukturwandel und bei der Entwicklung neuer Technologien bauen. Wir setzen unsere wirtschaftspolitischen Instrumente genau dort an, wo sie effizient sind: vor Ort“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Zukunftstechnologien direkt in den Regionen Mit den bewilligten Vorhaben werden Innovations-, Gründer- und Technologiezentren sowie Transferzentren in verschiedenen Regionen des Landes modernisiert und ausgebaut. Im Mittelpunkt stehen Investitionen in kollaborative Arbeitsumgebungen, Technologien für Automatisierung und Robotik, Infrastrukturen für Künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen sowie Smart-Building-Lösungen. Die Infrastrukturen stehen Unternehmen und Gründerinnen und Gründern zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung. Durch gezielte Investitionen werden diese Einrichtungen in die Lage versetzt, bestehende und sich in der Gründungsphase befindende Unternehmen in dieser Phase des beschleunigten Strukturwandels wirksam zu begleiten und ihre Innovationsaktivitäten zu unterstützen. Die geförderten Projekte sollen bis zum 31. Dezember 2028 abgeschlossen sein. EFRE-Förderung in Baden-Württemberg Um regionale Strukturförderung zu betreiben, erhält Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021–2027 rund 279 Millionen Euro von der Europäischen Union aus dem EFRE. Das EFRE-Programm Baden-Württemberg ist an der Innovationsstrategie des Landes ausgerichtet und unterstützt die Schwerpunkte Zukunftstechnologien und Kompetenzen sowie Ressourcen- und Klimaschutz. Links und Infos unter: Pressemeldung

18.05.2026

Land stärkt digitale Innovationszentren

Mit jeweils 720.000 Euro unterstützt das Land die beiden European Digital Innovation Hubs (EDIHs) in Baden-Württemberg und fördert damit Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert für drei Jahre die beiden European Digital Innovation Hubs (EDIHs) in Baden-Württemberg mit jeweils 720.000 Euro. Die beiden Konsortien „EDIH Artificial Intelligence & CyberSecurity“ (EDIH AICS) mit dem Konsortialführer FZI Forschungszentrum Informatik aus Karlsruhe und der „EDIH Südwest“ mit dem Konsortialführer Hahn-Schickard aus Villingen-Schwenningen konnten sich erfolgreich für die zweite Förderperiode bei der Ausschreibung der Europäischen Kommission bewerben. 1,4 Millionen Euro für Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit „Dass sich beide baden-württembergische EDIHs erneut im europäischen Wettbewerb behauptet haben, ist ein starkes Signal für die Innovationskraft unseres Landes“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. „Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen verlässliche Partner, um Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit schneller, sicher und praxisnah in die Anwendung zu bringen. Genau dafür stehen unsere Innovationszentren.“ Die EDIHs werden auf den Erkenntnissen der ersten Förderperiode aufbauen, das Netzwerk erweitern und zudem das Thema sichere Künstliche Intelligenz (KI) sowie Testumgebungen stärker in den Fokus stellen. So sollen vor allem KMU und öffentliche Einrichtungen digitale und KI-basierte Lösungen individuell und risikoarm mit fachlicher Begleitung noch besser testen können. Unterstützt wird dieses Vorhaben durch die bereits bestehenden Zugänge zu europäischen Netzwerken, Infrastrukturen und anderen EDIHs. Damit sind die baden-württembergischen EDIHs ein wichtiger Baustein für den Innovationsstandort. Die EU-Kommission hat in einer ersten Förderrunde mit Mitteln des „Digital Europe Programme“ ein europaweites Netzwerk an European Digital Innovation Hubs (EDIHs) geschaffen, welches die strukturelle Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen, mit Schwerpunkt KMU, befördern soll. Im Zentrum stehen vor allem Wachstumsbereiche wie KI, High-Performance Computing und Cybersicherheit. Auch die Digitalisierung des öffentlichen Sektors soll durch die EDIHs unterstützt werden. Die europäischen digitalen Innovationszentren sind sowohl lokale als auch europaweit vernetzte Anlaufstellen. Die EU-Kommission sieht die EDIHs im Rahmen des „AI Continent Action Plan“ als Bindeglied zwischen den Hauptakteurinnen und -akteuren des KI-Ökosystems und als Erfahrungszentren für KI, die bei der Anwendung von sektorspezifischen KI-Lösungen unterstützen. Am 03. April 2025 veröffentlichte die EU-KOM den Aufruf EDIH 2.0, bei dem sich die bisherigen EDIHs erneut für eine Laufzeit von drei Jahren (2026 – 2029) bewerben konnten. In Deutschland gibt es laut der Webseite der EU-KOM derzeit 17 EDIHs, in Europa insgesamt 227 EDIHs, von denen 151 von der EU gefördert werden. Beide Konsortialführer sind zugleich Teil der Innovationsallianz Baden-Württemberg (innBW). Weitere Infos unter: Land stärkt digitale Innovationszentren: Baden-Württemberg.de

Juni

17.06.2021

Sonderfonds des Bundes zur Wiederbelebung der Kultur

Der Bund hat einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen mit bis zu 2,5 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Damit wird die Möglichkeit, schnell wieder Veranstaltungen anzubieten, deutlich erweitert. Die Kulturszene im Land ist aufgerufen, die neue Fördermöglichkeit des Bundes zu nutzen. Das Land unterstützt die Durchführung von Kulturveranstaltungen unter coronabedingten Einschränkungen bereits mit seinem Förderprogramm „Kunst Trotz Abstand“. Der Sonderfonds des Bundes hat die gleiche Zielrichtung und soll die Möglichkeit, schnell wieder Veranstaltungen durchzuführen, deutlich erweitern. Das Kabinett hat am 8. Juni 2021 seine Zustimmung zur Unterschrift der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund gegeben, sodass auch die Kulturveranstalter in Baden-Württemberg von dem Programm profitieren können. Mit der länderseitigen Abwicklung wird für Baden-Württemberg die L-Bank beauftragt. Der Sonderfonds sieht zum einen die Förderung von kleineren Kulturveranstaltungen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitshilfe mit bis 500 Teilnehmenden im Juli und mit bis zu 2.000 Teilnehmenden ab August vor. Das zweite Fördermodul ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, welche ab September zur Verfügung stehen soll. Die Registrierung von Veranstaltungen ist ausschließlich online seit dem 15. Juni möglich. Eine zentrale Hotline und eine E-Mailadresse zur Beantwortung von Fragen ist bereits jetzt erreichbar: 0800 6648430 und service@sonderfonds-kulturveranstaltungen.de Die Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg findet Ihr hier >>   Welche Veranstaltungen werden gefördert? Förderfähig sind ausschließlich Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts, Medienvorführungen und künstlerische und kulturelle Ausstellungen. Wichtig ist, dass die Veranstaltung in Deutschland stattfindet und Eintrittskarten verkauft. Wer kann Fördergelder beantragen? Veranstalterinnen und Veranstalter von Kulturveranstaltungen. Veranstalterin oder Veranstalter ist, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung trägt. Veranstalterinnen und Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft sind ebenfalls antragsberechtigt, können jedoch nur die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen. Wie funktioniert die Förderung? Die Wirtschaftlichkeitshilfe startet am 1. Juli 2021 und unterstützt Veranstaltungen mit bis zu 500 möglichen Teilnehmenden (bzw. ab 1. August mit bis zu 2.000 Teilnehmenden), die pandemiebedingt nur mit reduzierter Teilnehmerzahl stattfinden können. Sie verdoppelt (bzw. verdreifacht bei besonders strengen Auflagen) die Einnahmen aus den ersten 1.000 Tickets, bis die Kosten einer Veranstaltung gedeckt sind. Die Ausfallabsicherung schafft Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen (mit mehr als möglichen 2.000 Teilnehmenden) ab dem 1. September 2021 und übernimmt 80 Prozent der Kosten Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen. Für beide Module müssen Veranstaltungen im Voraus registriert werden. Alle Antworten auf besonders häufig gestellte Fragen findet Ihr hier >>  

16.06.2021

Förderprogramme zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen

Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium hat das neue Förderprogramm "Coaching zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen" veröffentlicht. Es gibt bis zu 12.000 Euro pro Coaching für kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter*innen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Im Förderprogramm geht es um die Optimierung der Geschäftsmodelle im Hinblick auf digitale und ökologische Herausforderungen. Das Land sieht in vielen kleine Unternehmen wichtige Impulsgeber für die kommende Erholung der baden-württembergischen Wirtschaft. Größenbedingter Wettbewerbsnachteilen soll die Unterstützung durch ein externes längerfristiges Coaching entgegenwirken. Gefördert werden Coachings zur Neuausrichtung, Weiterentwicklung und Anpassung der Geschäftsmodelle einschließlich der konzeptionellen Konkretisierung und der Begleitung der Umsetzung. Die für das jeweilige Geschäftsmodell relevanten Aspekte der Digitalisierung und des Klimaschutzes sind einzubeziehen. Unter Coaching ist eine individuelle, in der Regel längerfristige Begleitung durch externe Expert*innen oder zu verstehen. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg mit bis zu 50 Mitarbeiter*innen, die entweder einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben. Der maximale Zuschuss je Coaching liegt bei 12.000 Euro (15 Personentage à 800 Euro). Alle weiteren Infos findet Ihr hier >> Alle wichtigen Dokumente findet Ihr hier >>

15.06.2021

Digitaltag am 18. Juni 2021

Im Rahmen des Digitaltags 2021 bieten die baden-württembergischen Digitalisierungszentren ein umfangreiches Informationsangebot rund um die Themenbereiche Digitalisierung und Digitale Teilhabe. Der digitale Wandel konfrontiert Unternehmen mit zahlreichen Fragen. Beim Digitaltag 2021 werden Fragenstellungen zu den Herausforderungen und Chancen sowie Sorgen und Ängste rund um die digitale Transformation beleuchtet und diskutiert. Das Ziel ist es, allen Interessierten einen Einblick zu geben und die Möglichkeit zu bieten, die Digitalisierung gemeinsam zu gestalten.  Fünf der insgesamt 13 zum Digital Hub-Netzwerk Baden-Württemberg gehörenden Digitalisierungszentren präsentieren sich auf virtuellen Bühnen am Digitaltag und diskutieren über Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung. Diese 13 Hubs werden vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert. Am Digitaltag veranstaltet beispielsweise das Zentrum Digitalisierung Landkreis Böblingen einen Workshop speziell für kleine und mittlere Unternehmen zu Design Thinking und Business Model Generation. In einem weiteren virtuellen Event zeigt der Digital Hub aus Böblingen die Anforderungen an die duale Ausbildung in einer digitalisierten Arbeitswelt auf. Ebenfalls mit drei Events wartet das Hubwerk01, der Digital Hub in der Region Bruchsal, auf. In den beiden Online-Veranstaltungen werden Praxisbeispiele zum Internet of Things und Künstlicher Intelligenz sowie zum Thema Agiles Arbeiten präsentiert sowie Antworten auf die Frage gegeben, warum sich Digitalisierung lohnt und wie diese gelingt. Mit einem ganzen Tagesprogramm stellt die Stadt Freiburg zusammen mit dem DIGIHUB Südbaden die digitale Transformation in der Region dar. Der erste Digitaltag Freiburg steht allen offen: Privatpersonen, Vereine und Initiativen, Unternehmen und öffentliche Akteure können mit eigenen Formaten einen Beitrag zum Digitaltag Freiburg am 18. Juni 2021 gestalten. Neue Wege können Interessierte bei den Digital Hubs im Nordschwarzwald und in Ostwürttemberg beschreiten. Im Nordschwarzwald werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei einer digitalen Safari mit auf eine Reise durch regionale Erfolgsbeispiele der Digitalisierung genommen. Beim digiZ, dem Digitalisierungszentrum in Ostwürttemberg, wird die Zusammenarbeit mit digitalen Werkzeugen beleuchtet. Mehr Informationen zu weiteren Veranstaltungen, Angeboten und Nachrichten des Digital Hub-Netzwerks Baden-Württemberg finden sich hier >> Weitere Informationen zum Digitaltag 2021, den Angeboten und geplanten Aktionen findet Ihr hier >>

08.06.2021

Wonder.me Sessions während des KreativStarts 2021

Gemeinsam mit unserem Partner, dem Filmboard Karlsruhe, haben wir Euch mit Wonder.me eine digitale Plattform eingerichtet, auf der Ihr Euch parallel zum KreativStart Kongress in unterschiedlichen Sessions begegnen und austauschen könnt! Dort könnt Ihr nach den Vorträgen mit den Referenten ins Gespräch kommen und mit anderen Teilnehmer*innen Netzwerken. Außerdem informieren wir in weiteren Sessions zu den Themen „Corona-FAQ der MFG“, wo Euch in zwei Terminen die wichtigsten Coronahilfen für Kultur- und Kreativschaffende vorgestellt werden, zum „Filmboard Karlsruhe“, zu „K³-Büro – FAQ“ und zu den „Creative WEIBS“. Um an den Sessions teilzunehmen müsst Ihr Euch nur ein kostenfreies Live-Stream Ticket sichern >> Detaillierte Infos zu den Wonder.me Sessions findet Ihr hier >> Einen Zeitplan, wann welche Wonder.me Sessions stattfinden, findet Ihr hier >>

08.06.2021

Licht- und Medienkunstaustellung

Der KULTURSPAZIERGANG am 15. Mai 2021 auf dem Gelände des Alten Schlachthofes musste auf Grund der aktuellen Coronalage abgesagt werden. Dort sollten die 2020 beim Wettbewerb für Lichtobjekte, Lichtinstallationen ausgewählten Licht- und Medienkünstler*innen gezeigt werden. Die Kulturnacht "Schwein gehabt" wird alle zwei Jahre vom Verein ausgeschlachtet e.V. organisiert. Nun werden die Licht- und Medienkünstler*innen ausführlich mit ihren Werken online über den Youtube-Kanal der Europäischen Kulturtage vorgestellt. Bei einem virtuellen Streifzug über das Schlachthofgelände können die Besucher*innen nun eine spannende Auswahl an Lichtobjekten, Projektionen, Lichtinstallationen, beleuchteten Skulpturen sowie Medienkunst entdecken. Bereits zu sehen sind die Videos von Jonas Denzel, Florian Schwarz, Judith Rautenberg und Betty Rieckmann, weitere folgen in Kürze. Die Videos findet Ihr hier >>

07.06.2021

Toujours Kultur – Von Punk bis Kabarett

Am 17. Juni 2021 startet „Toujours Kultur!“ in die zweite Saison. Das Open-Air-Festival wird vom Kulturring e.V., dem spartenübergreifenden Zusammenschluss der freien Karlsruher Kunst- und Kulturszene, veranstaltet. Eröffnen wird Smaf feat. Sandie Wollasch am Donnerstag, 17. Juni um 20 Uhr. Die Hausband der „Pierre M. Krause Show“ vermengt in ihrem Sound-Porridge aus Echosalven, Twäng-Gitarren, treibenden Beats und Subbass-Vollbädern alles, was nach Retro-Vintage und Groove tönt. Das weitere Programm umfasst Konzerte überregionaler Künstler*innen aller Genres, Impro- und Straßentheater, Kleinkunst, Poetry und Science Slam, StandUp Comedy, Theater und Tanzperformance.  Seid gespannt und schaut auf der Website nach weiteren Veranstaltungen und den Tickets >>

Mai

31.05.2021

Bundesweite Clubstudie der Initiative Musik

Musikspielstätten sind zentrale Stützen unseres Kulturlebens. Mit genreübergreifenden Livemusik­programmen tragen sie in allen Regionen des Landes zu einer vielseitigen Kulturlandschaft bei. Die Ergebnisse der Clubstudie der Initiative Musik geben einen bundesweiten Überblick zur Situation und Relevanz der Musikspielstätten. Das Bezugsjahr der Umfrage ist das Jahr 2019. In einem zusätzlichen Frageblock wurden die teilnehmenden Clubbetreiber*innen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie befragt. Trotz der Digitalisierung in allen gesellschaftlichen Teilbereichen und über die Pandemie hinaus bleiben Musikspielstätten zentrale Orte für Konzerterlebnisse. Neben ihrer Funktion innerhalb der Musikwirtschaft, sind sie Plattform für künstlerischen Ausdruck, Innovation und Kreativität. Die Motivation der Betreiber*innen zur Gründung sowie zur Führung einer Musikspielstätte fußt auf dem Wunsch, einen Beitrag zum kulturellen Angebot in der jeweiligen Stadt oder Region zu leisten. Sie sehen ihre Musikspielstätten als künstlerisches Experimentierfeld und Raum der Begegnung für viele gesellschaftliche Milieus und Communitys. Die Relevanz von Musikclubs für die Musikwirtschaft ist nicht zu unterschätzen. Die  Clubstudie zeigt, dass die über 2.000 Musikclubs für Popularmusik und Jazz mit 190.000 Konzerten pro Jahr nicht nur identitätsstiftende Kulturangebote bieten, sondern mit 1,1 Mrd. Euro Umsatz im Jahr 2019 einen relevanten Beitrag zur Musikwirtschaft in Deutschland leisten. Im Rahmen dieser Musikveranstaltungen traten vor der Pandemie jährlich beinahe 260.000 Künstler*innen oder Bands auf, von denen ungefähr 75.000 Nachwuchsmusiker*innen sind. Damit trägt in etwa jeder dritte Auftritt in einer Musikspielstätte dazu bei, dass Talente sich ausprobieren und professionell entwickeln können. Der Bundesverband der Musikspielstätten will die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Clubstudie für die bundesweite Szeneentwicklung nutzbringend einsetzen. Dabei wird es sowohl um künftige Anforderungen für Ausbildungs- und Förderprogrammen gehen, aber auch um den notwendigen Generationenwechsel. Die komplette Studie findet Ihr hier >>

31.05.2021

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

In Deutschland finden unter normalen Bedingungen jedes Jahr rund 150.000 Kulturveranstaltungen statt. Nachdem sie pandemiebedingt über ein Jahr lang ausfallen mussten, werden sie auch in den kommenden Monaten nur unter Beachtung der jeweils geltenden Regelungen und mit strengen Auflagen wieder stattfinden können. Hier hilft der Bund mit einem Sonderfonds, für den er bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Das kulturelle Leben in Deutschland ist eigentlich vielfältig und bunt. Der Besuch von Konzerten, Theater-, Opern- und Filmaufführungen, aber auch von Ausstellungen, Lesungen oder Musicals gehört für viele Menschen ganz selbstverständlich zum Leben dazu. Mit Beginn der Corona-Pandemie endete das abrupt. Ein Stillstand auch mit gravierenden wirtschaftlichen Folgen: Ein Großteil der Kreativen, der Künstlerinnen und Künstler verlor seine existenzsichernden Einnahmen. Vor allem vielen Kulturveranstaltern fehlen inzwischen auch die Mittel, um sich auf eine Zeit der Wiedereröffnung einzustellen und Planungen für zukünftige kulturelle Angebote zu wagen. Viele Menschen hätten gerade in der aktuellen Krise gespürt, wie sehr die Kultur als Gemeinschaftserlebnis fehle, erklärt Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Die Sehnsucht nach Kulturgenuss ist gewaltig – beim Publikum, vor allem aber bei den Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen, die endlich wieder zum Einsatz kommen wollen. Gezielte Unterstützung für die Kulturbranche Hier soll der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro helfen. Er wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) verantwortet, die auch die Umsetzung des Programms koordiniert. Der Sonderfonds ergänzt die bestehenden Hilfen des Bundes für die Kulturbranche. Sonderfonds mit zwei Hilfs-Bausteinen Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucher*innen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen. Umsetzung durch die Länder Umgesetzt wird der Sonderfonds des Bundes über die Kulturministerien der Länder. Die dortigen Kulturbehörden oder andere beauftragte Stellen sind zuständig für die Prüfung und Bewilligung der Anträge. Die Registrierung der Anträge erfolgt über eine Internetplattform, die von der Freien und Hansestadt Hamburg für alle Länder betreut wird. Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, wird eine telefonische Beratungshotline der Länder geschaltet. Das Land Nordrhein-Westfalen organisiert den Aufbau und die Betreuung dieser bundeseinheitlichen Hotline. Alle weiteren Infos findet Ihr hier >>

20.05.2021

Härtefallhilfen des Landes können ab sofort beantragt werden

Ab sofort können die Härtefallhilfen des Landes beantragt werden. Damit kann nun auch Unternehmen und Selbständigen geholfen werden, die in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, aber trotz aller Verbesserungen und Ausweitungen keinen Zugang zu einem bestehenden Hilfsprogramm haben. Mit der Überbrückungshilfe III des Bundes, der landesseitigen Ergänzung durch den fiktiven Unternehmerlohn sowie der flankierenden Neustarthilfe wurde für wirtschaftlich in Not geratene Unternehmen und Selbstständige ein umfassendes und wirksames Unterstützungsangebot während der Corona-Pandemie geschaffen. Für Unternehmen, die im ausgesprochenen Ausnahmefall trotz der zahlreichen Verbesserungen und Erweiterungen keinen Zugang zu diesen Hilfsprogrammen haben, stehen nun zusätzlich die Härtefallhilfen zur Verfügung. Ob die Anspruchsvoraussetzungen für die Härtefallhilfen vorliegen, wird bei jedem Antrag individuell von einer unabhängigen Härtefallkommission begutachtet. Die Härtefallkommission wird dabei von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart mit einer Geschäftsstelle unterstützt. Härtefallhilfen können gewährt werden, wenn ein Betrieb in Folge der Pandemie in seinem wirtschaftlichen Fortbestand bedroht ist, jedoch nachweislich kein anderes, bestehendes Hilfsangebot von Bund, Ländern und Kommunen greift. Mit den Härtefallhilfen hat das Land die Möglichkeit, in diesen ausgesprochenen Einzelfällen individuell zu helfen. Die Härtefallhilfen orientieren sich in ihrer Höhe grundsätzlich an den förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe III des Bundes und sollen im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Auch die Unterstützung im Rahmen der Härtefallhilfen ist dabei an beihilferechtliche Grundlagen gebunden. Anträge auf Härtefallhilfe können über die gemeinsame Antragsplattform der Länder gestellt werden. Dabei muss dargestellt werden, inwieweit eine Existenzbedrohung des Unternehmens vorliegt, jedoch kein anderes, bestehendes Hilfsprogramm des Bundes, des Landes oder der Kommune in Anspruch genommen werden kann. Eine vom Land Baden-Württemberg berufene Härtefallkommission begutachtet jeden Antrag individuell und entscheidet über die Gewährung der Unterstützung. Die Kommission besteht aus erfahrenen Unternehmer*innen der Branchen Handel, Gastgewerbe/Tourismus, Dienstleistungen, Handwerk und der Freien Berufe. Anträge können für einen Zeitraum zwischen November 2020 und Juni 2021 gestellt werden. Die Antragsfrist der Härtefallhilfen endet am 31. Oktober 2021. Die Antragsplattform findet Ihr hier >> Die komplette Pressemeldung des Wirtschaftsministeriums findet Ihr hier >>