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NEO2024 – Der Innovationspreis der TechnologieRegion Karlsruhe
Gesucht: Innovationen in der Kreislaufwirtschaft Begeistern Sie uns mit Ihrer Idee – und machen Sie deutlich, warum gerade Ihr Produkt, Ihr Verfahren, Ihre Dienstleistung oder Ihr Geschäftsmodell einen hohen Nutzen hat und wie Ihre Innovation dazu beiträgt, die Herausforderungen der Welt zu beantworten. Informationen zur Ausschreibung Innovationen sind das Herzstück unserer Zukunft. Sie sind der Schlüssel, um den gewaltigen Herausforderungen unserer Zeit – Klimawandel, Energiewende, Nachhaltigkeit, Ressourcenknappheit und wachsender Weltbevölkerung – zu begegnen. Sie sind es, die uns helfen, unsere Position in einem immer intensiver werdenden internationalen Wettbewerb zu behaupten. Bis zum 04. Juni können sich Unternehmen, Institutionen und Wissenschaftseinrichtungen aus ganz Deutschland und dem französischen Elsass bewerben. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie in der folgenden Broschüre. Hier gehts zur Broschüre >> Bewerbung für den NEO2024 - Innovationen der Kreislaufwirtschaft Die Bewerbungen können bis zum 04. Juni in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Mit der Speicherfunktion können Sie Ihre Bewerbung vor der Versendung überarbeiten. Nach der erfolgreichen Einreichung kontaktieren wir Sie zu den weiteren Schritten. -
APPLAUS-Award 2024
Mit der die „Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“ ehrt die Kulturstaatsministerin Claudia Roth Konzertprogramme unabhängiger Musikclubs sowie Veranstaltungsreihen. Dafür stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für die 11. Ausgabe Preisgelder von insgesamt 1,6 Millionen Euro zur Verfügung. Damit ist der APPLAUS einer der höchstdotierten Bundeskulturpreise und bietet eine gute Möglichkeit, Betreiber:innen von kleinen bis mittleren Clubs sowie regionalen Veranstalter:innen in allen Bereichen von Pop und Jazz zu mehr Anerkennung und Aufmerksamkeit für Ihr Schaffen zu verhelfen und durch die mit der Auszeichnung verbundenen Prämien auch finanziell zu würdigen. Die Auszeichnungen werden 2024 in sechs Preiskategorien mit Prämien bis zu 50.000 Euro vergeben: 1. Kategorie Beste Livemusikprogramme - Urkunde verbunden mit einer Prämie bis zu 50.000 Euro - für Spielstätten mit einem kulturell herausragenden Livemusikprogramm und mindestens 48 durchgeführten Konzerten im Jahr 2023 2. Kategorie Beste Livemusikspielstätten - Urkunde verbunden mit einer Prämie bis zu 35.000 Euro - für kulturell herausragende Spielstätten mit mindestens 48 durchgeführten Konzerten im Jahr 2023 3. Kategorie Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen - Urkunde verbunden mit einer Prämie bis zu 10.000 Euro - für im Jahr 2023 herausragende kleine Livemusikspielstätten und Konzertreihen mit mindestens 10 Konzerten im Jahr 2023 4. Kategorie Awareness - Urkunde verbunden mit einer Prämie bis zu 10.000 Euro - für kulturell herausragende Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich Awareness 5. Kategorie Inklusion - Urkunde verbunden mit einer Prämie bis zu 10.000 Euro - für kulturell herausragende Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich Inklusion und Teilhabe 6. Kategorie Nachhaltigkeit - Urkunde verbunden mit einer Prämie bis zu 10.000 Euro - für kulturell herausragende Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich ökologische Nachhaltigkeit Eine Bewerbung für eine der drei Kategorien Awareness, Inklusion oder Nachhaltigkeit ist auch unabhängig von einer Bewerbung in einer der drei Kategorien Beste Livemusikprogramme, Beste Livemusikspielstätten oder Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen möglich. -
2. Kunstpreis in der TechnologieRegion Karlsruhe
Die TechnologieRegion Karlsruhe (TRK) lobt zum 2. Mal den Kunstpreis in der TechnologieRegion Karlsruhe aus, der im Sommer 2025 verliehen werden wird. Der Kunstpreis richtet sich an Künstler*innen, die in der TRK ihren Lebens- und Schaffensmittelpunkt haben, hier geboren sind oder ihre Ausbildung erhalten haben bzw. hier studieren. Die TechnologieRegion Karlsruhe umfasst das Gebiet des Mittleren Oberrheins dies- und jenseits des Rheins. Dazu gehören u.a. die Städte Straßburg und Bühl im Süden über Haguenau, Wissembourg, Rastatt, Karlsruhe und Landau bis Germersheim, Bruchsal und Waghäusel im Norden. Die TRK wünscht sich explizit Beiträge, die mit neuen Medien, performativen Handlungen und genreübergreifenden Formaten arbeiten. Bis zum 26. April 2024 können Sie sich online für den 2. Kunstpreis 2025 bewerben. -
ZukunftsGut
Kulturvermittlung als Gesamtstrategie in Kultureinrichtungen verankern - denn Vermittlung schafft Zukunft. Kulturvermittlung hat in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Dennoch braucht es Impulse, um Vermittlung als integrativen Bestandteil der Gesamtstrategie in Kultureinrichtungen weiterzutreiben. Hier setzt der Preis ZukunftsGut der Commerzbank-Stiftung an. ZukunftsGut richtet sich an öffentliche und private gemeinnützige Kulturinstitutionen in Deutschland, die Vermittlung als zentrale Aufgabe für sich erkannt haben. Der Preis zeichnet zukunftsweisende Strategien und ihre nachhaltige Implementierung aus. Er möchte dazu beitragen, den Stellenwert von institutioneller Kulturvermittlung als Kern- und Querschnittsfunktion zu stärken und diesbezügliche Transformationsprozesse zu unterstützen. Gemäß der Förderstrategie der Commerzbank-Stiftung konzentriert sich ZukunftsGut auf die Vermittlung des künstlerischen kulturellen Erbes – hier in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater sowie Kulturgeschichte. Bewerben können sich insbesondere Museen, Konzert- und Opernhäuser, Literaturhäuser wie auch Theater, die Vermittlungsprogramme entwickeln, um ihr kulturelles Erbe, ihre Artefakte und Produktionen, einem diversen Publikum nicht nur zugänglich zu machen, sondern neue Zielgruppen nachhaltig zu erschließen und aktiv teilhaben zu lassen. Doch Kulturvermittlung kann nicht nur Brücken zwischen künstlerisch-kulturellen Produktionen und unterschiedlichen Rezipient:innengruppen bauen. Sie kann auch Veränderungsprozesse auslösen und begleiten, die eine Kultureinrichtung insgesamt anschlussfähiger an das Hier und Jetzt machen – vom Programm über die ästhetische Ausgestaltung bis hin zu Service und Kommunikation. Denn Vermittlung schafft Zukunft! Der mit 80.000 Euro dotierte Preis ZukunftsGut zeichnet Kultureinrichtungen aus, denen es aus Sicht der Fachjury am überzeugendsten gelingt, ihre Inhalte und Institution im Sinne einer Gesamtstrategie zu vermitteln und zu aktualisieren. Das Preisgeld versteht sich nicht nur als hohe Anerkennung, sondern auch als relevanter fördernder Beitrag für die strategische Weiterentwicklung und verstärkte Institutionalisierung der Vermittlungsarbeit in der Preisträger-Einrichtung. Der Preis ZukunftsGut wurde in Zusammenarbeit mit Prof. Birgit Mandel, Stiftungsratsmitglied der Commerzbank-Stiftung, und Red Pony, Agentur für Kunst und Kulturelle Bildung, entwickelt. -
Open Call für den THE LÄND-Stand auf der Frankfurter Buchmesse 2024
Bis zum 3. Mai 2024 können sich Start-ups und innovative Unternehmen aus der Verlagsbranche und Kreativwirtschaft aus Baden-Württemberg für einen Platz auf dem THE-LÄND-Stand auf der Frankfurter Buchmesse vom 16.-20. Oktober 2024 bewerben. https://kreativ.mfg.de/news/details/4110-open-call-jetzt-fuer-einen-platz-auf-der-frankfurter-buchmesse-2024-bewerben/: Ihr habt ein Produkt oder eine Dienstleistung für das Verlagswesen entwickelt, mit denen Prozesse effizienter und nachhaltiger gestaltet werden können? Euer digitales Tool, Game oder eine App bieten neue Möglichkeiten des Storytellings? Mit eurem neuen Buchprojekt verfolgt ihr eine konzeptionell zukunftsweisende Mission? Dann seid ihr am Baden-Württemberg-Stand auf der Frankfurter Buchmesse genau richtig: Hier findet ihr die passenden Publishing-Partner und könnt mit Expert*innen aus der Verlagsbranche sowie potentiellen Endkunden ins Gespräch kommen. Der Messeauftritt ist für die ausgewählten Teams kostenfrei. Baden-Württemberg-Stand: Plattform für Start-ups, Jungverlage und innovative Unternehmen Die MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg und Partner*innen bieten unter dem Motto „THE LÄND - The Future of Publishing Made in Baden-Württemberg“ vom 16. bis 20. Oktober eine Plattform für kreative Geschäftsmodelle und innovative Lösungen für die Buch-, Medien- und Verlagsbranche auf der weltweit größten Buchmesse. Zusätzlich zu den Präsentationsflächen bietet der Stand den passenden Raum für Vernetzung und Gespräche mit Kund*innen und Entscheider*innen aus Verlagen und anderen Unternehmen. Zu Impuls- und Netzwerkformaten über die Zukunft des Publishings werden interessierte Verlage, Partner*innen und Vertreter*innen aus der Politik eingeladen. Bewerbungsverfahren Die Plätze für die Aussteller*innen sind begrenzt. Bewerben können sich Start-ups und innovative Unternehmen aus der Verlagsbranche und Kreativwirtschaft aus Baden-Württemberg. Voraussetzung für die Teilnahme und erfolgreiche Bewerbung ist eine aktive Beteiligung und konstante Präsenz durch mindestens ein Teammitglied am Stand vom 16. bis 20. Oktober 2024 sowie die Teilnahme an zwei Vorbereitungsterminen. Die Bewerbung ist bis zum 3. Mai 2024, 23:59 Uhr über das Online-Formular möglich. Partner*innen des THE LÄND-Standes Der Baden-Württemberg-Stand wird verantwortet von der MFG Baden-Württemberg, unterstützt durch den Börsenverein des Deutschen Buchhandels Baden-Württemberg, die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG, die Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft der UNESCO City of Literature Heidelberg und die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH. Der Messeauftritt wird gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und ist Bestandteil der Landeskampagne Start-up BW. Über den Landesstand Seit 2015 präsentieren die MFG und ihre Partner*innen an einem gemeinsamen Stand auf der weltweit größten Buchmesse in Frankfurt am Main innovative Lösungen für die Buch- und Verlagsbranche. Unter dem Motto "THE LÄND - The Future of Publishing Made in Baden-Württemberg" stellen die ausgewählten Start-ups, Jungverlage und innovativen Unternehmen sich und ihre Ideen dem Fachpublikum vor. Quelle: MFG Baden-Württemberg Mehr Infos: THE LÄND auf der Frankfurter Buchmesse Direkt zur Bewerbung Börsenverein des Deutschen Buchhandels Baden-Württemberg Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft der UNESCO City of Literature Heidelberg Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Start-up BW -
Media Arts Film Scholarship 2024
Was? Medienkunst ist universell. Im Blick auf die freie Filmszene diversifizieren sich mittlerweile zahlreiche medienkünstlerische Strömungen im Subgenre „Film als Medienkunst“. Das Filmboard Karlsruhe möchte zusammen mit den INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe unabhängigen Filmemachern ohne große finanzielle Möglichkeiten eine Produktionsmöglichkeit für ein Low-Budget-Projekt im Wert von 3.000 Euro bieten. Daher wird das "Media Arts Film Scholarship 2024" im Rahmen von "Karlsruhe – UNESCO City of Media Arts" ausgelobt. Für dieses Stipendium gesucht werden artifizielle Kurzfilmideen, die auf kreative und außergewöhnliche Weise eine Geschichte erzählen. Egal ob Ihr eine fiktive, experimentelle, mokumentarische oder dokumentarische Kurzfilm-Idee habt – schickt sie uns zu und überzeugt unsere Jury von Eurem Projekt. In diesem Jahr sind erstmals auch immersive Projekt-Ideen zugelassen. Die Filmidee sollte eine Laufzeitlänge von 10 Minuten nicht überschreiten und noch nicht umgesetzt worden sein. Eine Fachjury wird aus allen Einreichungen eine Idee auswählen, die dann in Zusammenarbeit mit Karlsruher Filmemacher*innen umgesetzt wird. Die Premiere Eures Films wird im Rahmen der INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe stattfinden. Wer? Diese Ausschreibung richtet sich an alle Kreativschaffenden, die im Bereich "Medienkunst" und/oder „Film“ tätig sind, auch studentische Projekte sind willkommen. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Angesprochen werden sollen insbesondere Medienkünstlerinnen und -künstler aus den anderen UNESCO Creative Cities of Media Arts. Eine Teilnahme steht aber auch für alle anderen Filmemacher*innen und Medienkünstler*innen offen. Wie? Der Preis des Awards besteht aus einem Produktionsstipendium, das dem Gewinner ermöglicht, mit Unterstützung des Filmboards Karlsruhe (z. B. in Form von Drehbuchentwicklung, Dreh in Karlsruhe, Postproduktion oder Musikkomposition) ein professionelles Medienkunst-Filmprojekt zu realisieren. Entstehen soll dabei ein experimenteller Kurzfilm, der sich thematisch mit den aktuellen Fragestellungen unserer Gesellschaft auseinandersetzt. Einreichung einer Projektidee ist bis zum 31. Mai 2024 möglich! -
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen
Das BMWK ermöglicht mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) die Realisierung vielversprechender nichttechnischer Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten können neue Technologien zwar eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Damit eröffnet das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen. Nach der erfolgreichen Pilotphase des Programms wird das IGP nun fortgesetzt. Die neue IGP-Förderrichtlinie baut auf Erfahrungen der Pilotphase auf und optimiert den Ansatz, insbesondere um noch bessere Möglichkeiten für Innovationskooperationen zu schaffen sowie die Verfahrenseffizienz und Zielgruppengerechtigkeit weiter zu erhöhen. Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden („Calls“), die voraussichtlich ungefähr im Halbjahresrhythmus veröffentlicht werden. Der aktuelle Call (PDF, 517 KB) ist am 19.02.2024 gestartet und adressiert Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für besseres Lernen und Arbeiten. Dazu gehören unter anderem neue Konzepte für Arbeitsmarktintegration oder lebenslanges Lernen, Tools und Designs für Arbeitsplatz/Homeoffice, Gamification-Lösungen für (vor-)schulische Bildung und Berufsorientierung sowie Innovationen im Bereich „New Work“. Willkommen sind Innovationen für bessere Bildungsmöglichkeiten, wie z.B. neue Lernplattformen oder innovative Konzepte zum Umgang mit Lernschwierigkeiten, Innovationen für Verbesserungen in der Arbeitswelt, wie z.B. neue Co-Working-Konzepte, und auch Innovationen an der Schnittstelle von Bildung und Arbeit, wie z.B. neue Methoden für berufliches Lernen. Die Einreichungsfrist für Teilnahmeanträge zu diesem Call endet am 30.04.2024 (15 Uhr). Auch der nächste Call ist bereits in Planung. Er wird voraussichtlich im Frühsommer starten und Geschäftsmodelle und Pionierlösungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege adressieren, also beispielsweise innovative Lösungen zur Verbesserung von Versorgung, Prävention und Rehabilitation, neue Designs und Konzepte für Inklusionsinnovationen oder würdiges Altern sowie innovative Unterstützungskonzepte für Angehörige kranker und pflegebedürftiger Menschen. Details dazu werden auch dann wieder auf dieser Webseite bekannt gegeben. Weitere Calls folgen nach aktueller Planung ungefähr im Halbjahresrhythmus. Im IGP können sich KMU (inkl. Gründungen, Selbständige, Sozialunternehmen) sowie mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen (inkl. Hochschulen) in zwei verschiedenen Projektformen mit Projektideen bewerben. Möglich sind kleinere Machbarkeitsprojekte und größere Marktreifeprojekte, die Projektformen können entweder als Einzelprojekt oder in Kooperation mehrerer Partner umgesetzt werden. Wichtig für eine erfolgreiche Antragstellung ist unter anderem ein hohes Innovationsniveau. Erkundigen Sie sich zum IGP hier auf der Website: Unter „Informieren“ werden das IGP und die Förderkonditionen kurz erklärt, und unter „Mitmachen“ können Sie sich über den Ablauf von der Skizze bis zur Förderung informieren. Im Bereich „Service“ finden Sie weitere nützliche Informationen wie Leitfäden, Hilfe-Tools oder rechtliche Grundlagen zum Förderprogramm. -
New Bands Festival 2024
Das Nachwuchsfestival der Region Karlsruhe für alle Spielarten der Rock- und Popmusik. Seit 41 Jahren über das Popnetz Karlsruhe vom jubez (stja), Substage und Tempel organisiert! Jetzt sind als neue Partner mit dabei P8, KOHI Kulturraum, Alte Hackerei! Mitmachen können junge Bands / Acts aus Karlsruhe und Umland bis 28 Jahre im Durchschnitt, die eigene Songs/Tracks auf die Bühne bringen. Es finden drei Live-Vorrunden mit je sechs Bands / Acts, eine Zwischenrunde und ein spannendes Finale statt. Die Konzertlocations sind: Substage, Jubez, Tempel und P8. Die Teilnahme am New Bands Festival ist absolut kostenlos! Jeder Band werden pro Runde bis zu 25 Freitickets zur Verfügung gestellt! Vortreffen / Popnetz Meeting im jubez So. 14.04.2024 Vorrunde 1 im Substage Sa. 27.04.2024 Vorrunde 2 im P8 Sa. 04.05.2024 Vorrunde 3 im Tempel Sa. 18.05.2024 Semifinale im Substage Sa. 12.10.2024 Finale im jubez Sa. 30.11.2024 Natürlich gibt es auch feine Preise wie Studioaufnahmen und Auftritte bei Das Fest und dem Unifest zu gewinnen! Ebenfalls gibt es Bandabende im KOHI und in der Alten Hackerei zu gewinnen. Bedingungen – um als Band/Act beim New Bands Festival teilzunehmen solltet ihr: Aus der Pop-Netz-Karlsruhe-Region kommen (40 km Umkreis) Durchschnittlich nicht älter als 28 Jahre sein Keinen Plattenvertrag besitzen Selbst geschriebene Songs und Texte aufweisen können und auch live spielen. Ein Set von ca. 30 Minuten spielen können Beim New Bands noch nicht gewonnen haben Für die Bewerbung benötigen wir folgendes von Euch 3 Audiofiles (mp3, Soundcloud-Link - gerne studio/live/Proberaummitschnitt) oder CD (wenn vorhanden) Bandinfo & Bandfoto ein komplett ausgefülltes unterschriebenes Teilnahme-Formular -
Open Call zur Teilnahme am THE LÄND Stand
Werdet Aussteller*in am THE LÄND Gemeinschaftsstand und präsentiert euch auf der weltgrößten Games-Messe in Köln vor internationalem Publikum! Ihr repräsentiert euch, eure Spiele und den Games-Standort Baden-Württemberg von Mittwoch, 21. August 2024 bis Freitag, 23. August 2024 in der Business Area der Gamescom. Bewerben können sich Games-Unternehmen, Entwickler*innen und Einrichtungen im Games-Bereich aus Baden-Württemberg. Explizit sind auch Unternehmen und Games-Anwendungen aus den Bereichen VR/AR/XR angesprochen. Die Standplätze sind begrenzt. Über die Auswahl entscheidet eine Jury. Die Bewerbungsfrist endet am Montag, 1. April 2024. Wir bieten euch Präsentationsmöglichkeit am Gemeinschaftsstand „THE LÄND – Games made in Baden-Württemberg": Aussteller*innenplatz inkl. Monitor, Ablagefläche, Stauraum, Sitzgelegenheiten und Logoplatzierung Auf Wunsch Nutzung der allgemeinen Games-Spielfläche für VR Games auf dem Gemeinschaftsstand Unternehmensvorstellung im THE LÄND Standflyer inkl. Logoplatzierung Sichtbarmachung eures Unternehmens durch Kommunikationsmaßnahmen von MFG und BW_i vor und während der Gamescom Messe-Briefing und Pitch-Training als Vorbereitung auf die Gamescom 1 kostenloser Gamescom Ausstellerausweis pro Team 1 bis 2 Zugänge zur Networking- und Matchmaking-Plattform MeetToMatch, um Geschäftstermine auf der Gamescom zu planen und durchzuführen THE LÄND T-Shirts für das gesamte Team Besuch von Staatssekretär Dr. Patrick Rapp, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, und Staatssekretär Arne Braun, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, mit anschließendem Empfang am THE LÄND Stand (Donnerstag, 22.8.) Bereitstellung von Heiß- und Kaltgetränken sowie Snacks Nutzung der Networking-Fläche und des Lagerraums auf dem Messestand Betreuung durch die Veranstalter*innen MFG und BW_i vor und während der Gamescom Eure Vorteile Höhere Aufmerksamkeit durch Standgröße sowie gemeinsame Kommunikations- und Marketingmaßnahmen Attraktive Platzierung im Business Bereich der Messe unter dem Dach des THE LÄND Landesstandes Ihr stellt unter eigenem Namen aus und genießt alle Rechte eines offiziellen Ausstellenden auf der Messeveranstaltung Ihr könnt euch auf eure Produkt- und Leistungspräsentation und eure Kunden konzentrieren Ihr seid in Gemeinschaft mit anderen Ausstellenden Ihr profitiert vom Rahmenprogramm Wir reduzieren euren organisatorischen Aufwand auf ein Minimum Attraktiver Preis durch gemeinsame Nutzung der Infrastruktur Das kostet euch die Teilnahme Regulärer Preis für einen Aussteller*innenplatz: 3.500 Euro inkl. MwSt. Ermäßigter Preis für junge, Games BW geförderte Unternehmen (Gründung nicht älter als 5 Jahre): 700 Euro inkl. MwSt. (zwei Aussteller*innen teilen sich einen Ausstellerplatz/Stele) Nicht im Preis enthalten: obligatorisches Marketingpaket der Koelnmesse (ca. 380 Euro inkl. MwSt.), zusätzliche Ausstellerausweise (ca. 66 Euro inkl. MwSt.) sowie Reise- und Übernachtungskosten Wir erwarten von euch eine durchgehende Standpräsenz durch mind. 1 Person aus euren Teams und die aktive Teilnahme an den Vorbereitungsterminen (3 Termine, jeweils ca. 2 h) sowie an unserem Programm am THE LÄND Stand (Baden-Württemberg-Empfang, Gespräche mit Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft). Über die Gamescom Die Gamescom in Köln ist das weltweit größte Event für Computer- und Videospiele und Europas umfangreichste Business-Plattform für die Games-Branche 320.000 Besucher*innen aus 116 Ländern, davon 31.000 Fachbesucher*innen (50% aus dem Ausland) im Jahr 2023 1.227 Aussteller*innen aus 63 Ländern im Jahr 2023 230.000 m² Ausstellungsfläche Zielgruppe: Developer*innen, Publisher*innen und Dienstleister*innen, alle Formen des Handels, Einkäufer*innen und Zuliefer*innen als auch Content Provider*innen -
Projekt Schule+Kultur der Stadt Karlsruhe 2024
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf kulturelle Bildung. Durch sie wachsen sie in ihre Rolle als verantwortliche Personen für die Kultur von morgen hinein. All dem möchte das Projekt Schule+Kultur Rechnung tragen, indem es Kooperationen zwischen Schulen und Kulturschaffenden finanziell unterstützt. Kulturelle Bildung fördert die Schlüsselkompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Sie schärft die Sinne und das Vertrauen in die eigene Kreativität und Gestaltungsmöglichkeit, sie verhilft spielend zu Flexibilität, sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit. Antragsfrist: 01. März bis 31. März 2024 Bitte beachten: Die Antragsfrist fällt in die Osterferien (23. März - 07. April 2024)! Kulturschaffende Karlsruher Kulturinstitutionen und kulturpädagogische Einrichtungen sowie Künstlerinnen und Künstler aus allen Bereichen der Kultur mit pädagogischer Erfahrung können Teil der Kooperationsgemeinschaft Schule+Kultur werden. Der Stadt Karlsruhe ist sehr an der Unterstützung einzelner Künstlerinnen und Künstler gelegen. Voraussetzung für die Teilnahme ist: Der Nachweis der pädagogischen Erfahrung | Qualifizierung und ein Führungszeugnis Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit der Schule Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen Arbeitsschwerpunkt in Karlsruhe Die Umsetzung des Projekts gestaltet jede Schule in Zusammenarbeit mit den Kulturschaffenden individuell. Die Projekte sind über ein Schulhalbjahr (18 Termine) oder über ein ganzes Schuljahr (36 Termine) fest in den Schulalltag integriert und finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit, vorzugsweise wöchentlich für eine oder zwei Schulstunde | n statt. Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt und ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Schulen Das Projekt Schule+Kultur bietet die Chance, sich zu einer Schule mit kulturellem Profil zu entwickeln. Gefördert werden Schulen in Karlsruhe. Jede Schule kann zwei Anträge pro Schuljahr stellen. Der Förderschwerpunkt liegt auf Projekten, die geeignet sind neue Impulse in die Schule zu tragen. Voraussetzung für die Teilnahme ist: Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit den Kulturschaffenden Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen Die Angebote sind verbindlich und kontinuierlich: Die Projekte sind über ein Schulhalbjahr (18 Termine) oder über ein ganzes Schuljahr (36 Termine) fest in den Schulalltag integriert und finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit, vorzugsweise wöchentlich für eine oder zwei Schulstunde | n statt. Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Bei Projekten, die zwischen 9 und 12 Uhr angeboten werden, ist eine Begründung abzugeben. Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt. Besonders gefördert werden Kooperationen mit mehreren Schulen. Räumliche und materielle Voraussetzungen werden von der Schule verlässlich bereitgestellt. Die Aufsichtspflicht liegt bei der Schule, eineverantwortliche Lehrkraft wird genannt. Antragsverfahren Anträge können nur von Kooperationsgemeinschaften gestellt werden, die aus Kulturschaffenden | Kultur-einrichtung und einer Schule bestehen. Ein Antrag kann entweder durch die Schule oder die Kulturschaffenden eingereicht werden. Achten Sie bitte darauf, dass das einzureichende Projekt von allen Projektbeteiligten mitgetragen wird. Die Anträge für Schule+Kultur können jedes Jahr ausschließlich im Zeitraum vom 1. März bis spätestens 31. März online mit dem eingestellten Antragsformular unter folgendem Link gestellt werden: http://www.karlsruhe.de/kooperationen Schriftlich eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt! Schulen und Kulturschaffende können jeweils maximal zwei Anträge, Kultureinrichtungen maximal drei Anträge einreichen. Eine kurze, aussagekräftige Projektbeschreibung mit Darstellung der künstlerischen und pädagogischen Qualität der Arbeit und Kostenplan ist beizufügen (max. 2 Seiten). Die Projekte ersetzen nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Bei Projekten, die zwischen 9 und 12 Uhr angeboten werden, ist eine Begründung abzugeben. Folgeanträge sollen den Projektverlauf darstellen. Der | die Kulturschaffende | Kultureinrichtung erstellt einen Kostenplan. Darin enthalten sind: Dauer einer Einheit in Unterrichtsstunden und Häufigkeit (ein Schulhalbjahr 18 Termine oder ein ganzes Schuljahr 36 Termine, zuzüglich Präsentation) Honorar pro Unterrichtsstunde (maximal 35 Euro) Honorar für Vor- und Nachbereitung des Gesamtprojektes Kosten für Sachmittel (genaue Aufstellung des Verbrauchsmaterials; sofern nicht an der Schule vorhanden, Leihgebühren). Hinweis: Anschaffungen etwa für Instrumente, Laptop, Kamera werden nicht anerkannt. Einnahmen (beispielsweise Förderverein, Stiftungen) Vergabeverfahren Über die Anträge und die Zuschusshöhe (in der Regel volle Finanzierung) entscheidet eine Fachjury unter Leitung des Kulturbüros. Es besteht kein Anspruch auf Förderung! In der Regel erfolgt eine Förderung in maximal zwei aufeinander folgenden Schuljahren. Folgeanträge müssen immer besonders begründet werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist eine Förderung auch im dritten Jahr möglich, wenn die Finanzierung des Projektes zu 50 Prozent aus Drittmitteln gesichert ist und eine Begründung (Darstellung des Projektverlaufs) durch die Schule vorliegt. Wird der Antrag bewilligt, verschickt das Kulturbüro eine Kooperationsvereinbarung. Diese muss von der Kooperationsgemeinschaft unterschrieben werden: Zum einen von der | dem Kulturschaffenden | Kultureinrichtung, zum anderen von der Schulleitung.