• FUX, Seminarraum 1, Foto: Brigida González
    11. November 2024

    360° Rundgang Seminarräume im FUX im Kreativquartier Alter Schlachthof

    Die perfekte Kulisse für Ihre Tagungen, Meetings und Seminare jetzt beim digitalen Rundgang erleben!Die Konferenz- und Seminarräume befinden sich im FUX – Festigungs- und Expansionszentrum im Kreativquartier Alter Schlachthof im Osten von Karlsruhe. Die Räume bieten Platz für bis zu 80 Personen für Besprechungen, Veranstaltungen, Konferenzen, Tagungen, Seminare oder Workshops. Die circa 215 m² große Seminaretage setzt sich zusammen aus einem Foyer, einer Seminarküche sowie drei Veranstaltungsräumen, wovon zwei zu einem großen Seminarraum zusammengeschlossen werden können. Die Seminaretage kann sowohl von Nutzer*innen des Alten Schlachthofs Areals als auch von externen Nutzer*innen gebucht werden.Mehr Informationen finden Sie beim digitalen Rundgang und auf unserer InformationsseiteAuf YouTube finden Sie ein Video zum 360° Rundgang >>Erstellt wurde das Video und der Rundgang von Raumblick360 Egal ob Laie oder Profi, mit der Raumblick360-Box und modernster Kameratechnologie können im Handumdrehen und ohne Vorkenntnisse 360° Grad Touren von Immobilien erstellt werden. https://www.raumblick360.de/
  • 27.03.2020

    K³-Büro im Notbetrieb

    Die Stadtverwaltung wurde auf Notbetrieb umgestellt, was bedeutet, dass persönliche Kundenkontakte und Beratungstermin ein den nächsten Wochen nur telefonisch oder per Skype stattfinden sollen. Wir sind aber weiterhin für euch per E-Mail (k3@kultur.karlsruhe.de) und telefonisch (0721 82100661) erreichbar und beraten euch gerne telefonisch oder per Skype. Bleibt gesund!   Euer K³-Team
    K3-Büro im Notbetrieb
  • 25.03.2020

    Antragsformulare online für die Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg

    Das Antragsformular für die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg ist nun online! Die auszufüllenden Unterlagen und die Anleitung findet ihr hier >> Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm Corona beschlossen, das sich an Soloselbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen auch der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie an Angehörige der Freien (auch künstlerisch-publizistischen) Berufe in Baden-Württemberg richtet. Um deren wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren, kann ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für drei Monate gewährt werden. Weitere Infos dazu, wer antragsberechtigt ist, wie die Förderung abläuft und welche Unterlagen benötigt werden, findet ihr ebenfalls unter dem obenstehenden Link! Bleibt gesund und viel Erfolg bei der Antragsstellung!
    Soforthilfe Corona, Foto: K³-Büro
  • 25.03.2020

    Abstimmen für 'CO Scan' App

    Das Konzept CO Scan wird im Zuge des #WirVsVirus Hackathon von let's dev entwickelt. Die App gibt den Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, ihren Standort zu einem bestimmten Zeitpunkt anonym zu erfassen. So ist es beispielsweise möglich, einen Restaurantbesuch, bei dem man mit anderen Personen in Kontakt kommt, zu registrieren. Das CO Scan-Symptomtagebuch stellt täglich Fragen zu gängigen Symptomen des Virus. Mit diesen Daten nimmt die App eine Risikobewertung vor und empfiehlt gegebenenfalls einen Arztbesuch oder einen COVID-19-Test. Wird ein Test durchgeführt, kann das Ergebnis in der App dokumentiert werden. Bei einem positiven Test werden andere Nutzer, die sich zeitgleich am selben Ort aufgehalten hatten, über ein mögliches Risiko informiert und können so Präventionsmaßnahmen einleiten.

    Abstimmen für CO Scan Ab Montag 23. März 2020 wird die Bundesregierung zusammen mit einer Jury und unter öffentlicher Beteiligung Ideen auswählen, die zu tragfähigen Lösungen weiterentwickelt werden sollen. Im Laufe dieser Woche findet hierzu ein  Public Voting auf YouTube statt. Wenn Euch die Lösung von let's dev gefällt, dann könnt Ihr sie unterstützen in dem Ihr das zugehörige YouTube Video mit „Gefällt mir“ markiert.

    Mehr Infos zur App findet Ihr hier >>
    CO Scan App #WirVsVirus von let's dev
  • 25.03.2020

    Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg

    Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm Corona beschlossen, das sich an Soloselbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen auch der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie an Angehörige der Freien (auch künstlerisch-publizistischen) Berufe in Baden-Württemberg richtet. Um deren wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren, kann ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für drei Monate gewährt werden. Eine Antragstellung ist ab Mittwochabend, den 25. März 2020, möglich. Weitere Infos dazu, wer antragsberechtigt ist, wie die Förderung abläuft und welche Unterlagen benötigt werden, findet ihr hier >>
    Fördermittel, Foto: PhotoDoc/Shotshop.com
  • 24.03.2020

    Neue Infos zur Corona-Soforthilfe

    Gestern hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau eine Webseite mit weiteren Infos zur Corona-Soforthilfe online geschaltet. Es wird hier beschrieben: wer, wie und was gefördert wird >> Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. In Anlehnung an die KMU-Definition der EU verstehen wir als Unternehmen „jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.“ Hierzu zählen auch gemeinnützige Sozialunternehmen, sofern diese aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen. Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten sind nur insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten. Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.Ä., durch einen Zuschuss unterstützt werden. Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche, die bereits vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind daher nicht förderfähig. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu: 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten, 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten, 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen. Es wird dort auch genau beschrieben, welche Daten und Unterlagen benötigt werden. Am Mittwochabend, also morgen, soll das Antragsformular online gehen. Nutzt die Zeit bis dahin doch schon mal, um alle Unterlagen vorzubereiten und euch gut einzulesen, was alles benötigt wird. Bleibt gesund!
    Neue Infos zur Corona-Soforthilfe, Foto: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
  • 20.03.2020

    Verschoben! - 7. dokKa Festival

    7. Ausgabe des Festivals soll im Herbst 2020 stattfinden Die Stadt Karlsruhe wird auch in diesem Jahr den Hauptpreis des Festivals mit 1500 Euro stiften. Der Nachwuchspreis ist mit 500 Euro dotiert. Ein weiterer Preis besteht in der Honorierung und Sendung einer Hördoku auf SWR2. Weitere Infos für Besucher und Bewerber finden sich ebenfalls unter: https://dokka.de/.
    dokka7,2020
  • 19.03.2020

    Corona-Krise: BW-Landtag macht Weg frei für milliardenschweres Hilfspaket für die Wirtschaft

    Corona-Krise: BW-Landtag macht Weg frei für milliardenschweres Hilfspaket für die Wirtschaft Kleine und mittelgroße Unternehmen in Baden-Württemberg können mit unkomplizierten Finanzhilfen rechnen, damit sie in der Corona-Krise nicht Insolvenz anmelden müssen. Das Land will selber Kredite in Höhe von fünf Milliarden Euro aufnehmen, um betroffenen Unternehmern dann schnell und unbürokratisch Direkthilfen gewähren zu können. Nach den Worten von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sollen die Hilfen an die Unternehmen schon in wenigen Tagen fließen. Den ganzen Artikel gibt es hier >>
    Corona-Krise: BW-Landtag macht Weg frei für milliardenschweres Hilfspaket für die Wirtschaft, Foto: dpa Bildfunk,picture alliance/Marijan Murat/dpa
  • 19.03.2020

    Bundesregierung will 40 Milliarden Euro für Kleinstunternehmen bereitstellen

    Die Bundesregierung plant nach Informationen des SPIEGEL ein üppig ausgestattetes Rettungspaket für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer bis zehn Beschäftigte, die von den Folgen der Coronakrise betroffen sind. Dafür will sie insgesamt 40 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Zehn Milliarden Euro davon sollen als direkte Zuschüsse an notleidende Ein-Personen-Betriebe und Kleinstunternehmen vergeben werden, der Rest von 30 Milliarden Euro als Darlehen. Den Fonds will Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in Form eines Sondervermögens des Bunds organisieren, das selbstständig Kredite aufnehmen darf. Es trägt den programmatischen Namen "Solidaritätsfonds". Ausgearbeitet wurden die Pläne von Experten des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums. In Deutschland arbeiten bis zu fünf Millionen Selbstständige. Vielen von ihnen sind wegen der Coronakrise in den vergangenen Wochen sämtliche Aufträge weggebrochen. Betroffen sind vor allem Anbieter von sogenanntem sozialem Konsum wie Kleinkünstler oder Musiker. Den vollständigen Artikel findet ihr hier>> Wir halte euch auf den Laufenden!
    Bundesregierung will 40 Milliarden Euro für Kleinstunternehmen bereitstellen, Foto: PhotoDoc/Shotshop.com
  • 19.03.2020

    Kulturbürgermeister sagt Prüfung von Hilfen zu

    Die Schließung der Kultureinrichtungen und die Absagen kultureller Veranstaltungen treffen die Institutionen, Vereine und die freischaffende Kunst- und Kreativwirtschaft hart. Das weiß auch Kulturbürgermeister Dr. Albert Käuflein. Zunächst aber gehe es vor allem um den Schutz der Gesundheit und des Lebens der Kulturschaffenden und der Besucherinnen und Besucher von Kunst- und Kulturveranstaltungen, so Käuflein. Nichtsdestotrotz sei der Stadt Karlsruhe, dem Kulturamt und "mir persönlich als für die Kultur zuständiger Bürgermeister" klar, dass dies "noch nicht übersehbare wirtschaftliche Konsequenzen für einzelne wie für die Institutionen" habe. Käuflein dankt "jetzt schon allen für die Unterstützung und die tägliche Solidarität bei dem Bemühen, Schaden von den Menschen in unserer Stadt abzuwenden." Überdies sagt er zu, "die Möglichkeiten von Hilfe zu prüfen", damit schließe sich die Stadt entsprechenden Überlegungen von Bund, Ländern und Verbänden an. Die gesamte Presse-Information gib es hier >>
    Kulturbürgermeister sagt Prüfung von Hilfen zu, Foto: Stadt Karlsruhe
  • 18.03.2020

    Finanzhilfen für Kultur- und Kreativschaffende in der Corona-Krise

    Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist durch Veranstaltungsabsagen, Auftragsstornierungen oder wegbrechende Einnahmen aus Ticketverkäufen und den ersatzlosen Wegfall von Gagen besonders hart und zum Teil existenziell von den Folgen der Covid-19 Pandemie getroffen. Sie braucht deshalb dringend Hilfe, um die großen Belastungen auszugleichen. So setzt sich Kulturstaatsministerin Monika Grütters für Hilfspakete ein, die diesen Wirtschaftsbereich besonders stützen sollen. Wir haben euch einige bereits umgesetzte Maßnahmen zusammengestellt, die euch finanziell zumindest in den nächsten Wochen etwas entlasten und unterstützen könnten. Wir werden diese Infos hier ständig erweitern und aktualisieren! Die Übersicht findet ihr hier>> Bleibt gesund!
    Finanzhilfen  für Kultur- und Kreativschaffende in der Corona-Krise,Foto: Zerbor/Shotshop.com
  • 13.03.2020

    Bundesregierung startet Hilfsmaßnahmen wegen Coronavirus – Kulturstaatsministerin Grütters: „Kultur- und Kreativwirtschaft müssen massiv unterstützt werden“

    Die Bundesregierung wird mit Maßnahmen in Milliardenhöhe Arbeitnehmer und Unternehmen vor den Folgen des Coronavirus schützen. Zu den beschlossenen Schritten gehören die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes, Liquiditätshilfen und die Stundung von Steuerzahlungen, die auch der Kultur- und Kreativwirtschaft zugutekommen sollen. „Das ist eine gute Nachricht für die Kultur- und Kreativwirtschaft“, sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters. „Diese Branche ist durch Veranstaltungsabsagen, Auftragsstornierungen oder wegbrechende Einnahmen aus Ticketverkäufen und den ersatzlosen Wegfall von Gagen besonders hart und zum Teil existenziell getroffen. Sie braucht deshalb dringend Hilfe, um die großen Belastungen auszugleichen.“ Mit einer Bruttowertschöpfung von mehr als 100 Milliarden Euro ist die Kultur- und Kreativwirtschaft einer der größten Wirtschaftszweige – noch vor chemischer Industrie, Energieversorgern und Finanzdienstleistern. „Deshalb ist es so wichtig, dass Kultur-, Kreativ- und Medienwirtschaft durch dieses Hilfspaket massiv gestützt werden“, so Grütters. „Was im Kultur- und Medienbereich an gewachsenen Strukturen einmal wegbricht, lässt sich so schnell nicht wiederaufbauen“, mahnte Grütters. „Das kann mittelfristig kaum vorstellbare Auswirkungen auf die Vielfalt unserer Kultur- und Medienlandschaft haben. Deshalb gilt jetzt mehr denn jemals zuvor: Kultur ist kein dekorativer Luxus, den man sich nur in guten Zeiten gönnt. Wie sehr wir sie brauchen – insbesondere was den gesellschaftlichen Zusammenhalt betrifft – sehen wir jetzt, da wir in großen Teilen auf sie verzichten müssen. Umso wichtiger sind jetzt diese Hilfen.“ In ihrem Bereich will die Kulturstaatsministerin schon bestehende Programme so schärfen und einsetzen, dass die Maßnahmen sowohl Kultureinrichtungen als auch und insbesondere in Not geratenen Künstlerinnen und Künstlern und anderen in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätigen Freiberuflerinnen und Freiberuflern gezielt zugutekommen. Weiterhin kündigte Grütters an, bei vom Bund geförderten Projekten und Veranstaltungen, die wegen des Coronavirus abgesagt werden müssen, auf Rückforderungen so weit wie möglich zu verzichten. „Wir werden unsere rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen, weil klar ist, dass bereits viel Engagement und Geld in diese Aktivitäten geflossen sind. Möglicherweise können hier statt analoger auch digitale Formate zum Einsatz kommen.“ Weitere Infos dazu findet ihr hier>>
    Bundesregierung, Foto: https://www.bundesregierung.de/breg-de
  • 13.03.2020

    KreativStart 2020 verschoben

    Aufgrund der aktuellen Verfügung der Stadt Karlsruhe dürfen bis zum 17. April keine öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mehr stattfinden, um die weitere Ausbreitung des COVID-19 Viruses zu vermeiden. Wir müssen daher leider auch unseren KreativStart Kongress verschieben. Wir haben als Ersatztermin mit dem Tollhaus den 10. Juni 2021 festgelegt, also leider erst im nächsten Jahr. Da das Tollhaus gerade selbst sehr viele Termine verschieben muss, war leider ein früherer Nachholtermin nicht möglich. Alle Tickets behalten ihre Gültigkeit und wir würden uns sehr freuen, euch dann im Juni 2021 im Tollhaus beim KreativStart Kongress begrüßen zu dürfen. Alle Referentinnen und Referenten sind für 2021 wieder angefragt. Wir prüfen derzeit noch, ob wir den Workshoptag im Mai oder Juni nachholen können. Dazu würden wir uns separat nochmals melden. Wenn jemand von euch am 10. Juni 2021 nicht am Kongress teilnehmen kann, kann er/sie selbstverständlich das Ticket zurück geben. Schreibt uns in diesem Fall bitte eine E-Mail an K3@kultur.karlsruhe.de Bleibt alle gesund und wir wünschen euch ein schönes Wochenende!
    KreativStart 2020 verschoben