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11. November 2024
360° Rundgang Seminarräume im FUX im Kreativquartier Alter Schlachthof
Die perfekte Kulisse für Ihre Tagungen, Meetings und Seminare jetzt beim digitalen Rundgang erleben!Die Konferenz- und Seminarräume befinden sich im FUX – Festigungs- und Expansionszentrum im Kreativquartier Alter Schlachthof im Osten von Karlsruhe. Die Räume bieten Platz für bis zu 80 Personen für Besprechungen, Veranstaltungen, Konferenzen, Tagungen, Seminare oder Workshops. Die circa 215 m² große Seminaretage setzt sich zusammen aus einem Foyer, einer Seminarküche sowie drei Veranstaltungsräumen, wovon zwei zu einem großen Seminarraum zusammengeschlossen werden können. Die Seminaretage kann sowohl von Nutzer*innen des Alten Schlachthofs Areals als auch von externen Nutzer*innen gebucht werden.Mehr Informationen finden Sie beim digitalen Rundgang und auf unserer InformationsseiteAuf YouTube finden Sie ein Video zum 360° Rundgang >>Erstellt wurde das Video und der Rundgang von Raumblick360 Egal ob Laie oder Profi, mit der Raumblick360-Box und modernster Kameratechnologie können im Handumdrehen und ohne Vorkenntnisse 360° Grad Touren von Immobilien erstellt werden. https://www.raumblick360.de/
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28.04.2020
Vorschuss auf Steuerrückerstattungen für Unternehmen
Das Hilfsprogramm im Steuerrecht wächst: Um Unternehmen rasch notwendige Liquidität zu geben, können sie bei der Anpassung von Vorauszahlungen Gewinne aus dem Jahr 2019 mit Verlusten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verrechnen. Daraus ergeben sich Ansprüche auf Steuerrückerstattungen. Die steuerliche Hilfe baut auf der Berücksichtigung eines sogenannten Verlustrücktrags bei der Bemessung von Vorauszahlungen auf. Faktisch können Unternehmen damit Verluste des aktuellen Jahres mit Gewinnen des vergangenen Jahres ausgleichen, so dass bereits geleistete Vorauszahlungen auf Einkommen- oder Körperschaftsteuer nachträglich herabgesetzt und an die Unternehmen ausbezahlt werden können. Um Unternehmen die Erstattungen rasch gewähren zu können, wird für die Bemessung der Vorauszahlungen des Jahres 2019 pauschal ein Verlust von 15 Prozent des letzten, der Festsetzung der Vorauszahlungen zugrunde gelegten Gewinns angenommen. Anträge auf die Erstattung der Vorauszahlungen können die Unternehmen stellen, die im vergangenen Jahr Gewinne gemacht haben, deren Steuervorauszahlungen für das Jahr 2020 wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf null herabgesetzt wurden und die zudem erhebliche negative Einkünfte erwarten. Die exakte Abrechnung erfolgt mit der Steuerfestsetzung für das Jahr 2020, das ist frühestens im kommenden Jahr. Für Unternehmen, die von den Auswirkungen der Pandemie betroffen sind, werden derzeit Steuerzahlungen zinsfrei gestundet, Vorauszahlungen können herabgesetzt werden, auf Vollstreckungen wird aktuell verzichtet, Säumniszuschläge und auch Verspätungszuschläge werden erlassen. Hinzu kommt, dass Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu 1500 Euro während der Pandemie steuerfrei sein können. Auch für gemeinnützige Einrichtungen gab es Neuerungen, die diese während der Pandemie entlasten. Beispielsweise können gemeinnützige Vereine unabhängig von ihrem Satzungszweck Hilfsdienste anbieten, ohne ihre Steuerbegünstigung zu riskieren. Wo sich wegen der Coronakrise finanzielle Lücken ergeben, können zweckgebundene Rücklagen eingesetzt werden. Unternehmen, die einen Vorschuss auf Verlustrücktrag stellen möchten, wenden sich an ihr zuständiges Finanzamt. Die vollständige Pressemeldung des Staatsministeriums Baden-Württemberg findet ihr hier >> -
22.04.2020
„Start-up BW Pro-Tect“ unterstützt Start-ups in der Corona-Krise
„Start-up BW Pro-Tect“ ist eine Ausweitung der bundesweit einmaligen Frühphasenförderung „Start-up BW Pre-Seed“ auf krisengeschüttelte Start-ups, die die erste Finanzierungsrunde schon erfolgreich beendet haben. Sie wird wie ein Wandeldarlehen gewährt und kann einen ersten Kapitalbedarf von bis zu 200.000 Euro abdecken, wovon 80 Prozent vom Land finanziert werden und 20 Prozent von privaten Ko-Investoren stammen müssen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Zuschuss auch bis zu 400.000 Euro betragen. Die Voraussetzungen für eine Förderung sind: Der zusätzliche Liquiditätsbedarf muss aufgrund von negativen Effekten durch Corona entstanden sein. Die Gründung des Start-ups darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und es wurden noch keine Gewinne ausgeschüttet, siehe Artikel 22 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Grundsätzlich darf noch nicht mehr als zwei Millionen Euro Eigenkapital aufgenommen worden sein. Es muss sich um ein wachstumsorientiertes Geschäftsmodell handeln, welches im Kern von innovativen Produktentwicklungen oder Anwendungen getragen wird, zum Beispiel Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI), Plattformtechnologien, E-Commerce, Smart-Green-Technologien, Industrie 4.0 oder Life Sciences. Die Empfehlung sowie die Begleitung muss durch einen Start-up BW Accelerator und Programmpartner von „Start-up BW Pre-Seed“ erfolgen. Privaten Ko-Investoren müssen unverändert mindestens 20 Prozent der jeweiligen Start-up-Finanzierung zu gleichen Konditionen wie das Land übernehmen. Die Berechnungsgrundlage für den Finanzierungsbetrag ist der „Cashburn“, also die fortlaufenden zahlungswirksamen Kosten abzüglich etwaiger Umsätze der nächsten sechs Monate. Das Programm ist ein zentraler Bestandteil der Landeskampagne „Start-up BW“ des Wirtschaftsministeriums und wird von der L-Bank, der Förderbank des Landes Baden-Württemberg, betreut. Weitere Infos findet ihr hier >> -
16.04.2020
KfW-Schnellkredite ohne aufwändige Bankprüfung
Seit 15. April: KfW-Schnellkredite ohne aufwändige Bankprüfung - Liquidität sichern mit nachgebessertem Corona-Hilfspaket Mit dem nachgebesserten Corona-Hilfspaket und Kreditprogramm der KfW-Bank sollen vor allem Betrieben mit mindestens elf Beschäftigten schnell und unbürokratisch unterstützt werden. Diese sollen ohne aufwändige Bankprüfung den Schnellkredit 2020 erhalten und so ihre Liquidität sichern können. Mit dem von der bundeseigenen Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) finanzierten Darlehen reagiert der Bund auf die Kritik, mittelständischen Betrieben bislang nicht ausreichend in der Corona-Krise zur Seite zu stehen. Das Geld soll noch in diesem Monat zur Auszahlung kommen. Hier die wichtigsten Infos zum Überbrückungskredit durch die KfW: er eignet sich für Betriebe, die mindestens seit dem 1. Januar 2019 bestehen und mehr als zehn Beschäftigte haben er ist zur Finanzierung von Anschaffungen und laufenden Kosten gedacht kleinere und große Kreditbeträge sind möglich – bis zu 800.000 Euro Betriebe haben bis zu zehn Jahre Zeit für die Rückzahlung bei einem Zinssatz von drei Prozent es gibt zwei Jahre keine Tilgung die KfW übernimmt 100 Prozent des Bankenrisikos Unternehmen dürfen bis zum 31. Dezember 2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten gewesen sein Weitere Informationen zum Schnellkredit bietet die KfW auf ihrer eigenen Webseite. -
09.04.2020
Land integriert Bundesprogramm in Corona-Soforthilfe
Das Land hat die Soforthilfen des Bundes für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte in das bereits laufende Landesprogramm integriert. Neben den bereits vom Land bereit gestellten fünf Milliarden Euro hat der Bund Haushaltsmittel von bis zu 50 Milliarden Euro frei gegeben, die von den Ländern abgerufen werden können. Antragsberechtigte sind nach dem Bundesprogramm weiterhin Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) einschließlich Unternehmen mit land- und forstwirtschaftlicher Urproduktion sowie der Fischerei. Antragsberechtigt ist, wer seinen Hauptsitz in Baden-Württemberg hat. Die neuen Formulare stehen ab heute (9. April 2020) zentral auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums zum Download zur Verfügung Für Antragsteller, die bisher schon ihre Anträge eingereicht haben, ergibt sich dadurch kein Handlungsbedarf. Die bereits vorliegenden Anträge werden weiter bearbeitet. Es ist keine erneute Antragstellung erforderlich. Die Förderung erfolgt weiterhin im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu 9.000 Euro für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten, 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten. Darüber hinaus wird das Land auch weiterhin Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten einen Zuschuss bis zu 30.000 Euro aus eigenen Mitteln gewähren. „Wir gehen damit über das Bundesprogramm deutlich hinaus. Damit können weitere über 50.000 Unternehmen im Land bei Bedarf von unseren Zuschüssen profitieren.“ Die Ministerin stellte klar, dass Soloselbständige in Baden-Württemberg wie bislang auch Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend machen könnten Für Antragstellende mit bis zu zehn Beschäftigen steht ein Formular für die Soforthilfe des Bundes und für Antragstellende mit elf bis 50 Beschäftigten ein Formular für die Soforthilfe des Landes bereit. Die Antragsformulare stehen ausschließlich elektronisch auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums zum Download bereit >> Dort werden auch alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren der Antragstellung erläutert. Alle ausgefüllten und unterzeichneten Anträge laden Sie bitte auf dem zentralen Portal BW-Soforthilfe.de hoch. Sobald die Anträge geprüft sind, gehen diese direkt an die L-Bank, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt. Anträge können bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden. Das Soforthilfeprogramm hilft im ersten Schritt all jenen Unternehmen, die ohne diese Unterstützung innerhalb kurzer Zeit insolvent gehen würden. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch. Die inhaltliche Vorprüfung der Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Die Antragsformulare und weitere Infos zur Antragsstellung findet ihr hier >> Weitere Infos zum Bericht findet ihr hier >> -
08.04.2020
Gutscheine in Coronakrise - Schutz für Verbraucher und Veranstalter
Nach bisheriger Gesetzeslage hatten Verbraucher einen Anspruch auf Erstattung. Um aber zu verhindern, dass Kultur- und Sportveranstalter reihenweise in die Pleite rutschen, hat das Bundeskabinett nach Angaben aus Teilnehmerkreisen entschieden, dass Kunden bei abgesagten Veranstaltungen Gutscheine und kein Bargeld erhalten sollen. Für viele Veranstalter sei "eine die Existenz bedrohende Situation entstanden", heißt es in dem Gesetzentwurf wörtlich.
Gelten soll die Regelung für alle vor dem 8. März gekaufte Tickets oder abgeschlossene Abos. Eintrittskarten für Konzerte, Festivals, Kinos, für das Theater und Sportwettkämpfe listet das Papier aus dem Justizministerium auf. Auch wer eine Monats- oder Jahreskarte für das Museum, den Freizeitpark, das Schwimmbad oder das Sportstudio besitzt, könnte so entschädigt werden.
Weitere Infos zum neuen Gesetz findet ihr hier >> -
06.04.2020
Neue Infos zur Soforthilfe Corona - weder das private noch das betriebliche vorhandene Kapital ist relevant
Das Wirtschaftsministerium BW hat auf Nachfrage heute folgende Auskunft gegeben: weder das private noch das betriebliche vorhandene Kapital ist relevant für die Antragsstellung der Corona-Soforthilfe! Antragsteller*innen müssen nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen die betrieblichen Verbindlichkeiten (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen) nicht decken. Daraus ergibt sich der Liquiditätsengpass. Weitere Infos zur Landesförderung findet ihr hier >> -
03.04.2020
Frühphasenförderung „Start-up BW Pre-Seed“ wird ausgeweitet
Das Land will den Gründungsstandort und die Innovationskraft der baden-württembergischen Start-ups vor den Auswirkungen der Corona-Pandemie schützen. Deshalb wird die Frühphasenförderung des Landes von Gründungsvorhaben ausgeweitet. Das Wirtschaftsministerium plant, sein bewährtes Instrument zur Frühphasenförderung von Gründungsvorhaben „Start-up BW Pre-Seed“ wegen der Corona-Krise auszuweiten und krisengeschüttelte Start-ups ebenfalls kurzfristig mit einem rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 200.000 Euro zu fördern. „Angesichts der enormen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf fast alle Bereiche der Wirtschaft müssen wir alles dafür tun, dass der Gründungsstandort und die Innovationskraft Baden-Württembergs langfristig gesichert sind“, sagt Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Durch die Corona-Krise seien nicht nur Unternehmen in ihrer Existenz gefährdet, sondern auch innovative Start-ups. „Besonders aussichtsreiche Gründungsvorhaben, die den Wirtschaftsstandort schon morgen entscheidend mitgestalten könnten, dürfen in dieser Krise nicht verloren gehen.“ Zur Unterstützung solle das bundesweit einmalige und stark nachgefragte Programm „Start-up Bw Pre-Seed“ ausgeweitet werden. Auch Start-ups, die schon die erste Phase – die so genannte Pre-Seed-Phase – hinter sich haben, aber aufgrund der Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, sollen Unterstützung erhalten, vorausgesetzt, sie sind nicht älter als fünf Jahre, erklärte Hoffmeister-Kraut. Bisher sei eine Förderung nur einmal möglich. Der große Vorteil: Es müssten keine neuen Strukturen zur Antragstellung geschaffen werden. Mit den regionalen Start-up BW Acceleratoren stehe bereits ein bewährtes und schnelles Verfahren bereit. „Die Acceleratoren haben bereits ihre Bereitschaft signalisiert, uns bei der Ausweitung des Programms zu unterstützen. Wir sind sehr froh, dass wir kompetente Partner vor Ort haben, die die Start-ups auch in dieser Ausnahmesituation bestmöglich unterstützen.“ Zeitnah könne das ausgeweitete Programm an den Start gehen. Mehr zum Programm findet ihr hier >> -
01.04.2020
Fake-Seite wirbt mit Soforthilfe wegen Corona-Pandemie
Mit dem verlockenden Versprechen "Sie erhalten bis zu 30.000 Euro Soforthilfe vom Staat ohne Rückzahlung!" versuchen Betrüger aktuell, personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern abzugreifen. Wer sich für das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung aufgrund der Krise durch Covid-19 interessiert, gelangt möglicherweise auf diese Fake-Seite. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sowie das Landeskriminalamt Baden-Württemberg warnen davor, ein entsprechendes Formular auf einer Internetseite auszufüllen und hochzuladen, die mit Soforthilfe wegen der Corona-Pandemie wirbt. Die vom Seitenanbieter so gesammelten Daten könnten später für Betrugsstraftaten genutzt werden. Unternehmen wurden teils gezielt telefonisch kontaktiert und explizit auf die entsprechende Seite im Internet hingewiesen. Der Anrufer gab sich dabei als Angehöriger der einzig offiziellen Stelle zur Abwicklung der Soforthilfe aus. Die Polizei warnt: Diese Seite ist keine offizielle Seite der Bundesregierung oder eines Bundeslandes. Es werden dort keine Gelder vergeben! Für die Stellung der Anträge auf Soforthilfe sollten ausschließlich die Internetseiten von offiziellen Landesstellen genutzt werden. Dies sind Ministerien und Landesförderbanken mit Unterstützung der Industrie- und Handelskammern, so ein Sprecher des LKA Baden-Württemberg. Achten Sie bei Internetseiten grundsätzlich auf das Impressum und die Datenschutzerklärung. Die Impressumspflicht ist die Pflicht, in Druckerzeugnissen und in Online-Veröffentlichungen ein Impressum zu führen. In dieser Anbieterkennzeichnung werden zum Beispiel Verlag und die Redaktion genannt. Bei Fake Seiten fehlen diese Angaben oder es werden Adressen im Ausland angegeben. Die ganze Meldung findet ihr hier >> -
31.03.2020
Vorbereitung des Bundes-Soforthilfeprogrammes läuft auf Hochtouren
Das Soforthilfeprogramm des Bundes befindet sich auf der Zielgeraden. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut bat insbesondere die potentiellen Antragsteller aus der landwirtschaftlichen Urproduktion noch um etwas Geduld. Das Soforthilfeprogramm des Bundes für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten befindet sich auf der Zielgeraden. Das Wirtschaftsministerium arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung, die finalen Förderkonditionen des Bundes werden aktuell noch in letzten abschließenden Abstimmungsgesprächen mit den Ländern besprochen. Programme von Bund und Land verzahnen Dementsprechend steht auch das Antragsformular für die Bundes-Soforthilfen den Ländern noch nicht zur Verfügung. Eine Umstellung wird in den nächsten Tagen erfolgen. „Das Landesprogramm läuft bis zum Start des Bundesprogramms weiter. Wir unterstützen darüber hinaus auch weiterhin Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern mit unseren Soforthilfen“, erklärte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Wir wissen, dass viele von Ihnen existenzielle Sorgen haben. Nachdem absehbar war, dass die Abstimmung hinsichtlich eines deutschlandweiten Bundesprogramms noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, ist Baden-Württemberg als eines der ersten Bundesländer mit seinem Soforthilfe-Programm an den Start gegangen. Der Bund und die Länder arbeiten nun mit Hochdruck daran, die Soforthilfen entsprechend zu verzahnen“, so die Ministerin. „Die ersten Erfahrungen mit unserem Programm waren sehr wertvoll. Diese können wir nun in die Programmgestaltung des Bundes einbringen.“ Soforthilfeprogramm Die Förderung von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und von Angehörigen der Freien Berufe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten, 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten, 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Das Soforthilfeprogramm hilft im ersten Schritt all jenen Unternehmen, die ohne diese Unterstützung innerhalb kurzer Zeit insolvent gehen würden. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch. Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt. Den gesamten Artikel findet ihr hier >> -
31.03.2020
Unterstützung auch für Musikvereine und Chöre
Auch die Amateurmusik ist von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen. Kunststaatssekretärin Petra Olschowski würdigte die vielen Musikvereine und Chöre als hohes Gut und betonte das Ziel, existenzbedrohende Situationen für Betroffene abzufedern. Die Corona-Pandemie stellt auch für die vielen Vereine der Amateurmusik eine noch nie dagewesene Herausforderung dar. Das Kunstministerium und der Landesmusikverband Baden-Württemberg als Dachverband der Amateurmusikvereine wollen die Vereine bei der Bewältigung der heute noch nicht absehbaren Auswirkungen auf das kulturelle Leben nach Kräften unterstützen. Dies sagten Kunststaatssekretärin Petra Olschowski und Präsident Christoph Palm in einem gemeinsamen Schreiben an die Mitglieder der Chöre und Musikvereine im Land zu. Bei akuten Engpässen in der Vereinskasse könnten Kurzarbeitergeld für Vereinsangestellte oder Liquiditätshilfen und Steuerstundungen auch von den Vereinsverantwortlichen beantragt werden, so Palm weiter. Das vom Landtag von Baden-Württemberg beschlossene Soforthilfeprogramm Corona könne ebenfalls in Anspruch genommen werden. „Nutzen Sie auch die Angebote der Kommunen vor Ort. Reden Sie mit den Verantwortlichen auf den Rathäusern, wenn es beispielsweise um Stornogebühren für abgesagte Veranstaltungen in Stadthallen oder um Mieten für gemeindeeigene Probenräume geht, die der Not gehorchend möglicherweise gestundet, ermäßigt oder erlassen werden können“, so Palm. Den ganzen Artikel findet ihr hier >> -
29.03.2020
Corona-Soforthilfe wird nun doch ohne Prüfung des Privatvermögens ausgezahlt
Die Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg sollen nun doch ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt werden. Das teilte am Sonntag das baden-württembergische Wirtschaftsministerium mit. Zuvor hatte es dazu mehrfach Kritik gegeben. Die Entscheidung der Landesregierung das Privatvermögen nicht zu prüfen gelte auch rückwirkend für alle Anträge seit dem Start der Soforthilfe am vergangenen Mittwoch, meldet das Wirtschaftsministerium am Sonntag. "Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren", sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Gefördert wird, wenn fortlaufende Einnahmen nicht ausreichen Konkret müsse der Antragsteller nun versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten beziehungsweise in einen Liquiditätsengpass geraten und dadurch in seiner Existenz bedroht sei, heißt es beim Wirtschaftsministerium. Dieser Fall liege dann vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Betreffenden nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten der nächsten drei Monate zu zahlen, etwa Mieten oder Pacht oder Leasing-Verträge. Weitere Anpassungen sollen noch folgen. Den ganzen Artikel findet ihr hier >> -
29.03.2020
Kritik an Corona Soforthilfe - Land will bei Frage nach Einsatz von eigenen Mitteln nachbessern!
Seit Mittwochabend können Kleinunternehmen, die in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage sind, die Corona-Soforthilfe der Landesregierung beantragen. Das Geld ist laut Landesregierung für Notfälle gedacht und nicht zum Ausgleich von Umsatzeinbußen. Bund und Länder verhandeln aktuell darüber, ob man erst sein Privatvermögen ausgeben muss, bevor man Geld vom Staat bekommt. Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, die Hilfe ohne Rücksicht auf das eigene finanzielle Polster zu ermöglichen: "Dass der Bund plant, seine Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen ohne Prüfung der privaten Vermögen auszubezahlen, begrüße ich ausdrücklich", sagte sie am Samstag. "Ich kann den Ärger gut nachvollziehen, denn es ist vor allem all jenen gegenüber ungerecht, die solide gewirtschaftet und Rücklagen gebildet haben und nun wegen der Corona-Krise keine Einnahmen mehr erzielen können." Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), die baden-württembergische Landesministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, ließ indes ebenfalls am Samstag in einer Mitteilung ihres Ministeriums verlautbaren: "Mit unserer Soforthilfe leisten wir einen ganz wesentlichen Beitrag dazu, besonders notleidenden Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Damit sollen viele vor der Insolvenz bewahrt werden." Das Wirtschaftsministerium arbeite mit Hochdruck an einer Lösung, um die bei den Antragstellern bestehenden Unsicherheiten über den Einsatz eigener Mittel im Soforthilfeprogramm zu klären. "Unser Ziel ist es, den Einsatz liquider Mittel auf den unmittelbaren betrieblichen Kontext zu beschränken, um privates Vermögen der Antragsteller so weit wie möglich zu schonen", so Hoffmeister-Kraut. "Wir hoffen, diese Lösung noch am Samstag präsentieren zu können." Ziel sei es zunächst vorrangig gewesen, jenen zu helfen, die wegen der Geschäftsschließung nicht im Stande seien, die nächste Miete oder den Mitarbeiter zu zahlen. Weitere Infos dazu findet ihr hier >>
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