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News K3-Portal, Bild: Canva

19.06.2026

Zukunftsreport Kreativwirtschaft 2030

KI als Werkzeug, nicht als Feind: So sieht die Kreativwirtschaft ihre Zukunft Der KreativBund – Bundeszentrum Kultur- und Kreativwirtschaft hat im Mai 2026 den Zukunftsreport Kreativwirtschaft 2030 veröffentlicht. Die Grundlage: 118 Sprachnachrichten, die beim German Creative Economy Summit (GCES) 2026 in Hamburg gesammelt wurden. Rund 500 Teilnehmende wurden gefragt: „Wie sieht deine ideale Vision für die Kultur- und Kreativwirtschaft 2030 aus?” Die KI-gestützte Cluster-Analyse destilliert aus den Antworten drei zentrale Themenfelder: Künstliche Intelligenz, Cross Innovation & Vernetzung sowie Strukturen. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Branche weiß, was sie will — und sie ist unzufrieden mit dem Status quo. KI wird von der großen Mehrheit als Werkzeug und Chance begriffen, nicht als Gegner. Gleichzeitig warnen insbesondere Stimmen aus der Designwirtschaft vor der Verdrängung von Einstiegsjobs und sinkenden Budgets. Beim Thema Vernetzung herrscht Konsens über den Wunsch nach echtem Schulterschluss — aber die Realität ist noch geprägt von Silos und fehlendem Vertrauen. Strukturell fordert die Branche: stabile Förderung, weniger Bürokratie, politische Einbindung. Den Report gibt es hier zum Download >> https://a.storyblok.com/f/287609726226301/x/e3620a0db7/zukunftsreport_kreativwirtschaft_2030.pdf

19.06.2026

Förderung von Games: 1,2 Mio. Euro für die Games-Branche in Baden-Württemberg

Zum 1. August 2025 ist die neue Förder-Richtlinie in Kraft getreten: Die Games-Förderung des Landes Baden-Württemberg unterstützt Entwickler*innen qualitativ hochwertiger, kulturell, pädagogisch oder cross-innovativ bzw. branchenübergreifend bedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter. Neu ist außerdem die Förderung von digitalen Spielen, die spieltypische Elemente in spielfremden Zusammenhängen verwenden (Gamification). Ziel ist es, die Games-Branche in Baden-Württemberg und den audiovisuellen Sektor in Europa zu stärken. In diesem Jahr stellen die MFG Baden-Württemberg und das Land erneut 1,2 Millionen Euro für die Games-Förderung in Baden-Württemberg, kurz Games BW Förderung, zur Verfügung. Wichtige Infos und Verbesserungen durch die neue Richtlinie Feste Einreichfristen und Fachjury: Alle Anträge bei der MFG für die Games BW-Förderung werden zu zwei festen Fristen eingereicht und durch die Games BW Jury entsprechend der MFG-Verfahrensordnung für die Games BW Förderung begutachtet. Förderarten und maximale Fördersummen: Die Förderung bezieht sich auf die Förderarten Konzept, Prototyp und Produktion. Konzepte können mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 20.000 Euro gefördert werden, Prototypen mit einem Zuschuss bis zu 120.000 Euro sowie Produktionen mit einem erlösbedingt rückzahlbaren, zinslosen Darlehen oder – in begründeten Ausnahmefällen – mit einem Zuschuss bis zu 500.000 Euro. Förderungsempfänger*innen sind Entwicklungsstudios und Unternehmen, die vorrangig digitale Spiele, innovative, interaktive Medienprojekte mit Spielecharakter oder Gamification-Anwendungen entwickeln, herstellen oder vertreiben und Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg haben. Förderzweck: Neben den bisherigen Förderzwecken, der Förderung der Entwicklung qualitativ hochwertiger, kulturell, pädagogisch oder cross-innovativbedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter, sollen zukünftig und der Markt-Entwicklung entsprechend auch branchenübergreifend bedeutsame digitale Spiele und solche digitalen Spiele unterstützt werden, die spieltypische Elemente in spielfremden Zusammenhängen verwenden (Gamification). Besondere Förderungsvoraussetzungen: Die geförderten Projekte sollen sich an einer ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Produktionsweise orientieren sowie Maßnahmen zur kulturellen Teilhabe (Barrierefreiheit) aufzeigen. Kulturtest: Die Kriterien des Kulturtests wurden entsprechend den technologischen und Markt-Entwicklungen der Branche angepasst. Alle erforderlichen Antragsformulare samt Anlagen und Merkblättern stehen im Download-Bereich zur Verfügung. Weitere Infos unter: Games BW Förderprogramm

16.06.2026

SquareNeo GmbH gewinnt den Regional Cup Karlsruhe

Mit dem Gründungswettbewerb Start-up BW Elevator Pitch sucht das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg in der neuen Wettbewerbsrunde 2025/26 wieder nach den besten Geschäftsideen und engagiertesten Gründerinnen und Gründern im Land. In ganz Baden-Württemberg finden dazu Cups statt, die von engagierten Partnern vor Ort organisiert werden und als Vorentscheide für das Landesfinale dienen. Der Regional Cup Karlsruhe fand am 12. Juni 2026 in der IHK Karlsruhe statt. Das Team SquareNeo GmbH setzte sich mit seiner Geschäftsidee, der digitalin Transformation im Vertrieb gegen die Konkurrenz durch und sicherte sich damit das Ticket für das Landesfinale. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Ich freue mich, dass die IHK Karlsruhe Gründerinnen und Gründern mit dem Vorentscheid eine Bühne für ihre innovativen Ideen bietet. Formate wie der Start-up BW Elevator Pitch zeigen, wie viel Kreativität und Unternehmergeist in Baden-Württemberg stecken.“ Hoffmeister-Kraut gratuliert dem Siegerteam: „Herzlichen Glückwunsch an Square Neo GmbH! Ich freue mich, dass die IHK Karlsruhe Gründerinnen und Gründern mit dem Vorentscheid die Möglichkeit bietet, ihre innovativen Geschäftsideen einem breiten Publikum zu zeigen. Gründerinnen und Gründer prägen mit ihren Ideen die Zukunft unserer Wirtschaft. Mit unserer Landeskampagne Start-up BW möchten wir sie dabei bestmöglich unterstützen – von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Geschäftsmodell. Der Start-up BW Elevator Pitch schafft dafür eine ideale Plattform: Hier können junge Unternehmen ihre Konzepte frühzeitig präsentieren, Feedback erhalten und wertvolle Kontakte für ihre weitere Entwicklung knüpfen.“ Beim Regional Cup Karlsruhe präsentierten elf Teams ihre Geschäftsideen vor einer Fachjury und dem Publikum.

Februar

03.02.2021

Call for Entries: Focus Open 2021

Noch nie war professionelles Design so wichtig und selbstverständlich wie heute. Focus Open, der Staatspreis des Landes Baden-Württemberg zeigt, was in Sachen Gestaltung, Innovation und Nachhaltigkeit State-of-the-Art ist — jährlich und transparent. Auch 2021 belohnt der Focus Open die Innovations- und Designqualität neuer Produkte, Services und Konzepte. Beim Focus Open haben auch Start-Ups, Newcomer und Gründer mit ihren Projekten die gleichen Chancen wie etablierte Designagenturen und Unternehmen! Zu gewinnen gibt es die Preisstufen Focus Gold, Silver, Special Mention — oder Meta, außerdem die Rückmeldung einer unabhängigen Jury und öffentliche Präsenz durch Jahrbuch, Ausstellung und Webpräsentation. Die Einreichungsfrist läuft noch bis zum 01. April 2021 und die Ausstellungseröffnung ist für Oktober 2021 geplant. Mehr zum Wettbewerb erfahrt Ihr hier >>

01.02.2021

Kurzfilmwettbewerb "UNDERGROUND FILM AWARD"

Medienkunst ist universell. Im Blick auf die freie Filmszene diversifizieren sich mittlerweile zahlreiche medienkünstlerische Strömungen im Subgenre „Film als Medienkunst“. Das Filmboard Karlsruhe lobt zusammen mit den INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe den Kurzfilmwettbewerb "UNDERGROUND FILM AWARD" im Rahmen des Labels "Karlsruhe – UNESCO Creative City of Media Arts" aus. Sie möchten unabhängigen Filmemachern ohne große finanzielle Möglichkeiten eine Produktionsmöglichkeit für ein Low-Budget-Projekt im Wert von 3000 Euro bieten. Gesucht werden artifizielle Kurzfilmideen, die auf kreative und außergewöhnliche Weise eine Geschichte erzählen. Egal ob fiktiv, experimentell, mokumentarisch oder dokumentarisch. Die Ideen können bis zum 31. Mai 2021 eingereicht werden. Die Premiere des Gewinnerfilms wird im Rahmen der INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe stattfinden. Mehr Infos zum Wettbewerb findet Ihr hier >>

Januar

28.01.2021

Kleinkunstpreis des Landes Baden-Württemberg 2021

Künstler*innen aller Sparten aus Baden-Württemberg können sich noch bis zum 31. März 2021 für den Kleinkunstpreis des Landes bewerben. Seit 1986 zeichnet das Land – bundesweit einmalig – Künstler*innen mit diesem Preis aus.  Das Kunstministerium schreibt den Wettbewerb in Kooperation mit der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg aus. Die Bewerber*innen sollten mindestens 16 Jahre alt sein und aus Baden-Württemberg kommen. Vergeben werden bis zu drei mit 5.000 Euro dotierte Hauptpreise und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro, welche gemeinsam vom Land und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg getragen werden. Seit 2010 kann zusätzlich eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis ausgezeichnet werden. Das Preisgeld des Ehrenpreises in Höhe von 5.000 Euro stiftet die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Eine Jury – bestehend aus Künstler*innen, Kritiker*innen und Veranstalter*innen – wählt die Preisträger*innen aus. Die Verleihung erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung, die für den 12. Oktober 2021 in der Württembergischen Landesbühne in Esslingen geplant ist. Eingereicht werden können Videos, die einen repräsentativen Querschnitt der künstlerischen Arbeit zeigen und das maximal fünf bis zehn Miunten dauern soll oder eine Verlinkung zum aktuellen Bühnenprogramm. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2021. Wichtiger Baustein der Kulturförderung des Landes Der Kleinkunstpreis Baden-Württemberg ist ein wichtiger Bestandteil der Kulturförderung des Landes. Der Wettbewerb wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg finanziert. Weitere Partner sind der Südwestrundfunk (SWR) und die Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren. Mehr Informationen zur Bewerbung findet Ihr hier >>

27.01.2021

Nebenjobs und die Künstlersozialkasse

Während der Corona-Pandemie ist die Kultur- und Kreativwirtschaftsszene stark getroffen. Viele Künstler haben mit Veranstaltungsabsagen zu kämpfen und schauen sich deshalb nach alternativen Einnahmequellen um. Bei der Aufnahme weiterer Tätigkeiten, neben der bei der Künstlersozialkasse gemeldeten, gibt es einige Punkte zu beachten, damit sie weiterhin in der Künstlersozialkasse versichert bleiben können. Wird neben der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit ein geringfügiger Nebenjob (450 Euro Job) oder eine zweite selbständige, geringfügige nicht künstlerische oder publizistische Nebentätigkeit mit einem Gewinn von maximal 5.400 Euro jährlich aufgenommen, beeinflusst dies die Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) nicht. Zu beachten ist dabei allerdings, dass Einnahmen aus mehreren Nebentätigkeiten zusammenzurechnen sind. Wird neben der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit eine zweite selbständige nicht künstlerische oder publizistische Tätigkeit mit einem jährlichen Gewinn von mehr als 5.400 Euro aufgenommen, besteht für die jeweilige Dauer Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das bedeutet, dass in diesem Fall der Künstler, die Künstlerin sich freiwillig oder privat versichern und die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge allein tragen muss. Die Rentenversicherungspflicht nach dem KSVG endet bzw. entfällt erst, sofern dass Bruttoentgelt aus der Festanstellung mtl. 3.550 Euro (West), 3.350 Euro (Ost) erreicht oder der Gewinn aus der zweiten selbständigen Tätigkeit jährlich 42.600 Euro (West), 40.200 Euro (Ost) erreicht. Vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, die außerhalb des künstlerischen oder publizistischen Bereichs liegt und über Einnahmen von 450 Euro im Monat hinausgehen, sollten Künstler*innen genau prüfen, ob sich die Mehreinnahmen im Vergleich zu einer eigenständigen Versicherung lohnen. Auf der Seite der Künstlersozialkasse findet Ihr viele weitere, detaillierte Informationen >> Verschiedene Web-Seminare der Künstlersozialkasse findet Ihr hier >>

25.01.2021

Infosessions zu Corona Hilfen

Die Folgen der Corona-Pandemie stellen Kultur- und Kreativschaffende vor große Herausforderungen: Sie müssen oft Umsatzeinbrüche oder erhöhte Kosten bewältigen. Ein Weg diese Zeit finanziell zu überbrücken stellen die staatlichen Corona Hilfen dar, von denen es inzwischen eine Vielzahl gibt.   Die MFG Baden-Württemberg bietet deshalb Infosessions zu ausgewählten, branchenrelevanten Hilfsprogrammen an, zu denen Ihr Euch ab sofort anmelden könnt: 27. Januar, 13:00-14:30 Uhr: Hilfsprogramme der Bundesregierung, November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe II und NEUSTART KULTUR 12. Februar, 10:30-12:00 Uhr: Hilfsprogramme der Bundesregierung, November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe II und NEUSTART KULTUR 22. Februar, 15:00-16:30 Uhr: Hilfsprogramme vom Land Baden-Württemberg, konkrete Programme werden noch bekannt gegeben Ziel ist es, einen Überblick zu vermitteln, die richtigen Informationsquellen aufzuzeigen und branchenspezifische Hinweise für die Antragstellung zu geben. Individuelle Fragen könnt Ihr vorab über ein Formular der MFG stellen, damit sie in der Session beantwortet werden. Die Infosessions werden online per Zoom durchgeführt. Alle weiteren Informationen findet Ihr hier >>  

21.01.2021

Über­brückungs­hil­fe ver­ein­facht und ver­bes­sert

Bundesfinanzminister Olaf Scholz und der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier haben vereinbart die bereits beschlossene Überbrückungshilfe III nachzubessern und den Kreis der Antragsberechtigten zu erweitern. Damit soll die Unterstützung der Unternehmen und Selbstständigen ausgeweitet werden. Geplant ist es die Abschläge für die November- und Dezemberhilfen von 50.000 Euro auf 100.000 Euro zu erhöhen. Außerdem soll der Zugang der von den Lockdown-Schließungen betroffenen Unternehmen zu Überbrückungshilfen III weiter erleichtert werden. Bisher waren nur Unternehmen mit einem Umsatzminus von mindestens 40 Prozent antragsberechtigt. In Zukunft soll es schon ab einem Umsatzminus von 30 Prozent Unterstützung geben. Die maximalen Zuschüsse sollen, bei einer Zustimmung der EU-Wettbewerbshüter, auf monatlich 1,5 Millionen Euro erhöht werden. Auch die Neustarthilfe für Soloselbständige wird verbessert. Künftig soll die Hälfte der Einnahmeeinbußen geltend gemacht werden können, bisher waren es 25 Prozent. Die Gesamtfördersumme wird von Januar bis Juni von insgesamt 5.000 auf 7.500 Euro angehoben. Zur Überbrückungshilfe III >> Alle weiteren Infos findet Ihr hier >>

21.01.2021

Investitionsprogramm „Invest BW“ startet

Unternehmen können ab sofort Anträge für das Innovations- und Investitionsprogramm „Invest BW“ stellen. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist es, Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Land zu halten. Das Land stellt dafür insgesamt 300 Millionen Euro aus der Rücklage „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ bereit. Mit dem größten branchenoffenen einzelbetrieblichen Innovations- und Investitionsförderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs soll die von der Pandemie stark gebeutelten Wirtschaft einen kräftigen Schub erhalten und Investitionen in Zukunftstechnologien vorantreiben. Gerade in der schwierigen Zeit des anhaltenden Lockdowns sei der mit Hochdruck vorangetriebene Antragsstart ein wichtiges Signal für die Unternehmen im Land. Der globale Innovationswettbewerb gewinne zunehmend an Härte. Wenn Baden-Württemberg seine Position als eine der führenden Innovationsregionen Europas auch in Zukunft erhalten wolle, müsse gezielt in Zukunftstechnologien investiert werden, denn davon hänge die künftige wirtschaftliche Stärke ab. Ab sofort können Anträge für die einzelbetriebliche Innovations- und Investitionsförderung beim beauftragten Projektträger „VDI/VDE Innovation + Technik GmbH“ auf der Internetseite Invest BW eingereicht werden. Weitere Details und detaillierte Anforderungen zur Auswahl und Bewertung der Anträge sind in den Verwaltungsvorschriften des Wirtschaftsministeriums festgelegt. Eine Antragstellung ist in beiden Förderlinien fortlaufend möglich.   Förderlinie Innovationsförderung Für Innovationsvorhaben beträgt der maximale Förderzuschuss fünf Millionen Euro. Im Rahmen der Innovationsförderung können Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen beziehungsweise nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen gefördert werden. Damit soll die Erschließung neuer Marktfelder gelingen und eine Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der Unternehmen in Baden-Württemberg erreicht werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg, bei Verbundvorhaben auch gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg. Die Fördersätze sind abhängig von der Unternehmensgröße. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten demnach besonders attraktive Förderkonditionen und können in Verbundvorhaben bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte soll 24 Monate betragen.   Förderlinie Investitionsförderung In der Investitionsförderung können Unternehmen Zuschüsse bis maximal eine Million Euro erhalten. Gefördert werden Errichtungsinvestitionen (Ansiedlungen), Erweiterungsinvestitionen und Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Antragsberechtigt sind branchenübergreifend Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg. Der Regelfördersatz in der Investitionsförderung beträgt unabhängig von der Unternehmensgröße zehn Prozent. Zusätzlich sind Förderaufschläge in Form eines Nachhaltigkeitsbonus oder für Projekte von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg möglich. Der Höchstfördersatz beträgt 25 Prozent.   Weitere Informationen zur Förderung findet Ihr hier >>

20.01.2021

Aerosol-Studie zur Ansteckungsgefahr in Konzerthäusern

Das Fraunhofer Institut hat im November 2020 eine Studie zur Ansteckungsgefahr für Besucher*innen in Konzerthäusern und Theatern durchgeführt. Laut Empfehlung der Studie können die Hälfte der Sitzplätze nahezu ohne Ansteckungsgefahr belegt werden, wenn die Besucher*innen Maske tragen und es eine Belüftungsanlage gibt, die die Luft nach oben absaugt. Außerdem empfehlen die Wissenschaftler eine lockere Sitzordnung ohne Vordermann. Dorthin breiten sich die Aerosole am ehesten aus. Die Studie wurde am Dortmunder Konzerthaus durchgeführt und lässt sich nach Einschätzung des Umweltbundesamtes gut auf andere Konzert- und Theatersäle deutschlandweit übertragen. Damit bildet sie eine wichtige Grundlage für Wiederöffnungen nach dem Lockdown. Weitere Informationen zur Studie findet Ihr hier >>

19.01.2021

Karlsruher Filmproduktion „Der Zirkel“ gewinnt bei den Vegas Movie Awards

Die Filmboard Karlsruhe-Produktion „Der Zirkel“ wurde am 14. Januar 2021, bei den Vegas Movie Awards in den USA ausgezeichnet. Der Serienpilot, der 2019 in der SCHAUBURG Karlsruhe seine Premiere feierte, wurde in der Kategorie „Best Noir/Mystery Film“ mit dem „Award of Prestige“ geehrt. Damit konnte die Karlsruher Serie der Regisseurin Nadine Knobloch bereits neben zahlreichen Festivalplatzierungen ihren zweiten Preis verbuchen. „Der Zirkel“ erzählt die Geschichte der Büroangestellten Helena, des Antiquitätenhändlers Tom und des Unternehmers Anton, die durch das Auftauchen eines mysteriösen Artefakts zusammen geführt werden. Um das Rätsel, das direkt mit dem Artefakt verbunden ist, lösen zu können, müssen sich die drei ungleichen Charaktere erst einmal zusammenraufen und sich ihrer eigenen Vergangenheit stellen, die so manche Überraschung bereithält. Dabei verbindet die Serie historische Ereignisse der Karlsruher Stadtgeschichte mit fiktiven Handlungen und Charakteren. Gedreht wurde an verschiedenen Karlsruher Orten, zum Beispiel dem Alten Schlachthof Karlsruhe, dem Basler-Tor-Turm in Durlach und dem Antiquariat Sabine Fey.   Einen Trailer zum Film findet Ihr hier >>