• 16. Karlsruher Venture Day

    Ihr habt eine spannende Startup Idee und benötigt Risikokapital? Dann bewerbt euch jetzt für den Venture Day! Nutzt die Chance eure Idee in sieben Minuten online den teilnehmenden Investoren, VCs und Business Angels vorzustellen und anschließend ihre Fragen zu beantworten. Der Venture Day ist eine gemeinsame Veranstaltung des  CyberForum e.V. und der  Kizoo Technology Capital GmbH und stellt das größten Startup-Pitch-Event in unserer Region dar. Risikokapital finden! So könnt ihr euch bewerben Die Veranstaltung ist kostenlos und richtet sich an Startups mit Fokus in den Bereichen IT, Künstliche Intelligenz, IT-Security und Smart Production.  Alle interessierten Startups können sich bis Freitag, 20. März 2024 über folgenden Link mit einem kurzen überzeugenden Onepager und Pitchdeck für die Teilnahme am Venture Day bewerben. Eine Jury aus erfahrenen Investoren, wählt im Anschluss aus allen Bewerbungen bis zu 16 Teams aus, die am Venture Day pitchen dürfen. Ihr benötigt noch Inspiration für euer Pitchdeck? Hier könnt ihr nachlesen, was auf jeden Fall in einem Pitchdeck enthalten sein sollte. Zugriff auf eure Bewerbung haben lediglich die Jury und die Investoren, denen ihr während der Veranstaltung eure Geschäftsidee vorstellt. Diese sind dazu verpflichtet eure Daten und Angaben vertraulich zu behandeln.
    Venture Day Logo
  • Der Call for Participation zum Wissenschaftsjahr 2024 – Freiheit

    Im Rahmen des Wissenschaftsjahres 2024 wollen wir bei der #rp24 mit euch über das Thema „Freiheit” diskutieren: In einer Zeit, in der Freiheiten in lange nicht vorstellbarer Weise unter Druck geraten, beleuchten wir in einem Themenschwerpunkt, was eine freie digitale Gesellschaft ausmacht, wie es um die Freiheit in Wissenschaft und Forschung steht und wie wir die Freiheit zukünftiger Generationen sicherstellen können.  Unser Themenschwerpunkt Freiheit wird im Rahmen des Wissenschaftsjahres 2024 – Freiheit durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Der Call for Participation ist (wieder) geöffnet: Wir suchen eure Programmbeiträge rund um das Thema Freiheit! Ab sofort könnt ihr über unseren Call for Participation zum Wissenschaftsjahr eure Ideen einreichen, die sich mit individueller und gesellschaftlicher Freiheit in unterschiedlichsten Dimensionen und Kontexten beschäftigen. Freiheit ist ein großer Begriff - für das Programm der re:publica 24 interessieren uns besonders diese Aspekte: Die Deadline für Einreichungen für unseren allgemeinen Call for Participation war der 15. Januar 2024. Bis zum 22. Februar 2024 kannst du beim CfP für das Wissenschaftsjahr 2024 – Freiheit mitmachen. Nachdem du deinen Vorschlag bei uns eingereicht hast, befindet er sich in der Kuration. Den Status deiner Einreichung findest du im Dashboard nach dem Login auf der re:publica Website. Ab Mitte März informieren wir dich über den Status deiner Einreichung. Erstelle ein Profil auf unserer Website: https://re-publica.com/de/user/register Aktiviere den Registrierungslink und logge dich in deinem Account ein: https://re-publica.com/de/user/login Gehe auf “Dashboard”: https://re-publica.com/de/speaker-dashboard Gehe auf “Session einreichen” bzw. “Hier geht es zu den Einreichungs-Formularen” Wähle einen Festivalbereich aus: “Konferenz” oder “Hands On” oder “Off Stage” Fülle das CfP-Formular aus Nach dem Speichern kannst du deinen Vorschlag im Dashboard sehen und bearbeiten. Das Programmteam kann ihn dann auch sehen. Du kannst ihn bis zur CfP Deadline jederzeit noch bearbeiten. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du weiter unten auf dieser Seite. CfP Richtlinien    Lies dir bitte die CfP-FAQs gründlich durch. Darin findest du Antworten auf viele Fragen, die vor, während oder nach der Einreichung deiner Idee aufkommen können. Das macht für uns eine gute CfP-Einreichung aus: Relevanz, Aktualität, Problemlösung, Haltung, Meinung: Dein Vorschlag sollte durch ein durchdachtes Konzept überzeugen und zum Thema Freiheit passen. Die Teilnehmer*innen der re:publica und das Programm-Team wünschen sich Inhalte, die sich mit Lösungen und Herausforderungen unserer digitalen Gesellschaft beschäftigen, bei denen wir etwas was lernen können  und, mit neuen Perspektiven und Lösungsmöglichkeiten konfrontiert und inspiriert werden. Oder die einfach nur Spaß machen.  Wir wollen Inhalte - keine Pitches! Offensichtliche Werbung und Marketing-Pitches haben im Call for Participation keine Chance. Das heißt nicht, dass sich unsere Teilnehmer*innen nicht auch für neueste digitale Produkte oder Services interessieren. Falls du deine Innovation vorstellen möchtest, wende dich an unsere Kolleg*innen aus dem Partnermanagement und erfahre mehr über die vielen Möglichkeiten, mit deinem Unternehmen oder deiner Organisation als Partner dabei zu sein: partner@re-publica.com  Wir möchten Raum für verschiedene Sichtweisen schaffen und Vielfalt abbilden: Deshalb legen wir großen Wert auf Geschlechtergerechtigkeit. Zusätzlich möchten wir auch Perspektiven von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Altersgruppen, Religionen, Weltanschauungen, sexueller Orientierung und Menschen mit Behinderungen einbeziehen. Auch andere Aspekte der Vielfalt sind bedeutsam, wie beispielsweise Bildung, sozialer Status, Familienstand und Einkommen.   Im Rahmen des CfP wählst du einen Festivalbereich: Konferenz Das re:publica Konferenz-Programm umfasst all das, was auf unseren Bühnen stattfindet: Von Podiumsdiskussionen über Vorträge bis zu interaktiven Gesprächsrunden. Hands On Ob (Hardware-)Workshop, freies Basteln, Frickeln, Gärtnern mit Robotern, Live-Biohacking oder TikTok-Dance-Tutorial: alle Session rund ums (Mit-)Machen, Lernen und gemeinsam Erarbeiten finden im “Hands On”-Programm ihren Platz. Off Stage Flashmob, Feldversuch, Installation, Pop-up-Happening, Mixed Reality, Performance und was auch immer dir noch einfällt, um das Gelände zu bespielen und unser Rahmenprogramm mitzugestalten. Dann wählst du noch eine Kategorie (Track), die zu deinem Thema passt: Politik  & Gesellschaft Bildung & Lernen Medien & Öffentlichkeit Wissenschaft & Technologie Wirtschaft & Arbeit Kunst & Kultur Hier findest du mehr Informationen zu unseren Tracks.
    Call for Participation zum Wissenschaftsjahr 2024; Bild: #rp24
  • Stipendium für Studierende mit Migrationshintergrund: für eine gute Perspektive in Deutschland

    Stipendium für Studierende mit Migrationshintergrund für eine gute Perspektive in Deutschland Studierende mit Migrationshintergrund sehen sich oft besonderen Herausforderungen gegenüber. Die finanzielle Belastung, fehlende Unterstützung oder rechtliche Hürden wie beispielsweise die Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul- oder Studienleistungen erschweren das Studieren.  Die Randstad Personalberatung möchte einen Studierenden mit Migrationshintergrund finanziell unterstützen und somit die Studienzeit oder den Einstieg ins Arbeitsleben erleichtern. Hierzu vergibt sie ein Stipendium in Höhe von 5.000 Euro für das Wintersemester 2024/25. Ein weiterer Studierender darf an einem Agilitätscheck im Wert von 1.000 Euro von Pawlik Consulting teilnehmen.   Wer kann sich bewerben? Folgende Voraussetzungen müssen die Bewerber für das Stipendium erfüllen: Migrationshintergrund, d. h. er oder sie selbst bzw. die Eltern müssen aus dem Ausland nach Deutschland zugewandert sein Dauerhafter, offizieller Wohnsitz in Deutschland Immatrikuliert an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule, mindestens im 3. Semester Wer sich um das Stipendium bewirbt, muss folgende Unterlagen einreichen:  Studiennachweis in Form einer Immatrikulationsbescheinigung einen Leistungsauszug mit Noten eine Aufenthaltserlaubnis (wenn keine deutsche Staatsbürgerschaft) ein Motivationsschreiben Das Herz Ihrer Bewerbung um das Stipendium ist das Motivationsschreiben, das Sie uns bitte als PDF zusenden. Dieses können Sie in deutsch oder in englisch verfassen. Es sollte mindestens 400 Wörter umfassen, jedoch nicht länger als zwei DIN-A4-Seiten sein. Gerne dürfen auch Fotos enthalten sein.  Im Fokus stehen Ihre persönlichen Erfahrungen und Ihre Herausforderungen des Alltags und wie Sie diese meistern. Zudem möchten wir wissen, was Ihre beruflichen Ziele sind und was Sie antreibt, diese zu erreichen.    Mehr Infos finden Sie auf der Website.
  • Schmuck+

    Die Schmuck+  geht in eine weitere Runde und findet am ersten Juliwochenende 2024 im Alten Schlachthof Pforzheim statt. Es soll wieder ein breites Spektrum an Schmuck, Design und Objekten der Alltagskultur gezeigt werden. Weiterhin soll ein Treffpunkt für Kultur- und Schmuckinteressierte sowie Schmuckschaffende entstehen. Genaue Details finden Sie in den Teilnahmebedingungen. Schmuck+ ist Teil der Ornamenta 2024 und der Ornamenta.Lust, mit verschiedenen Events im Kunst- und Kulturbereich von Juli bis September 2024.   Schmuck+, 6. und 7. Juli 2024. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2024 Weitere Infos unter www.schmuckplus-pforzheim.com 
    Logo Sektion Schmuck
  • Creative Europe: Innovation Lab 2024 – Aufruf: CREA-CROSS-2024-INNOVLAB

    Dieser Aufruf/Call gilt für EU-Maßnahmenzuschüsse im Bereich CROSS-SECTORAL im Rahmen des EU-Programms „Kreatives Europa“. „Kreatives Europa“ bündelt Maßnahmen zur Unterstützung des europäischen Kultur- und Kreativsektors. Allgemeine Ziele: die kulturelle und sprachliche Vielfalt und das Erbe Europas zu schützen, zu entwickeln und zu fördern; Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des wirtschaftlichen Potenzials des Kultur- und Kreativsektors, insbesondere des audiovisuellen Sektors. Spezifische Ziele: Förderung der künstlerischen und kulturellen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, um die Schaffung europäischer Werke zu unterstützen und die wirtschaftliche, soziale und externe Dimension sowie Innovation und Mobilität im europäischen Kultur- und Kreativsektor zu stärken (Bereich KULTUR); Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität im europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA-Bereich); Förderung der politischen Zusammenarbeit und innovativer Maßnahmen zur Unterstützung aller Programmbereiche, Förderung eines vielfältigen, unabhängigen und pluralistischen Medienumfelds und der Medienkompetenz, wodurch die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks, der interkulturelle Dialog und die soziale Integration gefördert werden (SEKTORÜBERGREIFENDER Bereich). Im Rahmen des spezifischen Ziels, die politische Zusammenarbeit und innovative Maßnahmen zur Unterstützung aller Programmstränge zu fördern, sind die  Prioritäten sektorübergreifend: Förderung innovativer Ansätze für die Erstellung, den Zugang, die Verbreitung und die Unterstützung von Inhalten im gesamten Kultur- und Kreativsektor sowie in anderen Sektoren, unter anderem unter Berücksichtigung des digitalen Wandels, der sowohl marktbezogene als auch nichtmarktbezogene Dimensionen abdeckt. Der sektorübergreifende Bereich unterstützt das „Labor für kreative Innovation“: (a) neue Formen des Schaffens an der Schnittstelle zwischen verschiedenen Kultur- und Kreativsektoren, beispielsweise durch experimentelle Ansätze und den Einsatz innovativer Technologien; (b) Förderung innovativer sektorübergreifender Ansätze und Instrumente, die nach Möglichkeit mehrsprachige und soziale Dimensionen umfassen, um die Verbreitung, Förderung und Monetarisierung sowie den Zugang zu Kultur und Kreativität, einschließlich des kulturellen Erbes, zu erleichtern. Das Creative Innovation Lab soll Akteure aus verschiedenen Kultur- und Kreativsektoren, einschließlich der audiovisuellen Branche, dazu anregen, innovative Lösungen für wichtige Herausforderungen zu entwerfen und zu testen, mit potenziell positiven langfristigen Auswirkungen auf mehrere Kultur- und Kreativsektoren. Deadline: 25.04.2024, 17:00 Uhr MEZ/Brüsseler Zeit. Gesamtbudget zum Aufruf: 7.482.102 € Max. EU-Förderung pro Projekt: kein Limit Förderquote: 70% der förderfähigen Kosten Projektdauer: 24 Monate Förderfähige Aktivitäten: Projekte müssen sich auf eines (oder mehrere) der folgenden Aktivitäten/Maßnahmen konzentrieren: Virtuelle Welten als neues Umfeld für die Förderung europäischer Inhalte, die Erweiterung des Publikums und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Content-Industrien; Innovative Geschäftstools für Produktion, Finanzierung, Vertrieb oder Werbung, die durch neue Technologien (KI, Big Data, Blockchain, virtuelle Welten, NFT usw.) ermöglicht oder verbessert werden, insbesondere durch: Rechteverwaltung und Monetarisierung (einschließlich innovativer gebündelter Abonnementangebote für den Zugriff auf verschiedene europäische Kulturinhalte von verschiedenen bestehenden europäischen Plattformen) bei gleichzeitiger Gewährleistung von Transparenz und fairer Vergütung für Urheber und Künstler; Datenerhebung und -analyse mit besonderem Schwerpunkt auf Vorhersagen für die Erstellung von Inhalten und die Entwicklung des Publikums (einschließlich innovativer sektorübergreifender Tools zur Verbesserung der Qualität des Abonnentendienstes und einer besseren Aufwertung der von europäischen Online-Plattformen angebotenen europäischen Inhalte); „Grünere“ Praktiken, um die Auswirkungen des audiovisuellen und anderen Kultursektors auf die Umwelt im Einklang mit dem Green Deal der Kommission und der New Bauhaus-Initiative zu verringern. Im Mittelpunkt des Calls steht die sektorübergreifende Zusammenarbeit zwischen dem audiovisuellen und anderen Kultur- und Kreativsektoren. Aus den Anträgen muss daher das Ausmaß des sektorübergreifenden Ansatzes, die Bedingungen für seine Umsetzung und der erwartete Nutzen für die abgedeckten Sektoren klar hervorgehen. Erwartete Ergebnisse: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen audiovisuellen Sektors und anderer Kultur- und Kreativsektoren: Transparenz, Datenerfassung und angemessener Einsatz von künstlicher Intelligenz/Big Data, Anpassung an die Herausforderungen und Chancen, die sich aus den laufenden Veränderungen in diesen Sektoren ergeben; Verbesserung der Anpassung des europäischen audiovisuellen Sektors und anderer Kultur- und Kreativsektoren an die Möglichkeiten, die die Entwicklung virtueller Welten (auch Metaverse(n) genannt) bietet. Verbesserung der Produktion/Finanzierung und Verbreitung europäischer audiovisueller und kultureller Inhalte im digitalen Zeitalter; Erhöhung der Sichtbarkeit, Auffindbarkeit, Verfügbarkeit und Vielfalt europäischer audiovisueller und kultureller Inhalte im digitalen Zeitalter; Erhöhung des potenziellen Publikums europäischer audiovisueller und kultureller Inhalte im digitalen Zeitalter; Beschleunigung des ökologischen Wandels des europäischen audiovisuellen, kulturellen und anderer kreativen Sektoren im Einklang mit den Prioritäten des europäischen Grünen Deals und des neuen europäischen Bauhauses. Mögliche Antragsteller: Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller: − juristische Personen sein (öffentliche oder private Körperschaften) − in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.: Teilnehmerländer von Creative Europe: EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG)) Nicht-EU-Länder: aufgeführte EWR-Länder und Länder, die mit dem Programm „Kreatives Europa“ assoziiert sind, oder Länder, die sich in laufenden Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen befinden und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt. Liste der beteiligten Länder: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/crea/guidance/list-3rd-country-participation_crea_en.pdf − in einem der am Programm Kreatives Europa teilnehmenden Länder ansässig sein und sich direkt oder indirekt, ganz oder durch Mehrheitsbeteiligung im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Standort der Börse seine Nationalität. Andere Unternehmen können andere Rollen im Konsortium übernehmen, beispielsweise als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen leisten usw. Zulässig sind Anträge von Einzelantragstellern (einzelne juristische Begünstigte; keine natürlichen Personen) sowie Vorschläge, die von einem Konsortium aus mindestens 2x Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Körperschaften) eingereicht werden.
    Symbolbild KI; Bild: Canva
  • Deutscher Animationsdrehbuchpreis im Rahmen des ITFS 2024

    Der Preis für das beste deutsche Drehbuch für einen Animationslangfilm in Höhe von 2.500 €, gestiftet vom Animation Media Cluster Region Stuttgart (AMCRS). Der Preis für das deutsche Drehbuch mit dem größten internationalen Marktpotential in Höhe von 1.500 € gestiftet von Pink Parrot Media.
    Animated  Games Award 2024
  • Trickstar Business Award im Rahmen des ITFS 2024

    Preis für das beste innovative und zukunftsweisende Geschäftsmodell im Animationsbereich in Höhe von 7.500 €, gestiftet vom Verband Region Stuttgart. Reglement Einreichformular
    Animated  Games Award 2024
  • AniMovie: Internationaler Langfilm-Wettbewerb für Animations-Langfilm im Rahmen des des ITFS 2024

    Zur Teilnahme am Wettbewerb muss Dein Film bis zum 17. Januar 2024 über www.shortfilmdepot.com zum ITFS 2024 eingereicht werden. Das Reglement des ITFS 2024 kann hier eingesehen werden. Nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Programmleitung können Filme per E-Mail eingereicht werden. Anmeldeformulare können hier heruntergeladen werden.
    Animated  Games Award 2024
  • Animated Games Award 2024

    Seit 2016 vergibt das Internationale Trickfilm-Festival Stuttgart – ergänzend zu den zahlreichen etablierten und renommierten Filmpreisen des Festivals – einen Preis für das beste Computerspiel – den „Animated Games Award Germany“. Der Preis in Höhe von 5.000 Euro wird von der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH gestiftet. Er richtet sich an Entwickler*innen von Computer Spielen in Deutschland und soll die inhaltliche Verzahnung von Games und Animationsfilm stärken sowie die künstlerische Qualität von Games fördern.  Interessierte haben ab jetzt die Möglichkeit, sich bis zum 1. Februar 2024 für den Preis zu bewerben.
    Animated  Games Award 2024
  • Landespreis für junge Unternehmen

    Bereits zum 15. Mal schreiben die baden-württembergische Landesregierung und die L‑Bank den Landespreis für junge Unternehmen aus. Ausgezeichnet werden die besten Unternehmenspersönlichkeiten des Landes. Persönlichkeiten, die nach wirtschaftlichem Erfolg streben, aber auch einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen und klimaneutralen Gesellschaft leisten, die sich sozial engagieren und nachhaltig wirtschaften. Kurzum: Vorbilder, die anderen Mut machen, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Vorbilder können alle sein, die gemeinschaftlich oder selbständig mit einer guten Geschäftsidee ein junges Unternehmen führen oder einen etablierten Betrieb übernommen haben. Prämiert werden im Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit Herz, Verstand und Tatkraft aus ihren Ideen innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln. Was gibt es zu gewinnen? Anerkennung! Die Unternehmen, die einen der ersten drei Plätze erreichen, werden als Landespreisträger bzw. Landespreisträgerin ausgezeichnet. Sie werden öffentlich gewürdigt und repräsentieren die jungen Unternehmen Baden-Württembergs. Die persönliche Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg steht für die besondere Bedeutung dieser Auszeichnung. Nicht zuletzt erwartet die drei Erstplatzierten ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 90.000 Euro. Die Dotierung: 1. Platz: 40.000 Euro 2. Platz: 30.000 Euro 3. Platz: 20.000 Euro Damit ist der Landespreis einer der höchstdotierten Unternehmenspreise Deutschlands. Sieben weitere Unternehmen erhalten Sachpreise und Urkunden. Die zehn prämierten Unternehmen sind berechtigt, ihre Auszeichnung als Top-10-Unternehmen zu werblichen Zwecken einzusetzen und zu nutzen. Wer kann teilnehmen? Sie können sich bewerben, wenn Sie Ihr Unternehmen ab dem Jahr 2014 (ab dem 1. Januar 2014) gegründet oder übernommen haben. Zum Zeitpunkt der Bewerbung können Sie Bilanzzahlen für mindestens drei volle Bilanzjahre vorweisen. Ihr Unternehmen muss seinen oder einen Firmensitz in Baden-Württemberg vorweisen und Sie müssen dort Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen anbieten, entwickeln, fertigen oder einsetzen. Teilnehmen dürfen Unternehmen aller Branchen und Berufe. Sie müssen alle für Sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, sowie die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen beachten. Bei begründetem Anlass behalten wir uns eine Überprüfung vor, ob Verstöße gegen die genannten geltenden rechtlichen Verpflichtungen vorliegen. Unternehmen, die an früheren Ausschreibungen des Landespreises teilgenommen haben, sich aber nicht unter den Top10 qualifizieren konnten, können erneut am Wettbewerb teilnehmen – sofern sie die weiteren Kriterien (siehe oben) für eine Teilnahme erfüllen. Mitglieder der Jury oder deren Firmen sowie Preisträgerinnen und Preisträger früherer Wettbewerbe (Top-10-Unternehmen) können nicht teilnehmen. Um den Landespreis zu gewinnen, sind unter anderem folgende Kriterien maßgeblich: Persönlichkeit, Vorbildfunktion und soziale Kompetenz der Unternehmensleitung Unternehmenskonzept unternehmerische Leistung / unternehmerisches Vorbild Innovationskraft wirtschaftlicher Erfolg nachhaltiges Wirtschaften soziales Engagement Beitrag zur Klimaneutralität Welche Bewerungskriterien werden zugrunde gelegt? Bewertet werden vor allem: Leistungsstärke, Modernität und Kreativität soziales und ökologisches Engagement vorbildhafter Beitrag zur Zukunft des Landes  
    Landespreis 2024; Bild: L-Bank